Datum: 08.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Sicherung der gemeindlichen Trinkwasserversorgung - Ergebnisse Flowmetermessung / weiteres Vorgehen
5 Aufbereitung neu(II) Erweiterung des Beschlusses vom 2.6.2022 Sauerstoffanreicherung
6 Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für die First Responder Einheit der FF Walleshausen
7 Außenanlagen Feuerwehrhaus Geltendorf - Vergabeinformation
8 Bauleitplanung
8.1 BP Walleshausen - Wabern II (Schmitterberg), 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss
8.2 Einbeziehungssatzung "OT Petzenhofen Fl.Nr. 1748 und 1748/1, Gemarkung Walleshausen" - Aufstellungsbeschluss
9 Kindertageseinrichtungen
9.1 Kath. Kindertageseinrichtung St. Maria Magdalena Walleshausen - Jahresrechnung 2021
9.2 Kath. Kindertagesstätte "Zu den Hl. Engeln" Geltendorf - Jahresrechnung 2021
9.3 Kath. Kindertageseinrichtung "Zu den Hl. Engeln"; Nachbesetzung der stellvertretenden Leitung
10 Abschluss eines Bestattungsdienstvertrages für das Kalenderjahr 2023
11 Ortsrecht
11.1 Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS) - 3. Änderung
11.2 Neuerlass der Satzung über die Straßennamen und Hausnummerierung in der Gemeinde Geltendorf
11.3 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindebücherei Geltendorf
12 Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben
13 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
14 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Keine Anregungen

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Keine Bekanntgaben

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:

Großschachspiel Schulhof- wegen Vandalismus empfehlen, Beschaffung auf Frühjahr zu verschieben.


Als Nachlieferung hier auch gleich noch die Fahrgastzahlen (durchschnittliche Tageswerte für September bis Dezember):

a) Ein- / Aussteiger an Geltendorfer Haltestellen:
       
           Schultage    Ferientage    Samstage
Neuer Friedhof        8        7         1
Alter Wirt               39        34       31
Ortsmitte               34        25       17
Im Eichenfeld          8        12       5
Schulstraße          19        13        7
Höhenweg               1        0         0
Heuweg                   7        3         2
Geltendorf           133        96       84

Summe               249       190      147

An Schultagen sind es demnach 249 Ein- und Aussteiger innerhalb von Geltendorf, an Ferientagen (Mo-Fr) 190 Ein- und Aussteiger und an Samstagen 147 Ein- und Aussteiger.


b) Fahrgastzahlen:

Auf Gebiet des Landkreises LL bzw. der Gemeinde Geltendorf waren mit der Linie 810 an Schultagen 158 Fahrgäste/Tag unterwegs, an Ferientagen (Mo-Fr) 131 Fahrgäste/Tag und an Samstagen 100 Fahrgäste/Tag. Nicht enthalten sind dabei Fahrgäste, außerhalb des Gebietes LL. 



