Datum: 25.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Grundschule Geltendorf - Akustik Klassenzimmer Altbau - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
5 Kindergarten Walleshausen - Akustik - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
6 Kindergarten Walleshausen - Erneuerung Heizung - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
7 Friedhof Walleshausen: Sanierung des gemeindlichen Treppenaufgangs und der Friedhofsmauer
8 Paartalhalle - weiteres Vorgehen / Städtebauförderung
9 Antrag von Anliegern aus dem Wohngebiet Bairafeld / Klaiberfeld auf Verbesserung der Lärmschutzmaßnahmen (Wall)
10 Ausbildungsstelle Gemeindekindergarten und -hort
11 Bauleitplanung
11.1 Bebauungsplan "Kaltenberg - Schüleinstraße", Verz.-Nr. 3.07, 3. Änderung - Abwägungsbeschluss
11.2 Bebauungsplan "Kaltenberg - Schüleinstraße", Verz.-Nr. 3.07, 3. Änderung - Satzungsbeschluss
11.3 Antrag auf Ausweisung eines "Sondergebietes Landwirtschaft", Fl.-Nr. 822 Gemarkung Geltendorf
12 Neubau Haus für Kinder
12.1 Neubau Haus für Kinder: Bodenbelagarbeiten-Schwingboden - Vergabe
12.2 Neubau Haus für Kinder: Energieberater- Beauftragung Leistungsphasen
12.3 Neubau Haus für Kinder Geltendorf - Freianlagen Abschluss / Beauftragung Leistungsphasen
13 Sanierung Alter Wirt - Architekt Abschluss/Beauftragung Leistungsphasen
14 Behandlung von Ausschreibungen / Vergaben im Gemeinderat - Grundsatzbeschluss
15 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
16 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Keine Anregungen

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Keine Bekanntgaben

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:

Kosten Generalüberholung MZF FW Walleshausen: 3.349,67 EUR örtlicher Betrieb

Für die Heizungsanlage in der Schule Geltendorf wurden 10 Tonnen Holzpellets für insgesamt 2.418,09 € brutto bestellt. Die Firma Süßmeier Mineralölhandel GmbH aus Moorenweis wurde für die Lieferung beauftragt (Vergleichsangebot: 2.525,09 € brutto).

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4. Grundschule Geltendorf - Akustik Klassenzimmer Altbau - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö informativ 10

Sach- und Rechtslage

Das Architekturbüro Reitberger präsentiert im Rahmen der Sitzung die empfohlene Variante zur Raumakustischen Ertüchtigung der neun Klassenräume im Altbau der Grundschule.

Schulleitung, Elternbeirat der Grundschule und auch der zuständige Mitarbeiter der Kommunalen Unfallversicherung Bayern fordern eine Verbesserung der Raumakustik in den neun Klassenzimmern. Auch Verwaltung und Architekturbüro sehen einen dringenden Handlungsbedarf. Die derzeitigen Verhältnisse lassen keinen geordneten Unterricht zu. Seitens der Schule wird von Konzentrationsmängeln der Schüler aufgrund der schlechten Akustik berichtet. Auch besteht nach Einschätzung der Kommunalen Unfallversicherung eine Gefahr für die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrern.

Es wird als Ausführung die Anbringung von PET-Recycling-Deckensegeln empfohlen. Vorerst wird auf Wandabsorber verzichtet, die -sollte sich eine weitere Verbesserung tatsächlich als notwendig erweisen- im Zuge notwendiger Malerarbeiten, noch nachgerüstet werden könnten.

Kostenschätzung:  55.400 € brutto für die 9 Klassenräume

Die Maßnahme wurde bereits im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 21.01.2021 vorgestellt, seinerzeit aufgrund der damals vorgestellten Kosten (90.000,- €) vertagt. Das Architekturbüro hat sich daher nochmals intensiv mit der Thematik befasst und auch die Vorschläge aus der Mitte des Gemeinderats geprüft.

Im Rahmen der Sitzung werden die untersuchten Varianten und die konkret empfohlene Variante vorgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem vorgeschlagenen Muster der PET-Recycling-Deckensegel zu. Es sollen entsprechende Angebote eingeholt werden. Liegt das wirtschaftlichste Angebot für die Beschaffung und Montage der Deckensegel im Rahmen des Schätzpreises von brutto 55.400,- € (zuzüglich max. 10 %), wird der Bürgermeister bevollmächtigt, den Auftrag zu erteilen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Kindergarten Walleshausen - Akustik - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Zur raumakustischen Ertüchtigung der Kita Walleshausen werden auf Grund der Deckengeometrie runde Schallabsorber in unterschiedlichen Größen und Farben empfohlen. Eckige lassen sich aufgrund des Raumzuschnitts, der schrägen Decken mit Sichtbalken und der abgehängten Leuchten nicht sinnvoll und ohne Zuschnitte/Sondermaße realisieren. Die Durchmesser der Absorber haben einen Durchmesser von 60/90/120 cm.

