Datum: 27.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Antrag auf Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Kaltenberg
5 Sozialer Wohnungsbau Grundstück Flurnummer 1609/11, Gemarkung Geltendorf - Sachstand
6 Alter Wirt - Sachstand
7 Neubau Haus für Kinder - Sachstand
8 Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13m mit Outdoor-Technik, Fl.Nr. 679 Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen) - Erneute Behandlung
9 Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben
10 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
11 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Keine Anregungen

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Keine Bekanntgaben

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:
Salzsilos letzte Woche geliefert und aufgestellt worden
Notstromaggregat Wasserversorgung geliefert, es steht momentan im Feuerwehrhaus Geltendorf
Einsatzbericht First Responder Walleshausen Stand 1.7. bis 30.9.

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4. Antrag auf Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Kaltenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Kaltenberg muss offiziell durch das Landratsamt Landsberg am Lech in die Wege geleitet werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag der Gemeinde an das Landratsamt erforderlich. Näheres erläutert der Bürgermeister im Rahmen der Sitzung.
Laut Schreiben der Bayerischen Eisenbahngesellschaft sind folgende Schritte einzuhalten:

Für die Einrichtung neuer Bahnstationen gelten bayernweit einheitlich festgelegte Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt werden müssen. Diese sind:

  1. Willensbekundung der betroffenen Gemeinde und des Aufgabenträgers für den allgemeinen ÖPNV (Landkreis) gegenüber der BEG
  2. Nachweis der fahrplantechnischen Machbarkeit (durch BEG und DB Netz AG), unter der Voraussetzung einer mindestens stündlichen Bedienung mit bestehenden Zügen
  3. Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Fahrgastprognose (i.d.R. erstellt durch die BEG) mit mind. 100 Ein-/Aussteigern pro Tag; bei besonders aufwändigen Projekten gilt ein Schwellenwert von mind. 1.000 Ein-/ Aussteigern pro Tag
  • Kostenschätzung
  • Nachweis des verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Nutzens (i.d.R. durch die BEG in Form eines Projektdossier­verfahrens)
  1. Barrierefreie Gestaltung: Die barrierefreie Gestaltung der Bahnstation inkl. barrierefreier Anbindung an das öffentliche Wegenetz ist Aufgabe der Bahn. Die barrierefreie Gestaltung des Stationsumfelds ist Aufgabe der Kommune. Die Planungen sind so aufeinander abzustimmen, dass eine durchgängige Barrierefreiheit gewährleistet wird.
  2. Busanpassung:
  • Integration des neuen Bahnhalts in das ÖPNV-Fahrplanangebot und Ausrichtung des Busangebots auf den Bahnfahrplan (d.h. keine Parallelfahrten, dafür mehr Zubringerverkehr); im weiteren Verlauf ist hierüber ein Vertrag mit dem Freistaat abzuschließen
  • Anpassung des Schülerverkehrs mit dem Ziel einer Verlagerung vom Bus auf die Bahn (wenn Fahrgastpotenziale im Schülerverkehr vorhanden sind)
  1. Kommunale Umfeldmaßnahmen:
  • Integration des neuen Bahnhalts in das öffentliche Straßen- und Wegenetz durch die Kommune
  • Errichtung von Verknüpfungsanlagen (Bushaltestellen, P+R-Parkplätze, Fahrradabstellplätze) durch die Kommune
  1. Gesicherte Finanzierung (Zuständigkeit beim Bund)


Der Schritt 1. Ist nun anzugehen. Die Gemeinde hat einen entsprechenden Beschluss zu fassen.  Der Landkreis als formeller Aufgabenträger muss dem Vorhaben ebenfalls positiv gegenüberstehen.

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf bekundet den Willen zur Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Kaltenberg. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Schreiben an die Bayerische Eisenbahngesellschaft zu richten.

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, beim Landkreis Landsberg am Lech den Antrag auf dessen Willensbekundung gegenüber der Bayerischen Eisenbahngesellschaft zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Sozialer Wohnungsbau Grundstück Flurnummer 1609/11, Gemarkung Geltendorf - Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö beschließend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 04.07.2023 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.10.2023 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 01.02.2024 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Nach Ankauf des Grundstücks aus dem Bundeseisenbahnvermögen soll die Planung des sozialen Wohnungsbaus vorangetrieben werden. Der Bürgermeister berichtet über den Sachstand.

Gespräch mit RDK Architekten, sie empfehlen erst einmal ein Bodengrundgutachten. Angebot von Crystal Geotec und  Planungsphase 1 und 2 für RDK .

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6. Alter Wirt - Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö informativ 15
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.11.2022 ö informativ 6

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Sitzung erfolgt ein kurzer Sachstandsbericht und ein Überblick zur Kostensituation.
Seit 14.10.2022 bis vrstl. 04.11.2022 ist der Alte Wirt aktuell wieder geschlossen.  Einige Fenster müssen aufgrund der Fensterfirma nochmal ausgebaut werden, damit der Saal wieder genutzt werden kann.
Heizung läuft, neuer Pufferspeicher wurde verbaut.
Neue Lüftungsanlage wir in den Anbau gehoben für den Saal, voraussichtlich 07.11.2022
Im Küchenbereich funktioniert die Lüftung

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7. Neubau Haus für Kinder - Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.03.2022 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 12
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö informativ 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö informativ 16
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö informativ 7

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Sitzung erfolgt ein kurzer Sachstandsbericht und ein Überblick zur Kostensituation.

