Datum: 03.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Sicherung der gemeindlichen Trinkwasserversorgung - Erkundungen zur Erschließung eines neuen Trinkwasserbrunnens - Sachstand und Darstellung Alternative
5 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Walleshausen - Wabern II", Verz. Nr. 2.07 nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren für die Fl.Nrn. 1372/2 und 1372/8 Gemarkung Walleshausen, Zum Schmitterberg 6
6 Alter Wirt - Sachstand und Stand der Vergaben
7 Kindertagesbetreuung
7.1 Kath. Kindertagesstätte "Zu den Hl. Engeln" Geltendorf; Genehmigung Haushalts-und Stellenplan 2022
7.2 Kath. Kindertagesstätte "St. Maria Magdalena" Walleshausen; Genehmigung Haushalts- und Stellenplan 2022
7.3 Betreuungsplätze Nachmittagsbetreuung Grundschulkinder - Vorplanung Neubau Kinderhort
8 Zusätzliche Hausanschlüsse Grübelanger, Walleshausen - Vergabe
9 Zusätzliche Hausanschlüsse Hausener Feld, Geltendorf - Vergabe
10 Haus für Kinder - Sachstand und Kostenverfolgung
11 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
12 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Keine Anregungen

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Beschluss vom 16.12.2021:

Frau Jeannette Bichler wird ab dem 01.11.2021 zur Kassenverwalterin bestellt.

Beschluss vom 13.01.2022:

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Notstromaggregates für die neue Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung Geltendorf an die Firma POLYMA Energiesysteme GmbH aus 34123 Kassel zum geprüften Angebotspreis von netto 94.602,40 €.

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:


Besichtigung Haus für Kinder durch GR und Verwaltung: Samstag, 12.02. 2022, 10 :30 Uhr 
Einladung wird noch verschickt mit Bitte um Rückmeldung

Heutiges Gespräch mit Dt. Telekom: DT will –aufbauend auf die bereits bestehenden Glasfaserleitungen im Gemeindegebiet (1.Förderverfahren) den eigenwirtschaftlichen Ausbau des überwiegenden Teils des Gemeindegebietes durchführen. Nach Klärung noch offener Fragen erfolgt Behandlung im Gemeinderat.

Bericht im LT vom Donnerstag, 27.1.2022 über die geplante Fällung von 38  ca. 100 Jahre alten Bäumen der Allee von Geltendorf nach St.-Ottilien.


Schlussrechnung Betriebsjahr 2021 Buslinie 60/61 24.499,98 €: Anteil Gemeinde: 11.176,89

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4. Sicherung der gemeindlichen Trinkwasserversorgung - Erkundungen zur Erschließung eines neuen Trinkwasserbrunnens - Sachstand und Darstellung Alternative

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö informativ 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Herr Dr. Schätz wird im Rahmen der Sitzung den Sachstand darstellen und auch eine mögliche Alternative ansprechen.

Im Mai / Juni 2021 wurde die am 11.02.2021 im Gemeinderat beschlossene zweite Versuchsbohrung statt. Die Auswertung ergab etwas geringere Nitratwerte um 20 mg/l.

Auf Grundlage der Ergebnisse fand am 17.11.2021 im Wasserwirtschaftsamt Weilheim (WWA) eine Besprechung zu folgenden Punkten statt:

1.       Schilderung der aktuellen Grundwasserprospektion im quartären Grundwasserleiter

2.       Darlegung der problematischen Netzeinbindung

3.       Sanierung des Brunnen I Walleshausen

4.       Gründung eines Notverbundes

Grundsätzlich wird von Seiten der Wasserwirtschaft die Erschließung im quartären Grundwasserleiter bevorzugt. Es sprechen aus Sicht des WWA auch keine hydrogeologischen und hydrochemischen Gründe gegen eine Erschließung im südlichen Gemeindebereich – Umfeld Dürnast. Die erschwerte Einbindung des neu erschlossenen quartären Grundwassers in das Versorgungsnetz wurde zwar erkannt aber nicht als Ausschluss – Kriterium gewürdigt.
Ein Neubau eines „Tertiär-Brunnens“ wird von Seiten des WWA problematisch gesehen. Eine Sanierung wäre vermutlich genehmigungsfähig, zumal wenn die Entnahmemenge unverändert bliebe.