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4. Sicherung der gemeindlichen Trinkwasserversorgung - Ergebnisse Flowmetermessung / weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö informativ 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Herr Dr. Schätz stellt im Rahmen der Sitzung die Ergebnisse der Flowmetermessung am Brunnen II in Walleshausen vor und empfiehlt das weitere Vorgehen.
Der Brunnen I ist aus dem Jahr 1963. Im Vergleich zum Brunnen II, wo bis zu einer Täufe von 70 m Wasser gefördert wird, wird hier nur im oberen Bereich tertiäres Wasser bezogen.
Da eine konstante Wasserversorgung angestrebt wird, muss man hier vertiefen.
Der Brunnen I fördert mit der Pumpe 8 l, beim Brunnen II sind es 28 l.
Es wird wechselseitig gefördert.
Ziel der Überprüfung was festzustellen, ob der Brunnen I entsprechend ertüchtigt werden kann, um annähernd die gleiche Menge zu fördern, um eine vergleichbare Entnahme zu sichern.
Eine Neuerschließung von tertiären Brunnen wird grundsätzlich nicht mehr genehmigt.
Hier ist bereits ein Standort vorhanden und damit liegt eine Bestandssicherung vor. Daher wäre eine Sanierung möglich. Dazu muss man nachweisen, dass es einen gemeinsamen Grundwasserstrang gibt und beide Brunnen hydraulisch zu einer Einheit gehören und nicht zwei Stockwerke bei der Förderung durchtäuft werden. Es wurde eine entsprechende Flowmetermessung durchgeführt. Hierbei wird eine Sonde in konstanter Geschwindigkeit eingebracht und herausgeführt, um nachvollziehen, wo genau das Wasser zuströmt.
Bei der Ruhemessung ergab sich eine absolut gerade Linie. Das zeigt, dass keine Vertikalströmungen vorhanden sind.
Die Betriebskurve steigt von unten langsam an, man sieht kleine Steigungen, das zeigt Änderungen der Strömungsgeschwindigkeit. Hier gibt es einen Zustrom von Grundwasser bei der Entnahme. 
Die Mächtigkeit der Balken steht in Bezug auf die Menge der Entnahme. Der untere Bereich ist signifikant für die Entnahme von Grundwasser. Symbolisiert wird das Verhältnis von Brunnen I und II. Brunnen I erschließt nur den oberen Bereich. Man könnte deutlich mehr Wasser fördern.
Bei der hydrochemischen Untersuchung wurde festgestellt, dass die Leitfähigkeit nahezu vergleichbar ist. Die Hauptionenwerte sind vergleichbar. Der Eisen- und Mangangehalt ist im unteren Bereich etwas höher, entgegen ist der Sauerstoffgehalt im oberen Bereich größer. 
Es ergeben sich keine Hinweise, dass man unterschiedliche Wässer hätte.
Es gibt einen Grundwasserleiter mit einer Mächtigkeit von 100 m.
Besprechungen mit dem Wasserwirtschaftsamt haben stattgefunden. Hier wurden diese Ergebnisse dargestellt. Das WWA kann den Schritt mitgehen, dass man den Brunnen saniert, indem man ihn zurückbaut, abdichtet und daneben neu abtäuft. Die Entnahmemengen, die bisher genehmigt wurden, sollten beibehalten werden und auf den Bedarf ausgerichtet sein. Es wurde ein Tagesbedarf von 1.500 m³ genehmigt, damit sollte der Bedarf auch mit Großereignissen abgedeckt werden. 
Die Aufbereitung sollte in gleicher Weise angepasst werden. Eine regelmäßige Regenerierung sollte angestrebt werden.
Die grobe unverbindliche Kostenschätzung basierend auf ein kürzlich durchgeführtes, vergleichbares Projekt, liegt bei 1.047.200,00 € brutto, wobei es derzeit schwierig ist, feste Kosten zu ermitteln. 
Genaue Kosten müssten in einer Vorplanung ausgearbeitet werden.
 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der weiteren Planung für die Sanierung des Brunnen I in Walleshausen wie vorgestellt zu. Das Ingenieurbüro IGWU aus Marktschwaben wird mit den Leistungsphasen 2 bis 4 zu einem Gesamtpreis von voraussichtlich 40.000,00 € netto beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Aufbereitung neu(II) Erweiterung des Beschlusses vom 2.6.2022 Sauerstoffanreicherung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 5

Sach- und Rechtslage

Aus der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2022

Steuerung des Filters Aufbereitung II(neu)
Die Steuerung ist veraltet und es gibt keine Ersatzteile mehr. Aus diesem Grund muss ein Umbau stattfinden, da sonst keine Sicherheit der Wasserversorgung gewährleistet werden kann.

Kosten der Erneuerung: netto 53.125,00€ (brutto 63.218,75€)

Gesamtkosten netto 73.953,91 € (brutto 88.005,15€) (ohne die Kosten der Flowmetermessung)
Da zentrale Elektronikbauteile nicht mehr lieferbar sind, sollte die komplette Steuerungseinheit erneuert werden (2023) - Wegen der langen Lieferzeit von 9-12 Monaten Beschaffung in 2022.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt den Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergaben durchzuführen.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf netto 73.953,91 € (brutto 88.005,15€) (stand April 2022).
Sofern die Aufträge im Rahmen der vorgelegten Gesamtsumme (zzgl. max. 10 %) liegen, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
Über die Vergaben und das weitere Vorgehen ist der Gemeinderat zu informieren.

Aktuelle Sachlage:
Entsprechend der Darstellungen von Herrn Dr. Schätz beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt ist die Entscheidung für das Anreicherungsverfahren nun gegeben.
Es wird eine Sauerstoff-Anreicherung benötigt. Im Angebot, das Grundlage für den Beschluss vom 2.6.2022 war, war eine Option mit dem Anreicherungsverfahren enthalten.
Nun wird diese Option nach der Information vom Wasserwirtschaftsamt benötigt.
Die Gesamtkosten aus Angebot Hydroelektrik belaufen sich auf aktuell
Steuerung                 46.242,80 €
Sauerstoffanreicherung                48.242,00 €
Gesamt(netto)                94.448,80 €
Zusätzlicher Kostenaufwand für die Anbindung dieser neuen Anlagensteuerung/Sauerstoffanreicherung an die bestehenden Anlagen-Komponenten ca. 2.000 €

