Datum: 25.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Flächennutzungspläne
2.1 Gmd. Moorenweis: Änderung des Flächennutzungsplanes - frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
3 Bebauungspläne
3.1 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Walleshausen - Wabern II", Verz. Nr. 2.07 nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren für die Fl.Nrn. 1372/2 und 1372/8 Gemarkung Walleshausen, Zum Schmitterberg 6
3.2 Gmd. Moorenweis: Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung Eismerszell - Schwend" - TöB § 4 ABs. 2 i.V.m. § 13 b BauGB
3.3 Gmd. Moorenweis: Aufstellung des Bebauungsplanes "Langwied - Reiterhof" - frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4 Bauanträge
4.1 Neubau eines Wohnhauses, Fl.-Nr. 1218/1 Gemarkung Kaltenberg, Schüleinstr. 2a
4.2 Errichtung eines Wintergartens auf einer bestehenden Terrasse, Fl.-Nr. 1340/9 Gemeinde Geltendorf, Eschenstr. 6
4.3 Erneuter Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, Fl.-Nr. 1184/6 Gemarkung Kaltenberg, Dürnaststr. 12
5 Betreuungsplätze Nachmittagsbetreuung Grundschulkinder - Vorplanung Neubau Kinderhort
6 Bauwerksprüfung - Brücken und Durchlässe - Ergebnisse und weiteres Vorgehen
7 Sanierung Treppenanlage und Wege -Vergabe der Treppenanlage St.Stephan-
8 Neubau Haus für Kinder: Stahlbauarbeiten - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss - Erneute Behandlung
9 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
10 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö informativ 1
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2. Flächennutzungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö 2

Sach- und Rechtslage

       

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2.1. Gmd. Moorenweis: Änderung des Flächennutzungsplanes - frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beschließend 2.1

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Moorenweis hat am 11.11.2021 beschlossen, für den Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 1330 der Gemarkung Purk (Teilbereich 1) sowie für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 1672/2, 1674 und 1675 (tw.) der Gemarkung Moorenweis (Teilbereich 2), die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Moorenweis durchzuführen. 

Hiermit soll im Nordosten der Ortslage Langwied eine planungsrechtliche Sicherung der inzwischen bestehenden Strukturen im Bereich der teilweise als Dorfgebiet (MD) gem. § 5 BauNVO ausgewiesenen, ansässigen landwirtschaftlichen Hofstelle (Reiterhof, Pferdekoppel) mit angemessenen Erweiterungsmöglichkeiten erfolgen (Teilbereich 1). Im Zuge der 21. Änderung des FNP wird im südlichen Änderungsgebiet ein „Sondergebiet“ gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Reiterhof“ dargestellt. Im nördlichen Teilbereich des überplanten Areals wird künftig eine „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Pferdekoppel“ ausgewiesen. Das für die geplante Nutzung erforderliche verbindliche Bauleitplanverfahren wird im Parallelverfahren durchgeführt (Bebauungsplan „Langwied – Reiterhof“).

Zudem plan die Gemeinde Moorenweis die Ansiedlung einer Wertstoffsammelstelle nördlich der Ortslage Moorenweis auf einem gemeindlichen Grundstück südlich der Kläranlage bzw. der Tennisplätze des TSV Moorenweis ( Teilbereich 2). Für die geplante Wertstoffsammelstelle soll mit der 21. Änderung des rechtswirksamen FNP der Gemeinde Moorenweis eine „Fläche für Versorgungsanlagen“ mit der Zweckbestimmung „Abfall“ (Wertstoffsammelstelle) mit „Randeingrünung“ dargestellt werden. 

Die Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Moorenweis unter www.moorenweis.de eingesehen werden.

Die Gemeinde Geltendorf wird gebeten, hierzu bis zum 28.01.2022 Stellung zu beziehen.                                                        

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf  hat weder Bedenken noch Einwände gegen die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Moorenweis im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB. Auf eine weitere Beteiligung in diesem Verfahren wird verzichtet.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö 3

Sach- und Rechtslage

       

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3.1. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Walleshausen - Wabern II", Verz. Nr. 2.07 nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren für die Fl.Nrn. 1372/2 und 1372/8 Gemarkung Walleshausen, Zum Schmitterberg 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beratend 3.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird die Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Wabern II“, Verz.Nr. 2.07.
Es betrifft Teilflächen der Flurstücke 1372/2         und 1372/8 Gemarkung Walleshausen. Für den Eigenbedarf wünscht die Bauherrin mehr Bauraum. Unter Einhaltung der Abstandsflächen würde das Gebäude mit maximal etwa 70m² Grundfläche Platz finden.

Eine Kostenübernahmeerklärung der Antragstellerin für die erforderliche Änderung liegt vor.

