Datum: 27.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Anregungen der Bürger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2022
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ö
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informativ
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1 |
Sach- und Rechtslage
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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2022
|
ö
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informativ
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2 |
Sach- und Rechtslage
zum Seitenanfang
3. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2022
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ö
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informativ
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3 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:
Salzsilos letzte Woche geliefert und aufgestellt worden
Notstromaggregat Wasserversorgung geliefert, es steht momentan im Feuerwehrhaus Geltendorf
Einsatzbericht First Responder Walleshausen Stand 1.7. bis 30.9.
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4. Antrag auf Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Kaltenberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2022
|
ö
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beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Die Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Kaltenberg muss offiziell durch das Landratsamt Landsberg am Lech in die Wege geleitet werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag der Gemeinde an das Landratsamt erforderlich. Näheres erläutert der Bürgermeister im Rahmen der Sitzung.
Laut Schreiben der Bayerischen Eisenbahngesellschaft sind folgende Schritte einzuhalten:
Für die Einrichtung neuer Bahnstationen gelten bayernweit einheitlich festgelegte Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt werden müssen. Diese sind:
- Willensbekundung der betroffenen Gemeinde und des Aufgabenträgers für den allgemeinen ÖPNV (Landkreis) gegenüber der BEG
Nachweis der fahrplantechnischen Machbarkeit (durch BEG und DB Netz AG), unter der Voraussetzung einer mindestens stündlichen Bedienung mit bestehenden Zügen
Wirtschaftlichkeitsprüfung:
- Fahrgastprognose (i.d.R. erstellt durch die BEG) mit mind. 100 Ein-/Aussteigern pro Tag; bei besonders aufwändigen Projekten gilt ein Schwellenwert von mind. 1.000 Ein-/ Aussteigern pro Tag
- Kostenschätzung
- Nachweis des verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Nutzens (i.d.R. durch die BEG in Form eines Projektdossierverfahrens)
- Barrierefreie Gestaltung: Die barrierefreie Gestaltung der Bahnstation inkl. barrierefreier Anbindung an das öffentliche Wegenetz ist Aufgabe der Bahn. Die barrierefreie Gestaltung des Stationsumfelds ist Aufgabe der Kommune. Die Planungen sind so aufeinander abzustimmen, dass eine durchgängige Barrierefreiheit gewährleistet wird.
- Busanpassung:
- Integration des neuen Bahnhalts in das ÖPNV-Fahrplanangebot und Ausrichtung des Busangebots auf den Bahnfahrplan (d.h. keine Parallelfahrten, dafür mehr Zubringerverkehr); im weiteren Verlauf ist hierüber ein Vertrag mit dem Freistaat abzuschließen
- Anpassung des Schülerverkehrs mit dem Ziel einer Verlagerung vom Bus auf die Bahn (wenn Fahrgastpotenziale im Schülerverkehr vorhanden sind)
- Kommunale Umfeldmaßnahmen:
- Integration des neuen Bahnhalts in das öffentliche Straßen- und Wegenetz durch die Kommune
- Errichtung von Verknüpfungsanlagen (Bushaltestellen, P+R-Parkplätze, Fahrradabstellplätze) durch die Kommune
- Gesicherte Finanzierung (Zuständigkeit beim Bund)
Der Schritt 1. Ist nun anzugehen. Die Gemeinde hat einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Der Landkreis als formeller Aufgabenträger muss dem Vorhaben ebenfalls positiv gegenüberstehen.
Beschluss
Die Gemeinde Geltendorf bekundet den Willen zur Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Kaltenberg. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Schreiben an die Bayerische Eisenbahngesellschaft zu richten.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, beim Landkreis Landsberg am Lech den Antrag auf dessen Willensbekundung gegenüber der Bayerischen Eisenbahngesellschaft zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Sozialer Wohnungsbau Grundstück Flurnummer 1609/11, Gemarkung Geltendorf - Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Nicht sichtbar
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Nicht sichtbar
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Nicht sichtbar
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|
Nicht sichtbar
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Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung
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04.07.2023
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ö
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beratend
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5 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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13.07.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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05.10.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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01.02.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sach- und Rechtslage
Nach Ankauf des Grundstücks aus dem Bundeseisenbahnvermögen soll die Planung des sozialen Wohnungsbaus vorangetrieben werden. Der Bürgermeister berichtet über den Sachstand.
