Datum: 14.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 1. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus" Verz.-Nr. 1.30 - Aufstellungsbeschluss
5 Antrag auf Abgrabungsgenehmigung: Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung auf dem Flurstück 1428 Gemarkung Walleshausen
6 Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13m mit Outdoor-Technik, Fl.Nr. 679 Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen)
7 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
8 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 14.10.2021 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Keine Anregungen

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 14.10.2021 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Keine Bekanntgaben

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 14.10.2021 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:

Stand Glasfaserausbau im Gemeindegebiet
Zur Anfrage und den Bedenken der Gemeinderätin Manuela Meyer wird folgendes berichtet: In Zusammenarbeit mit mehreren Nachbargemeinden und einem Ingenieurbüro wird ein Vertragergänzungswerk erarbeitet, um die Probleme und Fehler aus anderen Kommunen in der Zusammenarbeit mit der Firma zu vermeiden. Sofern dieses nicht zu große Teilen vom Dienstleister akzeptiert wird, wird es keinen Vertrag geben. Der Vertrag wird dann ohnehin nochmals im Gemeinderat behandelt werden müssen.

Information Entwicklung Schülerzahlen
Laut aktuellen Prognosen wird das Schuljahr 2022/2023 mit 3 ersten Klassen beginnen und somit ein zusätzlicher Klassenraum benötigt. Zum Schuljahr 2023/2024 wird nach aktueller Planung ein weiteres Klassenzimmer benötigt (ebenfalls 3 erste Klassen). Auch im Hinblick auf die Nachmittagsbetreuung der Schulkinder wird spätestens mit Einführung des Rechtsanspruchs zum Schuljahr 2026/23027 ein erhöhter Bedarf entstehen. Mit dem Planungsverband sind wir aktuell im Austausch bzgl. einer Bevölkerungsprognoserechnung. Eine Behandlung im Gemeinderat wird in den nächsten Monaten notwendig werden.

Stand BPlan Aufbereitungsanlage Fa. Ditsch
Informationen über einen Ausstieg sollten eingeholt werden. Wir haben Nachricht vom Bayerischen Gemeindetag erhalten. Die Informationen werden in der nächsten Sitzung eingebracht. Eine Rückmeldung vom Landratsamt haben wir noch nicht, diese wird voraussichtlich auch nicht zeitnah erfolgen. Es muss genau überlegt werden, ob wir aus einer vierjährigen Planung mit teilweisen erbrachten Gutachten und Ergebnissen aussteigen wollen. Hierfür sind sachliche Abwägungen vorzunehmen.

Gemeinderat: Sondersitzung am Do, 18.11. – Überarbeitung Stellplatzsatzung / Mobilitätskonzept sowie Überarbeitung Bebauungspläne Geltendorf Süd – südlicher Teil und nördlicher Teil – Vorstellung durch den Planungsverband

Diskussionsverlauf:

Josef Weiß:
Es war ein Bericht in der Zeitung bei der die Deutsche Glasfaser ziemlich schlecht wegkommt, es war nicht sehr positiv.

Robert Sedlmayr:
Aus Erfahrungen der Gemeinde wurde auch berichtet. Wir werden auch jemanden zur Überwachung brauchen.

Patrick Naumann:
Ein Vertragsergänzungswerk wurde entwickelt. Dabei geht es um Ansprechpartner und Standards bei der Ausführung, um bei uns zu vermeiden, was teilweise in anderen Gemeinden schlecht gelaufen ist.

Robert Sedlmayr:
Wir schauen, dass wir diese Erfahrungen nutzen können.

Manuela Meyer:
Vor kurzem habe ich diesbezüglich ein Fax an die Gemeinde geschickt. Ich halte andere Angebote für zwingend erforderlich. Man hört wenig Gutes über die Deutsche Glasfaser. Ich finde es schade, dass man die Zeit nicht nutzt. Anscheinend wurden keine anderen Anbieter angeschaut. Das finde ich nicht bürgerfreundlich.

