Datum: 24.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Bebauungspläne
2.1 Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans "Geltendorf - Schulstraße III", Verz.-Nr. 1.14
3 Bauanträge
3.1 Errichtung von 3 Wohnmobil-Stellplätzen mit Service-Einrichtung, Fl.-Nr. 822 Tfl. Gemarkug Geltendorf, Dorfstraße 29
3.2 Isolierte Befreiung: Erstellung einer Terrassenüberdachung auf Fl.-Nr. 1183/4, Gemarkung Kaltenberg, Dürnaststraße 18
3.3 Errichtung eines Wintergartens an bestehendes Einfamilienhaus, Fl.-Nr. 1076/2, Gem. Kaltenberg, Ringstraße 2
3.4 Anbau Kaltwintergarten an bestehendes Wohnhaus, Fl.-Nr. 1953/1, Gemarkung Walleshausen, Petzenhofener Straße 12
3.5 Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 1068/2, Gemarkung Kaltenberg, Walleshauser Straße 21
3.6 Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen, Fl.-Nr. 1663/2, Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 27
3.7 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.-Nr. 1184/6, Gemarkung Kaltenberg, Dürnaststraße 12
3.8 Isolierte Befreiung: Errichtung von zwei Terrassen, Fl.-Nr. 1621/15, Gem. Geltendorf, Buchenstraße 6
3.9 Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1064/1, Gemarkung Kaltenberg
4 Erschließung Flur Nr. 1064/1 und 1065/3, Gemarkung Kaltenberg - Beauftragung Trinkwasserleitung
5 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
6 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö informativ 1
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2. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö 2

Sach- und Rechtslage

       

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2.1. Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans "Geltendorf - Schulstraße III", Verz.-Nr. 1.14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beratend 2.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.06.2022 ö beschließend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.07.2022 ö beratend 4.3
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beratend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 8.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.03.2023 ö beratend 2.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 04.07.2023 ö beratend 2.3
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 04.07.2023 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 5.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 5.2

Sach- und Rechtslage

Die Bewohner im Umgriff des Bebauungsplanes „Geltendorf – Schulstraße III“ beantragen die Aufhebung des Bebauungsplanes. Begründet wird dies damit, dass künftige Bauvorhaben nach den Kriterien des § 34 BauGB umgesetzt werden können, z.B. für Nachverdichtungen.
Verwaltungsseits wird empfohlen, den Bebauungsplan nicht aufzuheben.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans Geltendorf – Schulstraße III, Verzeichnisnummer 1.14 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein geeignetes Büro zu beauftragen und das Verfahren zur Aufhebung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö 3

Sach- und Rechtslage

       

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3.1. Errichtung von 3 Wohnmobil-Stellplätzen mit Service-Einrichtung, Fl.-Nr. 822 Tfl. Gemarkug Geltendorf, Dorfstraße 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beschließend 3.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 18
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 25.07.2023 ö beschließend 2.4
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Baugenehmigung auf einer Teilfläche des Flurstücks 822 Gemarkung Geltendorf, Dorfstraße 29 zur Errichtung von 3 Wohnmobil-Stellplätzen mit Service-Einrichtung.
Das Grundstück liegt nicht im Umgriff eines Bebauungsplans; der Standort für das Gebäude befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Bei der Service-Einrichtung handelt es sich um ein Gebäude mit Toiletten, Dusche und Fahrradabstellmöglichkeit.
Lt. Eingabeplanung ist kein Stauraum zwischen der Straße und den Wohnmobilstellplätzen eingeplant.
Für die Wasserversorgung liegt eine Stellungnahme vor, wonach die Wasserversorgung gesichert ist.
Die Abwasserbeseitigung ist lt. Mitteilung des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung Geltendorf – Eresing gesichert.
Die erforderlichen Entwässerungspläne werden dem Zweckverband gemäß § 10 der Entwässerungssatzung in zweifacher Ausfertigung nachgereicht.
Die Wasserdurchlässigkeit des auf dem Grundstück anstehenden Bodens zur Versickerung des Oberflächenwassers ist durch einen Sickertest oder mittels Laboruntersuchung (Baugrundgutachten) durch den Bauherrn zu ermitteln.        

