Datum: 16.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Paartalhalle - weiteres Vorgehen / Städtebauförderung
3 Antrag von Kindern aus Walleshausen auf Errichtung eines Bike-Parks
4 Antrag von Anliegern aus dem Wohngebiet Bairafeld / Klaiberfeld auf Verbesserung der Lärmschutzmaßnahmen (Wall)
5 Bauleitplanung
5.1 Bebauungsplan "Kaltenberg - Schüleinstraße", Verz.-Nr. 3.07, 3. Änderung - Abwägungsbeschluss
5.2 Bebauungsplan "Kaltenberg - Schüleinstraße", Verz.-Nr. 3.07, 3. Änderung - Satzungsbeschluss
5.3 Antrag auf Ausweisung eines "Sondergebietes Landwirtschaft", Fl.-Nr. 822 Gemarkung Geltendorf
6 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
7 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö informativ 1
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2. Paartalhalle - weiteres Vorgehen / Städtebauförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 6
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 09.03.2021 ö beratend 1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 13.04.2021 ö beratend 2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.05.2021 ö beratend 2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 14.10.2021 wurden wir von der Regierung von Oberbayern aufgefordert, eine Bedarfsanmeldung für das Bayerische Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2022 vorzunehmen.

In das Programm ist die Gemeinde Geltendorf aufgenommen. Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.11.2019 wurde seinerzeit der entsprechende Antrag seitens der Verwaltung gestellt.

Von der Regierung von Oberbayern wird eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für die Städtebauförderung dieser Maßnahme (Paartalhalle, Alte Schule und Umgriff) gefordert. Die Durchführung einer solchen Studie wurde vom Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss in der Sitzung am 09.03.2021 beschlossen. Mit der Durchführung sollte das Architekturbüro Reitberger unter Einbeziehung der Vereinsvorstände beauftragt werden.

Am 12.05.2021 hat der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss beschlossen, die Machbarkeitsstudie aktuell nicht weiterzuverfolgen. Die in der Bauausschusssitzung im Mai darüber hinaus beschlossenen Punkte konnten u.a. aufgrund unvorhergesehener personeller Engpässe beim Architekturbüro und der Auslastung der Gemeindeverwaltung bisher nicht vollständig erbracht werden. Außerdem sind und waren die geeigneten Firmen in den letzten Monaten stark ausgelastet, hatten und haben darüber hinaus mit starken Materialengpässen zu kämpfen, sodass wirtschaftliche Angebote derzeit nicht zu erwarten sind.

Jedoch hat sich in der näheren Betrachtung gezeigt, dass eine vernünftige Sanierung und Instandhaltung der Halle und somit ein langfristiger Erhalt nur über eine ganzheitliche Betrachtung möglich erscheint. Auch nach Einschätzung des Architekturbüros wird die Sanierung im Gesamten kostenmäßig nicht günstiger, wenn einzelne Maßnahmen wie das Dach ohne Gesamtbetrachtung herausgegriffen werden. Eine Finanzierung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen ohne Fördergelder ist im Haushalt auch über Jahre gestreckt nicht darstellbar.

Architekt und Bürgermeister werden in der Sitzung darstellen, wie die Machbarkeitsstudie in den nächsten Monaten durchgeführt werden kann, um möglichst zeitnah die einzelnen Sanierungsmaßnahmen mit Priorität Dachsanierung angehen zu können.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungskonzept erstellen zu lassen. Dieses soll als Grundlage für eine spätere auszuschreibende Machbarkeitsstudie dienen.

Hierfür sind bei der Regierung von Oberbayern die entsprechenden Mittel zuzüglich der Mittel für die Dachsanierung für das Programmjahr 2022 im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms anzumelden.

Die voraussichtlichen Beträge sind bis zur Behandlung im Gemeinderat nachzureichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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3. Antrag von Kindern aus Walleshausen auf Errichtung eines Bike-Parks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö beratend 3

Sach- und Rechtslage

Per Mail wurde am 17.09.2021 folgender Antrag eingereicht:

„Hallo sehr geehrter Herr Bürgermeister, 
  
ich hätte eine Idee für das Gelände der alten Zaunfabrik in Kaltenberg.
 
Meine Freunde und ich haben in den Sommerferien ganz viele Unterschriften gesammelt für einen Bike-Park in Walleshausen.
 
Wir wünschen uns sehr, dass in Walleshausen ein Bike-Park entsteht.
 
Falls es nicht möglich ist, in Walleshausen einen Bike-Park zu bauen, wäre es vielleicht möglich in der alten Zaunfabrik diesen Bike-Park zu realisieren.
 
Gerne würde ich mit Ihnen zusammen meine erste Runde auf dem Bike-Park drehen!
 
