Datum: 07.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Bebauungspläne
2.1 Bebauungsplan „Geltendorf – Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 - 1. Änderung - Abwägungsbeschluss
2.2 Bebauungsplan „Geltendorf – Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 - 1. Änderung - Satzungsbeschluss
2.3 Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 2. Änderung - Abwägungsbeschluss
2.4 Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 2. Änderung - Satzungsbeschluss
3 Bauanträge
3.1 Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Stellplätzen, Fl.-Nr. 1653/3 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 73
3.2 An-/Umbau Bürogebäude mit Betriebsleiterwohnung, Fl.-Nr. 1172/8 Gemarkung Kaltenberg, Schönauer Ring 4
3.3 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von EBS "Kaltenberg - Lindenstraße"; hier: Firsthöhe - Fl.-Nr. 898 Gemarkung Geltendorf
3.4 TEKTUR: Haus 1: Errichtung einer Doppelhaushälfte und 2 Stellplätzen (Doppelgarage und Außenstellplatz), Fl.-Nr. 12 (TF) Gemarkung Hausen, Hauptstraße 8
3.5 Erneute Behandlung: Nutzungsänderung eines Hühnerstalls in ein Wohngebäude, Fl.-Nr. 960 Gemarkung Kaltenberg, Schloßstr. 5
3.6 Bauvoranfrage: Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Doppelgaragen, Fl.-Nr. 86/1 Gemarkung Walleshausen, Buchbergstr. 1
4 Neubau Haus für Kinder
4.1 Neubau Haus für Kinder: Bauheizung
4.2 Neubau Haus für Kinder: Bodenbelagarbeiten-Schwingboden - Vergabe
5 Betreuungsplätze Nachmittagsbetreuung Grundschulkinder - Vergabe Grundlagenermittlung und Vorplanung Neubau Kinderhort (LPH 1 + 2)
6 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
7 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö informativ 1
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2. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

       

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2.1. Bebauungsplan „Geltendorf – Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 - 1. Änderung - Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beratend 2.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 13.1

Sach- und Rechtslage

Behandlung der bei der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen – Abwägungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 17.06.2021 das Verfahren zur 1. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 eingeleitet (Änderungsbeschluss). Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 wurde am 02.09.2021 gefasst. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 02.09.2021, in der Zeit vom 04. Oktober 2021 bis einschließlich 05. November 2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 29.09.2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen müssen vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen bzw. Hinweisen zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Regionaler Planungsverband München
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld
  • Gemeinde Eresing
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisbauamt Tiefbau
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Gemeinde Egling a.d. Paar
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 07.12.2021 behandelt.
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:
 ...1.1.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
E-Mails vom 05.10.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Gegen die o.g. Planung werden aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Einwendungen vorgebracht, da die Belange des Immissionsschutzes durch die 1. Änderung nicht berührt sind.
Aufgrund der aktuellen Klimaschutzproblematik und damit verbundenen neuen Heizungstechniken ist jedoch der nachfolgende Sachverhalt noch zu berücksichtigen.
Da die Bebauung sehr dicht ist, wird im Zusammenhang mit der Errichtung von geräuschintensiven Luftwärmepumpen dringend empfohlen, folgende Festsetzung unter den Punkt "13. Immissionsschutz" noch in den Bebauungsplan mit aufzunehmen:
"Es ist nur die Errichtung solcher Luftwärmepumpen zulässig, deren ins Freie abgestrahlte Schallleistung 50 dB(A) nicht überschreitet. Luftwärmepumpen, die diesen Schallleistungspegel nicht einhalten können, sind entweder im Gebäude zu errichten oder entsprechend zu dämmen. Es wird auf den Leitfaden des Landesamtes für Umwelt "Tieffrequente Geräusche bei Biogasanlagen und Luftwärmepumpen (Auszug Teil III)" vom Februar 2011 verwiesen. (http://www.lfu.bayern.de/laerm/luftwaermepumpen/doc/tieffrequente_geraeusche_teil3_luftwaermepumpen.pdf).".
Fachliche Würdigung und Abwägung
Zur Orientierung für die künftigen Bauherren wird im Textteil zur Bebauungsplanänderung ein textlicher Hinweis zur Schallleistung von Luftwärmepumpen entsprechend dem Vorschlag der Unteren Immissionsschutzbehörde redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis

Ja         8        

Nein     0        
...1.2.        Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
Schreiben vom 13.10.2021 (Az.: Ju SG 71)

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Das geplante Baugebiet wird ordnungsgemäß an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Geltendorf angeschlossen.

Abstimmungsergebnis

Ja        8        

Nein     0        
...1.3.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz- / Abfallbehörde
Schreiben vom 15.09.2021 (Az.: 1783.4/246-21/61.6)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Auch der Gemeinde sind im Änderungsgebiet keine Altlastenverdachtsflächen oder sonstigen Gefahrenpotentiale bekannt. Im Textteil zur 1. Änderung des Bebauungsplanes ist bereits ein textlicher Hinweis (Pkt. 3 „Altlasten“) enthalten, wie beim Antreffen von verdächtigen Auffüllungen etc. weiter verfahren werden soll. Eine Ergänzung hierzu ist aus Sicht der Gemeinde nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis

Ja    8        

Nein 0        
...1.4.        Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 05.11.2021 (Az.: 1-4622-LL122-32471/2021)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Im Rahmen der bereits erfolgten Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen wurde für das Baugebiet „Geltendorf - Hausener Straße“ auch eine Baugrunderkundung durchgeführt. Im Ergebnis dieser Erkundung hat sich gezeigt, dass die für den Untergrund im Plangebiet ermittelten Durchlässigkeiten keine dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers erlauben. Demzufolge wurde innerhalb der neuen öffentlichen Verkehrsflächen auch ein Regenwasserkanal umgesetzt, an den sämtliche privaten Grundstücke angeschlossen sind.
Nach Abschluss des Änderungsverfahrens wird dem Wasserwirtschaftsamt eine Ausfertigung des rechtskräftigen Bebauungsplanes zugeleitet.
1.         Rechtliche und fachliche Hinweise und Empfehlungen
1.1         Oberirdische Gewässer
1.2         Überflutungen infolge von Starkregen
Die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes werden zur Kenntnis genommen. Die einzelnen Erschließungsanlagen zur Ver- und Entsorgung des Baugebietes (Verkehrsflächen, Kanalanlagen, Entwässerungsmulden etc.) wurden auf Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“ bereits umgesetzt. Im Rahmen der aktuellen 1. Änderung ergeben sich diesbezüglich keine Veränderungen. Im Textteil zur 1. Änderung ist bereits ein textlicher Hinweis mit Empfehlungen zur wasserdichten Bauweise enthalten. Dieser wird nochmals mit dem Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes zum „Schutz vor Überflutungen infolge von Starkregen“ abgeglichen und redaktionell entsprechend konkretisiert.
1.3        Grundwasser
       Bei der im Zuge der Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen bereits durchgeführten Baugrunderkundung wurde weder Grund- noch Schichtenwasser im Plangebiet angetroffen. Nach den Angaben im Umweltatlas Bayern ist im Plangebiet von einem Grundwasserflurabstand von mindestens 34 m auszugehen.
1.4        Altlasten und Bodenschutz
       Auch bei der für das Änderungsgebiet bereits durchgeführten Baugrunderkundung haben sich keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen ergeben.
       Die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes zum Bodenschutz und zur Einschränkung des Flächenverbrauchs werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 
       Die in Punkt 9.4 „Dachaufbauten“ des Textteils getroffenen Vorgaben zur Gesamtbreite von Dachaufbauten (maximal 60 % der Länge des Hauptgebäudes) sind nicht auf die Ausbildung Sonnenkollektoren oder PV-Anlagen auf Dachflächen bezogen. Dies wird nochmals redaktionell klargestellt.
1.5        Wasserversorgung
       Die einzelnen Baugrundstücke sind bereits an die zentrale Wasserversorgungsanlage angeschlossen.
1.5        Abwasserentsorgung
       Die erforderlichen Schmutzwasserleitungen einschließlich Hausanschlüsse sind in den bereits vorhandenen Erschließungsstraßen zwischenzeitlich schon umgesetzt.
       Die im Zusammenhang mit der bereits erfolgten Umsetzung der Erschließungsanlagen durchgeführte Baugrunderkundung hat gezeigt, dass die für den Untergrund im Plangebiet ermittelten Durchlässigkeiten keine dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers erlauben. Demzufolge wurde innerhalb der neuen öffentlichen Verkehrsflächen auch ein Regenwasserkanal umgesetzt, an den sämtliche privaten Grundstücke angeschlossen sind.

Abstimmungsergebnis

Ja    8        

Nein 0        
...1.5.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
E-Mail vom 25.10.2021 
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB teilen wir Ihnen folgendes aus landwirtschaftsfachlicher Sicht mit:
In den Textlichen Hinweisen bitten wir unter 
Punkt 4. Landwirtschaftliche Emissionen
in folgender Passage folgende Änderungen in roter Schrift und die Streichung zu übernehmen:
„In diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbelästigung (Verkehrslärm aus landwirtschaftlichem Fahrverkehr) auch vor 06:00 Uhr morgens, z.B. bedingt durch das tägliche Futter holen, zu rechnen und dies zu dulden ist. Zudem sind sonstige Lärmbeeinträchtigungen jeglicher Art, z. B. während der Erntezeit (z.B. Mais-, Silage-, Getreide- und evtl. Zuckerrübenernte) auch nach 22:00 Uhr zu dulden.“
Im Begründungsteil bitten wir unter
Punkt 5.4 Immissionen
den 3. Absatz 
textgleich mit den oben genannten Änderungen aus Punkt 4. Landwirtschaftliche Emissionen anzupassen.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgeschlagenen Anpassungen werden zur Klarstellung in Punkt 4 des Textteiles und Punkt 5.4 der Begründung redaktionell berücksichtigt und eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis

Ja      8        

Nein   0        
       
...1.6.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Schreiben vom 11.10.2021 (Az.: P-2016-3928-2_S2)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Infolge der archäologischen Relevanz des Änderungsgebietes ist im Textteil zur Bebauungsplanänderung bereits ein textlicher Hinweis enthalten, dass für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein eigenständiges, denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren (Art. 7.1 Denkmalschutzgesetz) erforderlich ist. Eine Ergänzung hierzu ist aus Sicht der Gemeinde nicht erforderlich. In der Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes wird die archäologische Relevanz des Änderungsgebietes auch nochmals entsprechend dargelegt.

