Datum: 04.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Verkehrsberuhigter Bereich Ulmen-, Erlen- und Weiherstraße, Geltendorf - Antrag von Anliegern der Erlen- und Weiherstraße
5 Bauleitplanung
5.1 Bebauungsplan "Walleshausen - Mitte (Pfarrpfründe)", Verz.-Nr. 2.01 - Aufhebungssatzung - Billigungs-/Auslegungsbeschluss - Teil 1
5.2 Bebauungsplan "Walleshausen - Mitte Pfarrpfründe)", Verz.-Nr. 2.01 - Aufhebungssatzung - Billigungs-/Auslegungsbeschluss - Teil 2
5.3 Bebauungsplan Kaltenberg Dürnaststraße - Antrag auf Änderung
6 Neubau eines Aufbereitungszentrums für Erdmaterial und Baustoffe in Walleshausen - erneute Behandlung
7 Bauhof - Aufstellen von Salzsilos - Vorstellung Planung sowie Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
8 Austausch der Wasserzähler in der Gemeinde Geltendorf - Vergabeinformation
9 Bauantrag Alter Wirt, Flurnummern 19 und 20, Gemarkung Geltendorf, Moorenweiser Straße 5 - Erweiterung Küche, Einbau Aufzug und Neubau Pelletlager - Erneute Behandlung: Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen und Ergänzung Brandschutzkonzept
10 Kommunales Flächenmanagement - Auftragserteilung
11 Bevölkerungsprognose inkl. Bedarfsabschätzung vorschulischer und schulischer Betreuungseinrichtungen und Bedarf an Angeboten für Senioren - Externe Beauftragung
12 Heizöl- und Gasbestellung
13 Neubau Haus für Kinder
13.1 Neubau Haus für Kinder: Umplanung + Kostenersparnis Holzbauer -Faltschiebeläden-
13.2 Neubau Haus für Kinder: Bodenbelagarbeiten - Vergabe
13.3 Neubau Haus für Kinder: Tischlerarbeiten - Vergabe
13.4 Neubau Haus für Kinder: Estricharbeiten - Info Vergabe
13.5 Neubau Haus für Kinder: Trockenbauarbeiten - Info Vergabe
14 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
15 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Keine Anregungen

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö informativ 2
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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:

Neue Mitarbeiterin im Rathaus:

Frau Irene Süßmair verstärkt seit 2.11.2021 unser Team. Sie wurde als Vollzeitkraft eingestellt und ist im Hauptamt, Vorzimmer, tätig. Jeannette Bichler wechselt zeitgleich in die Kasse.

Termine Bürgerversammlungen:

Mo., 22.11.2021 in Geltendorf, Bürgerhaus
Die., 30.11.2021 in Walleshausen, Paartalhalle

In den kleineren Ortsteilen werden erstmals keine Bürgerversammlungen abgehalten. Vorgehensweise wurde im letzten Bauausschuss abgestimmt. 

Stand Umrüstung der Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchtmitteln

Stadtwerke FFB: Auftrag erteilt im Frühjahr. Abwicklung nach und nach je nach Kapazitäten. Info 25.10.21: „In Geltendorf ist alles umgerüstet bis auf einen Teil der Bahnhofstr. und in den anderen Gemeindeteilen sind auch schon Teile umgerüstet.“ Abschluß der Maßnahme ist für das jahresende geplant. 
LEW: Mo., 8.11. Übergabe des nach GR-Beschluß angeforderten Angebotes an die Gemeinde. Laufende Reparaturen werden noch immer konventionell ausgeführt.


Glasfaseranschlüsse für Rathaus und Schule

Ende Oktober / Anfang November wurde mit dem Subunternehmen der deutschen Telekom bereits Gespräche hinsichtlich des neuen Glasfaseranschlusses für das Rathaus und die Schule geführt. Lt. Zeitplan der Telekom erfolgt ein Anschluss Ende 2021 / Anfang 2022

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4. Verkehrsberuhigter Bereich Ulmen-, Erlen- und Weiherstraße, Geltendorf - Antrag von Anliegern der Erlen- und Weiherstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 26.10.2021 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Sachverhalt vom 02.02.2021 im Bauausschuss:

Ende September 2020 erhielt die Verwaltung ein Schreiben mit Bitte um Verbesserung der Verkehrssituation der Ulmenstraße. Diesem wurde eine Unterschriftenliste mit 40 Unterschriften von Anwohnern der umliegenden Straßen beigelegt.

Grund des Schreibens ist es, den fließenden Verkehr in der Ulmenstraße, welche in einer 30er Zone liegt, weiter zu beschränken. Lt. Antragsteller wird die Straße vor allem vom Pendlerverkehr in der Früh genutzt, um von der Moorenweiser Straße über die Neuenstraße zur Bahnhofstraße zu gelangen. Zudem wird schneller als 30 km/h gefahren, so der Antragsteller.

Folgende Vorschläge wurden im Schreiben genannt:
  1. Ausweisung der Straße als Anlieger-Straße
  2. Errichtung von Verkehrshindernissen
  3. Errichtung eines Gehweges sowie Ausweisung als Einbahnstraße
  4. Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich

Aus Sicht des Antragstellers ist Variante 4 mit Ausweisung als Spielstraße am wirkungsvollsten.

Ende Oktober wurde zusammen mit der Polizeiinspektion Landsberg eine Verkehrsschau durchgeführt. Hier wurden obenstehende Punkte wie folgt besprochen:
  1. Ein Anliegen, die Straße zu durchfahren, ist auch beispielsweise die Durchfahrt, um von der Moorenweiser Straße zur Bahnhofstraße zu gelangen. Somit macht das aus Sicht der Polizei keinen Sinn.
  2. Der fließende Verkehr wird so zwar bei Gegenverkehr ausgebremst bzw. kurzzeitig gestoppt, jedoch ist eine Slalom-Durchfahrt nicht ausgeschlossen, da die Straße relativ gerade ist und man sehen kann, ob ein Fahrzeug entgegen kommt. Somit erscheint die Maßnahme ebenfalls nur bedingt sinnvoll.
  3. Eine Ausweisung als Einbahnstraße ist möglich.
  4. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich ist möglich.

Derzeit werden an der Straße Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

Eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich stellt zu der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit auch ein Parkverbot in dessen Bereich für Kraftfahrzeuge dar. Es darf dann nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen geparkt werden.
Somit könnte in den Straßen Ulmenstraße, Weiherstraße und Erlenstraße nicht mehr auf der Fahrbahn geparkt werden. Von den Anwohnern der Weiher- und Erlenstraße wurden keine Unterschriften eingeholt. Aus einem zeitlich begrenzten Parkverbot im Jahr 2020 wegen eines Neubaus in der Erlenstraße wurde von den Anwohnern oft berichtet, dass hier geparkt werden muss, da zu wenige Stellplätze im eigenen Grundstück vorhanden sind.