Nach Rücksprache teilte die Untere Bauaufsichtsbehörde mit, dass sie vorliegend eher zu einer Änderung des Bebauungsplanes tendiert, als zur Aufhebung in Verbindung mit einer Einbeziehungsatzung. In diesem Zuge bat sie auch, Stellung von der Unteren Naturschutzbehörde zu beziehen, weil das Vorhaben die für Schutzpflanzung festgesetzte Fläche berührt.

Auf Nachfrage teilte die Untere Naturschutzbehörde mit, dass grundsätzlich gegen die Bebauungsplanänderung keine Bedenken bestünden.  Sie wies ausdrücklich auf die Einhaltung der Vorlagen hinsichtlich des Freiflächengestaltungsplanes hin: Nebengebäude auf den Grün-/Gartenflächen sind ausgeschlossen, und die Bepflanzung der Grundstücke  sollte nach den Festsetzungen erfolgen. Primär sei darauf zu achten, dass die Grünfläche eine der Natur überlassenen Fläche sein sollte und nicht zu verwechseln sei mit der üblichen Gartennutzung. 

Die Verwaltung möchte darauf aufmerksam machen, dass im Falle einer Zustimmung auch für die Verwirklichung die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Die Änderung umfasst ca. 60m². (südwestlich).

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Bebauungsplanänderung für „Walleshausen – Wabern II“, Verz.Nr. 2.07 behandelt und stimmt der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes als auch der Änderung des Bebauungsplanes für die Flurstücke 1372/2 und 1372/8 Gemarkung Walleshausen zu. 

Die Kosten des Verfahrens soll die Antragstellerin vollumfänglich tragen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Durchführung einen entsprechenden Kostenvoranschlag eines Planungsbüros einzuholen.

Sofern Einverständnis seitens der Antragstellerin bzgl. der Höhe der voraussichtlichen Kosten besteht, wird die Verwaltung sodann beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit der Antragstellerin abzuschließen und den Planungsauftrag zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Gmd. Moorenweis: Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung Eismerszell - Schwend" - TöB § 4 ABs. 2 i.V.m. § 13 b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beschließend 3.2

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat Moorenweis hat am 11.11.2021 beschlossen, für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 131/1 (Straße Schwend), 131/2 und 131/3 sowie für die Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nr. 132/4 und 135 (Straße Schwend), jeweils Gemarkung Eismerszell, im Nordwesten der Ortslage Eismerszell, nördlich der St.-Michael-Straße, den Bebauungsplan  „Erweiterung Eismerszell – Schwend“ aufzustellen. 

Das Aufstellungsverfahren wird im sog. „beschleunigten“ Verfahren nach § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach  § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB abgesehen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung als Erweiterung des bereits bestehenden Wohngebietes „Eismerszell – Schwend“ am nordwestlichen Ortsrand von Eismerszell geschaffen werden. Durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO für zwei Bauparzellen soll den diesbezüglich in der Gemeinde vorliegenden Nachfragen Rechnung getragen werden. Die überplanten Grundstücke sollen für Einzelhausbebauung zur Verfügung stehen. Die dabei vorgesehenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, der Gestaltung der Gebäude sowie den Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen sollen eine städtebaulich und landschaftlich verträgliche Abrundung der bestehenden Bebauung am nordwestlichen Ortsrand von Eismerszell ermöglichen. Die Erschließung der beiden Bauparzellen ist durch eine Anbindung an die bestehende Straße „Schwend“ sichergestellt.

Die Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Moorenweis unter www.moorenweis.de eingesehen werden.

Die Gemeinde Geltendorf wird gebeten, hierzu bis zum 28.01.2022 Stellung zu beziehen.                

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf hat weder Bedenken noch Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Eismerszell – Schwend“ der Gemeinde Moorenweis. Auf eine weitere Beteiligung in diesem Verfahren wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. Gmd. Moorenweis: Aufstellung des Bebauungsplanes "Langwied - Reiterhof" - frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beschließend 3.3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat Moorenweis hat am 11.11.2021 beschlossen, für den Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1330 sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 1332 (Straße Langwied), jeweils Gemarkung Purk, im Nordost der Ortslage Langwied, den Bebauungsplan „Langwied – Reiterhof“ aufzustellen.