Abstimmungsergebnis

Ja      8        

Nein  0        
...1.7.        Deutsche Telekom Technik GmbH
Schreiben vom 07.10.2021 (Vorgang 2021594)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit der aktuellen Änderung ergibt sich keine Veränderung der telekommunikationstechnischen Erschließung des Baugebietes. Die Hinweise aus der Stellungnahme vom 10.11.2017 wurden im Zuge der erschließungstechnischen Umsetzung des Baugebietes bereits berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis

Ja        8        

Nein    0        

...1.8.        Handwerkskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 05.11.2021
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die allgemeinen Ausführungen der Handwerkskammer werden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung innerhalb des Änderungsgebietes („Allgemeines Wohngebiet“) ergibt sich im Zuge der aktuellen Änderungsplanung im Verglich zum bereits rechtskräftigen Bebauungsplan keine neue Situation. Die in der Stellungnahme vom Dezember 2017 vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeinde bei der Aufstellung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bereits wie folgt behandelt und gewürdigt:
„Die im Rahmen der letzten Überarbeitung der Planung vorgenommene Umwidmung der ursprünglich als Mischgebiet (MI) festgesetzten Grundstücke entlang der Hausener Straße in ein allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO erfolgte auf Anregung des Landratsamtes Landsberg am Lech. Nach deren Erfahrung lässt sich die Ausweisung einzelner Mischgebietsparzellen im Vollzug tatsächlich nicht durchsetzen. Stattdessen muss davon ausgegangen werden, dass diese Gebiete über kurz oder lang umkippen und sich ein faktisches Wohngebiet einstellt. Aus diesem Grund hält die Gemeinde auch weiterhin an der Ausweisung des gesamten Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet fest. 
Die auf Grundlage der Ergebnisse der vom Büro em plan durchgeführten schalltechnischen Untersuchung (Stand 03/2017; Proj. Nr. 2017789) in den Bebauungsplan aufgenommenen passiven Schallschutzmaßnahmen stellen sicher, dass der Betrieb der ortsansässigen Handwerksbetriebe, der für die Gemeinde ebenfalls einen hohen Stellenwert genießt, auch bei Umsetzung der Wohnbebauung weiterhin ohne Beeinträchtigung und entsprechende Auflagen gewährleistet ist. Mit dem Bebauungsplan ergeben sich für die benachbarten Handwerksbetriebe somit keine Einschränkungen für deren ordnungsgemäßen Betriebsablauf.“
Hierzu haben sich zwischenzeitlich keine neuen Erkenntnisse ergeben, so dass die Gemeinde an dieser Würdigung weiterhin festhält.

Abstimmungsergebnis

Ja      8        

Nein   0
 

Beschluss

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. …1.1. bis ...1.8.). 
  2. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
  3. Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht.
  4. Da die vorgenommen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Änderungsplanung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Bebauungsplan „Geltendorf – Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 - 1. Änderung - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 13.2

Sach- und Rechtslage

Nachdem infolge der vorgenommenen Abwägung keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 mehr erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs-/Auslegungsverfahren durchgeführt werden. Demzufolge kann der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 gefasst werden und das Änderungsverfahren damit abgeschlossen werden. 
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 07.12.2021 behandelt.

Beschluss

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), jeweils in der Fassung vom 16.12.2021, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 16.12.2021 wird als Bestandteil der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 gebilligt.
  3. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.3. Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 2. Änderung - Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beratend 2.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 13.3

Sach- und Rechtslage

Behandlung der bei der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen – Abwägungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 17.06.2021 das Verfahren zur 2. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 eingeleitet (Änderungsbeschluss). Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 wurde am 02.09.2021 gefasst. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 02.09.2021, in der Zeit vom 04. Oktober 2021 bis einschließlich 05. November 2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 29.09.2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen müssen vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen bzw. Hinweisen zu dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Regionaler Planungsverband München
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld
  • Gemeinde Eresing
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisbauamt Tiefbau
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Gemeinde Egling a.d. Paar
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 07.12.2021 behandelt.
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:
 ...1.1.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
E-Mails vom 13.10.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Aus der Sicht des Landratsamtes als untere Bauaufsichtsbehörde besteht mit der Planung vollumfänglich Einverständnis. Wir können lediglich in der Planzeichnung keine Bezeichnung von Baufeldern herauslesen (siehe Nr. 4.4 der textlichen Festsetzungen). Wir bitten diesbezüglich um eine redaktionelle Ergänzung.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Bezeichnung der Baufelder wird in der Planzeichnung (Teil A) redaktionell ergänzt und damit klargestellt.

Abstimmungsergebnis

Ja    8        

Nein 0        
...1.2.        Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
Schreiben vom 13.10.2021 (Az.: Ju SG 71)

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Das geplante Baugebiet wird ordnungsgemäß an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Geltendorf angeschlossen.

Abstimmungsergebnis

Ja        

Nein
...1.3.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz- / Abfallbehörde
Schreiben vom 15.10.2021 (Az.: 1783.4/244-21/61.6)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Wie seitens des Landratsamtes angesprochen, gelten die Anforderungen zur Aushubüberwachung und Beweissicherung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Änderungsgebiet auch weiterhin fort.