Beschluss

Der Punkt wird auf die Sitzung vom 02.06.2022 vertagt nach Klärung der rechtlichen Situation.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.2. Isolierte Befreiung: Erstellung einer Terrassenüberdachung auf Fl.-Nr. 1183/4, Gemarkung Kaltenberg, Dürnaststraße 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beschließend 3.2

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Flurstück 1183/4 Gemarkung Kaltenberg, Dürnaststraße 18.

Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan „Kaltenberg – Dürnaststraße“, Verz.-Nr. 3.04.

Die Überdachung misst eine Tiefe von 2,95 m und eine Breite von 6,00 m und wäre folglich nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 lit. g BayBO verfahrensfrei.

Der Bebauungsplan von 1986 sieht keine Terrassenüberdachungen vor, deswegen wird die Befreiung zur Ausführung als Flachdach sowie die Eindeckung von Glas statt Ziegel beantragt.

Nach Planung wird das für die Fläche der Überdachung anfallende Regenwasser nicht in die Entwässerungsanlage eingeführt.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Kaltenberg – Dürnaststraße“, Verz.-Nr. 3.04 für das Flurstück 1183/4, Gemarkung Kaltenberg, Dürnaststraße 18 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.3. Errichtung eines Wintergartens an bestehendes Einfamilienhaus, Fl.-Nr. 1076/2, Gem. Kaltenberg, Ringstraße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beschließend 3.3

Sach- und Rechtslage

Für eine Errichtung eines Wintergartens an das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück Ringstraße 2, Fl.-Nr. 1076/2 Gemarkung Kaltenberg wurde von Seiten der Gemeinde keine Stellungnahme dem Landratsamt innerhalb der gesetzlichen Frist vorgelegt. Somit wurde diese kraft Gesetz positiv gewertet.

Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan „Kaltenberg – Süd I (Ringstraße)“, Verz.-Nr. 3.02.

Um den Wintergarten architektonisch und nutzbar sinnvoll zu errichten, werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes angefragt:
Ziffer im
B-Plan
Im Bebauungsplan vorgeschrieben
Vom Antragsteller angefragt
3 b
Dachform: Satteldach
Dachform: Pultdach
3 b
Dachneigung 24° - 30°
Flache Neigung
3 b
Dacheindeckung Ziegel (engobiert) in roten oder braunen Farbtönen
Durchsichtig (opak), vorzugsweise Glas
6
Bebauung nur innerhalb der Baugrenze
Überbauung der nicht überbaubaren Fläche außerhalb der Baugrenze:
Überschreitung der Baugrenze um 1,285m bis 1,385m

Für die Genehmigung durch das Landratsamt sind noch Entscheidungen über die o.g. angefragten Befreiungen nötig.        

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kaltenberg – Süd I (Ringstraße)“, Verz.-Nr. 3.02 in Bezug auf die Ziffern 3b und 6 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.4. Anbau Kaltwintergarten an bestehendes Wohnhaus, Fl.-Nr. 1953/1, Gemarkung Walleshausen, Petzenhofener Straße 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beschließend 3.4

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Baugenehmigung auf Flurstück 1953/1 Gemarkung Walleshausen, Petzenhofener Straße 12 zum Anbau eines Kaltwintergartens an ein bestehendes Wohnhaus.
Vorliegend greift kein Bebauungsplan, weshalb die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB durch das zuständige Landratsamt erfolgt.
Die Regenentwässerung des Kaltwintergartens wird an die bestehende Regenwasserentwässerung auf dem Grundstück angeschlossen.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung zum Anbau eines Kaltwintergartens an ein bestehendes Wohnhaus Fl. Nr. 1953/1 Gemarkung Walleshausen, Petzenhofener Str. 12, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.5. Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 1068/2, Gemarkung Kaltenberg, Walleshauser Straße 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beschließend 3.5

