Datum: 16.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Außenbereich Haus für Kinder und Gemeindekindergarten und Hort - Vorstellung Entwurfsplanung sowie Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
5 Alter Wirt - Sachstand und Ermächtigung zur Vergabe
6 Neubau Haus für Kinder
6.1 Neubau Haus für Kinder: Trockenbauer Nachtrag
6.2 Neubau Haus für Kinder Geltendorf - Freianlagen Abschluss / Beauftragung Leistungsphasen
7 Beitritt zum LEADER Förderprogramm - Erneute Behandlung
8 Kindertagesbetreuung - Elternbeitragszuschuss kommunaler Anteil
9 Kath. Kindergarten "St. Maria Magdalena" Walleshausen Antrag Erhöhung der Wochenarbeitsstunden der Verwaltungskraft - Verlängerung
10 Katholischer Kindergarten Geltendorf - Behebung Brandschutzmangel (zusätzliche Fluchttüre)
11 Friedhof Walleshausen: Sanierung des gemeindlichen Treppenaufgangs und der Friedhofsmauer
12 Jahresrechnung 2020
12.1 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
12.2 Vorlage der Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 2 GO
13 Bauleitplanung
13.1 Bebauungsplan „Geltendorf – Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 - 1. Änderung - Abwägungsbeschluss
13.2 Bebauungsplan „Geltendorf – Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 - 1. Änderung - Satzungsbeschluss
13.3 Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 2. Änderung - Abwägungsbeschluss
13.4 Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 2. Änderung - Satzungsbeschluss
14 Beschaffung von Luftreinigungsgeräten und/oder Lüftungsanlagen für die Grundschule und die Kindergärten im Gemeindegebiet; Grundsatzbeschluss - erneute Behandlung
15 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
16 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Keine Anregungen

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Keine Bekanntgaben

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:

Fritz Böck, ehemaliger Bgm Kaltenberg, ist im Alter von 90 Jahren verstorben.

Das Geltendorf Journal ist im Druck. Es ist etwas ausführlicher gestaltet, da die Unterlagen der Bürgerversammlungen beinhaltet sind mit der Bitte, Wünsche und Anregungen der Bürger schriftlich anzumelden. Es ist vorgesehen, dass Bürgerversammlungen - sofern es das Pandemiegeschehen zulässt – im Frühjahr terminiert werden.

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4. Außenbereich Haus für Kinder und Gemeindekindergarten und Hort - Vorstellung Entwurfsplanung sowie Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Sitzung wird die beauftragte Landschaftsarchitektin den mit den Nutzern abgestimmten Entwurf der Außenbereichsgestaltung vorstellen.

Sowohl Krippe, Kindergarten, als auch dem Hort wird eine Fläche zugewiesen. Für alle Teile sind Flächen vorgesehen.

Es gibt einen abgetrennten Bereich für den Kindergarten und einen kleinen Außenbereich für die Krippengruppen extra, zugänglich aus den Gruppenräumen. Es wurden viele Wünsche berücksichtigt. Die Kinder sollten sich gut aufhalten können. Das Personal, auch bei geringer Besetzung, sollte die Kinder gut im Blick halten können. Im Außenbereich sollte eine Bewegung mit Bobbicars und Laufrädern möglich sein. Für den Gemeindekindergarten sind im Eingangsbereich ein Gerätehaus und eine Nestschaukel, ein kleiner Spielhügel mit Tunnel mit multifunktionalen Spielmöglichkeiten mit Rutsche und Wasserspiel vorgesehen. Viele freie Flächen waren der Wunsch des Personals. Im Hortbereich gibt es überwiegend eine Wiesen-Spielfläche und einen Balancierbalken. Der vorhandene Baumbestand wird gut integriert. Im Bereich des neuen Kindergartens sind die bespielbaren Flächen mit einem Rundweg einfasst. Es wird einen Bereich mit Schaukel, Nestschaukel und multifunktionalem Spielgerät, einem Tast- und Erlebnispfad und einen Sandspielbereich geben. Rundherum gibt es Pflanzfläche und Sträucher und Terrassen vor den Gruppenräumen. Zur Straße hin wird jeweils abgepflanzt. Der Eingangsbereich mit Kinderwagenhäuschen wird gepflastert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden Ausschreibungen durchzuführen. Sofern die Angebote im Rahmen der Kostenberechnung vom 16.12.2021 liegen (Gesamt: 387.536,95 Euro brutto) zuzüglich maximal 10 %, wird der Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge zu erteilen. Über die Vergaben ist im Gemeinderat zu informieren.

Die Kostenberechnung vom 16.12.2021 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

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5. Alter Wirt - Sachstand und Ermächtigung zur Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 8
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 26.10.2021 ö beratend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.03.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beratend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 10

Sach- und Rechtslage

Das zuständige Architekturbüro Reitberger skizziert im Rahmen der Sitzung die Ergebnisse der Anfang Dezember erteilten Baugenehmigung sowie das weitere Vorgehen.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt Bürgermeister und Verwaltung die in der dem Tagesordnungspunkt beigefügten Kostenberechnung des Architekturbüros Reitberger genannten Maßnahmen auszuschreiben und bis zur genannten Gesamtsumme von 956.729,28 Euro brutto zu vergeben sowie notwendige Nachträge im Rahmen dieser Summe freizugeben.

Die notwendigen einzelnen Beschlüsse zu den unterschiedlichen Gewerken werden jeweils nachträglich im Gemeinderat bzw. Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss behandelt.

Der Gemeinderat ist fortlaufend in jeder Sitzung über den aktuellen Sachstand und den Kostenverlauf zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Neubau Haus für Kinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 6
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6.1. Neubau Haus für Kinder: Trockenbauer Nachtrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 6.1

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatsitzung am 14.10.2021 wurde die Firma Gruber aus Rötz/ Bernried mit den Trockenbauarbeiten in Höhe von 240.339,98€ brutto beauftragt.