Abstimmungsergebnis

Ja     8        

Nein  0        
...1.4.        Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 05.11.2021 (Az.: 1-4622-LL122-30952/2021)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Nach Abschluss des Verfahrens wird dem Wasserwirtschaftsamt eine Ausfertigung des rechtskräftigen Bebauungsplanes zugeleitet.
1.         Rechtliche und fachliche Hinweise und Empfehlungen
1.1         Oberirdische Gewässer
1.2         Überflutungen infolge von Starkregen
Die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes werden zur Kenntnis genommen. Die einzelnen Erschließungsanlagen zur Ver- und Entsorgung des Baugebietes (Verkehrsflächen, Kanalanlagen, Entwässerungsmulden etc.) wurden auf Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“ bereits umgesetzt. Im Rahmen der aktuellen 2. Änderung ergeben sich diesbezüglich keine Veränderungen. Im Textteil zur 2. Änderung ist bereits ein textlicher Hinweis mit Empfehlungen zur wasserdichten Bauweise enthalten. Dieser wird nochmals mit dem Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes zum „Schutz vor Überflutungen infolge von Starkregen“ abgeglichen und redaktionell entsprechend konkretisiert.
1.3        Vorsorgender Bodenschutz
       Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
1.4        Wasserversorgung
       Die einzelnen Baugrundstücke sind bereits an die zentrale Wasserversorgungsanlage angeschlossen.
1.5        Abwasserentsorgung
       Die erforderlichen Schmutzwasserleitungen einschließlich Hausanschlüsse sind in den bereits vorhandenen Erschließungsstraßen zwischenzeitlich schon umgesetzt.
       Im Rahmen der Planung der bereits umgesetzten Erschließungsanlagen wurde auch eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Hierbei hat sich gezeigt, dass der Untergrund im Plangebiet nur bedingt für eine Versickerung geeignet ist. Demzufolge wurde innerhalb der neuen öffentlichen Verkehrsflächen auch ein Regenwasserkanal umgesetzt, an den sämtliche privaten Grundstücke angeschlossen sind. Die seitens des Wasserwirtschaftsamtes vorgeschlagenen Hinweise werden zur Klarstellung im Textteil zur 2. Änderung des Bebauungsplanes redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis

Ja     8        

Nein  0        
...1.5.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
E-Mail vom 25.10.2021 
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB teilen wir Ihnen folgendes mit:
Im Textteil bitten wir unter 
Punkt 4. Landwirtschaftliche Emissionen
in folgender Passage folgende Änderungen in roter Schrift und die Streichung zu übernehmen:
„In diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbelästigung (Verkehrslärm aus landwirtschaftlichem Fahrverkehr) auch vor 06:00 Uhr morgens, z.B. bedingt durch das tägliche Futter holen, zu rechnen und dies zu dulden ist. Zudem sind sonstige Lärmbeeinträchtigungen jeglicher Art, z. B. während der Erntezeit (z.B. Mais-, Silage-, Getreide- und evtl. Zuckerrübenernte) auch nach 22:00 Uhr zu dulden.“
Im Begründungsteil bitten wir unter
Punkt 5.4 Immissionen
die beiden Absätze aus Punkt 4. Landwirtschaftliche Emissionen
textgleich zu übernehmen.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgeschlagenen Anpassungen werden zur Klarstellung in Punkt 4 des Textteiles und Punkt 5.4 der Begründung redaktionell berücksichtigt und eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis

Ja      8        

Nein   0        
...1.6.        LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
E-Mail vom 06.10.2021
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen unsererseits keine Einwände, wenn weiterhin der Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden.
Bestehende 20-und 1-kV-Kabelleitungen 
Vorsorglich weisen wir auf die verlaufenden 20-kV-Kabelleitungen P10V2 und GEL107 und die Transformatorstation 352U unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin. Weiter befinden sich mehrere 1-kV-Kabelleitungen in diesem Bereich. Der Verlauf dieser Kabelleitungen kann dem beiliegenden Kabellageplan entnommen werden. 
Der Schutzbereich sämtlicher Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzungen freizuhalten. Wir bitten um Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter Kabel“.
Bestehende 1-kV-Freileitung 
Über das Baugrundstück verläuft eine 1-kV-Freileitung unserer Gesellschaft. Im beigelegten Ortsnetzplan ist die Trasse zeichnerisch dargestellt. Der Schutzbereich beträgt 1,0 m beiderseits der Trasse.
Falls der Schutzbereich nicht eingehalten werden kann, muss vor Beginn der Bautätigkeit die kreuzende 1-kV-Freileitung abgebaut sein oder eine Leitungsisolierung erfolgen. Die erforderlichen Arbeiten werden von uns ausgeführt bzw. beauftragt. 
Hierzu ist eine vorausschauende und rechtzeitige Verständigung an unsere Betriebsstelle Buchloe erforderlich. Erst nach erfolgter Terminabsprache werden wir die notwendigen Umbauarbeiten am Versorgungsnetz einplanen und durchführen.
Allgemeiner Hinweis 
Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungseinrichtungen sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro einzuhalten.
Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden. Wir bitten zu gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Buchloe Kontakt aufzunehmen.
Betriebsstelle Buchloe 
Bahnhofstraße 13 
86807 Buchloe 
Ansprechpartner: Betriebsstellenleiter Herr Sebastian Holzer 
Tel. 08241/5002-386 
E-Mail: sebastian.holzer@lew-verteilnetz.de 
Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden. 
Unter der Voraussetzung, dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Aufstellung des Bebauungsplanes einverstanden.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die im Änderungsgebiet bereits vorhandenen Kabel oder sonstigen Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung werden auch weiterhin erhalten. Die Hinweise zu den bestehenden 20- und 1-kV-Kabelleitungen, zu der über das Änderungsgebiet verlaufenden 1-kV-Freileitung sowie die allgemeinen Hinweise werden im Vollzug der Änderungsplanung durch die einzelnen Bauherren entsprechend berücksichtigt. In die Begründung zur Änderungsplanung werden entsprechende Ausführungen hierzu ergänzt.