Freundliche Grüße“

Eine Unterstützerliste mit 124 Unterschriften von überwiegend jungen Bürgern aus dem Ortsteil Walleshausen wurde nachgereicht. 


Der Bürgermeister berichtet im Rahmen der Sitzung.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag von Anliegern aus dem Wohngebiet Bairafeld / Klaiberfeld auf Verbesserung der Lärmschutzmaßnahmen (Wall)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Anwohner der Straßen „Am Klaiberfeld“ und „Am Bairafeld“ beklagen sich über die zunehmende Lärmbelästigung ausgehend vom zunehmenden Verkehr auf der Staatsstraße 2054. 

Es wurden in einem Schreiben an die Gemeinde, unterstützt durch 67 Unterschriften, folgende Forderungen erhoben:


1. Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Staatsstraße 2054 im Bereich zwischen der Einmündung der Moorenweiser Straße und der Einmündung der Hausener Straße.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Vom staatlichen Bauamt Weilheim wurde mitgeteilt, dass eine Reduzierung der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit (100 KmH) ausschließlich aufgrund Vorliegen von Überschreitungen der zulässigen Lärmgrenzwerte beantragt werden kann. Der Nachweis hierfür ist vom Antragsteller zu erbringen.

2. Lückenschluss des Lärmschutzwalls im Bereich unmittelbar vor dem Friedhof (Standort des kürzlich abgerissenen Holzstadels). 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass der Eigentümer der angrenzenden FlNr. 207 die Lücke zum Teil mit der Errichtung eines Lärmschutzwalles gemäß Vorgaben des BPlanes und zum anderen Teil mit Errichtung einer Lärmschutzwand aus Holzbohlen-analog der im Westen des BPlangebietes bereits errichteten Lärmschutzwand-, errichten darf. Mit dieser Maßnahme sieht die Verwaltung die Vorgaben hinsichtlich Lärmimmissionen erfüllt.


3. Fachgerechte Nachbesserung der erodierten Bereiche des bestehenden Lärmschutzwalles durch Aufbringen fehlenden Materials und Herstellung des zulässigen Böschungswinkels sowie Ersatz der überwiegend  ungeeigneten Pflanzung durch geeignete böschungssichernde Bepflanzung.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Einmessung der Höhe des Lärmschutzwalls von der südlichen Seite der Staatsstraße bis zur Wallkrone ergab überwiegend die im BPlan geforderte Höhe. Ferner hat die auf dem Lärmschutzwall bestehende Bepflanzung eine lärmmindernde Wirkung. Daher sollte der Bewuchs nicht entfernt werden.  Die nur marginale Abweichung der geforderten Höhe wird durch die lärmmindernde Bepflanzung mehr als ausgeglichen. 

4. Ergänzung/Erhöhung des Lärmschutzwalles auf eine Gesamthöhe von mind. 5 m durch Errichtung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von mind. 2 m auf der Wallkrone.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der bestehende Lärmschutzwall erfüllt die im BPlan geforderten Festsetzungen. Die zusätzliche Erhöhung des Lärmschutzwalls auf der Länge von ca. 400 Metern zieht mit Sicherheit immens hohe Kosten nach sich, ohne dass es hierfür eine rechtliche Verpflichtung gibt. Die Verwaltung kann den Wunsch der Anlieger nachvollziehen, rät jedoch aus Kostengründen von der Einleitung von Maßnahmen zur Vorplanung und Grobkostenschätzung ab. 

Beschluss

Die Stellungnahme der Verwaltung wird dem Antragsteller mitgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö 5
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5.1. Bebauungsplan "Kaltenberg - Schüleinstraße", Verz.-Nr. 3.07, 3. Änderung - Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beratend 3.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.09.2021 ö beschließend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö beschließend 5.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 11.1

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 25.03.2021 für die beiden Grundstücke Flur Nr. 940 und 940/2, jeweils Gemarkung Kaltenberg, östlich der Walleshauser Straße und südlich der Von-Willibald-Straße im Ortsteil Kaltenberg das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 eingeleitet (Änderungsbeschluss). Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 wurde am 23.09.2021 gefasst. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 29.07.2021, in der Zeit vom 04. Oktober 2021 bis einschließlich 05. November 2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 29.09.2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen müssen vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen bzw. Hinweisen zu dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 ein:

  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde; E-Mails vom 14.10.2021
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde; E-Mail vom 05.10.2021
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt; Schreiben vom 13.10.2021 (Az.: Ju SG 71)
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde; E-Mail vom 15.09.2021 (Az.: 1783.4/139-21/61.6)
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim; Schreiben vom 25.10.2021 (Az.: 1-4622-LL122-30952/2021)
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck; E-Mail vom 28.10.2021
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Schreiben vom 11.10.2021 (Az.: P-2016-653-2_S2)
  • Deutsche Telekom Technik GmbH; Schreiben vom 20.10.2021 (Vorgang: 2021631)

