Datum: 06.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Riedgasse Geltendorf - Antrag auf Tempo 30
3 Rosenstraße Walleshausen - Antrag auf Tempo 30
4 Bebauungspläne
4.1 Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Geltendorf - Schulstraße III", Verz.-Nr. 1.14 - Erneute Behandlung
4.2 Bebauungsplan Riedgasse - Änderung
4.3 Bebauungsplan Walleshausen - St.-Pankratiusweg, Verz. Nr. 2.13 - Antrag auf Änderung
5 Bauanträge
5.1 Bauvoranfrage: Neubau eines Reihenhauses mit 3 Wohneinheiten, 3 Garagen und Stellplätzen auf Fl.-Nr. 594 Gemarkung Walleshausen, Pestenacker Str. 4a
5.2 Bauvoranfrage: Anbau eines Wohnraumes an das bestehende Wohnhaus mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1038/9 Gemarkung Kaltenberg, St.-Elisabeth-Str. 9a
5.3 Anbau an ein bestehendes Wohngebäude, Fl.-Nr. 838 Gemarkung Geltendorf, Landsberger Str. 60
5.4 Neubau eines EFH mit Garage und Teilabbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes, Fl.-Nr. 945 Gemarkung Kaltenberg, Prinz-Heinrich-Str. 1
5.5 Neubau von 3 Wohneinheiten + Atelier, Fl.-Nr. 1082/5 Gemarkung Kaltenberg, Mühlweg/Walleshauser Straße
5.6 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1676 (Teilfläche Südwest), Lindenstr. 11
5.7 Anbau an das bestehende Zweifamilienhaus, Fl.-Nr. 1748/1 Gemarkung Walleshausen, Petzenhofen 6a
5.8 Isolierte Befreiung: Photovoltaik-Anlage auf Südseite Garagendach/Erweiterung Hausdach - Fl.Nr. 206/7 Gemarkung Geltendorf
5.9 Isolierte Abweichung von der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Geltendorf: Am Schlagberg 37 - Fl.-Nr. 1657/2 Gemarkung Geltendorf
6 Grundschule Geltendorf - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschlüsse
6.1 Grundschule Geltendorf - Innentüren und Beschläge
6.2 Grundschule Geltendorf - Malerarbeiten / Beschichtungen
6.3 Grundschule Geltendorf - Kücheneinrichtung UG Gemeindekindergarten
7 Trinkwasser Hausanschluß Hausen Hauptstr. 8 u. 8a
8 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
9 Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö informativ 1
zum Seitenanfang

2. Riedgasse Geltendorf - Antrag auf Tempo 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Es besteht ein Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung in der Riedgasse in Geltendorf.
Beantragt wird, dass die Riedgasse bis nach Einmündung Riedberg auf 30 km/h beschränkt wird.
Die Riedgasse wird größtenteils von Anwohnern, Lieferverkehr und Landwirten genutzt.
Es besteht laut Antragsteller ein reger Durchfahrtsverkehr von Landwirten, welche viel zu schnell durch die Straße fahren.
Der Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland hatte auf unserer Anfrage eine Verkehrszählereinheit aufgestellt: Im Zeitraum von einer Woche wurde von 907 Messwerten eine Überschreitung festgestellt. Der größte Anteil der Verkehrsteilnehmer (85%) fahren 26 km/h, der Durchschnitt 19 km/h. In dieser Rechnung wurden alle Verkehrsteilnehmer (also auch z.B.Fahrradfahrer) eingerechnet.        

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Riedgasse mit einem Schild Tempo 30 zu beschildern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

3. Rosenstraße Walleshausen - Antrag auf Tempo 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Es besteht ein Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung in der Rosestraße in Walleshausen.
Beantragt wird, dass die gesamte Straße auf 30 km/h beschränkt wird.
Die Rosenstraße wird größtenteils von Anwohnern, Lieferverkehr und Landwirten genutzt.
Es besteht kein Durchfahrtsverkehr, lediglich der Feldweg im Norden wird von Landwirten und Fahrradfahrern als Durchfahrt genutzt.
In der Rosenstraße und den angrenzenden Straßen Fliederweg, Nelkenweg, Schlehdornweg und Am Beerenmoosgraben herrscht Rechts vor Links.
Zusätzlich ist die gesamte Rosenstraße mit einem Gehweg ausgestattet (einseitig).        

Beschluss

Bauausschuss empfiehlt dem GR, für das gesamte Gebiet eine 30er Zone einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 7

zum Seitenanfang

4. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö 4

Sach- und Rechtslage

       

zum Seitenanfang

4.1. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Geltendorf - Schulstraße III", Verz.-Nr. 1.14 - Erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beratend 2.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.06.2022 ö beschließend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.07.2022 ö beratend 4.3
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beratend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 8.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.03.2023 ö beratend 2.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 04.07.2023 ö beratend 2.3
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 04.07.2023 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 5.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 5.2