Abstimmungsergebnis

Ja       8        

Nein    0        
...1.7.        Deutsche Telekom Technik GmbH
Schreiben vom 20.10.2021 (Vorgang 2021630)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit der aktuellen Änderung ergibt sich keine Veränderung der telekommunikationstechnischen Erschließung des Baugebietes.

Abstimmungsergebnis

Ja      8        

Nein   0        
...1.8.        Handwerkskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 05.11.2021
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der Handwerkskammer werden zur Kenntnis genommen. Die im Einvernehmen mit den Eigentümern durchgeführte Änderungsplanung ist im östlichen Teil des Änderungsgebietes auch weiterhin so ausgelegt, dass in diesem, als Mischgebiet festgesetzten Bereich auch künftig eine ausgewogene, qualitative und quantitative Durchmischung der Nutzung dieser Flächen stattfindet. Im Hinblick auf ein möglichst gleichwertiges und gleichgewichtiges Nebeneinander von Wohnen und kleinstrukturiertem Gewerbe ergibt sich für diesen Bereich mit der Änderung im Vergleich zu den Vorgaben des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes keine neue Situation.

Abstimmungsergebnis

Ja       8        

Nein   0        
Von der Öffentlichkeit ging während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB folgende Stellungnahme zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 ein:
...1.9.        Bürger 1
E-Mail vom 02.11.2021 
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Nach Sichtung der Unterlagen ist hier meiner Meinung nach ein Fehler enthalten, daher melde ich einen Einwand an. 
Im Entwurf ist unter Punkt 17. Geländemodellierung u. a. Änderung vermerkt: 
Es ist jedoch so, dass dieser Punkt mit der 1. Änderung des Bebauungsplans ersatzlos gestrichen wurde. Daher macht die o. a. blau markierte Änderung keinen Sinn. 
Als Eigentümer eines betroffenen Grundstücks möchte ich zusätzlich noch einbringen, dass aufgrund des in mehreren Richtungen abfallenden Geländes eine Einhaltung dieser Auflage nicht möglich ist. 
Ich bitte daher, dies intern nochmals zur Überprüfung vorzulegen
Fachliche Würdigung und Abwägung
Nachdem die Vorgaben zur „Geländemodellierung“ richtigerweise bereits im Rahmen der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 für den gesamten Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ersatzlos gestrichen wurden, wird dieser Passus zur Klarstellung aus der aktuellen 2. Änderung des Bebauungsplanes wieder entnommen. Damit wird dieses Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes auch in gleicher Form bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis

Ja      8        

Nein   0        

Beschluss

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. …1.1. bis ...1.9.). 
  2. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
  3. Da die vorgenommen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Änderungsplanung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.4. Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 2. Änderung - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beratend 2.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 13.4
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.11.2022 ö beratend 3.6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.11.2022 ö beschließend 4.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beratend 2.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.2

Sach- und Rechtslage

Nachdem infolge der vorgenommenen Abwägung keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 mehr erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs-/Auslegungsverfahren durchgeführt werden. Demzufolge kann der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 gefasst werden und das Änderungsverfahren damit abgeschlossen werden. 
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 07.12.2021 behandelt.

Beschluss

  1. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), jeweils in der Fassung vom 16.12.2021, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 16.12.2021 wird als Bestandteil der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 gebilligt.
  3. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö 3

Sach- und Rechtslage

       

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3.1. Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Stellplätzen, Fl.-Nr. 1653/3 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 73

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 3.1

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird die Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Stellplätzen an der Bahnhofstr. 73, Fl.-Nr. 1653/3 Gemarkung Geltendorf.

Das Vorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan gem. § 34 Abs. 1 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig,  wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

Der Bauherr begehrt ein zweigeschossiges Haus mit einem Zeltdach (auch bekannt als Toskanahaus).

Das Grundstück mißt nach der Teilung 700 m². 
Die Grundfläche des Gebäudes beträgt 143,76 m² (11,99m x 11,99m), zzgl. 
Eingangsbereich von 6,3 m², Kellerabgang von 6,14 m² und Terrasse von 17,5 m². Es werden 2 Stellplätze nachgewiesen mit einer Gesamtfläche von 24,5 m².

Das Vorhaben erzielt eine GRZ von 0,28. Die GFZ liegt bei 0,41. Die Vorgaben der BauNVO mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,2 werden somit eingehalten.

Der First mißt 8,68m.
Das  Zeltdach weist eine Dachneigung von 20° auf.

Hinsichtlich der Abstandsflächen werden die Vorgaben der gemeindlichen Satzung eingehalten. 

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite. Wasserversorgung als auch Abwasserbeseitigung ist gesichert.

Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wahrt die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und beeinträchtigt das Ortsbild nicht. Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf „Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Stellplätzen“, Fl.-Nr. 1653/3 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 73 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. An-/Umbau Bürogebäude mit Betriebsleiterwohnung, Fl.-Nr. 1172/8 Gemarkung Kaltenberg, Schönauer Ring 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 3.2

Sach- und Rechtslage

Beantragt werden der Umbau von einem Teil des Bürogebäudes im Bestand sowie ein Anbau mit einer Betriebsleiterwohnung auf dem Flurstück 1172/8 Gemarkung Kaltenberg, Schönauer Ring 4.

Für dieses Grundstück greifen die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kaltenberg – Süd“, Verz.-Nr. 3.01 (maßgeblich: 6. Und 7. Änderung).

Die Summe der Grundfläche ergibt 846,23 m². Es wird somit eine GRZ von 0,22 erzielt. Die Vorgabe von 0,6 wird damit eingehalten. Die GFZ liegt bei 0,33.