Am 10.11.2021 meldete die Firma Bedenken an.
„Gemäß dem LV sollen alle Wandanschlüsse an Decken starr ausgeführt werden. Damit können Deckendurchbiegungen, die weniger als 1cm betragen, aufgenommen werden. Sind größere Deckendurchbiegungen zu erwarten, sind jedoch gleitende Deckenanschlüsse vorzunehmen.“

Der Nachtrag wurde vom Büro Reitberger für sinnvoll und wirtschaftlich erachtet.

Stellungname Architekturbüro am 15.11.2021:
Aufgrund der hohen Deckenspannung ist in einigen Bereichen mit einer Deckendurchbiegung >10mm zu rechnen. Montagewände ohne gleitenden Deckenanschluss können eine Durchbiegung von 10mm aufnehmen. Die Ausführung ist erforderlich, da sonst Schäden an den Wänden entstehen können, wenn die Durchbiegung zum Tragen kommt, z.B. beim Einbringen des Estrichs oder bei Schneelast auf dem Dach.

Der Nachtrag beläuft sich auf brutto 8.030,35€. Somit wäre die Auftragssumme für den Trockenbau bei 248.370,33€ brutto. Die Summe ist somit 19,3% über der veranschlagten Summe von 208.250€.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Nachtragsangebot der Firma Gruber Innenausbau-Holzbau GmbH aus 92444 Rötz/Bernried zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.2. Neubau Haus für Kinder Geltendorf - Freianlagen Abschluss / Beauftragung Leistungsphasen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 12.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 6.2

Sach- und Rechtslage

Die Verträge mit den Planern wurden auf der Grundlage der stufenweisen Beauftragung, gemäß den Gemeinderatsbeschlüssen, geschlossen. Die einzelnen Stufen sind vom Gemeinderat durch Beschluss zu beauftragen bzw. die vorherige Stufe als abgeschlossen anzuerkennen.
Die Stufen umfassen folgende Leistungsphasen (LP):

Stufe 1: Leistungsphase 1+2 
Stufe 2: Leistungsphase 3+4
Stufe 3: Leistungsphase 5,6+7
Stufe 4: Leistungsphase 8+9

Die Leistungsphasen (LP) werden wie folgt unterteilt:

LP 1: Grundlagenermittlung
LP 2: Vorplanung
LP 3: Entwurfsplanung
LP 4: Genehmigungsplanung
LP 5: Ausführungsplanung
LP 6: Vorbereitung der Vergabe
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe
LP 8: Objektüberwachung
LP 9: Objektbetreuung
 

In der Sitzung am 10.09.2020 im Bericht Bürgermeister wurde die Vergabe der Freiflächenplanung an das Büro Reitberger & Schilk GbR, Fürstenfeldbruck bekannt gegeben. Der Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss wurde am 06.08.2020 gefasst.

Das Büro wurde mit der Stufe 1 beauftragt. Die Grundlage waren die geschätzten Kosten der Außenanlagen in Höhe von 300.000€ brutto.

Die Planung läuft parallel zum Architekten. Somit wurde bereits in die Stufe 2 eingegriffen. Ein vorläufiger Freiflächengestaltungsplan wurde mit der Eingabeplanung (LP 4) abgegeben.

Mit der Genehmigung der Eingabeplanung durch das Landrastamt Landsberg am Lech am 22.01.2021 wird nur die Leistungsphase 1 + 4 als abgeschlossen anerkannt. 
Da es noch zu Änderungen kam, mussten die Leistungsphasen 2 und 3 wiederholt werden. 
Somit sind die Stufen 1 und 2 noch nicht abgeschlossen. 

Mit der heutigen Vorstellung der Außenanlagen und der Kostenberechnung werden die Stufen 1 und 3 als abgeschlossen anerkannt.

Die Vorgestellte Kostenberechnung in Höhe von brutto 387.536,95 € dient als Grundlage für die Honorarabrechnung.

Beschluss

Die Stufe 2 (Leistungsphasen 3+4) wird nachträglich mit dem Datum 10.09.2020 beauftragt.

Die Stufen 1+ 2 (Leistungsphasen 1, 2, 3+4) wird mit dem Datum 25.11.2021 als abgeschlossen anerkannt.

Die Stufe 3 (Leistungsphasen 5,6+7) wird mit dem Datum 25.11.2021 beauftragt.

Der vorgestellten Kostenberechnung vom 16.12.2021 in Höhe von brutto 387.536,95 € wird für die Honorarentwicklung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Beitritt zum LEADER Förderprogramm - Erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung am 6.5.2021 wurde das LEADER-Förderprogramm vorgestellt. Ein Beschluss zum Beitritt in die Aktionsgruppe Ammersee wurde auf einen späteren Zeitpunkt festgelegt. Dem Gemeinderat fehlten Ideen für mögliche Projekte, die im Gemeindegebiet LEADER-Finanziert verwirklicht werden können. 

Im Herbst hat eine Initiative von Jugendlichen aus Walleshausen angeregt, einen Bikepark in unserer Gemeinde zu realisieren. Ein derartiges Projekt kann grundsätzlich über LEADER gefördert werden. 

In den letzten Monaten hat sich im westlichen Landkreis eine neue LEADER-Gruppe formiert. Die noch nicht in LEADER organisierten Gemeinden haben sich überwiegend zur  Gründung einer neuen LAG entschlossen. Der Kreisausschuss hat mit Mehrheit beschlossen, für diese LAG die Verwaltungskosten für ein Jahr zu übernehmen und die Geschäftsstelle im Landratsamt anzusiedeln. 

Für die Gemeinde besteht nun die Möglichkeit, sich einer der beiden LAG’s anzuschließen.  