Mit der Aufstellung soll zum einen die planungsrechtliche Sicherung der inzwischen bestehenden Strukturen im Bereich der ansässigen landwirtschaftlichen Hofstelle (Reiterhof, Pferdekoppel, Nebenanlagen) im Nordosten der Ortslage Langwied erfolgen. Zudem sollen mit der Planung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Reitplatzüberdachung im südöstlichen Bereich des Plangebietes geschaffen werden. Der südliche Teilbereich des Plangebietes wird als „Sondergebiet“ gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Reiterhof“ festgesetzt. Für den als Pferdekoppel genutzten nördlichen Teil des Plangebietes erfolgt eine Festsetzung als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Pferdekoppel“. Die dabei vorgesehenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, der Gestaltung der Gebäude sowie den Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen sollen eine städtebaulich und landschaftlich verträgliche Abrundung der bestehenden Bebauung am nordöstlichen Ortsrand von Langwied ermöglichen. Das für die vorgesehene Nutzung erforderliche vorbereitende Bauleitplanverfahren wird im Parallelverfahren durchgeführt (hier: 21. Änderung des Flächennutzungsplanes). Die Erschließung des Plangebietes ist durch eine bestehende Anbindung an die Straße „Langwied“ sichergestellt.

Die Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Moorenweis unter www.moorenweis.de eingesehen werden.

Die Gemeinde Geltendorf wird gebeten, hierzu bis zum 28.01.2022 Stellung zu beziehen.

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf hat weder Bedenken noch Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Langwied – Reiterhof“ in der Gemeinde Moorenweis. Auf eine weitere Beteiligung in diesem Verfahren wird verzichtet.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö 4

Sach- und Rechtslage

       

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4.1. Neubau eines Wohnhauses, Fl.-Nr. 1218/1 Gemarkung Kaltenberg, Schüleinstr. 2a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beschließend 4.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.03.2022 ö beschließend 2.3

Sach- und Rechtslage

Auf dem Flurstück 1218/1 Gemarkung Geltendorf, Schüleinstr. 2a, wird der Neubau eines Wohnhauses begehrt.
Das Bestandsgebäude soll abgerissen werden.
Das Grundstück liegt im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kaltenberg – Schüleinstraße“, Verz.Nr. 3.07 (2002).

Errichtet werden soll ein Einfamilienwohnhaus mit einer Grundfläche von 92,314 m² (10,10m x 9,14m). 
Das Grundstück weist nach der Teilung eine Größe von 538 m². Zzgl.  der Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO (Garagen, Zufahrten, Stellplätze, Eingang, Wege) ergibt das eine GRZ von 0,27.

Hierfür beantragt der Bauherr eine Befreiung nach § 31 BauGB:

Unter Ziffer 3.1 im Bebauungsplan wurde eine GRZ von 0,20 festgesetzt. Die Überschreitung von 0,07 ergibt sich aus der Teilung bzw. Verkleinerung des Grundstücks und gleicht einer Grundfläche von ca. 37m². Diese Fläche wiederum entspricht der Grundfläche von den nach § 19 Abs. 4 BauNVO bezeichneten Anlagen, worunter auch die versiegelte Fläche für die neue Erschließung an den Hutgartenweg fällt.
  • Die Verwaltung stellt fest, dass für diese Überschreitung eine Befreiung nicht notwendig ist. Unter Ziffer 3.2 sind Überschreitungen der Grundflächenzahl durch bauliche Anlagen gem. § 19 Abs. 4 BauNVO bis zum Höchstwert gem. § 17 BauNVO (hier: GRZ 0,4) zulässig.

Unter Ziffer 3.3 wird die Zahl der Vollgeschosse auf 2 festgesetzt, bestehend aus Erdgeschoss und ausgebautes Dachgeschoss. Begründet wird diese Abweichung damit, dass möglichst wenig versiegelte Fläche entstehen soll; gerade im Hinblick auf die grundsätzliche Oberflächenentwässerung auf dem eigenen Grundstück. Mit der Möglichkeit eines zweiten vollumfänglichen Vollgeschosses kann mehr sinnvoll nutzbare Wohnfläche erreicht werden.

Unter Ziffer 4.1 wird die Überschreitung der Baugrenze Richtung Osten um ca. 21,22 m² beantragt. Das entspricht etwa 5,6 % des Baufensters. Hiermit will der Bauherr eine größere Gartenfläche erreichen und einen Abstand zur Bestandsgarage gewinnen. 

Unter Ziffer 5.2 wird als Dachform ein Satteldach festgesetzt. Die Bauherren wünschen anstelle eines Satteldaches ein Walmdach.

Unter Ziffer 5.7 wird die Firstrichtung mit Nord-Süd-Verlauf festgesetzt. Durch die neue Wohnraumaufteilung entsteht mit dem Walmdach eine Ost-West-Firstrichtung.

Unter Ziffer 5.9 wird die Farbe der Dacheindeckung (hier: rot) festgesetzt. Der Bauherr jedoch wünscht eine anthrazitfarbene Dacheindeckung.