Einbauschränke werden diese Woche eingebaut. Alle festen Möbel sind drin. Nächste Woche nochmals Begehungstermin mit Träger, um die restlichen Arbeiten noch abzusprechen.

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8. Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13m mit Outdoor-Technik, Fl.Nr. 679 Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen) - Erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.10.2021 ö beratend 3.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 14.10.2021 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung am 14.10.2021 wurde der „Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13 m mit Outdoor-Technik“ auf Fl.Nr. 679, Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen) behandelt und das gemeindliche Einvernehmen versagt.

Begründet wurde dies wie folgt:
Direkt am Standort des geplanten Bauvorhabens verläuft ein Regenwasserkanal, welcher Teile der Bebauung an der Türkenfelderstrasse und die westlich des Bauvorhabens gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücke entwässert.
Darüber hinaus stehen die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen entgegen. Ferner soll eine zukünftige weitere bauliche Entwicklung nach Osten nicht verbaut werden. Der Sendemast liegt zu nahe an der künftigen Bebauung.
Die Gemeinde Geltendorf appelliert daher, eine Verlagerung des Standortes an die östliche Grenze der Fl.Nr. 679 vorzunehmen.

Mit Schreiben vom 13.10.2022 hat uns das Landratsamt Landsberg am Lech um nochmalige Behandlung gebeten.

Das Landratsamt bewertet den Bauantrag wie folgt:


Es handelt sich bei dem Antrag um ein privilegiertes Vorhaben (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), dessen Erschließung ausreichend gesichert ist, insofern müssen öffentliche Belange entgegenstehen, um das Einvernehmen zu versagen (§ 35 Abs. 1 BauGB).

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans stehen nicht entgegen, da in diesem Bereich keine Wohnbebauung ausgewiesen ist. Insofern können allenfalls die Beeinträchtigungen des bestehenden Regenwasserkanals, sofern durch den Betonmast unwirtschaftliche Aufwendungen für die Gemeinde entstehen, dem Einvernehmen entgegenstehen.

Es wird daher empfohlen, den Beschluss vom 14.10.2021 aufzuheben und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag „Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13 m mit Outdoor-Technik“ auf Fl.Nr. 679, Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen) nach Art. 65 BayBO behandelt. Der Beschluss vom 14.10.2021 wird aufgehoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

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9. Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Gem. Art. 66 Abs. 1 GO und § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c der GeschO sind folgende außerplanmäßige und überplanmäßige Ausgaben vom Gemeinderat zu genehmigen:
Überplanmäßige Ausgaben:
1. Bestandsaufbau Bücherei 
In der Gemeinderatsitzung am 05.05.2022 wurde der Bestandsaufbau der Bücherei und deren Förderung beschlossen. 
Auf der Haushaltsstelle 3520.93500 (Bücherei – Kauf bewegl. Anlagevermögen) wurde im Haushalt 2022 6.000 € veranschlagt. Um die Förderung in Höhe von 6.000 € zu erhalten, muss ein Bestandsaufbau von 12.000 € erbracht werden. 
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe von 6.000 € ist durch die Mehreinnahme auf der Haushaltsstelle 3520.36100 (Bücherei – Zuweisung) in Höhe von 5.400 € und der Minderausgabe auf der Haushaltsstelle 8810.93200 (Unbebaute Grundstücke – Erwerb von Grundstücke) in Höhe von 600 € gewährleistet. 

2. Kindbezogene Förderung 
Dem Träger Lebenshilfe steht ein gesetzlich vorgeschriebener höherer kindbezogener Förderbetrag zu, als für das Haushaltsjahr 2022 geplant.  
Auf der Haushaltsstelle 4640.006.70000 (Haus für Kinder – Kindbezogene Förderung) wurde im Haushalt 2022 227.000,00 € veranschlagt. 
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe von 60.655 € ist durch die Minderausgabe auf der Haushaltsstelle 6300.51300 (Gemeindestraßen – Lfd. Straßenunterhalt) gewährleistet.         

Beschluss

1. Bestandsaufbau Bücherei 
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für den Bestandsaufbau der Bücherei bei der Haushaltsstelle 3520.93500 (Bücherei – Kauf bewegl. Anlagevermögen) i. H. v. 6.000 €. Die Deckung soll über die Mehreinnahme auf der Haushaltsstelle 3520.36100 (Bücherei – Zuweisung) in Höhe von 5.400 € und der Minderausgabe auf der Haushaltsstelle 8810.93200 (Unbebaute Grundstücke – Erwerb von Grundstücke) in Höhe von 600 € erfolgen. 

2. Kindbezogene Förderung 
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für die gesetzlich vorgeschriebene kindbezogene Förderung an den Träger Lebenshilfe auf der Haushaltsstelle 4640.006.70000 (Haus für Kinder – Kindbezogene Förderung) i. H. v. 60.655 €. Die Deckung soll über die Minderausgabe auf der Haushaltsstelle 6300.51300 (Gemeindestraßen – Lfd. Straßenunterhalt) erfolgen. 
       
3. Außerplanmäßige Einnahmen
Der Gemeinderat wird über folgende außerplanmäßigen Einnahmen informiert:
HH-Stelle
Bezeichnung
Ansatz
AO-Soll
Außerplanmäßige Einnahme 
8550.17100
Zuwendung Aufforstung Wald 
0,00 €
687,50 €
687,50 €
3520.36800
Zuweisung Bücherei / Spenden Banken
0,00 €
400,00 €
400,00 €
       

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö beschließend 10

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö informativ 11
Datenstand vom 20.04.2023 12:05 Uhr