Datum: 24.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Antrag der Feuerwehr Walleshausen: Einrichtung einer First Responder Einheit in Walleshausen
5 Bebauungsplan "Walleshausen - Mitte (Pfarrpfründe)", Verz.-Nr. 2.01 - Aufhebungssatzung - Satzungsbeschluss
6 Alter Wirt - Sachstand und Stand der Vergaben
7 Neubau Haus für Kinder
7.1 Neubau Haus für Kinder: Fliesen- und Plattenarbeiten-Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss (Erneute Freigabe)
7.2 Neubau Haus für Kinder: Fliesen- und Plattenarbeiten- Vergabe
7.3 Neubau Haus für Kinder: Stahlbauarbeiten-Vergabe-
7.4 Neubau Haus für Kinder: Tischlerarbeiten (INNENAUSBAU/EINBAUMÖBEL)-Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss-
7.5 Neubau Haus für Kinder: Lose Möblierung -Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss -
7.6 Neubau Haus für Kinder: Küche mit Einbaugeräte -Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss-
7.7 Neubau Haus für Kinder: Freianlagen- Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
8 Vermietung der Paartalhalle für private Veranstaltungen
9 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
10 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Anton Winterholler:
Wie lange dauert es, bis ein Gemeinderatsbeschluss umgesetzt wird? Ich habe mehrmals angefragt und die Aussage erhalten, dass es Chefsache ist. Da ich keine Rückmeldung erhalte, frage ich mich, ob er nicht will? Bei einem Beispiel in der Oberpfalz dauert es 6 Monate bis ein vergleichbarer Bauantrag genehmigt wird. In Geltendorf ist nach drei Monaten noch kein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, obwohl ich alle Kosten übernehmen würde.
Robert Sedlmayr:
Wir brauchen noch ein Angebot, da es nicht nur ein Bebauungsplanverfahren sein wird. Das gesamte Gebiet ist nicht im Flächennutzungsplan enthalten. Dafür brauchen wir noch eine Einschätzung und Kostenschätzung des Planungsverbandes. Sobald das aussteht, wird der städtebauliche Vertrag zur Unterzeichnung vorgelegt. Ich bitte noch um etwas Geduld.
Benno Weiß:
Ich komme aus Kaltenberg und mein Anliegen betrifft die Ortsabrundung Lindenstraße. Ich war am 19.02.2021 im Bauamt um mich ortskundig zu machen. Am 18.03.2021 hatte ich einen Termin beim Bürgermeister, da ein Teil des Straßengrundes auf meinem bzw. dem Grundstück meiner Schwester verläuft. Bei der Kommendantenwahl in Kaltenberg am 28.06.2021 hatte ich das Problem nochmals angesprochen. Am 28.08.2021 habe ich schließlich eine Bauvoranfrage gestellt und die Info erhalten, dass es bei der nächsten Bauausschusssitzung behandelt werden würde. Bisher habe ich noch keine Rückmeldung erhalten. Ich bin sehr an einer Einigung interessiert. In diesem Zusammenhang möchte ich die Überschwemmungslinie ansprechen. Sie entspricht der Ortsabrundung, die älter ist und ist auffällig. Ich wollte aufgrund meiner Krankheit mein Grundstück an meine Kinder weiter geben. Durch das eine Jahr Verzug kommen nun hohe sechsstellige Schenkungssteuersummen auf meine Kinder zu. So lange keine Rückmeldung zu erhalten, ist verdächtig. Ich möchte nochmal hinweisen, dass ich auf eine Einigung bedacht bin. Im Frühjahr werde ich allerdings meine Grundstücke einfrieden, dnn steht nur noch ein Teil der Straße zur Verfügung.
Robert Sedlmayr:
Der Punkt wurde im Herbst aufgrund der gekürzten Sitzungszeit leider immer wieder verschoben und mitgezogen und konnte erst jetzt behandelt werden. Ich werde das Ergebnis zeitnah kommunizieren.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Beschluss vom 03.02.2022:

„Der Gemeinderat stimmt der Ausschreibung der zusätzlichen unbefristeten Stelle der stellvertretenden Einrichtungsleitung des Gemeindekindergartens und –hortes Entgeltgruppe S 15 TVöD-SuE, zu.