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Bestellung einer Steuerung incl. Sauerstoffanreicherung für die Aufbereitung II im Wert von 94.448,80 € netto, zzgl. 2.000,00 € Anbindung an die bestehende Anlage, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für die First Responder Einheit der FF Walleshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 6
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Zum Zeitpunkt der Einladung lagen noch nicht alle Unterlagen vor. Der Sachverhalt wird spätestens im Rahmen der Sitzung dargestellt.
Ergänzung vom 08.12.2022:
In einer der vorangegangenen Sitzungen wurde über die Einsatzhäufigkeit der First Responder Einheit in Walleshausen informiert.
Bisher wird für die Einsätze das vorhandene Mehrzweckfahrzeug Baujahr 1995 verwendet. Dieses ist nur bedingt dafür geeignet.
Aufgrund der Erfahrungen der ersten Einsatzmonate ist mit ca. 200 – 250 Einsätzen und einer Laufleistung von ca. 10.000 km jährlich zu rechnen. Dabei inbegriffen sind auch Übungs-, Ausbildungs- und Besorgungsfahrten.
Mit der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs kann auch der weitere Einsatz des vorhandenen Mehrzweckfahrzeugs sichergestellt werden, was laut Auskunft der betreuenden Autowerkstatt in einem guten Zustand ist.

Der Kooperationsvertrag sieht folgenden Kooperationsgegenstand vor:
  1. Die Parteien vereinbaren, sich gegenseitig in Ihrer Unternehmung, der Verkürzung des therapiefreien Intervalls vor Eintreffen eines qualifizierten Rettungsmittels, zu unterstützen. Bestandteile der Vereinbarung sind:
  • Einsatzfahrzeug zur Verwendung als First Responder; (Nutzung zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, außerhalb der Tätigkeit als „First-Responder“ für die Freiwillige Feuerwehr Walleshausen nicht ausgeschlossen); Protokoll zur Fahrzeugübergabe erfolgt in Anlage 2
  • Aus- und Fortbildung der First Responder-Gruppe;
  • Exklusivität der med. Ausbildung bis zum Erreichen der Qualifikation „First-Responder“ und der dafür notwendigen Voraussetzungen. (EH, SAN, FR) durch die ALPHA Rettung e.V.

  1. Zur Erfüllung der Vereinbarung wird sich die Freiwillige Feuerwehr Walleshausen und die Gemeinde Geltendorf wie folgt einbringen:
  • Anmeldung des Fahrzeugs und ggf. möglicher Ersatzfahrzeuge beim RZV & der ILS;
  • Ausstattung mit BOS-Funk;
  • Stellen und Wartung der notfallmedizinischen Ausstattung;
  • Aufrechthalten der notfallmedizinischen Einsatzbereitschaft; im Rahmen der ehrenamtlichen Helfer;

  1. Im Gegenzug wird sich die ALPHA Rettung e.V. in die Kooperation wie folgt einbringen.
Innerhalb dieser Kooperation besteht im Bereich der medizinischen Ausbildung eine Exklusivität für die ALPHA Rettung e.V., wobei externe Ausbildungen, die nicht unter die Ausbildung zum Sanitäter oder der First Responder Ausbildung fallen (Bsp. Ausbildung zum Rettungssanitäter, Fortbildungen und Dienstabende durch ext. Ausbilder), nach Rücksprache
nicht ausgeschlossen sind. Aufgrund dieser Exklusivität ist die Ausbildung der First Responder-
Gruppe Walleshausen bis zum Erreichen des med. Dienstgrades „First Responder“ (ca.
80 UE) durch die ALPHA Rettung e.V. für die First-Responder-Gruppe Walleshausen kostenfrei.
  1. Sämtliche Immaterialgüterrechte (wie Urheberrechte, Markenrechte) verbleiben vollständig bei den Urheberunternehmen. Die Nutzung von Logos, Marken, Ortswappen u.ä. bedarf der expliziten vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Eine formlose E-Mail der zeichnungsberechtigten Vertreter der Parteien ist hierfür ausreichend.

  1. Die Parteien erbringen Ihre Leistung als eigenständige Unternehmen. Der Partner, deren Inhaber, Vertreter oder Mitglieder sind nicht berechtigt, für die jeweils andere Partei zu handeln oder in Ihrem Namen aufzutreten.

Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2023 und läuft auf unbestimmte Zeit, verbunden mit einem Kündigungsrecht mit einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Quartalsende.
Die Freiwillige Feuerwehr Walleshausen verpflichtet sich mit dem Vertrag wie folgt:

  • Pflege und Fürsorge gegenüber allen von der ALPHA Rettung zur Verwendung gestellten Ausrüstungsgegenständen gemäß Angaben des Herstellers.
  • Insbesondere Schutz der Beklebung durch:
    • Fahrzeugpflege durch Waschbürste und Schaum
    • KEINE Verwendung von Hochdruckreinigern
    • KEINE Nutzung von Waschstraßen
  • Exklusivität der ALPHA Rettung an der notfallmedizinischen Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr Walleshausen bis zum Erreichen der Qualifikation „First-Responder“ und der dafür notwendigen Voraussetzungen (EH, SAN, FR)
  • Unterstützung der ALPHA Rettung in der Erste-Hilfe-Ausbildung der Bevölkerung (Anwohner, Fahrschüler, usw.) durch unentgeltliche Stellung der Räumlichkeiten im Feuerwehrgerätehaus; Terminierung und Planung der Kurse in Rücksprache mit dem Kommandanten oder seiner Stellvertreter.
  • Einhaltung der Wartungsintervalle des überlassenen Kfz (Service gem. Anzeige
im Boardcomputer des Fahrzeuges).
  • Service durch die ALPHA Rettungs-Vertragspartner-Werkstätten.
  • sofortige telefonische Information des Diensthabenden der ALPHA Rettung bei Unfällen unter der 089 / 21529 88 – 42

Für die Gemeinde Geltendorf entstehen folgende Verpflichtungen:
  • Übernahme der laufenden Fahrzeug-Leasingkosten.
  • Übernahme der KFZ-Versicherung.
  • Übernahme der KFZ-Steuer (falls keine Steuer-Befreiung besteht).
  • Übernahme der Betriebsmittel-Kosten.
  • Übernahme der nötigen Servicekosten
  • Übernahme der nötigen Reparaturkosten.

Die ALPHA Rettung verpflichtet sich wie folgt:
  • Vorhaltung des Fahrzeuges für den First-Responder Dienst.
  • Stellen eines Ersatzfahrzeuges für die Zeit von Wartungen oder Fahrzeug-Ausfällen
  • Ausbildung der First Responder-Gruppe bis zum Erreichen der notfallmedizinischen Ausbildung „First Responder“.
  • Unterstützung der First Responder-Gruppe Walleshausen im Bereich der laufenden Fortbildung (Dienstabende, Übungen).

Bei dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug handelt es sich um einen BMW 225xe.

Im Vertrag sind folgende Kosten aufgeführt:
  • Leasingrate: 271,32 EUR (brutto) monatlich
  • KFZ-Steuer: 30,00 € (brutto) jährlich
  • KFZ-Versicherung: 768,81 € (brutto) jährlich
Die Kosten für Steuer und Versicherung wurden bereits angefragt. Hinzu kommen die Kosten Service und Reparatur. Die Treibstoffkosten fallen auch bei Nutzung des MZF an.

Seitens der Feuerwehr werden folgende Kosten für den Haushalt 2023 die First-Responder-Einheit betreffend genannt:
  • 1 HRT Funkgerät: Kosten ca. 1500€ einmalig
  • 1 MRT Funkgerät für das neue Responder Einsatzfahrzeug: Kosten ca. 2500€ einmalig.
  • Fahrzeug Unterhalt im Jahr (Leasingrate, Versicherung, Steuer, Service): Kosten ca. 5000€ Jährlich.
  • 5 gebrauchte Funkmeldeempfänger für die neuen Responder die 2023 ausgebildet werden: Kosten ca. 2000€ einmalig.
  • Responder Jahresunterhalt: 3000€ (bereits beschlossen)

Jährliche Kosten: Fahrzeug und Unterhalt 8000€ 
einmalig in 2023: 7000€ für Funk und Piepser.
Über den Förderverein wurden im Jahr 2022 18.000,- € ausgegeben. Der Verein wird auch in das Fahrzeug ein Rettungsmittel Navigationssystem (Lardis:ONE) im Wert von 2.000,- € beschaffen.
Aus Verwaltungssicht kann dem Antrag unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt werden:
  • Unter dem Vorbehalt, dass die Vertragsprüfung keine kritischen Punkte aufwirft
  • Für den Feuerwehrdienst wird das vorhandene MZF weitergenutzt.
Mit dem Beschluss ist keinerlei Zusage für den Bau einer Garage verbunden. Das Fahrzeug steht im Freien oder in einer vom Verein zu schaffenden Unterstellmöglichkeit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der ALPHA Rettung München e.V. entsprechend der im Sachverhalt beschriebenen Vertragsinhalte mit Wirkung ab 01.01.2023. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag abzuschließen.
Die Zustimmung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Vorbehaltlich der Prüfung des Vertragsentwurfs
  • Für den Feuerwehrdienst ist das bestehende MZF weiter zu nutzen.
  • Mit dem Beschluss ist keinerlei Zusage für den Bau einer Garage verbunden. Das Fahrzeug steht im Freien oder in einer vom Verein zu schaffenden Unterstellmöglichkeit.
  • Im Haushalt 2023 werden die im Sachverhalt genannten Kosten (Jährliche Kosten: Fahrzeug und Unterhalt 8000€; einmalig in 2023: 7000€ für Funk und Piepser). Zusätzliche Kosten für die First-Responder-Einheit für die folgenden Jahre beginnend ab 2023 sind durch Vereinsmittel zu getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Außenanlagen Feuerwehrhaus Geltendorf - Vergabeinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö informativ 7