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf beschließt, der LEADER-Aktionsgruppe 

Alternative 1: Ammersee

zum nächstmöglichen Zeitpunkt beizutreten. Der Verwaltungsbeitrag von max. EUR 0,85 je Einwohner wird jährlich an die LAG entrichtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

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8. Kindertagesbetreuung - Elternbeitragszuschuss kommunaler Anteil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde für die Monate Januar – Mai 2021 vom Freistaat ein anteiliger pauschaler Elternbeitragsersatz für alle Kinder geleistet, die die Kindertageseinrichtung im betreffenden Monat an nicht mehr als fünf Tagen besucht haben. Voraussetzung war, dass die Einrichtung für diese Kinder tatsächlich keine Elternbeiträge erhoben hat.

Der staatliche Beitragsersatz beträgt für

  1. Krippenkinder 240 €,
  2. für Kindergartenkinder zusätzlich zum Zuschuss zum Elternbeitrag nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG in Höhe von 100 € weitere 35 €,
  3. für Hortkinder 70 € und


Freiwillig können die Gemeinden diese Ersatzzahlungen zusätzlich erhöhen, um
  1. 60,- € für Krippenkinder
  2. 15,- € für Kindergartenkinder
  3. 30,- € für Hortkinder.


Aufgrund der gültigen Beitragssätze, die für alle Einrichtungen im Gemeindegebiet gelten, wird empfohlen, keine zusätzlichen kommunalen Beitragsersatzleistungen zu zahlen.

Bei den Einrichtungen von Einrichtungen im Gemeindegebiet sind durch die Beitragsersatzleistungen des Freistaates die überwiegenden Kosten gedeckt. Darüber hinaus gehende Verluste aufgrund zu geringer staatlicher Ersatzleistungen werden regulär ins Defizit eingerechnet.

Der Verwaltungsaufwand wäre bei einer freiwilligen Ersatzleistung darüber hinaus außer Verhältnis.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

Für die Monate Januar – Mai 2021 werden keine freiwilligen kommunalen Zuschüsse (Elternbeitragsersatz) gewährt. Ggf. beim Träger entstehende Defizite sind in der Jahresrechnung 2021 zu berücksichtigen und werden über die gültigen Kooperationsverträge anteilig ausgeglichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Kath. Kindergarten "St. Maria Magdalena" Walleshausen Antrag Erhöhung der Wochenarbeitsstunden der Verwaltungskraft - Verlängerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 9

Sach- und Rechtslage

Auch für 2022 beantragt der Träger die Beibehaltung der Erhöhung der Stunden der Verwaltungskraft auf 15 Stunden wöchentlich (von vormals 4,5 Stunden). 

Die Leitung konnte durch die Erhöhung der Stunden soweit möglich von den Verwaltungstätigkeiten entlastet werden. Die Gefahr einer Rückforderung staatlicher Fördergelder wurde durch die Stundenerhöhung deutlich minimiert.

Da auch zukünftig eine Entlastung von den Verwaltungstätigkeiten angestrebt wird, sollte die Erhöhung der Wochenarbeitsstunden dauerhaft ermöglicht werden – zumindest solange entsprechende staatliche Fördergelder gewährt werden.

Diese zusätzliche Förderung kann aktuell noch nicht für 2022 beantragt werden. Daher erbittet die Kirchenstiftung um vorzeitige Genehmigung der erhöhten Wochenarbeitsstunden.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag zuzustimmen. Die zusätzlichen Personalkosten, sowie die voraussichtliche Fördersumme sind im Haushalt des jeweiligen Jahres abzubilden. Sollte der Antrag auf Förderung abgelehnt werden und die Gelder ausbleiben, ist die Stundenanzahl spätestens ab Bekanntwerden wieder zu reduzieren.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Trägers auf Erhöhung der Stunden der Verwaltungskraft (auf maximal 15 Wochenstunden) auch für die folgenden Bewilligungszeiträume ab 2022 zu. Die zusätzlichen Personalkosten müssen grundsätzlich durch staatliche Fördergelder gedeckt werden.

Sofern die Deckung nicht komplett über den Leitungs- und Verwaltungsbonus gewährleistet werden kann, ist die Stundenanzahl spätesten ab dem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides entsprechend der genehmigten Fördersumme zu reduzieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Katholischer Kindergarten Geltendorf - Behebung Brandschutzmangel (zusätzliche Fluchttüre)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Bei zwei unabhängigen Begehungen im Katholischen Kindergarten „Zu den Heiligen Engeln“ wurde durch das Kreisjugendamt und durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Bischöflichen Ordinariats Augsburg festgestellt, dass im Krippenraum eine zweite Fluchttür eingebaut werden muss. Dies ist in der Baugenehmigung festgehalten. Die aktuell eingebaute Schiebetür genügt diesen Ansprüchen nicht.

Der Träger hat in Abstimmung mit dem Technischen Bauamt im Landratsamt eine entsprechende Lösung erarbeitet.

Für die brandschutztechnische Ertüchtigung ist entsprechend eines vorliegendes Angebots mit Kosten von ca. 6.000,- € brutto zu rechnen. Das Gebäude gehört der Kirche. Eine Einrechnung der Kosten ins Defizit bedarf gemäß § 2 Abs. 2 der gültigen Kooperationsvereinbarung die Zustimmung der Gemeinde:



Damit der Träger hier kurzfristig Planungssicherheit hat und der Brandschutzmangel schnellstmöglich behoben werden kann, wird vorgeschlagen, der Einrechnung der Maßnahme im Rahmen des Haushalts 2022 zuzustimmen, sodass die Kosten in das Defizit mit eingerechnet werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Kosten für die brandschutztechnische Ertüchtigung des Krippenraums (Einbau einer Fluchttür) mit geschätzten Gesamtkosten von maximal 6.000,- € brutto in den Haushalt 2022 mit aufgenommen und ins Defizit 2022 mit eingerechnet werden kann.

