Datum: 05.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Bebauungspläne
2.1 1. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus" Verz.-Nr. 1.30 - Aufstellungsbeschluss
3 Bauanträge
3.1 Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13m mit Outdoor-Technik, Fl.Nr. 679 Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen)
3.2 Neubau eines Wohnhauses mit Einlieger, Fl.-Nr. 898 Gemarkung Geltendorf, Lindenstraße (Kaltenberg)
3.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Fl.-Nr. 899 Gemarkung Geltendorf, Lindenstraße (Kaltenberg)
4 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
5 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.10.2021 ö informativ 1
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2. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.10.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

       

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2.1. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus" Verz.-Nr. 1.30 - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.10.2021 ö beratend 2.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 14.10.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 7.2

Sach- und Rechtslage

Die Feuerwehr Geltendorf beabsichtigt auf dem Areal des bestehenden Feuerwehrgerätehauses eine Feuerwehrvereinshalle neu zu bauen. Dieses Vorhaben ist aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Geltendorf – Feuerwehrgerätehaus“ planungsrechtlich jedoch nicht entwickelbar. Um Planungsrecht für die geplante Vereinshalle zu schaffen muss folglich hierfür der Bebauungsplan geändert werden. Das gesamte planungsrechtlich zu betrachtende Areal hat eine Größe von etwa 0,65 ha. Im Flächennutzungsplan ist nach derzeitigem Stand die entsprechende Fläche bereits als „Feuerwehrfläche“ dargestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Feuerwehrgerätehaus“, Verz.-Nr. 1.30 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Planungsbüro Arnold Consult AG aus Kissing mit der Durchführung dieser Bauleitplanung gem. Angebot vom 20.07.2020 zu betrauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.10.2021 ö 3

Sach- und Rechtslage

       

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3.1. Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13m mit Outdoor-Technik, Fl.Nr. 679 Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.10.2021 ö beratend 3.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 14.10.2021 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Zur Vorgeschichte:

Am 20.10.2017 erhielt der damalige Bürgermeister ein Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH mit dem Betreff: „Beteiligung der Gemeinde an der Mobilfunk-Standortsuche“ für den Suchkreis zur besseren Versorgung im nördlichen Teil von Geltendorf. Der entsprechende Suchkreis (Stand 20.10.2017) ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt. Der Gemeinde wurde hier ein Mitwirkungszeitraum von bis zu 60 Tagen zur Nennung geeigneter Mobilfunkstandorte eingeräumt.

Nach Gesprächen zwischen Telekom und Bauamt wurde der Deutschen Telekom Technik GmbH nach interner Abstimmung mit der Geschäftsleitung per Mail am 22.01.2018 mitgeteilt, „dass die Gemeinde Geltendorf im […] bevorzugten Bereich keine öffentlichen Flächen zur Aufstellung eines Funkmastes bereitstellen kann.“

Da kein Grundstück durch die Telekom gefunden werden konnte, wurde der Gemeinde Geltendorf Anfang März 2019 ein erweiterter Suchkreis gemeldet (Suchkreis Stand 05.03.2019 siehe anbei). Im Dezember 2019 hat sich ein Beauftragter der Deutsche Funkturm GmbH (Tochter der Deutsche Telekom AG) an die Gemeindeverwaltung gewandt und mitgeteilt, dass „aufgrund der bisherigen Ergebnisse der Standortsuche in Geltendorf […] ein Standort leicht außerhalb des Siedlungsbereichs bessere Chancen auf Akzeptanz zu haben [scheint]. Vielleicht befindet sich dort auch ein Flurstück im Eigentum der Gemeinde, von dem eine geringe Teilfläche gegen Miete zur Verfügung gestellt werden könnte.“

Anschließend hat die Deutsche Telekom AG einen Pachtvertrag mit dem Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 679, Gemarkung Geltendorf geschlossen.

Durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wurden darüber hinaus in den „Rahmenbedingungen für die Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder
in Kommunen (FEE-2-Projekt)“ Fördermöglichkeiten (90 %) geschaffen, um durch Vorher-, Prognose- und Nachher-Messungen eine Akzeptanz in der Bevölkerung zu erzielen und Funkbelastungen auszuschließen.


Zum konkreten Bauantrag:

Auf dem Flurstück 679 Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen; östlich von Geltendorf-Nord) soll ein Schleuderbetonmast mit einer Höhe von 25,13 m mit Outdoor-Technik entstehen. Mit der Ausführung wurde die Firma DFMG Deutsche Funkturm GmbH betraut, welche im Konzern der Deutschen Telekom AG das Antennenträgerportfolio plant, baut, betreibt und vermarktet.

Der Neubau des Antennenträgers ist zur Versorgung des Gebietes um den Antennenträger mit mobiler Datenübertragung (per Funk, UMTS und LTE) und Sprachübertragung (GSM) erforderlich.

Schleuderbetonmaste werden als Träger für Infrastruktursysteme aus den Bereichen Freileitung, Mobilfunk, Oberleitung, Werbung und Beleuchtung eingesetzt. Dabei werden diese im Regelfall auf einem Stahlbetonfundament gegründet und finden im Außenbereich Anwendung. Der Zutritt zu den Anlagen ist dabei beschränkt und nicht für die Öffentlichkeit möglich. Lediglich zu Wartungs- und Montagearbeiten halten sich Personen in unmittelbarer Nähe der Maste auf.

Das Grundstück liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.

