Datum: 15.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Riedgasse Geltendorf - Antrag auf Tempo 30
5 Rosenstraße Walleshausen - Antrag auf Tempo 30
6 Spendenaktion der Stiftung der Sparkasse Landsberg-Dießen im Jahre 2022
7 Außenanlagen Feuerwehrhaus Geltendorf - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
8 Bebauungspläne
8.1 Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Geltendorf - Schulstraße III", Verz.-Nr. 1.14 - Erneute Behandlung
8.2 Bebauungsplan Riedgasse - Änderung
8.3 Bebauungsplan Walleshausen - St.-Pankratiusweg, Verz. Nr. 2.13 - Antrag auf Änderung
9 Bauantrag Erweiterung Kläranlage - 2. Bauabschnitt - Flurnummer 1259, Gemarkung Walleshausen
10 Alter Wirt - Sachstand und Stand der Vergaben
11 Neubau Haus für Kinder - Sachstand
12 Änderung der Kindergartenordnung Gemeindekindergarten Geltendorf mit Hort ab September 2022
13 Beschaffung Schutzbekleidung für alle Ortsteilwehren
14 Örtliche Rechnungsprüfung
14.1 Beschlussfassung über den Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019
14.2 Beschlussfassung über den Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020
15 Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben
16 Trinkwasser Hausanschlüsse Unfriedshauser Str. 4 und 6 Walleshausen
17 Stromlieferung kommunale Liegenschaften ab 01.01.2023 - Vergabebeschluss
18 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
19 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

 Keine Anregungen

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Erwerb Grundstück Fl.Nr. 1609/11, Am Bahnhof 33a von der Bahn

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:

Bücherei: Start Onleihe + Bestandsaufbau

Schülerbeförderung

Sanierung Friedhofsmauer Walleshausen: Beginn nächste Woche (KW 38)

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4. Riedgasse Geltendorf - Antrag auf Tempo 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Es besteht ein Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung in der Riedgasse in Geltendorf.
Beantragt wird, dass die Riedgasse bis nach Einmündung Riedberg auf 30 km/h beschränkt wird.


Die Riedgasse wird größtenteils von Anwohnern, Lieferverkehr und Landwirten genutzt.

Es besteht laut Antragsteller ein reger Durchfahrtsverkehr von Landwirten, welche viel zu schnell durch die Straße fahren.
Der Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland hatte auf unserer Anfrage eine Verkehrszählereinheit aufgestellt: Im Zeitraum von einer Woche wurde von 907 Messwerten eine Überschreitung festgestellt. Der größte Anteil der Verkehrsteilnehmer (85%) fahren 26 km/h, der Durchschnitt 19 km/h. In dieser Rechnung wurden alle Verkehrsteilnehmer (also auch z.B. Fahrradfahrer) eingerechnet.        

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt in der Riedgasse Tempo 30 zu beschildern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

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5. Rosenstraße Walleshausen - Antrag auf Tempo 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Es besteht ein Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung in der Rosestraße in Walleshausen.
Beantragt wird, dass die gesamte Straße auf 30 km/h beschränkt wird.
Die Rosenstraße wird größtenteils von Anwohnern, Lieferverkehr und Landwirten genutzt.
Es besteht kein Durchfahrtsverkehr, lediglich der Feldweg im Norden wird von Landwirten und Fahrradfahrern als Durchfahrt genutzt.
In der Rosenstraße und den angrenzenden Straßen Fliederweg, Nelkenweg, Schlehdornweg und Am Beerenmoosgraben herrscht Rechts vor Links.
Zusätzlich ist die gesamte Rosenstraße mit einem Gehweg ausgestattet (einseitig).        

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Spendenaktion der Stiftung der Sparkasse Landsberg-Dießen im Jahre 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Die Sparkassen-Stiftung setzt die Spendenaktion „1 € je Einwohner“ im Jahr 2022 fort.
Die Sparkasse Landsberg-Dießen teilte mit, dass der Gemeinde Geltendorf ein Spendenbetrag von 5.800 € für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt wird. Von der Gemeinde sind Vorschläge für förderungswürdige Einrichtungen/Zwecke zwischen 500 € und 5.000 € je Einzelvorschlag mitzuteilen. Die Vorschläge sind spätestens bis zum 27.09.2022 der Sparkasse mitzuteilen. 

Folgende Stiftungszwecke sind möglich:

-        mildtätig
-        kirchlich
-        wissenschaftlich
-        öffentliche Gesundheitspflege
-        Jugend- und Altenhilfe
-        Kunst und Kultur
-        Denkmalpflege
-        Erziehung und Bildung
-        Naturschutz und Landschaftspflege
-        Sport
-        Heimatpflege

Folgende Zwecke sind nicht möglich:
-        Brand- und Katastrophenschutz (Feuerwehr)
-        Tierschutz
-        Freie Wohlfahrtspflege (Caritas, Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt)


(Im Jahr 2018 wurden z. B. die Beträge an folgende Vereine /Einrichtungen verteilt:
  1. Mittagsbetreuung Rabennest Walleshausen        Einrichtungsgegenstände        500 €
  2. Maxigruppe Walleshausen        Einrichtungsgegenstände        500 €
  3. Mittagsbetreuung Rabennest Geltendorf        Einrichtungsgegenstände        500 €
  4. Freiwillige Feuerwehr Kaltenberg e.V.        Jugendförderung        500 €
  5. Schützenverein "Fröhlich" Kaltenberg e.V.        Jugendförderung        500 €
  6. Tischtennisclub Kaltenberg e.V.        Jugendförderung        500 €
  7. Gemeindekindergarten        Einrichtungsgegenstände        900 €
  8. Kath. Kindergarten Geltendorf        Einrichtungsgegenstände        900 €
  9. Kath. Kindergarten Walleshausen        Einrichtungsgegenstände        900 €)


