Datum: 06.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Vorstellung IT-Verbund Landkreis Landsberg
5 Schülerbeförderung - erneute Behandlung
6 Umsatzsteuer in der öffentlichen Verwaltung
7 Vorlage der Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 2 GO
8 Jahresrechnung 2021; Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
9 Jahres-LV: Wasserhausanschlüsse und Rohrnetzunterhalt - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
10 Straßensanierungen im Gemeindegebiet 2023 - Jahres-LV - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
11 Bebauungsplan "Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus", Verz.-Nr. 1.30 - 1. Änderung - Abwägungsbeschluss
12 Bebauungsplan "Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus", Verz.-Nr. 1.30 - 1. Änderung - Satzungsbeschluss
13 10. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostenerstattungssatzung) mit Anlage
14 Trinkwasseranschlüsse Rosenstrasse 11 a-i
15 Alter Wirt - Sachstand
16 Neubau Haus für Kinder - Sachstand
17 Fundtierpauschale - 5. Nachtrag zur Vereinbarung
18 Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben
19 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
20 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Keine Anregungen

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Keine Bekanntgaben

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:

Sondersitzung GR am Mo., 24.10. um 19:30 Uhr.
Ausschreibung Strombezug 2023 bis 2025
Darstellung der Entwicklung über die Lage am Strommarkt

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4. Vorstellung IT-Verbund Landkreis Landsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 4
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Sitzung wird seitens eines Vertreters des Landratsamtes Landsberg der geplante IT-Verbund des Landkreises vorgestellt. Die entsprechende Präsentation steht im RIS zur Verfügung.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Aufnahme in den IT-Verbund zu beschließen, um die EDV-Anwenderbetreuung möglichst vollumfänglich an den IT-Verbund abtreten zu können.
Auf diese Weise soll die Betreuung der kommunalen IT-Landschaft auf professionelle im Kommunalbereich erfahrene Hände gegeben werden und eine hohe Sicherheit der IT garantiert werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt (voraussichtlich zum April 2023) angestrebt werden.
Durch die Mitgliedschaft im IT-Verbund sollen auch die im Rahmen der Überörtlichen Rechnungsprüfung festgestellten Mängel schrittweise behoben werden. Neben der Entlastung des zuständigen Mitarbeiters im Rathaus sprechen insbesondere die im Verbund gegebene hohe Fachlichkeit und der Mitarbeiter/innenpool für eine verlässliche, qualifizierte EDV-Betreuung inkl. kurzer Reaktionszeiten. Darüber hinaus können Erfahrungen und Synergien in der Betreuung weiterer Kommunen gewinnbringend genutzt werden.
Im Rahmen der Sitzung soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, auf dessen Grundlage die Verwaltung die weiteren Schritte für den Gemeinderat vorbereiten kann.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet grundsätzlich eine Mitgliedschaft der Gemeinde Geltendorf im IT-Verbund Landsberg am Lech.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbereitungen für die Mitgliedschaft weiter zu betreiben und für eine der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung in den Gemeinderat zu geben.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Schülerbeförderung - erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö informativ 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.09.2021 ö informativ 7
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Am 21.09.2022 fand gemeinsam mit dem Busunternehmen und dem Schulreferenten ein Abstimmungstermin im Rathaus statt.
Als Ergebnis des Termins wurde zum Montag, 26.09.2022 die Schülerbeförderung in der Früh umgestellt. Es fährt weiterhin ein Bus, allerdings nicht mehr in zwei Schleifen, sondern in einer Tour. Es gilt somit folgender angepasster Fahrplan:

Mit diesem geänderten Fahrplan konnte den Kritikpunkten der Eltern, die zu Beginn des Schuljahres in der Verwaltung und beim Schulreferenten eingegangen sind, und auch in der Gemeinderatssitzung am 15.09.2022 geäußert wurden, abgeholfen werden. Die ersten Kinder werden nunmehr um 07:10 Uhr in Wabern abgeholt. Auch im Vergleich zu vielen anderen Gemeinden im Umkreis ist dies eine übliche Zeit für den Beginn der Schülerbeförderung. Auch wird durch den geänderten Fahrplan sichergestellt, dass alle Buskinder rechtzeitig zur Schule kommen, ohne Wartezeiten am Schulgebäude zu haben. Das Busunternehmen hat die Fahrer auch nochmals sensibilisiert, sich an die Verkehrsregeln und die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.
Die Umstellung wurde möglich, da die von der Schule gemeldete Zahl der Kinder, die den Schulbus nutzen im Vergleich zur Prognose vor Schuljahresbeginn von 104 auf 89 gesunken ist. Der Bus hat insgesamt 70 Sitzplätze. D.h. dass einige Kinder ab den letzten Zustiegshaltestellen bis zur Schule für wenige Minuten einen Stehplatz haben. Die eingesetzten Busse sind für 70 Sitz- und 35 Stehplätze zugelassen und erfüllen hierfür alle sicherheitsrechtlichen Anforderungen. Die Verwendung von Stehplätzen für die Beförderung ist zugelassen. 
Auch der Fahrplan der Rückfahrten wurde auf Grundlage der Erfahrungen der ersten beiden Schulwochen wie folgt angepasst:

Mit Ablauf der Faschingsferien wird der Fahrplan für die Mittagsfahrten wie folgt angepasst:
Auf diese Weise kann für jedes Kind für ein Schulhalbjahr die Möglichkeit geboten werden, eine kurze Heimfahrt von der Schule aus zu haben.
Darüber hinaus wurde ebenfalls der Einsatz eines zweiten Busses für die Beförderung besprochen. Dieser könnte voraussichtlich nach den Herbstferien zur Verfügung stehen. Im Rahmen dieser Abstimmung wurde festgestellt, dass bei der Sitzung am 11.08.2022 verwaltungsseits falsche Kosten angegeben wurden. Der zweite Schulbus würde zu Mehrkosten je Schuljahr von 90.000,- € – 100.000,- € brutto führen. Ein Einsatz eines zweiten Busses lediglich am Morgen ist nach Auskunft des Busunternehmens nicht bzw. nur zu ähnlichen Kosten möglich, da hierfür sowohl Fahrzeug, als auch Fahrer bereitgehalten werden müssen.
Der Tagessatz für einen Schulbus im Schuljahr 2022/2023 liegt bei 698,25 €, für zwei Busse bei 1.191,19 €.
Aufgrund der Kosten und des umgestellten Fahrplans auf lediglich eine Fahrt am Morgen (ohne zwei Schleifen) wird empfohlen, die Schülerbeförderungsleistungen für das gesamte Schuljahr 2022/2023 mit einem Bus zu erbringen und am Beschluss vom 11.08.2022 festzuhalten.
Der seit 26.09.2022 gültige Fahrplan entspricht im Übrigen im Wesentlichen dem Fahrplan vor der Corona-Pandemie.

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt, den Fahrplan bei Bedarf nochmals zu überarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Fahrplan bleibt auch im zweiten Schulhalbjahr gleich und wird nicht abgeändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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6. Umsatzsteuer in der öffentlichen Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Durch die europarechtlichen Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie und den mit dem StÄndG 2015 neu eingeführten § 2b UStG haben sich vor allem grundlegende Änderungen im Hinblick auf die Unternehmereigenschaft für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts ergeben. Folglich unterliegt auch die öffentliche Hand dem deutlich breiteren Unternehmerbegriff nach § 2 Abs. 1 UStG.

Somit hat die öffentliche Verwaltung spätestens ab den 01.01.2023 bei jedem vereinnahmten Euro zu prüfen, ob dieser aufgrund einer
  • Privatrechtlichen Grundlage,
  • Öffentlichen Gewalt (mit oder ohne Wettbewerbsverzerrungen) oder
  • Interkommunalen Zusammenarbeit 
vereinnahmt worden ist.

Die Einnahmehaushaltsstellen der Gemeinde Geltendorf wurden durch unseren Steuerberater dahingehend untersucht, inwieweit mit einer Umsatzsteuerpflicht dieser Einnahmen ab dem 01.01.2023 zu rechnen ist. 

Folgende Einnahmen werden ab 01.01.2023 steuerpflichtig: 

HH-Stelle
Bezeichnung
Bisheriger Betrag
MwSt.-Satz
8100.22000
Konzessionsabgabe
Vertraglich geregelt 
19 %
8550.13100
Holzverkauf
Hartholz 1 Ster a 60 €
Fichte 1 Ster a 45 €
7 %
0600.15100
Anfertigung von Kopien
0,15 € schwarz/weiß
0,25 € farbig
19 %
1300.
Einsätze der Feuerwehr, der freiwilligen Aufgaben unterliegen

19 %

Schlauchpflegeanlage

19 %
0000.16800
Kostenerstattung f. Fahrt nach St. Victor
Erwachsener 190 €
Jugendlicher 100 €
Kinder 90 €
19 %
3400.13300
Einnahmen aus Verkauf von Heimat- & Kulturpflegebücher
Das kleine Polling 17 €
Brauchtumsbuch 24,95 €
Kaltenberg – Jedelstetten 20 €
Kreisheimatbuch 29,80 €
7 %
4310.13000
Drucksachen Senioren (Notfallmappe)
2,00 € (Wird ca. 2x im Jahr gefordert) 
19 %
7600.001.11000
Benutzungsgebühren Bürgerhaus
Mo – Do (8.00-22.00 Uhr)                120 €
(8.00 -12.00 bzw. 13.00 -17.00 bzw. 18.00 - 22.00)                                    60 €
je zusätzl. Std. / bzw. Einzelstd.        20 €