Die Berechnung und Darstellung der Abstandsflächen liegt vor, die Vorgaben der Satzung über die Tiefe der Abstandsflächen werden eingehalten. 

Die gemäß der Satzung erforderlichen 2 Stellplätze werden ebenfalls nachgewiesen.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben mit den erforderlichen Befreiungsanträgen zugestimmt werden. Es werden mit den Überschreitungen die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die nachbarschaftlichen Interessen werden nicht durch dieses Bauvorhaben beeinträchtigt. Öffentliche Belange werden hiervon ebenso wenig berührt. Bei dieser Planung wurde die grundsätzliche städtebauliche Situierung respektiert und umgesetzt.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Bauantrag „Neubau eines  Wohnhauses“ auf Fl.-Nr. 1218/1 Gemarkung Kaltenberg, Schüleinstr. 2  gemäß Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeinde Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.2. Errichtung eines Wintergartens auf einer bestehenden Terrasse, Fl.-Nr. 1340/9 Gemeinde Geltendorf, Eschenstr. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beschließend 4.2

Sach- und Rechtslage

Auf dem Flurstück 1340/9 Gemarkung Geltendorf, Eschenstr. 6 begehrt der Eigentümer die Errichtung eines Wintergartens an der Süd-West-Ecke seines Wohnhauses. 

Das Grundstück unterliegt dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Geltendorf – Türkenfelder Straße“, Verz.Nr. 1.12 (15.09.1982).

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Baufensters und hält die festgesetzte GRZ von 0,2 ein. Die Abstandsflächen kommen auf dem eigenen Grundstück zum Liegen.

Nichtsdestotrotz sind für die Verwirklichung auch Befreiungsanträge notwendig:

Zu Pkt. 3b: Dachform
Festsetzung = Satteldach
Für die Ausführung der Dachform des Wintergartens als Pultdach beantragt der Bauherr eine Befreiung, da diese als Verlängerung der Dachfläche des Hauptkörpers anzusehen ist. Die Fläche fügt sich in die Formgebung ein. Das festgesetzte Maß der Nutzung wird nicht überschritten.


Zu Pkt. 8a: Dacheindeckung
Festsetzung = Dachpfannen in ziegelroter Färbung
Für die Ausführung der Dacheindeckung des Wintergartens aus Glas anstatt Dachziegel beantragt der Bauherr eine Befreiung, da die Belichtung der dahinterliegenden Räume im Wohngebäude nicht unterschritten und die Qualität nicht eingeschränkt werden soll. Die Fläche dient als unbeheizter und überdachter geschlossener Freisitz und Stellfläche der Topfpflanzen.

Zu Pkt. 8b: Wandflächen
Festsetzung =  weiter bzw. möglichst hellfarbener Putz
Für die Ausführung der Wähne des Wintergartens aus Glas anstatt Putz beantragt der Bauherr eine Befreiung, da die Belichtung der dahinterliegenden Räume im Wohngebäude nicht unterschritten und die Qualität nicht eingeschränkt werden soll. Die Fläche dient als unbeheizter und überdachter geschlossener Freisitz und Stellfläche für Topfpflanzen.

Zu Pkt. 8e: Fensterflächen
Festsetzung = Fensterflächen, die größer als 0,8 m² sind, müssen gegliedert bzw. geteilt werden.
Hiervon wird eine Befreiung beantragt, also sprossenlose Fenster. 

Aus Sicht der Verwaltung kann diesen Befreiungspunkten zugestimmt werden. Sie betreffen lediglich den Wintergartenanbau. Die Grundzüge der Planung  sind hiervon nicht betroffen. 

Die Abstandsflächen kommen auf dem eigenen Grundstück zum Liegen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf „Errichtung eines Wintergartens auf einer bestehenden Terrasse“, Fl.-Nr. 1340/9 Gemeinde Geltendorf, Eschenstr. 6 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.3. Erneuter Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, Fl.-Nr. 1184/6 Gemarkung Kaltenberg, Dürnaststr. 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 26.10.2021 ö beschließend 4.4
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beschließend 4.3

Sach- und Rechtslage

Auf seiner Sitzung am 26.10.2021 behandelte der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss den Antrag auf Vorbescheid hinsichtlich eines Neubaus eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf Fl.-Nr. 1184/6 Gemarkung Kaltenberg, Dürnaststr. 12 (s. TOP 4.4).

Das gemeindliche Einvernehmen wurde versagt.


Seitens des Bauherrn und seines Planers wurden hierauf Änderungen vorgenommen. Nunmehr wird erneut ein Vorbescheid für eben diesen Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage in der Dürnaststr. 12, Fl.-Nr. 1184/6 Gemarkung Kaltenberg.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kaltenberg – Dürnaststraße“, Verz.Nr. 3.04. 

