Datum: 05.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Feuerwehrhaus Hausen - Ergebnis der Voruntersuchung durch den beauftragten Architekten
5 Alter Wirt - Sachstand und Stand der Vergaben
6 Sanierung Alter Wirt - Architekt Beauftragung Leistungsphase 8
7 Neubau Haus für Kinder - Sachstand
8 Gebühren Kindertageseinrichtungen ab September 2022
9 Bücherei Geltendorf - Angebotserweiterung und Gebührenanpassung
10 Grundschule Geltendorf - Akustik Klassenzimmer Altbau - Vergabe
11 Ausbau Untere Dorfstraße / Dorfstr. Geltendorf - Vergabe Ingenieursleistungen Leistungsphase 1 - 3
12 Interimseinrichtung Alte Schule Walleshausen (Lebenshilfe Landsberg) - Verwendungsnachweis für 2021
13 Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
14 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
15 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Keine Anregungen

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Reinigungsleistungen Grundschulgebäude – Sitzung 17.03.2022:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die beschriebenen Reinigungsleistungen für den Kinderhort für den Zeitraum 01.05.2022 – 31.08.2023 inkl. Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr auszuschreiben.

Sofern das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 38.400,- € brutto (zuzüglich max. 10 %) liegt, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen und einen entsprechenden Vertrag zu schließen.

Schaffung einer zusätzlichen Hausmeisterstelle – Sitzung 17.03.2022:

Der Gemeinderat beschließt die Schaffung einer zusätzlichen Hausmeister-Teilzeitstelle (20 h / Woche), Entgeltgruppe 5 TVöD im Stellenplan 2022 zur Betreuung der gemeindlichen Liegenschaften.

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:

Bürgerversammlungen:
Geltendorf – Bürgerhaus Montag, 27.06.2022 um 19:00 Uhr
Walleshausen – Paartalhalle, Dienstag, 28.06.2022 um 19:00 Uhr

JHV der FW Walleshausen am 7.5. 20 Uhr, Fahrzeughalle
JHV der FW Geltendorf am 14.5. 18 Uhr FW-Haus

Sitzung Schulverband Weil 27.4.2022. Haushalt, Verbandsumlage ggü. 2021 wieder gefallen. 
Mittelschüler EUR 2.399,93; 

Ausschreibung IT-Administration Schule Geltendorf: Vergabe erfolgte an die Fa. Kramer Systems aus Untermühlhausen


Betreuungsplatzsituation Kindertagesbetreuung Kindergartenjahr 2022 / 2023


1. Änderung B-Plan Feuerwehrgerätehaus Geltendorf

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4. Feuerwehrhaus Hausen - Ergebnis der Voruntersuchung durch den beauftragten Architekten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Architekt Wagner stellt die Ergebnisse seiner Konzeptstudie vor.
  • Gegenüberstellung Neubau 2 Fahrgassen (1,8 Millionen Euro brutto) / Umbau (563 T € brutto)
  • Vorstellung Konzept für Umbau / Sanierung im Bestand

Beschluss

Dem Vertreter der Feuerwehr Hausen wird Rederecht eingeräumt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Alter Wirt - Sachstand und Stand der Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 8
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 26.10.2021 ö beratend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.03.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beratend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 10

Sach- und Rechtslage

Wie in der Sitzung am 16.12.2021 beschlossen, erfolgt in jeder Sitzung ein Bericht zum Stand der Ausschreibungen und Vergaben sowie zum Kostenstand.

Rohbau Anbau steht
Versorgungsleitungen sind eingebaut
WC-Anlagen werden zeitnah fertiggestellt
Morgen Estrichleger 1. Leichtbetonschicht
Montag: Feinestrich
Danach Fliesenleger
Mittelblock Küche: Lieferverzögerungen Interimslösung notwendig aus Altgeräten und Leihgeräten
Um den 22.05. soll wieder geöffnet werden danach Baustelle nicht beendet
Ab 10.05.2022: Aufbau Gerüst Dachsanierung
Mit Pächter kommuniziert
Neue Theke: ab 21.06. Einbau
Fenstersanierung ebenfalls notwendig
Förderbescheid Heizungsumbau da

Kostenprognose: liegt weiter im Rahmen (siehe Anlage)