Zum Nachweis wären jedoch im Vorfeld folgende Untersuchungen am Brunnen I Walleshausen durchzuführen, um eine Sanierung vergleichbar dem Brunnen II beantragen zu können:

  1. Flowmetermessung – Nachweis von eventuell getrennten GW-Stockwerken

  1. Isotopen-Untersuchungen, am besten zoniert, d.h. Wasserproben aus unterschiedlichen Tiefen, zur Altersbestimmung des Wassers und zum Nachweis eines einheitlichen Grundwasserleiters

  1. Alternativenprüfung, um die Notwendigkeit der Sanierung des Brunnen I Walleshausen zu begründen.
 
Außerdem wurde angesprochen ggf. einen Verbund mit dem benachbarten Wasserversorger als Notverbund zu gründen. Grundsätzlich begrüßt das WWA den Verbund zum benachbarten Wasserversorger.
 
Für alle diskutierten Maßnahmen wurde auch die Möglichkeit staatlicher Fördermittel im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) hinterfragt.

Beschluss 1

Als Grundlage für die Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise beschließt der Gemeinderat, am Brunnen II in Walleshausen eine Flowmetermessung sowie Isotopen-Untersuchungen durchzuführen, um die Sanierungsfähigkeit erkunden zu können.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Flowmetermessung sowie Isotopen-Untersuchungen für den Brunnen II in Walleshausen auszuschreiben. Sofern das Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 20.500,- € netto liegt (zuzüglich max. 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

Der Gemeinderat ist über die Ergebnisse zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Parallel hierzu wird der Bürgermeister beauftragt, mit der Pöringer Gruppe die Gründung eines Notverbundes bzw. die Bedingungen für den Beitritt der Gemeinde Geltendorf zu erfragen.

Der Gemeinderat ist über die Ergebnisse zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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5. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Walleshausen - Wabern II", Verz. Nr. 2.07 nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren für die Fl.Nrn. 1372/2 und 1372/8 Gemarkung Walleshausen, Zum Schmitterberg 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beratend 3.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird die Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Wabern II“, Verz.Nr. 2.07.
Es betrifft Teilflächen der Flurstücke 1372/2         und 1372/8 Gemarkung Walleshausen. Für den Eigenbedarf wünscht die Bauherrin mehr Bauraum. Unter Einhaltung der Abstandsflächen würde das Gebäude mit maximal etwa 70m² Grundfläche Platz finden.

Eine Kostenübernahmeerklärung der Antragstellerin für die erforderliche Änderung liegt vor.

Nach Rücksprache teilte die Untere Bauaufsichtsbehörde mit, dass sie vorliegend eher zu einer Änderung des Bebauungsplanes tendiert, als zur Aufhebung in Verbindung mit einer Einbeziehungsatzung. In diesem Zuge bat sie auch, Stellung von der Unteren Naturschutzbehörde zu beziehen, weil das Vorhaben die für Schutzpflanzung festgesetzte Fläche berührt.

Auf Nachfrage teilte die Untere Naturschutzbehörde mit, dass grundsätzlich gegen die Bebauungsplanänderung keine Bedenken bestünden.  Sie wies ausdrücklich auf die Einhaltung der Vorlagen hinsichtlich des Freiflächengestaltungsplanes hin: Nebengebäude auf den Grün-/Gartenflächen sind ausgeschlossen, und die Bepflanzung der Grundstücke  sollte nach den Festsetzungen erfolgen. Primär sei darauf zu achten, dass die Grünfläche eine der Natur überlassenen Fläche sein sollte und nicht zu verwechseln sei mit der üblichen Gartennutzung. 