Folgende im Rahmen des Antrags gestellten Fragen sind zu beantworten:

Nr. 1: Ist das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung (GRZ. GFZ) zulässig?

Das betroffene Grundstück ist gekennzeichnet mit einer max. GRZ von 0,2 und einer max. GFZ von 0,3.

Das Bauvorhaben erzielt eine GRZ von 0,25.
Die GFZ liegt bei 0,39.

Der Befreiung kann vorliegend zugestimmt werden, da mit der GRZ- als auch GFZ-Überschreitung vorliegend die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und diese mit den öffentlichen Belangen als auch nachbarlichen Interessen vereinbar ist.


Nr. 2: Kann einer Befreiung vom Bebauungsplan in folgenden Punkten zugestimmt werden:

2.1 Überschreitung der Baugrenze mit dem Hauptgebäude im Westen um 0,60m bzw. 1,60m.

Die Überschreitung im Westen bewirkt, dass die Abstandsfläche minimal auf dem Nachbargrundstück zum Liegen kommt. Hierfür – so gibt der Bauherr an – wird eine Abstandsflächenübernahme vom Nachbarn unterzeichnet.

Die erforderlichen 3 Stellplätze werden alle auf dem Grundstück realisiert. Zwei der Stellplätze sollen in der geplanten Doppelgarage unterkommen. Aufgrund des Grundstückszuschnittes und der Realisierung der Doppelgarage, die baulich an den Nachbarn angepasst ist, ergibt sich eine Überschreitung der Baugrenze in o.g. Form.

Mit dieser Überschreitung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. 
Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Befreiung zugestimmt werden.

2.2 Dachform der Nebengebäude als Flachdach (Darstellung Plan 06)

Unter Ziffer 3 wird festgesetzt, dass Nebengebäude und Garagen entlang der Grundstücksgrenze mit Satteldach auszuführen sind. Begehrt wird ein Flachdach. Dieser Befreiung kann zugestimmt werden, da bereits der östlich angrenzende Nachbar anstelle eines Satteldachs auf seiner Garage den Dachüberstand des Haupthauses erweiterte. Ein Satteldach mit Firstrichtung Ost-West ist aus gestalterischen Gründen städtebaulich nicht mehr vertretbar. 

Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung hiervon nicht berührt werden. 


2.3 Dachfarbe anthrazit 

Unter Ziffer 5 werden hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung naturrote oder braune Ziegel festgesetzt. Begehrt werden anthrazitfarbene. Im Gesamtbild sollen die Dachziegel farblich mit den Fenstern abgestimmt sein. Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe gegen eine Befreiung. Die Dachfarben in der Nachbarschaft weisen bereits eine Farbmischung auf. 

2.4 Herstellung der Fenster ohne Sprossen (Darstellung Plan BA06 / BA07)

Gemäß Ziffer 6 sind Fenster mit mehr als 1m² mit Sprossen zu teilen. Der Antragsteller wünscht im Rahmen der modernen Gebäudegestaltung und im Hinblick auf die mit den Dachziegeln farbliche Abstimmung sprossenlose Fenster.

Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe dagegen. Sprossenlose Gestaltungsformen sind bereits in der Nachbarschaft vorhanden.

2.5 Dachüberstand reduzieren von 75cm auf 50cm

Unter Ziffer 8 wird ein Dachüberstand von mindestens(!) 75cm an der Giebel- und Längsseite festgesetzt. Die Reduzierung des Dachüberstandes von 25cm berührt nicht die Grundzüge der Planung und ist vereinbar mit den öffentlichen Belangen als auch nachbarlichen Interessen.

Der Befreiung kann zugestimmt werden.

2.6 Erhöhung Traufpunkt um 34cm (von 4,50m auf 4,84m)

Aus Sicht der Verwaltung berührt die Erhöhung des Traufpunktes die Grundzüge der Planung nicht. 
Aus dem festgesetzten Dachgeschoss entsteht mit der Traufpunkterhöhung kein zweites Vollgeschoss. Der Befreiung kann zugestimmt werden.


2.8 Fassadenverkleidung des Flachdach-Anbauteils in Holzoptik statt Holz

Unter Ziffer 6 des Bebauungsplanes wurde festgelegt, dass die Fassadenverkleidungen nur in Holz zulässig sind. Die Bauherren begehren vorliegend als Fassadenverkleidung des Flachdach-Anbauteils in Holzoptik. 
Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Befreiung ebenfalls zugestimmt werden. Zum Einen ist die Vorgabe von Gestaltungspunkten in diesem Ausmaß nicht mehr zeitgemäß. Zum Anderen wird der erwünschte natürliche Look beibehalten. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Öffentliche Belange als auch nachbarliche Interessen werden durch die Alternative nicht tangiert.