Der Anbau erhält – wie beim Bestandsgebäude – ein Pultdach mit einer Dachneigung von 18°. Die Oberkante des Firsts liegt bei 9,17m, die Oberkante Traufe bei 6,27m. 

Insgesamt werden – unter Berücksichtigung der Gutachterausschussverordnung [BayGaV, Nr. 9, Anlage Nr. 9 (Handwerks- und Industriebetriebe)] und der gemeindlichen Stellplatzsatzung – 11 Stellplätze nachgewiesen.

Der Brandschutznachweis möge bauaufsichtlich geprüft werden.

Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Versagungsgründe vor. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag „An-/Umbau Bürogebäude mit Betriebsleiterwohnung“, Fl.-Nr. 1172/8 Gemarkung Kaltenberg, Schönauer Ring 4 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.3. Antrag auf Erteilung einer Befreiung von EBS "Kaltenberg - Lindenstraße"; hier: Firsthöhe - Fl.-Nr. 898 Gemarkung Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 3.3

Sach- und Rechtslage

Auf seiner Sitzung am 05.10.2021 erteilte der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf sein Einvernehmen zum Bauantrag „Neubau eines Wohnhauses mit Einlieger“ auf Fl.-Nr. 898 Gemarkung Geltendorf, Lindenstraße in Kaltenberg (s. TOP 3.2).

Nunmehr wird eine Befreiung von der Einbeziehungssatzung „Kaltenberg – Lindenstraße“ hinsichtlich der festgesetzten Firsthöhe von 8,50m beantragt. 

Begründet wird dies damit, dass das Grundstück keine ebene Geländeoberfläche aufzeigt. Folglich ergibt sich in Bezug auf die Erschließungshöhe im Westen eine Überschreitung von 53cm an der tiefsten Geländeoberfläche im Osten in Firstmitte (Firsthöhe = 8,93m).
Da das Baugebiet unmittelbar an einem Überschwemmungsgebiet liegt, sollte eine Abgrabung in dieser Tiefe (53cm) vermieden werden. 

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen für diesen Befreiungsantrag erteilt werden. Bereits für das benachbarte Grundstück ist aus denselben Gründen (naheliegendes Überschwemmungsgebiet) einer Befreiung zugestimmt worden. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf eine Befreiung hinsichtlich der festgesetzten Firsthöhe der Einbeziehungssatzung „Kaltenberg – Lindenstraße“ in Bezug auf den Bauantrag „Neubau eines Wohnhauses mit Einlieger“ auf Fl.-Nr. 898 Gemarkung Geltendorf, Lindenstraße in Kaltenberg nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.4. TEKTUR: Haus 1: Errichtung einer Doppelhaushälfte und 2 Stellplätzen (Doppelgarage und Außenstellplatz), Fl.-Nr. 12 (TF) Gemarkung Hausen, Hauptstraße 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 3.4

Sach- und Rechtslage

Am 22.09.2020 erteilte der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben „Errichtung einer Doppelhaushälfte und 2 Stellplätzen (Doppelgarage und Außenstellplatz) - Haus 1“ auf dem Flurstück 12 TF Gemarkung Hausen, Hauptstraße 8 (s.TOP 4.3).

Nunmehr reicht der Antragsteller eine Tekturplanung ein, die folgende Änderung beinhaltet:

Im Dachgeschoss soll eine zweite Wohneinheit entstehen. An der Kubatur selbst werden keine Änderungen vorgenommen. Lediglich an der Nordseite des Hauses soll der Zugang zur Wohnung im Dachgeschoss über eine Außentreppe erfolgen. Der dazugehörige Stellplatz wird auf der Nord-West-Seite dargestellt/nachgewiesen. Die Grundflächen des Stellplatzes (15 m²) und die der Außentreppe (11,61 m²) erhöhen die GRZ um 0,06.

Nunmehr wird eine GRZ von 0,66 erzielt.
Die gem. Art. 17 BayBO zulässige Grundfläche von 0,6 (Mischgebiet) darf gem. Art. 19 Abs. 4 S. 2 BayBO bis zu 50% überschritten werden durch die Grundfläche von Stellplätzen, Garagen und Zufahrten, Nebenanlagen und bauliche Anlagen unterhalt der Geländeoberfläche). 
Die GFZ bleibt unverändert.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Mit der Verwirklichung sind weder die nachbarlichen Interessen noch die öffentlichen Belange beeinträchtigt.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den TEKTUR-Antrag auf Baugenehmigung für die „Errichtung einer Doppelhaushälfte (Haus 1) mit 2 Stellplätzen (Doppelgarage und Außenstellplatz)“ auf Fl.-Nr. 12 Gemarkung Hausen, Hauptstraße 8 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.5. Erneute Behandlung: Nutzungsänderung eines Hühnerstalls in ein Wohngebäude, Fl.-Nr. 960 Gemarkung Kaltenberg, Schloßstr. 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 3.5

Sach- und Rechtslage

Auf seiner Sitzung am 07.07.2020 versagte der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf sein Einvernehmen zum Antrag auf „Nutzungsänderung eines Hühnerstalles in ein Wohngebäude“ auf Fl.-Nr. 960 Gemarkung Kaltenberg, Schloßstraße 7 (s. TOP 4.3).

Begründet wurde dies damit, dass öffentliche Belange dagegen stünden und die Nutzungsänderung außerdem keinem landwirtschaftlichen Betrieb diente.

