Datum: 08.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Bauanträge
2.1 Sanierung des Nebengebäudes und Umnutzung zur Erstellung zweier Ladengeschäfte, Fl.Nr. 1590/6 Gemarkung Geltendorf, Am Bahnhof
2.2 Errichtung eines beheizten Wintergartens auf Fl.-Nr. 118/3 Gemarkung Hausen bei Geltendorf, Marteleweg 23a
2.3 Weiterer Befreiungsantrag: Neubau eines Wohnhauses, Fl.-Nr. 1218/1 Gemarkung Kaltenberg, Schüleinstr. 2a
2.4 Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Abstandsflächen, Fl.Nr. 822 Gemarkung Geltendorf, Dorfstr. 29
3 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
4 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.03.2022 ö informativ 1
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.03.2022 ö 2

Sach- und Rechtslage

       

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2.1. Sanierung des Nebengebäudes und Umnutzung zur Erstellung zweier Ladengeschäfte, Fl.Nr. 1590/6 Gemarkung Geltendorf, Am Bahnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.03.2022 ö beschließend 2.1

Sach- und Rechtslage

Auf den Flurstücken 1590/6, /28 und /34 Gemarkung Geltendorf wird die Sanierung  des Nebengebäudes und die Umnutzung zur Erstellung zweier Ladengeschäfte beantragt.

Die Sanierung hat folgendes zum Inhalt:
  • Neue Gipskartonwände als Trennwände
  • Austausch Fußbodenbelag
  • Fensteraustausch

Das Gebäude soll Flächen mit 121,23 m² für zwei Verkaufsstätten anbieten.

Hierfür werden 4 Stellplätze auf dem Flurstück 1590/2 Gemarkung Geltendorf nachgewiesen.

Das Grundstück liegt nicht mehr im Umgriff des Bebauungsplanes „Geltendorf Süd – südlicher Teil“. 

Das Flurstück 1590/6 Gemarkung Geltendorf wird zum 15.03.2022 von Bahnbetriebszwecken freigestellt sein. Ein entsprechender Freistellungsbescheid liegt vor.

Für die Abstandsflächen werden noch Abstandsflächenübernahmeerklärungen eingereicht für die Fl.Nrn. 1590/28, /31 und /26.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Bauantrag „Sanierung des Nebengebäudes und Umnutzung zur Erstellung zweier Ladengeschäfte“ auf Fl.-Nr. 1590/6 Gemarkung Geltendorf, Nähe „Am Bahnhof“ gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung eines beheizten Wintergartens auf Fl.-Nr. 118/3 Gemarkung Hausen bei Geltendorf, Marteleweg 23a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.03.2022 ö beschließend 2.2

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird die Errichtung eines beheizten Wintergartens auf dem Flurstück 118/3 Gemarkung Hausen b. Geltendorf, Marteleweg 23a.

Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan. Daher beurteilt sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB.

Der Wintergarten soll südlich an die Doppelhaushälfte Nr. 23a mit einer Fläche von 18,24 m² (5,7m x 3,2m) angebaut werden. Damit wird die bestehende GRZ von 0,5 auf 0,525 erhöht.

Es erhält ein Flachdach mit einer Dachneigung von 6,7°.         

Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Errichtung eines beheizten Wintergartens auf Fl.-Nr. 118/3 Gemarkung Hausen b. Geltendorf, Marteleweg 23a nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.3. Weiterer Befreiungsantrag: Neubau eines Wohnhauses, Fl.-Nr. 1218/1 Gemarkung Kaltenberg, Schüleinstr. 2a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beschließend 4.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.03.2022 ö beschließend 2.3

Sach- und Rechtslage

Auf seiner Sitzung am 25.01.2022 erteilte der Bauaussschuss der Gemeinde Geltendorf sein Einvernehmen zur Errichtung eines Neubaus in der Schüleinstr. 2a, Fl.Nr. 1218/1 Gemarkung Kaltenberg.

Die Baumappen wurden samt Stellungnahme und Beschlussbuchauszug an die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Landsberg am Lech weitergeleitet. Nach Durchsicht der Unterlagen teilt nun das Landratsamt mit, dass die unter Ziffer 4.7 festgeschriebene Mindestgrundstücksgröße für Einzelhäuser vorliegend nicht eingehalten wird. Für diese Abweichung muss eine Befreiung beantragt werden.

Festgesetzt wird eine Mindestgrundstücksgröße von 600 m². Das Grundstück erzielt aber nur 538 m². 

Die Verwaltung hat folgendes recherchiert:

Das Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde zwischen 1930 und 1939 errichtet (auf jeden Fall noch vor dem 2. Weltkrieg). Das Grundstück wurde 1997/1998 geteilt. Der Bebauungsplan wurde erst 2002 als Satzung beschlossen.

Mit dem Neubau wird kein wesentlich größeres Gebäude errichtet, das Verhältnis Grundstück vs. Gebäude bleibt nahezu unverändert. 
Es kann nicht nachvollzogen werden, warum im Bebauungsplan eine Mindestgrundstückgröße auch für ein bereits existierendes, kleineres mit einem Einzelhaus bebautes Grundstück festgesetzt wird.