Eine Beauftragung und Durchführung soll durch den Träger schnellstmöglich erfolgen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Friedhof Walleshausen: Sanierung des gemeindlichen Treppenaufgangs und der Friedhofsmauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Wie in der Sitzung am 29.11.2021 angeregt, hat das Büro Kramer aus Weil die Mauer nördlich des alten Friedhofes zum Kriegerdenkmal mit in die Kostenschätzung aufzunehmen.
       
Kostenvorstellung aus der Sitzung vom 25.11.2021
„Ursprünglich war nur der Kirchenaufgang geplant. Die Begehung hat jedoch gezeigt, dass noch mehr notwendig ist, der Kirchenaufgang, am Gebeinhaus und an der Mauer selber müssen einige Stellen saniert werden.

Beim Kirchenaufgang befinden sich die Schäden im putztechnischen Bereich, im Bodenbereich und im Dachbereich. Eine Absturzsicherung ist notwendig. Mit Anstrich und Reinigung ergeben sich Kosten von ca. 11.000,00 € brutto.

Am Gebeinhaus sind die Schäden im unteren Bereich, und Risse im Putz, Kosten ca. 7.600,00 €.

Die Friedhofsmauer weist hauptsächlich starke Verschmutzungen auf. Wir empfehlen einen Schutzanstrich, Kosten ca. 25.000,00 €.
Nordwest Innenseite muss nur gekalkt werden. An der Außenseite ist Pflanzenbewuchs. Die Bitumenoberfläche wird entfernt und Anstrich kosten ca. 12.000,00 €.
An der Nordostseite zum Friedhof sind mehrere Risse. Der Putz muss erneuert werden und Anstreichen kostet ca. 3.700,00 €.
Beim Anschlussstück wird die Fliesenabdeckung durch Ziegel ersetzt, 1.800,00 €.
Nebenkosten sind mit 4.000,00 € veranschlagt.

Die Gesamtkostenschätzung liegt bei 80.000,00 €“

Neue Gesamtkostenschätzung liegt jetzt bei 86.000,00€ brutto.

Die weitere Vorgehensweise erfolgt nach Rücksprache mit dem Denkmalschutz, Ausschreibung, Angebotseinholung und Ausführung im Sommer 2021.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Vorgehensweise zu.
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Sanierungsarbeiten zusammen mit dem Büro Kramer auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 86.000 Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 12

Sach- und Rechtslage

       

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12.1. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 12.1

Sach- und Rechtslage

Gem. Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. 

In der bis 14.06.2020 gültigen Geschäftsordnung wurde unter § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c geregelt, dass die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis 7.500 € und außerplanmäßige Ausgaben bis 5.000 € beim ersten Bürgermeister liegt. 

Alle über diese Grenze hinausgehenden Überschreitungen einzelner Haushaltsstellen sind vom Gemeinderat zu genehmigen. 

Auf die beiliegende Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2020 wird verwiesen.

Der Haushaltsausgleich insgesamt war durch diese Überschreitungen zu keinem Zeitpunkt gefährdet.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt für das Haushaltsjahr 2020 die in den Anlagen aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Die Aufstellung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12.2. Vorlage der Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 12.2
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach ihrer Erstellung vorzulegen. Diese (erstmalige) Vorlage soll dem Gremium lediglich die Möglichkeit geben, davon Kenntnis zu nehmen, wie sich der Jahresabschluss nach den Berechnungen der Verwaltung darstellt.        

In eine nähere sachliche Prüfung oder Behandlung braucht zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten werden. Es ist also zunächst weder ein Beschluss über die Feststellung noch über die Entlastung zu fassen, sondern lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2020 sowie den darauf aufbauenden Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2020 wird zur Prüfung an den örtlichen Prüfungsausschuss verwiesen. 
Besondere Prüfungsaufträge werden nicht erteilt.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 13
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13.1. Bebauungsplan „Geltendorf – Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 - 1. Änderung - Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beratend 2.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 13.1

Sach- und Rechtslage

Behandlung der bei der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen – Abwägungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 17.06.2021 das Verfahren zur 1. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 eingeleitet (Änderungsbeschluss). Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 wurde am 02.09.2021 gefasst. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 02.09.2021, in der Zeit vom 04. Oktober 2021 bis einschließlich 05. November 2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 29.09.2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen müssen vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen bzw. Hinweisen zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Regionaler Planungsverband München
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld
  • Gemeinde Eresing
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisbauamt Tiefbau
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Gemeinde Egling a.d. Paar
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 07.12.2021 behandelt.
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:
 ...1.1.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
E-Mails vom 05.10.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Gegen die o.g. Planung werden aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Einwendungen vorgebracht, da die Belange des Immissionsschutzes durch die 1. Änderung nicht berührt sind.
Aufgrund der aktuellen Klimaschutzproblematik und damit verbundenen neuen Heizungstechniken ist jedoch der nachfolgende Sachverhalt noch zu berücksichtigen.
Da die Bebauung sehr dicht ist, wird im Zusammenhang mit der Errichtung von geräuschintensiven Luftwärmepumpen dringend empfohlen, folgende Festsetzung unter den Punkt "13. Immissionsschutz" noch in den Bebauungsplan mit aufzunehmen:
"Es ist nur die Errichtung solcher Luftwärmepumpen zulässig, deren ins Freie abgestrahlte Schallleistung 50 dB(A) nicht überschreitet. Luftwärmepumpen, die diesen Schallleistungspegel nicht einhalten können, sind entweder im Gebäude zu errichten oder entsprechend zu dämmen. Es wird auf den Leitfaden des Landesamtes für Umwelt "Tieffrequente Geräusche bei Biogasanlagen und Luftwärmepumpen (Auszug Teil III)" vom Februar 2011 verwiesen. (http://www.lfu.bayern.de/laerm/luftwaermepumpen/doc/tieffrequente_geraeusche_teil3_luftwaermepumpen.pdf).".
Fachliche Würdigung und Abwägung
Zur Orientierung für die künftigen Bauherren wird im Textteil zur Bebauungsplanänderung ein textlicher Hinweis zur Schallleistung von Luftwärmepumpen entsprechend dem Vorschlag der Unteren Immissionsschutzbehörde redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.2.        Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
Schreiben vom 13.10.2021 (Az.: Ju SG 71)