Robert Sedlmayr:
Diese Debatte müssen wir bei Vorlage des Vertragswerkes führen. Daher habe ich mich den anderen Gemeinden auch angeschlossen. Es gibt keinen anderen eigenwirtschaftlichen Anbieter, der zeitnah ausbaut. Wenn, dann könnten alternativ Förderprogramme mit 80% Förderung genutzt und eigenständig Aufträge vergeben werden. Die Kosten für die Gemeinde wären in diesem Fall trotz Förderung sehr hoch.

Michael Veneris:
Billiger ist nicht günstiger, die Probleme waren damals bei der Entscheidung teilweise schon bekannt.

Patrick Naumann:
Daher würden wir nur einen Vertrag abschließen, wenn ein Großteil der Probleme im Vorfeld ausgeräumt werden kann.

Robert Sedlmayr:
Bezüglich der Anbindung des Gewerbegebietes sind wir im Kontakt mit der Telekom.

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4. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus" Verz.-Nr. 1.30 - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.10.2021 ö beratend 2.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 14.10.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 7.2

Sach- und Rechtslage

Die Feuerwehr Geltendorf beabsichtigt auf dem Areal des bestehenden Feuerwehrgerätehauses eine Feuerwehrvereinshalle neu zu bauen. Dieses Vorhaben ist aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Geltendorf – Feuerwehrgerätehaus“ planungsrechtlich jedoch nicht entwickelbar. Um Planungsrecht für die geplante Vereinshalle zu schaffen muss folglich hierfür der Bebauungsplan geändert werden. Das gesamte planungsrechtlich zu betrachtende Areal hat eine Größe von etwa 0,65 ha. Im Flächennutzungsplan ist nach derzeitigem Stand die entsprechende Fläche bereits als „Feuerwehrfläche“ dargestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Feuerwehrgerätehaus“, Verz.-Nr. 1.30 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Planungsbüro Arnold Consult AG aus Kissing mit der Durchführung dieser Bauleitplanung gem. Angebot vom 20.07.2020 zu betrauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung: Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung auf dem Flurstück 1428 Gemarkung Walleshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 14.10.2021 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Antragsteller stellt für das o.g. Flurstück gemäß Art. 7 Bayerisches Abgrabungsgesetz (BayAbgrG) den Antrag zum Kiesabbau. Der genaue Antrag und das Vorhaben können der beigefügten Anlage entnommen werden. Weitere Anlagen sind im RIS eingestellt.

Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt (Art. 5 Satz 1 i.V.m. Art. 3 Satz 1 BayAbgrG). Nach Art. 7 Abs.  1 Satz 2 BayAbgrG hat die Gemeinde Geltendorf, den Antrag unverzüglich mit einer Stellungnahme dem Landratsamt vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass die Genehmigung vom Landratsamt erteilt werden muss, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

Aus Sicht der Verwaltung sind keine Versagungsgründe ersichtlich.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Abgrabungsgenehmigung, hier: Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung auf dem Flurstück 1428 Gemarkung Walleshausen behandelt.

Wir machen auf folgende Problematik aufmerksam:
Die angegebenen Abstände zur Wohnbebauung sind nicht korrekt.
Die Fahrten für die Wiederbefüllung fehlen in der Berechnung unter Punkt 5.1.

Die Installation einer Reifenwaschanlage wird seitens der Gemeinde gefordert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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6. Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13m mit Outdoor-Technik, Fl.Nr. 679 Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.10.2021 ö beratend 3.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 14.10.2021 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Zur Vorgeschichte:

Am 20.10.2017 erhielt der damalige Bürgermeister ein Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH mit dem Betreff: „Beteiligung der Gemeinde an der Mobilfunk-Standortsuche“ für den Suchkreis zur besseren Versorgung im nördlichen Teil von Geltendorf. Der entsprechende Suchkreis (Stand 20.10.2017) ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt. Der Gemeinde wurde hier ein Mitwirkungszeitraum von bis zu 60 Tagen zur Nennung geeigneter Mobilfunkstandorte eingeräumt.

