Konzessionsabgabe Wasser
Daten angezeigt aus Sitzung:
Finanzausschuss-Sitzung, 19.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In den Straßen der Gemeinde liegen verschiedene Leitungen, die der Stromversorger wie auch die Wasserversorgung nutzen. Von den Stromversorgern erhalten die Gemeinden eine Konzessionsabgabe. Bisher wird keine Konzessionsabgabe von der Wasserversorgung berechnet.
Es gibt die Möglichkeit von der Wasserversorgung eine Konzessionsabgabe von
- 10 % der Nettoerlöse aus dem Wasserverkauf bei den Tarifabnehmern und
- 1,5 % der Nettoerlöse aus dem Wasserverkauf bei den Sondervertragskunden (Abnehmer mit über 6.000 cbm Wasser jährlich)
abzurechnen.
Diese Abgabe muss nicht bei der Gebührenkalkulation berücksichtig werden. Sie führt damit zu keiner Gebührenerhöhung.
Hingegen wird diese Ausgabe in der Wasserversorgung steuerlich berücksichtigt.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Erhebung einer Konzessionsabgabe bei der Wasserversorgung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (KAE) und unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften (Mindestgewinn gem. BMF-Schreiben vom 09.02.1998).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2025 15:47 Uhr