Datum: 21.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Anrufsammeltaxi Vorstellung der Planung des Landkreises für unsere Gemeinde
5 Bauhof - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss Fundamente, Fahrspur, Angleichung Asphalt und Entwässerung
6 Erweiterung Bauhof mit Errichtung von zwei Salzsilos - Zustimmung des Bauantrags (Genehmigungsfreistellung), Fl.-Nr. 1037/1 Gemarkung Geltendorf
7 Unwetter in Wabern – Kostenerstattungspflicht der Anwohner für die Feuerwehreinsätze gem. Art. 28 Abs. 4 BayFwG i. V. m. Satzung FKES
8 Alter Wirt - Sachstand und Stand der Vergaben
9 Neubau Haus für Kinder - Sachstand
10 Stromlieferung kommunale Liegenschaften ab 01.01.2023 - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
11 Kindergartenordnung Gemeindekindergarten Geltendorf mit Hort ab September 2022
12 Antrag auf Stellplatzablöse für die Grundstücke Fl.Nr. 1590/6, 1590/13, 1590/28, 1590/31, 1590/32, 1590/35, 1590/34, 1590/38, 1590/39 Gemarkung Geltendorf
13 Dienstkleiderordnung des Landkreises Landsberg am Lech (Vorgabe der Kreisbrandinspektion Landsberg am Lech)
14 Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung 2017 - 2019
15 Beschlussfassung über kalkulatorischen Zinssatz der Kalkulation der Wassergebühren 2020/2023
16 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
17 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Keine Anregungen

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Keine Bekanntgaben

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:


1.8. bis 8.8.2022 Besuch von 57 Bürgerinnen und Bürger aus Geltendorf und Umgebung in unserer Partnergemeinde St.-Victor. Bericht der Referentin. Dank an Marion Wisura für die Vertretung. 

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4. Anrufsammeltaxi Vorstellung der Planung des Landkreises für unsere Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Für die Verbesserung der Gemeindeanbindungen an den Öffentlichen Nahverkehr im Landkreis Landsberg arbeitet das Landratsamt Landsberg am Lech derzeit an einer flächendeckenden Ausweitung des Anruf–Sammel–Taxi (AST). Im Zuge dessen schlägt das LRA vor auch im Gemeindebereich Geltendorf eine Verbindung mittels AST anzubieten. Aktuell werden im Gemeindegebiet nur eingeschränkt Verbindungen angeboten, insbesondere zu den Randzeiten und am Wochenende bestehen nur sehr wenige Möglichkeiten. Mit dem AST Beitritt erweitert sich das Fahrtenangebot über die ganze Woche auf einen Stundentakt (in Kombination mit dem bestehenden Linienverkehr).

Das Landratsamt hat nun Entwürfe für die Verlängerung von mehreren AST Linien in den südlichen Landkreis und nördlichen Landkreis vorgelegt. Die Gemeinden Apfeldorf, Denklingen, Finning, Egling an der Paar, Hofstetten, Kinsau, Obermeitingen, Prittriching, Reichling, Rott, Scheuring haben den Beitritt zum Anruf–SammelTaxi bereits beschlossen. 

Die Kosten für das AST sind für die Gemeinde stark von der Nutzung des Angebots abhängig. Sie entsprechen dem (negativen) Saldo zwischen Fahrgeldeinnahme und Kosten je Fahrt. An den entstehenden Kosten beteiligt sich der Landkreis mit 50%. 

Hinzu kommt eine feste Verwaltungspauschale von ca. 2.750,00€ pro Gemeinde, die von der Stadt Landsberg erhoben wird. Da das AST ab dem 01.04.2023 aber direkt vom Landkreis betreut wird, entfällt die Pauschale ab diesem Zeitpunkt.

Der vom Landkreis in Auftrag gegebene Nahverkehrsplan zeigt, dass außerhalb von Landsberg, Kaufering und Geltendorf Verbesserungspotential im Bereich ÖPNV besteht. Aufgrund dessen und vor dem Hintergrund einer gesteigerten Attraktivität des ÖPNV, durch Erweiterung des Angebots, wird ein Beitritt der Gemeinde Geltendorf zum AST Landsberg empfohlen. Ein Beitritt steht auch im Einklang mit der Klimastrategie des Landkreises.        