Sach- und Rechtslage

Die in der Sitzung am 12.07.2022 geforderten Unterlagen liegen nunmehr vor. Es werden zwei Varianten (siehe Anlage zum Tagesordnungspunkt) vorgeschlagen:
1. Variante: Verschiebung um 7 Meter Richtung Westen. Die Autogarage würde sich im Gebäude befinden. (Blaue Linie ist Hausanbau)
2. Variante: Verschiebung um 4 Meter Anbau Richtung Westen und nebendran eine Doppelgarage. (Blaue Linien sind Hausbau und rote Linien sind Garage) 
In beiden Varianten ist die Öffnung der Garage in Richtung Einfahrt geplant.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass grundsätzlich eine sinnvolle Nachverdichtung positiv zu bewerten ist, gerade vor dem Hintergrund, dass dadurch keine Außenbereichsflächen entwickelt / versiegelt werden müssen (§ 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)).
Allerdings stellt die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens / Grundstücks in der Regel eine unzulässige „Briefmarkenplanung“ dar (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB). 
Es sollte daher bei einer Änderung des Bebauungsplanes der gesamte Geltungsbereich hinsichtlich sinnvoller Nachverdichtungsmöglichkeiten überprüft werden. Sollte eine Nachverdichtung lediglich für das Grundstück des Antragstellers möglich sein, sind die Kosten des Verfahrens durch den Antragsteller zu tragen und im Vorfeld der Änderung in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Geltendorf – Schulstraße III, Verzeichnisnummer 1.14 bezüglich Flurnummer 1689/10, Gemarkung Geltendorf wird zugestimmt. Die Kosten für das Verfahren sind vom Antragsteller zu übernehmen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Bebauungsplan Riedgasse - Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beratend 4.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 8.2

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusses vom 12.07.2022 wurde eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses in der Riedgasse 16 behandelt. Da durch das Vorhaben die Grundzüge der Planung berührt wären, musste das gemeindliche Einvernehmen versagt werden. Gleichzeitig wurde durch die Mitglieder des Bauausschusses das beantragte Vorhaben positiv bewertet. Als Anregung aus dem Bauausschuss heraus wurde daher nochmals das Gespräch mit den Antragsstellern gesucht.

An einer Änderung des Bebauungsplans nur für das eine Grundstück sind die Antragssteller gemäß schriftlicher Rückmeldung vom 24.08.2022 nicht interessiert. Diese wäre auch rechtlich problematisch, da die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens / Grundstücks in der Regel eine unzulässige „Briefmarkenplanung“ darstellt. (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB).
Es sollte daher bei einer Änderung des Bebauungsplanes der gesamte Geltungsbereich hinsichtlich sinnvoller Nachverdichtungs- / Anpassungsmöglichkeiten unter Beibehaltung der Grundkonzeption des Bebauungsplans überprüft werden. Nach einer ersten oberflächlichen Prüfung sind im Bebauungsplangebiet mehrere Grundstücke gegeben, auf denen sinnvolle Nachverdichtungsmöglichkeiten bestehen. Darüber hinaus gab es in der Vergangenheit auf einzelne Grundstücke bezogene Änderungen und weitere Bauvorhaben, die die ursprüngliche Grundkonzeption des Bebauungsplans, der vor 24 Jahren als Satzung beschlossen wurde, verändert haben. 
Aus Sicht der Verwaltung sollte daher der Bebauungsplan „Geltendorf - Riedgasse, Verzeichnis Nr. 1.21“ generell überarbeitet werden, um eine sinnvolle Nachverdichtung zu ermöglichen und den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.

Hierzu wurden ein Angebot und eine fachliche Einschätzung eingeholt. Das Planungsbüro führt hierzu aus: „In der Vergangenheit wurden auf mehreren Grundstücken innerhalb des Umgriffes dieses Bebauungsplanes bereits zahlreiche Befreiungen und Abweichungen von den Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes vorgenommen. Im Zuge einer Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Riedgasse“, Verz.-Nr. 1.21 soll der Bebauungsplan nun hinsichtlich zeichnerischer und textlicher Festsetzungen auf aktuelle Anforderungen abgestellt werden. Im Sinne eines sparsamen Umganges mit Grund und Boden soll hierbei unter Beachtung des vorherrschenden Gebietscharakters auch eine maßvolle Nachverdichtung ermöglicht werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird für das anstehende Änderungsverfahren davon ausgegangen, dass dieses als sog. beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann. Der Umgriff des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Riedgasse“, Verz.-Nr. 1.21 weist eine Größe von etwa 3,5 ha auf.

Aufgrund des besonderen Charakters wird seitens des Planungsbüros empfohlen ein städtebauliches Entwicklungs-/Strukturkonzept vorzuschalten. Dieses beinhaltet folgende Leistungen:

  1. Grundlagenermittlung
  • Sichtung und Auswertung von der Kommune zur Verfügung gestellter Unterlagen (FNP, BP’s, Baugenehmigungen etc.)
  • Zusammenstellung von digital bearbeitbaren Plangrundlagen
  • Ortseinsicht und Abstimmung hinsichtlich der Entwicklungsziele (1 Termin)
  • Prüfung und ggf. Weiterentwicklung des vorgeschlagenen Geltungsbereiches als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes.

  1. Ausarbeitung städtebauliches Entwicklungsplan
  • Ausarbeitung Schwarzplan | Gestaltungsplan im Maßstab 1:500,
  • Ausarbeitung Erläuterungslageplan mit Erschließungen / Nutzungen / möglichen Entwicklungsoptionen / etc. im Maßstab 1:500,
  • kurzer Erläuterungsbericht in schriftlicher Form,
  • Abstimmen mit der Verwaltung und Vorstellung im politischem Gremium (jeweils 1 Termin),
  • Zusammenfassung und Dokumentation.