Der Stellenplan 2022 wird entsprechend angepasst.“

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:

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4. Antrag der Feuerwehr Walleshausen: Einrichtung einer First Responder Einheit in Walleshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Feuerwehrausschuss (Gemeinde Geltendorf) Feuerwehrausschuss-Sitzung 07.02.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Feuerwehr Walleshausen möchte zur Ergänzung der Rettungskräfte und zur Verkürzung der Zeit bis zur Ankunft medizinischer Hilfe im Notfall eine First Responder Einheit gründen. Da im Gemeindegebiet aktuell kein Rettungsdienst vorhanden ist, kann durch die First Responder Einheit eine schnellere Erste Hilfe sichergestellt werden. Träger soll der Feuerwehrverein Walleshausen sein.
Alle notwendigen Voraussetzungen werden von der Feuerwehr Walleshausen erfüllt. Insbesondere ist das bestehende MZF als First Responder Fahrzeug geeignet. Es wird somit kein zusätzliches Fahrzeug benötigt. Bei der damaligen Beschaffung des MZF wurde zwar von den Ortskommandanten einstimmig beschlossen, dass keine automatische Ersatzbeschaffung erfolgen soll und auch in der Feuerwehrbedarfsempfehlung des Landkreises ist eine Ersatzbeschaffung für das MZF der FF Walleshausen nicht vorgesehen. Das Fahrzeug ist jedoch für den First Responder Einsatz unabkömmlich und wird auch sonst rege von der Feuerwehr genutzt. Mit der Zustimmung zur Einrichtung einer First Responder Einheit geht somit auch die Notwendigkeit einher, das derzeitige MZF zu ersetzen, wenn dieses nicht mehr einsatzfähig ist. 
Bei einer First Responder Einheit handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Die Verantwortung liegt somit bei der Gemeinde Geltendorf, weshalb auch ein Beschluss erforderlich wird. Insofern wird für entsprechende Einsätze grundsätzlich auch kein Verdienstausfall gewährt.
Seitens der Verwaltung und der Kreisbrandinspektion Landsberg am Lech wird die Einrichtung einer First Responder Einheit vollumfänglich unterstützt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer First Responder Einheit für das Ortsgebiet Walleshausen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu. Sofern sich das Angebot etabliert hat, soll das Einsatzgebiet mindestens auch auf die anderen Ortsteile der Gemeinde Geltendorf ausgedehnt werden.
Die Trägerschaft für die Frist Responder Einheit soll der Feuerwehrverein Walleshausen übernehmen. 
Die Gemeinde Geltendorf beteiligt sich an den Kosten der benötigten einmaligen Ausstattung (max. 7.000,- €) und übernimmt die zu erwartenden jährlichen Kosten von ca. 3.000,- €.
Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, mit dem Feuerwehrverein einen entsprechenden Vertrag zu schließen, der die Übertragung der freiwilligen hoheitlichen Aufgabe und die Finanzierung regelt.
Nach Abschluss des Vertrages wird die Verwaltung ermächtigt, bei der Integrierten Leitstelle Fürstenfeldbruck den Betrieb einer First Responder Einheit in Walleshausen zu beantragen und die Freigabe der Alarmierung der Feuerwehr Walleshausen für First Responder Einsätze zu bestätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan "Walleshausen - Mitte (Pfarrpfründe)", Verz.-Nr. 2.01 - Aufhebungssatzung - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 15.02.2022 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 11.02.2021 für die Grundstücke Flur Nrn. 15/2, 15/3, 15/7, 49, 49/4, 49/5, 49/6, 49/7, 49/8, 49/9, 49/10, 49/11, 49/12, 49/13, 49/14, 49/15, 49/16, 49/17 und 49/18, jeweils Gemarkung Walleshausen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 eingeleitet.

Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 wurde am 17.06.2021 gefasst. Im Anschluss daran wurde zum Vorentwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 19.05.2021, in der Zeit vom 12. Juli 2021 bis einschließlich 12. August 2021 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 06.07.2021 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt.

Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021 behandelt und gewürdigt. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 23.09.2021, in der Zeit vom 20. Dezember 2021 bis einschließlich 28. Januar 2022 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 16.12.2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der erneuten Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Entwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01:

  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Regionaler Planungsverband München
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der erneuten Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 ein:

  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
  • Gemeinde Egling a.d. Paar
  • Gemeinde Eresing
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck

Im Rahmen des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurden keine weiteren Anregungen oder Bedenken mehr vorgebracht, die einer fachlichen Würdigung und Abwägung bedürfen. Nachdem keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen der der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 mehr erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs-/Auslegungsverfahren durchgeführt werden. Demzufolge kann der Satzungsbeschluss zur der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 gefasst und das Aufhebungsverfahren damit abgeschlossen werden. 

Beschluss

  1. Die Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Mitte (Pfarrpfründe)“, Verz. Nr. 2.01, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) in der Fassung vom 24.02.2022, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

  1. Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 24.02.2022 wird als Bestandteil der Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Mitte (Pfarrpfründe)“, Verz. Nr. 2.01, gebilligt.

  1. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Alter Wirt - Sachstand und Stand der Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 8
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 26.10.2021 ö beratend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.03.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beratend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 10

Sach- und Rechtslage

Wie in der Sitzung am 16.12.2021 beschlossen, erfolgt in jeder Sitzung ein Bericht zum Stand der Ausschreibungen und Vergaben sowie zum Kostenstand.

Ggf. werden Beschlüsse zu einzelnen Vergaben erforderlich.

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7. Neubau Haus für Kinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö 7
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7.1. Neubau Haus für Kinder: Fliesen- und Plattenarbeiten-Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss (Erneute Freigabe)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 7.1

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung am 03.02.2022 wurde bereits die Freigabe der Ausschreibung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit offiziell nachgeholt.

Für den Neubau Haus für Kinder sollen die Fliesen- und Plattenarbeiten ausgeschrieben werden.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Positionen:

315_Fliesen- und Plattenarbeiten

FLIESEN KERAMISCH UND NATURSTEIN

Fliesen Wandbekleidung ca. 425 m² (neu 125m² mehr)
Fliesen Bodenbelag keramisch ca. 240 m²
Fliesen Bodenbelag Naturstein ca. 100 m²,
Sauberlauf innen und außen ca. 15 m²

Ausführungszeit:
14.03.2022 - 15.04.2022
Kosten:
Gemäß Kostenberechnung ist mit einer Vergabesumme von 91.500,00 € brutto zu rechnen

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Fliesen- und Plattenarbeiten auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 91.500,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.2. Neubau Haus für Kinder: Fliesen- und Plattenarbeiten- Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 7.2

Sach- und Rechtslage

ANGEBOTSAUSWERTUNG und VERGABEEMPFEHLUNG für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen gemäß VOB/A 2019 § 16 und §§ 16 a-d

Projekt: Neubau eines Kinderhauses (5-gruppig)
Standort: Am Graben 12, 82269 Geltendorf
Bauherr: Gemeinde Geltendorf
Gewerk: 315_FLIESEN ‐UND PLATTENARBEITEN
Submission /Abgabe: 23.02.2022 10:00
Bindefrist: 25.03.2022
Vergabenummer: GEL_KT_315
Vergabeart: Freihändige Vergabe