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6. Sanierung Alter Wirt - Architekt Beauftragung Leistungsphase 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Die Verträge mit den Planern wurden auf der Grundlage der stufenweisen Beauftragung, gemäß den Gemeinderatsbeschlüssen, geschlossen. Die einzelnen Stufen sind vom Gemeinderat durch Beschluss zu beauftragen bzw. die vorherige Stufe als abgeschlossen anzuerkennen.
Die Stufen umfassen folgende Leistungsphasen (LP):

Stufe 1: Leistungsphase 1+2 
Stufe 2: Leistungsphase 3+4
Stufe 3: Leistungsphase 5,6+7
Stufe 4: Leistungsphase 8+9

Die Leistungsphasen (LP) werden wie folgt unterteilt:

LP 1: Grundlagenermittlung
LP 2: Vorplanung
LP 3: Entwurfsplanung
LP 4: Genehmigungsplanung
LP 5: Ausführungsplanung
LP 6: Vorbereitung der Vergabe
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe
LP 8: Objektüberwachung
LP 9: Objektbetreuung

Das Architekturbüro Reitberger, Fürstenfeldbruck wurde in der Sitzung am 02.04.2020 mit der Stufe 1 beauftragt. Die Grundlage war die Grobkostenschätzung vom 15.10.2019 in Höhe von 650.000€ brutto.

In der Sitzung am 23.11.2020 wurde der aktuelle Sachstand (Stufe 1) vorgestellt.

Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 21.01.2021 vorgestellt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 956.729,28€ brutto.
Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) wurde am 04.03.2021 durch Beschluss verabschiedet. Somit ist die Stufe 2 abgeschlossen.

Am 25. November 2021 wurde die Stufe 3 beauftragt. 

Das Bauvorhaben wurde wie geplant am 16.03.2022 mit den Abrissarbeiten begonnen. Das Architekturbüro wird rückwirkend ab dem 16.03.2022 mit der Stufe 4 (nur Leistungsphase 8) beauftragt. 
Die Stufe 3 kann noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden, da noch Ausschreibungen offen sind. Diese haben aber nichts mit dem jetzigen Bauablauf (Küche) zu tun.        

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der rückwirkenden Beauftragung des Architekturbüros Reitberger aus Fürstenfeldbruck, mit der Leistungsphase 8 gem. dem geschlossenen Vertrag zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Neubau Haus für Kinder - Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.03.2022 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 12
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö informativ 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö informativ 16
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö informativ 7

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Sitzung erfolgt ein kurzer Sachstandsbericht.

Seitens des Architekturbüros wurde im Abstimmungsgespräch mit der Lebenshilfe eine Gebäudeübergabe für die Kalenderwoche vom 25.07. – 29.07.2022 zugesichert. Der Träger kann demnach während der Durchführung letzter Restarbeiten im Gebäude das neue Haus einrichten und mit Beginn des Kindergartenjahres 2022 / 2023  im September starten.

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8. Gebühren Kindertageseinrichtungen ab September 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren für den Besuch der Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet zum September 2022 turnusmäßig zu erhöhen. Hiermit soll den gestiegenen Betriebskosten (Tarif- und Kostensteigerungen) Rechnung getragen werden. Die letzte Anpassung der Gebühren fand zum September 2021 statt. In der damaligen Diskussion wurde von der Verwaltung angeregt, besser jährlich entsprechend geringe Anpassungen vorzunehmen, anstatt nach mehreren Jahren größere Sprünge machen zu müssen. Zur geplanten Erhöhung wurden die Einrichtungen und Träger sowie Elternbeiräte angehört.

Aufgrund der gültigen Kooperationsvereinbarungen gelten die gemeindlichen Sätze für alle Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet. Die Vorgabe seitens der Gemeinde ist entsprechend der gültigen Kooperationsvereinbarungen zulässig.

Im Jahr 2020 wurden die Gebühren für den Besuch der Kindertageseinrichtungen (Gemeindekindergarten und Hort) kalkuliert. Im Gegensatz zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung oder auch abweichend zur Friedhofsgebührensatzung sind Kindertageseinrichtungen keine kostendeckenden Einrichtungen. Es handelt sich vielmehr um Bildungseinrichtungen, die die Kinder auf die Schule und das weitere Leben vorbereiten und familienergänzend tätig werden. Um nicht bereits durch die Elternbeiträge sozial schwächere Familien von diesem Angebot auszuschließen, sollten daher keinesfalls zu hohe Gebühren und Steigerungen und auch keine Kostendeckung das Ziel sein. 