Sachverhalt vom 06.05.2021 im Gemeinderat:

Mit dem Bauausschuss fand vor dessen Sitzung am 16.03.2021 ein Ortstermin mit den Antragstellern und Anwohnern der Ulmenstraße statt. Hier wurden die Ergebnisse des Geschwindigkeitsmessers vorgelegt (Messungsdaten in beide Fahrtrichtungen, Messungszeitraum 10.02.2021 bis 09.03.2021):

Viele Verkehrsteilnehmer fahren schneller als die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (insgesamt 24 %; 29 % in Fahrtrichtung Neuenstraße und 19 % in Fahrtrichtung Moorenweiser Straße).

Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Landsberg am Lech kann und sollte nach diesen Messergebnissen eine Überwachung des fließenden Verkehrs durchgeführt werden.

Von einer Ausweisung als Anlieger-Straße und als Einbahnstraße wird von der Verwaltung abgeraten, ebenso von einer Errichtung von Hindernissen auf Straßengrund.

Beim Ortstermin mit dem Bauausschuss und den Antragstellern wurde die Variante „Verkehrsberuhigter Bereich“ eindeutig als deren favorisierte Lösung diskutiert. Zu beachten ist: Bei einer Ausweisung der Ulmenstraße als verkehrsberuhigter Bereich sind die hinterliegenden Straßen Weiherstraße und die Erlenstraße auch als verkehrsberuhigter Bereich auszuweisen. Hier ist anzumerken, dass in der Folge in diesen Bereichen „wilde“ Abstellmöglichkeiten für KFZ auf den drei Straßen wegfallen und ggf. auf den Straßen gekennzeichnete Parkflächen erstellt werden sollen.

Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Landsberg am Lech ist nach einer Ausweisung zur Spielstraße die Aufstellung eines Verkehrsüberwachungsgerätes noch schwieriger auszuführen.

Derzeitige Situation:
Am 06.05.2021 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass die drei Straßen Ulmenstraße, Erlenstraße und Weiherstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden.
Hierhingehend wurden bereits Beschilderungsbestellungen, Planung für Parkplätze und Angebotseinholung für Parkplatzmarkierungen durchgeführt. Weiter wurde die Genehmigung eines Eigentümers eingeholt, sodass eines der zwei Schilder „verkehrsberuhigter Bereich“ (VZ 325) auf Privatgrund aufgestellt werden darf.

Im entwickelten Parkkonzept (Plan siehe anbei) können insgesamt 18 Parkplätze auf Straßengrund ausgewiesen werden, 12 davon im Bereich Weiherstraße / Erlenstraße.

Am 16.08.2021 wurde uns eine Unterschriftenliste von Personen gesendet (s. Anlage), welche gegen die Ausweisung zum verkehrsberuhigten Bereich der Erlen- und Weiherstraße stehen:
Insgesamt 81 Personen (davon 67 Bürger aus unserem Gemeindegebiet und davon 46 Bürger aus der Erlen- oder Weiherstraße) haben ihre Unterschrift abgegeben.
Diese Personen sind für die Ausweisung der Ulmenstraße als verkehrsberuhigten Bereich, die Erlen- und Weiherstraße sollen jedoch weiterhin Zone 30 bleiben.

Auf der Unterschriftenliste steht folgende Begründung:


Eine Stellungnahme zum Antrag wurde bei der Polizeiinspektion Landsberg eingeholt:
„Die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich macht nur dann einen Sinn, wenn es in diesem Bereich einheitlich ist. Somit kann ein Schilderwald verhindert werden; es ist ein doppelseitiges Schild (Anfang/Ende) Richtung Moorenweiser Straße und eines Richtung Neuenstraße aufzustellen. Es wären vier weitere Schilder notwendig, um die Erlen- und Weiherstraße aus dem verkehrsberuhigten Bereich auszuschließen, nämlich ein doppelseitiges Schild Anfang Ende verkehrsberuhigter Bereich und ein doppelseitiges Schild Anfang/Ende Zone 30. Das beantragte ‚Hin und her‘ ist für einen ortsfremden Verkehrsteilnehmer verwirrend.“
Zusammenfassend nach Prinzip „Ganz oder gar nicht“.

Zusätzliche Infos aus der Verwaltung bzgl. des Themas:
  • Das Parkplatzkonzept wurde für Winterdienst und Müllabfuhr angepasst, es soll möglichst auf einer Seite geparkt werden, damit auch große Fahrzeuge durch die Straßen fahren können. Derzeit ist teilweise ein Durchfahren im Zick-Zack- bzw. Slalom-Muster erforderlich.
  • Der Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland wird die Ulmenstraße erst nach Fertigstellung der Verkehrsumstellung begutachten und prüfen können.
  • Durch die zu schaffenden 18 Parkplätze stehen weiterhin zahlreiche Parkplätze auf öffentlichen Straßengrund zur Verfügung.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss vom 06.05.2021 bzgl. der Ausweisung der Ulmenstraße, Erlenstraße und Weiherstraße als verkehrsberuhigten Bereich nicht zu ändern, die Umsetzung des verkehrsberuhigten Bereichs sollte fortgesetzt und das Angebot der Straßenmarkierungsarbeiten angenommen werden.

Beschluss

Am Beschluss vom 06.05.2021 wird festgehalten. Der Bereich Ulmenstraße, Erlenstraße und Weiherstraße wird als verkehrsberuhigter Bereich mit öffentlichen Parkflächen entsprechend des vorgestellten Konzepts ausgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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5. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö 5
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5.1. Bebauungsplan "Walleshausen - Mitte (Pfarrpfründe)", Verz.-Nr. 2.01 - Aufhebungssatzung - Billigungs-/Auslegungsbeschluss - Teil 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 5.1

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 11.02.2021 für die Grundstücke Flur Nrn. 15/2, 15/3, 15/7, 49, 49/4, 49/5, 49/6, 49/7, 49/8, 49/9, 49/10, 49/11, 49/12, 49/13, 49/14, 49/15, 49/16, 49/17 und 49/18, jeweils Gemarkung Walleshausen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 eingeleitet. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 wurde am 17.06.2021 gefasst. Im Anschluss daran wurde zum Vorentwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 19.05.2021, in der Zeit vom 12. Juli 2021 bis einschließlich 12. August 2021 die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 06.07.2021 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen müssen vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen bzw. Hinweisen zu dem Vorentwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Handwerkskammer für Oberbayern
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Vorentwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. 7 Gesundheitsamt
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Regionaler Planungsverband München
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld
  • Gemeinde Eresing


Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zum Vorentwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisbauamt Tiefbau
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • LEW Verteilnetz GmbH
  • Gemeinde Egling
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck

Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:
 
1.1.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde
Schreiben vom 16.07.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der Unteren Bodenschutz-/Abfallbehörde werden zur Kenntnis genommen. Auch der Gemeinde sind im Bereich des Bebauungsplanes keine Gefahrenpotentiale oder Bodenbelastungen bekannt. Unabhängig davon wird in die Begründung Aufhebung des Bebauungsplanes ein redaktioneller Hinweis darüber, wie grundsätzlich beim Antreffen von Altlasten, etc. zu verfahren ist, aufgenommen.


