Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Moorenweiser Str. 31 f, Fl.Nr. 217/25, Gemarkung Geltendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 10.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Beantragt wird der Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in der Moorenweiser Str. 31 f, Fl.Nr. 217/25 Gemarkung Geltendorf.
Das betroffene Flurstück unterliegt keinem rechtskräftigen Bebauungsplan. Folglich ist es dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das Wohnhaus fügt sich in die umliegende Bebauung ein.
Die erforderliche Anzahl der Stellplätze gem. der gemeindlichen Stellplatz Satzung (2 Stück) wird eingehalten.
Obwohl das Grundstück über einen Privatweg zu erreichen ist, ist die Erschließung gesichert, da im Privatweg entsprechende Grunddienstbarkeiten eingetragen sind und in der öffentlichen Straße öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung anliegen.
Die Abstandsflächentiefen werden gemäß der gemeindlichen Satzung eingehalten.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag erteilt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung „Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in der Moorenweiser Str. 31 f, Fl.Nr. 217/25 Gemarkung Geltendorf“, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2025 14:43 Uhr