Flächennutzungsplan - 3. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 13.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die Ergebnisse der vorgenommenen fachlichen Würdigungen und Abwägungen (siehe Einzelabwägungen Pkt. 6.1.1. bis 6.1.4.) wurden bei der Ausarbeitung der Unterlagen (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht) zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geltendorf entsprechend berücksichtigt. Zudem wurde der Änderungsbereich in Hausen nach zwischenzeitlich erfolgter Weiterentwicklung der Objektplanung geringfügig in westliche Richtung erweitert. Nach Billigung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geltendorf durch den Gemeinderat muss anschließend das Verfahren zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) nach den Vorgaben des geltenden Baugesetzbuches (BauGB) zu diesem durchgeführt werden.
Die im Rahmen dieser Verfahren eingehenden Stellungnahmen müssen dann vom Gemeinderat wieder entsprechend behandelt und gewürdigt werden.
Die Entwurfsunterlagen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil B) stehen im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung gestellt.
Beschluss 1
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geltendorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil B), jeweils in der Fassung vom 13.02.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.03.2025 16:17 Uhr