(Im Jahr 2019 wurden z. B. die Beträge an folgende Vereine /Einrichtungen verteilt:
1. TTC Geltendorf         1.000,00 €        Licht
2. MaxiGruppe Walleshausen        1.000,00 €         Beschattung
3. Bergschützen Walleshausen        1.000,00 €        Jubiläum
4. Trachtenverein Geltendorf        1.000,00 €        Jubiläum
5. Männergesangsverein Geltendorf        1.000,00 €        Jubiläum
6. Feuerwehr Walleshausen           0,00 €        Jugendförderung
7. Obst- und Gartenbauverein           700,00 €        Straßenpflaster, neue Presse

(Im Jahr 2020 wurden z. B. die Beträge an folgende Vereine /Einrichtungen verteilt:
1. Gemeinde Geltendorf        4.700,00 €        Spielplatzverlegung
2. Theaterverein Geltendorf        1.000,00 €        Förderung Jugendarbeit, Ausfall Corona

(Im Jahr 2021 wurden z. B. die Beträge an folgende Vereine /Einrichtungen verteilt:
1. Gemeindekindergarten Geltendorf                           1.900,00 €   Außenspielgeräte
2. Kath. Kindergarten „Zu den Hl. Engeln“ Geltendorf            1.900,00 €   Außenspielgeräte
3. Kath. Kindergarten „St. Maria Magdalena“ Walleshausen 1.900,00 €         Außenspielgeräte


Die Verwaltung schlägt auch im Jahr 2022 keine Einrichtungen vor. Die Mitglieder des Gemeinderates sind aus Sicht der Verwaltung viel besser in der Lage die Spenden an die jeweiligen Vereine, bzw. Einrichtungen zu verteilen. Eine Liste über die Verteilung in den Jahren 2007 bis 2021 steht im RIS zur Verfügung. Ein Gemeinderatsbeschluss über den Vorschlag an die Sparkassenstiftung ist grundsätzlich nicht notwendig. Die Verwaltung schlägt vor, falls in der Sitzung über die Verteilung der Spenden noch kein abschließender Beschluss gefasst werden kann, eine Empfehlung über die Verteilung abzugeben. Dies ist notwendig, damit die Vorschläge rechtzeitig bis zum 27.09.2022 bei der Sparkassenstiftung eingereicht werden können. Ein Verwendungszweck ist beim Spendenvorschlag anzugeben.

Folgender Verteilungsvorschlag kam unter dem Grundsatz der Förderung der Jugendarbeit aus der CSU Fraktion:
  • TSV Geltendorf                                 1.000,00 €
  • Musikschule Geltendorf                         1.000,00 €
  • FV Walleshausen                                 1.000,00 €
  • Sing- und Spielgruppe Geltendorf                800,00 €
  • Blasorchester Geltendorf                         1.000,00 €
  • Musikverein Walleshausen                         1.000,00 €

Folgender Verteilungsvorschlag kam aus der UB-Fraktion: 
  • TSV Geltendorf                                800,00 €
  • FV Walleshausen                                 800,00 €
  • Blasorchester Geltendorf                        800,00 €
  • Musikverein Walleshausen                        800,00 €
  • Grundschule Geltendorf „Gestaltung des Schulhofes – Errichtung eines überdimensionierten Schachspieles“        2.600,00 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Verwendung der Spende der Stiftung der Sparkasse Landsberg-Dießen i. H. v. 5.800 € wie folgt vorzuschlagen:

  1. TSV Geltendorf        1.000,00 €        Jugendarbeit
  2. Musikschule Geltendorf        1.000,00 €        Jugendarbeit
  3. FV Walleshausen        1.000,00 €        Jugendarbeit
  4. Sing- und Spielgruppe Geltendorf        800,00 €        Jugendarbeit
  5. Blasorchester Geltendorf        1.000,00 €        Jugendarbeit
  6. Musikverein Walleshausen            1.000,00 €                   Jugendarbeit

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Außenanlagen Feuerwehrhaus Geltendorf - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö informativ 7

Sach- und Rechtslage

Für das Feuerwehrhaus Geltendorf sollen die Außenanlagen ausgeschrieben werden.

Außenanlagen Feuerwehr Geltendorf
LV KURZBESCHREIBUNG  

  • Modellierung der Grünflächen um Terrasse und Mulde, Drainagerohr, Anlieferung Humus, Humusanfüllen, Rampen anlegen                                44.630,00€
  • Kies ums Haus, Einfassungen, Dränagerohr                                11.000,00€
  • Neupflanzungen, Zaun                                                        12.000,00€
  • L-Steine liefern und Setzen, Betonfundament; Auffüllen                45.250,00€
  • Geländer Terrasse (Absturzsicherung) Handlauf Treppe                  2.500,00€
  • Entsorgung Abraum                                                          4.000,00€
  • Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Std.-Lohn                        12.500,00€
Gemäß Kostenberechnung ist mit einer Vergabesumme von 131.880,00 Euro netto (156.937,20€ brutto) zu rechnen.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Außenanlagen auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 156.937,20 € brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 8
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8.1. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Geltendorf - Schulstraße III", Verz.-Nr. 1.14 - Erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beratend 2.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.06.2022 ö beschließend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.07.2022 ö beratend 4.3
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beratend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 8.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.03.2023 ö beratend 2.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 04.07.2023 ö beratend 2.3
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 04.07.2023 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 5.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 5.2

