Datum: 15.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Bebauungspläne
2.1 Gmd. Türkenfeld: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Süd" (Vorentwurf) - Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
2.2 Bebauungsplan "Walleshausen - Mitte (Pfarrpfründe)", Verz.-Nr. 2.01 - Aufhebungssatzung - Satzungsbeschluss
3 Bauanträge
3.1 Neubau eines Einfamilienhauses, Unfriedshausener Str. 4, Fl.-Nr. 64/1 Gemarkung Walleshausen
4 Trinkwasser Hausanschlüsse am Schlagberg 16 b bis e
5 Erweiterung / Wiederherstellung Straßenbeleuchtung Von-Miller-Str., Walleshausen
6 Neubau Haus für Kinder: Schwingboden Vergabe
7 Neubau Haus für Kinder: Maler- und Lackierarbeiten_Beschichtungen- Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss (Erneute Freigabe)
8 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
9 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 15.02.2022 ö informativ 1
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2. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 15.02.2022 ö 2

Sach- und Rechtslage

       

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2.1. Gmd. Türkenfeld: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Süd" (Vorentwurf) - Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 15.02.2022 ö 2.1

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat in seiner Sitzung am 15.09.2021 das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ beschlossen. Die Änderung umfasst die Grundstücke westlich der Beurer Straße (Kreisstraße FFB 3), jeweils Gemarkung Türkenfeld:

  • „Am Brand“ mit den Fl.-Nrn. 278, 278/2, 284, 284/1, 284/2, 284/5, 284/7, 284/8, 284/12 und
  • „An der Kälberweide“ mit den Fl.-Nrn. 284/13, 284/16, 284/22, 284/24 und 284/25 sowie  eine Teilfläche des Flurstücks 282

Mit der 1. Änderung sollen für die Unternehmen im Bereich des Änderungsgebietes ein höherer Gestaltungsspielraum und verschiedene Möglichkeiten zu einer dem Standort angemessenen, gewerblichen Nachverdichtung planungsrechtlich gesichert werden. 

Neben der Erhöhung der Grundflächenzahl bzw.  Geschoßflächenzahl soll künftig auch eine Erhöhung der möglichen Gebäudeoberkanten der baulichen Anlagen möglich sein. Zudem soll der übliche Stellplatzschlüssel der Gemeinde für gewerbliche Anlagen modifiziert und auf aktuelle Anforderungen abgestellt werden. Die durch Baugrenzen festgelegten überbaubaren Grundstücksflächen orientieren sich weitestgehend am rechtsverbindlichen Bebauungsplan und sollen lediglich an inneren Grundstücksgrenzen künftig nicht mehr unterbrochen werden.

Das gesamte Änderungsgebiet wird auch weiterhin als „Gewerbegebiet“ gem. § 8 BauNVO festgesetzt. 
Im Hinblick auf die teilweise besonderen Anforderungen der ansässigen Betriebe (Leiharbeiter, Sicht- und Notdienst etc.) werden im Zuge der Änderung besondere Vorgaben zu den ausnahmsweise in einem Gewerbegebiet zulässigen Wohnnutzungen getroffen. Die Erschließung der gewerblichen Grundstücksflächen erfolgt auch weiterhin über die bereits an die Flächen anliegenden, öffentlichen Verkehrsflächen „An der Kälberweide“ und „Am Brand“, sodass keine neuen öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich werden.

Alle Planunterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Türkenfeld unter www.tuerkenfeld.de eingesehen werden.

Die Gemeinde Geltendorf wird gebeten, hierzu bis zum 18.02.2022 Stellung zu beziehen.

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf hat weder Bedenken noch Einwände gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ der Gemeinde Türkenfeld. Auf eine weitere Beteiligung in diesem Verfahren verzichtet.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Bebauungsplan "Walleshausen - Mitte (Pfarrpfründe)", Verz.-Nr. 2.01 - Aufhebungssatzung - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 15.02.2022 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 11.02.2021 für die Grundstücke Flur Nrn. 15/2, 15/3, 15/7, 49, 49/4, 49/5, 49/6, 49/7, 49/8, 49/9, 49/10, 49/11, 49/12, 49/13, 49/14, 49/15, 49/16, 49/17 und 49/18, jeweils Gemarkung Walleshausen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 eingeleitet.

Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 wurde am 17.06.2021 gefasst. Im Anschluss daran wurde zum Vorentwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 19.05.2021, in der Zeit vom 12. Juli 2021 bis einschließlich 12. August 2021 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 06.07.2021 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt.

Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021 behandelt und gewürdigt. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 23.09.2021, in der Zeit vom 20. Dezember 2021 bis einschließlich 28. Januar 2022 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 16.12.2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der erneuten Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Entwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01:

  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Regionaler Planungsverband München
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der erneuten Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 ein:

  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
  • Gemeinde Egling a.d. Paar
  • Gemeinde Eresing
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck

Im Rahmen des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurden keine weiteren Anregungen oder Bedenken mehr vorgebracht, die einer fachlichen Würdigung und Abwägung bedürfen. Nachdem keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen der der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 mehr erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs-/Auslegungsverfahren durchgeführt werden. Demzufolge kann der Satzungsbeschluss zur der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 gefasst und das Aufhebungsverfahren damit abgeschlossen werden. 

Beschluss

  1. Die Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Mitte (Pfarrpfründe)“, Verz. Nr. 2.01, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) in der Fassung vom 24.02.2022, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

  1. Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 24.02.2022 wird als Bestandteil der Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Mitte (Pfarrpfründe)“, Verz. Nr. 2.01, gebilligt.

  1. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 15.02.2022 ö 3

Sach- und Rechtslage

       

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3.1. Neubau eines Einfamilienhauses, Unfriedshausener Str. 4, Fl.-Nr. 64/1 Gemarkung Walleshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 15.02.2022 ö beschließend 3.1

Sach- und Rechtslage

Auf dem Flurstück Nr. 64/1 Gemarkung Walleshausen, Unfriedshauser Str. 4, stellen die Bauherren einen Antrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses.

Vorliegend greift kein Bebauungsplan, weshalb die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB durch das zuständige Landratsamt erfolgt.

Das gesamte Grundstück misst 523 m².

Die Grundfläche des Neubaus misst 93,5 m² (8,50m x 11,00m).
Die Wandhöhe liegt bei  5,965 m, die Firsthöhe bei 7,68 m.

Das Haus erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 22° und zwei Vollgeschosse. 

Die GRZ liegt bei 0,184 und die GFZ bei 0,358. 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Entwässerungspläne lagen vor und wurden bestätigt.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.-Nr. 64/1 Gemarkung Walleshausen, Unfriedshausener Str. 4, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Trinkwasser Hausanschlüsse am Schlagberg 16 b bis e

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 15.02.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Für das Bauvorhaben Am Schlagberg 16 b bis e in Geltendorf werden Trinkwasser- Hausanschlüsse benötigt.

Zu der Maßnahme sind folgende Angebote der Firma Gistl eingegangen:

Summe netto         Summe brutto

Trinkwasseranschluß
TW Neuanschluß Gemeinde-Anteil                           7.981,06 €                   9.497,46 €
TW Neuanschluß Privat-Anteil                                   8.318,59 €                   9.899,12 €


GESAMT                                                         16.299,65 €                 19.396,58 €

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf stimmt der Vergabe des Auftrags für die Trinkwasser-Hausanschlüsse an die Fa. Gistl in Höhe von gesamt 19.396,58 € brutto entsprechend der im Sachverhalt beschriebenen 2 Angebote „Am Schlagberg 16 b bis e“ in Geltendorf zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Erweiterung / Wiederherstellung Straßenbeleuchtung Von-Miller-Str., Walleshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 15.02.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Von mehreren Bürgern wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, ab der Einmündung Mühlanger in die Von-Miller-Straße, Richtung Norden (zur Kläranlage) die Beleuchtung zu erweitern bzw. wieder herzustellen.

Bei LEW-Verteilnetz-GmbH (LVN) wurde ein Angebot für die Erweiterung der Beleuchtung angefordert.
Das Angebot beläuft sich auf brutto 7.736,67€.

Es müssen folgende Arbeiten ausgeführt werden:

Durch den Abriss von Haus-Nr. 3 wird die Schaltphase der Straßenbeleuchtung unterbrochen. Die Leuchtpunkte Nr.1 und 2 haben keine SB-Versorgung mehr. Daher ist es nötig, die SB-Versorgung durch ein neues SB-Kabel wieder herzustellen.