Nunmehr teilt die Untere Bauaufsichtsbehörde des LRA mit, dass sie sich dieser Auffassung nicht anschließen könne:

Nach Durchsicht der Bestandsakten gehen sie davon aus, dass es sich bei dem ehemaligen Hühnerstall um ein ehemals privilegiertes Gebäude im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer Hofstelle handele. Insoweit seien die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB erfüllt.

Denn bei dem Gebäude handele es sich um eine erhaltenswerte Bausubstanz:
- Es sei kein baufälliger Schuppen, sondern ein massives Gebäude, welches gut erhalten sei.
- Ebenfalls bliebe die äußere Gestalt im Wesentlichen gewahrt.
- Es würde lediglich die Dachform geändert, die Grundfläche bliebe bis auf die Dämmung unverändert.
- Die Wandhöhe würde so ausgebildet, dass noch ein Aufenthaltsraum möglich sei.

Insgesamt sei somit festzustellen, dass der Bauantrag auf Sicht des LRA genehmigungsfähig sei. 
Das LRA bittet daher das Gremium um erneute Behandlung des Vorgangs und die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schreiben zugleich als Anhörung im Sinne des Art. 67 Abs. 4 S. 1 BayBO gilt.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hält am bisherigen Beschluss fest: 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt, da das Vorhaben im Außenbereich liegt. Einer Nutzungsänderung wird nicht zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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3.6. Bauvoranfrage: Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Doppelgaragen, Fl.-Nr. 86/1 Gemarkung Walleshausen, Buchbergstr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 3.6

Sach- und Rechtslage

Auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 86/1 Gemarkung Walleshausen, Buchbergstraße 1 wird der Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Doppelgaragen begehrt.

Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan, wodurch sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB richtet. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das Ortsbild darf durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden.

Das Grundstück mißt insgesamt 831 m².

Anstelle des Bestandsgebäudes soll ein Doppelhaus errichtet werden in den Maßen 11,49m x 15,99m (183,73 m²). Beide Doppelgaragen mit jeweils 53,85 m² erfolgen nordseitig. Insgesamt wird eine GRZ von 0,42 erzielt. 

Das Haus besteht aus einem Keller-, Erd- und Dachgeschoss und weist eine GFZ von 0,66 auf. 

Die Vorgaben der BauNVO (§17) werden damit eingehalten.

Das Gebäude wird mit einem Satteldach bei einer Dachneigung von 35° ausgeführt. Die Wandhöhe mißt 4,74m, der First liegt bei 8,50m.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß als auch Bauweise in die Eigenart der Umgebung ein. Das gemeindliche Einvernehmen kann zu dieser Bauvoranfrage erteilt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat die Bauvoranfrage „Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Doppelgaragen“ auf Fl.-Nr. 86/1 Gemarkung Walleshausen, Buchbergstraße 1 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Neubau Haus für Kinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö 4
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4.1. Neubau Haus für Kinder: Bauheizung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 4.1

Sach- und Rechtslage

Um den Innenausbau in den Wintermonaten weiter zu gewehrleisten, ist eine Bauheizung erforderlich. Es wurde bei 5 Firmen angefragt.
Es kamen nur zwei Firmen in die engere Auswahl, die die Voraussetzung erfüllten.
Zum einen war eine bestimmte Leistung der Heizung erforderlich (um die 300KW) und zum anderen musste der Estrich der Anfang Januar eingebaut wird getrocknet werden. Also brauchen wir eine Wasserführung im Gerät.

Bei den beiden Firmen die in die engere Auswahl kamen, wurde nur die Firma ICS favorisiert. Diese bietet ein Gerät mit 300KW für Lüftungs- und Estrichbetrieb an.
Die andere Firma hätte uns zwei Geräte, eines für die jeweilige Nutzung, zur Verfügung gestellt.  Ein drittes Gerät, wenn das 150KW Gerät die Leistungen bei extremen Temperaturen nicht Schaft.

Somit ist das wirtschaftlichste Angebot das von der Firma ICS Cool Energy GmbH aus  86167 Augsburg.

Die Angebotssumme beläuft sich auf ca. brutto 16.267,30€.

Nettokosten:
710,-€ pro Woche 
16 Wochen sind geplant = 11.360,-€
1720,-€ ca. für den Auf- und Abbauen (Stundenaufwand)
1.180,-€ Anfahrtskosten
Summe Netto:  14.260,-€

Die  Betankung wird separat abgerechnet zum Tagespreis +15% Zuschlag.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Bauheizung an das Unternehmen ICS Cool Energy GmbH aus  86167 Augsburg zum Auftragspreis von brutto 16.969,40€ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.2. Neubau Haus für Kinder: Bodenbelagarbeiten-Schwingboden - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 12.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 4.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Betreuungsplätze Nachmittagsbetreuung Grundschulkinder - Vergabe Grundlagenermittlung und Vorplanung Neubau Kinderhort (LPH 1 + 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 7.3
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.07.2022 ö beratend 2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.11.2022 ö beratend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö informativ 8
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 04.07.2023 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Aufgrund der vom Staatlichen Schulamt vorliegenden Prognose der Entwicklung der Schülerzahlen in den kommenden fünf Jahren ist eine deutliche Steigerung ersichtlich.