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07:

  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Regionaler Planungsverband München
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld
  • Gemeinde Eresing

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 ein:

  • Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisbauamt Tiefbau
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Gemeinde Egling a.d. Paar
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 16.11.2021 behandelt.
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:

...1.1.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
E-Mails vom 14.10.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Mit der geplanten Änderung besteht aus hiesiger Sicht Einverständnis.
Lediglich bei Nr. 3 "Planungsrechtliche Festsetzungen durch Text" scheint ein redaktionelles Versehen passiert zu sein. Die Überschrift vor dem Änderungstext müsste wohl lauten: 
2. Art der baulichen Nutzung
Im Nachgang: Handelt es sich nicht um die 3. Änderung? 
Uns liegt vor
- die 1. Änderung vom 10.03.2011 betreffend die Fl.-Nr. 1217
- die 2. Änderung vom 04.05.16 betreffend die Nr. 5.4 (Dachaufbauten)

Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Überschrift bei Nr. 3 im Satzungstext wird redaktionell klargestellt.
Zudem wird die Änderung redaktionell auf die 3. Änderung abgestellt, nachdem tatsächlich bereits zwei rechtsverbindliche Änderungen für den Bebauungsplan „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 existieren.

Abstimmungsergebnis

Ja         7        

Nein     0        
Persönlich beteiligt (Art. 49 GO)        
Anwesend

...1.2.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
E-Mail vom 05.10.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Voraussetzung für die Bebauung auf Fl. Nr. 940/2 ist, dass das Fahrsilo an der Grundstücksgrenze aufgelöst bzw. abgebaut wird. Ansonsten werden seitens des Immissionsschutzes aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Einwendungen und Anregungen zur 2. Änderung vorgebracht

Fachliche Würdigung und Abwägung
Im Zusammenhang mit einer wohnbaulichen Nutzung des Grundstückes Flur Nr. 940/2 wird selbstverständlich das bislang hier noch vorhandene Fahrsilo aufgelöst und abgebaut, zumal ansonsten eine Bebauung ohnehin nicht im angestrebten Umfang möglich wäre.

Abstimmungsergebnis

Ja       4        

Nein   3        
Persönlich beteiligt (Art. 49 GO)        
Anwesend

...1.3.        Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
Schreiben vom 13.10.2021 (Az.: Ju SG 71)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Wie die umliegenden Wohngebäude wird auch das neu geplante Wohngebäude an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde angeschlossen.

Abstimmungsergebnis

Ja       7        

Nein   0        
Persönlich beteiligt (Art. 49 GO)        
Anwesend        

...1.4.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz- / Abfallbehörde
Schreiben vom 15.09.2021 (Az.: 1783.4/139-21/61.6)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Auch der Gemeinde sind im Änderungsgebiet keine Altlastenverdachtsflächen oder sonstigen Gefahrenpotentiale bekannt. Im Satzungstext wird ein textlicher Hinweis redaktionell ergänzt, wie beim Antreffen von verdächtigen Auffüllungen etc. verfahren werden soll.

Abstimmungsergebnis

Ja  7        

Nein 0        
Persönlich beteiligt (Art. 49 GO)        
Anwesend        

...1.5.        Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 25.10.2021 (Az.: 1-4622-LL122-30952/2021)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Wie die umliegenden Wohngebäude wird auch das neu geplante Wohngebäude an die bereits an das Grundstück anliegenden, öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Trinkwasser, Schmutzwasser etc.) der Gemeinde angeschlossen. Nachdem im Zuge der Änderung die überbaubaren Grundstücksflächen nicht verändert werden, kann bei Umsetzung des Vorhabens auch weiterhin ein relativ schonender Umgang mit dem Schutzgut Boden sichergestellt werden.

Abstimmungsergebnis

Ja      7        

Nein  0        
Persönlich beteiligt (Art. 49 GO)        
Anwesend        

...1.6.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
E-Mail vom 28.10.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck bzgl. o.g. Planung keine Einwände erhebt.
Leider können wir jedoch in den Bebauungsplan für das entsprechende Plangebiet aus dem Jahr 2002 keinen Einblick nehmen. Wir bitten deshalb um ggf. Aufnahme des folgenden Hinweises, um, wie ausdrücklich beabsichtigt, den tatsächlichen Dorfcharakter von Kaltenberg zu erhalten:
„Die Erwerber, Besitzer und Bebauer der Grundstücke im Planbereich haben die landwirtschaftlichen Emissionen (Lärm-, Geruch- und Staubeinwirkungen) der angrenzenden landwirtschaftlich ordnungsgemäß genutzten Flächen und Betriebe unentgeltlich zu dulden und hinzunehmen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbeeinträchtigung während der Erntezeit oder des Viehtransports auch vor 6 Uhr morgens und nach 22 Uhr zu rechnen ist. Die klimatischen Entwicklungen zeigen, dass die Bewirtschaftungs-, Ernte- und Rüstarbeiten nicht mehr den bisherigen Gegebenheiten unterliegen, weshalb auch hier mit nicht mehr im Vorfeld planbaren zeitlichen Verschiebungen zu rechnen ist.“

