10. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostenerstattungssatzung) mit Anlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 06.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 13

Sach- und Rechtslage

Aufgrund der Umsatzsteuerreform werden die freiwilligen Hilfeleistungen der Feuerwehren gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz ab 01.01.2023 Umsatzsteuerpflichtig. Die Gemeinden sind damit verpflichtet, diese auch zu erheben. 

Dies umfasst auch die Leistungen der Schlauchwerkstatt für ortsfremde Feuerwehren.

Demzufolge muss eine entsprechende Satzungsänderung erfolgen.         

Beschluss

Die beiliegende 10. Satzungsänderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostenerstattungssatzung - FKES) mit Anlage in der Fassung vom 06.10.2022 wird beschlossen.

Die Änderung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 18:47 Uhr