Abstimmungsergebnis

Ja               19        

Nein            0 
       
Michael Veneris abwesend

1.2.        Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 12.08.2021 (Az.: 1-4622-LL122-20572/2021)

Darstellung der Anregungen / Hinweise





Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen und allgemeinen Hinweise des Wasserwirtschaftsamts Weilheim werden zur Kenntnis genommen. Die vorgebrachten Hinweise zu Oberflächengewässern, Grundwasser, zum vorsorgenden Bodenschutz sowie zur Erschließung werden im Rahmen nachfolgender Bauanträge entsprechend beachtet.


Abstimmungsergebnis

Ja             20        

Nein         0        


1.3.        Handwerkskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 09.07.2021
Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der Handwerkskammer werden zur Kenntnis genommen. Der vorgebrachte Hinweis zur Risikovermeidung durch an Hochwasser- und Überschwemmungsereignisse angepasstes Bauen wird im Rahmen nachfolgender Bauanträge entsprechend beachtet.


Abstimmungsergebnis

Ja                 20        

Nein               0        

Beschluss

  1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. 1.1. bis 1.3.). 

  1. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.

  1. Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.2. Bebauungsplan "Walleshausen - Mitte Pfarrpfründe)", Verz.-Nr. 2.01 - Aufhebungssatzung - Billigungs-/Auslegungsbeschluss - Teil 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 5.2

Sach- und Rechtslage

Auf Grundlage der Ergebnisse der vom Gemeinderat vorgenommenen Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro in Abstimmung mit der Verwaltung die Planunterlagen (Planzeichnung mit Satzungstext, Begründung mit Umweltbericht) zum Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe“) Verz. Nr. 2.01 endgültig ausgearbeitet und fortgeschrieben. Dieser Entwurf muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben hierzu durchführen zu können.

Die Entwürfe der Begründung und der Planzeichnung sind im RIS zum Tagesordnungspunkt eingestellt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 in der Fassung vom 23.09.2021, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil B).

  1. Zu dem Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 in der Fassung vom 23.09.2021 ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.3. Bebauungsplan Kaltenberg Dürnaststraße - Antrag auf Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 26.10.2021 ö beratend 3.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 5.3

Sach- und Rechtslage

Von insgesamt 15 Bewohnern / Eigentümern von Grundstücken im Bebauungsplangebiet wurde mit Schreiben vom 30.08.2021 eine Änderung des Bebauungsplans beantragt (Antragsschreiben siehe anbei). Der aktuell gültige Bebauungsplan Kaltenberg „Dürnaststraße“, Verzeichnis-Nr. 3.04 mit dem Stand der zweiten Änderung (26.07.2012, Ergänzung Zulässigkeit Schallschutzanlagen) stammt aus dem Jahr 1986.

Im Bebauungsplan enthalten ist unter Nr. 2 folgende textliche Festsetzung:

„Wohngebäude, Nebengebäude und Garagen gemäß § 14 (1) BauNVO sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.“        

Von den Antragsstellern wird gebeten, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass Nebengebäude auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen sind. Somit sollen z.B. Gartengerätehäuser, Carports, Saunen oder Holzunterstände ermöglicht werden.

Aus Verwaltungssicht kann einer Änderung des Bebauungsplans dahingehend zugestimmt werden. Aufgrund der aktuell laufenden Bauleitplanverfahren wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Änderung des Bebauungsplans erst im Laufe des Jahres 2022 begonnen werden kann.

Bei Zustimmung zur Änderung wird verwaltungsseits vorgeschlagen, ein Planungsbüro damit zu beauftragen, den in die Jahre gekommenen Bebauungsplan (Aufstellung 1986) generell zu prüfen und sinnvolle Anpassungen vorzuschlagen.

Bei Zustimmung zur Änderung wird bei einem geeigneten Planungsbüro ein entsprechendes Angebot eingeholt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Gesamtüberarbeitung als 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg – Dürnaststraße“, Verz.-Nr. 3.04 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Durchführung dieser Bauleitplanung zu beauftragen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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6. Neubau eines Aufbereitungszentrums für Erdmaterial und Baustoffe in Walleshausen - erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.11.2017 ö informativ 4.4
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.12.2017 ö beratend 4.6
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.12.2021 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

In Umsetzung des Beschlusses vom 23.09.2021 („In Vorbereitung zum Antrag des Gemeinderates Michael Veneris wird mit dem Landratsamt abgeklärt, ob das Vorhaben per se nach § 35 BauGB zulässig ist. Es ist abzuklären, ob die Gemeinde aus dem Vertrag zurücktreten kann, ohne finanziellen Schaden zu nehmen.“) wurden entsprechende Anfragen an Landratsamt, Bayerischen Gemeindetag und den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gerichtet.

Seitens des Landratsamtes steht die Stellungnahme zum Zeitpunkt der Ladung aus. Vom Gemeindetag gab es auszugsweise folgende Rückmeldung zu den Fragen:

„Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB besteht auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen kein Anspruch; …. Freilich dürfen die Gründe für die [Durchführung oder] Einstellung eines Planungsverfahrens nicht willkürlich sein, sondern müssen von städtebaulichen Argumenten getragen sein.“

Eine Privilegierung des Vorhabens im Sinne des § 35 BauGB wird verneint. Ein finanzieller Schaden ist bei sachgemäßer Abwägung nicht zu erwarten.

Im Herbst letzten Jahres wurden seitens des Planungsverbandes ausgewählte Träger öffentlicher Belange mit einem Scopingpapier im Vorfeld beteiligt, um frühzeitig entsprechende Rückmeldungen in die Entwurfserstellung des Bauleitplans einfließen lassen zu können. Auch wurde seitens der Firma Ditsch ein Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben.

Die Ergebnisse des Scopingverfahrens, wie auch des Schallschutzgutachtens werden im Rahmen der Sitzung vorgestellt. 

Die Verwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor:

Die Informationen aus den Ergebnissen des Scopingverfahrens sollen in den Fraktionen beraten werden. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll über den Antrag abgestimmt werden. 

