Dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnung einer Parkverbotszone in der Dr.-Hundt-Str. in Walleshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 11.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö beratend 3.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.03.2025 ö beschließend 9.2

Sach- und Rechtslage

In der Dr.-Hundt-Straße in Walleshausen soll mittels einer dauerhaften verkehrsrechtlichen Anordnung eine Parkverbotszone §12 StVO geschaffen werden.
Die Parkverbotszone dient der Sicherstellung von Stellplatzflächen im Grünstreifen für die Einsatzkräfte der Feuerwehr Walleshausen im Einsatzfall, nicht aber die gesamte Straße, sodass auch freie Parkmöglichkeiten für Bahnhofspendler sowie Anlieger bestehen bleiben. Es wird ein Parkverbot mit dem Hinweisschild Einsatzkräfte frei errichtet.
Die Anordnung ist mit der Polizei Landsberg abgestimmt.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Schaffung einer Parkverbotszone in der Dr.-Hundt-Str. in Walleshausen. Bürgermeister und Gemeindeverwaltung werden beauftragt, hierzu eine dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen. Anschließend wird die Verwaltung ermächtigt, die entsprechende Beschilderung durch den Bauhof durchführen zu lassen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2025 16:02 Uhr