Tektur zum Bauantrag Errichtung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Garage, Dr.-Hundt-Str. 9a, Gemarkung Walleshausen, Fl.Nr. 54/3
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 11.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Beantragt wird eine Tektur zum Bauantrag „Errichtung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Garage“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 54/3 Gemarkung Walleshausen, Dr.-Hundt-Str. 9 a.
Das Bauvorhaben wurde bereits mit Bescheid vom 30.09.2021 durch das Landratsamt genehmigt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der Sitzung am 08.06.2021 erteilt. Bei der damaligen Planung waren die benötigten Stellplätze auf dem Baugrundstück vorgesehen.
Folgende Änderungen haben sich gegenüber der genehmigten Planung ergeben:
Die beiden Stellplätze (1x Garage, 1x Stellplatz) für das Grundstück Fl.Nr. 54/3 Gemarkung Walleshausen sollen nunmehr auf dem naheliegenden Grundstück Fl.Nr. 82/4 Gemarkung Walleshausen geschaffen werden. Dies ist zulässig, sofern eine dingliche Sicherung vorliegt.
Aus Sicht der Verwaltung spricht bei Vorlage der dinglichen Sicherung baurechtlich nichts gegen den Tekturantrag, daher sollte unter dieser Voraussetzung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Tekturantrag zum Bauantrag „Errichtung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Garage“, Dr.-Hundt-Str. 9 a, Gemarkung Walleshausen, Fl.Nr. 54/3 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter der Voraussetzung, dass vom Antragsteller eine entsprechende dingliche Sicherung vorgelegt wird, erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.04.2025 16:02 Uhr