Insgesamt ist mit folgenden Kosten für das Bauleitplanverfahren zu rechnen:

Städtebauliches Entwicklungs-/Strukturkonzept        5.900,00 € 
Bebauungsplan        20.511,60 € 
- Grundleistungen 17.311,60 € 
- Besondere Leistungen 3.200,00 € 

Abhandlung Umweltbelange        1.400,00 € 
Honorar        27.811,60 € 
Nebenkosten (ohne Pauskosten)        834,35 € 
Gesamt Netto        28.645,95 €
Gesamt Brutto        34.088,68 €

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die ARNOLD CONSULT AG aus Kissing zu den genannten Kosten mit der Überarbeitung des Bebauungsplans „Geltendorf – Riedgasse, Verzeichnisnummer 1.21“ zu beauftragen.

Zeitrahmen:
Mit dem vorgeschlagenen, vorgeschalteten städtebaulichen Entwicklungs-/Strukturkonzept und einem freiwilligen zweistufigen Verfahren, wird für dieses Verfahren von einer Laufzeit von ein bis eineinhalb Jahre ab Aufstellungs- / Änderungsbeschluss zu rechnen sein. Erfahrungsgemäß ist bei einem derartigen Verfahren davon auszugehen, dass mehr und insbesondere umfangreichere Stellungnahmen vorgebracht werden, die rechtsicher abgearbeitet und behandelt werden müssen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Gesamtüberarbeitung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Geltendorf – Riedgasse, Verzeichnisnummer 1.21“ mit seinen vier Änderungen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die ARNOLD CONSULT AG aus Kissing mit der Gesamtüberarbeitung zu Gesamtkosten von brutto 34.088,68 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3. Bebauungsplan Walleshausen - St.-Pankratiusweg, Verz. Nr. 2.13 - Antrag auf Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beratend 4.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 8.3

Sach- und Rechtslage

Für das Grundstück 1264/3, Gemarkung Walleshausen besteht der Wunsch 5 Tiny-Häuser errichten zu können (siehe Präsentation anbei). Der Bebauungsplan regelt das Thema Tiny-Häuser nicht, sodass eine Umsetzung grundsätzlich möglich erscheint.

Da das Gelände stark abfällt, sind jedoch treppenartige Aufschüttungen geplant.

Hierzu enthält der Bebauungsplan folgende Vorgaben:


Für das betroffene Grundstück gelten die Regelungen zu WA2.

Das geplante Vorhaben ist somit mit dem derzeitigen Bebauungsplan nicht möglich, da durch die Aufschüttungen die Grundzüge der Planung berührt sind.

Es wäre daher eine Bebaungsplanänderung erforderlich, sollte der Gemeinderat dem Vorhaben positiv gegenüberstehen. Grundsätzlich sind Tiny-Häuser seit einigen Jahren auch aufgrund der stark gestiegenen Grundstücks- und  Baukosten eine beliebte Alternative zu den bekannten Wohnformen. Im Gemeindegbiet Geltendorf fehlen bisher entsprechende Angebote.

Verwaltungsseits wird daher empfohlen, bei zukünftigen Planungen ein entsprechendes Gebiet mitzudenken. Für den hier genannten Standort am St.-Pankratius-Weg wird die vorgestellte Planung eher kritisch gesehen, da der Gebietscharakter ein anderer ist.

Darüber  hinaus stellt die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens / Grundstücks in der Regel eine unzulässige „Briefmarkenplanung“ dar (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB).

Bei einer Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplanes sollte daher der gesamte Geltungsbereich hinsichtlich sinnvoller Nachverdichtungs- / Anpassungsmöglichkeiten überprüft werden. Sollte eine Nachverdichtung lediglich für das genannte Grundstück möglich sein, sind die Kosten des Verfahrens durch den Antragsteller zu tragen und im Vorfeld der Änderung in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

Beschluss

Der Grundstücks- Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung und den Bürgermeister geeignete Flächen für die Bebauung mit Tiny-Häusern zu suchen. Einer Änderung des Bebauungsplans Walleshausen - St.-Pankratiusweg, Verz. Nr. 2.13 wie im Sachverhalt beschrieben, wird nicht zugestimmt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö 5

Sach- und Rechtslage

       

zum Seitenanfang

5.1. Bauvoranfrage: Neubau eines Reihenhauses mit 3 Wohneinheiten, 3 Garagen und Stellplätzen auf Fl.-Nr. 594 Gemarkung Walleshausen, Pestenacker Str. 4a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 5.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 27.09.2022 ö beratend 2.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.11.2022 ö beratend 3.5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.11.2022 ö beschließend 4.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beschließend 3.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 22.06.2023 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Für den begehrten Neubau eines Reihenhauses mit 3 Wohneinheiten, 3 Garagen und Stellplätzen auf Fl.-Nr. 594 Gemarkung Walleshausen, Pestenacker Str. 4a wird eine Bauvoranfrage gestellt.
Das Grundstück liegt im Umgriff des Bebauungsplanes „Walleshausen – Nord (Pestenacker Straße)“, Verz.-Nr. 2.02.

Folgende Fragen werden gestellt:

  1. Errichtung von 3 Wohneinheiten im Rahmen eines Reihenhauses

Der Bebauungsplan setzt unter Ziffer 2.1.13 fest, dass nur Ein- und Zweifamilien zulässig sind.  Dabei sind spiegelgleiche Doppelhäuser unzulässig.
 