Das Architekturbüro Reitberger stellt die Maßnahme im Rahmen der Sitzung vor.

Bei einer Belegung wie dargestellt ergeben sich für die Beschaffung (brutto, einschl. Aufhängungen) ca. folgende Kosten:

Gruppenraum:
 
 
 
mute inwerk
60
4
       175,00 € 
       208,25 € 
         833,00 € 
90
9
       249,00 € 
       296,31 € 
     2.666,79 € 
120
5
       359,00 € 
       427,21 € 
     2.136,05 € 
je Gruppenraum:
 
 
 
     5.635,84 € 
 
 
 
 
 
Nebenraum
 
 
 
 
60
1
       175,00 € 
       208,25 € 
         208,25 € 
90
2
       249,00 € 
       296,31 € 
         592,62 € 
120
3
       359,00 € 
       427,21 € 
     1.281,63 € 
je Nebenraum:
 
 
 
     2.082,50 € 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
GR 
2
   11.271,68 € 
 
 
NR 
3
     6.247,50 € 
Gesamt für 2 Gruppen- und 3 Nebenräume
 
 
 
   17.519,18 € 

Montagekosten geschätzt ca. 3.000 €.

Vorgehensweise: Beschaffung direkt (Anfrage bei verschiedenen Lieferanten) und Montage durch Hausmeister / Vor-Ort-Firma, alternativ Ausschreibung mit Montage.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem vorgeschlagenen Muster der Schallabsorber an den Decken zu. Es sollen Angebote von den Herstellern eingeholt werden. Liegt das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen des Schätzpreises von brutto 17.519,18€ (zuzüglich max. 10 %), wird der Bürgermeister bevollmächtigt den Auftrag zu erteilen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Kindergarten Walleshausen - Erneuerung Heizung - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Kindergarten hat eine Ölheizung aus dem Jahre 1992 mit einer 34KW Leistung und einem 10.000l großen Pufferspeicher.
Angedacht ist ein 40kw Pellet Kessel mit einem 1.000l Pufferspeicher.
Der vorhandene Pufferspeicher mit 10.000l ist zu groß. Ein dauerhaftes durchheizen ist hier nicht wirtschaftlich. Der vorhandene Pufferspeicher wird stillgelegt.

Der vorhandene Warmwasserspeicher soll verbleiben. 
Im Rahmen der Sanierung wird er nochmals geprüft.

Vorgesehen ist die Erstellung einer Fertiggarage zur Pelletlagerung im Außenbereich.
Alternativ wäre es auch möglich den vorhandenen Speicher auszubauen und in diesem Bereich die Pellets zu lagern.


Vorteil interner Bunker: 
  • Keine Baugenehmigung erforderlich.
  • Gesicherte trockene Lagerung.

Nachteile interner Bunker:
  • Begrenzte Lagermenge da geringe Innenhöhe 
  • Kosten sind voraussichtlich nicht geringer da die vorhandenen Leitungstrassen brandschutztechnisch umgebaut werden müssen.


Kostenannahme 2019
Pelletbunker (Garage) 12.197,50€ brutto
Pelletheizung 41.650€ brutto

Voraussichtliche Kosten inkl. Preissteigerung (hohe Auslastung der Firmen bedingt durch hohe Förderung)+ ca. 20%
Pelletbunker (Garage) ca. 15.000 € brutto
Pelletheizung ca. 50.000 € brutto


Ein Kostenvoranschlag eines örtlichen Heizungsbaubetriebes, vom Januar 2020, über 66.500€ brutto über eine Lösung mit einem Heizmodul liegt vor.


Vorgeschlagen wird, die vorhandenen Räumlichkeiten zu nutzen. Und die Pelletlagerung im Gebäude vorzunehmen. Vor allem auch aufgrund der derzeit extrem langen Genehmigungsfristen und des Umstandes, dass auch die Umbauten im Innenbereich voll förderfähig sind.

Voraussichtliche Höhe der Förderungen im Programm BEG 45% (Evtl. bis 50%)
Entsprechend verbleibender Kostenansatz nach Förderung ca. 30.000 €

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt den Austausch der alten Ölheizung und Rückbau des 10.000l Pufferspeichers wie vorgeschlagen. Das Büro Reitberger wird mit der Planung, Ausschreibung und Betreuung des Umbaus der Heizung beauftragt.
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung den beschriebenen Heizungstausch inkl. Einbau eines Pelletlagers im Gebäude auszuschreiben.
Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 65.000,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Friedhof Walleshausen: Sanierung des gemeindlichen Treppenaufgangs und der Friedhofsmauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Wie in der Sitzung am 29.07.2021 beschlossen, wurde das Büro Kramer aus Weil mit der Grundlagenermittlung und Kostenschätzung für die Bereiche kleiner Treppenaufgang Süd und Friedhofsmauer beauftragt. Das Büro wird den Sachstand in der Sitzung vortragen.        