Fr (8.00 - 5.00 Uhr d. folg. Tages)   150 €
(8.00 - 12.00 bzw. 13.00 - 17.00 bzw. 18.00 - 05.00 Uhr d. folg. Tages)       75 €
je zusätzl. Std. / bzw. Einzelstd.        30 €

Fr + Sa (Fr 8.00 – So 5.00)              250 €

Sa (8.00 - 5.00 Uhr d. folg. Tages)  150 €
(8.00 - 12.00 bzw. 13.00 - 17.00 bzw. 18.00 - 05.00 Uhr d. folg. Tages)       75 €
je zusätzl. Std. / bzw. Einzelstd.        30 €

Sa + So (Sa 8.00 - So 22.00 Uhr)    200 €

So (8.00 - 22.00 Uhr)                       120 €
(8.00 -12.00 bzw. 13.00 - 17.00 bzw. 18.00 - 22.00)                                    60 €
je zusätzl. Std. / bzw. Einzelstd.        20 €

Fr + Sa + So (Fr 8.00 - So 22.00 Uhr)
                                                         300 €                                                  
19 %
5600.
Benutzungsgebühren Paarthalhalle 
Benutzungsgebühren wie bei Bürgerhaus 
19 %

Fischereipacht
Wird im Nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung dargestellt

6120.10300
Abmarkungsmaterial
Bezeichnung
 Preis je Std./Stk. 
Feldgeschworener
                 15,00 € 
Granitsteine
 - 
Grenznägel
                   1,13 € 
Eisenrohre
                   2,97 € 
Tonrohre
                   2,97 € 
Pfähle
                 12,00 € 
Grenzmarke 
                 10,12 € 
19 %
6750.11000
Winterdienst Erstattung
Zeiten wurden von Bauhof notiert und jährlich mit dem Landkreis Landsberg abgerechnet
19 %

Pachtverträge
Wird im Nichtöffentlichen Teil einer der nächsten Sitzungen dargestellt 


Beschluss

Mit den steuerpflichtigen Einnahmen wird ab 01.01.2023 wie folgt gehandhabt:        

HH-Stelle
Bezeichnung
Handhabung
MwSt.-Satz
8100.22000
Konzessions-abgabe
Bisherige Beträge gleichbleibend – Umsatzsteuer wird aufgeschlagen
19 %
8550.13100
Holzverkauf
Verkaufspreis wird durch Bauhofmitarbeiter in Absprache mit dem örtlichen Förster zeitnah an den Marktpreis angepasst. 
7 %
0600.15100
Anfertigung von Kopien
0,20 € netto / 0,24 € brutto schwarz/weiß 
0,30 € netto / 0,36 € brutto farbig



19 %
1300.
Einsätze der Feuerwehr, sofern es sich um freiwillige Leistungen handelt
1300.11460 umbenennen auf „Gebühren der FW – Pflichtaufgaben“ (Umsatzsteuerfrei)
Anlage 1300.11470 Gebühren der FW – Freiwillige Aufgaben“ (Umsatzsteuerpflichtig) 

Gebühren gleichbleibend, wie in der Feuerwehrgebührensatzung geregelt, Umsatzsteuer wird aufgeschlagen
19 %

Schlauchpflege-anlage
1300.52100 löschen
1310.52100 Unterhalt Atemschutzwerkstatt anlegen
(nicht vorsteuerabzugsberechtigt)
1310.52110 Unterhalt Schlauchpflegeanlage anlegen (vorsteuerabzugsberechtigt) 

Anlage 1310.11470 Gebühren der FW – Schlauchpflegeanlage (Umsatzsteuerpflichtig)

Gebühren gleichbleibend, wie in der Vereinbarung mit der FW Eresing festgelegt, Umsatzsteuer wird aufgeschlagen
19 %
0000.16800
Kostenerstattung f. Fahrt nach St. Victor
Kosten werden bei der nächsten Fahrt neu kalkuliert, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
19 %
3400.13300
Einnahmen aus Verkauf von Heimat- & Kulturpflege-bücher
Das kleine Polling 17 €
Brauchtumsbuch 24,95 €
Kaltenberg – Jedelstetten 20 €
Kreisheimatbuch 29,80 €
7 %
4310.13000
Drucksachen Senioren (Notfallmappe)
Kostenlos 
19 %
7600.001.
11000
Benutzungs-gebühren Bürgerhaus
Gebühren werden ggf. angepasst – Neuer TOP in einer der nächsten Sitzungen
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
19 %
5600.
Benutzungs-gebühren Paarthalhalle
Haushaltsstelle 5600.11000 anlegen 

Gebühren werden ggf. angepasst – Neuer TOP in einer der nächsten Sitzungen
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
19 %

Fischereipacht
Siehe Nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung

6120.10300
Abmarkungs-material
6120.10300 Umbenennen „Erstattung Abmarkungsmaterial“
(Umsatzsteuerpflichtig)
Anlage 6120.10310 Vermessungsgebühren Feldgeschworene
(Umsatzsteuerfrei) 