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einem Beitritt der Gemeinde Geltendorf zum Anruf – Sammel – Taxi Landsberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen dreijährigen Probebetrieb zu vereinbaren, über den im Gemeinderat zu berichten ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

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5. Bauhof - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss Fundamente, Fahrspur, Angleichung Asphalt und Entwässerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 5
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung wurde das Konzept für den Bauhof vorgestellt. Am 04.11.2021 wurde der Beschaffung der Salzsilos zugestimmt. Gemäß Beschluss vom 08.07.2021 muss das Kurz_LV für Fahrspur, Angleichung Asphalt und Entwässerung am Bauhof vom Gemeinderat freigegeben werden.
Der obige Beschluss ist noch um folgende, damit verbundene Maßnahmen zu erweitern, damit das Projekt sinnvoll ausgeführt werden kann:
Die genaue Planung der Fahrspur und Asphaltangleichungen auf dem Bauhofgelände sind dem beiliegenden Plan zu entnehmen und wird im Rahmen der Sitzung vorgestellt.

Planungsbüro hat den Schönauer Ring fast abgeschlossen. Daher ist es sinnvoll, das gemeinsam zu planen. 

Aktuelle Kostenschätzung (netto) 
Fahrspur Bestand ausbauen: (750 m²)                                                12.900,00 EUR
Fahrspur herstellen: Straßenbau                                                        85.385,00 EUR
Angleichung Asphalt (350 m2)                                                                  incl.        
Waschplatz                                                                                  6.200,00 EUR
RW Entwässerung Rigole                                                                17.300,00 EUR
Fundamente Silos                                                                          8.000,00 EUR
Baustelleneinrichtung                                                                        10.400,00 EUR

GESAMT(netto)        150.114,60 EUR
Zzgl.
Planungs- und Ingenieurkosten(HOAI)                                                24.000,00 EUR                

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die mit der Beschaffung von 2 Salzsilos verbundenen zusätzlichen Baumaßnahmen (Ausführung der Fahrspur, Angleichen der Asphaltflächen, Herstellung der Asphaltfläche für die Lagerboxen und Entwässerung inkl. Baustelleneinrichtung) auszuschreiben. Die Ausschreibung soll gemeinsam mit der Ausschreibung Fertigstellung Schönauer Ring erfolgen.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt die Ingenieurleistungen der LP 1-3 und 5-9 mit einem Wert von maximal 30.000,- € brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Erweiterung Bauhof mit Errichtung von zwei Salzsilos - Zustimmung des Bauantrags (Genehmigungsfreistellung), Fl.-Nr. 1037/1 Gemarkung Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.07.2022 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Am 22.06.2022 sind die Baumappen hinsichtlich Bauvorhabens: Erweiterung des Bauhofs mit Errichtung zweier Salzsilos auf Fl.Nr. 1037/1 Gemarkung Geltendorf fertiggestellt worden. Es handelt sich vorliegend um ein Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Um Zustimmung zur weiteren Bearbeitung wird gebeten.        
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 12.07.2022 vorberaten.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf erteilt die Zustimmung zur Bearbeitung des Antrags auf Genehmigungsfreistelllung zur Erweiterung des Bauhofs mit Errichtung zweier Salzsilos auf Fl.-Nr. 1037/1 Gemarkung Geltendorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Unwetter in Wabern – Kostenerstattungspflicht der Anwohner für die Feuerwehreinsätze gem. Art. 28 Abs. 4 BayFwG i. V. m. Satzung FKES

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Am 29.06.2021 herrschte ein großes Unwetter in Wabern. In diesem Zuge sind vier Kellerräume bzw. auch eine Güllegrube mit Wasser vollgelaufen. Außerdem sind große Schlammmassen von den oberen Ackerflächen über die Straßen und Grundstücke geflossen. 
Die daraufhin alarmierte Feuerwehr pumpte die Keller/Güllegrube aus. 
Nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayFwG können die Gemeinden Ersatz der notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren oder durch Einsätze hilfeleistender Werkfeuerwehren entstanden sind.
Kostenersatz können die Gemeinden laut Art. 28 Abs. 4 BayFwG auf der Grundlage einer Kostensatzung verlangen.  
Art. 28 Abs. 4 BayFwG ermächtigt somit die Gemeinden in einer Satzung Pauschalsätze für den Ersatz der Kosten bei der Erfüllung von Aufgaben nach Art. 4 BayFwG festzulegen. Von diesem Recht hat die Gemeinde Geltendorf durch die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 01.03.2000 Gebrauch gemacht. Gemäß § 1 Abs. 3 der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren richtet sich die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes nach den Pauschalsätzen der Anlage zu dieser Satzung. 
Dadurch, dass diese Satzung besteht, ist diese auch einzuhalten. 

Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst der Feuerwehr sind eine Pflichtaufgabe der Gemeinde (Art. 1 Abs. 1 BayFwG). Freiwillige Leistungen der Feuerwehr sind: Hilfeleistungen die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören, Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch, Leistungen der Atemschutzgerätewerkstatt/Schlauchwerkstatt, Bereitstellung der Atemschutzstrecke zur Benutzung, sowie sonstige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren die willentlich in Anspruch genommen werden (§ 1 Abs. 2 der gemeindlichen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr).

Gemäß § 1 Abs. 2 der gemeindlichen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erhebt die Gemeinde Geltendorf Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehr für freiwillige Leistungen. Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr. 

Bei dem Auspumpen eines Kellers/einer Güllegrube handelt es sich weder um Brandschutz, noch
um einen technischen Hilfsdienst, sondern um eine Hilfeleistung, die nicht zu den Pflichtaufgaben
der Feuerwehr gehört, somit eine freiwillige Hilfeleistung darstellt. Kostenschuldner ist derjenige, der die Feuerwehr hierfür willentlich in Anspruch genommen hat (§ 2 Abs. 2 der gemeindlichen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher
Feuerwehren). 

Dabei ist es unerheblich, ob an der Verursachung ein Verschulden besteht. 

Neben den Pflichtaufgaben nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayFwG können die gemeindlichen Feuerwehren auch freiwillige Tätigkeiten übernehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinden und damit auch die Feuerwehren außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge grundsätzlich wirtschaftliche Leistungen durch die Übernahme freiwilliger Leistungen nur erbringen dürfen, wenn ein öffentlicher Zweck dies erfordert und diese Leistungen nicht ebenso gut und wirtschaftlich von privaten Unternehmen erbracht werden können. Sie dürfen insoweit nicht in Konkurrenz zu privaten Wirtschaftsunternehmen treten. Die Verwaltung eigenen Vermögens bleibt unberührt.

Diese Einsätze müssen von der Gemeinde verrechnet werden (Ermessensreduzierung auf null), da sie letztendlich auch von einem privaten Unternehmer erfüllt werden könnten. 

Dies ist in der Vergangenheit auch so geschehen, weswegen das Gleichbehandlungsgebot (Art. 118 Abs. 1 Bayer. Verfassung, Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) berücksichtigt werden muss. 

Die Verwaltung hat die betroffenen Anlieger in Wabern – bevor ein belastender Bescheid erlassen wurde (Art. 28 BayVwVfG) – angehört. Diese berufen sich zum Teil darauf, dass die Feuerwehreinsätze im Zuge eines Unwetters und in ihren Augen somit höherer Gewalt unterlagen oder gar eine Naturkatastrophe vorlag. Selbst wenn dies der Fall wäre, dann hätte es sich um einen technischen Hilfsdienst der Feuerwehr gehandelt und dieser wäre nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 2 BayFwG ebenfalls abrechnungsfähig. 

Von der Erstattungspflicht verschont bleibt man nur unter ganz bestimmten Umständen, bspw. wenn der Katastrophenfall vom Landratsamt Landsberg am Lech für die Gemeinde ausgerufen wird. Dies ist bisher für Geltendorf jedoch noch nie der Fall gewesen. In einem solchen Fall würde das Landratsamt entscheiden, ob und inwieweit ein Kostenersatz erfolgt.
Nachdem die Anwohner bezüglich der Erhebung der Kosten sehr emotional und betroffen reagiert haben, würde die Verwaltung – nach Rücksprache mit dem Bayer. Gemeindetag – einmalig von der Erhebung absehen. Allerdings sollten die Anwohner im gleichen Zuge darauf hingewiesen werden, dass diese Vorkehrungen treffen müssen, um künftige Einsätze zu vermeiden. 
Auch die Grundstückseigentümer der Ackerflächen sollten darauf hingewiesen werden, dass sie die Kostenerstattungspflicht bei künftigen Feuerwehreinsätzen treffen könnten, wenn die Straßen von Schmutz/Unrat von ihren Ackerflächen überflutet werden. Gemäß Auskunft des Bayer. Gemeindetages kann in diesen Fällen der Grundstückseigentümer als Gefahrenbeseitigungs-pflichtiger zum Kostenersatz herangezogen werden. 
Die Gesamtkosten der 5 Einsätze belaufen sich in der Summe auf 1.301,23 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, einmalig von der Kostenerstattungspflicht der Anwohner abzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 11