Sach- und Rechtslage

Die in der Sitzung am 12.07.2022 geforderten Unterlagen liegen nunmehr vor. Es werden zwei Varianten (siehe Anlage zum Tagesordnungspunkt) vorgeschlagen:
1. Variante: Verschiebung um 7 Meter Richtung Westen. Die Autogarage würde sich im Gebäude befinden. (Blaue Linie ist Hausanbau)
2. Variante: Verschiebung um 4 Meter Anbau Richtung Westen und nebendran eine Doppelgarage. (Blaue Linien sind Hausbau und rote Linien sind Garage) 
In beiden Varianten ist die Öffnung der Garage in Richtung Einfahrt geplant.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass grundsätzlich eine sinnvolle Nachverdichtung positiv zu bewerten ist, gerade vor dem Hintergrund, dass dadurch keine Außenbereichsflächen entwickelt / versiegelt werden müssen (§ 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)).
Allerdings stellt die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens / Grundstücks in der Regel eine unzulässige „Briefmarkenplanung“ dar (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB). 
Es sollte daher bei einer Änderung des Bebauungsplanes der gesamte Geltungsbereich hinsichtlich sinnvoller Nachverdichtungsmöglichkeiten überprüft werden. Sollte eine Nachverdichtung lediglich für das Grundstück des Antragstellers möglich sein, sind die Kosten des Verfahrens durch den Antragsteller zu tragen und im Vorfeld der Änderung in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

Beschluss

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Geltendorf – Schulstraße III, Verzeichnisnummer 1.14 bezüglich Flurnummer 1689/10, Gemarkung Geltendorf wird zugestimmt. Die Kosten für das Verfahren sind vom Antragsteller zu übernehmen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.2. Bebauungsplan Riedgasse - Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beratend 4.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 8.2

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusses vom 12.07.2022 wurde eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses in der Riedgasse 16 behandelt. Da durch das Vorhaben die Grundzüge der Planung berührt wären, musste das gemeindliche Einvernehmen versagt werden. Gleichzeitig wurde durch die Mitglieder des Bauausschusses das beantragte Vorhaben positiv bewertet. Als Anregung aus dem Bauausschuss heraus wurde daher nochmals das Gespräch mit den Antragsstellern gesucht.

An einer Änderung des Bebauungsplans nur für das eine Grundstück sind die Antragssteller gemäß schriftlicher Rückmeldung vom 24.08.2022 nicht interessiert. Diese wäre auch rechtlich problematisch, da die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens / Grundstücks in der Regel eine unzulässige „Briefmarkenplanung“ darstellt. (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB).
Es sollte daher bei einer Änderung des Bebauungsplanes der gesamte Geltungsbereich hinsichtlich sinnvoller Nachverdichtungs- / Anpassungsmöglichkeiten unter Beibehaltung der Grundkonzeption des Bebauungsplans überprüft werden. Nach einer ersten oberflächlichen Prüfung sind im Bebauungsplangebiet mehrere Grundstücke gegeben, auf denen sinnvolle Nachverdichtungsmöglichkeiten bestehen. Darüber hinaus gab es in der Vergangenheit auf einzelne Grundstücke bezogene Änderungen und weitere Bauvorhaben, die die ursprüngliche Grundkonzeption des Bebauungsplans, der vor 24 Jahren als Satzung beschlossen wurde, verändert haben. 
Aus Sicht der Verwaltung sollte daher der Bebauungsplan „Geltendorf - Riedgasse, Verzeichnis Nr. 1.21“ generell überarbeitet werden, um eine sinnvolle Nachverdichtung zu ermöglichen und den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.

Hierzu wurden ein Angebot und eine fachliche Einschätzung eingeholt. Das Planungsbüro führt hierzu aus: „In der Vergangenheit wurden auf mehreren Grundstücken innerhalb des Umgriffes dieses Bebauungsplanes bereits zahlreiche Befreiungen und Abweichungen von den Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes vorgenommen. Im Zuge einer Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Riedgasse“, Verz.-Nr. 1.21 soll der Bebauungsplan nun hinsichtlich zeichnerischer und textlicher Festsetzungen auf aktuelle Anforderungen abgestellt werden. Im Sinne eines sparsamen Umganges mit Grund und Boden soll hierbei unter Beachtung des vorherrschenden Gebietscharakters auch eine maßvolle Nachverdichtung ermöglicht werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird für das anstehende Änderungsverfahren davon ausgegangen, dass dieses als sog. beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann. Der Umgriff des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Riedgasse“, Verz.-Nr. 1.21 weist eine Größe von etwa 3,5 ha auf.

Aufgrund des besonderen Charakters wird seitens des Planungsbüros empfohlen ein städtebauliches Entwicklungs-/Strukturkonzept vorzuschalten. Dieses beinhaltet folgende Leistungen:

  1. Grundlagenermittlung
  • Sichtung und Auswertung von der Kommune zur Verfügung gestellter Unterlagen (FNP, BP’s, Baugenehmigungen etc.)
  • Zusammenstellung von digital bearbeitbaren Plangrundlagen
  • Ortseinsicht und Abstimmung hinsichtlich der Entwicklungsziele (1 Termin)
  • Prüfung und ggf. Weiterentwicklung des vorgeschlagenen Geltungsbereiches als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes.

  1. Ausarbeitung städtebauliches Entwicklungsplan
  • Ausarbeitung Schwarzplan | Gestaltungsplan im Maßstab 1:500,
  • Ausarbeitung Erläuterungslageplan mit Erschließungen / Nutzungen / möglichen Entwicklungsoptionen / etc. im Maßstab 1:500,
  • kurzer Erläuterungsbericht in schriftlicher Form,
  • Abstimmen mit der Verwaltung und Vorstellung im politischem Gremium (jeweils 1 Termin),
  • Zusammenfassung und Dokumentation.