Die Nachfrage beim AZV ergab folgendes:
Von Seiten des AZV bestehen Bedenken bzgl. des eingezeichneten Standortes, da hier ein Regenwasserkanal durch das Grundstück verläuft. Bei Beibehaltung des Standortes sollte die genaue Lage beachtet werden.

Über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit entscheidet die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Landsberg am Lech. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag „Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13 m mit Outdoor-Technik“ auf Fl.Nr. 679, Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen) nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt.

Begründung: 
Direkt am Standort des geplanten Bauvorhabens verläuft ein Regenwasserkanal, welcher Teile der Bebauung an der Türkenfelderstrasse und die westlich des Bauvorhabens gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücke entwässert.
Die Gemeinde Geltendorf plant aktuell, die westlich des geplanten Standortes gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücke als Wohnbauland auszuweisen. Der Sendemast liegt zu nahe an der künftigen Bebauung.
.
Die Gemeinde Geltendorf appelliert daher, eine Verlagerung des Standortes an die östliche Grenze der Fl.Nr. 679 vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Neubau eines Wohnhauses mit Einlieger, Fl.-Nr. 898 Gemarkung Geltendorf, Lindenstraße (Kaltenberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.10.2021 ö beschließend 3.2

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Neubau eines Wohnhauses mit Einlieger auf dem Flurstück 898 Gemarkung Geltendorf in der Lindenstraße in Kaltenberg.

Mitunter wurde für dieses Grundstück eine Satzung über die Einbeziehung beschlossen. Der Beschluss hierüber erfolgte auf der Gemeinderatssatzung am 28.11.2019. Der Satzungsbeschluss ist am 06.12.2019 in Kraft getreten.

Auf dieser einbezogenen Fläche sind nach § 34 BauGB solche Vorhaben zulässig, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung sind durch Baugrenzen in der Planzeichnung festgesetzt.

Außerdem sind noch weitere Festsetzungen hinsichtlich der Bebaubarkeit beschlossen worden:

2 Vollgeschosse  (II)
Offene Bauweise  (o)
Nur Einzelhäuser zulässig  (E)
Satteldach  (SD
Wandhöhe = 5,00 m  (WH)
Firsthöhe = 8,50 m  (FH)

Vorliegend hält das Bauvorhaben die Vorgaben ein.
Es handelt sich um ein Einzelhaus in offener Bauweise mit einem Satteldach. Das ausgebaute Dachgeschoss bildet ein Vollgeschoss. Die Wandhöhe mißt 4,56m, die Firsthöhe liegt gem. Angaben bei 8,50m. 

Im Übrigen ist ein Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 Abs. 2 BayBO ausgeschlossen.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen für dieses Bauvorhaben erteilt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag „Neubau eines Wohnhauses mit Einlieger“ auf Fl.-Nr. 898 Gemarkung Geltendorf, Lindenstraße (Kaltenberg) nach Art. 65 BayBo behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Fl.-Nr. 899 Gemarkung Geltendorf, Lindenstraße (Kaltenberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.10.2021 ö beschließend 3.3

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück 89 Gemarkung Geltendorf, Lindenstraße (Kaltenberg).

Mitunter wurde für dieses Grundstück eine Satzung über die Einbeziehung beschlossen. Der Beschluss hierüber erfolgte auf der Gemeinderatssatzung am 28.11.2019. Der Satzungsbeschluss ist am 06.12.2019 in Kraft getreten.

Auf dieser einbezogenen Fläche sind nach § 34 BauGB solche Vorhaben zulässig, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung sind durch Baugrenzen in der Planzeichnung festgesetzt.

Außerdem sind noch weitere Festsetzungen hinsichtlich der Bebaubarkeit beschlossen worden:

2 Vollgeschosse  (II)
Offene Bauweise  (o)
Nur Einzelhäuser zulässig  (E)
Satteldach  (SD
Wandhöhe = 5,00 m  (WH)
Firsthöhe = 8,50 m  (FH)

Es handelt sich um ein Einzelhaus in offener Bauweise mit einem Satteldach. An der Ostseite tritt ein Giebel mit (erweitertem) Satteldach heraus. Dieser First liegt mit 7,44m Höhe ca. 55cm unter dem Hauptfirst. Das Dachgeschoss bildet ein Vollgeschoss.
Für die Wandhöhe wird eine Befreiung beantragt. Die maximal zulässige Wandhöhe von 5,00 m soll um 20cm überschritten werden. Aufgrund der eingehaltenen und der angepassten Dachneigung ist die Überschreitung der Wandhöhe in der Gesamtwirkung nicht erkennbar. Die Wandhöhe muss überschritten werden, da das Gebäude bereits ca. 45cm unterhalb der Erschließungsstraße liegt. Eine tiefere Einbindung ist nicht ratsam, da sonst auch eine Abgrabung rund um das Gebäude entsteht. Bei dem vorliegenden Höhenunterschied von 45cm kann anfallendes Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen mittels einer Mulde vom Haus abgeleitet werden. 

Der Carport mit angrenzendem Geräteschuppen soll nördlich des Hauptgebäudes an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Abstandsflächen werden hierdurch nicht ausgelöst (Wandhöhe liegt bei 2,45m).

Im Übrigen ist ein Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 Abs. 2 BayBO ausgeschlossen.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen für dieses Bauvorhaben erteilt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf Fl.-Nr. 899 Gemarkung Geltendorf, Lindenstraße (Kaltenberg) nach Art. 65 BayBo behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.10.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 14.September 2021 wird zur Genehmigung vorgelegt und einstimmig genehmigt.        

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.10.2021 ö informativ 5
Datenstand vom 29.11.2021 17:20 Uhr