Isolierte Befreiung zur Nutzung der Vorgartenfläche (Eierverkaufshütte) auf Fl.-Nr. 90 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Antragsteller begehrt auf seinem Grundstück Fl.-Nr. 90, Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 16 die Errichtung einer kleinen Verkaufshütte für Eier aus der eigenen Hühnerhaltung. Der Eierstand misst in seiner Grundfläche ca. 1,8m x 1,8m x 2,8m (L/B/H) und soll an der Südostgrenze zur Straße hin aufgestellt werden. Der Abstand zur Straßenbegrenzung beträgt 1m bis 1,5m.

Für dieses Flurstück greift der Bebauungsplan „Geltendorf – Riedgasse“. Die vom Antragsteller vorgesehene Fläche wurde als Vorgartenfläche festgesetzt, die von jeglicher Bebauung und Ablagerung freizuhalten ist (Ziffer 7.2). Aus diesem Grund beantragt er eine isolierte Befreiung von dieser Festsetzung.

Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen zu diesem Befreiungsantrag erteilt werden. Bei der Aufstellung einer solchen Hütte ist insbesondere darauf zu achten, dass das notwendige Sichtfeld aus der neben der geplanten Hütte bestehenden Zufahrt auf die Kreisstraße nicht zu stark eingeschränkt wird. Ein von der Ortsmitte kommendes Fahrzeug muss in einem Abstand von 3m vom Fahrbahnrand ab der Einmündung der Moorenweiser Straße gesehen werden können. Das sollte auch mit einem Abstand von 1m weiterhin möglich sein. Seitens des Straßenbaulastträgers besteht vorliegend Einverständnis mit der Bitte um Beachtung der Grundstücksgrenze.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der festgesetzten Vorgartenfläche unter Ziffer 7.2 des Bebauungsplanes „Geltendorf – Riedgasse“ auf dem Flurstück 90 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstraße 16 nach Art. 65 BayBO behandelt. Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen muss nachgewiesen werden. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2021 10:42 Uhr