Insgesamt ist mit folgenden Kosten für das Bauleitplanverfahren zu rechnen:

Städtebauliches Entwicklungs-/Strukturkonzept        5.900,00 € 
Bebauungsplan        20.511,60 € 
- Grundleistungen 17.311,60 € 
- Besondere Leistungen 3.200,00 € 

Abhandlung Umweltbelange        1.400,00 € 
Honorar        27.811,60 € 
Nebenkosten (ohne Pauskosten)        834,35 € 
Gesamt Netto        28.645,95 €
Gesamt Brutto        34.088,68 €

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die ARNOLD CONSULT AG aus Kissing zu den genannten Kosten mit der Überarbeitung des Bebauungsplans „Geltendorf – Riedgasse, Verzeichnisnummer 1.21“ zu beauftragen.

Zeitrahmen:
Mit dem vorgeschlagenen, vorgeschalteten städtebaulichen Entwicklungs-/Strukturkonzept und einem freiwilligen zweistufigen Verfahren, wird für dieses Verfahren von einer Laufzeit von ein bis eineinhalb Jahre ab Aufstellungs- / Änderungsbeschluss zu rechnen sein. Erfahrungsgemäß ist bei einem derartigen Verfahren davon auszugehen, dass mehr und insbesondere umfangreichere Stellungnahmen vorgebracht werden, die rechtsicher abgearbeitet und behandelt werden müssen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Gesamtüberarbeitung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Geltendorf – Riedgasse, Verzeichnisnummer 1.21“ mit seinen vier Änderungen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die ARNOLD CONSULT AG aus Kissing mit der Gesamtüberarbeitung zu Gesamtkosten von brutto 34.088,68 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8.3. Bebauungsplan Walleshausen - St.-Pankratiusweg, Verz. Nr. 2.13 - Antrag auf Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beratend 4.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 8.3

Sach- und Rechtslage

Für das Grundstück 1264/3, Gemarkung Walleshausen besteht der Wunsch 5 Tiny-Häuser errichten zu können (siehe Präsentation anbei). Der Bebauungsplan regelt das Thema Tiny-Häuser nicht, sodass eine Umsetzung grundsätzlich möglich erscheint.

Da das Gelände stark abfällt, sind jedoch treppenartige Aufschüttungen geplant.

Hierzu enthält der Bebauungsplan folgende Vorgaben:


Für das betroffene Grundstück gelten die Regelungen zu WA2.

Das geplante Vorhaben ist somit mit dem derzeitigen Bebauungsplan nicht möglich, da durch die Aufschüttungen die Grundzüge der Planung berührt sind.

Es wäre daher eine Bebaungsplanänderung erforderlich, sollte der Gemeinderat dem Vorhaben positiv gegenüberstehen. Grundsätzlich sind Tiny-Häuser seit einigen Jahren auch aufgrund der stark gestiegenen Grundstücks- und  Baukosten eine beliebte Alternative zu den bekannten Wohnformen. Im Gemeindegbiet Geltendorf fehlen bisher entsprechende Angebote.

Verwaltungsseits wird daher empfohlen, bei zukünftigen Planungen ein entsprechendes Gebiet mitzudenken. Für den hier genannten Standort am St.-Pankratius-Weg wird die vorgestellte Planung eher kritisch gesehen, da der Gebietscharakter ein anderer ist.

Darüber  hinaus stellt die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens / Grundstücks in der Regel eine unzulässige „Briefmarkenplanung“ dar (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB).

Bei einer Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplanes sollte daher der gesamte Geltungsbereich hinsichtlich sinnvoller Nachverdichtungs- / Anpassungsmöglichkeiten überprüft werden. Sollte eine Nachverdichtung lediglich für das genannte Grundstück möglich sein, sind die Kosten des Verfahrens durch den Antragsteller zu tragen und im Vorfeld der Änderung in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung und den Bürgermeister geeignete Flächen für die Bebauung mit Tiny-Häusern zu suchen. Einer Änderung des Bebauungsplans Walleshausen - St.-Pankratiusweg, Verz. Nr. 2.13 wie im Sachverhalt beschrieben, wird nicht zugestimmt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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9. Bauantrag Erweiterung Kläranlage - 2. Bauabschnitt - Flurnummer 1259, Gemarkung Walleshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 9
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Geltendorf-Eresing (ZV zur Abwasserbeseitigung Geltendorf-Eresing) Zweckverbandssitzung 27.09.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Die Bauantragsunterlagen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Erweiterung der Kläranlage stellt ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB dar.

Es sind keine Gründe ersichtlich, die eine Versagung des gemeindlichen Einvernehmens rechtfertigen. Es wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Erweiterung der Kläranlage auf der Flurnummer 1259, Gemarkung Walleshausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Ebenso wird der beantragten isolierten Abweichung hinsichtlich der Abstandsflächentiefe bezogen auf die Satzung der Gemeinde Geltendorf und Art. 6 der Bayerischen Bauordnung zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Alter Wirt - Sachstand und Stand der Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 8
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 26.10.2021 ö beratend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.03.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beratend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 10

Sach- und Rechtslage

Wie in der Sitzung am 16.12.2021 beschlossen, erfolgt in jeder Sitzung ein Bericht zum Stand der Ausschreibungen und Vergaben sowie zum Kostenstand.
Das Gerüst steht immer noch, der Abbau erfolgt spätestens in 2 Wochen.
Die Lieferung der Lüftungsanlage erfolgt Ende Oktober und wird dann eingebaut.
Aktuell wird das Fundament für den Pelletsbunker erstellt. Das Lager ist bereits geliefert, muss allerdings bis zum Einbau zwischengelagert werden. Anfang Oktober wird aufgebaut. Der Öltank musste ausgepumpt und stillgelegt werden.
Im Oktober wird die Pelletsheizung ein- und der Ölkessel ausgebaut.
Mitte Oktober bis Anfang November wird der Alte Wirt nochmals geschlossen. In der Zeit werden die Arbeiten fertig gestellt.
Ein Stahlbauer für den Aufzug konnte für dieses Jahr nicht gefunden werden, somit erfolgt die Fertigstellung erst 2023.
Die restlichen Fenster und Türen werden eingebaut. Der Fluchtweg aus dem Saal wird hergestellt, damit im Winter auch der Saal genutzt werden kann. Der Aufzug ist nicht Bestandteil des Förderprogramms.
Die Kostenprognose liegt bei 1.063.903,40 €.