  1. Erhöhung der zulässigen GRZ1 von 0,2 auf 0,31 (GRZ2 aktuell nur 0,46 geplant und notwendig)

Unter Ziffer 2.1.5 setzt der Bebauungsplan als höchstzulässige Grundflächenzahl 0,2 fest.  Bei der Ermittlung sollen Garagen und Nebenanlagen unberücksichtigt bleiben. Hierbei bezieht sich der Bebauungsplan auf  die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in ihrer Fassung von 1977. Nach § 19 Abs. 4 S. 1 waren die Grundflächen dieser Anlagen bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche ohnehin nicht anzurechnen. Daher ist fraglich, warum die sog. GRZ2 bei der Planung berücksichtigt wird.

Eine Überschreitung der GRZ von 0,11 berühren die Grundzüge der Planung.


  1. Erhöhung der Geschossigkeit von E+1 auf E+1+D und einer resultierenden Traufhöhe von max. 6,2 m zur Oberkante Gelände

Der zum Bebauungsplan gehörenden Planzeichnung ist zu entnehmen, dass nur „E+1“ zulässig ist. Das bedeutet, dass maximal 2 Vollgeschosse gestattet sind (Erd- und ein Obergeschoss). Unter Ziffer 2.1.12 regelt der Bebauungsplan auch, dass bei den Gebäuden „E+1“ Dachgeschossausbauten nicht zulässig sind. Ebenso wenig sind Kniestöcke gestattet.

Gemäß Ziffer 2.2.13 wird dabei auch die Traufhöhe von 5,5m definiert. 

Der Bauherr beabsichtigt den Ausbau des Dachgeschosses. Erd- als auch Obergeschoss messen eine Raumhöhe vom 2,48m, gemessen von OKFF (Oberkante Fertigfußboden). Damit erzielt er insgesamt eine Traufhöhe von 6,20 m.

Der Überschreitung der Traufhöhe könnte zugestimmt werden, sofern die Vorgaben der Dachneigung von mind. 21° und max. 25° eingehalten würden und das Dachgeschoss, wie festgesetzt, nicht ausgebaut würde. (Siehe auch Anlage 2.)

  1. Anpassung der vorhandenen Baugrenzen (Haupt- und Nebengebäude) an die geplante Bebauung

In der eingereichten Planzeichnung des Bauherren ist die Baugrenze nicht eingezeichnet worden. Auch wurden keine prozentualen Angaben zur Überschreitung gemacht.

Die Verwaltung stellt fest, dass das Baufenster insgesamt deutlich überschritten wird. Details sind der Anlage 3 zu entnehmen.  


  1. Anpassung der Maximaldachneigung bis 34°

Die Anpassung der Dachneigung auf 34° ermöglicht den Ausbau des Dachgeschosses, das unter Ziffer 2.1.12 der Festsetzungen des Bebauungsplanes jedoch nicht zulässig ist.


  1. Garagen mit Flachdachausbildung und ggf. extensiver Begrünung

Ziffer 2.2.7 setzt für Garagen und Nebenanlagen ausschließlich Satteldächer fest, welche gem. 
2.2.14 mit einer Dachneigung von mind. 21° und max. 25° ausgeführt werden dürfen.
Die Dachneigung eines Flachdachs enthält bis zu max. 7°.
Fraglich ist, ob die Flachdachausbildung der Garagen mit ggf. extensiver Begrünung die versiegelte Mehrfläche (s. Baufensterüberschreitung) kompensieren soll.
Aus Sicht der Verwaltung sind mit diesen Überschreitungen die Grundzüge der Planung stark berührt. Der Bebauungsplan ist als Willensäußerung der Gemeinde zu verstehen. Zwar stellt die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB die Ausnahme dar, jedoch kann in nur sehr engen Grenzen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abgewichen werden. Das Grundkonzept des Bebauungsplans muss erhalten bleiben. Die Befreiungen dürfen nicht die mit dem Bebauungsplan verfolgte städtebauliche Ordnung in beachtlicher Weise beeinträchtigen.

Eine Änderung des Bebauungsplanes ausschließlich für dieses Grundstück gleicht einer Gefälligkeitsplanung. Fraglich wäre dann, welchen Zweck die beabsichtigte städtebauliche Ordnung und der planerische Wille der Gemeinde tatsächlich noch erfüllen soll.

Die Verwaltung schlägt daher vor, auch den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes abzulehnen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Bauvoranfrage zum Neubau eines Reihenhauses mit 3 Wohneinheiten, 3 Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 594 Gemarkung Walleshausen, Pestenacker Str. 4a gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt. 

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans wird in einer der nächsten Sitzungen behandelt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

5.2. Bauvoranfrage: Anbau eines Wohnraumes an das bestehende Wohnhaus mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1038/9 Gemarkung Kaltenberg, St.-Elisabeth-Str. 9a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 5.2

Sach- und Rechtslage

Die Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 1038/9 Gemarkung Geltendorf, St.-Elisabeth-Str. 9a stellen eine Bauvoranfrage über einen möglichen Anbau eines Wohnraumes an das bestehende Wohnhaus mit Doppelgarage.

Errichtet werden soll ein weiteres Kinderzimmer über der Garage. Die Bauherren möchten erfahren, ob dem Anbau dieses Wohnraumes über der bestehenden Garage zugestimmt werden kann.

Außerdem möchten sie wissen, ob der Überschreitung der Terrassenfläche zugestimmt werden kann. Terrassen-/Balkonflächen über Garagen finden hinsichtlich der zulässigen Grundfläche keine Beachtung. 