Gespräch mit RDK Architekten, sie empfehlen erst einmal ein Bodengrundgutachten. Angebot von Crystal Geotec und Planungsphase 1 und 2 für RDK .
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6. Alter Wirt - Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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06.10.2022
|
ö
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informativ
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15 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
|
27.10.2022
|
ö
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informativ
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6 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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17.11.2022
|
ö
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informativ
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6 |
Sach- und Rechtslage
Im Rahmen der Sitzung erfolgt ein kurzer Sachstandsbericht und ein Überblick zur Kostensituation.
Seit 14.10.2022 bis vrstl. 04.11.2022 ist der Alte Wirt aktuell wieder geschlossen. Einige Fenster müssen aufgrund der Fensterfirma nochmal ausgebaut werden, damit der Saal wieder genutzt werden kann.
Heizung läuft, neuer Pufferspeicher wurde verbaut.
Neue Lüftungsanlage wir in den Anbau gehoben für den Saal, voraussichtlich 07.11.2022
Im Küchenbereich funktioniert die Lüftung
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7. Neubau Haus für Kinder - Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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17.03.2022
|
ö
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|
6 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
|
Gemeinderatssitzung
|
07.04.2022
|
ö
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beschließend
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7 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
|
05.05.2022
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ö
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beschließend
|
7 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
|
Gemeinderatssitzung
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02.06.2022
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ö
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beschließend
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12 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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21.07.2022
|
ö
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informativ
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9 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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11.08.2022
|
ö
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beschließend
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7 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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15.09.2022
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ö
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informativ
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11 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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06.10.2022
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ö
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informativ
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16 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2022
|
ö
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informativ
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7 |
Sach- und Rechtslage
Im Rahmen der Sitzung erfolgt ein kurzer Sachstandsbericht und ein Überblick zur Kostensituation.
Einbauschränke werden diese Woche eingebaut. Alle festen Möbel sind drin. Nächste Woche nochmals Begehungstermin mit Träger, um die restlichen Arbeiten noch abzusprechen.
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8. Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13m mit Outdoor-Technik, Fl.Nr. 679 Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen) - Erneute Behandlung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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05.10.2021
|
ö
|
beratend
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3.1 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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14.10.2021
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ö
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beschließend
|
6 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
|
Gemeinderatssitzung
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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8 |
Sach- und Rechtslage
In der Gemeinderatssitzung am 14.10.2021 wurde der „Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13 m mit Outdoor-Technik“ auf Fl.Nr. 679, Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen) behandelt und das gemeindliche Einvernehmen versagt.
Begründet wurde dies wie folgt:
Direkt am Standort des geplanten Bauvorhabens verläuft ein Regenwasserkanal, welcher Teile der Bebauung an der Türkenfelderstrasse und die westlich des Bauvorhabens gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücke entwässert.
Darüber hinaus stehen die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen entgegen. Ferner soll eine zukünftige weitere bauliche Entwicklung nach Osten nicht verbaut werden. Der Sendemast liegt zu nahe an der künftigen Bebauung.
Die Gemeinde Geltendorf appelliert daher, eine Verlagerung des Standortes an die östliche Grenze der Fl.Nr. 679 vorzunehmen.
Mit Schreiben vom 13.10.2022 hat uns das Landratsamt Landsberg am Lech um nochmalige Behandlung gebeten.
Das Landratsamt bewertet den Bauantrag wie folgt:
Es handelt sich bei dem Antrag um ein privilegiertes Vorhaben (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), dessen Erschließung ausreichend gesichert ist, insofern müssen öffentliche Belange entgegenstehen, um das Einvernehmen zu versagen (§ 35 Abs. 1 BauGB).