Aus Sicht der Verwaltung kann – in der Summe – das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben erteilt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den erneuten Antrag auf Vorbescheid zum Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage“ in der Dürnaststr. 12, Fl.-Nr. 1184/6 Gemarkung Kaltenberg gemäß Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Betreuungsplätze Nachmittagsbetreuung Grundschulkinder - Vorplanung Neubau Kinderhort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 7.3
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.07.2022 ö beratend 2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.11.2022 ö beratend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö informativ 8
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 04.07.2023 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Das Architekturbüro Reitberger wurde nach Behandlung im Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss am 07.12.2021 beauftragt, in einem ersten Schritt eine Variantenuntersuchung für den Standort eines neuen Kinderhorts vorzunehmen.

Hierzu fand am 11.01.2022 ein Startgespräch zwischen Verwaltung und Architekturbüro statt. 

Unter der Prämisse, dass ein entsprechender Neubau im unmittelbaren Umgriff der Grundschule errichtet werden sollte, wurden mögliche Standorte / Grundstücke diskutiert.

Es wurde besprochen, dass folgende Standorte näher untersucht werden könnten:
  • Flurnummer 1686, Gemarkung Geltendorf = Grundstück Bürgerhaus unter Berücksichtigung der beiden Vorentwürfe für einen späteren Sporthallenneubau
  • Flurnummer 1680, Gemarkung Geltendorf = Grundschulgelände

Die Liste kann im Rahmen der Sitzung durch weitere grundsätzlich in Frage kommende Standorte / Grundstücke erweitert werden.

Grundlage für die Ermittlung des Flächenbedarfs sind folgende Parameter:
  • fünf Gruppen à 25 Kinder (gesamt bis zu 125 Kinder)
  • Raumbedarf: Gruppenhaupt- und Gruppennebenraum, Werk-/Therapieraum, Lagerraum/Wirtschafstraum, Leiterinnenzimmer, Personalraum, Küche mit Vorratsraum, Elternwarteraum, gegebenenfalls Mehrzweckraum, Speiseraum (Vergleich die Mindestvorgaben des Summenraumprogramms als Anlage zur Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR))
  • Variante mit Frischkochküche zur Versorgung der Geltendorfer Einrichtungen (Gemeindekindergarten, Mittagsbetreuung Rabennest, Katholischer Kindergarten Geltendorf, Haus für Kinder der Lebenshilfe, Kinderhort)
  • Fertigstellung bis spätestens 08/2026 (Einführung Rechtsanspruch)

Ein Bau unmittelbar am Schulgebäude hätte den Vorteil, dass ggf. Klassenräume auch am Nachmittag mit genutzt werden können. Außerdem können die Räume je nach Bedarf flexibel auch einer Schulnutzung zugeführt werden. Sofern zukünftig an der Grundschule Geltendorf, die von der Staatsregierung forcierte Einführung von Ganztagesklassen angestoßen wird, würde ein entsprechender Bau am Schulgebäude ebenfalls Synergien bieten.

Nach Prüfung der in Frage kommenden Standorte durch das Architekturbüro Reitberger werden die Ergebnisse im Gemeinderat, ggf. mit Vorberatung im Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss vorgestellt. 

Die Leistungsphasen 3 – 9, ggf. 2 - 9 sind über ein späteres Vergabeverfahren europaweit auszuschreiben.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

Für den Neubau eines Kinderhortes sollen durch das beauftragte Architekturbüro Reitberger folgende Standorte näher untersucht werden:
 
  • Flurnummer 1686, Gemarkung Geltendorf = Grundstück Bürgerhaus unter Berücksichtigung der beiden Vorentwürfe für einen späteren Sporthallenneubau
  • Flurnummer 1680, Gemarkung Geltendorf = Grundschulgelände

Die Ergebnisse der Untersuchung sollen bis Ende März im Gemeinderat vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bauwerksprüfung - Brücken und Durchlässe - Ergebnisse und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beratend 6

Sach- und Rechtslage

Wie in der Sitzung am 29.07.2021 beschlossen, wurde die Bauwerksprüfung an die Firma DEKRA München vergeben. Der beauftragte Bauwerksprüfer Herr Dipl. Ing. Peter Fink hat alle Bauwerke bis auf die beiden Bahnbrücken gesichtet und geprüft.

Für die Bahnbrücken wurden bereits über den Sachverständigen Herrn Dipl. Ing. Kallwitz Anträge auf Prüfung bei der DB Netz AG eingereicht. Das Büro wird die weitere Koordination mit der Bahn/ Bauwerksprüfer übernehmen. (Die Anträge liegen aktuell noch bei der DB zur Prüfung.)