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11. Neubau Haus für Kinder - Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.03.2022 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 12
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö informativ 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö informativ 16
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö informativ 7

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Sitzung erfolgt ein kurzer Sachstandsbericht und ein Überblick zur Kostensituation.
Der Eröffnungstermin Ende August konnte gehalten werden.
Die Eltern wurden informiert, dass die Einrichtung startet, auch neue Kinder wurden bereits aufgenommen.
Am 30.08.2022 erfolgte die Abnahme durch das Jugendamt und der Bautechnik des Landratsamtes. Eine Betriebserlaubnis wurde ausgesprochen.
Im Gebäude werden noch Rest- und Verschönerungsarbeiten durchgeführt.
Möbel und Schränke werden nach und nach noch geliefert.
Für die Außenanlagen konnte im Sommer leider kein Unternehmen gefunden werden.
Wir werden einen neuen Versuch zusammen mit der Ausschreibung der Außenanlagen für das Feuerwehrhaus Geltendorf starten.
Notwendige Maßnahmen wurden alle durchgeführt.
Momentan wird der öffentliche Spielplatz am Bürgerhaus genutzt.

Die Kostenprognose lag bei 5,278 Mio. € brutto, beauftragt wurden aktuell Arbeiten in Höhe von ca. 4 Mio. €

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12. Änderung der Kindergartenordnung Gemeindekindergarten Geltendorf mit Hort ab September 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 12

Sach- und Rechtslage

Es hat sich gezeigt, dass eine Vielzahl der Eltern eine Betreuung der Kinder an manchen Tagen nur bis 12.00 Uhr benötigt. Somit wird die Kernzeit den Bedürfnissen der Eltern entsprechend ab September 2022 auf 12.00 Uhr reduziert.
Da die Kernzeit in der Kindergartenordnung festgelegt ist, wird ein Gemeinderatsbeschluss zur Änderung der Kindergartenordnung bezüglich der Kernzeit erforderlich.  

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt einer Änderung der Kindergartenordnung zu. 
Abs. 7 Abs. 2 der Kindergartenordnung erhält demnach folgende Fassung: 

(2) Im Rahmen der Öffnungszeiten haben die Personensorgeberechtigten die Möglichkeit, über die tägliche Mindestnutzungszeit hinaus weitere Nutzungsstunden zu buchen. In der Kernzeit sollen alle Kinder gemeinsam am Leben der Einrichtung teilnehmen.
Die Kernzeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr ist daher verbindlich für jedes Kind zu buchen. Dies gilt für den Kindergarten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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13. Beschaffung Schutzbekleidung für alle Ortsteilwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 13

Sach- und Rechtslage

Laut Art. 1 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. 

Gemäß § 1 Nr. 2 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) hat die Gemeinde u. a. Schutzausrüstung und Dienstkleidung für Feuerwehrdienstleistende zu beschaffen. Hiernach wird die Gemeinde verpflichtet jeden aktiven Feuerwehrdienstleistenden mit einer persönlichen Schutzausrüstung und Dienstkleidung auszustatten. 

Im Jahr 2016 hatte die Verwaltung eine Ausschreibung zur Feuerwehrschutzkleidung für Atemschutzträger getätigt, da die vorhandene nicht mehr den Anforderungen genügte. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.11.2016 wurde die Beschaffung an die Fa. Consultiv SB GmbH in Beutelsbach vergeben. 

In den darauffolgenden Jahren wurde auch bei einzelnen Neubeschaffungen die Kleidung bei der Fa. Consultiv SB GmbH (Mutterkonzern) bzw. dann bei der Tochterfirma FIRELINER® GmbH erworben.

Um ein einheitliches Erscheinungsbild innerhalb der Wehren und um einen Anreiz für die Feuerwehrkräfte zu schaffen, sollen nun alle Feuerwehrkräfte (nicht nur die Atemschutzträger) mit einer einheitlichen Schutzkleidung ausgestattet werden. Denn die jetzige Schutzkleidung die sog. „Bayern 2000“ wurde 1996, also vor 25 Jahren, beschafft. 

Alle Kräfte, die noch nicht die neue Schutzkleidung besitzen, sollen diese somit erhalten. Die Neubeschaffungen für alle Kräfte wären mit dieser Bestellung abgeschlossen. In den Haushaltsberatungen wurde dies im Vorfeld besprochen und ein entsprechender Ansatz eingeplant.  

Die Fa. FIRELINER® GmbH hat keine Händler. Das bedeutet, dass deren Schutzkleidung auch nur bei ihnen direkt erworben werden kann. Daher kann auch kein Vergleichsangebot vorgelegt werden. 

Auf eine Angebotseinholung bei anderen Anbietern wurde verzichtet, da ansonsten nicht das gewünschte einheitlich Erscheinungsbild erzielt werden kann (§ 8 Abs. 4 UVgO).

Bei der Ausschreibung 2016 hatten drei Hersteller ihre Kleidung vor Ort den Atemschutzträgern vorgestellt. Diese hatten sich einheitlich für die Kleidung der Fa. Consultiv SB GmbH ausgesprochen. Auch beim Preis lag und liegt diese – trotz hoher Qualität – im unteren Segment.