Bezeichnung
 Preis je Std./Stk. Netto 
 Preis je Std./
Stk. Brutto 
Feldgeschworener
                              15,00 € 
Steuerbefreit
Granitsteine
 - 
-
Grenznägel
                                0,95 € 
                                  1,13 € 
Eisenrohre
                                2,97 € 
                                  3,53 € 
Tonrohre
                                2,97 € 
                                  3,53 € 
Pfähle
                              12,00 € 
                                14,28 € 
Grenzmarke 
                                9,00 € 
                                10,71 € 
19 %
6750.11000
Winterdienst Erstattung
Neue Vereinbarung mit dem Landkreis Landsberg am Lech / Betragsorientierung an den Verträgen mit den Subunternehmern
19 %

Pachtverträge
Wird im Nichtöffentlichen Teil einer der nächsten Sitzungen dargestellt


Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Vorlage der Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö informativ 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.08.2023 ö beschließend 6.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.08.2023 ö beschließend 6.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.08.2023 ö beschließend 6.3

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach ihrer Erstellung vorzulegen. Diese (erstmalige) Vorlage soll dem Gremium lediglich die Möglichkeit geben, davon Kenntnis zu nehmen, wie sich der Jahresabschluss nach den Berechnungen der Verwaltung darstellt.        
In eine nähere sachliche Prüfung oder Behandlung braucht zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten werden. Es ist also zunächst weder ein Beschluss über die Feststellung noch über die Entlastung zu fassen, sondern die Jahresrechnung lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Der Rechenschaftsbericht inkl. Anlage ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt. Weitere Anlagen stehen im RIS zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2021, sowie den darauf aufbauenden Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2021 wird zur Prüfung an den örtlichen Prüfungsausschuss verwiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Jahresrechnung 2021; Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Gem. Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. 

In der derzeit gültigen Geschäftsordnung wurde unter § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c geregelt, dass die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis 7.500 € und außerplanmäßige Ausgaben bis 5.000 € beim ersten Bürgermeister liegt. 

Alle über diese Grenze hinausgehenden Überschreitungen einzelner Haushaltsstellen sind vom Gemeinderat zu genehmigen. 

Auf die beiliegende Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2021 wird verwiesen.

Der Haushaltsausgleich insgesamt war durch diese Überschreitungen zu keinem Zeitpunkt gefährdet.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt für das Haushaltsjahr 2021 die in den Anlagen aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Die Aufstellung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Jahres-LV: Wasserhausanschlüsse und Rohrnetzunterhalt - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Vergabe von Aufträgen der Gemeinde
Kommunaler Prüfungsverband 
Der Kommunale Prüfungsverband hat zur bisherigen Praxis der Auftragsvergabe im Bereich der Wasserversorgung in seinem Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2019 und der Kasse der Gemeinde Geltendorf vom 14.04.2022 folgende Feststellungen getroffen:

„Nach § 31 Abs. 1 KommHV-Kameralistik muss der Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich eine öffentliche Ausschreibung oder eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder eine Verhandlungsvergabe rechtfertigen. Dabei sind die Vergabegrundsätze anzuwenden, die das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gibt (§ 31 Abs. 2 KommHV-Kameralistik).
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31.07.2018 (AllMBl S. 547), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 29.03.2022 (BayMBl. Nr. 200) geändert worden ist und zum Ganzen die Informationen zum Vergabe- und Vertragswesen in Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter der Internetadresse www.vergabeinfo.bayern.de/).
Die Leistung sollte daher künftig im ordnungsgemäßen Wettbewerb vergeben werden.“

Den dort genannten Vorgaben wird mit der vorgestellten Vorgehensweise entsprochen.
Zur Beauftragung von geeigneten Unternehmen für die Bereiche Trinkwasser-Hausanschlüsse, akute Wasserrohrbrüche, Austausch von defekten Schiebern und Hydranten, incl. Asphaltarbeiten, wird ein Jahres-Leistungsverzeichnis mit Einheitspreisen benötigt.
Dieses LV wird zur Beauftragung ohne die bisher benötigten Einzel-Beschlüsse verwendet, damit die Auftragsvergabe schneller und einfacher abgewickelt werden kann.
Mit den wirtschaftlichsten Anbieter soll ein Jahresvertrag abgeschlossen werden. Für diesen Zeitraum wird ein Budget definiert, das aus dem Jahresschnitt der Buchungs-Ergebnisse der letzten 3 Jahre für den obigen Aufwand resultiert.
Die kalkulierten Aufwendungen stammen aus den Umsatzzahlen der letzten 2 Jahren.
Buchungen Auszug CIP Gemeinde                                         brutto Werte
2019
2020
2021
Trinkwasser Hausanschlüsse neu                   Privat 8150.95300.002
46.000 € 
30.000 €
62.000 €
Trinkwasser Hausanschlüsse neu                  öffentlich 8150.95300.001
67.000 €
125.000 €
46.500 €
Rohrnetzunterhalt                             Trinkwasser Hausanschlüsse incl. Asphalt / Defekte Schieber / Hydranten / WRB
Öffentlich 8150.51500
 312.000 €
192.000 €
174.000 €
Rohrnetzunterhalt                             Trinkwasser Hausanschlüsse incl. Asphalt / Defekte Schieber / Hydranten / WRB
Privat 8150.63610
32.000 €
27.000 €
61.000 €
Gesamt
457.000 €
374.000 €
343.500 €