Ursprünglich war nur der Kirchenaufgang geplant. Die Begehung hat jedoch gezeigt, dass noch mehr notwendig ist, der Kirchenaufgang, am Gebeinhaus und an der Mauer selber müssen einige Stellen saniert werden.

Beim Kirchenaufgang befinden sich die Schäden im putztechnischen Bereich, im Bodenbereich und im Dachbereich. Eine Absturzsicherung ist notwendig. Mit Anstrich und Reinigung ergeben sich Kosten von ca. 11.000,00 € brutto.

Am Gebeinhaus sind die Schäden im unteren Bereich, und Risse im Putz, Kosten ca. 7.600,00 €.

Die Friedhofsmauer weist hauptsächlich starke Verschmutzungen auf. Wir empfehlen einen Schutzanstrich, Kosten ca. 25.000,00 €.
Nordwest Innenseite muss nur gekalkt werden. An der Außenseite ist Pflanzenbewuchs. Die Bitumenoberfläche wird entfernt und Anstrich kosten ca. 12.000,00 €.
An der Nordostseite zum Friedhof sind mehrere Risse. Der Putz muss erneuert werden und Anstreichen kostet ca. 3.700,00 €.
Beim Anschlussstück wird die Fliesenabdeckung durch Ziegel ersetzt, 1.800,00 €.
Nebenkosten sind mit 4.000,00 € veranschlagt.

Die Gesamtkostenschätzung liegt bei 80.000,00 €

Die weitere Vorgehensweise erfolgt nach Rücksprache mit dem Denkmalschutz, Ausschreibung, Angebotseinholung und Ausführung im Sommer 2021.

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8. Paartalhalle - weiteres Vorgehen / Städtebauförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 6
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 09.03.2021 ö beratend 1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 13.04.2021 ö beratend 2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.05.2021 ö beratend 2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 14.10.2021 wurden wir von der Regierung von Oberbayern aufgefordert, eine Bedarfsanmeldung für das Bayerische Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2022 vorzunehmen.

In das Programm ist die Gemeinde Geltendorf aufgenommen. Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.11.2019 wurde seinerzeit der entsprechende Antrag seitens der Verwaltung gestellt.

Von der Regierung von Oberbayern wird eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für die Städtebauförderung dieser Maßnahme (Paartalhalle, Alte Schule und Umgriff) gefordert. Die Durchführung einer solchen Studie wurde vom Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss in der Sitzung am 09.03.2021 beschlossen. Mit der Durchführung sollte das Architekturbüro Reitberger unter Einbeziehung der Vereinsvorstände beauftragt werden.

Am 12.05.2021 hat der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss beschlossen, die Machbarkeitsstudie aktuell nicht weiterzuverfolgen. Die in der Bauausschusssitzung im Mai darüber hinaus beschlossenen Punkte konnten u.a. aufgrund unvorhergesehener personeller Engpässe beim Architekturbüro und der Auslastung der Gemeindeverwaltung bisher nicht vollständig erbracht werden. Außerdem sind und waren die geeigneten Firmen in den letzten Monaten stark ausgelastet, hatten und haben darüber hinaus mit starken Materialengpässen zu kämpfen, sodass wirtschaftliche Angebote derzeit nicht zu erwarten sind.

Jedoch hat sich in der näheren Betrachtung gezeigt, dass eine vernünftige Sanierung und Instandhaltung der Halle und somit ein langfristiger Erhalt nur über eine ganzheitliche Betrachtung möglich erscheint. Auch nach Einschätzung des Architekturbüros wird die Sanierung im Gesamten kostenmäßig nicht günstiger, wenn einzelne Maßnahmen wie das Dach ohne Gesamtbetrachtung herausgegriffen werden. Eine Finanzierung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen ohne Fördergelder ist im Haushalt auch über Jahre gestreckt nicht darstellbar.

Architekt und Bürgermeister haben in der Sitzung des Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusses am 16.11.2021 dargestellt, wie die Machbarkeitsstudie in den nächsten Monaten durchgeführt werden kann, um möglichst zeitnah die einzelnen Sanierungsmaßnahmen mit Priorität Dachsanierung angehen zu können.

Beschluss 1

Thomas Stoklossa stellt den Antrag zur GO auf Ende der Debatte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungskonzept erstellen zu lassen. Dieses soll als Grundlage für eine spätere auszuschreibende Machbarkeitsstudie dienen.

Hierfür sind bei der Regierung von Oberbayern die entsprechenden Mittel zuzüglich der Mittel für die Dachsanierung für das Programmjahr 2022 im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms anzumelden.

Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie / des Sanierungskonzeptes werden für 2022 bei der Regierung von Oberbayern Mittel in Höhe von 35.000,- €, für die Dachsanierung in Höhe von 500.000,- € angemeldet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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9. Antrag von Anliegern aus dem Wohngebiet Bairafeld / Klaiberfeld auf Verbesserung der Lärmschutzmaßnahmen (Wall)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Anwohner der Straßen „Am Klaiberfeld“ und „Am Bairafeld“ beklagen sich über die zunehmende Lärmbelästigung ausgehend vom zunehmenden Verkehr auf der Staatsstraße 2054. 

