Antrag auf Erteilung einer Befreiung von EBS "Kaltenberg - Lindenstraße"; hier: Firsthöhe - Fl.-Nr. 898 Gemarkung Geltendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 3.3

Sach- und Rechtslage

Auf seiner Sitzung am 05.10.2021 erteilte der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf sein Einvernehmen zum Bauantrag „Neubau eines Wohnhauses mit Einlieger“ auf Fl.-Nr. 898 Gemarkung Geltendorf, Lindenstraße in Kaltenberg (s. TOP 3.2).

Nunmehr wird eine Befreiung von der Einbeziehungssatzung „Kaltenberg – Lindenstraße“ hinsichtlich der festgesetzten Firsthöhe von 8,50m beantragt. 

Begründet wird dies damit, dass das Grundstück keine ebene Geländeoberfläche aufzeigt. Folglich ergibt sich in Bezug auf die Erschließungshöhe im Westen eine Überschreitung von 53cm an der tiefsten Geländeoberfläche im Osten in Firstmitte (Firsthöhe = 8,93m).
Da das Baugebiet unmittelbar an einem Überschwemmungsgebiet liegt, sollte eine Abgrabung in dieser Tiefe (53cm) vermieden werden. 

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen für diesen Befreiungsantrag erteilt werden. Bereits für das benachbarte Grundstück ist aus denselben Gründen (naheliegendes Überschwemmungsgebiet) einer Befreiung zugestimmt worden. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf eine Befreiung hinsichtlich der festgesetzten Firsthöhe der Einbeziehungssatzung „Kaltenberg – Lindenstraße“ in Bezug auf den Bauantrag „Neubau eines Wohnhauses mit Einlieger“ auf Fl.-Nr. 898 Gemarkung Geltendorf, Lindenstraße in Kaltenberg nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2022 10:08 Uhr