Beispielsweise wurden dabei folgende Maßnahmen ausgeführt(Gemeinde)
Baumaßnahmen
2020
2021
Trinkwasser Hausanschlüsse incl. Asphalt / Defekte Schieber/Hydranten
21
26
Wasserrohrbrüche incl. Asphalt
6
17

Im Haushaltsjahr 2023 werden ca. 350.000,00 € hierfür vorgesehen, bis zu dieser Summe ist mit der Vergabe von Leistungen zu rechnen. Ein Anspruch zur vollständigen Vergabe der bereitgestellten Mittel besteht nicht. Die freigegebene Summe darf in keinem Fall überschritten werden, vor Beginn der Arbeiten sind die Kosten für den jeweiligen Bauabschnitt vom AN zu ermitteln.

Einzelrechnungen dürfen den Betrag von 15.000,00 € nicht überschreiten, die Kosten für jede Einzelbaumaßnahme sind vor Beginn der Arbeiten dem AG mitzuteilen.

Zum Leitungsverzeichnis

Die angebotenen Preise sind Festpreise und gelten für den obigen Zeitraum.

Die VOB, sowie die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien in ihren gültigen Fassungen, und die Weiteren Zusätzlichen Vertragsbedingungen, sind Ausschreibungsbestandteil.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Verfahrensweise zu. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibung (Jahres-LV Wasser 2023) durchzuführen. Sofern sich das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 350.000,- € brutto bewegt (zuzüglich max. 10 %), wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
Der Gemeinderat ist über die Vergabe zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Straßensanierungen im Gemeindegebiet 2023 - Jahres-LV - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö informativ 14

Sach- und Rechtslage

Vergabe von Aufträgen der Gemeinde.
Zur Sanierung von Straßen(Asphalt) sollen Leistungen auf Einheitspreisbasis ausgeschrieben werden.
Mit den Anbietern soll ein Jahresvertrag abgeschlossen werden. Für diesen Zeitraum wird ein Budget definiert, das aus den Buchungs-Ergebnissen der letzten 2 Jahre für den obigen Aufwand resultiert.
Die kalkulierten Aufwendungen stammen aus den Umsatzzahlen der letzten 2 Jahre.
Im Haushaltsjahr 07.2022 bis 12.2023 werden ca. 100.000,00 € hierfür vorgesehen, bis zu dieser Summe ist mit der Vergabe von Leistungen zu rechnen. Ein Anspruch zur vollständigen Vergabe der bereitgestellten Mittel besteht nicht. Die freigegebene Summe darf in keinem Fall überschritten werden, vor Beginn der Arbeiten sind die Kosten für den jeweiligen Bauabschnitt vom AN zu ermitteln.

Einzelrechnungen dürfen den Betrag von 15.000,00 € nicht überschreiten, die Kosten für jede Einzelbaumaßnahme sind vor Beginn der Arbeiten dem AG mitzuteilen.

Aktuell stehen folgende Maßnahmen zur Beauftragung an:
Flickteerungen: Türkenfelder Str., Eichenstr., Heckenweg, Lindenstr,  Buchenstr., Wabener Str., 
                          Malteserstr., …
Bankettbau:       Walleshausen-Unfriedshausen
Frostschäden:   Gemeindegebiet ca. 12-15 Stellen
Einzelne Gehwegsabsenkungen
Zum Leitungsverzeichnis

Die angebotenen Preise sind Festpreise und gelten für den obigen Zeitraum.

Der Auftrag kann um ein Jahr verlängert werden, Voraussetzung hierfür ist, dass der Gemeinderat der Verlängerung zustimmt.

Die VOB, sowie die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien in ihren gültigen Fassungen, und die Weiteren Zusätzlichen Vertragsbedingungen, sind Ausschreibungsbestandteil.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Verfahrensweise bzgl. Sanierung Straßenbau und Tiefbauarbeiten zu. Die Gemeinde wird ermächtigt die Ausschreibung basierend auf einem Jahres-LV (Leistungszeitraum 2023), durchzuführen. Sofern sich das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 100.000,- € brutto (zzgl. max. 10 %) bewegt, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
Der Gemeinderat ist über die Vergabe zu informieren.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Bebauungsplan "Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus", Verz.-Nr. 1.30 - 1. Änderung - Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 7.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 12