Es wurden in einem Schreiben an die Gemeinde, unterstützt durch 67 Unterschriften, folgende Forderungen erhoben:


1. Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Staatsstraße 2054 im Bereich zwischen der Einmündung der Moorenweiser Straße und der Einmündung der Hausener Straße.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Vom staatlichen Bauamt Weilheim wurde mitgeteilt, dass eine Reduzierung der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit (100 KmH) ausschließlich aufgrund Vorliegen von Überschreitungen der zulässigen Lärmgrenzwerte beantragt werden kann. Der Nachweis hierfür ist vom Antragsteller zu erbringen.

2. Lückenschluss des Lärmschutzwalls im Bereich unmittelbar vor dem Friedhof (Standort des kürzlich abgerissenen Holzstadels). 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass der Eigentümer der angrenzenden FlNr. 207 die Lücke zum Teil mit der Errichtung eines Lärmschutzwalles gemäß Vorgaben des BPlanes und zum anderen Teil mit Errichtung einer Lärmschutzwand aus Holzbohlen-analog der im Westen des BPlangebietes bereits errichteten Lärmschutzwand-, errichten darf. Mit dieser Maßnahme sieht die Verwaltung die Vorgaben hinsichtlich Lärmimmissionen erfüllt.


3. Fachgerechte Nachbesserung der erodierten Bereiche des bestehenden Lärmschutzwalles durch Aufbringen fehlenden Materials und Herstellung des zulässigen Böschungswinkels sowie Ersatz der überwiegend  ungeeigneten Pflanzung durch geeignete böschungssichernde Bepflanzung.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Einmessung der Höhe des Lärmschutzwalls von der südlichen Seite der Staatsstraße bis zur Wallkrone ergab überwiegend die im BPlan geforderte Höhe. Ferner hat die auf dem Lärmschutzwall bestehende Bepflanzung eine lärmmindernde Wirkung. Daher sollte der Bewuchs nicht entfernt werden.  Die nur marginale Abweichung der geforderten Höhe wird durch die lärmmindernde Bepflanzung mehr als ausgeglichen. 

4. Ergänzung/Erhöhung des Lärmschutzwalles auf eine Gesamthöhe von mind. 5 m durch Errichtung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von mind. 2 m auf der Wallkrone.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der bestehende Lärmschutzwall erfüllt die im BPlan geforderten Festsetzungen. Die zusätzliche Erhöhung des Lärmschutzwalls auf der Länge von ca. 400 Metern zieht mit Sicherheit immens hohe Kosten nach sich, ohne dass es hierfür eine rechtliche Verpflichtung gibt. Die Verwaltung kann den Wunsch der Anlieger nachvollziehen, rät jedoch aus Kostengründen von der Einleitung von Maßnahmen zur Vorplanung und Grobkostenschätzung ab. 

Beschluss

Die Stellungnahme der Verwaltung wird dem Antragsteller mitgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Ausbildungsstelle Gemeindekindergarten und -hort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Trotz erneuter Ausschreibung der offenen Stellen im Gemeindekindergarten und Hort Geltendorf konnten die Stellen nicht nachbesetzt werden. Auch viele andere Einrichtungen im unmittelbaren Umfeld suchen Personal und die Zahl der Bewerber/innen sind überschaubar.

Der Gemeinde Geltendorf liegt eine Bewerbung für die Ausbildung zur Erzieherin für den Gemeindekindergarten und –hort zum 01.09.2022 vor. Derzeit ist im Stellenplan keine Ausbildungsstelle für den Gemeindekindergarten und –hort vorhanden. Da es sich hierbei um eine sehr gute Bewerberin handelt und aufgrund des seit geraumer Zeit vorhandenen Personalmangels, wird empfohlen eine Ausbildungsstelle für den Kindergarten und Hort der Gemeinde Geltendorf zu schaffen.

Auch im aktuellen Team arbeiten drei Mitarbeiterinnen, die bereits im Rahmen Ihrer Ausbildung in unserer Einrichtung waren.                                                

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Schaffung einer Ausbildungsstelle im Gemeindekindergarten und 
–hort im Stellenplan 2022 zu.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö 11
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11.1. Bebauungsplan "Kaltenberg - Schüleinstraße", Verz.-Nr. 3.07, 3. Änderung - Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beratend 3.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.09.2021 ö beschließend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö beschließend 5.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 11.1

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 25.03.2021 für die beiden Grundstücke Flur Nr. 940 und 940/2, jeweils Gemarkung Kaltenberg, östlich der Walleshauser Straße und südlich der Von-Willibald-Straße im Ortsteil Kaltenberg das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 eingeleitet (Änderungsbeschluss). Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 wurde am 23.09.2021 gefasst. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 29.07.2021, in der Zeit vom 04. Oktober 2021 bis einschließlich 05. November 2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 29.09.2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen müssen vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen bzw. Hinweisen zu dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 ein:

