Egling an der Paar: Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für Fl.-Nr. 274 Gemarkung Heinrichshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 29.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat der Gemeinde Egling an der Paar hat am 13.04.2021 beschlossen, für das Grundstück Fl.Nr. 274 Gemarkung Heinrichshofen, am östlichen Ortsrand von Heinrichshofen, die 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Egling an der Paar durchzuführen.
Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 274 Gemarkung Heinrichshofen beabsichtigen eine gewerbliche Entwicklung dieser unmittelbar östlich der Ortslage Heinrichshofen liegenden Fläche vorzunehmen. Das Planerisch neu zu ordnende und gewerblich zu entwickelnde Areal ist im wirksamen FNP der Gemeinde derzeit noch als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes muss zunächst der FNP in diesem Bereich geändert werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten gewerblichen Entwicklung soll das ca. 1,1 ha umfassende Grundstück Fl.Nr. 274 in diesem Zusammenhang als gewerbliche Baufläche (G) ausgewiesen werden. Die Erschließung des Grundstücks kann von der südlich bzw. östlich anliegenden Gemeindeverbindungsstraße aus sichergestellt werden.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Geltendorf gebeten, bis zum 06.08.2021 hierzu Stellung zu beziehen.
Beschluss
Seitens der Gemeinde Geltendorf sind zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Egling an der Paar keine Einwände oder Bedenken vorzubringen. Auf weitere Beteiligung in diesem Verfahren wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.09.2021 11:06 Uhr