Mitunter wird im Bebauungsplan auch festgesetzt, dass eine Teilung des Grundstücks durch die Gemeinde genehmigt werden muss. Bezug nehmend auf diese Teilung war sich die Gemeinde bei Erlass der Satzung im Jahre 2002 (Bebauungsplan) bereits darüber im Bilde. Der Bauherr darf darauf vertrauen, dass der Teilung seitens der Gemeinde zugestimmt wurde. Dass über 20 Jahre später plötzlich die Grundzüge der Planung durch die Abweichung von 62m² berührt sein sollen, hält die Verwaltung für fraglich. Auch können hierdurch weder die nachbarschaftlichen Interessen plötzlich beeinträchtigt noch die öffentlichen Belange berührt werden.

Daher kann aus Sicht der Verwaltung diesem erforderlichen Befreiungsantrag zugestimmt werden. 


Ergänzung: 08.03.2022, 19.45Uhr (live)
Die Verwaltung möchte außerdem erfahren, ob mit dem in der Planzeichnung festgesetzte Baufenster gleichzusetzen ist mit der durch die Gemeinde erforderlichen Zustimmung hinsichtlich der Grundstücksteilung. War es seinerzeit der Wille der Gemeinde, dass auf dem kleineren Grundstück mit 538 m² ein Neubau in Aussicht gestellt werden kann? In diesem Fall wäre eine Befreiung von der Festsetzung nicht erforderlich.
Andernfalls sei das Grundstück für die Bebauung eines Einzelhauses als auch Doppelhauses unbrauchbar.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Befreiungsantrag hinsichtlich der im Bebauungsplan festgesetzten Mindestgrundstücksgröße von 600m² im Rahmen des Bauvorhabens „Neubau eines  Wohnhauses“ auf Fl.-Nr. 1218/1 Gemarkung Kaltenberg, Schüleinstr. 2  gemäß Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeinde Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Der Bauausschuss möchte außerdem festhalten, dass es bei Erlass des Bebauungsplanes der Wille der Gemeinde war, dass die Eigentümer des Flurstücks 1218/1 Gemarkung Kaltenberg Baurecht abweichend der Festsetzung Ziffer  4.7 des Bebauungsplanes „Kaltenberg – Schüleinstraße“ ausüben können.
Sollten für das Bauvorhaben noch Änderungen hinsichtlich der Gebäudeform erforderlich sein, so verzichtet der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf auf weitere Behandlung in einer seiner Sitzungen. Diese dürfen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.4. Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Abstandsflächen, Fl.Nr. 822 Gemarkung Geltendorf, Dorfstr. 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.03.2022 ö beschließend 2.4

Sach- und Rechtslage

Auf seiner Sitzung am 11.05.2021 hat der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf den Antrag auf Neubau eines Nebengebäudes mit Büro und Wäschekammer auf Fl.-Nr. 822 Gemarkung Geltendorf, Dorfstr. 29 behandelt. Das  Einvernehmen wurde nur unter der Prämisse erteilt, dass die Privilegierung vorliegt.

Nunmehr teilt das Landratsamt mit, dass hinsichtlich der Abstandsflächen  ein Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften beantragt wurde und bittet hier um das gemeindliche Einvernehmen.

Der Antragsteller begründet das damit, dass die Gebäudesituierung der Wäschekammer an dieser Stelle erforderlich ist. Eine Verschiebung weiter Richtung Westen würde zu sehr in die freie Landschaft eingreifen, eine Verschiebung nach Norden ist aus betriebswirtschaftlichen Abläufen  nicht machbar, z.B. der Wendekreis mit landwirtschaftlichem Gerät.

Die beeinträchtigten Abstandsflächen betreffen ausschließlich Nebengebäude und landwirtschaftliche Stallungen.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Die Abweichung der Abstandsflächen tangiert nicht die gemeindliche Satzung, die das Maß der Abstandsflächentiefe, also den Berechnungsfaktor 0,8H (= örtliche Bauvorschrift), vorschreibt.

Vielmehr  betrifft es Art. 6 Abs. 3 BayBO: „Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken; […]“

Dieser Abweichung kann zugestimmt werden, da es weder die nachbarlichen noch die öffentlichen Belange beeinträchtigt.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Zulassung einer Abweichung der bauordnungsrechtlichen Vorschrift, Art. 6 Abs. 3 BayBO  hinsichtlich des Bauvorhabens „Neubau eines Nebengebäudes mit Büro und Wäschekammer“ auf Fl.-Nr. 822 Gemarkung Geltendorf, Dorfstr. 29  nach  Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB wird erteilt, sofern eine Privilegierung vorliegt. Die Gemeinde Geltendorf verweist ausdrücklich auf den Beschluss aus der Sitzung am 11.05.2021 zu diesem Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.03.2022 ö beschließend 3
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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.03.2022 ö informativ 4
Datenstand vom 30.08.2022 11:55 Uhr