  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde; E-Mails vom 14.10.2021
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde; E-Mail vom 05.10.2021
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt; Schreiben vom 13.10.2021 (Az.: Ju SG 71)
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde; E-Mail vom 15.09.2021 (Az.: 1783.4/139-21/61.6)
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim; Schreiben vom 25.10.2021 (Az.: 1-4622-LL122-30952/2021)
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck; E-Mail vom 28.10.2021
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Schreiben vom 11.10.2021 (Az.: P-2016-653-2_S2)
  • Deutsche Telekom Technik GmbH; Schreiben vom 20.10.2021 (Vorgang: 2021631)

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07:

  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Regionaler Planungsverband München
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld
  • Gemeinde Eresing

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 ein:

  • Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisbauamt Tiefbau
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Gemeinde Egling a.d. Paar
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 16.11.2021 behandelt.
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:

...1.1.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
E-Mails vom 14.10.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Mit der geplanten Änderung besteht aus hiesiger Sicht Einverständnis.
Lediglich bei Nr. 3 "Planungsrechtliche Festsetzungen durch Text" scheint ein redaktionelles Versehen passiert zu sein. Die Überschrift vor dem Änderungstext müsste wohl lauten: 
2. Art der baulichen Nutzung
Im Nachgang: Handelt es sich nicht um die 3. Änderung? 
Uns liegt vor
- die 1. Änderung vom 10.03.2011 betreffend die Fl.-Nr. 1217
- die 2. Änderung vom 04.05.16 betreffend die Nr. 5.4 (Dachaufbauten)

Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Überschrift bei Nr. 3 im Satzungstext wird redaktionell klargestellt.
Zudem wird die Änderung redaktionell auf die 3. Änderung abgestellt, nachdem tatsächlich bereits zwei rechtsverbindliche Änderungen für den Bebauungsplan „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 existieren.

Abstimmungsergebnis

Ja         17        

Nein     0        
Thomas Kandler abwesend

...1.2.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
E-Mail vom 05.10.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Voraussetzung für die Bebauung auf Fl. Nr. 940/2 ist, dass das Fahrsilo an der Grundstücksgrenze aufgelöst bzw. abgebaut wird. Ansonsten werden seitens des Immissionsschutzes aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Einwendungen und Anregungen zur 2. Änderung vorgebracht

Fachliche Würdigung und Abwägung
Im Zusammenhang mit einer wohnbaulichen Nutzung des Grundstückes Flur Nr. 940/2 wird selbstverständlich das bislang hier noch vorhandene Fahrsilo aufgelöst und abgebaut, zumal ansonsten eine Bebauung ohnehin nicht im angestrebten Umfang möglich wäre.

Abstimmungsergebnis

Ja       17        

Nein   0        
Thomas Kandler abwesend

...1.3.        Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
Schreiben vom 13.10.2021 (Az.: Ju SG 71)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Wie die umliegenden Wohngebäude wird auch das neu geplante Wohngebäude an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde angeschlossen.

Abstimmungsergebnis

Ja      17        

Nein   0        
Thomas Kandler abwesend

...1.4.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz- / Abfallbehörde
Schreiben vom 15.09.2021 (Az.: 1783.4/139-21/61.6)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Auch der Gemeinde sind im Änderungsgebiet keine Altlastenverdachtsflächen oder sonstigen Gefahrenpotentiale bekannt. Im Satzungstext wird ein textlicher Hinweis redaktionell ergänzt, wie beim Antreffen von verdächtigen Auffüllungen etc. verfahren werden soll.

Abstimmungsergebnis

Ja      18        

Nein  0        

...1.5.        Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 25.10.2021 (Az.: 1-4622-LL122-30952/2021)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Wie die umliegenden Wohngebäude wird auch das neu geplante Wohngebäude an die bereits an das Grundstück anliegenden, öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Trinkwasser, Schmutzwasser etc.) der Gemeinde angeschlossen. Nachdem im Zuge der Änderung die überbaubaren Grundstücksflächen nicht verändert werden, kann bei Umsetzung des Vorhabens auch weiterhin ein relativ schonender Umgang mit dem Schutzgut Boden sichergestellt werden.