Die Verwaltung möchte darauf aufmerksam machen, dass im Falle einer Zustimmung auch für die Verwirklichung die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Die Änderung umfasst ca. 60m². (südwestlich).

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Bebauungsplanänderung für „Walleshausen – Wabern II“, Verz.Nr. 2.07 behandelt und stimmt der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes als auch der Änderung des Bebauungsplanes für die Flurstücke 1372/2 und 1372/8 Gemarkung Walleshausen zu. 

Die Kosten des Verfahrens soll die Antragstellerin vollumfänglich tragen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Durchführung einen entsprechenden Kostenvoranschlag eines Planungsbüros einzuholen.

Sofern Einverständnis seitens der Antragstellerin bzgl. der Höhe der voraussichtlichen Kosten besteht, wird die Verwaltung sodann beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit der Antragstellerin abzuschließen und den Planungsauftrag zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Alter Wirt - Sachstand und Stand der Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 8
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 26.10.2021 ö beratend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.03.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beratend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 10

Sach- und Rechtslage

Wie in der Sitzung am 16.12.2021 beschlossen, erfolgt ein Bericht zum Stand der Ausschreibungen und Vergaben, zum Kostenstand und zum mit dem Pächter abgestimmten Zeitplan.

Ggf. werden Beschlüsse zu einzelnen Vergaben erforderlich.

Stand der Ausschreibungen:

Aufzug: Submission am 02.02.2022 kein Angebot abgegeben

Raumlufttechnische Anlagen: Submission am 02.02.2022 kein Angebot abgegeben.

Pelletbunker: Submission am 02.02.2022 1 Angebot (Prüfung durch Architekturbüro steht aus)

Heizung: Ausschreibung läuft Submission am 04.02.2022

Zimmer-Dachdecker-Spenglerarbeiten: Ausschreibung läuft Submission am 15.02.2022

Kanalbau: Ausschreibung startet nächste Woche

Fenster + Türen: startet nächste Woche

Betonbau (Fundamente Pelletbunker + Küchenanbau) startet nächste Woche

Abbrucharbeiten: startet nächste Woche

Fliesen: startet übernächste Woche

Estrich: startet übernächste Woche

Küchentechnik: Finale Abstimmung mit Pächter in KW 6


Es zeigt sich, dass es schwierig ist, Firmen zu finden. 

Zeitplan

Der Zeitplan ist mit dem Pächter abgestimmt. Ziel: Am 1. Mai einen Biergartenbetrieb zu ermöglichen. Baustelle wird am 01.05.2022 nicht abgeschlossen sein.

Kostenschätzung

Die im Gemeinderat beschlossene Kostenschätzung in Höhe von 956.729,28 Euro ist auch nach der Fortschreibung der Kosten aktuell. Allerdings ist der Puffer für Unvorhergesehenes, der in den Kosten enthalten ist, nahezu ausgeschöpft. Wie die Kosten tatsächlich liegen werden, kann erst nach den ersten Submissionen abgeschätzt werden.

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7. Kindertagesbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö 7
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7.1. Kath. Kindertagesstätte "Zu den Hl. Engeln" Geltendorf; Genehmigung Haushalts-und Stellenplan 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö 7.1

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 11.12.2021 hat die Kirchenstiftung „Zu den Hl. Engeln“, Geltendorf den Haushalts- und Stellenplan 2022 für den Kath. Kindergarten „Zu den Hl. Engeln“ vorgelegt. Dieser ist im RIS als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigefügt. 

Nach § 3 Abs. I der Kooperationsvereinbarung bedarf dieser der Zustimmung durch die Gemeinde Geltendorf. 

Der Träger beantragt eine Erhöhung des im Defizitvertrages unter § 2 Abs. II festgelegten Betrages für Reparaturen auf 9.500 Euro und für Einrichtungsgegenstände auf 7.500 Euro für das Jahr 2022.

