Datum: 29.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Bauanträge
2.1 Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen, Fl.-Nr. 1663/2, Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 27 - Tektur
2.2 Abbruch und Errichtung eines neuen Einfamilienhauses, Fl.Nr. 1217, Gemarkung Kaltenberg, Schüleinstraße 3
2.3 Neubau eines Carports, Fl.Nr. 1601/26, Gemarkung Geltendorf, Waldstraße 7 - Antrag auf Isolierte Befreiung
3 Neubau Haus für Kinder -Nebengebäude Tiefbau- Freigabe der Rechnung
4 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
5 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.11.2022 ö informativ 1
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.11.2022 ö 2

Sach- und Rechtslage

       

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2.1. Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen, Fl.-Nr. 1663/2, Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 27 - Tektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beschließend 3.6
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.11.2022 ö beschließend 2.1

Sach- und Rechtslage

Zum ursprünglichen Bauantrag wurde in der Sitzung des Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusses am 24.05.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Bauantrag wurde ebenfalls vom Landratsamt genehmigt. Am 15.11.2022 ist nunmehr ein Tekturantrag zum Bauvorhaben eingegangen. Vorliegend greift kein Bebauungsplan, weshalb die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt. Im Rahmen des Tekturantrags bleibt das Gebäude in der Außenansicht grundsätzlich unverändert.  Lediglich der Keller wird weggelassen. Dafür wird im Grundriss im EG in beiden Doppelhaushälften zugunsten eines Technikraums auf das ursprünglich vorgesehene Arbeitszimmer verzichtet. Das Wohn- und Esszimmer wird vergrößert.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine Gründe das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zu versagen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Tekturantrag zur Baugenehmigung für den Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und zwei Stellplätzen Am Schlagberg 27 in Geltendorf, Fl.Nr. 1663/2 Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Abbruch und Errichtung eines neuen Einfamilienhauses, Fl.Nr. 1217, Gemarkung Kaltenberg, Schüleinstraße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.11.2022 ö beschließend 2.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.03.2023 ö beschließend 4.1

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird auf Fl.Nr. 1217, Gemarkung Kaltenberg, Schüleinstraße 3 der Abbruch und die Errichtung eines neuen Einfamilienhauses.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kaltenberg – Schüleinstraße (Verzeichnis Nr. 3.07) aus dem Jahr 2002. Im Jahr 2010 wurde der Bebauungsplan bezüglich dieser Flurnummer angepasst und das Baufenster verschoben.

Im Zuge des Bauantrags werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt / erforderlich:

Festsetzung
Vorgabe
beantragt
3.3
Wandhöhe max. 5,20 m
5,265 m auf der Nordseite
3.4
Allseitig verglaste Anbauten (Wintergärten) sind je Wohngebäude bis zu einer Grundfläche von 15 qm zulässig und sind nicht auf die höchstzulässige GRZ anzurechnen. Sie dürfen die Baugrenzen überschreiten, wenn die Abstände gemäß Art. 6 BayBO eingehalten werden.
Der geplante Wintergarten ist 20,97 qm groß. Das Dach soll mit Dachziegeln eingedeckt werden, um eine teure Beschattung zu sparen.
5.2
Dächer von Hauptgebäuden sind grundsätzlich nur als Satteldächer mit gleicher Dachneigung zulässig.
Bei einer Wandhöhe bis 5,20 m sind geneigte Dächer mit Dachneigungen von 30° bis 40° zulässig.
Der Wintergarten soll mit einem Pultdach mit einer Neigung von 6° und einer geringeren Wandhöhe ausgeführt werden, um im Arbeitszimmer im Westen ein stehendes Fenster einbauen zu können.

Die Erschließung ist gesichert.        

Gesetzlich geregelt (§ 31 Abs. 2 BauGB) sind Befreiungen zulässig,

„wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

  1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
  3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.“

Zu der Befreiung hinsichtlich der Festsetzung 3.3 kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Diese ist geringfügig, berührt demnach nicht die Grundzüge der Planung und ist darüber hinaus städtebaulich vertretbar.

Zu den Befreiungen zu den Festsetzungen 3.4 und 5.2 des Bebauungsplans kann das gemeindliche Einvernehmen nach Einschätzung der Verwaltung nicht erteilt werden. Die Festsetzung 3.4 ist nicht zutreffend. Diese bezieht sich auf „allseitig verglaste Anbauten (Wintergärten)“. Der im Bauantrag enthaltene Anbau ist jedoch nicht allseitig verglast, sondern auf der Nordwestseite massiv ausgeführt. Es handelt sich demnach nicht um einen Wintergarten.
Der Anbau überschreitet die Baugrenze um 36 cm über eine Breite von 10 Metern (um 3,6 m²). Hierfür fehlt es am entsprechenden Befreiungsantrag, da der Antragsteller davon ausgegangen ist, dass die Festsetzung 3.4 die Überschreitung zulässt.

Die unter 5.2 festgesetzte Dachform und –neigung wird ebenfalls nicht eingehalten, was jedoch für das Hauptgebäude, zu dem der Anbau gehört explizit im Bebauungsplan festgesetzt ist. Eine Befreiung hierzu ist nicht möglich, da somit die Grundzüge der Planung berührt sind.

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu versagen.