Die Einsatzkleidung eines Atemschutzträgers einer Nachbargemeinde bspw. kostet ca. 2.000,00 €. Unsere liegt im Vergleich dazu bei 1.242,36 € (brutto). 

Es wurde daher von der Fa. FIRELINER® GmbH ein Angebot für 34 Brandschutzjacken, 12 Brandschutzhosen, 22 SHARC-Hosen (reguläre Schutzkleidung), 28 Multifunktionsgurten inkl. des jeweiligen Zubehörs eingeholt. 

Der Gesamtpreis beträgt 38.287,89 € (brutto) inkl. diverser Maßänderungen bzw. Übergrößen. 

Zur Ergänzung: Der Unterschied zwischen der Kleidung eines Atemschutzträgers und einer regulären Schutzkleidung besteht darin, dass die Hose des Atemschutzträgers 3-lagig ist, da diese auch den hohen Temperaturen im Brandeinsatz standhalten muss. Die Hose für die reguläre Schutzkleidung ist 2-lagig. Dies macht sich auch beim Preis bemerkbar. Die Hose für den Atemschutzträger liegt bei 442,68 € (brutto) und die für den regulären Feuerwehrdienstleistenden (SHARC-Hose) bei 278,46 € (brutto). Die Jacken unterscheiden sich nicht. 

Die Verwaltung empfiehlt das Angebot der Fa. FIRELINER® GmbH anzunehmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die im Sachverhalt beschriebene Schutzbekleidung  bei der FIRELINER® GmbH, Weinsteige 14, 71384 Weinstadt zu einem Gesamtpreis von 38.287,89 € brutto zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Örtliche Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 14
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14.1. Beschlussfassung über den Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 14.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.10.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Am 11.07.2022 fand die örtliche Rechnungsprüfung des Kalenderjahres 2019 statt.

Im Rahmen der Prüfung wurden folgende Punkte bearbeitet:

1. Rechenschaftsbericht der Gemeinde
2. Personal – Urlaub – Überstunden
3. Mahnwesen
4. Verfügungsmittel Bürgermeister
5. Belegprüfung
6. Sonstiges

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses stellt die Ergebnisse der Prüfung im Rahmen der Sitzung vor.

Der Bericht zur Prüfung ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt.

Auf eine Stellungnahme der Verwaltung wird verzichtet, vielmehr wird der Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses aufgegriffen und vorgeschlagen zu einem gesonderten Sitzungstermin im Laufe des Oktobers einzuladen.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Jahr 2019 genommen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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14.2. Beschlussfassung über den Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 14.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.10.2022 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Am 13.07.2022 fand die örtliche Rechnungsprüfung des Kalenderjahres 2020 statt.

Im Rahmen der Prüfung wurden folgende Punkte bearbeitet:

1. Rechenschaftsbericht der Gemeinde
2. Personal – Urlaub – Überstunden – Home Office
3. Mahnwesen –
4. Erschließungsbeiträge + Erstattung Straßenausbaubeiträge durch den Freistaat
5. Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung und dessen Erledigung
6. Verfügungsmittel Bürgermeister
7. Belegprüfung
8. Sonstiges

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses stellt die Ergebnisse der Prüfung im Rahmen der Sitzung vor.

Der Bericht zur Prüfung ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt.

Auf eine Stellungnahme der Verwaltung wird verzichtet, vielmehr wird der Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses aufgegriffen und vorgeschlagen zu einem gesonderten Sitzungstermin im Laufe des Oktobers einzuladen.        

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Jahr 2020 genommen.

Zur Behandlung der offenen Punkte aus den Jahresrechnungen 2019 und 2020, für die Darstellung der Abarbeitung und Besprechung im Gemeinderat des Berichtes der überörtlichen Rechnungsprüfung 2017 – 2019 sowie für die Beantwortung weiterer Fragen soll im Oktober eine eigene Sitzung einberufen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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15. Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 15

Sach- und Rechtslage

Gem. Art. 66 Abs. 1 GO und § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c der GeschO sind folgende außerplanmäßige und überplanmäßige Ausgaben vom Gemeinderat zu genehmigen:

Außerplanmäßige Ausgaben:
1. Bezuschussung Baukosten Feuerwehr-Vereinsstadl Geltendorf
In der Gemeinderatsitzung am 11.08.2022 wurde der Investitionszuschuss nach Nr. 3.2.3 i. V. m. Nr. 6 der gemeindlichen Förderrichtlinie für den Neubau des Feuerwehr-Vereinsstadls Geltendorf beschlossen. 
Auf der Haushaltsstelle 1300.001.98800 (Feuerwehr Geltendorf – Zuschuss für Investitionen) wurde im Haushalt 2022 keine Mittel veranschlagt. 
Die Deckung des Höchstzuschussgesamtbetrages von 60.000 € ist durch die Haushaltsstelle 5500.98800 (Förderung des Sports – Zuweisung für Investitionen / HAR 2021 in Höhe von 130.000 € / Zweck: Zuschuss Bau Vereinsstadl FW Geltendorf) gewährleistet. 

Überplanmäßige Ausgaben:
2. Erstattung Baukosten Stützwand für Feuerwehr-Vereinsstadl Geltendorf
In der Gemeinderatssitzung am 04.03.2021 wurde die Übernahme der Baukosten der Stützwand des Feuerweh-Vereinsstadls Geltendorf beschlossen. 
Auf der Haushaltsstelle 1300.001.94000 (Feuerwehr Geltendorf – Hochbaumaßnahmen) wurde für diese Maßnahme keine Mittel veranschlagt, sodass eine Haushaltsstellenüberschreitung entsteht.  
Die Deckung der Haushaltsstellenüberschreitung von vsl. 26.880,00 € ist durch die Haushaltsstelle 5500.98800 (Förderung des Sports – Zuweisung für Investitionen / HAR 2021 in Höhe von 130.000 € / Zweck: Zuschuss Bau Vereinsstadl FW Geltendorf) gewährleistet.