Die Firma WEMO-tec GmbH aus 36124 Eichenzell (Vertreter in Mering) stellt das Sichtungsgerät für beide Brücken.

Aufträge:
Somit sind bis zum heutigen Zeitpunkt Aufträge (brutto) vergeben in Höhe von:
DEKRA        23.419,20€         (Teilzahlung 2021)
Büro Kallwitz        8.187,20€        (Zahlung 2022)
WEMO-tec        4.069,80€        (Zahlung 2022)
Summe        35.676,20€

In der Sitzung am 29.07.2021 erwähnten Hochrechnung wurden für die Prüfung Kosten in Höhe von brutto 38.990,20€ geschätzt.

Auswertung der Bauwerksprüfung:

Bereits bei der Prüfung 2014 wurden Mängel festgestellt. Die aktuell durchgeführte Prüfung war insgesamt besser als erwartet. Dennoch sind erhebliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Nach Einschätzung des Prüfers belaufen sich die gesamten Kosten auf brutto ca. 455.889,00€.

Weiterführende Unterlagen sind im RIS zum Tagesordnungspunkt eingestellt.

In diesen Kosten sind nicht die Maßnahmen für die Bahnbrücken und die Feldwegbrücke in Kaltenberg (K2a) enthalten.

Aufgeteilt auf die Ortschaften sieht die Kostenaufstellung wie folgt aus:

Geltendorf
Bauwerke:        4
Kosten:        6.902,00€ (brutto)
Wichtige Sanierung:        G4 Brücke am Schlagberg (brutto 4.760€)
       (Geländeerneuerung, Betoninstandsetzung)

Hausen
Bauwerke:        5
Kosten:        10.710,00€ (brutto)
Wichtige Sanierung:        H5 Brücke nach Eismerszell (brutto 5.950€)
       (Geländeerneuerung)

Jedelstetten
Bauwerke:        3
Kosten:        33.082,00€ (brutto)
Wichtige Sanierung:        jedes Bauwerk 
       (Geländeerneuerung, Kappensanierung, Betoninstandsetzung)

Kaltenberg
Bauwerke:        7
Kosten:        81.634,00€ (brutto)
Wichtige Sanierung:        K1 Verbindungsstraße nach Hausen (brutto 53.400€)
       (Über- und Unterbau Betoninstandsetzung, Instandsetzung
       Fahrbahnbelag)

Petzenhofen
Bauwerke:        1
Kosten:        24.038,00€ (brutto)
Wichtige Sanierung:        P1 über Beerenmoosgraben   
       (Unterbau Betoninstandsetzung, Geländererneuerung)

Walleshausen
Bauwerke:        22
Kosten:        299.523,00€ (brutto)
Wichtige Sanierung:        

W3 Paarstraße (brutto 38.080€)
(Instandsetzung der Hauptbauteile, Abdichtungsinstandsetzung, Geländeerneuerung)

W4 Mühlanger (brutto 36.890€)
(Über- und Unterbau Betoninstandsetzung, Abdichtungsinstandsetzung, Geländeerneuerung)

W5 Dr. Hundt-Straße (bei der Feuerwehr) (brutto 30.940€)
(Instandsetzung der Hauptbauteile, Abdichtungsinstandsetzung)

W11 Jahnstraße (über den Hauserbach) (brutto 22.610€)
(Überbauerneueren, Unterbau Betonsanierung, Geländeerneuerung)

W13 Wabern über den Fehlbach (brutto 16.065€)
Überbau Betoninstandsetzung, Abdichtungsinstandsetzung, Auskolkungen beseitigen)

W14 Überfahrt Paar bei der Kläranlage (brutto 18.445€)
(Über- und Unterbau Betoninstandsetzung, Auskolkungen beseitigen)

W22 Wingertweg (brutto 26.180€)
(Unterbau Betoninstandsetzung, Instandsetzung Fahrbahnbelag)

W23 Verbindung Dr.-Hundt-Straße/ Kaltenberger Straße (Fam. Metzger) (brutto 4.165€)
(Unterbau Betoninstandsetzung, Geländeerneuerung)

An vielen Brücken müssen darüber hinaus die Geländer erneuert bzw. hergestellt werden. Auch ist bei bestimmten Feld- und Wiesenbrücken (W17, H3, K2 und K2a) ihre Nutzung zu klären. Sie erschließen Felder und Wiesen, die bereits von einem Weg erschlossen sind.
Bei der Brücke K2 im Osten von Kaltenberg hilft nur noch ein Ersatzbau.