Bei einer Sicherheitsbegehung wurden Mängel in Hinblick auf den Brandschutz festgestellt. Im Ruheraum der Krippe fehlt ein zweiter Fluchtweg. Durch den Umbau der Fensterfront kann dieser Mangel relativ kostengünstig behoben werden. Die Kosten belaufen sich laut Angebot auf 5.900 Euro. Ein entsprechender Beschluss hierzu wurde im Gemeinderat am 16.12.2021 bereits gefasst.

Weiterhin sollen einige Einrichtungsgegenstände neu gekauft werden. U. a. Teppiche, Putzwagen, Sprossenwand für die Krippe, sowie ein Regal über der Krippengarderobe. Die notwendigen Beschaffungen wurden bei einer Begehung der Einrichtung im Dezember mit Bürgermeister, Verwaltung und Kindergartenreferentin besprochen.

Es wird um die Genehmigung der Maßnahmen gebeten, sowie um die damit notwendige Erhöhung der in der Defizitvereinbarung festgelegten Höchstbeträge und Abrechnung der Kosten über die Jahresrechnung. 

Die Sanierung des Gartenbereiches konnte 2021 nicht umgesetzt werden. Der Anbieter hat allerdings eine Kostensicherung für 2022 zugesagt. Sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, wird die Maßnahme umgesetzt. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls mit der Jahresrechnung 2022. Überschüsse aus den Vorjahren werden mit verrechnet. Ein entsprechender Beschluss hierzu wurde in der Gemeinderatssitzung am 08.07.2021 gefasst.

Der Stellenplan wurde im Vergleich zum Kindergartenjahr 2020/2021 um 1,5 Erzieherstellen und eine Z-Kraftstelle erhöht, sowie um eine halbe Pflegerstelle verringert. Ebenfalls würden der Träger gerne, um den bestehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, einer weiteren Bürgerin aus dem Gemeindegebiet eine Ausbildung zur Erzieherin ermöglichen. Somit würde sich der Stellenplan in Hinblick auf eine SPS Praktikantin erhöhen. Sollte der Leitungs- und Verwaltungsbonus 2022 erneut gewährt werden, sind mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von ca. 20.000 Euro im laufenden Jahr zu rechnen. 

Die Gemeinde würde, wie vereinbart, 80 % des Gesamtdefizits übernehmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Haushalts- und Stellenplan 2022 und stimmt diesen inklusive der Erhöhung des Betrages für Reparaturkosten auf 9.500 Euro, sowie der Kosten für Einrichtungsgegenstände auf 7.500 Euro zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7.2. Kath. Kindertagesstätte "St. Maria Magdalena" Walleshausen; Genehmigung Haushalts- und Stellenplan 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö 7.2

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 21.01.2022 legte die Kirchenstiftung „Mariä Himmelfahrt“ den Haushalts- und Stellenplan 2022 für die Kath. Kindertagesstätte „St. Maria Magdalena“ vor. Dieser ist im RIS als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigefügt. 

Nach § 6 Abs. I der Kooperationsvereinbarung bedarf diese der Zustimmung durch die Gemeinde Geltendorf. 

In der Defizitvereinbarung §3 Abs. II ist festgelegt:
„Zu den Ausgaben für den Betrieb der Kindertageseinrichtung zählen neben den laufenden Kosten auch die Kosten für Reparaturen bis zu 3.500 € pro Jahr und Ersatzbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen … bis zu 2.500 € pro Jahr…“

Bei einer Erhöhung der Ausgaben ist im Vorfeld das Einvernehmen der Gemeinde einzuholen.
Die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Räumlichkeiten der Einrichtung werden als Eigentümer komplett von der Gemeinde getragen.

Im vorliegenden Haushaltsplan wurden Ausgaben für Raumausstattung mit 20.000,- Euro angesetzt. Dies wurde bereits bei der gemeinsamen Begehung im Dezember 2021 mit Bürgermeister, Verwaltung und Kindergartenreferentin vorgebracht. Es sollen Kinderstühle und Tische, die noch zu dem Erstbestand der Einrichtung zählen, nach und nach in den einzelnen Gruppen ausgetauscht werden.