Beschluss 1

Der Tagesordnungspunkt wird vorgezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Ernst Haslauer stellt den Antrag zur Geschäftsordnung darüber abzustimmen, dass in der heutigen Sitzung nur Fragen beantwortet und die Debatte verschoben werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 3

Die Ergebnisse des Scopingverfahrens werden zur Kenntnis genommen. In der nächsten Gemeinderatssitzung wird über den Antrag abgestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bauhof - Aufstellen von Salzsilos - Vorstellung Planung sowie Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 5
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Sitzung wird der Planstand vorgestellt.

Entschieden werden müssen insbesondere Standort und Ausführung (Holz oder GFK). 

Pro/Kontra GFK- oder Holzausführung
GFK wird von fast allen Herstellern angeboten und ist ca. 20-25% günstiger in der Anschaffung.     Holz ist von außen zu pflegen (höherer Aufwand) hat jedoch bei unterschiedlichen Witterungen und Temperaturen(innen/außen) Vorteile. Bei GFK kann durch Tag/Nacht Temperaturunterschiede das Salz Feuchtigkeit aufnehmen und an der Silo-Wand ankleben. Ab einer Schicht von 10-15 cm kann diese verhärtete Schicht abbrechen und den GFK zertrümmern(Ausnahmesituation). Holz kompensiert weitgehend die Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen.

Nachhaltigkeit
Kunststoff wird über die Jahre immer spröder. Die Entsorgung des GFK Kunstoffs nach Beendigung der Lebensdauer von ca. 30-40 Jahren stellt eine Herausforderung dar. Einige Hersteller sprechen zwar von Rücknahme/Entsorgung, machen jedoch keine genaueren Aussagen bzgl. der möglichen Kosten.
Holz wird bei entsprechender Pflege/Wartung der Silos genauso lange halten. Der Ersatz der Holzlatten auf bestehender Unterkonstruktion ist möglich.

Empfehlung: Ausführung Holz aufgrund der klimatischen Vorteile und seiner Nachhaltigkeit

Konstruktion
Sowohl Holz als auch GFK-Silos werden auf einer Stahlkonstruktion montiert. Diese steht auf Streifenfundamenten. Die Befüllung wird durch Einblasen des Streusalzes mittels Lieferfahrzeug erfolgen.

Aufstellungsort Salzsilos
Der Standort jenseits des Bauhof-Areals wir als ungeeignet angesehen:
  • Separater Bereich müsste eingezäunt und mit Toren versehen werden. Eine Aufstellung an aktueller Position des Schnittgut-Containers ist geeignet.
  • Da der gesamte Bauhof-Bereich aus Sicherheitsgründen ebenfalls eingezäunt werden muss, ist der außerhalb liegende Standort für die Silos mit erheblichen Mehrkosten und Mehraufwand verbunden.
  • Das alternative Gelände wird als Zwischenlager von Fa. Gistl und anderen benutzt.
  • Darüber hinaus kann der Standort jenseits des Bauhofs nach Rückmeldung des Landratsamtes nur mit erheblichen finanziellen Aufwand hergerichtet werden. Da es sich hier um eine Altdeponiefläche handelt. Wenn das Grundstück versiegelt werden soll, dann sind auf jeden Fall die Nachbargrundstücke erneut zu untersuchen, was mit einem sehr hohen Aufwand verbunden ist. 

Empfehlung: Standort der Silos auf dem Bauhof-Gelände.

Die notwendige Fahrspur für Lieferfahrzeuge wird wie geplant in Abstimmung der Asphaltierung des Schönauer Rings (Bereich Hundehotel) erfolgen.

Voraussichtliche Kosten:

Salzsilo (Holz) inkl. Lieferung exkl. Montage:  80.000 € brutto
Salzsilo (GFK) inkl. Lieferung exkl. Montage:  60.000 € brutto
Montage Autokran ca.:                              1.500 € brutto        
Fundament incl. Bewehrung:                            23.000 € brutto

Im Rahmen der Sitzung werden weitere Details vorgestellt.

Leistungsverzeichnis Salzsilo (Holz):

Größe 40m³ / 48 to Auftausalz
Durchfahrtshöhe: 3.50m
Durchfahrtsbreite: 3.00m
Gesamthöhe:10.58m

Unterbau
mittels HEA - Stahlstützen und Träger in feuerverzinkter Ausführung, inkl. Windverband
Trichter: Mehrschichtplatte in Fi/Ta, wasserfest verleimt, trapezförmig. Eckenverbindungen mittels Stahlwinkel feuerverz, statisch verschraubte Trichterverbindung

Zylinder
Zylinderschalung mittels spezial Kamm-Nutschalung in Fi/Ta(Fichte oder Lärche, tauchimprägniert) - Eckenverbindungen mittels Stahlwinkel in feuerverzinkter Ausführung.
- Abdichtungsmatte Trichter-Zylinderübergang

- Einganslucke seitlich angeordnet in Lärche, - sämtliche Verbindungsmittel

Dach
Dachschalung mittels spezial Kamm-Nutschalung in Fi/Lä /Ta - Dachkonstruktion in 
- Dachabdeckung mittels Dachrandabschluss in Chromstahl und einer besandeten Bitumenbahn

Behandlung
sämtliche Holzteile sind braun tauchimprägniert, - Stahlteile feuerverzinkt oder Chromstahl

Schieberauslauf
Flachschieber in Chromstahl V4A, - feuerverzinktes Schiebergestänge mit Bedienstange und
Schieberverriegelung mit Vorrichtung für bauseitiges Vorhängeschloss.


Leistungsverzeichnis Salzsilo (GFK):

Größe 40 m³ (48 to Salz)
Silodurchmesser Ø=3,0 m
Unterfahrgestell DBxDH 3,5x4,0 m, Stahl, verzinkt
Gesamthöhe ca. 11.490 mm

1x Revisionsöffnung (Mannloch) Ø 540 mm mit Drehdeckel Ø=620 mm
1x Füllleitung 3“ Stahl verzinkt (DN 80) mit Tankwagenanschluss
1x Entlüftungsleitung, DN-150-DN200
1x Auslauftrichter 60°
1x Auslaufflansch DN 400
1x GFK-Flanschbett-Schwenkschieber mit Edelstahlblatt
1x Schieberbedienung über Hubstange von unten, Stahl verzinkt
1x Trichter-Gleitschicht
2x Kranösen, Stahl verzinkt
1x prüffähige Statik
1x Bauartzulassung des DIBt in Berlin
1x Silostatik nach Windlastzone, gemäß Neuverordnung vom Januar 2007
1x je Ausführungszeichnung, Bedienungsanleitung, Fundamentplan

Fundament:

Entsprechend Fundamentplan
Pro Silo
Größe 3,8 x 4,75 x 0,9 m
Betongüte C35/C45
Betonstahl BSt 500 M/S

Beschluss 1

Die Salzsilos werden als Holzsilos bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, entsprechend der beschriebenen Planung einen Fachplaner mit der Erstellung des Bauantrags zu beauftragen.

