Gemeinde Weil, Aufstellung Bebauungsplan "Krautgartenstraße" in Schwabhausen und 8. Änderung Flächennutzungsplan, Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 09.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat der Gemeinde Weil hat in der Sitzung am 31.10.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans "Krautgartenstraße" in Schwabhausen und die 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Die Geltungsbereiche der beiden Bauleitpläne (mit einer Fläche von rund 3,21 ha) grenzen nordwestlich an die Ortslage Schwabhausen an. Sie sind wie folgt umgrenzt: im Norden durch die Geretshausener Straße (Kreisstraße LL7), im Osten durch die bestehende Bebauung westlich der Dorfstraße, im Süden durch die Krautgartenstraße und den bestehenden Feldweg Fl.-Nr. 68 und im Westen durch den Loosbach. Sie umfassen die Fl.-Nrn. 61, 61/1, 68, 69 und 69/1 zur Gänze sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 56/3 (Krautgartenstraße) und 686 (Geretshausener Straße), alle in der Gemarkung Schwabhausen gelegen.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Allgemeinen Wohn- und Mischgebiets mit Flächen für die Verkehrserschließung, die Wasserwirtschaft und zur Unterbringung von Versorgungsanlagen. Zudem sollen öffentliche und private Grünflächen gesichert und eine Ortsrandeingrünung geschaffen werden.
Die Entwurfsunterlagen stehen im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.
Beschluss
Die Gemeinde Geltendorf hat keine Bedenken oder Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Krautgartenstraße“ sowie die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weil im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Auf eine weitere Beteiligung in diesem Verfahren wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2025 14:42 Uhr