Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplans „Walleshausen – Beerenmoosgraben, Verzeichnis Nummer 2.04.“ aus dem Jahre 1987 mit seinen zwei Änderungen.
Die Grundfläche des Wohnhauses beträgt 145,37 m² (10,99 m x 12,49 m + 1,625 m x 4,99 m), zuzüglich der Garage von 36,00 m² (6,00 m x 6,00 m).
Die Zufahrt weist eine Fläche von 38,03 m² auf, eine Terrasse wurde nicht eingezeichnet und berechnet.
Die im Bebauungsplan angegebene maximale Grundflächenzahl von 0,25 wird mit 0,146 eingehalten.
Das Wohnhaus soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 38° erhalten. Die Garage wird als Fertigteil mit einem Flachdach ausgeführt.
Anmerkung der Verwaltung: Bei der GRZ Berechnung von 1977 (nächste Änderung war erst 1990) wird nur das Wohnhaus herangezogen. Bei der vorgelegten Berechnung sind alle Anbauten (außer Garage, Zufahrt und Stellplatz) am Wohnhaus berücksichtigt worden.
Es werden folgende Befreiungen beantragt:
Von § 9 Abs. 1-3 – Dachform der Gebäude
Die Garagen sollen unscheinbar und schlicht wirkend mit einem Flachdach entstehen.
Vom Baufenster (Planzeichnung)
Im Bebauungsplan ist ein Baufenster festgesetzt, innerhalb dessen eine Bebauung zulässig ist. Bei Lage im Baufenster wäre eine Einfahrt auf dem Grundstück mit bis zu 10m Länge erforderlich. Die Versiegelung des Bodens würde dadurch erhöht werden. Die Garage passt sich mit der neuen Lage in den Lauf der Straße ein.
Von § 12 Abs. 1 – Dachfarbe und Dacheindeckung
Zulässig: Die Dächer sind einheitlich in den Farben naturrot bis kupferbraun zu gestalten. Eindeckungsmaterial Dachziegel.
Auf der Ostseite des Hauses soll eine Art „Wintergarten“ im Haus entstehen. Hierzu wird auf einer Breite von 3,01 m und einer Länge von 4,80 m die Dacheindeckung durch eine Glas-Rahmenkonstruktion ersetzt.
Von § 10 Abs. 1 – Dachüberstände am Gebäude
Auf der Westseite des Hauses soll der Eingangsbereich (Eingangstreppe) überdacht werden. Hierzu wird die Überdachung des Haupthauses auf einer Breite von 3,50 m auf 2,00 m (statt der 90 cm) verlängert.
Auf der Ostseite soll der Dachüberstand im Bereich südlich des Anbaus auf einer Breite von 5,10 m auf 2,125 m (statt der 90 cm) verlängert werden und lässt zusammen mit dem Dach des Anbaus die Dachfläche wieder als Einheit wirken. Weiter dient die Überdachung als Wetterschutz.
Einschätzung der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Gründe vor, welche die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens rechtfertigen würden.