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8. Alter Wirt - Sachstand und Stand der Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 8
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 26.10.2021 ö beratend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.03.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beratend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 10

Sach- und Rechtslage

Wie in der Sitzung am 16.12.2021 beschlossen, erfolgt in jeder Sitzung ein Bericht zum Stand der Ausschreibungen und Vergaben sowie zum Kostenstand.
Ausgeschrieben wurden folgende Leistungen:
Lüftungsanlage                       Submission: 25.07.2022         Brutto: 60.648,00 €

Die Firma Schindler Aufzugsbau wurde beauftragt. Der Aufzug soll bis Ende August fertiggestellt sein.

Der Pelletbunker kommt in der KW 36/37 (Anfang September).

Beim Zimmerer kam es kurz zu einer Bauunterbrechung (fehlender Statikbegutachtung), nach den Pfingstferien konnten die Arbeiten aber wieder aufgenommen werden.

Aktuellen Kostenprognose etwas günstiger 1.024.134,39 €.

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9. Neubau Haus für Kinder - Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.03.2022 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 12
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö informativ 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö informativ 16
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö informativ 7

Sach- und Rechtslage

Ausgeschrieben wurden folgende Leistungen:
Außenanlagen            Submission: 02.08.2022        Brutto: 378.324€ (BS 16.12.; 387.536€)
Schließanlage             Submission: 22.07.2022        Brutto: 11.696€
Fundamente 
Nebengebäude           Vergabe an Firma Gistl          Brutto: 11.152 €

Zurzeit wird mit Hochdruck an der Innenausstattung gearbeitet.
Die Zargen sind geliefert und wurden größtenteils gesetzt, der Maler ist im OG fast fertig und arbeitet derzeit im EG
Im Obergeschoss wird bereits der Boden in den Zimmern verlegt. 
Die Außentreppe, an der Stirnseite des Gebäudes, wird ab dem 01.08.2022 montiert.
Trockenbauer, Elektrofirma, Schlosser und Sanitärfirma wie Lüftungsbauer arbeiten mit Hochdruck.
Der Stromanschluss auf der Westseite, durch die Stadtwerke, ist diese Woche erfolgt.
Das Nebengebäude kommt Mitte August.
Außenanlagen wurden ausgeschrieben.

Angebotseröffnung für die Schließanlage war diese Woche.
Außen- und Fluchttreppe wird am 01.08.2022 geliefert.

Geplante Gebäudeübergabe: 29.08.2022
Die Kostenberechnung liegt bei 5,2 Mio. €.

Besichtigung  in Verbindung  mit der Gemeinderat Sitzung am 18.08.2022.

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10. Stromlieferung kommunale Liegenschaften ab 01.01.2023 - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 17

Sach- und Rechtslage

Die aktuellen kommunalen Stromlieferverträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2022 und wurden für 3 Jahre, beginnend mit dem 1.1.2020 geschlossen. 
Beim letzten Mal wurde mit der Ausschreibung die Fa. AU-Consult beauftragt. 
Das Verfahren mit AU-Consult hat sich bewährt, da es eine rechtssichere Ausschreibung und wegen der Beteiligung vieler Gemeinden in unserem Versorgungsgebiet ein kostengünstiges Verfahren ist. 
In einer regionalen Ausschreibung (Angebotsverfahren oder EU-weite Ausschreibung) haben die regionalen Stromanbieter die Möglichkeit, sich gezielt für Gemeinden in der Region oder im eigenen Netzgebiet zu bewerben. 
Aus diesem Grund wurde ein Angebot eingeholt und der Auftrag wieder an die Fa. AU-Consult zum Angebotspreis von 2.950 € Netto (3.510,50 €, Brutto) vergeben. Die Vergabe beinhaltet auch die Ausschreibung des Abwasserzweckverbandes mit einem eigenen Los. Die Kosten der Ausschreibung werden deshalb entsprechend aufgeteilt.
Zeitpunkt der Ausschreibung: 
Entscheidend für einen günstigen Preis, ist der Zeitpunkt der Ausschreibung und nicht die ausgeschriebene Strommenge. Die Ausschreibung soll Ende Juli starten, die Zuschlagserteilung im September erfolgen.
Kostenschätzung:
Bei einem geschätzten Jahresvolumen von 543.439 kWh ergibt sich bezogen auf 3 Jahre ein Auftragswert von gesamt ca. 360.000,- € netto. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen ist mit deutlichen Steigerungen insbesondere für 2023 zu rechnen.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Ausschreibung durchführen zu lassen. Sollte das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung i.H.v. 360.000,- € netto (zuzüglich max. 10 %) liegen, wird der erste Bürgermeister gemäß Art. 37, Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ermächtigt, den Auftrag für die Lieferung von elektrischer Energie an Abnahmestellen der Gemeinde Geltendorf zu erteilen.
Über das Ergebnis der Ausschreibung ist der Gemeinderat zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Kindergartenordnung Gemeindekindergarten Geltendorf mit Hort ab September 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 11