1. Formale Prüfung (nach VOB/A 2019 § 16 (1) und § 16a)
Die erste Durchsicht auf formale und rechnerische Richtigkeit erfolgte durch das Bauamt der
Gemeinde Geltendorf. Die ergänzende formale Prüfung wurde durch das Architekturbüro Reitberger
durchgeführt.
Zur Angebotsabgabe wurden 20 Unternehmen aufgefordert, davon 20 nicht am Ort der
Leistungserbringung ansässig (Vorgabe gemäß VOB/A § 2 (1) Satz2 ; VOB/A § 6 (1).
Es gingen insgesamt 2 Angebote in Papierform ein, von denen keines ausgeschlossen werden
musste.
Nach den Feststellungen der Abteilung Bauamt der Gemeinde Geltendorf lag kein Ausschlussgrund
vor.
Beide Angebote wurden vertieft untersucht und blieben in der Wertung.

2. Eignung (nach VOB/A 2019 § 16b (2))
Die Prüfung der Eignung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter wurde vor der Aufforderung
zur Angebotsabgabe durchgeführt.
Über die aufgeforderten Bieter lagen uns zum Zeitpunkt der Aufforderung keine Informationen vor, die
eine Nichtberücksichtigung erforderlich machen würden.
Der Bestbieter ist unter der Registriernummer 010.070060 Verein für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. eingetragen.

3. Rechnerische Prüfung (nach VOB/A 2016 § 16c (1) und (2))
Laut beigefügtem Preisspiegel ergaben sich die folgenden Endpreise (brutto einschl. Nachlass):
Rang Bieter Nr./Name GP, Brutto Vergl.% Angebot vom:
Platz 1 Wagner, Unterschleissheim 123.676,55 € 100,00% 19.02.2022
Platz 2 Pirzer, Walderbach 128.836,83 € 14.02.2022
LV‐Schätzpreis 91.458,81 €
Die ursprüngliche Kostenberechnung (Gewerkeschätzung) lag bei brutto. 66.008,42 € , die Kosten
wurden jedoch bereits im bepreisten LV erhöht, da hier einige einbauten nicht erfasst waren und
Preise für Fliesen sich erhöht haben.
Der Bestbieter hat jedoch in Aussicht gestellt, dass nach Vergabe durch Änderungen zu den
angegebenen Fabrikaten ggf. die Kosten noch gesenkt werden können.

4. Technische Prüfung / Besonderheiten / Fachlich-Inhaltliche Prüfung
Die Prüfung der Angaben im Bieterangabenverzeichnis der vertieft untersuchten Bieter ergab
folgendes Ergebnis:
Firma geeignet, Angebot entspricht den Ausschreibungsunterlagen, gem. VHB Bayern , Richtlinien zu 321.H Überprüfung erfolgt.

5. Wirtschaftliche Prüfung (nach VOB/A 2016 § 16d (1))
Alle vertieft untersuchten Angebote liegen über dem Bereich des Schätzpreis-LVs 91.458,81 € brutto). Bezogen auf das bepreiste LV (100 %) beträgt die Abweichung auf Rang 1 + 35,23%.
Die Prüfung des Preisspiegels/Schwerpunktpreisspiegels bezüglich auffälliger Einzelpositionen ergab
folgendes Ergebnis:
Die Angebotspreise bei beiden Bietern sind durchgängig höher als die Schätzpreise, unangemessene Preise konnten nicht festgestellt werden.
Die Wirtschaftlichkeit ist bei Beauftragung des Angebotes des Bestbieters gegeben. Das Angebot ist auskömmlich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der 315_FLIESEN ‐UND PLATTENARBEITEN an die Firma NATURSTEINE WAGNER BAU, Max-Planck-Str. 9, 85716 Unterschleissheim mit einer geprüften Auftragssumme von brutto 123.676,55 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.3. Neubau Haus für Kinder: Stahlbauarbeiten-Vergabe-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 7.3

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 25.01.2022 wurde vom Gemeinderat die Ausschreibung der Stahlbauarbeiten mit einem geschätzten Auftragswert von brutto 40.851,63€ beschlossen.
Gemäß den Vorgaben des Beschlusses darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 40.851,63€ bis 44.936,79€.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei brutto 60.240,18€ und somit 19.388,55€ 
(ca. 47,46%) über der Kostenberechnung.