Die Essensgebühren bleiben unberücksichtigt, da diese Kosten vollständig auf die Eltern umgelegt werden. Der Essensbeitrag ergibt sich daher aus dem Angebot des Dienstleisters, der den Zuschlag erhält.

Von den im Folgenden zu beschließenden Sätzen werden die Eltern durch staatliche Mittel wie folgt entlastet:

  • Kinder in Kindergartenalter: Es wird ein Zuschuss zum Elternbeitrag von 100,- Euro / Kalendermonat vom Freistaat gewährt. Dieser Zuschuss erfolgt für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt.

  • Kinder im Krippenalter: Hier wird durch das von den Eltern zu beantragende Bayerische Krippengeld eine Entlastung von 100,- € / Kalendermonat ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis einschließlich August des Kalenderjahres der Vollendung des dritten Lebensjahres unter Beachtung entsprechender Einkommensgrenzen geschaffen.

  • Kinder im Schulalter: Für Schulkinder gibt es keine grundsätzliche Beitragsentlastung.

Darüber hinaus besteht unabhängig von der Höhe der Elternbeiträge für alle Familien, denen die Elterngebühren bezogen auf deren finanzielle Situation nicht zugemutet werden können, die Möglichkeit einer (teilweisen) Übernahme durch das Jugendamt (§ 90 SGB VIII).

Vorschlag der Verwaltung für die Anpassung zum September 2022:

Unverändert bleiben sollen:

  • Geschwisterermäßigung (30,- Euro / Kalendermonat für das ältere Kind, jedes weitere Kind 50,- € / Kalendermonat).

  • Für Kinder in einer Kindergartengruppe unter 3 Jahren, wird der 1,5 fache Kindergarten-Monatsbeitrag erhoben, einschließlich des Kalendermonats, der dem Geburtstag voransteht.


Die Gebühren im Kindergarten und Hort sollen je Kategorie moderat um 5,- € angehoben werden. Dies bedeutet im Kindergarten eine durchschnittliche Steigerung um 3,36 %, im Kinderhort um 3,56 %.

In der Kinderkrippe sollen ab September 2022 unter Berücksichtigung der Gebühren in den Nachbargemeinden deutlichere Steigerungen vorgenommen werden (durchschnittliche Steigerung 8,71 %). Eine Vergleichstabelle mit den Gebühren der Nachbargemeinden liegt dem Tagesordnungspunkt bei.


Es ergibt sich somit folgende Übersicht:

Beiträge Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort

gültig ab 1.9.2022

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf beschließt mit Gültigkeit ab September 2022 folgende Gebühren für den Besuch der Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet:

Beiträge Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort

gültig ab 1.9.2022


Die gültige Regelung einer Geschwisterermäßigung (30,- Euro / Kalendermonat für das ältere Kind, für jedes weitere Kind 50,- € / Kalendermonat) bleibt unverändert.

Für Kinder in einer Kindergartengruppe unter 3 Jahren, wird der 1,5 fache Kindergarten-Monatsbeitrag erhoben, einschließlich des Kalendermonats, der dem 3. Geburtstag voransteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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9. Bücherei Geltendorf - Angebotserweiterung und Gebührenanpassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

  1. Kündigung Mitgliedschaft im Bibliotheksverband Oberbayern e.V. 

Der Bibliotheksverband Oberbayern e.V. ist ein von mehreren Kommunen gegründeter gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Bibliotheken. Seine Mitglieder sind in der Regel die Bibliotheksträger. Die Gemeinde Geltendorf war bei der Gründung dieses eingetragenen Vereins das 13. Mitglied. Ein Mitgliedsvertrag liegt der Verwaltung nicht vor. Ist aber bereits bei dem Verband angefordert worden. 
Er berät in Fragen der praktischen Bibliotheksarbeit und übernimmt alle formalbibliothekarischen und buchtechnischen Arbeiten, die aufgrund des festangestellten Büchereimitarbeiters nicht benötigt und somit nicht in Anspruch genommen. 
Es wird daher die Kündigung der Mitgliedschaft im Bibliotheksverband Oberbayern e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt empfohlen (Kosten jährlich: 0,06 € / Einwohner, für 2022: 356,96 €).
       