Sach- und Rechtslage

Die Kindergartenordnung für den gemeindlichen Kindergarten und Hort ist vom Gemeinderat zu beschließen.

Im Vergleich zur aktuellen Version (Gemeinderatsbeschluss am 08.07.2021) werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:

  • Anpassung Gebührensätze

Anpassung der Gebührensätze entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 05.05.2022 in den Anlagen 1 und 2. 

Ebenfalls teilte uns die derzeitige Catering Firma mit Schreiben vom 09.03.2022 mit, dass sie für das Kindergartenjahr 2022/2023 die Preise auf Grund der derzeit steigenden Materialkosten anpassen müssen. Dazu sind sie laut derzeitigen Vertrag nach § 3, Punkt 3.2 berechtigt. 
Somit müssen die Essenbeiträge ab dem kommenden Kindergartenjahr auch angepasst werden. 

Es soll wie gehabt eine Pauschale festgesetzt werden, in denen die Schließzeiten des Kindergartens bereits abgezogen werden. Die neuen Beiträge sind für das Kindergarten-Essen 3,70 € (statt 3,60 €) und für das Schulkind-Essen 3,90 € (statt 3,80 €). 
Für die Entsorgung der Speisereste ist ein Betrag von aufgerundet 0,10 € pro Mittagessen zu erheben, wenn man die Kosten für die Entsorgung aller zwei Wochen ins Verhältnis der Essensanzahl setzt.

Zur Berechnung der Pauschale werden folgende Rechnungen aufgeführt: 
(Es wurden die Arbeitstage, die auch zur Steuer angesetzt werden für die Berechnung verwendet.)

Kindergarten:

  • 250 Arbeitstage – 30 Schließtage (Urlaub)     = 220 Arbeitstage

  • 220 Arbeitstage x 3,70 € Essensgeld                  = 814,00 € Jahresbeitrag (alter Beitrag: 792,00 €)

  • 814,00 € : 12 Monate                                 = 67,83 € Monatsbeitrag  (alter Beitrag:  66,00 €)

  • 67,83 € : 4 (Wochen) : 5 (Arbeitstage)                  =  3,39 € Einzelbeitrag  (aufgerundet = 3,40 €) 
(alter Beitrag: 3,30 €)

Auf den Einzelbetrag werden 0,10 € für die Resteentsorgung aufgeschlagen.

Der Gesamtbetrag pro Essen beträgt dann 3,50 €.

Bei Kindern die regulär kein Essen gebucht haben, sondern nur im Ausnahmefall mitessen, wird der volle Portionspreis von 3,80 € (inkl. Entsorgungspauschale) berechnet.

Schülerbetreuung:

  • 250 Arbeitstage 30 Schließtage (Urlaub)     = 220 Arbeitstage

  • 220 Arbeitstage x 3,90 € Essensgeld                  = 858,00 € Jahresbeitrag (alter Beitrag: 836,00 €)

  • 858,00 € : 12 Monate                                 = 71,50 € Monatsbeitrag  (alter Beitrag:  70,00 €)

  • 71,50 € : 4 (Wochen) : 5 (Arbeitstage)                  =  3,58 € Einzelbeitrag   (aufgerundet = 3,60 €)
 (alter Beitrag: 3,50 €)

Auf den Einzelbetrag werden 0,10 € für die Resteentsorgung aufgeschlagen.

Der Gesamtbetrag pro Essen im Hort beträgt dann inklusive der Verteilung der Entsorgungskosten 3,70 €.