Fachliche Würdigung und Abwägung
Zur Klarstellung wird im Satzungstext zur aktuellen Änderung der vorgeschlagene Passus zur Duldung landwirtschaftlicher Emissionen redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis

Ja     7        

Nein  0        
Persönlich beteiligt (Art. 49 GO)        
Anwesend        

...1.7.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Schreiben vom 11.10.2021 (Az.: P-2016-653-2_S2)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Infolge der archäologischen Relevanz des Änderungsgebietes wird zur redaktionellen Klarstellung im Satzungstext zur Bebauungsplanänderung ein Hinweis auf das Erfordernis eines eigenständigen Erlaubnisverfahrens für Bodeneingriffe jeglicher Art im Änderungsbereich ergänzt. In der Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes wird die archäologische Relevanz des Änderungsgebietes auch nochmals entsprechend dargelegt.

Abstimmungsergebnis

Ja       7        

Nein   0        
Persönlich beteiligt (Art. 49 GO)        
Anwesend        

...1.8.        Deutsche Telekom Technik GmbH
Schreiben vom 20.10.2021 (Vorgang 2021631)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die technische Erschließung des Bauvorhabens erfolgt in Eigenregie des künftigen Bauherrn, der in diesem Zusammenhang dann auch ggf. mit der Deutschen Telekom Technik GmbH direkt in Verbindung treten wird.

Abstimmungsergebnis

Ja       7        

Nein   0        
Persönlich beteiligt (Art. 49 GO)        
Anwesend        

Beschluss

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. 1.1. bis 1.8.).

  1. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.

  1. Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht.

  1. Da die vorgenommen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Änderungsplanung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.2. Bebauungsplan "Kaltenberg - Schüleinstraße", Verz.-Nr. 3.07, 3. Änderung - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö beratend 5.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 11.2

Sach- und Rechtslage

Nachdem infolge der vorgenommenen Abwägung keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 mehr erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs-/Auslegungsverfahren durchgeführt werden. Demzufolge kann der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 gefasst werden und das Änderungsverfahren damit abgeschlossen werden. 

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 16.11.2021 behandelt.

Beschluss

  1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) in der Fassung vom 25.11.2021, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

  1. Die Begründung (Teil B) in der Fassung vom 25.11.2021 wird als Bestandteil der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 gebilligt.

  1. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.3. Antrag auf Ausweisung eines "Sondergebietes Landwirtschaft", Fl.-Nr. 822 Gemarkung Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö beratend 5.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 11.3

Sach- und Rechtslage

Der Antragssteller hat folgendes Konzept schriftlich vorgelegt:








Die Verwaltung möchte darauf hinweisen, dass am 02.02.2017 der Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für dieses Projekt abgelehnt wurde; ebenso die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Am 18.05.2017 wurde der Aufstellung eines Bebauungsplanes vorbehaltlich der Übernahme der Planungskosten durch städtebaulichen Vertrag zugestimmt. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages kam jedoch seither nicht zustande.

Die Planungshoheit liegt ausschließlich bei der Gemeinde.

Im Vergleich zum Beschluss vom 18.05.2017 wurde was Konzept des Antragstellers deutlich weiterentwickelt und ergänzt. Bei Zustimmung sind die Kosten im Zusammenhang der Bauleitplanung per städtebaulichen Vertrag auf den Antragsteller umzulegen. 

Bei Zustimmung zum Vorhaben wird darauf hingewiesen, dass mit einer Bearbeitung aufgrund der laufenden Verfahren erst im Laufe des Kalenderjahres 2022 begonnen werden kann.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat hat den Antrag auf „Ausweisung eines Sondergebietes Landwirtschaft“ auf dem Flurstück 822 Gemarkung Geltendorf behandelt und stimmt dem Vorhaben „Sondergebiet Landwirtschaft“ in Anlehnung an den Beschluss vom 18.05.2017 zu.

Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehenden Kosten zu schließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ob die Bezeichnung Sondergebiet Landwirtschaft gem. der Baunutzungsverordnung in Sondergebiet Sonstiges geändert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

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6. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

       

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö informativ 7
Datenstand vom 17.01.2022 16:33 Uhr