Jahresrechnung 2021; Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 06.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Gem. Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. 

In der derzeit gültigen Geschäftsordnung wurde unter § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c geregelt, dass die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis 7.500 € und außerplanmäßige Ausgaben bis 5.000 € beim ersten Bürgermeister liegt. 

Alle über diese Grenze hinausgehenden Überschreitungen einzelner Haushaltsstellen sind vom Gemeinderat zu genehmigen. 

Auf die beiliegende Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2021 wird verwiesen.

Der Haushaltsausgleich insgesamt war durch diese Überschreitungen zu keinem Zeitpunkt gefährdet.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt für das Haushaltsjahr 2021 die in den Anlagen aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Die Aufstellung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 18:47 Uhr