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Das geplante Baugebiet wird ordnungsgemäß an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Geltendorf angeschlossen.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.3.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz- / Abfallbehörde
Schreiben vom 15.09.2021 (Az.: 1783.4/246-21/61.6)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Auch der Gemeinde sind im Änderungsgebiet keine Altlastenverdachtsflächen oder sonstigen Gefahrenpotentiale bekannt. Im Textteil zur 1. Änderung des Bebauungsplanes ist bereits ein textlicher Hinweis (Pkt. 3 „Altlasten“) enthalten, wie beim Antreffen von verdächtigen Auffüllungen etc. weiter verfahren werden soll. Eine Ergänzung hierzu ist aus Sicht der Gemeinde nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.4.        Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 05.11.2021 (Az.: 1-4622-LL122-32471/2021)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Im Rahmen der bereits erfolgten Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen wurde für das Baugebiet „Geltendorf - Hausener Straße“ auch eine Baugrunderkundung durchgeführt. Im Ergebnis dieser Erkundung hat sich gezeigt, dass die für den Untergrund im Plangebiet ermittelten Durchlässigkeiten keine dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers erlauben. Demzufolge wurde innerhalb der neuen öffentlichen Verkehrsflächen auch ein Regenwasserkanal umgesetzt, an den sämtliche privaten Grundstücke angeschlossen sind.
Nach Abschluss des Änderungsverfahrens wird dem Wasserwirtschaftsamt eine Ausfertigung des rechtskräftigen Bebauungsplanes zugeleitet.
1.         Rechtliche und fachliche Hinweise und Empfehlungen
1.1         Oberirdische Gewässer
1.2         Überflutungen infolge von Starkregen
Die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes werden zur Kenntnis genommen. Die einzelnen Erschließungsanlagen zur Ver- und Entsorgung des Baugebietes (Verkehrsflächen, Kanalanlagen, Entwässerungsmulden etc.) wurden auf Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“ bereits umgesetzt. Im Rahmen der aktuellen 1. Änderung ergeben sich diesbezüglich keine Veränderungen. Im Textteil zur 1. Änderung ist bereits ein textlicher Hinweis mit Empfehlungen zur wasserdichten Bauweise enthalten. Dieser wird nochmals mit dem Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes zum „Schutz vor Überflutungen infolge von Starkregen“ abgeglichen und redaktionell entsprechend konkretisiert.
1.3        Grundwasser
       Bei der im Zuge der Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen bereits durchgeführten Baugrunderkundung wurde weder Grund- noch Schichtenwasser im Plangebiet angetroffen. Nach den Angaben im Umweltatlas Bayern ist im Plangebiet von einem Grundwasserflurabstand von mindestens 34 m auszugehen.
1.4        Altlasten und Bodenschutz
       Auch bei der für das Änderungsgebiet bereits durchgeführten Baugrunderkundung haben sich keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen ergeben.
       Die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes zum Bodenschutz und zur Einschränkung des Flächenverbrauchs werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 
       Die in Punkt 9.4 „Dachaufbauten“ des Textteils getroffenen Vorgaben zur Gesamtbreite von Dachaufbauten (maximal 60 % der Länge des Hauptgebäudes) sind nicht auf die Ausbildung Sonnenkollektoren oder PV-Anlagen auf Dachflächen bezogen. Dies wird nochmals redaktionell klargestellt.
1.5        Wasserversorgung
       Die einzelnen Baugrundstücke sind bereits an die zentrale Wasserversorgungsanlage angeschlossen.
1.5        Abwasserentsorgung
       Die erforderlichen Schmutzwasserleitungen einschließlich Hausanschlüsse sind in den bereits vorhandenen Erschließungsstraßen zwischenzeitlich schon umgesetzt.
       Die im Zusammenhang mit der bereits erfolgten Umsetzung der Erschließungsanlagen durchgeführte Baugrunderkundung hat gezeigt, dass die für den Untergrund im Plangebiet ermittelten Durchlässigkeiten keine dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers erlauben. Demzufolge wurde innerhalb der neuen öffentlichen Verkehrsflächen auch ein Regenwasserkanal umgesetzt, an den sämtliche privaten Grundstücke angeschlossen sind.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.5.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
E-Mail vom 25.10.2021 
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB teilen wir Ihnen folgendes aus landwirtschaftsfachlicher Sicht mit:
In den Textlichen Hinweisen bitten wir unter 
Punkt 4. Landwirtschaftliche Emissionen
in folgender Passage folgende Änderungen in roter Schrift und die Streichung zu übernehmen:
„In diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbelästigung (Verkehrslärm aus landwirtschaftlichem Fahrverkehr) auch vor 06:00 Uhr morgens, z.B. bedingt durch das tägliche Futter holen, zu rechnen und dies zu dulden ist. Zudem sind sonstige Lärmbeeinträchtigungen jeglicher Art, z. B. während der Erntezeit (z.B. Mais-, Silage-, Getreide- und evtl. Zuckerrübenernte) auch nach 22:00 Uhr zu dulden.“
Im Begründungsteil bitten wir unter
Punkt 5.4 Immissionen
den 3. Absatz 
textgleich mit den oben genannten Änderungen aus Punkt 4. Landwirtschaftliche Emissionen anzupassen.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgeschlagenen Anpassungen werden zur Klarstellung in Punkt 4 des Textteiles und Punkt 5.4 der Begründung redaktionell berücksichtigt und eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.6.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Schreiben vom 11.10.2021 (Az.: P-2016-3928-2_S2)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Infolge der archäologischen Relevanz des Änderungsgebietes ist im Textteil zur Bebauungsplanänderung bereits ein textlicher Hinweis enthalten, dass für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein eigenständiges, denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren (Art. 7.1 Denkmalschutzgesetz) erforderlich ist. Eine Ergänzung hierzu ist aus Sicht der Gemeinde nicht erforderlich. In der Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes wird die archäologische Relevanz des Änderungsgebietes auch nochmals entsprechend dargelegt.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.7.        Deutsche Telekom Technik GmbH
Schreiben vom 07.10.2021 (Vorgang 2021594)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit der aktuellen Änderung ergibt sich keine Veränderung der telekommunikationstechnischen Erschließung des Baugebietes. Die Hinweise aus der Stellungnahme vom 10.11.2017 wurden im Zuge der erschließungstechnischen Umsetzung des Baugebietes bereits berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       