Das Grundstück liegt im Umgriff des Bebauungsplanes „Kaltenberg – St.-Elisabeth-Straße“, Verz.-Nr. 2.70.

Die Verwaltung kann vorliegend keine Abweichungen vom Bebauungsplan feststellen. Die max. zulässige Höchstgrenze der Grundfläche von 110 m² wird nicht überschritten. 

Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zu dieser Bauvoranfrage erteilt werden.  

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat die Bauvoranfrage „Anbau eines Wohnraumes an das bestehende Wohnhaus mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1038/9 Gemarkung Kaltenberg gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.3. Anbau an ein bestehendes Wohngebäude, Fl.-Nr. 838 Gemarkung Geltendorf, Landsberger Str. 60

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 5.3

Sach- und Rechtslage

Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 838 Gemarkung Geltendorf, Landsberger Str. 60 wird der Anbau an ein bestehendes Wohngebäude beantragt. 

Beantragt wurde das im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO. Als solches kann es jedoch nicht behandelt werden, weil der Antrag eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beinhaltet.

Vorliegend greift der Bebauungsplan „Geltendorf – Reiterhof“, Verz.-Nr. 1.26 (alle Änderungen). 

Die Grundfläche des Anbaus misst 2,82 m x 9,30 m (= 26,226 m²). Die vorgegebene max. zulässige Grundfläche von 250 m² wird eingehalten. Mit dem Anbau wird eine Gesamt-GRZ von 0,237 erzielt.

Das Bauvorhaben hat eine mittlere Wandhöhe von 5,485 m und soll mit einem Flachdach mit einer Dachneigung von 5° ausgerichtet werden.
Hierfür beantragen die Bauherren eine Befreiung von der unter Ziffer 3.1 aufgeführten Festsetzung des Bebauungsplanes, in der als Dachform nur Satteldächer festgelegt werden. 

Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Befreiung entsprochen werden. Die Ausführung des Flachdachs berührt die Grundzüge der Planung nicht, da es sich lediglich um einen 2,82m tiefen Anbau handelt, der von der Staatsstraße aus kaum wahrnehmbar sein wird.

Als Dacheindeckung schreibt der Bebauungsplan unter Ziffer 3.2 vor, dass für Wohngebäude nur rote Ziegel- oder Betonsteineindeckung verwendet werden darf. Der dem Antrag beiliegenden Baubeschreibung ist zu entnehmen, dass eine Verblechung vorgenommen wird. Ein Antrag zur Befreiung von dieser Festsetzung liegt jedoch nicht vor. Ggf. muss der Antrag nachgereicht und erneut behandelt werden.

Prinzipiell könnte auch dieser Befreiung zugestimmt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Bauantrag für den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 838 Gemarkung Geltendorf, Landsberger Str. 60 mit seinem Befreiungsantrag hinsichtlich der Dachform gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.4. Neubau eines EFH mit Garage und Teilabbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes, Fl.-Nr. 945 Gemarkung Kaltenberg, Prinz-Heinrich-Str. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 5.4

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Teilabbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 945 Gemarkung Kaltenberg, Prinz-Heinrich-Str. 1.

Das Grundstück liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes, wodurch sich die planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB richtet.

Das Einfamilienhaus soll sich auf moderne Weise in das Ortsbild einfügen und die städtebauliche Struktur im Ortskern fortführen und stärken.
Es soll selbst genutzt werden und soll als Betriebsleiterwohnung dienen, um die Hofstelle in nächster Generation fortführen zu können.

Für die Errichtung des Wohnhauses mit Garage wird das bestehende landwirtschaftliche Gebäude zum Teil abgerissen. Durch den Teilabriss ist der Neubau in Bezug auf die Flächenversiegelung neutral (=gleichbleibende GRZ).

Die erforderlichen 2 Stellplätze sind gem. Satzung der Gemeinde nachweisbar.

Die Antragsteller stimmten sich vorab mit dem Landratsamt ab:
Da der Teilabriss einer Baugenehmigung bedarf, ist das betreffende Gebäude aus den 50er bzw. 60er Jahren nach heute gültigem Recht zu betrachten, auch wenn keine Kubatur- bzw. Nutzungsänderungen über den Teilabriss hinaus vorgenommen werden. Somit sind die Abstandsflächen erneut zu betrachten, wodurch eine Abweichung gem. Anlage notwendig wird.




Die Verwaltung schlägt vor, in beiden Fällen der Abweichung hinsichtlich der Abstandsflächentiefe zuzustimmmen. 

Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Teilabbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 945 Gemarkung Kaltenberg, Prinz-Heinrich-Str. 1 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.5. Neubau von 3 Wohneinheiten + Atelier, Fl.-Nr. 1082/5 Gemarkung Kaltenberg, Mühlweg/Walleshauser Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 5.5

Sach- und Rechtslage

Gestellt wird der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von 3 Wohneinheiten und eines Ateliers auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1082/5 Gemarkung Kaltenberg, Mühlweg/Walleshauser Straße.
Auf dem Grundstück sollen 
- westlich ein Einzelhaus mit 2 Wohneinheiten in Modulbauweise - Name: dlh.4
- östlich ein Einzelhaus mit 1 Wohneinheit und 1 Büro in Modulbauweise – Name: TETRISplus        
errichtet werden.