Abstimmungsergebnis

Ja      18        

Nein  0        


...1.6.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
E-Mail vom 28.10.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck bzgl. o.g. Planung keine Einwände erhebt.
Leider können wir jedoch in den Bebauungsplan für das entsprechende Plangebiet aus dem Jahr 2002 keinen Einblick nehmen. Wir bitten deshalb um ggf. Aufnahme des folgenden Hinweises, um, wie ausdrücklich beabsichtigt, den tatsächlichen Dorfcharakter von Kaltenberg zu erhalten:
„Die Erwerber, Besitzer und Bebauer der Grundstücke im Planbereich haben die landwirtschaftlichen Emissionen (Lärm-, Geruch- und Staubeinwirkungen) der angrenzenden landwirtschaftlich ordnungsgemäß genutzten Flächen und Betriebe unentgeltlich zu dulden und hinzunehmen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbeeinträchtigung während der Erntezeit oder des Viehtransports auch vor 6 Uhr morgens und nach 22 Uhr zu rechnen ist. Die klimatischen Entwicklungen zeigen, dass die Bewirtschaftungs-, Ernte- und Rüstarbeiten nicht mehr den bisherigen Gegebenheiten unterliegen, weshalb auch hier mit nicht mehr im Vorfeld planbaren zeitlichen Verschiebungen zu rechnen ist.“

Fachliche Würdigung und Abwägung
Zur Klarstellung wird im Satzungstext zur aktuellen Änderung der vorgeschlagene Passus zur Duldung landwirtschaftlicher Emissionen redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis

Ja     18        

Nein  0        

...1.7.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Schreiben vom 11.10.2021 (Az.: P-2016-653-2_S2)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Infolge der archäologischen Relevanz des Änderungsgebietes wird zur redaktionellen Klarstellung im Satzungstext zur Bebauungsplanänderung ein Hinweis auf das Erfordernis eines eigenständigen Erlaubnisverfahrens für Bodeneingriffe jeglicher Art im Änderungsbereich ergänzt. In der Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes wird die archäologische Relevanz des Änderungsgebietes auch nochmals entsprechend dargelegt.

Abstimmungsergebnis

Ja       17        

Nein   0        
Michael Veneris abwesend

...1.8.        Deutsche Telekom Technik GmbH
Schreiben vom 20.10.2021 (Vorgang 2021631)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die technische Erschließung des Bauvorhabens erfolgt in Eigenregie des künftigen Bauherrn, der in diesem Zusammenhang dann auch ggf. mit der Deutschen Telekom Technik GmbH direkt in Verbindung treten wird.

Abstimmungsergebnis

Ja       17        

Nein   0        
Michael Veneris abwesend

Beschluss

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. 1.1. bis 1.8.).

  1. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.

  1. Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht.

  1. Da die vorgenommen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Änderungsplanung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11.2. Bebauungsplan "Kaltenberg - Schüleinstraße", Verz.-Nr. 3.07, 3. Änderung - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö beratend 5.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 11.2

Sach- und Rechtslage

Nachdem infolge der vorgenommenen Abwägung keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 mehr erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs-/Auslegungsverfahren durchgeführt werden. Demzufolge kann der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 gefasst werden und das Änderungsverfahren damit abgeschlossen werden. 

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 16.11.2021 behandelt.

Beschluss

  1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) in der Fassung vom 25.11.2021, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

  1. Die Begründung (Teil B) in der Fassung vom 25.11.2021 wird als Bestandteil der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 gebilligt.

  1. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11.3. Antrag auf Ausweisung eines "Sondergebietes Landwirtschaft", Fl.-Nr. 822 Gemarkung Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö beratend 5.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 11.3

Sach- und Rechtslage

Der Antragssteller hat folgendes Konzept schriftlich vorgelegt:








Die Verwaltung möchte darauf hinweisen, dass am 02.02.2017 der Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für dieses Projekt abgelehnt wurde; ebenso die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Am 18.05.2017 wurde der Aufstellung eines Bebauungsplanes vorbehaltlich der Übernahme der Planungskosten durch städtebaulichen Vertrag zugestimmt. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages kam jedoch seither nicht zustande.

Die Planungshoheit liegt ausschließlich bei der Gemeinde.

Im Vergleich zum Beschluss vom 18.05.2017 wurde was Konzept des Antragstellers deutlich weiterentwickelt und ergänzt. Bei Zustimmung sind die Kosten im Zusammenhang der Bauleitplanung per städtebaulichen Vertrag auf den Antragsteller umzulegen. 

Bei Zustimmung zum Vorhaben wird darauf hingewiesen, dass mit einer Bearbeitung aufgrund der laufenden Verfahren erst im Laufe des Kalenderjahres 2022 begonnen werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf „Ausweisung eines Sondergebietes Landwirtschaft“ auf dem Flurstück 822 Gemarkung Geltendorf behandelt und stimmt dem Vorhaben „Sondergebiet Landwirtschaft“ in Anlehnung an den Beschluss vom 18.05.2017 zu.

Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehenden Kosten zu schließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu klären, ob die Bezeichnung Sondergebiet Sonstiges nach Art. 10 oder 11 BauNVO geändert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

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12. Neubau Haus für Kinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö 12
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12.1. Neubau Haus für Kinder: Bodenbelagarbeiten-Schwingboden - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 12.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 4.2

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 11.10.2021 wurde mitgeteilt, dass der Schwingboden für den Mehrzweckraum separat ausgeschrieben wird.
Die Kosten wurden neu beurteilt und mit brutto 18.600,00€ am 08.11.2021 festgelegt.
In der Sitzung am 11.11.2021 wurden die Kosten gem. dem vorliegendem bepreisten Leistungsverzeichnis vom 11.10.2021 mit brutto 19.300,00€ benannt.