Sach- und Rechtslage

Über das Ergebnis der Ausschreibung wird im Rahmen der Sitzung informiert.
Die Submission fand am 17.11.2022 statt.  Der Vergabevorschlag liegt bis zur Sitzung vor.

Ergänzung vom 07.12.2022:

Gestaltung rückwärtiger Bereich Feuerwehr Geltendorf

ex-ante auf der Online-Plattform Deutsche eVergabe gem. § 20 Abs. 4 VOB/A bekannt gegeben
und im Anschluss am 28.Oktober 2022 beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 13 Firmen angeschrieben und aufgefordert ein Angebot abzugeben.

Zur Submission im Rathaus der Gemeinde Geltendorf am 17. November 2022 haben 6 Firmen
Angebote abgegeben:


Firma
Brutto-Gesamtpreis
01.
Fa. Strommer, Schongau
124.640,60 €
02.
Fa. B
151.452,89 €
03.
Fa. C
154.634,24 €
04.
Fa. D
166.739,33 €
05.
Fa. E
167.460,37 €
06.
Fa. F
259.842,89 €

Die Kostenschätzung der Ausführungsplanung vom 25. Oktober 2022 lag bei brutto 157.038,35 € (Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss Gemeinderat vom 15.09.2022).

Es ist somit kein Beschluss erforderlich.

Die Firma Strommer wird mit der Ausführung beauftragt.

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8. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 8
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8.1. BP Walleshausen - Wabern II (Schmitterberg), 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.07.2022 ö beratend 4.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 8.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beratend 4.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 8.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 5.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 5.4

Sach- und Rechtslage

Mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Walleshausen - Wabern II“, Verz. Nr. 2.20 (rechtsverbindlich seit 19.03.1996) einschließlich der hierzu bereits rechtsverbindlichen 1. und 2. Änderung, hat die Gemeinde Geltendorf bereits vor Jahren am südwestlichen Ortsrand von Wabern Planungsrecht für eine dörfliche Wohnentwicklung geschaffen. Seitens eines Grundstückseigentümers in diesem Bereich wurde bei der Gemeinde nun eine bauliche Nachverdichtung in diesem Bereich beantragt. Die für eine bauliche Nachverdichtung vorgesehenen Grundstücksflächen Flur Nrn. 1372/2 und 1372/8 liegen am südlichen Rand des Bebauungsplangebietes „Walleshausen - Wabern II“. Hier möchte die Grundstückseigentümerin ein weiteres Wohngebäude zu einer angemessenen Abrundung des vorhandenen Baubestandes errichten. Im Rahmen des gestellten Antrages hat die Antragstellerin der Gemeinde auch bereits eine Kostenübernahmeerklärung für die erforderlichen Planungsleistungen vorgelegt. 
Nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Landsberg am Lech soll zur planungsrechtlichen Sicherung der beantragten wohnbaulichen Abrundung ein erneutes Änderungsverfahren zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Walleshausen - Wabern II“, Verz.-Nr. 2.07 durchgeführt werden. Dieses Verfahren soll als 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Wabern II“, Verz.-Nr. 2.07 geführt werden. Nachdem die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, soll das Bebauungsplanänderungsverfahren im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13b BauGB durchgeführt werden, d.h. ohne Umweltbericht, ohne Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und nur in einem einstufigen Beteiligungsverfahren (nur Öffentliche Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange). Zudem ist auch kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da dieser nach Beendigung des Bebauungsplanänderungsverfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB lediglich im Wege der Berichtigung anzupassen ist.
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 12.07.2022 behandelt.
Lageplan mit Umgriff Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Walleshausen - Wabern II“, Verz. Nr. 2.07:

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Geltendorf beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Wabern II“, Verz. Nr. 2.07 für den gesamten Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Walleshausen - Wabern II“, Verz. Nr. 2.07 zuzüglich je einer Teilfläche der Grundstücke Flur Nrn. 1372 und 1372/8 (Geltungsbereich siehe Anlage zum Beschluss) durchzuführen. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Walleshausen - Wabern II“, Verz. Nr. 2.07 erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Baugesetzbuch).
  2. Der Änderungsbeschluss und die Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8.2. Einbeziehungssatzung "OT Petzenhofen Fl.Nr. 1748 und 1748/1, Gemarkung Walleshausen" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.05.2021 ö beschließend 4.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 8.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.03.2023 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 6
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.09.2023 ö beratend 2.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.09.2023 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.09.2023 ö beschließend 6.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.09.2023 ö beschließend 6.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 26.09.2023 ö beschließend 2.3

Sach- und Rechtslage

Der Eigentümer der Grundstücke Flur Nr. 1748 und 1748/1, jeweils Gemarkung Petzenhofen, hat für den rückwärtigen Teil dieser Grundstücke einen Bauantrag für eine Fahrzeug- und Lagerhalle bei der Gemeinde Geltendorf eingereicht. Nachdem die rückwärtigen Flächen dieser Grundstücke dem baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen sind und das beantragte Vorhaben keine landwirtschaftliche Privilegierung aufweist, liegt für das eingereichte Vorhaben auf den hierfür vorgesehenen Flächen bislang kein Baurecht vor. Zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten baulichen Entwicklung soll für die betreffenden Teilflächen der Grundstücke Flur Nr. 1748 und 1748/1, Gemarkung Petzenhofen eine Einbeziehungssatzung aufgestellt werden, um diese gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ort Petzenhofen (§ 34 Abs. 1 BauGB) einbeziehen zu können. Für die mit der Aufstellung der Einbeziehungssatzung verbundenen Kosten liegt der Gemeinde auch bereits eine Kostenübernahmeerklärung des Grundstückseigentümers vor. 
Das Verfahren zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „OT Petzenhofen - Flurnummern 1748 und 1748/1“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, d.h. ohne Umweltbericht und nur in einem einstufigen Beteiligungsverfahren (nur Öffentliche Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange). Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Lageplan mit Umgriff Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „OT Petzenhofen - Flurnummern 1748 und 1748/1“ (ohne Maßstab):
 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Geltendorf beschließt die Aufstellung der Satzung über die Einbeziehung einer Teilfläche der Grundstücke Flur Nrn. 1748 und 1748/1, jeweils Gemarkung Petzenhofen, in den im Zusammenhang bebauten Ort Petzenhofen (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB). Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst die zentralen Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1748 und 1748/1, jeweils Gemarkung Petzenhofen, am nordöstlichen Ortsrand der Ortslage Petzenhofen (siehe Anlage „Umgriff Geltungsbereich Einbeziehungssatzung“). Die Aufstellung der Satzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
  2. Die Satzung wird unter der Bezeichnung Einbeziehungssatzung „OT Petzenhofen - Flurnummern 1748 und 1748/1“ geführt.
  3. Der Aufstellungsbeschluss und die Durchführung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 9
zum Seitenanfang

9.1. Kath. Kindertageseinrichtung St. Maria Magdalena Walleshausen - Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 9.1

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 09. November 2022 legte uns die Kath. Pfarrkirchenstiftung „Mariä Himmelfahrt“ für den Kindergarten St. Maria Magdalena in Walleshausen die Jahresrechnung 2021 vor.
2021 ergab sich ein Überschuss in Höhe von 29.190,57 Euro. Der Anteil, der auf die Kommune laut Vertrag entfällt beträgt somit 23.352.46 Euro. 
Ebenfalls gibt es noch eine Überzahlung aus dem Jahre 2020 in Höhe von 37.729.10 Euro. 

Die Jahresrechnung der Einrichtung kann im RIS bei dem Tagesordnungspunkt eingesehen werden. 

§ 6 Abs. 5 der Betriebskostenvereinbarung besagt, dass ein Überschuss zunächst für ein Jahr zweckgebunden beim Träger verbleibt. Wird im darauffolgenden Jahr ebenfalls ein Überschuss erwirtschaftet, ist die Überschussbeteiligung vom Träger an die Gemeinde im Rahmen der nächsten Jahresrechnung zu erstatten. 

Da im Jahr 2023 der Einbau einer neuen Pelletheizung im Kath. Kindergarten Walleshausen erfolgen soll, kann der Überschuss aus dem Jahr 2020 in Höhe von 37.729,10 hierfür verwendet werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Jahresrechnung 2021 und stimmt dieser zu. 

