Datum: 29.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Bauanträge
2.1 Aufstockung des Dachgeschosses mit Errichtung von drei Gauben, Aufstockung der Garage mimt Errichtung einer Gaube zur Wohnraumnutzung, Errichtung von vier Stellplätzen auf dem Grundstück - Fl.Nr. 1657/2 Gemarkung Geltendorf - Am Schlagberg 37
3 Trinkwasser Hausanschlüsse Marteleweg 2, 2a Hausen
4 Begleitende Baumaßnahme zum bestehendem Auftrag des Abwasserzweckverbandes RW Kanal Höfer Str. Hausen
5 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
6 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.03.2022 ö informativ 1
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.03.2022 ö 2

Sach- und Rechtslage

       

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2.1. Aufstockung des Dachgeschosses mit Errichtung von drei Gauben, Aufstockung der Garage mimt Errichtung einer Gaube zur Wohnraumnutzung, Errichtung von vier Stellplätzen auf dem Grundstück - Fl.Nr. 1657/2 Gemarkung Geltendorf - Am Schlagberg 37

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.03.2022 ö beschließend 2.1

Sach- und Rechtslage

Auf dem Flurstück 1657/2 Gemarkung Geltendorf – Am Schlagberg 37 – wird folgendes Bauvorhaben begehrt:

1. Aufstockung des Dachgeschosses mit Errichtung von 3 Dachgauben
2. Aufstockung der Garage mit Errichtung einer Gaube zu Wohnraumzwecken
3. Errichtung von 4 Stellplätzen

Das Grundstück liegt nicht im Umgriff eines Bebauungsplanes, wodurch sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB richtet.

Demnach muss sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung hat gesichert zu sein.

Mit der Aufstockung des Hauptgebäudes wird eine Firsthöhe von Ø 10,34 m erreicht. Die Wandhöhe liegt bei Ø 6,93 m.
Auf der Südseite soll eine Gaube mit Balkon errichtet werden. Das Dach der Gaube – als Satteldach ausgeführt – ragt 1,80 m hinaus und schließt bündig mit der Traufe ab. Es soll teilweise eine Überdachung des Balkons bieten. Der First der Gaube liegt lediglich 41,5 cm unter dem Hauptfirst. 
Der Balkon selbst ragt 90cm über die Traufe hinaus. 

Mit der Aufstockung der Garage wird eine Firsthöhe von ca. 7,77 m erreicht. Die Wandhöhe liegt bei Ø 5,045 m. Auf der Südseite soll ebenfalls eine Gaube mit Balkon errichtet werden. Das Dach der Gaube – auch als Satteldach ausgeführt – ragt 1,00 m hinaus und schließt bündig mit der Traufe ab. Auch hier soll das Dach teilweise als Überdachung des Balkons dienen. 
Der Balkon selbst ragt ab Traufe 1,10 m hinaus.

Das Vorhaben weist gem. Angaben eine GRZ I von 0,31 aus. Laut BauNVO ist eine GRZ max. 0,4 zulässig, die durch die in § 19 Abs. 4 S. 1 BauNVO bezeichneten Anlagen um 50% überschritten werden darf, höchstens jedoch bis zu einer GRZ von 0,8. 

Die GFZ liegt bei 0,65. 

Für die überschreitenden Abstandsflächen an der Nordseite liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung vor. 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben grds. zugestimmt werden. Die herausragenden Balkone und Gauben sollten jedoch überdacht werden, da sie die Gebäudefluchtlinie unterbrechen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf „Aufstockung des Dachgeschosses mit Errichtung von drei Gauben, Aufstockung der Garage mit Errichtung einer Gaube zur Wohnraumnutzung, Errichtung von vier Stellplätzen auf dem Grundstück“ - Fl.Nr. 1657/2 Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 37 - nach Art.  65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Trinkwasser Hausanschlüsse Marteleweg 2, 2a Hausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.03.2022 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Für das Bauvorhaben Marteleweg in Hausen werden Trinkwasser-Hausanschlüsse benötigt. 
Zu der Maßnahme sind folgende Angebote der Firma Gistl eingegangen:

Summe netto         Summe brutto
Trinkwasseranschluß
TW Neuanschluß Gemeinde-Anteil                           7.446,06 €                   8.860,81 €
TW Neuanschluß Nr. 2 Privat-Anteil                           3.790,84 €                   4.511,10 €
TW Neuanschluß Nr. 2a Privat-Anteil                           3.957,18 €                   4.709,04 €

GESAMT                                                         15.194,08 €                 18.080,95 €

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe des Auftrags für die Trinkwasseranschlüsse Marteleweg 2 und 2a in Hausen an die Fa. Gistl in Höhe von gesamt 18.080,95 € brutto zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Begleitende Baumaßnahme zum bestehendem Auftrag des Abwasserzweckverbandes RW Kanal Höfer Str. Hausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.03.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Erweiterung TW-Netz / Ringschluss im Bereich Marteleweg - Höfer Str.

Der bestehende Auftrag für den RW Kanal ermöglicht, wegen der Grabenführung genau an der benötigten Stelle, ein Einsparpotential an Tiefbaumaßaufwand für den Ringschluss ca. 22 m Länge.

Vorteile: 
  • Optimierung und Sicherheit
  • Rückbau von 2 Stichleitungen
  • Ringschluss über Schieberkreuz und Spülhydrant
  • Einsparung von ca. 12.000 – 15.000 € bei späterer Maßnahme

Umfang der Arbeiten:
  • TW-Leitung 2x trennen
  • 3 neue Schieber + Spülhydrant setzen
  • 22m neue TW-Leitung Ende Marteleweg bis zum neuen Schieberkreuz


Kosten:

ca. 18 – 22.000 € netto incl. Schiebern, Hydrant

Die Arbeiten in Hausen Höfen laufen seit 14.03.2022. Der Punkt wurde bereits in der Sitzung am 08.03.2022 unter Verschiedenes behandelt. Ein formaler Beschluss wird in der heutigen Sitzung nachgeholt.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss stimmt der Erweiterung des Trinkwassernetzes mit Ringschluss im Bereich Marteleweg - Höfer Str. zu voraussichtlichen Kosten von bis zu 22.000,- € netto zu. Der Spülhydrant ist nicht erforderlich.Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.03.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

       

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.03.2022 ö informativ 6
Datenstand vom 30.08.2022 11:57 Uhr