Es wurde bei 10 Firmen angefragt, 3 Firmen haben offiziell abgesagt. 
Zum Termin wurde 1 Angebot abgegeben, das gewertet werden konnte.

Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
40.851,63€                =        100% Kostenberechnung
60.240,18€                =        147,46% wirtschaftlichster Bieter

Bezogen auf das bepreiste LV (100%) beträgt die Abweichung auf den wirtschaftlichsten Bieter 47,46%. Die Prüfung des Preisspielgels bezüglich auffälliger Einzelpositionen ergab folgendes Ergebnis:

Insbesondere POS. 01.001 Gitterrosttreppe liegt oberhalb des LV-Schätzpreises, die anderen Positionen befinden sich in einem annehmbaren Rahmen. Die hohe Abweichung vom LV-Schätzpreis konnte durch den Anbieter plausibel begründet werden.
Die Wirtschaftlichkeit ist bei Beauftragung des Angebotes des Bieters gegeben. Das Angebot ist auskömmlich.

Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten, so wie unangemessen hohe oder niedrige Einheitspreise konnten im Angebot des Bieters nicht festgestellt werden.
Die Firma Stefan Löhr Metallbau GmbH aus 82284 Grafrath ist dem Architekturbüro aus früheren Maßnahmen positiv bekannt und verfügt über die technische Kompetenz, Gerät und Mitarbeiter, um die ausgeschriebenen Leistungen fach- und termingerecht zu erbringen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Stahlbauarbeiten an die Firma Stefan Löhr Metallbau GmbH aus 82284 Grafrath mit einer geprüften Auftragssumme von brutto 60.240,18€ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.4. Neubau Haus für Kinder: Tischlerarbeiten (INNENAUSBAU/EINBAUMÖBEL)-Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 7.4

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau Haus für Kinder soll die feste Möblierung ausgeschrieben werden.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Positionen:

320 TISCHLERARBEITEN (INNENAUSBAU/EINBAUMÖBEL)
LV KURZBESCHREIBUNG EINBAUMÖBEL INNENAUSBAU
Garderoben für 3-gruppige Kinderkrippe und 2-gruppigen Kindergarten, Wandverkleidungen, Regale

16 Einbau- und Materialschränke
1 Kinderküche mit Elektrogeräten
4 Wickelkommoden

CPV-Codes:
45421153-1 - Installation von Einbaumöbeln
45421151-7 - Installation von Einbauküchen
45421160-3 - Beschlagarbeiten
45432210-9 - Wandverkleidungsarbeiten
Das Büro Reitberger stellte der Hochbaukommission am 24.02.2022 die feste Möblierung vor.

Garderoben
Einbauschränke (Intensivraum und Schlafraum)
Küchenzeilen in den Gruppenräumen

Die Fronten werden farblich den jeweiligen Gruppenräumen angepasst. Auf dezente Farben wird geachtet.

Kosten:                                        ca. 155.000 € brutto
Preissteigerungen Holzwerkstoffe(ursprüngliche Kostenschätzung 142.380 € brutto)
Ausführungszeitraum: 15.04.2022 - 20.05.2022

Anmerkung Hochbaukommission:
Bei den Küchenzeilen werden anstelle der Emaillebecken, Edelstahlbecken ausgeschrieben.
Die Hochbaukommission empfiehlt dem Gemeinderat die feste Möblierung wie vorgestellt auszuschreiben.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die beschriebene feste Möblierung auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 155.000 € brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.          