...1.8.        Handwerkskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 05.11.2021
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die allgemeinen Ausführungen der Handwerkskammer werden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung innerhalb des Änderungsgebietes („Allgemeines Wohngebiet“) ergibt sich im Zuge der aktuellen Änderungsplanung im Verglich zum bereits rechtskräftigen Bebauungsplan keine neue Situation. Die in der Stellungnahme vom Dezember 2017 vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeinde bei der Aufstellung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bereits wie folgt behandelt und gewürdigt:
„Die im Rahmen der letzten Überarbeitung der Planung vorgenommene Umwidmung der ursprünglich als Mischgebiet (MI) festgesetzten Grundstücke entlang der Hausener Straße in ein allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO erfolgte auf Anregung des Landratsamtes Landsberg am Lech. Nach deren Erfahrung lässt sich die Ausweisung einzelner Mischgebietsparzellen im Vollzug tatsächlich nicht durchsetzen. Stattdessen muss davon ausgegangen werden, dass diese Gebiete über kurz oder lang umkippen und sich ein faktisches Wohngebiet einstellt. Aus diesem Grund hält die Gemeinde auch weiterhin an der Ausweisung des gesamten Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet fest. 
Die auf Grundlage der Ergebnisse der vom Büro em plan durchgeführten schalltechnischen Untersuchung (Stand 03/2017; Proj. Nr. 2017789) in den Bebauungsplan aufgenommenen passiven Schallschutzmaßnahmen stellen sicher, dass der Betrieb der ortsansässigen Handwerksbetriebe, der für die Gemeinde ebenfalls einen hohen Stellenwert genießt, auch bei Umsetzung der Wohnbebauung weiterhin ohne Beeinträchtigung und entsprechende Auflagen gewährleistet ist. Mit dem Bebauungsplan ergeben sich für die benachbarten Handwerksbetriebe somit keine Einschränkungen für deren ordnungsgemäßen Betriebsablauf.“
Hierzu haben sich zwischenzeitlich keine neuen Erkenntnisse ergeben, so dass die Gemeinde an dieser Würdigung weiterhin festhält.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
 

Beschluss

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. …1.1. bis ...1.8.). 
  2. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
  3. Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht.
  4. Da die vorgenommen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Änderungsplanung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13.2. Bebauungsplan „Geltendorf – Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 - 1. Änderung - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 13.2

Sach- und Rechtslage

Nachdem infolge der vorgenommenen Abwägung keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 mehr erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs-/Auslegungsverfahren durchgeführt werden. Demzufolge kann der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 gefasst werden und das Änderungsverfahren damit abgeschlossen werden. 
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 07.12.2021 behandelt.

Beschluss

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), jeweils in der Fassung vom 16.12.2021, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 16.12.2021 wird als Bestandteil der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 gebilligt.
  3. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13.3. Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 2. Änderung - Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beratend 2.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 13.3

Sach- und Rechtslage

Behandlung der bei der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen – Abwägungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 17.06.2021 das Verfahren zur 2. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 eingeleitet (Änderungsbeschluss). Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 wurde am 02.09.2021 gefasst. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 02.09.2021, in der Zeit vom 04. Oktober 2021 bis einschließlich 05. November 2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 29.09.2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen müssen vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen bzw. Hinweisen zu dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Regionaler Planungsverband München
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld
  • Gemeinde Eresing
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisbauamt Tiefbau
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Gemeinde Egling a.d. Paar
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 07.12.2021 behandelt.
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:
 ...1.1.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
E-Mails vom 13.10.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Aus der Sicht des Landratsamtes als untere Bauaufsichtsbehörde besteht mit der Planung vollumfänglich Einverständnis. Wir können lediglich in der Planzeichnung keine Bezeichnung von Baufeldern herauslesen (siehe Nr. 4.4 der textlichen Festsetzungen). Wir bitten diesbezüglich um eine redaktionelle Ergänzung.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Bezeichnung der Baufelder wird in der Planzeichnung (Teil A) redaktionell ergänzt und damit klargestellt.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.2.        Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
Schreiben vom 13.10.2021 (Az.: Ju SG 71)

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Das geplante Baugebiet wird ordnungsgemäß an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Geltendorf angeschlossen.