  1. Einrichtung und Betrieb der Onleihe eMedienBayern – 
Förderprogramm E-Medien der Bayerischen Staatsbibliothek
       
Die Onleihe funktioniert wie eine örtliche Bibliothek: eBooks und andere elektronische Medien werden „ausgeliehen“, also für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt.

Die Kostenvorschau für die Einführung ab 01.01.2022 der Onleihe von der Firma divibib weist für das Jahr 2022 einmalige Kosten in Höhe von 2.113,50 € und anteilige jährliche Kosten auf. Die jährlichen Kosten setzten sich wie folgt zusammen: 
  • Jahreskosten 2022 in Höhe von 685,44 € / 12 Monate * 4 Monate = 228,48 €
  • Bestandsaufbau (Medienetat) 865,00 €

= 1.093,48 € Jahreskosten für das Jahr 2022

Der Start der Onleihe kann voraussichtlich zum 01.09.2022 erfolgen. 
Im Haushaltsplan 2022 sind für die E-Medien bereits auf der Haushaltsstelle 3520.66100 Mittel in Höhe von 3.800 € veranschlagt worden, sodass die Einrichtungskosten der Onleihe von insgesamt 3.206,98 € (einmalige Kosten: 2.113,50 € zzgl. 1.093,48 €) gedeckt sind. 
Die Bayerische Staatbibliothek fördert die Einrichtung von E-Medien mit 50 % der einmaligen Kosten, sodass eine Zuwendung in Höhe von voraussichtlich 1.000 € zu erwarten ist. 
Die jährlichen Folgekosten liegen laut Angebot voraussichtlich im Jahre 2023 bei 1.577,86 €, 2024 bei 1.649,62 € und im Jahre 2025 bei 1.679,28 €.

Auch die Folgekosten werden in den kommenden zwei Jahren bezuschusst. Zuwendungsfähige Kosten sind lediglich die Kosten für den Bestandsaufbau (Medienetat), die über 1.500 € liegen. Die Kosten des Bestandsaufbaus richten sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde und werden alle zwei Jahre um 5 % dynamisiert. 
Um im Jahre 2023 die Folgezuwendung erhalten zu können, muss der Jahresbetrag für 2023 und 2024 geballt gezahlt werden, sodass zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 1.773,25 € (865 € + 908,25 €) entstehen und eine Fördersumme von voraussichtlich 886,63 € zu erwarten ist. 

  1. Förderprogramm Bestandsaufbau der Bayerische Staatsbibliothek 
Aufgrund des alten und wenig aktuellen Bestandes in der Gemeindebücherei und der diesjährigen hohen Fördersummen der Bayerischen Staatsbibliothek, wird empfohlen in 2022 für Buch- und Nicht-Buch-Medien einen Betrag von gesamt 12.000,- € auszugeben. Bei dieser Ausgabe ist mit einer Förderquote von 50 % (6.000,- €) zu rechnen.
Auf diese Weise soll – neben der Einführung der Onleihe eMedienBayern – der Bestand erneuert und ergänzt werden.
Auf der Haushaltsstelle 3520.93500 für Ausgaben zum Bestandsaufbau wurden 6.000 € veranschlagt, sodass der Eigenanteil gedeckt ist. Die überplanmäßigen Ausgaben auf dieser Haushaltsstelle von 6.000 € sind mit den überplanmäßigen Einnahmen auf der Haushaltsstelle 3520.36100 von voraussichtlich 5.400 €, mit Gesamtmittelansatz von 6.000 € nahezu gedeckt. 

  1. Erhöhung Büchereigebühren
Die derzeitigen jährlichen Büchereigebühren pro Familie liegen bei 15 €. 
Diese Jahresgebühr wird derzeit von 232 Besuchern bezahlt. 
Umliegende Gemeindebüchereien haben eine Jahresgebühr von 15 €, verlangen aber meist zusätzlich Leihgebühren für DVD oder haben höhere Säumnisgebühren.
Durch die Einführung der Onleihe und der vorgeschlagenen Investition in den Bestandsaufbau der Gemeindebücherei wird eine Gebührenerhöhung auf 18 € jährlich pro Familie empfohlen. 