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 14.10.2021 das Verfahren zur 1. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 eingeleitet (Änderungsbeschluss). Die Unterlagen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 wurden vom Gemeinderat am 07.04.2022 gebilligt. In gleicher Sitzung wurde auch die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen. Im Anschluss daran wurde zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil C), jeweils in der Fassung vom 07.04.2022, in der Zeit vom 13. April 2022 bis einschließlich 13. Mai 2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 08.04.2022 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt sowie im Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 entsprechend berücksichtigt.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil C), wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 02.06.2022 gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22. August 2022 bis einschließlich 23. September 2022 durch Offenlage der Entwurfsunterlagen in der Gemeindeverwaltung Geltendorf und einer Veröffentlichung auf der gemeindlichen Homepage. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 17.08.2022 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut an der Planung beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die in diesem Zusammenhang eingegangenen Stellungnahmen müssen nun wieder vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der erneuten Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen bzw. Hinweisen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der erneuten Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim, Sachgebiet Straßenverwaltung und -unterhaltung
  • Regionaler Planungsverband München
  • LEW Verteilnetz GmbH, Netzbetrieb Zentral
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld
  • Gemeinde Eresing
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der erneuten Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisbauamt Tiefbau
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Gemeinde Egling a.d. Paar
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:
 ...1.1.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
E-Mail vom 19.08.2022 

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Aufgrund der Stellungnahme des Immissionsschutzes vom 13.04.2022 wurde eine schalltechnische Untersuchung der Fa. Hils Consult vom 27.05.2022 vorgelegt.
Die schalltechnische Untersuchung wurde aus immissionsschutzfachlicher Sicht auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Dabei ergaben sich keine Beanstandungen.
Gegenüber der ursprünglichen Planung werden nunmehr keine Übungen "Gruppe im Löscheinsatz" mehr auf dem Feuerwehrgelände durchgeführt, sondern außerhalb. Die diese Übungen betreffenden Festsetzungen zum Immissionsschutz können deshalb entfallen. Die neuen Angaben zum Betriebsablauf und zu der neu geplanten Feuerwehrvereinshalle (siehe Kap. 5.2 Übungen/Tätigkeiten der Feuerwehr und des Vereins der schalltechnischen Untersuchung) werden nunmehr für die schalltechnische Untersuchung zu Grunde gelegt.
Der Gutachter kommt unter Berücksichtigung des Betriebsablaufes und der Emissionsansätze gem. Kap. 5.2 der schalltechnischen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass an den maßgeblichen Immissionsorten die nach der TA Lärm einschlägigen Immissionsrichtwerte von tagsüber 55 dB(A) um mindestens 13 dB(A) und von nachts 40 dB(A) um mindestens 6 dB(A) unterschritten werden (siehe Tabelle 5 der schalltechnischen Untersuchung).
Das Spitzenpegelkriterium, wonach einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert tagsüber um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen, ist ebenfalls einzuhalten. Bedingt durch das Türen-Schlagen der PKW nach 22.00 Uhr wird jedoch das Spitzenpegelkriterium nachts am Immissionsort IO2 um 2 dB(A) überschritten (siehe Tabelle 6 der schalltechnischen Untersuchung). Als Lärmschutzmaßnahme ist als Festsetzung aufzunehmen, dass die Nutzer der Stellplätze, die das Feuerwehrgelände nach 22.00 Uhr verlassen, nur auf den nördlichen Stellplätzen parken dürfen.
Die Geräusche durch die Zu- und Abfahrten zu und von dem Feuerwehrgelände auf dem öffentlichen Verkehrsweg sind gemäß 7.4 TA Lärm nicht zu berücksichtigen, da durch das Verkehrsaufkommen der Feuerwehr auf der öffentlichen Straße die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) nicht überschritten werden (siehe Kap. 6.3 der schalltechnischen Untersuchung).
Somit werden durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf-Feuerwehrgerätehaus"- Erweiterung um Feuerwehrvereinshalle keine schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von erheblichen Belästigungen und erheblichen Nachteilen durch Lärm in der Nachbarschaft verursacht, vorausgesetzt die o.g. Lärmschutzmaßnahme wird beachtet.
Seitens des Immissionsschutzes werden keine Einwendungen gegen die Planung vorgebracht, wenn die nachfolgende Festsetzung zum Immissionsschutz in den Bebauungsplan aufgenommen wird:
       Die Nutzer der Stellplätze, die das Feuerwehrgelände nach 22.00 Uhr verlassen, dürfen nur auf den nördlichen Stellplätzen parken.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Immissionssituation und zu den Ergebnissen der neuen schalltechnischen Untersuchung der Fa. Hils Consult vom 27.05.2022 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Zur Klarstellung wird im Textteil (Teil B) der 1. Änderung des Bebauungsplanes unter Kapitel 2.8 eine textliche Festsetzung zum Immissionsschutz redaktionell ergänzt, dass die Nutzer der Stellplätze, die das Feuerwehrgelände nach 22.00 Uhr verlassen, nur auf den nördlichen Stellplätzen parken dürfen.