Abstimmungsergebnis

Ja        

Nein

Michael Veneris abwesend

...1.3.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz- / Abfallbehörde
Schreiben vom 15.10.2021 (Az.: 1783.4/244-21/61.6)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Wie seitens des Landratsamtes angesprochen, gelten die Anforderungen zur Aushubüberwachung und Beweissicherung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Änderungsgebiet auch weiterhin fort.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.4.        Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 05.11.2021 (Az.: 1-4622-LL122-30952/2021)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Nach Abschluss des Verfahrens wird dem Wasserwirtschaftsamt eine Ausfertigung des rechtskräftigen Bebauungsplanes zugeleitet.
1.         Rechtliche und fachliche Hinweise und Empfehlungen
1.1         Oberirdische Gewässer
1.2         Überflutungen infolge von Starkregen
Die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes werden zur Kenntnis genommen. Die einzelnen Erschließungsanlagen zur Ver- und Entsorgung des Baugebietes (Verkehrsflächen, Kanalanlagen, Entwässerungsmulden etc.) wurden auf Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“ bereits umgesetzt. Im Rahmen der aktuellen 2. Änderung ergeben sich diesbezüglich keine Veränderungen. Im Textteil zur 2. Änderung ist bereits ein textlicher Hinweis mit Empfehlungen zur wasserdichten Bauweise enthalten. Dieser wird nochmals mit dem Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes zum „Schutz vor Überflutungen infolge von Starkregen“ abgeglichen und redaktionell entsprechend konkretisiert.
1.3        Vorsorgender Bodenschutz
       Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
1.4        Wasserversorgung
       Die einzelnen Baugrundstücke sind bereits an die zentrale Wasserversorgungsanlage angeschlossen.
1.5        Abwasserentsorgung
       Die erforderlichen Schmutzwasserleitungen einschließlich Hausanschlüsse sind in den bereits vorhandenen Erschließungsstraßen zwischenzeitlich schon umgesetzt.
       Im Rahmen der Planung der bereits umgesetzten Erschließungsanlagen wurde auch eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Hierbei hat sich gezeigt, dass der Untergrund im Plangebiet nur bedingt für eine Versickerung geeignet ist. Demzufolge wurde innerhalb der neuen öffentlichen Verkehrsflächen auch ein Regenwasserkanal umgesetzt, an den sämtliche privaten Grundstücke angeschlossen sind. Die seitens des Wasserwirtschaftsamtes vorgeschlagenen Hinweise werden zur Klarstellung im Textteil zur 2. Änderung des Bebauungsplanes redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.5.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
E-Mail vom 25.10.2021 
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB teilen wir Ihnen folgendes mit:
Im Textteil bitten wir unter 
Punkt 4. Landwirtschaftliche Emissionen
in folgender Passage folgende Änderungen in roter Schrift und die Streichung zu übernehmen:
„In diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbelästigung (Verkehrslärm aus landwirtschaftlichem Fahrverkehr) auch vor 06:00 Uhr morgens, z.B. bedingt durch das tägliche Futter holen, zu rechnen und dies zu dulden ist. Zudem sind sonstige Lärmbeeinträchtigungen jeglicher Art, z. B. während der Erntezeit (z.B. Mais-, Silage-, Getreide- und evtl. Zuckerrübenernte) auch nach 22:00 Uhr zu dulden.“
Im Begründungsteil bitten wir unter
Punkt 5.4 Immissionen
die beiden Absätze aus Punkt 4. Landwirtschaftliche Emissionen
textgleich zu übernehmen.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgeschlagenen Anpassungen werden zur Klarstellung in Punkt 4 des Textteiles und Punkt 5.4 der Begründung redaktionell berücksichtigt und eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.6.        LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
E-Mail vom 06.10.2021
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen unsererseits keine Einwände, wenn weiterhin der Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden.
Bestehende 20-und 1-kV-Kabelleitungen 
Vorsorglich weisen wir auf die verlaufenden 20-kV-Kabelleitungen P10V2 und GEL107 und die Transformatorstation 352U unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin. Weiter befinden sich mehrere 1-kV-Kabelleitungen in diesem Bereich. Der Verlauf dieser Kabelleitungen kann dem beiliegenden Kabellageplan entnommen werden. 
Der Schutzbereich sämtlicher Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzungen freizuhalten. Wir bitten um Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter Kabel“.
Bestehende 1-kV-Freileitung 
Über das Baugrundstück verläuft eine 1-kV-Freileitung unserer Gesellschaft. Im beigelegten Ortsnetzplan ist die Trasse zeichnerisch dargestellt. Der Schutzbereich beträgt 1,0 m beiderseits der Trasse.
Falls der Schutzbereich nicht eingehalten werden kann, muss vor Beginn der Bautätigkeit die kreuzende 1-kV-Freileitung abgebaut sein oder eine Leitungsisolierung erfolgen. Die erforderlichen Arbeiten werden von uns ausgeführt bzw. beauftragt. 
Hierzu ist eine vorausschauende und rechtzeitige Verständigung an unsere Betriebsstelle Buchloe erforderlich. Erst nach erfolgter Terminabsprache werden wir die notwendigen Umbauarbeiten am Versorgungsnetz einplanen und durchführen.
Allgemeiner Hinweis 
Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungseinrichtungen sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro einzuhalten.
Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden. Wir bitten zu gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Buchloe Kontakt aufzunehmen.
Betriebsstelle Buchloe 
Bahnhofstraße 13 
86807 Buchloe 
Ansprechpartner: Betriebsstellenleiter Herr Sebastian Holzer 
Tel. 08241/5002-386 
E-Mail: sebastian.holzer@lew-verteilnetz.de 
Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden. 
Unter der Voraussetzung, dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Aufstellung des Bebauungsplanes einverstanden.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die im Änderungsgebiet bereits vorhandenen Kabel oder sonstigen Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung werden auch weiterhin erhalten. Die Hinweise zu den bestehenden 20- und 1-kV-Kabelleitungen, zu der über das Änderungsgebiet verlaufenden 1-kV-Freileitung sowie die allgemeinen Hinweise werden im Vollzug der Änderungsplanung durch die einzelnen Bauherren entsprechend berücksichtigt. In die Begründung zur Änderungsplanung werden entsprechende Ausführungen hierzu ergänzt.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.7.        Deutsche Telekom Technik GmbH
Schreiben vom 20.10.2021 (Vorgang 2021630)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit der aktuellen Änderung ergibt sich keine Veränderung der telekommunikationstechnischen Erschließung des Baugebietes.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.8.        Handwerkskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 05.11.2021
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der Handwerkskammer werden zur Kenntnis genommen. Die im Einvernehmen mit den Eigentümern durchgeführte Änderungsplanung ist im östlichen Teil des Änderungsgebietes auch weiterhin so ausgelegt, dass in diesem, als Mischgebiet festgesetzten Bereich auch künftig eine ausgewogene, qualitative und quantitative Durchmischung der Nutzung dieser Flächen stattfindet. Im Hinblick auf ein möglichst gleichwertiges und gleichgewichtiges Nebeneinander von Wohnen und kleinstrukturiertem Gewerbe ergibt sich für diesen Bereich mit der Änderung im Vergleich zu den Vorgaben des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes keine neue Situation.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
Von der Öffentlichkeit ging während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB folgende Stellungnahme zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 ein:
...1.9.        Bürger 1
E-Mail vom 02.11.2021 
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Nach Sichtung der Unterlagen ist hier meiner Meinung nach ein Fehler enthalten, daher melde ich einen Einwand an. 
Im Entwurf ist unter Punkt 17. Geländemodellierung u. a. Änderung vermerkt: 
Es ist jedoch so, dass dieser Punkt mit der 1. Änderung des Bebauungsplans ersatzlos gestrichen wurde. Daher macht die o. a. blau markierte Änderung keinen Sinn. 
Als Eigentümer eines betroffenen Grundstücks möchte ich zusätzlich noch einbringen, dass aufgrund des in mehreren Richtungen abfallenden Geländes eine Einhaltung dieser Auflage nicht möglich ist. 
Ich bitte daher, dies intern nochmals zur Überprüfung vorzulegen
Fachliche Würdigung und Abwägung
Nachdem die Vorgaben zur „Geländemodellierung“ richtigerweise bereits im Rahmen der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 für den gesamten Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ersatzlos gestrichen wurden, wird dieser Passus zur Klarstellung aus der aktuellen 2. Änderung des Bebauungsplanes wieder entnommen. Damit wird dieses Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes auch in gleicher Form bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend        