Der Überschuss aus 2020 in Höhe von 37.729,10 wird von der Gemeinde zurückgefordert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9.2. Kath. Kindertagesstätte "Zu den Hl. Engeln" Geltendorf - Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 9.2

Sach- und Rechtslage

Im Juni 2022 legte uns die Kath. Pfarrkirchenstiftung „Zu den Hl. Engeln“ für den Kindergarten „Zu den Hl. Engeln“ in Geltendorf die Jahresrechnung 2021 vor.
2021 ergab sich ein Überschuss in Höhe von 25.291,28 Euro. Der Anteil, der auf die Kommune laut Vertrag entfällt beträgt somit 20.233,02 Euro. 
Ebenfalls gibt es noch eine Überzahlung aus dem Jahre 2020 in Höhe von 105.723,87 Euro. 

Die Jahresrechnung der Einrichtung kann im RIS bei dem Tagesordnungspunkt eingesehen werden. 

§ 3 Abs. 5 der Betriebskostenvereinbarung besagt, dass ein Überschuss zunächst für ein Jahr zweckgebunden beim Träger verbleibt. Wird im darauffolgenden Jahr ebenfalls ein Überschuss erwirtschaftet, ist die Überschussbeteiligung vom Träger an die Gemeinde im Rahmen der nächsten Jahresrechnung zu erstatten. 

Im Jahr 2022 wurden die Außenanlagen der Kindertageeinrichtung saniert. In der Gemeinderatssitzung vom 08.07.2021 wurde beschlossen, dass sich die Gemeinde mit einer Summe in Höhe von maximal 76.000,00 Euro brutto daran beteiligt und diese Kosten ins Defizit eingerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung 2022. 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, 76.000,00 Euro aus der Überzahlung 2020 beim Träger zu belassen und die Differenz in Höhe von 29.723,87 Euro zurückzufordern. 

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Jahresrechnung 2021 und stimmt dieser zu. 

Ein Anteil des Überschusses aus der Defizitberechnung 2020 in Höhe von 29.723,87 wird von der Gemeinde zurückgefordert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9.3. Kath. Kindertageseinrichtung "Zu den Hl. Engeln"; Nachbesetzung der stellvertretenden Leitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 9.3

Sach- und Rechtslage

Für die stellvertretende Leitung der Kath. Kindertageeinrichtung „Zu den Hl. Engeln“ wurde Anfang November 2022 ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. 
Die Stelle konnte intern nachbesetzt werden. 
Die fehlenden Stunden bei der pädagogischen Arbeit am Kind mussten allerdings ausgeglichen werden, um den geforderten Anstellungsschlüssel einhalten zu können. 
Es wurde eine weitere Fachkraft eingestellt, allerdings befristet um eine Unterschreitung des festgelegten Anstellungsschlüssels der Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 3 zu vermeiden. 

Da der derzeitige Arbeitsmarkt ausschließlich unbefristete Stellen im Kindergartenbereich anbietet und der Fachkräftemangel nach wie vor besteht, stellt der Träger den Antrag die Stelle unbefristet zu vergeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem Antrag des Trägers zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Abschluss eines Bestattungsdienstvertrages für das Kalenderjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Gemäß § 25 der gemeindlichen Friedhofssatzung (FS) können Gemeinden mit der Durchführung der hoheitlichen Tätigkeiten ein Bestattungsunternehmen als Erfüllungsgehilfen beauftragen. 
Nachdem der Bestattungsdienstvertrag mit dem Bestattungsunternehmen Hohenadl GmbH zum 31.12.2022 ausläuft, wurden im Rahmen eine Angebotseinholung vier Bestattungsdienstleister angeschrieben.
Es hat nur das Bestattungsunternehmen Hohenadl GmbH ein Angebot abgegeben. Telefonische Nachfragen haben ergeben, dass die anderen Unternehmen keine freien Kapazitäten haben oder diese Dienstleistungen nicht pauschal anbieten. 
In der inzwischen langjährigen Zusammenarbeit mit dem Bestattungsunternehmen Hohenadl GmbH hat sich dieses, als sehr kompetenter und zuverlässiger Partner gezeigt. Daher spricht von Seiten der Verwaltung nichts dagegen, mit diesem Unternehmen einen Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren, beginnend ab 01.01.2023 abzuschließen. 
Konkret wurden folgende Leistungen abgefragt uns angeboten:
Leistung
Angebotspreis ab 01.01.2023
aktueller Preis bis 31.12.2022
Grab öffnen und schließen bis 1,80 m (Erwachsene)
975,80 €
333,20 €
Grab öffnen und schließen über 1,80 m (Erwachsene)
1.148,35 €
392,70 €
Grab öffnen und schließen (Kinder bis 12 Jahre)
487,90 €
178,50 €
Überschüssigen Grabaushub abfahren inkl. Deponiegebühren (nur falls erforderlich, kann auch vom Angehörigen selbst erfolgen)
178,50 €
71,40 €
Urnenbeisetzung in einem Erdgrab oder Urnennische
292,30 €
101,15 €
Umbettung von Leichen im gleichen Friedhof inkl. Grab öffnen
1.213,80 €
654,50 €
Umbettung von Gebeinen im gleichen Friedhof inkl. Grab öffnen
1.386,35 €
476,00 €
Ausgrabung einer Urne (Metall) aus einem Erdgrab und Wiederbestattung im gleichen Friedhof
292,30 €
101,15 €
Herausnahme einer Urne aus der Urnennische und Wiederbestattung im gleichen Friedhof
292,30 €
71,40 €
Bereitstellung von Trägern zur Bestattung je Träger
65,45 €
47,60 €
Leistung
Angebotspreis ab 01.01.2023
aktueller Preis bis 31.12.2022