Nach Gesprächen zwischen Telekom und Bauamt wurde der Deutschen Telekom Technik GmbH nach interner Abstimmung mit der Geschäftsleitung per Mail am 22.01.2018 mitgeteilt, „dass die Gemeinde Geltendorf im […] bevorzugten Bereich keine öffentlichen Flächen zur Aufstellung eines Funkmastes bereitstellen kann.“

Da kein Grundstück durch die Telekom gefunden werden konnte, wurde der Gemeinde Geltendorf Anfang März 2019 ein erweiterter Suchkreis gemeldet (Suchkreis Stand 05.03.2019 siehe anbei). Im Dezember 2019 hat sich ein Beauftragter der Deutsche Funkturm GmbH (Tochter der Deutsche Telekom AG) an die Gemeindeverwaltung gewandt und mitgeteilt, dass „aufgrund der bisherigen Ergebnisse der Standortsuche in Geltendorf […] ein Standort leicht außerhalb des Siedlungsbereichs bessere Chancen auf Akzeptanz zu haben [scheint]. Vielleicht befindet sich dort auch ein Flurstück im Eigentum der Gemeinde, von dem eine geringe Teilfläche gegen Miete zur Verfügung gestellt werden könnte.“

Anschließend hat die Deutsche Telekom AG einen Pachtvertrag mit dem Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 679, Gemarkung Geltendorf geschlossen.

Durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wurden darüber hinaus in den „Rahmenbedingungen für die Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder
in Kommunen (FEE-2-Projekt)“ Fördermöglichkeiten (90 %) geschaffen, um durch Vorher-, Prognose- und Nachher-Messungen eine Akzeptanz in der Bevölkerung zu erzielen und Funkbelastungen auszuschließen.


Zum konkreten Bauantrag:

Auf dem Flurstück 679 Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen; östlich von Geltendorf-Nord) soll ein Schleuderbetonmast mit einer Höhe von 25,13 m mit Outdoor-Technik entstehen. Mit der Ausführung wurde die Firma DFMG Deutsche Funkturm GmbH betraut, welche im Konzern der Deutschen Telekom AG das Antennenträgerportfolio plant, baut, betreibt und vermarktet.

Der Neubau des Antennenträgers ist zur Versorgung des Gebietes um den Antennenträger mit mobiler Datenübertragung (per Funk, UMTS und LTE) und Sprachübertragung (GSM) erforderlich.

Schleuderbetonmaste werden als Träger für Infrastruktursysteme aus den Bereichen Freileitung, Mobilfunk, Oberleitung, Werbung und Beleuchtung eingesetzt. Dabei werden diese im Regelfall auf einem Stahlbetonfundament gegründet und finden im Außenbereich Anwendung. Der Zutritt zu den Anlagen ist dabei beschränkt und nicht für die Öffentlichkeit möglich. Lediglich zu Wartungs- und Montagearbeiten halten sich Personen in unmittelbarer Nähe der Maste auf.

Das Grundstück liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.

Die Nachfrage beim AZV ergab folgendes:
Von Seiten des AZV bestehen Bedenken bzgl. des eingezeichneten Standortes, da hier ein Regenwasserkanal durch das Grundstück verläuft. Bei Beibehaltung des Standortes sollte die genaue Lage beachtet werden.

Über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit entscheidet die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Landsberg am Lech. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag „Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13 m mit Outdoor-Technik“ auf Fl.Nr. 679, Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen) nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt.

Begründung: 
Direkt am Standort des geplanten Bauvorhabens verläuft ein Regenwasserkanal, welcher Teile der Bebauung an der Türkenfelderstrasse und die westlich des Bauvorhabens gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücke entwässert.
Darüber hinaus stehen die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen entgegen. Ferner soll eine zukünftige weitere bauliche Entwicklung nach Osten nicht verbaut werden. Der Sendemast liegt zu nahe an der künftigen Bebauung.
Die Gemeinde Geltendorf appelliert daher, eine Verlagerung des Standortes an die östliche Grenze der Fl.Nr. 679 vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 14.10.2021 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

       

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 14.10.2021 ö informativ 8
Datenstand vom 06.12.2021 17:36 Uhr