Beschluss 1

Die Mitgliedschaft im Bibliotheksverband Oberbayern e.V. soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Onleihe eMedienBayern soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt (voraussichtlich 01.09.2022) eingerichtet und in Betrieb genommen werden. Hierzu wird das Angebot über Einrichtung und Betrieb der Onleihe eMedien Bayern der Firma divibib GmbH in Höhe von einmaligen Kosten von 2.113,50 € und den im Sachverhalt genannten jährlichen Kosten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Zuwendungsantrag für die Einrichtung der E-Medien für das Jahr 2022 soll gestellt werden. In diesem Zuge wird der außerplanmäßigen Einnahme auf der neu anzulegenden Haushaltsstelle 3520.17100 in Höhe von 1.000 € zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zur Bestandsaktualisierung und –ergänzung für Buch- und Nicht-Buch-Medien werden in 2022 gesamt 12.000,- € bewilligt. Den damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle 3520.93500 in Höhe von 6.000 € und den überplanmäßigen Einnahmen auf der Haushaltsstelle 3520.36100 in Höhe von 5.400 € und auf der Haushaltsstelle 8150.35000 in Höhe von 600,- € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 5

Einer Gebührenerhöhung der Büchereijahresgebühren von 15 € auf 18 € wird zugestimmt. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindebücherei Geltendorf wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen entsprechend angepasst.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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10. Grundschule Geltendorf - Akustik Klassenzimmer Altbau - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö informativ 10

Sach- und Rechtslage

ANGEBOTSAUSWERTUNG und VERGABEEMPFEHLUNG für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen gemäß VOB/A 2019 § 16 und §§ 16 a-d

Projekt: Grundschule Geltendorf - Teilsanierung
Standort: Schulstr. 16, 82269 Geltendorf
Bauherr: Gemeinde Geltendorf
Gewerk: 313_Raumakustik Klassenzimmer Altbau
Submission /Abgabe: 23.02.2022 10:00
Bindefrist: 24.04.2022
Vergabenummer: GEL_GS_313
Vergabeart: Freihändige Vergabe

1. Formale Prüfung (nach VOB/A 2019 § 16 (1) und § 16a)
Die erste Durchsicht auf formale und rechnerische Richtigkeit erfolgte durch das Bauamt der Gemeinde Geltendorf. Die ergänzende formale Prüfung wurde durch das Architekturbüro Reitberger durchgeführt.
Zur Angebotsabgabe wurden 17 Unternehmen aufgefordert, davon 20 nicht am Ort der
Leistungserbringung ansässig (Vorgabe gemäß VOB/A § 2 (1) Satz2 ; VOB/A § 6 (1).
Es gingen insgesamt 3 Angebote in Papierform ein, von denen keines ausgeschlossen werden musste.
Nach den Feststellungen der Abteilung Bauamt der Gemeinde Geltendorf lag kein Ausschlussgrund vor.
Die 3 Angebote wurden vertieft untersucht und blieben in der Wertung.

2. Eignung (nach VOB/A 2019 § 16b (2))
Die Prüfung der Eignung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter wurde vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe durchgeführt.
Über die aufgeforderten Bieter lagen uns zum Zeitpunkt der Aufforderung keine Informationen vor, die eine Nichtberücksichtigung erforderlich machen würden.


3. Rechnerische Prüfung (nach VOB/A 2016 § 16c (1) und (2))
Laut beigefügtem Preisspiegel ergaben sich die folgenden Endpreise (brutto einschl. Nachlass):
Rang Bieter Nr./Name GP, Brutto Vergl.% Angebot vom:
Platz 1 Heinrich Schmid, Gersthofen57.476,70 € 100,00%   23.03.2022
Platz 2 Firma B 58.103,31 €   24.03.2022
Platz 3 Firma C 62.746,08   23.03.2022

LV‐Schätzpreis 55.400,45 €
Die ursprüngliche Kostenberechnung (Gewerkeschätzung) lag bei brutto. 46.555,00 € , die Kosten.