Beschluss

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. …1.1. bis ...1.9.). 
  2. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
  3. Da die vorgenommen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Änderungsplanung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13.4. Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 2. Änderung - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beratend 2.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 13.4
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.11.2022 ö beratend 3.6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.11.2022 ö beschließend 4.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beratend 2.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.2

Sach- und Rechtslage

Nachdem infolge der vorgenommenen Abwägung keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 mehr erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs-/Auslegungsverfahren durchgeführt werden. Demzufolge kann der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 gefasst werden und das Änderungsverfahren damit abgeschlossen werden. 
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 07.12.2021 behandelt.

Beschluss

  1. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), jeweils in der Fassung vom 16.12.2021, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 16.12.2021 wird als Bestandteil der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 gebilligt.
  3. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Beschaffung von Luftreinigungsgeräten und/oder Lüftungsanlagen für die Grundschule und die Kindergärten im Gemeindegebiet; Grundsatzbeschluss - erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 14

Sach- und Rechtslage

Mit Beschluss vom 29.7.2021 hat der Gemeinderat die Beschaffung von mobilien  Luftreinigungsgeräten -alternativ stationären Lüftungsgeräten- für die Grundschule und die Kindertagesstätten im Gemeindegebiet abgelehnt (Abstimmungsergebnis 6 für, 13 gegen die Beschaffung). 

Der Elternbeirat der Grundschule bittet um erneute Behandlung des Themas. Begründung: Die aktuell sehr hohen Inzidenzwerte. 

Für stationäre Lüftungsgeräte können noch Fördermittel beantragt werden (Bundesförderung 80 % für die Anschaffung, Anträge müssen bis zum 31.12.2021 gestellt werden).

Für mobile Luftreiniger können ebenso bis 31.12.2021 Fördermittel beantragt werden (Landesmittel 50 % max. 1.750 EUR je Raum).

Der Sachverhalt hinsichtlich der Beschaffung eines der beiden Systeme ist gleich wie im Juli:

Mobile Luftreiniger: Anschaffungskosten ca. EUR 4.500 je Raum, Wartungskosten pro Jahr ca. EUR 1.000

Stationäre Lüftungsanlagen: Anschaffungskosten ca. EUR 15.000 EUR je Raum, Wartungskosten ca. EUR 600/Jahr. 

Die Verwaltung ist weiterhin der Ansicht, dass regelmäßiges Lüften der Räume den gleichen Effekt wie die geförderte technische Lösung aufweist. Diese wurde ursprünglich für Räume ohne ausreichende Lüftungsmöglichkeit konzipiert. Aufwand für Antragstellung, Planung und Ausschreibung sowie die Kosten stehen in keinem vertretbaren Verhältnis zum nicht meßbaren Effekt. 

Beschluss

Der Beschluss vom 29.7.2021 wird aufgehoben.
Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich die Beschaffung von stationären Raumlufttechnik-Anlagen für alle ausstattungsfähigen Räume der Grundschule und der Kindertagesstätten im Gemeindegebiet. Es sind Anträge auf Fördermittel aus dem Bundesprogramm zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung vorzubereiten.     

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 12

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15. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 15

Beschluss 1

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.11.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.11.2021wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö informativ 16
Datenstand vom 24.02.2022 18:31 Uhr