Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 06.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Gem. Art. 66 Abs. 1 GO und § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c der GeschO sind folgende außerplanmäßige und überplanmäßige Ausgaben vom Gemeinderat zu genehmigen:
Überplanmäßige Ausgaben:
1. Fertigstellung Haus für Kinder
Die Baukosten des Haus für Kinder sind gegenüber den geplanten Kosten gestiegen, sodass auf der Haushaltsstelle 4640.001.94000 (Haus für Kinder / Hochbaumaßnahme) eine Haushaltsüberschreitung entsteht.
Die Deckung der Haushaltsüberschreitung von 50.000 € ist durch die Haushaltsstelle 8810.93200 (Unbebaute Grundstücke – Erwerb) gewährleistet.
2. Schallschutzmaßnahmen in der Schule
Die Kosten der Akustikmaßnahme in der Schule übersteigen die eingeplanten Kosten, sodass auf der Haushaltsstelle 2110.94000 (Schule / Hochbaumaßnahme) eine Haushaltsüberschreitung entsteht.
Die Deckung der Haushaltsüberschreitung von 30.800 € ist durch die Haushaltsstelle 8810.93200 (Unbebaute Grundstücke – Erwerb) gewährleistet.
Beschluss
1. Fertigstellung Haus für Kinder
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für die Fertigstellung des Haus für Kinder auf der Haushaltsstelle 4640.001.94000 (Haus für Kinder / Hochbaumaßnahme) i. H. v. 50.000 €. Die Deckung soll über die Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 8810.93200 (Unbebaute Grundstücke – Erwerb) erfolgen.
2. Schallschutzmaßnahmen in der Schule
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für die Akustikmaßnahme in der Schule auf der Haushaltsstelle 2110.94000 (Schule / Hochbaumaßnahme) i. H. v. 30.800 €. Die Deckung soll über die Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 8810.93200 (Unbebaute Grundstücke – Erwerb) erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.04.2023 18:47 Uhr