Bauantrag Heuweg 74, Fl.-Nr. 1571, Gemarkung Geltendorf;
Anbau an ein bestehendes Wohnhaus
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 24.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Beantragt wird ein Anbau an ein bestehendes Wohnhaus an o.g. Adresse. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Da es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben handelt, richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB („sonstiges Vorhaben“). Ein solches sonstiges Vorhaben kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Das bestehende Wohngebäude wurde im Jahr 1933 mit einer Grundfläche von ca. 72 m² (incl. umlaufender Veranda) genehmigt. Eine im Jahr 1971 beantragte Erweiterung des Wohngebäudes mit weiterhin nur einer Wohneinheit und einer Grundfläche von ca. 119 m² war damals nicht genehmigungsfähig und wurde vom Landratsamt Fürstenfeldbruck abgelehnt. Dennoch wurde das Vorhaben im Jahr 1972 umgesetzt, so dass das Gebäude nun einen sogenannten Schwarzbau darstellt.
Unter Berücksichtigung der heutigen Rechtslage erscheint die bereits bestehende Erweiterung aus Sicht des Landratsamts Landsberg am Lech noch angemessen. Die Erteilung einer nachträglichen Baugenehmigung für die Erweiterungen zum heutigen Bauzustand mit einer Grundfläche von ca. 119 m² und einer Wohneinheit wurde daher seitens des Landratsamtes vorbehaltlich der abschließenden Prüfung in Aussicht gestellt. Beantragt wird nunmehr eben diese Baugenehmigung für den bereits bestehenden Anbau. Die Grundfläche des Gebäudes umfasst 120 m².
Die verkehrliche Erschließung ist gesichert. Es besteht keine Möglichkeit zum Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung und die gemeindliche Abwasserbeseitigung. Unter Voraussetzung einer Selbstversorgung bezüglich Wasser und Abwasser kann aufgrund der Einschätzung des Landratsamtes daher das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Bauantrag „Anbau an ein bestehendes Wohnhaus“ im Heuweg 74, Fl.Nr. 1571, Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung und die gemeindliche Abwasserbeseitigung möglich ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2025 14:29 Uhr