Datum: 21.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
|
21.06.2022
|
ö
|
informativ
|
1 |
zum Seitenanfang
2. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
|
21.06.2022
|
ö
|
|
2 |
Sach- und Rechtslage
zum Seitenanfang
2.1. Isolierte Befreiung/Abweichung: Realteilung des Grundstücks, Fl.-Nr. 1599/6 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofst. 130/130a
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
|
21.06.2022
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Sach- und Rechtslage
Für das Grundstück Fl.-Nr. 1599/6 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 130/130a wird eine Realteilung des Eigentümers von Haus-Nr. 130 angestrebt.
Begründet wird dies wie folgt:
Bis dato wurden die Eigentumsverhältnisse nach Sondereigentum und Sondernutzungsrecht nach WEG geregelt. Dies soll nun geändert werden mit dem Ziel, die Erbengemeinschaft aufzulösen und dahingehend in zwei Grundstücke mit bereits bestehender Zufahrt aufzuteilen. Die Häuser sind gegenwärtig unbewohnt und werden nach neuer Sachlage renoviert und dem Wohnungsmarkt angeboten bzw. selbst genutzt.
Das Grundstück befindet sich im Umgriff des Bebauungsplanes „Geltendorf Süd – südlicher Teil“, Verz.Nr. 1.02. Mitunter wird unter Ziffer 4.3 bei Einzelhäusern eine Mindestgrundstücksgröße von 600 m² festgesetzt. Nach der Teilung weist das vordere Grundstück (Haus-Nr. 130) 797 m² auf, das hintere (Haus-Nr. 130a) 686 m² auf. Die Festsetzung wird eingehalten.
Die Zufahrt erhält nach der Teilung eine eigene Flurnummer und misst 130 m². Somit wird für das hinterliegende Grundstück die Zufahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche sichergestellt.
Für die Realteilung beantragen die Eigentümer eine isolierte Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften (hier: Satzung über das Maß der Abstandsflächentiefe) als auch von der bauordnungsrechtlichen Vorschrift (hier: Art. 6 BayBO).
Aus Sicht der Verwaltung kann in diesem Einzelfall der Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift (Satzung) als auch von der bauordnungsrechtlichen Vorschrift (Art. 6 BayBO) zugestimmt werden, sofern bei der tatsächlichen Umsetzung entsprechende Abstandsflächenübernahmeerklärungen von beiden Parteien vorgelegt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften als auch von bauordnungsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die begehrte Realteilung des Flurstücks 1599/6 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 130 und 130a nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter der Voraussetzung erteilt, dass bei der tatsächlichen Umsetzung die entsprechend erforderlichen Abstandsflächenübernahmeerklärungen von beiden Parteien vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.2. Abbau einer Rundbogenhalle und Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle, Fl.-Nr. 710 Gemarkung Hausen bei Geltendorf, Hohenzeller Straße 4
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
|
21.06.2022
|
ö
|
beschließend
|
2.2 |
Sach- und Rechtslage
Begehrt wird der Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle mit Werkstatt auf dem Flurstück 710 Gemarkung Hausen b. Geltendorf, Hohenzeller Str. 4. Hierfür soll die bestehende Rundbogenhalle abgebaut werden.
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB und wird somit vom zuständigen Landratsamt durchgeführt.
Beantragt wurde eine Abweichung hinsichtlich der Abstandsflächen. Nach Durchsicht der Unterlagen stellt die Verwaltung fest, dass diese Abweichung nicht erforderlich ist, da irrtümlicherweise bei der Berechnung der Abstandsflächen der Faktor 1,0H verwendet wurde (siehe Urfassung der Satzung über Abstandsflächentiefe). Unter Berücksichtigung der 1. Änderung der Abstandsflächentiefe mit dem Faktor 0,8H ergibt sich keine Überschneidung.
Der Planer wurde informiert. Dieser reichte die korrigierte Planzeichnung und Berechnung zu den Abstandsflächentiefen nach. Der Antrag auf Abweichung wurde folglich zurückgezogen.
Wasserversorgung und Entwässerung ist gesichert.
Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag für den Abbau der Rundbogenhalle und Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle auf Fl.-Nr. 710 Gemarkung Hausen b. Geltendorf, Hohenzeller Straße 4 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.3. Isolierte Befreiung: Dachsanierung/Errichtung einer Schleppgaube auf Fl.-Nr. 1602/2 Gemarkung Geltendorf, Alpenstraße 1
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
|
21.06.2022
|
ö
|
beschließend
|
2.3 |
Sach- und Rechtslage
Das Walmdach des Gebäudes in der Alpenstraße 1, Fl.-Nr. 1602/2 Gemarkung Geltendorf soll saniert werden, da die bestehenden Tondachziegel altersbedingt zerfallen. Im Zuge dieser Sanierungsarbeiten wünschen die Eigentümer Tondachziegel in Anthrazit. Südseitig soll auch eine Schleppgaube errichtet werden.
Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan „Geltendorf Süd – südlicher Teil“, Verz.-Nr. 1.02 (3. Änderung).
Der Bebauungsplan setzt folgendes fest:
- Ziffer 5.9 Deckungsmaterial: Für die Dachdeckung sind naturrote Ziegel bzw. ziegelrote Dachsteine zulässig. […]
- Ziffer 5.10 Dachaufbauten: Es sind nur Giebelgauben oder Zwerchgiebel zulässig […]
Hierzu beantragen die Eigentümer nun eine isolierte Befreiung.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag entsprochen werden. In der näheren Umgebung kommen bereits Schleppgauben als auch anthrazitfarbene Dacheindeckungen vor. Zudem würde aus Gestaltungsaspekten eine Giebelgaube oder ein Zwerchgiebel nicht zum Walmdach passen.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Befreiung zur Dachsanierung/Errichtung einer Schleppgaube auf Fl.-Nr. 1602/2 Gemarkung Geltendorf, Alpenstraße 1 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Erschließung Flur Nr. 1064/1 und 1065/3, Gemarkung Kaltenberg - Beauftragung Trinkwasserleitung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
|
24.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
|
21.06.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
|
Gemeinderatssitzung
|
30.06.2022
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sach- und Rechtslage
Mit dem AZV Beschluß vom 11.04.2022 wurde der Erschließung der obigen Flurstücke / des Schmutzwasserkanals zugestimmt.
Für die Erschließung der Grundstücke soll im Rahmen der Sitzung nun der Auftrag für die Trinkwasserleitung incl. Hausanschlüsse vergeben werden.
Zusätzlich zu dieser Maßnahme soll die bestehende Stichleitung mit einen Spül- bzw. Löschwasser Hydrant(UHY) ausgestattet werden. Dafür soll ebenfalls der Auftrag vergeben werden.
Zur aktuellen Situation der Leitungsführung ist zu sagen, dass die bestehenden TW-Leitung und der Schmutzwasserkanal verlängert werden. Der bestehende TW-Hausanschluß zu Flur Nr. 1065/1 wird rückgebaut und neu angeschlossen.
Zur Gesamtmaßnahme sind folgende Angebote der Fa. Gistl GbR eingegangen:
Netto Brutto
TW-Leitung(gemeinsame Zuleitung) Gem.-Anteil 20.152,15 € 23.981,06 €
TW-Neuanschluß Fl-Nr 1064/1 Gem.-Anteil 3.907,00 € 4.649,33 €
TW-Neuanschluß Fl-Nr 1064/1 Priv. -Anteil 1.415,05 € 1.683,91 €
TW-HA Übernahme Fl-Nr 1065/1 Gem.-Anteil 3.997,80 € 4.757,38 €
Zufahrt Bodenbefestigung Gem.-Anteil 6.671,35 € 7.938,91 €
Spül- / Löschwasser Hydrant(UHY) Gem.-Anteil 9.204,60 € 10.953,47 €
GESAMT 45.347,95 € 53.964,06 €
Beschluss
Der Bauausschuß empfiehlt dem Gemeinderat die Vergabe des Auftrags an die Fa. Gistl in Höhe von gesamt 53.964,06 € brutto aufgeteilt auf die im Sachverhalt beschriebenen 6 Angebote für die Erschließung der Trinkwasserleitung und weiterer oben beschriebenen Maßnahmen(Spülhydrant, Bodenbefestigung) für die Flurstücke Nr. 1064/1 und 1065/3 Kaltenberg, Walleshauser Str. zuzustimmen.
Sofern auf dem Grundstück 1065/1 eine mindestens 40 mm dimensionierte bestehende Trinkwasserleitung verläuft, soll die Ausführung ab dem Grundstück 1065/1 bis 1064/1 erfolgen.
Bei geringerer Dimension wird die komplette Leitung ab dem Hauptstrang ausgeführt.
Bis zur nächsten Gemeinderatssitzung sollte der genaue Verlauf und der Durchmesser der Kanals bekannt gegeben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
|
21.06.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
|
21.06.2022
|
ö
|
informativ
|
5 |
Datenstand vom 30.08.2022 12:13 Uhr