Abstimmungsergebnis

Ja                 15                

Nein               0        
...1.2.        Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Fürstenfeldbruck
E-Mail vom 22.08.2022

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Aus Sicht des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck bestehen keine Einwände.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass aus der umliegenden landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung auftretende Immissionen unentgeltlich zu dulden sind.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die im Plangebiet vorgesehene Nutzung (Feuerwehr etc.), ohne dauerhaften Aufenthalt von Menschen, weist kein besonderes Schutzbedürfnis im Hinblick auf landwirtschaftliche Emissionen auf. Zur Klarstellung wird in den textlichen Hinweisen zum Textteil (Teil B) der 1. Änderung des Bebauungsplanes ein Hinweis auf die Duldung landwirtschaftlicher Emissionen redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis

Ja               15        

Nein             0        
Von der Öffentlichkeit gingen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 ein.

Die aktualisierten Bebauungsplanunterlagen stehen beim Tagesordnungspunkt im RIS zur Verfügung.

Beschluss

  1. Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. 1.1. und 1.2.). 
  2. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
  3. Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 vorgebracht.
  4. Da die vorgenommenen redaktionellen Konkretisierungen und Klarstellungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Bebauungsplan "Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus", Verz.-Nr. 1.30 - 1. Änderung - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 7.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 12

Sach- und Rechtslage

Nachdem infolge der vorgenommenen fachlichen Würdigungen und Abwägungen (siehe Einzelabwägungen TOP 11 1.1. und 11 1.2.) lediglich einige wenige redaktionelle Konkretisierungen und Klarstellungen an den Unterlagen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs- / Auslegungsverfahren mehr durchgeführt werden. 
Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 kann demnach mit dem Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden. Mit dessen ortsüblicher Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 in der Folge in Kraft.

Beschluss

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), jeweils in der Fassung vom 06.10.2022, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung mit Umweltbericht (Teil C) in der Fassung vom 06.10.2022 wird als Bestandteil der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 gebilligt.
Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. 10. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostenerstattungssatzung) mit Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 13

Sach- und Rechtslage

Aufgrund der Umsatzsteuerreform werden die freiwilligen Hilfeleistungen der Feuerwehren gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz ab 01.01.2023 Umsatzsteuerpflichtig. Die Gemeinden sind damit verpflichtet, diese auch zu erheben. 

Dies umfasst auch die Leistungen der Schlauchwerkstatt für ortsfremde Feuerwehren.

Demzufolge muss eine entsprechende Satzungsänderung erfolgen.         

Beschluss

Die beiliegende 10. Satzungsänderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostenerstattungssatzung - FKES) mit Anlage in der Fassung vom 06.10.2022 wird beschlossen.

Die Änderung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Trinkwasseranschlüsse Rosenstrasse 11 a-i

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 14

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau von 5 Doppelhäusern in der Rosenstraße 11 a bis i in Walleshausen werden neue Trinkwasseranschlüsse benötigt. Die Anbindung an die bestehende Hauptleitung incl. Spülhydrant und je 10 Hausanschlüsse werden installiert. Dazu sind folgende Angebote der Firma Gistl eingegangen.
Summe netto                     Summe brutto
 Anbindung an Hauptleitung + Spülhydrant                       16.088,14 €                19.144,89 €
10 Hausanschlüsse                                                    18.217,82                21.679,21 €
Außerbetriebnahme besteh. TW-HA                               5.456,56 €                  6.493,31 €                
GESAMT                                                                       39.762,52 €                      47.317,41 €        

Die gesamten Kosten sind vom Bauträger zu übernehmen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung liegt  vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe des Auftrags an die Firma Gistl in Höhe von gesamt 47.317,41 € brutto, aufgeteilt auf die im Sachverhalt beschriebenen 3 Angebote für die Anbindung an die bestehende Hauptleitung incl. Spülhydrant und die 10 Hausanschlüsse in der Rosenstraße 11 a – i in Walleshausen zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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15. Alter Wirt - Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö informativ 15
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.11.2022 ö informativ 6

Sach- und Rechtslage

Das Gerüst ist weg. 
Die Firstziegel sind gemörtelt und es ist ein sehr schönes denkmalgeschütztes Dach entstanden.
Das Pelletslager wurde zwischen die Gebäude gehoben.
Der Austausch der Heizung erfolgt in den nächsten Wochen.
Die Lüftungsanlage wird Ende des Monats eingebaut.
Fenster und Türen werden vervollständigt.
Der Weg westlich wird nochmal aufgekiest.

Die Arbeiten müssen bis Ende des Jahres abgeschlossen und die Unterlagen bis Ende April eingereicht werden.

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16. Neubau Haus für Kinder - Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.03.2022 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 12
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö informativ 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö informativ 16
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö informativ 7

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Sitzung erfolgt ein kurzer Sachstandsbericht und ein Überblick zur Kostensituation.