Gemäß den Vorgaben des Beschlusses vom 08.07.2021 für Bodenbelagsarbeiten und unter der Gegebenheit das der Schwingboden extra ausgeschrieben wird, darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von brutto 18.600,00 € bis 20.460,00€.

Die Submission ist am 22.11.2021. Der TOP wurde sicherheitshalber angelegt, sollte der Preis über den 10% liegen.

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12.2. Neubau Haus für Kinder: Energieberater- Beauftragung Leistungsphasen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 12.2

Sach- und Rechtslage

Die Verträge mit den Planern wurden auf der Grundlage der stufenweisen Beauftragung, gemäß den Gemeinderatsbeschlüssen, geschlossen. Die einzelnen Stufen sind vom Gemeinderat durch Beschluss zu beauftragen bzw. die vorherige Stufe als abgeschlossen anzuerkennen.
Die Stufen umfassen folgende Leistungsphasen (LP):

Stufe 1: Leistungsphase 1+2 
Stufe 2: Leistungsphase 3+4
Stufe 3: Leistungsphase 5,6+7
Stufe 4: Leistungsphase 8+9

Die Leistungsphasen (LP) werden wie folgt unterteilt:

LP 1: Grundlagenermittlung
LP 2: Vorplanung
LP 3: Entwurfsplanung
LP 4: Genehmigungsplanung
LP 5: Ausführungsplanung
LP 6: Vorbereitung der Vergabe
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe
LP 8: Objektüberwachung
LP 9: Objektbetreuung

Der Energieberater ist nur für die Stufen 1-3 zu beauftragen.

In der Sitzung am 11.02.2021 wurde das Büro Reitberger & Schilk GbR, Fürstenfeldbruck mit der Energieberatung Stufe 1 beauftragt. 
Die Grundlage waren die geschätzten Kosten vom 02.04.2020 (4.201.680,67€) der Kostengruppe 300 in Höhe von 2.853.951,45€ brutto und Anteilig die Kostengruppe 400 in Höhe von 958.859,10€ brutto.

Die Planung läuft parallel zum Architekten. 

Mit der Ausschreibung am 01.03.2021 Holzbau wurde bereits die Stufe 3 begonnen.
Somit wurde bereits die Stufe 2 kurz nach der Beauftragung begonnen.
Da der Übergang von Stufe 2 auf Stufe 3 nicht nachvollzogen werden kann, soll das Datum auf den 11.02.2021 gesetzt werden. Somit wurden alle drei Stufen am 11.02.2021 beauftragt.

Beschluss

Die Stufe 2 (Leistungsphasen 3+4) wird nachträglich mit dem Datum 11.02.2020 beauftragt.

Die Stufen 1+ 2 (Leistungsphasen 1, 2, 3+4) werden mit dem Datum 01.03.2021 als abgeschlossen anerkannt.


Die Stufe 3 (Leistungsphasen 5,6 +7) wird nachträglich mit dem Datum 11.02.2021 beauftragt.

Der vorgestellten Kostenschätzung vom 03.12.2020 in Höhe von brutto 4.961.965,61€ wird für die Honorarentwicklung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12.3. Neubau Haus für Kinder Geltendorf - Freianlagen Abschluss / Beauftragung Leistungsphasen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 12.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 6.2

Sach- und Rechtslage

Die Verträge mit den Planern wurden auf der Grundlage der stufenweisen Beauftragung, gemäß den Gemeinderatsbeschlüssen, geschlossen. Die einzelnen Stufen sind vom Gemeinderat durch Beschluss zu beauftragen bzw. die vorherige Stufe als abgeschlossen anzuerkennen.
Die Stufen umfassen folgende Leistungsphasen (LP):

Stufe 1: Leistungsphase 1+2 
Stufe 2: Leistungsphase 3+4
Stufe 3: Leistungsphase 5,6+7
Stufe 4: Leistungsphase 8+9

Die Leistungsphasen (LP) werden wie folgt unterteilt:

LP 1: Grundlagenermittlung
LP 2: Vorplanung
LP 3: Entwurfsplanung
LP 4: Genehmigungsplanung
LP 5: Ausführungsplanung
LP 6: Vorbereitung der Vergabe
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe
LP 8: Objektüberwachung
LP 9: Objektbetreuung
 

In der Sitzung am 10.09.2020 im Bericht Bürgermeister wurde die Vergabe der Freiflächenplanung an das Büro Reitberger & Schilk GbR, Fürstenfeldbruck bekannt gegeben. Der Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss wurde am 06.08.2020 gefasst.

Das Büro wurde mit der Stufe 1 beauftragt. Die Grundlage waren die geschätzten Kosten der Außenanlagen in Höhe von 300.000€ brutto.