Nachtrag vom 07.12.2022:
Nach Rücksprache mit dem Unternehmen waren die bisherigen Sätze bei weitem nicht kostendeckend. Es handelt sich bei den abgegebenen Preisen um eine Mischkalkulation, die die Stundensätze der Mitarbeiter/innen, die Geräte (z.B. Bagger) und auch notwendige Investitionen beinhaltet.

Beispiel:
Aufwand Grab öffnen und schließen bis 1,80 m Erwachsene:
2 Mitarbeiter à 6h = 12 h Arbeitszeit
zzgl. Gerät (Bagger) à 4h 
zzgl. Lkw Anfahrt + Abfahrt + Container + Material

Aufwand Urnenbeisetzung in einem Erdgrab oder Urnennische:
1 Mitarbeiter Grab vorbereiten am Vortag ca. 2h
1 Mitarbeiter am Bestattungstag von ca. 13:45 – 17:00 Uhr inkl. Erdbohrer + Fahrzeug

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem Vertragsabschluss mit dem Bestattungsunternehmen Hohenadl für eine Laufzeit von 2 Jahren zu. Der Vertrag beginnt am 01.01.2023 zu laufen und endet zum 31.12.2024. Die Verwaltung wird mit dem Unternehmen sprechen, ob eine Laufzeit von einem Jahr möglich ist.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

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11. Ortsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 11
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11.1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS) - 3. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 11.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 22.12.2022 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.03.2023 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Aufgrund der Änderung der Kosten des Bestattungsunternehmens (siehe vorangegangener Tagesordnungspunkt) ist die Friedhofsgebührensatzung anzupassen. Die aktualisierten Gebühren werden im Rahmen der Sitzung nachgereicht.
Außerdem erfolgt eine Klarstellung zu den Grabnutzungsgebühren wie im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung angeregt.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11.2. Neuerlass der Satzung über die Straßennamen und Hausnummerierung in der Gemeinde Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 11.2

Sach- und Rechtslage

Die gemeindliche Satzung über die Straßennamen und Hausnummerierung in der Gemeinde Geltendorf vom 21.12.1973 soll neuerlassen werden.
In diesem Zuge soll von der bisherigen zentralen Beschaffung Abstand genommen werden. Die Grundstückseigentümer können mit der neuen Satzung die Schilder selbst beschaffen. Auf diese Weise wird unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden.
In der Satzung werden die Hausnummernschilder definiert. Der Satzungsentwurf ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt. Die offenen / markierten Punkte werden bis zur Sitzung fertiggestellt. 
Die neue Satzung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Zum Vergleich ist die bisherige Satzung im RIS beim Tagesordnungspunkt eingestellt.

Beschluss 1

Jörg Burchardt stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Satzung wird beibehalten, sodass die Hausnummernschilder nicht von den Bürgern beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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11.3. Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindebücherei Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 11.3

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung vom 05.05.2022 wurde beschlossen, dass die jährlichen Gebühren der Büchereinutzung von 15 € auf 18 € erhöht werden sollen. 

Dies wurde in der beiliegenden Satzung entsprechend angepasst. Außerdem wird die Satzung dahingehend angepasst, dass die Zahlung mittels SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung erfolgen muss.

Beschluss

Die beiliegende zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindebücherei Geltendorf in der Fassung vom 08.12.2022 wird beschlossen. Die Änderung tritt zum 01.01.2023 In Kraft.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 12

Sach- und Rechtslage

       

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13. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 13

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö informativ 14
Datenstand vom 03.07.2023 10:50 Uhr