4. Technische Prüfung / Besonderheiten / Fachlich-Inhaltliche Prüfung
Die Prüfung der Angaben im Bieterangabenverzeichnis der vertieft untersuchten Bieter ergab folgendes Ergebnis:
Firma geeignet, Angebot entspricht den Ausschreibungsunterlagen, gem. VHB Bayern , Richtlinien zu 321.H Überprüfung erfolgt.

5. Wirtschaftliche Prüfung (nach VOB/A 2016 § 16d (1))
Alle vertieft untersuchten Angebote liegen über dem Bereich des Schätzpreis-LVs 55.400,45 € brutto). Bezogen auf das bepreiste LV (100 %) beträgt die Abweichung auf Rang 1 + 3,75 %.
Die Prüfung des Preisspiegels/Schwerpunktpreisspiegels bezüglich auffälliger Einzelpositionen ergab folgendes Ergebnis:
Die Angebotspreise bei beiden Bietern sind durchgängig höher als die Schätzpreise, unangemessene Preise konnten nicht festgestellt werden.
Die Wirtschaftlichkeit ist bei Beauftragung des Angebotes des Bestbieters gegeben. Das Angebot ist auskömmlich.
5. Wirtschaftliche Prüfung (nach VOB/A 2016 § 16d (1))
Alle vertieft untersuchten Angebote liegen über dem Bereich des Schätzpreis-LVs 91.458,81 € brutto). Bezogen auf das bepreiste LV (100 %) beträgt die Abweichung auf Rang 1 + 35,23%.

6. Wertung Nebenangebote

Nebenangebote waren nicht zugelassen.

7. Wertung der in die engere Wahl fallenden Angebote / Referenzen
Wettbewerbsbeschränktes Verhalten, sowie unangemessenen hohe oder niedrige Einheitspreise konnten im Angebot des Bestbieters nicht festgestellt werden.
Die Firma Heinrich Schmid GmbH & Co. KG aus Gersthofen verfügt über sie technische Kompetenz, Gerät und Mitarbeiter, um die ausgeschriebenen Leistungen fach- und termingerecht zu erbringen.

Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung wurde der Firma Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, Röntgenstr. 6, 86368 Gersthofen der Auftrag im Gesamtwert von brutto 57.476,70 € erteilt. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

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11. Ausbau Untere Dorfstraße / Dorfstr. Geltendorf - Vergabe Ingenieursleistungen Leistungsphase 1 - 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö informativ 11

Sach- und Rechtslage

Vom 17.06.2021
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Ingenieursleistungen Leistungsphase 1 – 3 für den Ausbau der Unteren Dorfstraße und der Dorfstraße inkl. Erneuerung der Wasserleitung auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sofern das Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 129.485,48 Euro brutto (zuzüglich max. 10 %) liegt.

Vom 06.12.2021
Die Verbandsversammlung ermächtigt die Verwaltung, die Ingenieursleistungen Leistungsphase 1 – 3 für den Ausbau der Unteren Dorfstraße und der Dorfstraße (Schmutz- und Regenwasserkanal) an das Ingenieurbüro Glatz – Kraus, Windach zu Gesamtkosten von 37.056,05 Euro brutto zu vergeben.
Vom 

Angebotsaufforderung vom 09.03.2022
Wasserleitungsbau, Straßenbau incl. Vermessung Planer LP 1-3 für Untere Dorfstraße, Dorfstraße und Nebenstraßen Geltendorf(Nebenstrassen: Heckenweg, Teilbereiche Hausener Str., Kirchstr., Zweigstr., Molkereistr.) 