Ferner wird die Verwaltung ermächtigt, nach baurechtlicher Genehmigung die Beschaffung von 2 Salzsilos (Ausführung GFK) à 40 m³ inkl. Lieferung, Aufstellung / Montage auszuschreiben und sofern im Rahmen der Kostenschätzung von 61.500,- € (zuzüglich max. 10%) zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die notwendigen Fundamente inkl. Bewehrung auszuschreiben und sofern im Rahmen der Kostenschätzung von 23.000,- € (zuzüglich max. 10%) zu beauftragen.

Der Gemeinderat ist über den weiteren Verlauf zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Austausch der Wasserzähler in der Gemeinde Geltendorf - Vergabeinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Die Ausschreibung über 600 + 150 Stück Funkwasserzähler sowie die Ausschreibung über den Einbau dieser ist abgeschlossen.

Bis zur Sitzung liegt das Ergebnis der Ausschreibung vor und wird vorgestellt.

ANGEBOTSAUSWERTUNG und VERGABEEMPFEHLUNG
für beschränkte Ausschreibung

Projekt: Lieferung und Austausch Wasserzähler

Submission /Abgabe: 18.10.2021 10:00

Prüfung
Zur Angebotsabgabe wurden 5 Unternehmen aufgefordert.
Es gingen insgesamt 2 Angebote ein (2 in Papierform), von denen 1 Angebot ausgeschlossen werden musste(nur Einzelpreise).

Ergebnis
Bieter 01 (Firma Sensus) hat fristgerecht eingereicht, das Angebot verblieb in der Wertung.

Eignung
Die Prüfung der Eignung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter wurde vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe durchgeführt. Alle aufgeforderten Firmen haben nach Art und Umfang bereits vergleichbare Leistungen erbracht.

Rechnerische Prüfung
Platz 1

Angebot Lieferung Wasserzähler          58.625,85 €                69.764,76 € brutto

Angebot Austausch Wasserzähler          28.213,00 €                33.573,47 € brutto
Gesamt                                  86.838,85 €                  103,383,23 € brutto

LV‐Schätzpreis(Stand GR-Sitzung 20.05.2021)                87.822,00 € brutto

Wirtschaftliche Prüfung
Das Gesamtangebot liegt mit 15.516,23 € über dem Schätzpreis.
Die Differenz liegt besonders im Bereich Dienstleistung(Austausch der Zähler) mit + 32,45%.
Die Differenz des Materialpreises beläuft sich auf + 11,67 %.

Vergabeempfehlung
Beauftragung des Bieters Fa. Sensus in 86356 Neusäß mit einem Gesamtpreis von 103,383,23 € brutto.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Bauantrag Alter Wirt, Flurnummern 19 und 20, Gemarkung Geltendorf, Moorenweiser Straße 5 - Erweiterung Küche, Einbau Aufzug und Neubau Pelletlager - Erneute Behandlung: Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen und Ergänzung Brandschutzkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 8
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 26.10.2021 ö beratend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.03.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beratend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 10

Sach- und Rechtslage

Mit Mail vom 19.10.2021 hat das Landratsamt informiert, dass bezüglich der Abstandsflächen ein Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung undvon den örtlichen Bauvorschriften (hier: Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe) im Sinne von Art. 63 BayBO gestellt werden muss. Aufgrund von Fragen zum Brandschutz seitens des Landratsamtes wird darüber hinaus eine Ergänzung des Brandschutznachweises vorgeschlagen.

Der entsprechende Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen wie auch die Ergänzung des Brandschutznachweises sind dem Tagesordnungspunkt beigefügt.

 

Sachverhalt 04.03.2021

Am 21.01.2021 wurde in der Gemeinderatssitzung u.a. beschlossen, beim Alten Wirt die Küche zu erweitern, einen Aufzug anzubauen und eine Pelletheizung inkl. Pelletlager neu zu bauen. Für diese drei Maßnahmen ist ein Bauantrag erforderlich. Dieser wurde vom beauftragten Architekturbüro Reitberger erstellt.

Das Bauvorhaben unterliegt keinem rechtskräftigen Bebauungsplan. Folglich ist es dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Versagungsgründe vor.

Beschluss

Der Gemeinderat hat bezüglich der Abstandsflächen den Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung und von der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe bezogen auf den Bauantrag für Erweiterung der Küche, den Einbau eines Aufzugs und den Neubau eines Pelletlagers auf dem Grundstück „Moorenweiser Straße 5“, Fl.-Nrn. 19 und 20, Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Der Ergänzung des Brandschutznachweises wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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10. Kommunales Flächenmanagement - Auftragserteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 5

Sach- und Rechtslage

Zur ganzheitlichen Weiterentwicklung der Gemeinde und als Voraussetzung zur Schaffung weiterer möglicher Baugebiete, wurde mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ein Kommunales Flächenmanagement mit Erhebung der Siedlungspotenziale
auf Basis eines GIS-gestützten Baulandkatasters abgestimmt und hierzu ein entsprechendes Angebot erstellt.

Mit Hilfe des Konzeptes wird eine umfassende und grundlegende strategische Planung der Siedlungsentwicklung möglich. Als erste Grundlage soll für diesen Zweck ein Baulandkataster erstellt werden. Mittels einer ortsteilbezogenen Baurechtserhebung werden in diesem folgende Flächenpotentiale katalogisiert und quantifiziert:

  • im Flächennutzungsplan dargestellte Flächen ohne Baurecht
  • unbebaute Flächen mit Baurecht
  • Baulücken, Brachen und Konversionsflächen im Innenbereich (im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder mit Baurecht gemäß § 34 BauGB)
  • leerstehende, un- oder untergenutzte Gebäude
  • Möglichkeiten der Nachverdichtung bereits bebauter Flächen

Die Daten werden GIS-gestützt erfasst und bereitgestellt. Damit ist eine systematische und regelmäßige Fortschreibung möglich.

Ein solches Baulandkataster stellt eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für Fragen der städtebaulichen Steuerung und Infrastrukturplanung dar. Durch die systematische Erfassung und Fortschreibung der Baupotentiale können in nachgeordneten Planungsprozessen zielgerichtet Strategien entwickelt werden, wie diese Potenziale nutzbar gemacht werden können bzw. welche unterschiedlichen Maßnahmen zur Innenentwicklung zu ergreifen sind. Inhaltlich können die Strategien zur Reduzierung des Flächenneuverbrauchs, Maßnahmen zum Flächenrecycling, zur Flächenentsiegelung, zur Flächeneffizienz sowie zahlreiche konzeptionelle Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung bestehender Strukturen umfassen.