Die Planung läuft parallel zum Architekten. Somit wurde bereits in die Stufe 2 eingegriffen. Ein vorläufiger Freiflächengestaltungsplan wurde mit der Eingabeplanung (LP 4) abgegeben.

Mit der Genehmigung der Eingabeplanung durch das Landrastamt Landsberg am Lech am 22.01.2021 wird nur die Leistungsphase 1 + 4 als abgeschlossen anerkannt. 
Da es noch zu Änderungen kam, mussten die Leistungsphasen 2 und 3  wiederholt werden. 
Somit sind die Stufen 1 und 2 noch nicht abgeschlossen. 

Mit der heutigen Vorstellung der Außenanlagen und der Kostenberechnung werden die Stufen 1 und 3 als abgeschlossen anerkannt.

Die Vorgestellte Kostenberechnung in Höhe von brutto ….€ dient als Grundlage für die Honorarabrechnung.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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13. Sanierung Alter Wirt - Architekt Abschluss/Beauftragung Leistungsphasen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 13

Sach- und Rechtslage

Die Verträge mit den Planern wurden auf der Grundlage der stufenweisen Beauftragung, gemäß den Gemeinderatsbeschlüssen, geschlossen. Die einzelnen Stufen sind vom Gemeinderat durch Beschluss zu beauftragen bzw. die vorherige Stufe als abgeschlossen anzuerkennen.
Die Stufen umfassen folgende Leistungsphasen (LP):

Stufe 1: Leistungsphase 1+2 
Stufe 2: Leistungsphase 3+4
Stufe 3: Leistungsphase 5,6+7
Stufe 4: Leistungsphase 8+9

Die Leistungsphasen (LP) werden wie folgt unterteilt:

LP 1: Grundlagenermittlung
LP 2: Vorplanung
LP 3: Entwurfsplanung
LP 4: Genehmigungsplanung
LP 5: Ausführungsplanung
LP 6: Vorbereitung der Vergabe
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe
LP 8: Objektüberwachung
LP 9: Objektbetreuung

Das Architekturbüro Reitberger, Fürstenfeldbruck wurde in der Sitzung am 02.04.2020 mit der Stufe 1 beauftragt. Die Grundlage war die Grobkostenschätzung vom 15.10.2019 in Höhe von 650.000€ brutto.

In der Sitzung am 23.11.2020 wurde der aktuelle Sachstand (Stufe 1) vorgestellt.

Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 21.01.2021 vorgestellt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 956.729,28€ brutto.
Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) wurde am 04.03.2021durch Beschluss verabschiedet. Somit ist die Stufe 2 abgeschlossen.

Mit Erhalt der Baugenehmigung November 2021 wird die Stufe 3 beauftragt.

Beschluss

Die Stufe 1 (Leistungsphasen 1+2) wird nachträglich mit dem Datum 23.11.2020 als abgeschlossen anerkannt.

Die Stufe 2 (Leistungsphasen 3+4) wird nachträglich mit dem Datum 23.11.2020 beauftragt.

Die Stufe 2 (Leistungsphasen 3+4) wird mit dem Datum 25.11.2021 als abgeschlossen anerkannt.

Die Stufe 3 (Leistungsphasen 5,6+7) wird mit dem Datum 25.11.2021 beauftragt.

Der vorgestellten Kostenschätzung vom 21.01.2021 in Höhe von brutto 956.729,28€ wird für die Honorarentwicklung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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14. Behandlung von Ausschreibungen / Vergaben im Gemeinderat - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 14

Sach- und Rechtslage

Wie in der Gemeinderatssitzung am 03.12.2020 beschlossen, sollte der Grundsatzbeschluss nach einem Jahr überprüft und evaluiert werden.

Aus Sicht der Verwaltung hat sich das Vorgehen bewährt, sodass vorgeschlagen wird, die Vorgehensweise jederzeit widerrufbar auch zukünftig beizubehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

Bei vom Gemeinderat als erforderlich erachteten Beschaffungen und Vergaben (geschätzter Auftragswert > 15.000,- Euro brutto) wird im Vorfeld ein Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss erteilt, sofern ein Lastenheft zur Sitzung vorliegt.
Mit dem Beschluss können Verwaltung und Bürgermeister die Ausschreibung durchführen und ebenso den Auftrag erteilen, sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung oder -berechnung liegt (Kostenschätzung nicht älter als 6 Monate, zuzüglich maximal 10 %).

Über das Ergebnis der Ausschreibung und die Vergabe soll der Gemeinderat in der nächstfolgenden Sitzung in einem eigenen Tagesordnungspunkt informiert werden. Bei Projekten, die mehrere Ausschreibungen / Gewerke umfassen, soll im Rahmen der Information außerdem eine Übersicht über den Stand der Beauftragungen / Kosten gegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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15. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 15

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.11.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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16. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö informativ 16
Datenstand vom 03.07.2023 09:36 Uhr