Außerdem wurde die Zuleitung am Holzmast Nr. 15 wegen der Hausanschlussumstellung auf Kabelanschluss im Frühjahr 2021 von Haus-Nr. 9 abgebaut. Die Leuchte an Holzmast Nr. 15 ist somit ohne Versorgung.

Geplante Maßnahme:
- Aufstellen 2 SB Maste 6 m Leuchtpunkthöhe und Montage von 2 LED Leuchten Schreder Teceo
- Verlegen von 170 m SB-Kabel in vorh. Rohr inkl. Bachunterquerung
- Anschluss an best. Leuchte Nr. 1 am Mühlanger

Die Kosten für den Abbau des alten Ortsnetz-Holzmastes und der Schaltphase wird zu 100% von der LVN übernommen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Beauftragung der LVN zu Gesamtkosten in Höhe von 7.736,67 € brutto zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Neubau Haus für Kinder: Schwingboden Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 15.02.2022 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 11.11.2021 wurde vom Gemeinderat die Ausschreibung des Schwingbodens für den Mehrzweckraum mit einem geschätzten Auftragswert von brutto 18.600,00€ beschlossen.
Gemäß den Vorgaben des Beschlusses darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 18.600€ bis 20.460€.
Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei brutto 29.512,05€ und somit 10.912,05€ 
(ca. 58,67%) über der Kostenberechnung.

Es wurde bei 3 Firmen angefragt, 2 Firmen haben offiziell abgesagt. 
Zum Termin wurde 1 Angebot abgegeben, das gewertet werden konnten.

Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
18.600,00€                =        100% Kostenberechnung
29.512,05€                =        158,67% wirtschaftlichster Bieter

Bezogen auf das bepreiste LV (100%) beträgt die Abweichung auf den wirtschaftlichsten Bieter 58,67%. Die Prüfung des Preisspielgels bezüglich auffälliger Einzelpositionen ergab folgendes Ergebnis:

Auffällige Einzelpositionen waren nicht ersichtlich, im Schätzpreis LV wurden Vergabe-Preise eines einige Zeit zurückliegenden vergebenen Auftrags mit prozentualen Zuschlägen eingesetzt, für die hier ausgeschriebenen Leistungen sind jedoch offensichtlich aufgrund der derzeit sehr hohen Holzpreise keine günstigeren Preise zu erzielen.
Die Wirtschaftlichkeit ist bei Beauftragung des Angebotes des Bieters gegeben. Das Angebot ist auskömmlich.
Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten, so wie unangemessen hohe oder niedrige Einheitspreise konnten im Angebot des Bieters nicht festgestellt werden.

Die Überprüfung der Referenzen ergab folgendes Ergebnis: Firma ist im PQ-Verein präqualifiziert, Registriernummer 101.001732, Referenzen durchgehend positiv. 

Die Firma Wilms GmbH aus 97353 Wiesentheid verfügt über die technische Kompetenz, Gerät und
Mitarbeiter, um die ausgeschriebenen Leistungen fach- und termingerecht zu erbringen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt  der Vergabe des Schwingbodens für den Mehrzweckraum an die Firma Wilms GmbH aus 97353 Wiesentheid mit einer geprüften Auftragssumme von brutto 29.512,05€ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Neubau Haus für Kinder: Maler- und Lackierarbeiten_Beschichtungen- Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss (Erneute Freigabe)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 15.02.2022 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau Haus für Kinder sollen die Beschichtungsarbeiten ausgeschrieben werden.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Positionen:

313_MALER- UND LACKIERARBEITEN 

BESCHICHTUNGSARBEITEN
Beschichtungsarbeiten innen im EG sowie 1.OG.
Erstbeschichtung ca. 2000 m² 
Verspachteln Betonwände ca. 360 m² (neu)
Untergrund: überwiegend Gipsfaserplatten, Erstbeschichtung von Stahlzargen ca. 50 Stück

Ausführungszeit:
14.03.2022 - 15.04.2022
Kosten:
Gemäß Kostenberechnung ist mit einer Vergabesumme von 25.000,- Euro brutto zu rechnen.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Beschichtungsarbeiten auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 25.000,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 15.02.2022 ö beschließend 8

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung  vom 07.12.2021
wird einstimmig genehmigt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 15.02.2022 ö informativ 9
Datenstand vom 30.08.2022 11:53 Uhr