Im Falle der Neuausweisung von Bauflächen bietet das Baulandkataster eine belastbare und akzeptierte Grundlage für den obligatorischen Bedarfsnachweis gemäß der Auslegungshilfe des Bayerischen Wirtschaftsministeriums „Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung“ vom 07.01.2020. Gemäß Landesentwicklungsprogramm sind Kommunen zu einer nachhaltigen Raumentwicklung verpflichtet. Ziel der Landesplanung ist die vorrangige Entwicklung der Siedlungsgebiete im Innenbereich. Ausnahmen sind lediglich zulässig, wenn Potenziale der baulichen Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. Zudem soll auf flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen hingewirkt werden. Die Ergebnisse der Untersuchung (Entwicklungsprognose + Erhebung Flächenpotenziale + Befragung bezüglich Verfügbarkeit) fließen als unerlässlicher Bestandteil beispielsweise in die Begründung des potentiellen Baugebiets in Kaltenberg ein.

Das bestehende Baupotential sowie die Entwicklungsabsichten und –hemmnisse haben einen direkten Einfluss auf das Zuzugspotential in die Gemeinde. Auch für eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung und des Infrastrukturbedarfs, insbesondere im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen, stellen die Ergebnisse der Baurechtserhebung daher eine essentielle Grundlage dar.

Im Angebot des Planungsverbandes sind folgende Positionen enthalten:

  • Datenbeschaffung
  • Anlage eines Flächenkatasters und einer Datenbank, Erfassen und Kategorisieren der Flächenressourcen
  • Plausibilitätsprüfung / Abstimmung mit dem Bauamt
  • Befragung der Grundstückseigentümer
  • Auswertung der Flächenpotenziale
  • Überblick Mobilisierungsmöglichkeiten
  • Abschlussbericht

Hierfür werden Gesamtkosten von ca. 9.000,- € inkl. Nebenkosten geschätzt. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.  

Dem liegen folgende Stundensätze zu Grunde:
Projektleiter        95,00 Euro
Projektmitarbeiter        75,00 Euro
Techniker        65,00 Euro

Die Untersuchung soll im November 2021 beginnen und im März 2022 abgeschlossen sein.

Schemenhafte Darstellung der Untersuchung:

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Bevölkerungsprognose inkl. Bedarfsabschätzung vorschulischer und schulischer Betreuungseinrichtungen und Bedarf an Angeboten für Senioren - Externe Beauftragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 6

Sach- und Rechtslage

Seitens der Verwaltung wird die Durchführung einer Bevölkerungsprognose empfohlen. Aus der prognostizierten Zusammensetzung der Bevölkerung soll eine Bedarfsabschätzung der vorschulischen und schulischen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeleitet sowie eine Vorabschätzung des zukünftigen Bedarfs an Angeboten für Senioren durchgeführt werden. Hierzu fand ein Abstimmungstermin mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München statt. Der Planungsverband kann die gewünschten Leistungen in Zusammenarbeit mit bre – Büro für räumliche Entwicklung anbieten.

Als Grundlage zur Abschätzung der Siedlungsentwicklung und damit einhergehend
des Wanderungsgeschehens kann das im vorangegangenen Tagesordnungspunkt behandelte Baulandkataster herangezogen werden.

Nach erfolgter Auswertung der Flächenpotentiale im Rahmen der Erstellung des Baulandkatasters werden für die Wanderungsprognose in Abstimmung mit der Verwaltung und dem Gemeinderat Entwicklungshorizonte (Beginn und Ende der jeweiligen Aufsiedlung) ermittelt. Insbesondere
ist dabei das geplante Neubaugebiet im Ortsteil Kaltenberg zu betrachten. Für dieses wird eine gesonderte Wanderungsprognose erstellt, um die durch das Baugebiet zusätzlich generierten
Wanderungsbewegungen abzubilden. Dabei können weitere Szenarien basierend auf unterschiedlichen Vorgaben zum zulässigen Maß der Nutzung Teil der Prognose sein.

Durch eine Einwohner-, Kinder- und Schülerbedarfsprognose soll ein fundierter und detaillierter Überblick entstehen, wie sich die Zahl der Einwohner im Siedlungsbestand und ggf. nach Aufsiedlung neuer Baugebiete entwickeln wird und welche Bedarfe bis 2036 in der Gemeinde
bei der Kinderbetreuung, in der Grundschule und auch in der Pflege entstehen. Ziel ist es festzustellen, wie die bestehenden Kapazitäten in der sozialen Infrastruktur weiterentwickelt werden müssen. Im Ergebnis liegt eine umfangreiche Übersicht vor, die beispielsweise auch beschreibt, wie sich der Bedarf in der Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder auf Grund des Rechtsanspruchs ab 2026 darstellt.

Die Analyse ermöglicht die demografische Entwicklung der letzten Jahre nachzuvollziehen. Diese Erkenntnisse sind neben der Kinder- und Schulbedarfsplanung für viele Bereiche (z.B. Siedlungsentwicklung, Verkehrsplanung) hilfreich und unterstützen die kommunale Entwicklungsplanung.

Auf Grundlage der Wanderungsprognose des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) und durch eine Analyse der Einwohnerdaten und
Bewegungsdaten der Gemeinde kann durch das Büro bre – büro für räumliche entwicklung die Bevölkerungsentwicklung untersucht werden.

In einem ersten Schritt sollen für den Siedlungsbestand wie auch für die geplanten Neubaugebiete (z.B. Kaltenberg) Bevölkerungsprognosen erstellt werden. Die erstellten Einwohnerprognosen werden nach Altersgruppen feingliedrig ausgearbeitet.

Im zweiten Schritt erfolgt die Erstellung der Kinderbedarfs- und Schulbedarfsprognosen für die Entwicklung im Siedlungsbestand und in den Neubaugebieten.

Der Bedarf bei der Kinderbetreuung und in den Schulen sowie bei der Nachmittagsbetreuung wird nach einer Analyse der Besuchsquoten der letzten Jahre ermittelt. Der Betreuungsbedarf in Kinderkrippen, Kindergärten, Hort und Mittagsbetreuung wie auch der Grundschule wird nach Abstimmung mit der Verwaltung bis 2036 berechnet. Zusätzlich wird der Pflegebedarf in der
ambulanten Pflege, Tagespflege oder auch in der Prävention des Pflegebedarfes erfasst und dargestellt.

Die Bedarfe werden jahresgenau für jede Einrichtungsart und bei den Grundschulen nach Jahrgangsstufen bis 2036 dargestellt. Die Ergebnisse werden zusammengeführt, ausgewertet und kartographisch und textlich in einem Bericht dargestellt und im Gemeinderat präsentiert.

Auf Grundlage der Bevölkerungsprognose und herausgestellten Bedarfe kann dann im Gemeinderat intensiv die weitere Entwicklung der Gemeinde und der gemeindlichen Infrastruktur diskutiert werden.