Ebenfalls soll ein Spielhaus für den Garten gekauft, sowie die Einfassung der Außenspielgeräte erneuert werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 10.000 Euro. 4.000 Euro wurden bereits über Spenden vorfinanziert. 

Der Stellenplan wurde im Vergleich zu Jahr 2021 um eine halbe Erzieherstelle erhöht. 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Haushalts- und Stellenplan zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Haushalts- und Stellenplan und stimmt diesem inklusive der Raumausstattung mit 20.000,- Euro und der zusätzlichen Raumausstattung mit 20.000,- Euro en für Außenspielgeräte in Höhe von 6.000,- € zu.

Die Beschaffung der Raumausstattung und Außenspielgeräte erfolgt in Absprache mit der Gemeindeverwaltung. Bei Beauftragung ohne vorherige Abstimmung sind diese Kosten vollständig von der Kirchenstiftung zu tragen und können nicht in das Defizit eingerechnet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7.3. Betreuungsplätze Nachmittagsbetreuung Grundschulkinder - Vorplanung Neubau Kinderhort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 7.3
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.07.2022 ö beratend 2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.11.2022 ö beratend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö informativ 8
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 04.07.2023 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Das Architekturbüro Reitberger wurde nach Behandlung im Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss am 07.12.2021 beauftragt, in einem ersten Schritt eine Variantenuntersuchung für den Standort eines neuen Kinderhorts vorzunehmen.

Hierzu fand am 11.01.2022 ein Startgespräch zwischen Verwaltung und Architekturbüro statt. 

Unter der Prämisse, dass ein entsprechender Neubau im unmittelbaren Umgriff der Grundschule errichtet werden sollte, wurden mögliche Standorte / Grundstücke diskutiert.

Es wurde besprochen, dass folgende Standorte näher untersucht werden könnten:
  • Flurnummer 1686, Gemarkung Geltendorf = Grundstück Bürgerhaus unter Berücksichtigung der beiden Vorentwürfe für einen späteren Sporthallenneubau
  • Flurnummer 1680, Gemarkung Geltendorf = Grundschulgelände

Die Liste kann im Rahmen der Sitzung durch weitere grundsätzlich in Frage kommende Standorte / Grundstücke erweitert werden.

Grundlage für die Ermittlung des Flächenbedarfs sind folgende Parameter:
  • fünf Gruppen à 25 Kinder (gesamt bis zu 125 Kinder)
  • Raumbedarf: Gruppenhaupt- und Gruppennebenraum, Werk-/Therapieraum, Lagerraum/Wirtschafstraum, Leiterinnenzimmer, Personalraum, Küche mit Vorratsraum, Elternwarteraum, gegebenenfalls Mehrzweckraum, Speiseraum (Vergleich die Mindestvorgaben des Summenraumprogramms als Anlage zur Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR))
  • Variante mit Frischkochküche zur Versorgung der Geltendorfer Einrichtungen (Gemeindekindergarten, Mittagsbetreuung Rabennest, Katholischer Kindergarten Geltendorf, Haus für Kinder der Lebenshilfe, Kinderhort)
  • Fertigstellung bis spätestens 08/2026 (Einführung Rechtsanspruch)

Ein Bau unmittelbar am Schulgebäude hätte den Vorteil, dass ggf. Klassenräume auch am Nachmittag mit genutzt werden können. Außerdem können die Räume je nach Bedarf flexibel auch einer Schulnutzung zugeführt werden. Sofern zukünftig an der Grundschule Geltendorf, die von der Staatsregierung forcierte Einführung von Ganztagesklassen angestoßen wird, würde ein entsprechender Bau am Schulgebäude ebenfalls Synergien bieten.

Nach Prüfung der in Frage kommenden Standorte durch das Architekturbüro Reitberger werden die Ergebnisse im Gemeinderat, ggf. mit Vorberatung im Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss vorgestellt. 