Vorliegend greift der Bebauungsplan „Kaltenberg -  Mühlweg Ost“, Verz.-Nr.  3.15. Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes war die Absicht der Gemeinde am südwestlichen Ortsrand von Kaltenberg Baurecht für die Errichtung von Wohneinheiten zu schaffen. Damit soll mitunter dem Wohnraumbedarf der einheimischen Bevölkerung Rechnung getragen werden. Auch wurden die Festsetzungen gewählt, damit sich die bauliche Struktur der Gemeinde Geltendorf und die soziale Struktur der Bevölkerung nicht in einer Art und Weise ändert, die den Zielvorstellungen und der städtebaulichen Konzeption in diesem Bereich nicht mehr entspricht.

Das Bauvorhaben dlh.4 als auch TETRISplus entsprechen nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes. 

Die Verwaltung stellt folgende Mängel des Bauantrages fest:

  • Als Art der baulichen Nutzung wird das Allgemeine Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO festgesetzt. Allgemeine Wohngebiete dienen überwiegend dem Wohnen. Zulässig sind folglich Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe. Hierunter fiele das Atelier nicht.
Gem. § 13 BauNVO jedoch können für die Berufsausübung freiberuflicher Tätigkeiten Räume genutzt werden. Vorliegend ist für das Atelier diese Voraussetzung erfüllt. Das Atelier will der Antragsteller als Büro für seine freiberufliche Tätigkeit als Architekt nutzen.

  • Als Maß der baulichen Nutzung wird ID (also: E+D, D= Vollgeschoss) festgesetzt.
Das Bauvorhaben stellt kein ausgebautes Dachgeschoss dar. Das Solardach soll den besonderen Akzent des Satteldaches wiederspiegeln. Das ersetzt nicht die Vorgabe des Bebauungsplanes. Hierzu fehlt außerdem der erforderliche Befreiungsantrag.

  • Im Bebauungsplan wird als GRZ  0,28 festgesetzt, ohne die anteilige Flächen nach § 19 Abs. 4 S. 1 BauNVO (Garagen, Stellplätze, Zufahrten, Nebenanlagen nach § 14, bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche). 

Terrassen und Vorbauten werden voll angerechnet.

Zur Berechnung der GRZ jedoch wurden die Terrassen und Vorbauten als einer der Kriterien des § 14 BauNVO herangezogen. Die Berechnung ist nicht korrekt.  Eine ungefähre Nachberechnung seitens der Verwaltung ergibt unter Einhaltung der Festsetzungen eine GRZ1 von 0,32. Hierfür ist ein Befreiungsantrag erforderlich.

  • Die Mindestgrundstücksgröße für Einzelhäuser beträgt 550 m². Bei einer exakten Halbierung des Grundstücks erzielt der Antragsteller 539,5 m². Dieser Abweichung könnte zugestimmt werden, wenn hierfür ein Befreiungsantrag vorläge.

  • Als maximale Wandhöhe wird 5,00 m vorgegeben. Eine Überschreitung von 20cm ist genehmigt, wenn entsprechen bei Niedrigenergiebauweise oder der Bau eines Passivhauses eine erhöhte Dämmanforderung darstellt.
Das Bauvorhaben misst gem. der Definition (Wandhöhe = Schnittpunkt Außenwand Dachhaut zu Oberkante Rohfußboden im Erdgeschoß) allerdings eine Wandhöhe von 5,80 m. Hierfür fehlt der erforderliche Befreiungsantrag. 

  • Der Bebauungsplan setzt als Dachform Satteldächer und Pultdächer fest. In den Planzeichnungen vom 06.06.2022 wurden nachträglich mit Kugelschreiber Änderungen eingezeichnet, hier die ein Pultdach mit 7° andeuten sollen. Nichtsdestotrotz werden die erdgeschossigen Baumodule mit einem Flachdach ausgebildet. Ein Befreiungsantrag wurde hierfür nicht gestellt.


  • Beantragt wird eine Befreiung von der Festsetzung Ziffer 5.5, in der es heißt, dass der First parallel zur längeren Seite des Grundrisses zu legen ist. Bevorzugt wird der First parallel zur kürzeren Seite.
Der Planer begründet dies wie folgt:
  • Das gesamte Bauvolumen soll kleiner und niedriger, d.h. auf einen menschlichen Maßstab umgesetzt werden, um sich gemütlicher in seine Umgebung zu integrieren.
  • Das Bild „Giebel des Satteldachs“, das tief in der kollektiven Vorstellung der Bevölkerung des Vor-Alpen-Lands lebt, und in der Kultur verankert ist bewirkt ein Gefühl von Heimat, dem soll hier entsprochen werden. Und zwar, wie es größere Auswirkung in die Landschaft hat:
  • Nach Süden gegenüber den direkten Nachbarn
  • Nach Norden gegenüber der Landstraße aus Mering und Zufahrt zur Einkaufsfläche
  • Die gewählte Ausrichtung passt besser  zur Architektur und ihrer Funktionalität: Dies ermöglicht den effizienten Schutz der Terrassen im OG.

Aus Sicht der Verwaltung könnte dem Befreiungsantrag entsprochen werden.
  • Beantragt wird eine Befreiung von der Festsetzung Ziffer 6.1, in der es heißt, dass Stellplätze, Carports und Garagen außer in der Ortsrandeingrünung überall zulässig sind. Es wird beantragt, Carports und Stellplätze in die Ortsrandeingrünung stellen zu dürfen.
Der Planer begründet dies wie folgt:


Die Verwaltung schlägt eine komprimiertere Bauweise vor, die nicht den Nachweis von 8 Stellplätzen erfordert und eine damit einhergehende Befreiung. Den beigefügten A3-Planzeichnungen kann die „Alternative SÜD“ nicht entnommen werden. 