Ergänzung vom 29.11.2022
Der Antragsteller hat die Entwurfsplanung mit Datum 28.11.2022 angepasst. Das Gebäude wurde minimal verschoben, sodass es komplett im Baufenster liegt. Außerdem wurde die Höhe minimal angepasst, sodass auch hier die Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten sind. Anstatt des Pultdaches beim Anbau wird dieser nunmehr mit einem Balkon versehen.
Der Balkon wirkt jedoch weiter als Flachdach. Es wäre ebenso eine Befreiung hinsichtlich der Dachform erforderlich. An der Einschätzung bzgl. des gemeindlichen Einvernehmens ändert sich daher Nichts.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Abbruch und die Errichtung eines neuen Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1217, Gemarkung Kaltenberg, Schüleinstraße 3 gem. Art. 65 BayBO (Eingabeplan vom 28.11.2022) behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt. Durch die beantragte abweichende Dachform des Anbaus sind die Grundzüge der Planung berührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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2.3. Neubau eines Carports, Fl.Nr. 1601/26, Gemarkung Geltendorf, Waldstraße 7 - Antrag auf Isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.11.2022 ö beschließend 2.3

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan „Geltendorf – Süd, nördlicher Teil“, Verz.-Nr. 1.03.
Es wird der Bau eines Carports an der südwestlichen Grundstücksgrenze beantragt. Der Carport soll an West- und Nordseite eine Bretterwand erhalten und überdacht werden. Daher ist zur Realisierung eine isolierte Befreiung von der Festsetzung Nr. 6.3 des Bebauungsplans erforderlich.
In der Festsetzung ist geregelt, dass „Überdachte Stellplätze (Carports) innerhalb eines 15 m breiten streifens ab der Straßenbegrenzungslinie auch außerhalb der ausgewiesenen Fläche zulässig sind, wenn max. 1/3 der Umfassungsfläche mit Wänden ausgebildet und an der Zufahrt kein Tor angebracht wird.“
Durch die geplante Wand auf zwei Seiten wird das festgesetzte Drittel überschritten. Außerdem werden Abweichungen hinsichtlich Dachform, -neigung und –deckung beantragt (Flachdach), was die Festsetzung 6.3 des Bebauungsplans explizit ermöglicht.
Im Plangebiet sind diverse Carports vorhanden, u.a. in der Alpenstraße 25b in vergleichbarer Ausführung

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Süd, nördlicher Teil“, Verz.-Nr. 1.03 in Bezug auf die Ziffer 6.3 für das Flurstück 1601/26, Gemarkung Geltendorf, Waldstraße 7 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.            

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Neubau Haus für Kinder -Nebengebäude Tiefbau- Freigabe der Rechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.11.2022 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Im Juli 2022 wurde die Firma Gistl mit den Fundamentarbeiten für das Nebengebäude beauftragt.
Die Auftragssumme belief sich auf brutto 11.152,37€.
Durch beauftragte Mehrarbeiten im Bereich „Tiefbau“ wurde die Auftragssumme deutlich überschritten.
Die Schlussrechnung beläuft sich auf brutto 28.594,13€

Die zusätzlichen Aufträge teilen sich wie folgt auf (brutto):
Fundament für die Außentreppe
Baggerarbeiten, Verdichten und Versetzen des Betonfundamentes                        ca.   900€
Entwässerung des Anbaus: 
Regenwasserleitungen zusammenschließen mit der Leitung des Hauptgebäudes und auf Dichtheit prüfen                                                                        ca. 3.000€
Straßenbeleuchtung umsetzen
Kabel freilegen (10m) und Sichern, Laterne abbauen und seitlich lagern, Anfüllen und verdichten gem. Vorgaben der Stadtwerke                                                                ca. 2.700€
Schnurgerüst umsetzen
Verrutschen wegen neuen Standort, Verrutschen von der Straße (Leitungen) und vom südlichen Baum (Wurzeln).                                                                        ca.   500€
Sicherung der Straße:
Grabarbeiten an der Straße, Sicherung wegen Unterhöhlen der Straße                         ca. 1.500€
Mehraushub: 
Durch das Verschieben des Gebäudes wurde mehr Erdreich abgetragen und entsorgt (ca. 31to). Kosten für den Mobilbagger 14to. sowie Unimog und Hänger                                 ca. 1.500€
Es wurde ein Bodenaustausch von 50cm vorgesehen 1,00m wurde benötigt                ca. 1.000€
Sicherung Kabel:
Fremdanlagen; suchen, freilegen sichern und Wiedereinbau in Sandbett                      ca.    900€
Entsorgung:
Das Material wurde als Wiedereinbau geplant, musste aber weggefahren werden und wurde entsorgt.                                                                         ca. 2.400€

Die restliche 3.041,76€ brutto sind Kostenmehrungen, was sich während der Ausführung ergeben hat.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt den Mehrkosten zu. Der Rechnung der Firma Gistl GbR in Höhe von 28.594,13€ brutto wird zugestimmt. Das Architekturbüro soll zu der massiven Kostenüberschreitung Stellung nehmen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.11.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Es liegen keine Sitzungsniederschriften vor.        

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.11.2022 ö informativ 5
Datenstand vom 03.07.2023 10:49 Uhr