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Baugenehmigung auf dem Flurstück 1068/2 Gemarkung Kaltenberg, Walleshauser Straße 21. Begehrt wird der Neubau eines Einfamilienhauses.
Vorliegend greift kein Bebauungsplan, weshalb die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB durch das zuständige Landratsamt erfolgt.
Für die Wasserversorgung liegt eine Stellungnahme vor, wonach die Wasserversorgung gesichert ist.
Die Abwasserbeseitigung ist lt. Stellungnahme des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung Geltendorf – Eresing gesichert.
Die erforderlichen Entwässerungspläne werden dem Zweckverband gemäß § 10 der Entwässerungssatzung in zweifacher Ausfertigung nachgereicht.
Die Wasserdurchlässigkeit des auf dem Grundstück anstehenden Bodens zur Versickerung des Oberflächenwassers ist durch einen Sickertest oder mittels Laboruntersuchung (Baugrundgutachten) durch den Bauherrn zu ermitteln.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses in der Walleshauser Straße 21 in Kaltenberg, Fl.-Nr. 1068/2, Gemarkung Kaltenberg nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.6. Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen, Fl.-Nr. 1663/2, Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beschließend 3.6
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.11.2022 ö beschließend 2.1

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Baugenehmigung auf dem Flurstück 1663/2 Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 27 zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und zwei Stellplätzen.
Vorliegend greift kein Bebauungsplan, weshalb die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB durch das zuständige Landratsamt erfolgt.
Für die Wasserversorgung liegt eine Stellungnahme vor, wonach die Wasserversorgung gesichert ist.
Die Abwasserbeseitigung ist lt. Mitteilung des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung Geltendorf – Eresing gesichert. Die erforderlichen Entwässerungspläne sind mittlerweile eingegangen und vom AZV abgenommen. 
Die Wasserdurchlässigkeit des auf dem Grundstück anstehenden Bodens zur Versickerung des Oberflächenwassers ist durch einen Sickertest oder mittels Laboruntersuchung (Baugrundgutachten) durch den Bauherrn zu ermitteln.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und zwei Stellplätzen bei Am Schlagberg 27 in Geltendorf, Fl.-Nr. 1663/2 Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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3.7. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.-Nr. 1184/6, Gemarkung Kaltenberg, Dürnaststraße 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beschließend 3.7
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.07.2022 ö beschließend 10
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 23.05.2023 ö beschließend 2.6

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Baugenehmigung auf dem Flurstück 1184/6 Gemarkung Kaltenberg, Dürnaststraße 12 zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage.

Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan „Kaltenberg – Dürnaststraße“, Verz.-Nr. 3.04.

Am 25.01.2022 wurde der Vorbescheid zum Vorhaben positiv beschlossen (siehe TOP 4.3).

Für die Wasserversorgung liegt eine Stellungnahme vor, wonach die Wasserversorgung gesichert ist.

Die Abwasserbeseitigung ist lt. Mitteilung des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung Geltendorf – Eresing gesichert. Die erforderlichen Entwässerungspläne werden dem Zweckverband gemäß § 10 der Entwässerungssatzung in zweifacher Ausfertigung nachgereicht.

Die Wasserdurchlässigkeit des auf dem Grundstück anstehenden Bodens zur Versickerung des Oberflächenwassers ist durch einen Sickertest oder mittels Laboruntersuchung (Baugrundgutachten) durch den Bauherrn zu ermitteln.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage bei Dürnaststraße 18 in Kaltenberg, Fl.-Nr. 1184/6 Gemarkung Kaltenberg nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.8. Isolierte Befreiung: Errichtung von zwei Terrassen, Fl.-Nr. 1621/15, Gem. Geltendorf, Buchenstraße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beschließend 3.8

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung von zwei Terrassen auf dem Flurstück 1621/15 Gemarkung Geltendorf, Buchenstraße 6.

Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan „Geltendorf – Süd, nördlicher Teil“, Verz.-Nr. 1.03.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden angefragt:
  • Ziffer 3.4: Die zulässige GRZ von 0,2 wird überschritten auf 0,258 (bereits in der Sitzung vom 11.05.2021 positiv beschlossen).
  • Ziffer 4.5: Die festgesetzte Baugrenze wird nach Westen und Osten überschritten.