1. Formale Prüfung
Die erste Durchsicht auf formale und rechnerische Richtigkeit erfolgte durch das Bauamt der Gemeinde Geltendorf. Die ergänzende formale Prüfung wurde durch Unterstützung des Bayerischer Kommunalen Prüfungsverbandes durchgeführt.
Zur Angebotsabgabe wurden 12 Unternehmen aufgefordert.
Es gingen insgesamt 4 Angebote in Papierform und 2 in digitaler Form ein, von denen keines ausgeschlossen werden musste.
Nach den Feststellungen der Abteilung Bauamt der Gemeinde Geltendorf lag kein Ausschlussgrund vor. Die 6 Angebote wurden vertieft untersucht und blieben in der Wertung.
2. Eignung
Die Prüfung der Eignung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter wurde vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe durchgeführt. Über die aufgeforderten Bieter lagen uns zum Zeitpunkt der Aufforderung keine Informationen vor, die eine Nichtberücksichtigung erforderlich machen würden.
3. Rechnerische Prüfung
Laut beigefügtem Preisspiegel ergaben sich die folgenden Endpreise (brutto einschl. Nachlass):
Rang Bieter Nr./Name GP, Brutto Vergl.% Angebot vom:
Platz  1  Ingenieurbüro Lais                58.624,91 €  100,00%   23.03.2022
Platz  2  Firma B                        72.996,47 €  124,51%   24.03.2022
Platz  3  Firma C                         76.901,25 €  125,51 %  24.03.2022
Schätzpreis 92.429,43 €
4. Technische Prüfung / Besonderheiten / Fachlich-Inhaltliche Prüfung
Die Prüfung der Angaben im Bieterangabenverzeichnis der vertieft untersuchten Bieter ergab folgendes Ergebnis: Firma geeignet, Angebot entspricht den Ausschreibungsunterlagen. Die gewählten Honorar-Zonen zur HOAI-Berechnung differieren unter den Anbietern sind jedoch nicht widersprüchlich.
5. Wirtschaftliche Prüfung
Alle vertieft untersuchten Angebote liegen unter dem Bereich des Schätzpreises von 92.429,43 € brutto. Die Prüfung des Preisspiegels/Schwerpunktpreisspiegels bezüglich auffälliger Einzelpositionen ergab dass keine unangemessenen Preise festgestellt wurden.
6. Wertung Nebenangebote
Es gab keine Nebenangebote
7. Wertung der in die engere Wahl fallenden Angebote / Referenzen
Wettbewerbsbeschränktes Verhalten, sowie unangemessenen hohe oder niedrige Einheitspreise konnten im Angebot des Bestbieters nicht festgestellt werden.
Die Firma Ingenieurbüro LAIS PartGmbH, aus 82293 Mittelstetten verfügt über die technische Kompetenz, Gerät und Mitarbeiter, um die ausgeschriebenen Leistungen fach- und termingerecht zu erbringen.
Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung wird das Ingenieurbüro LAIS PartGmbH, Hauptstr. 2, 82293 Mittelstetten der Auftrag im Gesamtwert von brutto 58.624,91 € erteilt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

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12. Interimseinrichtung Alte Schule Walleshausen (Lebenshilfe Landsberg) - Verwendungsnachweis für 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 12

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 07.04.2022 legte uns die Lebenshilfe Landsberg gGmbH den Verwendungsnachweis 2021 für die Interimseinrichtung in der alten Schule Walleshausen vor. 
Dieser liegt dem Tagesordnungspunkt bei. 
Es ergibt sich eine Restforderung an die Gemeinde Geltendorf in Höhe von 56.398,16 Euro.

Ergänzung vom 04.05.2022:

Mit Mail vom 03.05.2022 wurde die Defizitabrechnung durch den Träger nochmals aktualisiert. Das Defizit für 2021 verringert sich demnach auf 50.950,04 €. Der dem Tagesordnungspunkt beiliegende Verwendungsnachweis wurde entsprechend ausgetauscht.

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Jahresdefizit 2021. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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13. Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 13

Sach- und Rechtslage

Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte wird seit dem 1. Januar 2018 der erste Abschnitt der VOL/A durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt. 
Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547) wird der kommunale Auftraggebern in Bayern für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) verpflichtet, jedoch wird zur Vermeidung von rechtlichen Risiken eine Empfehlung zur Beachtung der UVgO ausgesprochen.
Um weiterhin die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergabe nutzen zu können sowie einheitliche Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich gewährleisten zu können, sollte nach Einschätzung der Verwaltung der Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums gefolgt werden, die UVgO zur Anwendung zu bringen. 

Beschluss

Der Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte wird gefolgt. Die Verwaltung der Gemeinde Geltendorf soll bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte die UVgO anwenden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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14. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 14
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15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö informativ 15
Datenstand vom 20.09.2022 11:03 Uhr