Weiteres Vorgehen:
Als nächster Schritt sind die Ingenieursleistungen auszuschreiben. Das auf diesem Wege beauftragte Büro wird einen Vorschlag zur Beseitigung der Mängel entwickeln. Ein Ingenieurbüro soll die Kostenschätzung prüfen und eine Ausschreibung inkl.  Kostenberechnung (Toleranz 20-25%) für die Maßnahmen erarbeiten. 
Gemäß der HOAI und unter der Berücksichtigung der vorliegenden Kostenschätzung würden sich die Ingenieurskosten auf ca. 36.000 € brutto belaufen. In der Berechnung ist ein Umbaukostenzuschlag von 20% berücksichtigt. 
Der geschlossene Vertrag muss später, auf Grundlage der Bahnbrückenprüfung, noch  angepasst werden.
Für den Haushalt 2022/2023 werden ausreichende Haushaltsmittel (30 % der geschätzten Gesamtkosten für 2022) eingestellt.
Bei den o.g. Feld- und Wiesenbrücken sind die Notwendigkeit sowie die Kostenbeteiligung der Anlieger/Nutzer zu klären. Sie sind nicht in den Haushalt 2022/2023 einzuplanen. Die Bauwerke müssen ggf. bis zur Klärung gesperrt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntni und hat folgenden Beschluss gefasst:
Zunächst soll eine Vor-Ort-Besichtigung aller Brücken bei einem Termin im März diesen Jahres stattfinden. Die weitere Vorgehensweise wird nach der Besichtigung im Bauausschuss besprochen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtliche Prüfung über den Rückbau der Feld- und Wiesenbrücken durch einen Rechtsanwalt durchführen zu lassen. Das Ergebnis ist auf einer Sitzung des Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusses vor dem Besichtigungstermin mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Sanierung Treppenanlage und Wege -Vergabe der Treppenanlage St.Stephan-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates am 29.07.2021 wurde die Ausschreibung und Vergabe  gem. der vorliegenden Kostenberechnung in Höhe von 22.000€ brutto (zuzüglich maximal 10%) genehmigt.

Es wurde bei  5 Firmen angefragt. Nach dem kein Angebot einging, wurde nochmals bei den Firmen nachgefragt.
Nach einer Besichtigung im November 2022 mit der Firma Steinhart aus Walleshausen, wurde am 11.01.2022 ein Angebot für die Sanierung der Treppenanlage abgegeben. Das Angebot beruht auf der Optischen Einschätzung der Maßnahme. Sollten beim Abtragen der Stufen größere Schäden sichtbar werden, werden diese als Nachtrag erfasst.

Das Angebot beläuft sich auf 12.160,02€ brutto und ist somit unter  der Vorgabe des o.g. Beschlusses. Eine Vergabe des Auftrages wäre für die Verwaltung daraus möglich. 

Da aber noch kein Haushalt 2022 vorliegt, dürfen nur Aufträge erteilt werden, die auf Grundlage einer Gefährdung notwendig sind.

Die Grundlage der Gefährdung liegt durch das Schreiben der Berufsgenossenschaft (BG) vor.
Die Treppenanlage wurde  am 10.03.2021 durch die BG als „nicht sicher begehbar“  eingestuft. Die Arbeiten müssen laut BG bis zum 01.06.2022 abgeschlossen sein.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der frühzeitigen Beauftragung der Firma Steinhart aus Walleshausen zu. Die Auftragssumme in Höhe von brutto 12.160,02€ ist im Haushalt 2022 einzuplanen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Neubau Haus für Kinder: Stahlbauarbeiten - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss - Erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 3.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Die Ausführung der Leistungen hat sich auf das erste Quartal 2022 verschoben. Daher wurde die Ausschreibung bisher nicht durchgeführt. Aufgrund der gestiegenen Stahlpreise wurde die Kostenberechnung aktualisiert.

Es ergibt sich eine Gesamtsumme in Höhe von 40.851,63 Euro brutto.

Der Beschluss soll daher aktualisiert werden.

Sachverhalt 29.06.2021

Für den Neubau Haus für Kinder sollen die Stahlbauarbeiten ausgeschrieben werden.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Positionen:

311_STAHLBAU (SCHLOSSER)

STAHL-AUSSENTREPPE vom EG zum 01.OG
Treppenlänge 8m
Treppengeländer/Handläufe 20 m
Fassadenrinnen 75 m

Ausführungszeit:
Treppe und Fassadenrinnen Oktober/November 2021
Innengeländer Januar 2022

Kosten:
Gemäß Kostenberechnung ist mit einer Vergabesumme von 34.350,- Euro brutto zu rechnen

Beschluss

Der Beschluss vom 29.06.2021 wird aufgehoben.

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Stahlbauarbeiten auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 40.851,63 Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beschließend 9
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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö informativ 10
Datenstand vom 30.08.2022 11:50 Uhr