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17. Fundtierpauschale - 5. Nachtrag zur Vereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 17

Sach- und Rechtslage

Die Aufnahme von Fundtieren, deren Unterbringung und Verwahrung gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben einer Kommune. Diese Verpflichtung wurde von allen Landkreisgemeinden an den Tierschutzverein Landsberg am Lech und Umgebung e. V. gegen Zahlung einer jährlichen Pauschale abgetreten.

Bis zum Jahr 2006 wurden 10 % des Hundesteueraufkommens als Aufwendungsersatz gewährt. 

In der Sitzung vom 19.04.2007 stimmte der Gemeinderat einer Vereinbarung mit dem o. g. Verein erstmalig zu (gemäß dem Vereinbarungsentwurf des Landratsamtes Landsberg am Lech). Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die Vereinbarung abzuschließen. Diese sah eine Abgeltung in der Form einer jährlichen Pauschale von 0,20 € / Einwohner vor. Maßgebend ist die vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte Einwohnerzahl zum 31.12. des Vorvorjahres. 

Die Pauschalen wurden seither wie folgt erhöht:

2007 - 0,20 € / Einw. = 1.103,30 €        2015 - 0,45 € / Einw. = 2.455,20 €

2008 - 0,20 € / Einw. = 1.126,10 €        2016 - 0,45 € / Einw. = 2.449,80 €

2009 - 0,20 € / Einw. = 1.120,80 €        2017 - 0,60 € / Einw. = 3.333,60 €
       
2010 - 0,20 € / Einw. = 1.092,40 €        2018 - 0,65 € / Einw. = 3.661,45 €
       
2011 - 0,20 € / Einw. = 1.091,40 €        2019 - 0,70 € / Einw. = 3.951,50 €
               
2012 - 0,20 € / Einw. = 1.114,40 €        2020 - 0,80 € / Einw. = 4.461,60 €

2013 - 0,30 € / Einw. = 1.675,80 €        2021 - 0,85 € / Einw. = 4.754,05 €

2014 - 0,45 € / Einw. = 2.449,35 €            2022 - 0,90 € / Einw. = 5.070,60 €
       

Die Pauschale ist laut Tierschutzverein nach wie vor nicht kostendeckend und deckt nur zum Teil die notwendigen Ausgaben ab. 

In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 23.06.2022 wurde daher landkreisweit abgestimmt, die Pauschale wie folgt anzuheben: 

2023 - 0,95 € / Einw.

2024 - 1,00 € / Einw.

Beschluss

Die Vereinbarung über die pauschale Abgeltung des Aufwendungsersatzes bei Fundtieren zwischen der Gemeinde Geltendorf und dem Tierschutzverein Landsberg am Lech und Umgebung e. V. wird dahingehend abgeändert, dass die Pauschale für das Jahr 2023 auf 0,95 € je Einwohner und für das Jahr 2024 auf 1,00 € je Einwohner erhöht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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18. Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 18

Sach- und Rechtslage

Gem. Art. 66 Abs. 1 GO und § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c der GeschO sind folgende außerplanmäßige und überplanmäßige Ausgaben vom Gemeinderat zu genehmigen:

Überplanmäßige Ausgaben:
1. Fertigstellung Haus für Kinder

Die Baukosten des Haus für Kinder sind gegenüber den geplanten Kosten gestiegen, sodass auf der Haushaltsstelle 4640.001.94000 (Haus für Kinder / Hochbaumaßnahme) eine Haushaltsüberschreitung entsteht. 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung von 50.000 € ist durch die Haushaltsstelle 8810.93200 (Unbebaute Grundstücke – Erwerb) gewährleistet. 


2. Schallschutzmaßnahmen in der Schule 

Die Kosten der Akustikmaßnahme in der Schule übersteigen die eingeplanten Kosten, sodass auf der Haushaltsstelle 2110.94000 (Schule / Hochbaumaßnahme) eine Haushaltsüberschreitung entsteht. 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung von 30.800 € ist durch die Haushaltsstelle 8810.93200 (Unbebaute Grundstücke – Erwerb) gewährleistet.           

Beschluss

1. Fertigstellung Haus für Kinder

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für die Fertigstellung des Haus für Kinder auf der Haushaltsstelle 4640.001.94000 (Haus für Kinder / Hochbaumaßnahme) i. H. v.  50.000 €. Die Deckung soll über die Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 8810.93200 (Unbebaute Grundstücke – Erwerb) erfolgen. 

2. Schallschutzmaßnahmen in der Schule 

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für die Akustikmaßnahme in der Schule auf der Haushaltsstelle 2110.94000 (Schule / Hochbaumaßnahme) i. H. v. 30.800 €. Die Deckung soll über die Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 8810.93200 (Unbebaute Grundstücke – Erwerb) erfolgen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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19. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 19

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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20. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö informativ 20
Datenstand vom 20.04.2023 18:47 Uhr