  • Unter Ziffer 7.3 setzt der Bebauungsplan den Bereich der Ein- und Ausfahrt fest. Die Ein- und Ausfahrt des Baugebietes Mühlweg-Ost erfolgt östlich, an der Walleshauser Straße. Für die Zufahrt über den Mühlweg wäre demnach eine Befreiung erforderlich. Diese liegt gegenwärtig nicht vor. 

Unter Berücksichtigung aller Aspekte bei diesem Bauvorhaben schlägt die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, zumal der Antrag nicht vollständig ist. Hierbei möchte die Verwaltung auf folgendes aufmerksam machen: der Planer ist bereits mehrfach von der Verwaltung auf die Differenzen aufmerksam gemacht worden.

Im Ergebnis ist zudem festzuhalten, dass die Summe an benötigten Befreiungen in Kombination, wie auch einzeln betrachtet, die Grundzüge der Planung berührt. Eine Umsetzung des Vorhabens auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes ist nicht möglich. 

Vorliegend würde jedoch auch die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens bzw. Grundstücks eine unzulässige Briefmarkenplanung darstellen (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB).

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Neubau von 3 Wohneinheiten + Atelier auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1082/5 Gemarkung Kaltenberg gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt. Durch die Summe an benötigten Befreiungen in Kombination, wie auch einzeln betrachtet, sind die Grundzüge der Planung berührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1676 (Teilfläche Südwest), Lindenstr. 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö 5.6

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1676 (Teilfläche Südwest), Lindenstr. 11.

Das Grundstück liegt im Umgriff der Ortsabrundungssatzung „Kaltenberg – Lindenstraße“ von 1994, in der es heißt:
„Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB. Auf den im Geltungsbereich einbezogenen Grundstücken sind ausschließlich Wohngebäude zulässig.“

Die Entscheidung über die Zulässigkeit obliegt dem zuständigen Landratsamt.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
Die GRZ liegt nach Angaben des Planers bei 0,2.
Die GFZ liegt nach Angaben des Planers bei 0,35.

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Die nachzuweisenden erforderlichen Stellplätze sind gem. Satzung eingehalten.

Die Wasserversorgung und die Abwasserversorgung sind sichergestellt.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.-Nr. 1676 (Teilfläche Südwest), Lindenstraße 11 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.7. Anbau an das bestehende Zweifamilienhaus, Fl.-Nr. 1748/1 Gemarkung Walleshausen, Petzenhofen 6a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 5.7
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö beschließend 2.1

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Anbau an das bestehende Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1748/1 Gemarkung Walleshausen, Petzenhofen 6a.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein. Mit dem Anbau wird eine GRZ von 0,09 und eine GFZ von 0,18 erzielt. 

Für die auf dem Nachbargrundstück zu liegen kommenden Abstandsflächen liegen entsprechende Abstandsflächenübernahmeerklärungen vor. 

Die erforderliche Anzahl der Stellplätze gem. Satzung werden eingehalten.

Die Entwässerung als auch die Wasserversorgung sind sichergestellt.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Anbau an das bestehende Zweifamilienhaus, Fl.-Nr. 1748/1 Gemarkung Walleshausen, Petzenhofen 6a nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.8. Isolierte Befreiung: Photovoltaik-Anlage auf Südseite Garagendach/Erweiterung Hausdach - Fl.Nr. 206/7 Gemarkung Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 5.8

Sach- und Rechtslage

Die Eigentümer des Flurstücks Nr. 206/7 Gemarkung Geltendorf beantragen eine isolierte Befreiung von der Festsetzung Ziffer 6.6 des Bebauungsplanes „Geltendorf – Bairafeld“.

Darin wird festgesetzt, dass für die Dacheindeckung nur Dachsteine, Ziegel oder ähnliches kleinteiliges Material in roten Farbtönen verwendet werden dürfen.

Vorliegend wünschen die Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage auf der Südseite des Garagendachs bzw. Erweiterung des Hausdaches.

Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe dagegen, da ohnehin in der unmittelbaren Nachbarschaft bereits Photovoltaik-Anlagen angebracht worden sind.

Zudem wäre diese Maßnahme nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 lit. a (aa) BayBO verfahrensfrei.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag auf isolierte Befreiung entsprochen werden. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag der isolierten Befreiung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf der Südseite Garagendach/Erweiterung Hausdach auf Fl.-Nr. 206/7 Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.9. Isolierte Abweichung von der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Geltendorf: Am Schlagberg 37 - Fl.-Nr. 1657/2 Gemarkung Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 5.9

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird die isolierte Abweichung von § 1 der Satzung über das Maß der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Geltendorf.         

Das Bauvorhaben auf dem Grundstück wurde bereits auf der Sitzung am 29.03.2022 unter TOP 2.1 behandelt.

Gegenstand der Abweichung:
Überdeckung der Abstandsflächen des Bestandshauses durch die Metall-Außentreppe und Überdeckung der Abstandsfläche der Treppe durch das Bestandshaus. Es handelt sich bei beiden Gebäudeteilen um einen Bauherren, der dieses gemeinsam in seinem Eigentum hält.


Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag auf Abweichung hinsichtlich der gemeindlichen Satzung über das Maß der Abstandsflächentiefe entsprochen werden. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Abweichung von der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Geltendorf bezugnehmend auf das Bauvorhaben „Am Schlagberg 37“, Fl.-Nr. 1657/2 Gemarkung Geltendorf gemäß Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Grundschule Geltendorf - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 6
zum Seitenanfang

6.1. Grundschule Geltendorf - Innentüren und Beschläge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 6.1

Sach- und Rechtslage

Nach Vorliegen der Baugenehmigung können nunmehr die Umbaumaßnahmen angegangen werden. Für die Bypässe im Gemeindekindergarten werden neue Türen benötigt.

Kurz-LV: INNENTÜREN/BESCHLÄGE

INNENTÜREN UND BESCHLÄGE
Einbau von ca. 7 Innentürelementen aus Holz, davon 4 Elemente mit Brandschutz-/Rauchschutzanforderungen, Einbau überwiegend in Beton-/Mauerwerks-/Trockenbau-Montagewände
Nachrüsten/Austausch von Obentürschließern, Einbau von Fingerklemmschutz, sonstige Beschlagarbeiten

Gewerkeschätzung brutto: 41.200,00 €

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Leistungen des Leistungsverzeichnisses Innentüren und Beschläge auszuschreiben. Sofern das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 41.200,00 € brutto (zuzüglich max. 10 %) liegt, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ist über das Ergebnis der Ausschreibung zu informieren.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.2. Grundschule Geltendorf - Malerarbeiten / Beschichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 6.2

Sach- und Rechtslage

Der gesamte Altbau des Schulgebäudes, wie auch die Räumlichkeiten im Gemeindekindergarten (nach Einbau der neuen Bypässe) benötigen einen neuen Anstrich. Darüber hinaus sollen Risse an der Außenfassade verpresst uns ausgebessert werden.

Kurz-LV: MALERARBEITEN_BESCHICHTUNGEN

MALERARBEITEN_BESCHICHTUNGEN
Überholungsbeschichtung Wände (Klassenräume und Flure Altbau, KiTa UG) ca. 3750 m²
Überholungsbeschichtung Decken (Flure) ca. 400 m²
Überholungsbeschichtung Türzargen Stahl ca. 140 m,  
Spachtel- und Ausbesserungsarbeiten innen
Außenfassade Rissverpressungen und Ausbesserung Anstrich ca. 75 m²

Gewerkeschätzung brutto: 39.000,00 €

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Leistungen des Leistungsverzeichnisses Malerarbeiten und Beschichtungen auszuschreiben. Sofern das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 39.000,00 € brutto (zuzüglich max. 10 %) liegt, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ist über das Ergebnis der Ausschreibung zu informieren.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.3. Grundschule Geltendorf - Kücheneinrichtung UG Gemeindekindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 6.3

Sach- und Rechtslage

Nach Vorliegen der Baugenehmigung kann nunmehr der neue Küchenraum für den Gemeindekindergarten ausgestattet werden. Die alte Küche ist deutlich über 20 Jahre alt und kann nicht in den neuen Raum umgezogen werden. Stattdessen sollen den Anforderungen an eine  Verteilerküche eines Kindergartens gerecht werdende langlebige und pflegeleichte Edelstahlgeräte und –möbel angeschafft werden.

Kurz-LV: Küchenausstattung

KÜCHENAUSSTATTUNG
Handwaschbecken
Gastro-Korbspülmaschine mit Unterbau inkl. Wärmerückgewinnung
Spülenschrank mit Schiebetüren und 3 Schubladen inkl. Armatur mit Brause
(bxhxt: 1600x900x600 mm)
Kühl-Tiefkühlschrank (GN  2/1) mit 2 Türen bxhxt: 687x2130x794 mm)
Schubladenschrank 50cm mit 3 Schubladen
Herd 80cm mit 4 Kochplatten
Wandhaube Umluft 1,20m breit
2 Arbeitsschränke (bxhxt: 1200x970x700 mm)
2 passende Wandhängeschränke
1 Getränkespender

Gewerkeschätzung brutto: 32.130,00 €

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Leistungen des Leistungsverzeichnisses Küchenausstattung auszuschreiben. Sofern das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 32.130,00 € brutto (zuzüglich max. 10 %) liegt, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ist über das Ergebnis der Ausschreibung zu informieren.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Trinkwasser Hausanschluß Hausen Hauptstr. 8 u. 8a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

In der Hauptstr. 8 u. 8a in Hausen werden Trinkwasserhausanschlüsse für einen Neubau benötigt. Zu der Maßnahme sind folgende Angebote der Firma Gistl eingegangen: 

                                                               Summe netto                     Summe brutto

TW Hausanschlüsse

Nr. 8
TW Neuanschluß Gemeindeanteil                  4.856,26 €                  5.778,95 €
TW Neuanschluß Privatanteil                           2.434,25 €                  2.896,76 €

Nr. 8a
TW Neuanschluß Gemeindeanteil                   4.856,26 €                  5.778,95 €
TW Neuanschluß Privatanteil                           3.345,94 €                  3.981,67 €

GESAMT                                15.492,71 €                18.436,33 €

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss stimmt der Vergabe des Auftrags an die Fa. Gistl in Höhe von gesamt 18.436,33 € brutto aufgeteilt auf die im Sachverhalt beschriebenen 4 Angebote für die Hausanschlüsse Hauptstr. 8 u. 8a in Hausen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 8

Beschluss

Die  Niederschrift vom 12.07.2022 wird genehmigt        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö informativ 9
Datenstand vom 25.04.2023 15:09 Uhr