Der alte Bauantrag, für welchen der Beschluss zu Ziffer 3.4 gefasst wurde, wurde vom Antragsteller am 21.04.2022 zurückgezogen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt handelt es sich im vorliegenden Fall um keine Tektur des bestehenden Gebäudes. Die Nutzungsaufnahme erfolgte 2020, der Antrag bzgl. der Terrassen wurde 2021 gestellt. Es handelt sich somit bei den Terrassen um ein neues Vorhaben für das die begehrten isolierten Befreiungen von Nöten sind. Der bisherige Bauantrag wurde daher vom Antragssteller zurückgenommen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Süd, nördlicher Teil“, Verz.-Nr. 1.03 in Bezug auf die Ziffern 3.4 und 4.5 für das Flurstück 1621/15, Gemarkung Geltendorf, Buchenstraße 6 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.9. Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1064/1, Gemarkung Kaltenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beschließend 3.9

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Baugenehmigung auf dem Flurstück 1064/1 Gemarkung Kaltenberg zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

Das Grundstück unterliegt der Einbeziehungssatzung „Kaltenberg – Lange Gräben“, somit wird nach § 34 BauGB verfahren.
Für die Wasserversorgung liegt eine Stellungnahme vor, wonach die Wasserversorgung gesichert ist.

Die Abwasserbeseitigung ist lt. Mitteilung des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung Geltendorf – Eresing gesichert. Die erforderlichen Entwässerungspläne werden dem Zweckverband gemäß § 10 der Entwässerungssatzung in zweifacher Ausfertigung nachgereicht.

Die Wasserdurchlässigkeit des auf dem Grundstück anstehenden Bodens zur Versickerung des Oberflächenwassers ist durch einen Sickertest oder mittels Laboruntersuchung (Baugrundgutachten) durch den Bauherrn zu ermitteln.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1064/1 Gemarkung Kaltenberg nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Erschließung Flur Nr. 1064/1 und 1065/3, Gemarkung Kaltenberg - Beauftragung Trinkwasserleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beschließend 4
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 21.06.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Mit dem AZV Beschluß vom 11.04.2022 wurde der Erschließung der obigen Flurstücke  / des Schmutzwasserkanals zugestimmt.

Für die Erschließung der Grundstücke soll im Rahmen der Sitzung nun der Auftrag für die Trinkwasserleitung incl. Hausanschlüsse vergeben werden.

Zusätzlich zu dieser Maßnahme soll die bestehende Stichleitung mit einen Spül- bzw. Löschwasser Hydrant(UHY) ausgestattet werden. Dafür soll ebenfalls der Auftrag vergeben werden.

Zur aktuellen Situation der Leitungsführung ist zu sagen, dass die bestehenden TW-Leitung und der Schmutzwasserkanal verlängert werden. Der bestehende TW-Hausanschluß zu Flur Nr. 1065/1 wird rückgebaut und neu angeschlossen.
Zur Gesamtmaßnahme sind folgende Angebote der Fa. Gistl GbR eingegangen:
                                              Netto                       Brutto
TW-Leitung(gemeinsame Zuleitung)   Gem.-Anteil         20.152,15 €                23.981,06 €
TW-Neuanschluß Fl-Nr 1064/1           Gem.-Anteil           3.907,00 €                  4.649,33 €
TW-Neuanschluß Fl-Nr 1064/1           Priv. -Anteil           1.415,05 €                  1.683,91 €
TW-HA Übernahme Fl-Nr 1065/1       Gem.-Anteil           3.997,80 €                  4.757,38 €
Zufahrt Bodenbefestigung                       Gem.-Anteil            6.671,35 €                  7.938,91 €
Spül- / Löschwasser Hydrant(UHY)    Gem.-Anteil         9.204,60 €                10.953,47 €

GESAMT                                                                      45.347,95 €            53.964,06 €        

Beschluss

Der Bauausschuß stimmt der Vergabe des Auftrags an die Fa. Gistl in Höhe von gesamt  53.964,06 € brutto aufgeteilt auf die im Sachverhalt beschriebenen 6 Angebote für die Erschließung der Trinkwasserleitung und weiterer oben beschriebenen Maßnahmen(Spülhydrant, Bodenbefestigung) für die Flurstücke Nr. 1064/1 und 1065/3 Kaltenberg, Walleshauser Str. zu.         
Der Beschluss wird vertagt auf die nächste Gemeinderatssitzung. Hier sind weitere Erläuterungen erforderlich.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö informativ 6
Datenstand vom 30.08.2022 11:58 Uhr