Der Haushaltsausgleich insgesamt ist durch diese Überschreitungen nicht gefährdet. 

Beschluss

1. Bezuschussung Baukosten Feuerwehr-Vereinsstadl Geltendorf
Der Gemeinderat genehmigt die außerplanmäßige Ausgabe für den Investitionszuschuss an die Freiwillige Feuerwehr Geltendorf bei der Haushaltsstellen 1300.001.98800 i. H. v. 60.000 €. Die Deckung soll über die Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 5500.98800 (Förderung des Sports – Zuweisung für Investitionen HAR 2021) erfolgen. 


2. Erstattung Baukosten Stützwand für Feuerwehr-Vereinsstadl Geltendorf

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für die Übernahme der Baukosten der Stützwand des Feuerwehr-Vereinsstadls Geltendorf bei der Haushaltsstellen 1300.001.94000 i. H. v. vsl. 26.880,00 €. Die Deckung soll über die Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 5500.98800 (Förderung des Sports – Zuweisung für Investitionen HAR 2021) erfolgen. 


3. Überplanmäßige Einnahmen
Der Gemeinderat wird über folgende überplanmäßigen Einnahmen informiert:
HH-Stelle
Bezeichnung
Ansatz
AO-Soll
Überplanmäßige Einnahme 
6300.36100
Zuweisung und Zuschüsse Gemeindestraße
45.000,00 €
63.283,00 €
18.283,00 €
0500.13300
Einnahmen aus dem Verkauf von Familienstammbüchern
100,00 €
138,00 €

38,00 €
0600.17700
Zuweisung Einrichtung gesamte Verwaltung / Energiesparprämie
1.500,00 €
1.666,00 €
166,00 €

       
4. Außerplanmäßige Einnahmen
Der Gemeinderat wird über folgende außerplanmäßigen Einnahmen informiert:
HH-Stelle
Bezeichnung
Ansatz
AO-Soll
Außerplanmäßige Einnahme 
2110.17800
Verschiedene Spenden an Schule 
0,00 €
415,00 €
415,00 €
6300.002.36100
Zuwendungsschlussrate Ausbau OD WA (Waberner Str.) LRA LL
0,00
29.000,00 €

29.000,00 €
6300.002.36100
Kostenerstattung Entsorgungsleitsungen Ausbau OD WAS / LRA LL
0,00 €
3.312,08 €
3.312,08 €
7810.16800
Erstattung Unterhak Wegebau / Jagdgenossenschaft WA
0,00 €
270,36 €
270,36 €
3520.36800
Zuweisung Bücherei / Spenden Banken
0,00 €
300,00 €
300,00 €
       

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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16. Trinkwasser Hausanschlüsse Unfriedshauser Str. 4 und 6 Walleshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 16

Sach- und Rechtslage

In der Unfriedshauser Str. 4 im Walleshausen wird ein neuer Trinkwasser-Hausanschluß  für einen Neubau benötigt. In diesem Zusammenhang wird die bestehende TW-Leitung, die auf Privatgrund auch zu Haus-Nr. 6 verzweigt, getrennt und neu angeschlossen.

Die Trinkwasser-Versorgung von Haus Nr. 6 wird neu von Westen ins Grundstück geführt. Dazu wird ein neuer Straßenschieber benötigt.

Zu der Maßnahme sind folgende Angebote der Firma Gistl eingegangen: 

                                                               Summe netto                     Summe brutto

TW Hausanschlüsse

Nr. 4
TW Neuanschluss Gemeindeanteil                    9.222,81 €                  10.975,14 €
TW Neuanschluss Privatanteil                             3.098,31 €                    3.686,99 €

Nr. 6
TW Neuanschluss Gemeindeanteil                   13.420,06 €                  15.969,87 €
TW Neuanschluss Privatanteil                             1.636,09 €                    1.946,94 €

GESAMT                                  27.377,27 €                   32.578,94 €

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe des Auftrags an die Fa. Gistl in Höhe von gesamt 32.578,94 brutto, aufgeteilt auf die im Sachverhalt beschriebenen 4 Angebote für die Trinkwasser-Hausanschlüsse Unfriedshauser Str. 4 und 6 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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17. Stromlieferung kommunale Liegenschaften ab 01.01.2023 - Vergabebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 17

Sach- und Rechtslage

  1. Offenes Verfahren 

Am 28.07.2022 wurden die abgestimmten Formulare zur Bekanntmachung des Offenen Verfahrens nach VgV über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU eingereicht. Die Bekanntmachung war im Supplement zum EU-Amtsblatt mit der Nr. 2022/S 147-420103 am 02.08.2022 veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden über die Vergabeplattform „eServices“ des Bayerischen Staatsanzeigers zum Download zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich über die Vergabeplattform. 
Schlusstermin für den Eingang der Angebote war der 29.08.2022, 10.00 Uhr. Es wurden nur elektronische Angebote akzeptiert, die über die Vergabeplattform eingereicht wurden. Die Angebotsöffnung wurde am 29.08.2022 im Vier-Augen-Prinzip durchgeführt. 
Das Eröffnungsprotokoll liegt diesem Schreiben als Anlage 1 bei. Zur Prüfung und Wertung wurden die Angebote der AU Consult GmbH zur Verfügung gestellt.


  1. Eingegangene Angebote 

Bis zum Schlusstermin für den Angebotseingang am 29.08.2022, 10.00 Uhr war ein Angebot eingegangen. 