Die Leistungsphasen 3 – 9, ggf. 2 - 9 sind über ein späteres Vergabeverfahren europaweit auszuschreiben.

Beschluss

Für den Neubau eines Kinderhortes sollen durch das beauftragte Architekturbüro Reitberger folgende Standorte näher untersucht werden:
 
  • Flurnummer 1686, Gemarkung Geltendorf = Grundstück Bürgerhaus unter Berücksichtigung der beiden Vorentwürfe für einen späteren Sporthallenneubau
  • Flurnummer 1680, Gemarkung Geltendorf = Grundschulgelände

Die Ergebnisse der Untersuchung sollen bis Ende März im Gemeinderat vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Zusätzliche Hausanschlüsse Grübelanger, Walleshausen - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Bisherige Kostenberechnung

Kosten Erschließung entsprechend Grundstücksaufteilung gemäß Beschluss 18.02.2021


Der Gemeinde entstehen somit voraussichtlich zusätzliche Kosten in Höhe von 11.065,57 € brutto, dem Abwasserzweckverband in Höhe von 18.352,66 € brutto.

Beschluss vom 17.06.2021:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung mit Unterstützung des Ingenieurbüros Glatz & Kraus, die zusätzlichen Hausanschlüsse für das Baugebiet Grübelanger, Walleshausen, wie im Sachverhalt beschrieben auszuschreiben. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister den entsprechenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen, sofern sich das Angebot im Rahmen der Kostenschätzung (zuzüglich max. 10 %) von 50.631,74 Euro brutto (Gemeindeanteil: 11.065,57 Euro brutto + 1.673,33 Euro brutto) bewegt.


Submissionsergebnis vom 17.01.2022

Für die Baumaßnahme wurde das Vergabeverfahren durchgeführt. Die Submission fand am 17.01.2022 statt.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben:


Gesamtangebotssumme
Bieter 1
90.615,88 € brutto
Bieter 2
91.752,39 € brutto
Bieter 3
82.679,37 € brutto
Bieter 4 - Fa. Strommer Tiefbau GmbH
74.189,60 € brutto

Der ausführliche Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Glatz + Kraus, dem sich die Verwaltung anschließt, steht im RIS zur Verfügung.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bieter 4, die Fa. Strommer Tiefbau GmbH in Schongau zu einem Gesamtauftragswert von 74.189,60 € brutto zu beauftragen.


Die Bauabschnitte Verkehrssicherung, Straßenbau sowie Stundenlohnarbeiten werden im Verhältnis der Angebotssummen der Abschnitte Bauleistungen Gemeinde Geltendorf und Bauleistungen des AZV Geltendorf-Eresing ermittelt:

Anteil Gemeinde Geltendorf:                                                        13.919,32 €
(Kostenschätzung: 12.738,90 €)

Anteil AZV Geltendorf-Eresing:                                                60.270,28 €
(Kostenschätzung: 37.892,84 €)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen an die Firma Strommer Tiefbau GmbH in Schongau zu Gesamtkosten von 13.919,32 € brutto. 

Hinzu kommt ein vom Abwasserzweckverband zu beschließender Anteil von 60.270,28 € brutto. Das Gesamtvolumen des Auftrags beläuft sich demnach auf 74.189,60 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Zusätzliche Hausanschlüsse Hausener Feld, Geltendorf - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Kostenberechnung 

Kosten Erschließung entsprechend Grundstücksaufteilung gemäß Vorschlag Planstand 01.06.2021


Der Gemeinde würden somit voraussichtlich zusätzliche Kosten in Höhe von 14.945,27 € brutto, dem Abwasserzweckverband in Höhe von 32.589,46 € brutto entstehen.

