Richtlinie zur Verleihung der Eigenschaft als Ehrenkommandant


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 13.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.02.2025 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Kommandantenbesprechung wurde angeregt, verdiente Kommandanten als Ehrenkommandanten auszuzeichnen. 
Eine gesetzliche Regelung im Feuerwehrgesetz bzw. den Ausführungsbestimmungen gibt es hierzu nicht. Die Gemeinde kann diesen Titel jedoch verleihen. In Bayern wurde bereits mehrfach der Ehrentitel verliehen. 
Nach Rücksprache mit der Kreisbrandinspektion Landsberg am Lech gibt es den Ehrentitel auch für den Kreisbrandrat, den Kreisbrandinspektor und den Kreisbrandmeister; eine Richtlinie liegt vor. 
Der zuständige Sachbearbeiter im Landratsamt teilte mit, dass es sich hierbei um eine gemeindliche Angelegenheit handelt und damit die Kreisbrandinspektion nicht eingebunden werden muss. Er empfiehlt aber, ebenfalls Richtlinien hierfür festzulegen.
Die Verwaltung hat einen entsprechenden Entwurf vorbereitet. Der Gemeinderat legt die Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrentitels fest. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Richtlinie: 
Richtlinien zur 
Verleihung der Eigenschaft als Ehrenkommandant
  1. Ehrenkommandant

Der Gemeinderat Geltendorf kann bewährten Feuerwehrkommandanten nach Beendigung ihrer Tätigkeit als Kommandant die Eigenschaft eines Ehrenkommandanten verleihen. 
Ehrenkommandant kann werden wer Erster Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Geltendorf war und in dieser Eigenschaft besondere Verdienste um das örtliche Feuerwehrwesen erbracht hat. 
  1. Vorschlagsberechtigung

Vorschlagsberechtigt zur Verleihung der Eigenschaft als Ehrenkommandant sind der Bürgermeister bzw. der Gemeinderat und der Erste Kommandant der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr. 
  1. Verleihung

Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird die Urkunde von der Verwaltung ausgefertigt, die vom Bürgermeister und vom Ersten Kommandanten der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr unterschrieben wird. 
Die Verleihung erfolgt im würdigen Rahmen, nach Möglichkeit im Rahmen einer Jahreshauptversammlung. Der Termin wird im Benehmen mit dem Bürgermeister und dem Ersten Kommandanten der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr festgelegt. 

  1. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt zum 01.03.2025 in Kraft.

Geltendorf, den 13.02.2025


Robert Sedlmayr 
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.03.2025 16:17 Uhr