Bei Kindern die regulär kein Essen gebucht haben, sondern nur im Ausnahmefall mitessen, wird der volle Portionspreis von 4,00 € (inkl. Entsorgungspauschale) berechnet.

Bei den beiden Katholischen Einrichtungen werden die Personalkosten für die Küchenhilfe über den Essensbeitrag an die Eltern weiter verrechnet. Mehrere Anträge der Kirchenstiftung „Mariä Himmelfahrt“ aus Walleshausen zur Verrechnung dieser Personalkosten im Rahmen der Defizitvereinbarung wurden im alten Gemeinderat abgelehnt. Da die Einrichtungen die Entlastung der pädagogischen Kräfte bei den zusätzlichen Arbeiten, die mit der Mittagsverpflegung verbunden sind (Geschirr abräumen, spülen, aufräumen…) als erheblich einschätzen, haben sie sich für eine Weiterverrechnung, derzeit 0,70 € pro Essen, entschieden. 

Da alle Einrichtungen vom gleichen Lieferanten beliefert werden, sollte entschieden werden, ob nicht auch die Kosten für die Küchenhilfe im Gemeindekindergarten an die Eltern weitergegeben werden.

Der Preis pro Essen ab dem 01.09.2022 würde sich dann auf 4,20 € im Kindergarten und 4,40 € im Hort belaufen.

  • Anpassung der Öffnungszeiten

Entsprechend des abgefragten Bedarfs werden die Öffnungszeiten der Einrichtung angepasst:  

       Kindergarten: Montag bis Donnerstag: 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr

                       Freitag:  07.00 Uhr bis 15.00 Uhr

       Hort:                 Montag bis Donnerstag: 11.30 Uhr bis 16.00 Uhr

                       Freitag: 11.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Anlagen 1 und 2 der Kindertagesstättenordnung für den gemeindlichen Kindergarten und Hort mit Wirkung ab 01.09.2022.

Der Preis pro Essen ab dem 01.09.2022 wird auf 4,20 € im Kindergarten und 4,40 € im Hort festgesetzt.        

Die Öffnungszeiten der Einrichtung werden wie angegeben angepasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Stellplatzablöse für die Grundstücke Fl.Nr. 1590/6, 1590/13, 1590/28, 1590/31, 1590/32, 1590/35, 1590/34, 1590/38, 1590/39 Gemarkung Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 12

Sach- und Rechtslage

Der Eigentümer der Grundstücke am Bahnhof beantragt mit Mail vom 04.07.2022 die Ablöse von Stellplätzen. Er weist darauf hin, dass das „... Entwicklungskonzept [für die Bahnhofsgebäude] nur mit zusätzlichen Stellplätzen auf Gemeindegrund realisierbar ist.“
Nachdem in der Stellplatzsatzung der Gemeinde Geltendorf keine Regelungen zur Ablöse von Stellplätzen getroffen sind, gilt ausschließlich Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO).
„(3) Die Stellplatzpflicht kann erfüllt werden durch …
3.        Übernahme der Kosten für die Herstellung der notwendigen Stellplätze durch den Bauherrn gegenüber der Gemeinde (Ablösungsvertrag).“
Im Fachkommentar heißt es hierzu:
„Nach Abs. 3 Nr. 3 kann der Bauherr die Stellplatzpflicht auch dadurch erfüllen, dass er der Gemeinde gegenüber die Herstellungskosten der notwendigen Stellplätze durch Ablösungsvertrag übernimmt. Die Ablösung ist eine gleichwertige Erfüllungsform für die Stellplatzpflicht neben den beiden Formen der Realherstellung nach Abs. 3 Nr. 1 und 2. Der Bauherr darf unabhängig davon, ob eine Realherstellung möglich ist oder nicht, seine Pflicht in dieser Form erfüllen (Rechtsanspruch gegenüber der Bauaufsichtsbehörde; … . Allerdings ist die Gemeinde frei, einen Ablösungsvertrag abzuschließen oder nicht.“
Die Gemeinde muss ihre Entscheidung nach pflichtgemäßen Ermessen treffen.        
Im Rahmen der Sitzung soll diskutiert werden, ob und wenn ja wie viele Stellplätze und zu welchen Konditionen abgelöst werden.
Konkret könnten nach derzeitiger Planung wohl max. 8 Stellplätze am Bahnhof abgelöst werden. Eine Schätzung der Kosten / Stellplatz wird zur Sitzung nachgereicht.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Ablösung von maximal 8 Stellplätzen in einer Höhe von 15.000,00 € / Stellplatz zu.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Dienstkleiderordnung des Landkreises Landsberg am Lech (Vorgabe der Kreisbrandinspektion Landsberg am Lech)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 13