Teil 1 - Wanderungsprognose

Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München:         5.200,- € brutto inkl. Nebenkosten

Im Angebot enthalten sind folgende Leistungen:

  • Datenbeschaffung (Kennwerte zum Siedlungsbestand, Bauanträge im Innenbereich der letzten Jahre, Vorplanungen Baugebiet Kaltenberg, Einbindung Baupotentiale)
  • Festlegung Parameter (Bauanträge pro Jahr, Wanderungsparameter, Umsetzung weiterer Bauflächen, Geschossfläche / Wohnformen Kaltenberg)
  • Wanderungsprognose (auf Grundlage bestehender Potentiale, Zusätzlich Einbindung Baugebiet Kaltenberg inkl. zweitem Szenario)
  • Abschlussbericht inkl. Vorstellung im Gemeinderat

Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis zu folgendem Satz: Projektleiter mit 95,- €

Teil 2 - Einwohner-, Kinder-, Schüler- und Seniorenbedarfsprognose bis 2036

bre – büro für räumliche entwicklung:        23.000,- € brutto inkl. Nebenkosten

Im Angebot enthalten sind folgende Leistungen:

  • Einwohnerprognosen (Bestandserhebung und demografische Bewertung, Übernahme Daten PV München, Einwohnerprognosen basierend auf 2 Szenarien)
  • Bedarfsermittlung Kinderbetreuung (Bedarfsermittlung und Bestandsaufnahme Kindertageseinrichtungen und Grundschule inkl. Kurzfragebogen)
  • Bedarfsberechnung Kinderbetreuungs- und Schulbedarf (inkl. 2. Szenario)
  • Bedarfsermittlung Senioren (Bestandsaufnahme ambulante Pflege, Tagespflege, Prävention)
  • Bedarfsberechnung Senioren (Ambulante Pflege und Tagespflege inkl. 2. Szenario, im Bereich Prävention inkl. Handlungsstrategie)
  • Berichtserstellung (inkl. 2. Szenario, Präsentation und Workshop)

Die Kostenkalkulation beruht auf Stundensätzen. Bei über das oben beschriebene Leistungsangebot hinausgehenden Arbeiten wird wie folgt abgerechnet:

  • Projektteam 85,00 €
  • Tageshonorar bei Beauftragung zusätzlicher Leistungen (zusätzliche Planungswerkstätten, Seminare, Veranstaltungen) 800,00 €
  • technische oder kaufmännische Mitarbeiter 42,50 €
  • Ergebnispräsentation (zusätzlich) 550,00 €
  • Abstimmungsgespräch (inkl. Vor- und Nachbereitung) 550,00 €


Für die gesamte Bevölkerungsprognose inkl. Bedarfsabschätzung ist mit Gesamtkosten von 28.200,- € brutto zu rechnen.

Mit einer Fertigstellung ist im zweiten Quartal 2022 zu rechnen.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Heizöl- und Gasbestellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 12

Sach- und Rechtslage

Eine Bestellung für Heizöl und Heizgas ist für die gemeindlichen Gebäude erforderlich,
ca. 12.500 Liter Heizöl und ca. 4.350 Liter Heizgas.

Di Bestände von Heizöl und Heizgas der verschiedenen Liegenschaften werden 3-4x jährlich abgelesen und durch die Liegenschaftsverwaltung bestellt.
Die letzte Abfrage war im Juli 2021, hier wurden alle Behälter vollgetankt.

Bei der Ablesung Ende September im Kindergarten Walleshausen wurde ein Rest von 1.000 Liter festgestellt. Da für eine geringe Menge einen Mindermengenaufschlag zahlen wäre, wurden alle Liegenschaften auf Bestand abgefragt.

Für Heizöl wurden 5 Firmen angefragt, ein Angebot abzugeben. Es wurden zwei Angebote abgegeben:

Die Firma Pellutz Brennstoffe GmbH hat einen Preis von 73,00 netto pro 100 Liter (gesamt ca. 10.858,75 € brutto) als günstigsten Preis angeboten.

Die Verwaltung schlägt vor, die Fa. Pellutz Brennstoffe GmbH für die Anlieferung von Heizöl zu beauftragen.


Für Heizgas wurden 4 Firmen angefragt, ein Angebot abzugeben. Es wurden auch hier zwei Angebote abgegeben.

Die Firma Primagas hat einen Preis von  60,57 € netto pro 100 Liter (gesamt ca. 3.135,41 € brutto) – angeboten und war nicht der günstigste Anbieter. Der günstigste Preis lag bei  58,57 € netto pro 100 Liter (gesamt ca. 3.031,88 € brutto).

Im Vertrag mit der Fa. Primagas als Vermieter der 4 zu füllenden Gastanks ist ein Vermerk eingetragen, dass wir bis zum Unterschied von 3,5 Cent pro Liter an die Fa. Primagas gebunden sind. 

Somit schlägt die Verwaltung vor, die Fa. Primagas GmbH für die Anlieferung von Heizgas zu beauftragen.

Beschluss

Die Verwaltung wird damit beauftragt, das benötigte Heizöl (ca. 12.500 Liter) für 10.858,75 € brutto bei Fa. Pellutz Brennstoffe GmbH und das benötigte Heizgas (ca. 4.350 Liter) für 3.135,41 € brutto bei Fa. Primagas GmbH zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Neubau Haus für Kinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö 13
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13.1. Neubau Haus für Kinder: Umplanung + Kostenersparnis Holzbauer -Faltschiebeläden-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 13.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 7.1

Sach- und Rechtslage

Wie bereits in der Sitzung am 14.10.2021 erwähnt, ist bezüglich der Planungsänderung noch ein offizieller Beschluss nachzuholen.

Die vom Büro Reitberger geplanten und ausgeschriebenen Fensterläden können auf Grund eines Lieferantenausfalles und Corona bedingten Lieferengpässen nicht zu den angebotenen bzw. geforderten Konditionen und nur mit großer Verzögerung und ohne Lieferzusage geliefert werden.

Stellungnahme Fachfirma:

Bei einigen Fenstern sind lt. Ausschreibung und Auftrag elektrische Faltschiebeläden auszuführen. Diese sind von uns in den einzelnen Positionen auch angeboten worden.

Leider ist uns unser Lieferant, welcher uns in der Angebotsphase ein Subangebot gestellt hat, ausgefallen. Auf Grund der sehr angespannten Marktsituation ist es uns derzeit leider nicht möglich einen passenden Lieferanten zu finden, der in erster Linie den geforderten Liefertermin und auch die vorgegebene Preissituation erfüllen kann. Die derzeitigen Liefertermine ohne fixe Lieferzusage liegen im Frühjahr 2022.
Nach Rücksprache mit dem Architekturbüro Reitberger wäre es daher aus architektonischer Sicht möglich auf die geplanten Faltschiebeläden zu verzichten.
Wir würden für diesen Fall die kalkulierte Verkaufssumme abzüglich dem gegebenen Nachlass von 3 % bei der Abrechnung in Abzug bringen.