Beschluss vom 17.06.2021:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung mit Unterstützung des Ingenieurbüros Glatz & Kraus, die zusätzlichen Hausanschlüsse für das Baugebiet Hausener Feld, Geltendorf, wie im Sachverhalt beschrieben auszuschreiben. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister den entsprechenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen, sofern sich das Angebot im Rahmen der Kostenschätzung (zuzüglich max. 10 %) von 85.859,39 Euro brutto (Gemeindeanteil: 14.945,27 Euro brutto + 2.091,66 Euro brutto) bewegt.

Submissionsergebnis vom 17.01.2022

Für die Baumaßnahme wurde das Vergabeverfahren durchgeführt. Die Submission fand am 17.01.2022 statt.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben:


Gesamtangebotssumme
Bieter 1
112.425,43 € brutto
Bieter 2
106.469,29 € brutto
Bieter 3 - Fa. Strommer Tiefbau GmbH
  94.530,51 € brutto

Der ausführliche Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Glatz + Kraus, dem sich die Verwaltung anschließt, steht im RIS zur Verfügung.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bieter 3, die Fa. Strommer Tiefbau GmbH in Schongau zu einem Gesamtauftragswert von 94.530,51 € brutto zu beauftragen.


Die Bauabschnitte Verkehrssicherung, Straßenbau sowie Stundenlohnarbeiten werden im Verhältnis der Angebotssummen der Abschnitte Bauleistungen Gemeinde Geltendorf und Bauleistungen des AZV Geltendorf-Eresing ermittelt:

Anteil Gemeinde Geltendorf:                                                        15.042,72 €
(Kostenschätzung: 14.945,27 €)

Anteil AZV Geltendorf-Eresing:                                                79.487,79 €
(Kostenschätzung: 68.822,46 €)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen an die Firma Strommer Tiefbau GmbH in Schongau zu Gesamtkosten von 15.042,72 €brutto. 

Hinzu kommt ein vom Abwasserzweckverband zu beschließender Anteil von 79.487,79 € brutto. Das Gesamtvolumen des Auftrags beläuft sich demnach auf 94.530,51 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Haus für Kinder - Sachstand und Kostenverfolgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö informativ 10

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung wird über den Baufortschritt informiert sowie die aktuelle Kostenverfolgung vorgestellt:

Zeitplan:

In den letzten Wochen kam und auch aktuell kommt es immer noch zu einigen Verzögerungen. Grund dafür ist, dass drei Firmen von coronabedingten Ausfällen betroffen sind. Fertigstellungstermin derzeit vrstl. Juni 2022

Aktueller Baufortschritt:

Fenster: im EG weitestgehend eingebaut, Einbau Fenster OG vrstl. ab KW 6
Estrich: im OG Verlegung erfolgt, im EG vrstl. ab 16.02.2022
Lüftung: Fa. in Verzug, noch nicht begonnen
Trockenbau: Wände im EG können geschlossen werden.

Ausschreibungen:

Inneneinbauten: Vorstellung in Hochbaukommission am Mo, 14.02.
Außenbereich: Priorität Erdarbeiten
Fliesen: Aktualisierte Kostenberechnung: ca. 90.000,- € statt der beschlossenen 66.000,- € Ausschreibung nächste Woche, Beschluss wird nachträglich eingeholt
Maler: Ausschreibung KW 6 / 7
Schwingboden: Behandlung im Bauausschuss am 15.02.2022
Stahlbau: Außentreppe + Geländer Submission: 07.02.2022

Kostenverlauf

Der aktuelle Kostenverlauf prognostiziert Gesamtkosten von 5.014.679,08 € (siehe Aufstellung anbei).

Bisher beschlossen waren: 4,85 Millionen Euro zzgl. der Kosten für die PV-Anlage

Kostenprognose liegt somit derzeit ca. 1,5% über Kostenschätzung. In der Kostenprognose ist nach wie vor eine Summe in Höhe von ca. 180.000,- € für Unvorhergesehens enthalten. Die bisherigen Vergaben liegen in Summe knapp unter den Kostenberechnungen.

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11. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 11

Beschluss 1

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.11.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.12.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.01.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö informativ 12
Datenstand vom 12.05.2022 10:01 Uhr