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.5. Neubau Haus für Kinder: Lose Möblierung -Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 7.5

Sach- und Rechtslage

AUSSTATTUNG_MÖBLIERUNG
Gruppenräume Grundausstattung Tische/Stühle/Schränkchen/Spielteppiche/Matratzen
Ausstattung/Bestuhlung Mehrzweckraum/Foyer

Aktueller Schätzpreis: 70.000 €
Ausführungszeitraum: Mai/Juni 2022

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Ausstattung/Möblierung, Gruppenräume Grundausstattung Tische/Stühle/Schränken/Spielteppiche/Matratzen, sowie Ausstattung/Bestuhlung Mehrzweckraum/Foyer auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 70.000,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7.6. Neubau Haus für Kinder: Küche mit Einbaugeräte -Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 7.6

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau Haus für Kinder soll die Küche ausgeschrieben werden.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Positionen:

602_Küche mit Einbaugeräte

Das Büro Reitberger stellte der Hochbaukommission am 14.02.2022 die feste Möblierung vor.

Küche mit Einbaugeräte                          
Die Küche bietet neben viel Staufläche für das Geschirr auch die vorgeschriebene Trennung zwischen dem Kochplatz und der Spülstation. Es werden neben einem normalen Herd mit Feld noch ein Kühlschrank und ein Gefrierschrank (Größe gem. Gastro-Gewerbe) vorgesehen. Auch wurde nicht an Arbeitsplattenplatz gespart.

Kosten:                ca.50.113,57€ brutto

Die Hochbaukommission empfiehlt dem Gemeinderat die Küche wie vorgestellt auszuschreiben.        

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die beschriebene Küche mit Einbaugeräten auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 50.113,57 € brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.              

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7.7. Neubau Haus für Kinder: Freianlagen- Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 7.7

Sach- und Rechtslage

LV KURZBESCHREIBUNG 
FREIANLAGEN HAUS FÜR KINDER UND GEMEINDEKINDERGARTEN
Pflasterarbeiten Betonstein 2720 m², Mischpflaster 25 m², Ungebundene Wegedecke 260 m², Spielflächen mit Fallschutzriesel 325 m³, Sandspielflächen 150 m²
Rasenflächen1320 m², Pflanzflächen 480 m²
Randeinfassungen Bordstein, Betonpflasterstein, Randeinfassung Betonpflasterpalisade

Baumpflanzungen 15 Stück
Spielhügel, Spielgeräte und Kletterpfade aus natürlichen Materialien,
Hochbeete und div. Sitzgelegenheiten.

CPV-Codes:
45112700-2 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
45112710-5 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
45112712-9 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen
45112720-8 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen
45112723-9 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Spielplätze

Bauherren-/Nutzerwünsche Umbau Rampe Eingang 

Aktueller Schätzpreis:                320.000 €
(Ursprüngliche Kostenschätzung:        300.000 € brutto)
Kosten je ca. 50% KH und GemeindeKIGA 

Ausführungszeitraum: 01.05.2022 - 20.07.2022        

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Freianlagen Haus für Kinder und Gemeindekindergarten auszuschreiben.

Die Ausschreibung muss so gegliedert werden, damit die Kosten eindeutig dem Haus für Kinder und dem Gemeindekindergarten zugeordnet werden können.
Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 320.000,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Vermietung der Paartalhalle für private Veranstaltungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Seitens eines Walleshauser Bürgers wurde eine Anmietung der Paartalhalle für eine Privatveranstaltung angefragt. Bisher wurde die Paartalhalle nicht privat vermietet.
Es sollte grundsätzlich beschlossen werden, ob eine Vermietung der Paartalhalle für Privatveranstaltungen zugelassen werden soll.
Bei Zustimmung wird empfohlen, die Sätze und Vorgaben für die Vermietung des Bürgerhauses auch für die Paartalhalle festzusetzen.
Es soll dann eine entsprechende Nutzungsvereinbarung geschlossen werden.
Für das Bürgerhaus in Geltendorf gelten folgende Gebührensätze und Regelungen:

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Vermietung der Paartalhalle für private Veranstaltungen zu. Es gelten die Gebühren- und Nutzungsfestsetzungen wie für das Bürgerhaus in Geltendorf.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 9

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö informativ 10
Datenstand vom 04.08.2022 15:17 Uhr