Nr. 
Bieter 
Straße 
Ort 
Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH 
Cerveteristraße 2 
82256 Fürstenfeldbruck 


  1. Prüfung des Angebots 

Das Angebot wurden gemäß § 56 Abs. (1) VgV auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit sowie auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Die Prüfung auf Vollständigkeit ergab in Bezug auf die geforderten Unterlagen fehlende Erklärungen und Nachweise zur Eignungsprüfung im Angebot Nr. 1. Die fehlenden Unter-lagen im Angebot Nr. 1 wurden ergänzt. 
Bei der Prüfung auf rechnerische Richtigkeit wurden keine rechnerischen Fehler erkannt. 
Es wurde gemäß § 57 Abs. (1) Nr. 1 bis 6 VgV geprüft, ob Gründe für einen Ausschluss des Angebotes vorliegen. Im Angebot Nr. 1 konnten keine Ausschlussgründe festgestellt werden. 


  1. Prüfung und Bewertung der Eignung 

Anlage 2 enthält eine Übersicht der geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung und die Bewertung dieser Unterlagen. 
Im Angebot Nr. 1 der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH, Fürstenfeldbruck ist vorgesehen die Leistung im Eigenbetrieb zu erbringen. Im Angebot fehlte ein Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Jahres oder eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz sowie ein Nachweis der Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 konnte über das Bundeszentralregister abgerufen werden und wurde dem Angebot beigelegt. Als Nachweis der Anzeige gemäß § 5 EnWG ist der Bieter im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als Akteur im Strommarkt aufgeführt. Die Unterlagen des Bieters sind somit vollständig.


  1. Wertung der Angebote 

Anlage 3 enthält den Preisspiegel der Angebote mit den angebotenen Einheitspreisen und dem Gesamtpreis zur Angebotswertung. 
Das Zuschlagskriterium ist gemäß Bekanntmachung und Ziff. 12 der Angebotsaufforderung wie folgt definiert: 
Zuschlagskriterium ist das wirtschaftlichste Angebot auf Basis der angebotenen Strombezugskosten zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. 
Grundlage der Ermittlung des Preises zur Wertung sind die vom Bieter angebotenen Strombezugs-kosten (netto - ohne Netznutzungs-, EEG-Kosten, Strom- und Umsatzsteuer, Abgaben und sonstige Belastungen) in Verbindung mit den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen jahresdurchschnittlichen Leistungs- und Verbrauchsdaten (prognostiziertes Jahresmittel für den Lieferzeitraum) über die Vertragslaufzeit von 3 Jahren.

Nr. 
Bieter
Prognostizierter Gesamtpreis (netto) für
2023, 2024 und 2025
1
Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH, 
Fürstenfeldbruck 
Los 1
       
1.079.063,00 €



Los 2
1.041.760,50 € 

Das Angebot Nr. 1 bietet keinen Nachlass bei Beauftragung aller Lose jedoch folgenden Sonstigen Nachlass an: „Für energiesparende Maßnahmen werden einmalig bei Zuschlag 2.000,00 € (brutto inkl. MwSt.) je Los ab dem 01.01.2023 zur Verfügung gestellt.“ 

Das einzige Angebot wurde von den Stadtwerken Fürstenfeldbruck GmbH, Fürstenfeldbruck eingereicht. Der Gesamtpreis liegt deutlich über der Kostenschätzung vom April 2022. Eine Aufhebung des Verfahrens würde sehr wahrscheinlich zu keinem anderen Ergebnis führen, es handelt sich noch um Preise im Bereich des aktuellen Marktpreisniveaus. Trotz des starken Preisanstieges handelt es sich um ein wirtschaftliches Angebot unter Wettbewerbsbedingungen.


  1. Vergabevorschlag

Gemäß der durchgeführten Prüfung und Wertung der Angebote ist der Zuschlag auf den geeigneten Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß dem Zuschlagskriterium Preis zu erteilen. Wir empfehlen auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung und Wertung des Angebotes den Zuschlag auf das Angebot Nr. 1 der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH, Fürstenfeldbruck zu erteilen.



Hinweis durch die Fa. AU-Consult:
…. 
 
Unglücklicherweise fiel die Angebotsfrist genau auf den Zeitpunkt, an dem die Energiemärkte aufgrund des Ausfalls der Nordstream 1 nochmal sehr stark angestiegen sind. Am Montagnachmittag hat eine Pressemeldung den Energiemarkt jedoch wieder fallen lassen. Am 9. September sollen von der EU Notfallmaßnahmen beschlossen werden, die in den Markt einzugreifen. Das wäre eine Chance, durch eine Verzögerung des Zuschlags an den fallenden Marktpreisen zu profitieren.
 
Für Ihre Ausschreibung endet die Zuschlags- und Bindefrist am 30.09.2022. Mit Einverständnis des Bieters, kann die Zuschlags- und Bindefrist auch nochmal z. B. bis zum 31.10.2022 verlängert werden.“

Ergänzung vom 15.09.2022:

Die Strompreise sind seit der Submission ungefähr um 50 % gesunken. Es ergibt sich zum Stand 12.09.2022 ein prognostizierter Preis für die drei Jahre von 576.384,50 € netto. Die kWh-Preise liegen zum Stand 12.09.2022 für 2023 zwischen 49,90 Cent und 61,87 Cent.
Aktuell zahlen wir etwa ein Viertel der für 2023 prognostizierten Kosten.

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt nach Ablauf der Frist gem. den Vergabevorschriften den Zuschlag für das Los 1 auf das Angebot Nr. 1 der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH. 

Mit den Stadtwerken soll die Zuschlags- und Bindefrist bis zum 31.10.2022 verlängert werden.

Dieser Zuschlag wird dem Bieter frühestens am 16.09.2022 erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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18. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 18

Beschluss 1

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.06.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.08.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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19. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 19
Datenstand vom 03.07.2023 10:37 Uhr