Aktuell werden in der Grundschule Geltendorf 203 Kinder unterrichtet, aufgeteilt auf 9 Klassen. Laut Prognose steigen die Schülerzahlen bereits 2022/2023 moderat auf 209. Aufgrund der hohen Anzahl an Erstklässlern wird hierfür eine zehnte Klasse erforderlich (drei erste Klassen). Bereits im Schuljahr 2023/2024 ist davon auszugehen, dass elf Klassen eingerichtet werden müssen und die Schülerzahlen auf 245 steigen. Bis 2026 werden sich Schülerzahlen auf 260 erhöhen. Hierbei unberücksichtigt sind bauliche Entwicklungen im Gemeindegebiet und Bevölkerungszuwachs beispielsweise aufgrund von Nachverdichtung und der Vergabe der gemeindlichen Baugrundstücke.

Darüber hinaus ist mit einem steigenden Bedarf an Nachmittagsbetreuung bei Grundschulkindern zu rechnen. Ab August 2026 wird diesbezüglich ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Hort) für alle Kinder, die ab 2026 eingeschult werden, eingeführt. Der Bayerische Gemeindetag, das Bayerische Sozialministerium und das Institut für Frühpädagogik gehen durch die Einführung des Rechtsanspruchs von einer Betreuungsquote von 80 % aus, in Ballungszentren eventuell gar höher. Ein ähnlicher Effekt hatte sich auch mit Einführung des Rechtsanspruchs im Krippenalter gezeigt.

Derzeit stehen folgende Betreuungsplätze für Grundschulkinder zur Verfügung:
  • Gemeindlicher Kinderhort: 60
  • Mittagsbetreuung Rabennest: 55 (zuzüglich ggf. 20 – 30 Kinder in der alten Schule in Walleshausen)

Aktuell muss davon ausgegangen werden, dass die Mittagsbetreuung als schulische Betreuungsform nicht rechtsanspruchserfüllend wirkt. Da beide Einrichtungen sehr gute Arbeit leisten und von Kindern und Eltern geschätzt werden, sollen beide Betreuungsformen auch zukünftig beibehalten werden.

Unter Annahme der Schülerzahlen ab 2023 entspricht dies einer Bedarfsdeckungsquote von weniger als 60 %. Eine Erweiterung der Betreuungsplätze für Grundschulkinder am Nachmittag ist daher insbesondere im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich.

Im Schulgebäude stehen derzeit keine freien Räumlichkeiten – weder für zusätzliche Betreuungsplätze am Nachmittag in Hort und Mittagsbetreuung, noch für zusätzliche Schulklassen – zur Verfügung.

Vorübergehend (für maximal die nächsten beiden Schuljahre) kann aus Verwaltungssicht durch entsprechende Anpassung der Nutzungen der Fachklassenräume der steigende Raumbedarf der Schule abgefedert werden. Dies stellt jedoch im Sinne einer ordnungsgemäßen Unterrichtsführung und Einhaltung der Vorgaben des Kultusministeriums lediglich eine tolerierbare Übergangslösung dar.

Es wird daher verwaltungsseits empfohlen, einen Hortneubau zu planen. Auf diese Weise kann die Raumsituation der Grundschule (Gewinnung von drei zusätzlichen Klassenzimmern) für die nächsten Jahre sichergestellt werden. Außerdem ermöglicht dies den Ausbau der Hortplätze und zusätzlich die Schaffung geeigneter Räumlichkeiten für eine hochwertige pädagogische Schulkindbetreuung.

Ein entsprechender Neubau sollte im unmittelbaren Umgriff der Grundschule errichtet werden. Es wird empfohlen diesen für fünf Gruppen zu konzipieren. Auf diese Weise können bis zu 125 Kinder betreut werden. Inwiefern sofort alle Gruppen in Betrieb genommen werden müssten, muss die weitere Planung zeigen. Spätestens ab August 2026 sind wir verpflichtet, allen Kindern einen Platz einen Platz in der Nachmittagsbetreuung zur Verfügung zu stellen. Mit den 125 Hortplätzen und 60 + 30 Betreuungsplätzen im Rabennest würde eine Betreuungsquote von etwa 80 % erreicht.

Um hierfür die Weichen zu stellen, soll – wie im Haushalt 2021 vorgesehen – zunächst ein Architekturbüro mit der Grundlagenermittlung inkl. Variantenuntersuchung (Leistungsphase 1) und Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung – Leistungsphase 2) gemäß Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen beauftragt werden.

Es wird vorgeschlagen, das Architekturbüro Reitberger zu beauftragen. Ein entsprechendes Honorarangebot liegt zur Sitzung vor. Das Büro kennt die Verhältnisse vor Ort, die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Gemeinderat und Architekturbüro ist eingespielt und die Ansätze und Ergebnisse der damaligen Untersuchung im Vorfeld des Neubaus Haus für Kinder können mit berücksichtigt werden.

Die Leistungsphasen 3 – 9 sind über ein späteres Vergabeverfahren europaweit auszuschreiben.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt den Bürgermeister, ein Architekturbüro mit der Grundlagenermittlung inkl. Variantenuntersuchung (Leistungsphase 1) und Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung – Leistungsphase 2) gemäß Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau einer Kindertageseinrichtung (Kinderhort) für fünf Gruppen zu beauftragen.
Die Vorlage der Vorplanung zum 30.04.2022 ist Voraussetzung.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einer Auftragssumme von 25.000,00 Euro zzgl. Maximal 10% zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Die Niederschriften vom 26.10.2021 und vom 16.11.2021 wurden einstimmig  mit redaktionellen Ergänzungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö informativ 7
Datenstand vom 16.03.2022 10:08 Uhr