Summe kalkuliert:                39.666,00 €
Nachlass 3%                        -1.189,98 €
Summe Abzug:                      38.476,03 €

Das Büro Reitberger hat daher folgenden Vorschlag zur Umplanung unterbreitet (siehe Ansichtsplan).

Alle Fenster in den Aufenthaltsräumen sind bereits mit Jalousien ausgestattet, ein Wegfall der Fensterläden hat keine Auswirkung auf den Lichteinfall. Es kommt somit nicht zu Mehrkosten bzgl. zusätzlicher Jalousien. 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dieser Umplanung zuzustimmen.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13.2. Neubau Haus für Kinder: Bodenbelagarbeiten - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö informativ 13.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 7.2

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 08.07.2021 wurde vom Gemeinderat die Ausschreibung der Bodenbelagsarbeiten mit einem geschätzten Auftragswert von brutto 80.500,00 € beschlossen.
Gemäß den Vorgaben des Beschlusses darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 80.500,00 € bis 88.550€.

Die Ausschreibung wurde wegen nicht Vollständigkeit der Leistungsverzeichnisse aufgehoben. Die Bieter haben den Schwingboden für den Mehrzweckraum nicht anbieten können.
Eine erneute Ausschreibung wurde ausgeführt und ausgewertet.
Die Position des Schwingbodens (brutto 19.300,00€) wurde aus dem Leistungsverzeichnis genommen und wird separat ausgeschrieben.

Gemäß den Vorgaben des Beschlusses und unter der Gegebenheit das der Schwingboden extra ausgeschrieben wird, darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 61.200,00 € bis 67.320,00€.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei brutto 56.459,16€ und somit 4.740,84€ (ca. 7,7%) unter der Kostenberechnung.

Es wurde bei 6 Firmen angefragt, 0 Firmen hatten offiziell abgesagt. Zum Termin wurden 3 Angebote abgegeben, die alle auch gewertet werden konnten.

Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
61.200,00€                =        100% Kostenberechnung
56.459,16€                =        92,3% wirtschaftlichster Bieter
61.683,50€                =        100,8%
62.622,63€                =        102,3%

Der Auftrag geht an die Firma Unger Holding OHG aus 86609 Donauwörth zum geprüften Angebotspreis von brutto 56.459,16€.

Ein Beschluss zum Sachverhalt ist somit nicht erforderlich. Die Sach- und Rechtslage ist nur Informativ. 

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13.3. Neubau Haus für Kinder: Tischlerarbeiten - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö informativ 13.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 7.3

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 08.07.2021 wurde vom Bauausschuss die Ausschreibung der Tischlerarbeiten mit einem geschätzten Auftragswert von brutto 122.600,00 € beschlossen.
Gemäß den Vorgaben des Beschlusses darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 122.600,00 € bis 134.860€.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei brutto 102.347,14€ und somit 20.252,86€ (ca. 16,5%) unter der Kostenberechnung.

Es wurde bei 17 Firmen angefragt, 1 Firmen hat offiziell abgesagt. Zum Termin wurden 3 Angebote abgegeben, die alle auch gewertet werden konnten.

Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
122.600,00€                =        100% Kostenberechnung
102.347,14€                =        83,5% wirtschaftlichster Bieter
104.581,96€                =        85,3%
134.807,96€                =        110%

Der Auftrag geht an die Firma Sedlmeyr GmbH & Co. KG
aus 86316 Friedberg-Derching zum geprüften Angebotspreis von brutto 102.347,14€.

Ein Beschluss zum Sachverhalt ist somit nicht erforderlich. Die Sach- und Rechtslage ist nur Informativ. 

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13.4. Neubau Haus für Kinder: Estricharbeiten - Info Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö informativ 13.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 7.4

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 08.07.2021 wurde vom Bauausschuss die Ausschreibung der Estricharbeiten mit einem geschätzten Auftragswert von brutto 84.300,00 € beschlossen.
Gemäß den Vorgaben des Beschlusses darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 84.300,00 € bis 92.730€.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei brutto 57.835,62€ und somit 26.464,38€ (ca. 31%) unter der Kostenberechnung.

Es wurde bei 14 Firmen angefragt, 4 Firmen hatten offiziell abgesagt. Zum Termin wurden 4 Angebote abgegeben, die alle auch gewertet werden konnten.

Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
84.300,00€                =        100% Kostenberechnung
57.835,62€                =        69% wirtschaftlichster Bieter
61.647,68€                =        73%
61.650,34€                =        73%
78.231,55€                =        93%

Der Auftrag geht an die Firma Aitranger Estrich und Fußboden GmbH aus 87648 Aitrang zum geprüften Angebotspreis von brutto 57.835,62€.

Ein Beschluss zum Sachverhalt ist somit nicht erforderlich. Die Sach- und Rechtslage ist nur Informativ. 

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13.5. Neubau Haus für Kinder: Trockenbauarbeiten - Info Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 13.5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 7.5

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 08.07.2021 wurde vom Bauausschuss die Ausschreibung der Trockenbauarbeiten mit einem geschätzten Auftragswert von brutto 208.250,00 € beschlossen.
Gemäß den Vorgaben des Beschlusses darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 208.250,00 € bis 229.075,00€.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei brutto 222.034,57€ und somit 13.784,57€ (ca. 6,62%) über der Kostenberechnung aber in den 10% Überschreitung.

Es wurde bei 13 Firmen angefragt, 4 Firmen hatten offiziell abgesagt. Zum Termin wurden 6 Angebote abgegeben, die alle auch gewertet werden konnten.

Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
208.250,00€                =        100% Kostenberechnung
222.034,57€                =        106,6% wirtschaftlichster Bieter
240.339,98€                =        115%
248.599,09€                =        119%
280.325,41€                =        135%
308.707,06€                =        148%
319.431,22€                =        153%

Wie bereits in der Sitzung am 14.10.2021 Vorgetragen und Beschlossen, wurden die Arbeiten an den zweiten wirtschaftlichsten Bieter vergeben.
Die angebotenen Typen/Fabrikate der Decken des wirtschaftlichsten Bieters entsprachen nicht der ausgeschriebenen Leistung.

Der Auftrag geht an die Firma Gruber Innenausbau-Holzbau GmbH aus 92444 Rötz/Bernried zum geprüften Angebotspreis von brutto 240.339,98€.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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14. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 14

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö informativ 15
Datenstand vom 03.07.2023 09:30 Uhr