Sach- und Rechtslage

Die Dienstkleiderordnung des Landkreises Landsberg am Lech regelt das einheitliche Tragen der Dienstuniform von Feuerwehrangehörigen und wurde unter Beachtung der Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern erstellt. 
Grundsätzlich haben die Gemeinden als ihre Aufgabe im Rahmen von Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz) i. V. m. § 1 Nr. 2 AVBayFwG (Feuerwehrgesetzaus-führungsverordnung – AVBayFwG) die Schutzausrüstung und Dienstkleidung zu beschaffen. 
Hinsichtlich der Dienstkleidung (auch bekannt als „Ausgehuniform“ für repräsentatives Auftreten der einzelnen Feuerwehrdienstleistenden in der Öffentlichkeit) besteht diese aus folgenden Gegenständen: 
  • Dienstrock (Jacke)
  • Diensthemd
  • Dienstmantel (sofern erforderlich)
  • Schirmmütze oder Bergmütze (regional unterschiedlich).

Die Dienstkleidung wird durch private Bekleidung des Feuerwehrdienstleistenden ergänzt, da diese auch privat getragen werden kann, was auf die o. g. vier Gegenstände nicht zutrifft. 
Privat: 
  • Schwarze Krawatte
  • Schwarze Hose
  • Schwarze Strümpfe
  • Schwarze Halbschuhe. 

Aufgrund der neuen Dienstkleiderordnung sollen künftig von den Kommandanten in Ihren Haushalten entsprechende Ansätze mit aufgenommen werden. Wichtig ist, nach Rücksprache mit der Kreisbrandinspektion, dass hierbei nur künftige neue Beschaffungen berücksichtigt werden sollen. Es sollen nicht alle Feuerwehrdienstleistenden komplett neu ausgestattet werden. Für künftige Anschaffungen aber, sollen die o. g. Gegenstände von der Gemeinde beschafft werden.
Vom Gemeinderat soll festgelegt werden, ob und wann die von der Gemeinde beschaffte Dienstkleidung zurückgegeben werden muss. Entweder mit Austritt aus dem aktiven Dienst oder mit Austritt aus dem Feuerwehrverein. Des Weiteren sollte festgelegt werden, ob der/die Feuerwehrdienstleistende die Dienstkleidung bei Austritt aus dem aktiven Dienst (also noch Mitglied im Verein) „abkaufen“ kann. Beispielsweise anteilig mit 50% zu den Anschaffungskosten.
Die Dienstkleiderordnung ist im RIS als Anlage zum Tagesordnungspunkt beigefügt.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in eine der nächsten Sitzungen vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung 2017 - 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö informativ 14
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.10.2022 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung 2017 – 2019 wird hiermit dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Der Bericht samt Anlagen steht im RIS als Anlage zum Tagesordnungspunkt zur Verfügung. Ebenfalls steht im RIS als Anlage zum Tagesordnungspunkt die Stellungnahme der Verwaltung zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht des Kommunalen Prüfungsverbandes zur überörtlichen Rechnungsprüfung 2017 – 2019 und dem Bericht der Verwaltung.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Beschlussfassung über kalkulatorischen Zinssatz der Kalkulation der Wassergebühren 2020/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 15

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 19.12.2019 wurde die Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserabgabesatzung beschlossen. Grundlage hierfür war die Kalkulation vom 09.12.2019. In der Kalkulation wurde ein kalkulatorischer Zinssatz von 3% zu Grunde gelegt. Dieser Zinssatz wurde bereits in den letzten Kalkulationen verwendet und ist laut Kommunalem Prüfungsverband auch angemessen.
       
Laut Prüfungsbericht vom 14.04.2022, wurde darauf hingewiesen, dass der kalkulatorische Zinssatz im Zuge der Gebührenkalkulation vom Gemeinderat beschlossen werden soll.

Aus diesem Grund wird dieser Beschluss hiermit nachgeholt. In Zukunft erfolgt die Beschlussfassung im Zuge der neuen Gebührensätze bzw. Gebührensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und genehmigt den kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 3% für die Kalkulation 2020-2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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16. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 16

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.06.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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17. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö informativ 17
Datenstand vom 20.04.2023 11:58 Uhr