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans stehen nicht entgegen, da in diesem Bereich keine Wohnbebauung ausgewiesen ist. Insofern können allenfalls die Beeinträchtigungen des bestehenden Regenwasserkanals, sofern durch den Betonmast unwirtschaftliche Aufwendungen für die Gemeinde entstehen, dem Einvernehmen entgegenstehen.
Es wird daher empfohlen, den Beschluss vom 14.10.2021 aufzuheben und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag „Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13 m mit Outdoor-Technik“ auf Fl.Nr. 679, Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen) nach Art. 65 BayBO behandelt. Der Beschluss vom 14.10.2021 wird aufgehoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13
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9. Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
|
Gemeinderatssitzung
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27.10.2022
|
ö
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beschließend
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9 |
Sach- und Rechtslage
Gem. Art. 66 Abs. 1 GO und § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c der GeschO sind folgende außerplanmäßige und überplanmäßige Ausgaben vom Gemeinderat zu genehmigen:
Überplanmäßige Ausgaben:
1. Bestandsaufbau Bücherei
In der Gemeinderatsitzung am 05.05.2022 wurde der Bestandsaufbau der Bücherei und deren Förderung beschlossen.
Auf der Haushaltsstelle 3520.93500 (Bücherei – Kauf bewegl. Anlagevermögen) wurde im Haushalt 2022 6.000 € veranschlagt. Um die Förderung in Höhe von 6.000 € zu erhalten, muss ein Bestandsaufbau von 12.000 € erbracht werden.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe von 6.000 € ist durch die Mehreinnahme auf der Haushaltsstelle 3520.36100 (Bücherei – Zuweisung) in Höhe von 5.400 € und der Minderausgabe auf der Haushaltsstelle 8810.93200 (Unbebaute Grundstücke – Erwerb von Grundstücke) in Höhe von 600 € gewährleistet.
2. Kindbezogene Förderung
Dem Träger Lebenshilfe steht ein gesetzlich vorgeschriebener höherer kindbezogener Förderbetrag zu, als für das Haushaltsjahr 2022 geplant.
Auf der Haushaltsstelle 4640.006.70000 (Haus für Kinder – Kindbezogene Förderung) wurde im Haushalt 2022 227.000,00 € veranschlagt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe von 60.655 € ist durch die Minderausgabe auf der Haushaltsstelle 6300.51300 (Gemeindestraßen – Lfd. Straßenunterhalt) gewährleistet.
Beschluss
1. Bestandsaufbau Bücherei
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für den Bestandsaufbau der Bücherei bei der Haushaltsstelle 3520.93500 (Bücherei – Kauf bewegl. Anlagevermögen) i. H. v. 6.000 €. Die Deckung soll über die Mehreinnahme auf der Haushaltsstelle 3520.36100 (Bücherei – Zuweisung) in Höhe von 5.400 € und der Minderausgabe auf der Haushaltsstelle 8810.93200 (Unbebaute Grundstücke – Erwerb von Grundstücke) in Höhe von 600 € erfolgen.
2. Kindbezogene Förderung
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für die gesetzlich vorgeschriebene kindbezogene Förderung an den Träger Lebenshilfe auf der Haushaltsstelle 4640.006.70000 (Haus für Kinder – Kindbezogene Förderung) i. H. v. 60.655 €. Die Deckung soll über die Minderausgabe auf der Haushaltsstelle 6300.51300 (Gemeindestraßen – Lfd. Straßenunterhalt) erfolgen.
3. Außerplanmäßige Einnahmen
Der Gemeinderat wird über folgende außerplanmäßigen Einnahmen informiert:
HH-Stelle
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Bezeichnung
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Ansatz
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AO-Soll
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Außerplanmäßige Einnahme
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8550.17100
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Zuwendung Aufforstung Wald
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0,00 €
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687,50 €
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687,50 €
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3520.36800
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Zuweisung Bücherei / Spenden Banken
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0,00 €
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400,00 €
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400,00 €
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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10 |
Beschluss
Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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27.10.2022
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ö
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informativ
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11 |
Datenstand vom 20.04.2023 12:05 Uhr