Datum: 31.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Bebauungspläne
2.1 Bebauungsplan „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 3. Änderung - Abwägungsbeschluss
2.2 Bebauungsplan „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 3. Änderung - Satzungsbeschluss
2.3 Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Kaltenberg - Schüleinstraße, Verz.Nr. 3.07"
3 Bauanträge
3.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück "Schlossstraße 9", Fl. Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg / BA-Verz.-Nr.: T-1378-2020-4 (Haus 1) - Tektur
3.2 Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück "Schlossstraße 9", Fl. Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg / BA-Verz.-Nr.: T-1377-2020-3 (Haus 2) - Tektur
3.3 Bauantrag: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen, 3 Garagen und 4 Stellplätzen auf Fl.Nr. 594, Gemarkung Walleshausen - Pestenacker Str. 4a
3.4 Antrag auf Baugenehmigung: Anbau an ein bestehendes Wohnhaus zur künftigen Nutzung als Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 142/2, Gemarkung Geltendorf - Landsberger Straße 4 - erneute Behandlung
3.5 Neubau eines Bäckercafés am Bahnhof Geltendorf, Am Bahnhof, Fl.Nrn. 1590/6 und 1590/28, Gemarkung Geltendorf
4 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
5 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö informativ 1
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2. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö 2

Sach- und Rechtslage

       

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2.1. Bebauungsplan „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 3. Änderung - Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beratend 2.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 13.4
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.11.2022 ö beratend 3.6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.11.2022 ö beschließend 4.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beratend 2.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.2

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 17.11.2022 das Verfahren zur 3. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 eingeleitet (Änderungsbeschluss). Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 wurde ebenfalls am 17.11.2022 gefasst. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20, bestehend aus dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 17.11.2022, in der Zeit vom 12. Dezember 2022 bis einschließlich 20. Januar 2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 29.11.2022 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen müssen vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen bzw. Hinweisen zu dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. 7 Gesundheitsamt
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Regionaler Planungsverband München
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I3
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld
  • Gemeinde Eresing
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisbauamt Tiefbau
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Gemeinde Egling a.d. Paar
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 31.01.2023 behandelt.
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:
 1.1.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
Schreiben vom 20.11.2022 (Az.: 1783.4/244-21/61.6)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Soweit ableitbar, sind mit der Bebauungsplanänderung keine altlastenrelevanten Auswirkungen verbunden. 
Die Anforderungen zur Aushubüberwachung und Beweissicherung gemäß rechtsverbindlichem Bebauungsplan v. 04.02.2016 bleiben bestehen.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Wie von der Fachdienststelle dargelegt, sind mit der aktuellen Änderung des Bebauungsplanes keine altlastenrelevanten Auswirkungen verbunden. Die allgemeinen abfallrechtlichen Anforderungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes gelten auch für das Änderungsgebiet weiterhin fort.

Abstimmungsergebnis

Ja        8        

Nein     0        
Persönlich beteiligt (Art. 49 GO)        
Anwesend   8
1.2.        Wasserwirtschaftsamt Weilheim
E-Mail vom 20.12.2022

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Da die Änderungen im Bebauungsplan keine wasserwirtschaftlichen Belange betreffen (Regelung Thematik Abstandsflächen), verweisen wir auf die Gültigkeit unserer Aussagen aus der letzten Stellungnahme und haben keine weiteren Anmerkung zur 3.Änderung des Bebauungsplans „Walleshausen-Grübelanger“ vorzubringen.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die wasserwirtschaftlichen Anregungen und Hinweise aus den bisherigen Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes wurden im Rahmen der Aufstellung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und der verbindlichen Erschließungsplanung bereits entsprechend gewürdigt. Im Zuge der aktuellen Änderung des Bebauungsplanes ergeben sich hierzu keine neuen Erkenntnisse.

Abstimmungsergebnis

Ja        8             

Nein    0        
Persönlich beteiligt (Art. 49 GO)        
Anwesend    8

1.3.        LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
E-Mail vom 13.01.2023 (Az.: LEW-VGNR 3817))
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen unsererseits keine Einwände, wenn weiterhin der Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden. 
Bestehende 20- und 1-kV-Kabelleitungen  
Vorsorglich weisen wir auf die verlaufenden 20-kV-Kabelleitungen P10V2 und GEL107 sowie die Transformatorstation 352U unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin. Weiter befinden sich mehrere 1-kV-Kabelleitungen in diesem Bereich. Der Verlauf dieser Kabelleitungen kann dem beiliegenden Kabellageplan entnommen werden.   
Der Schutzbereich sämtlicher Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzungen freizuhalten. Wir bitten um Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter Kabel“. 
Bestehende 1-kV-Freileitungen  
Im Geltungsbereich verlaufen mehrere 1-kV-Freileitungen unserer Gesellschaft. Im beigelegten Ortsnetzplan M = 1 : 2000 sind die Leitungstrassen dargestellt.  
Folgende Unfallverhütungsvorschriften und Mindestabstände sind bezüglich der 1-kV-Leitungen zu beachten:  
  • Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungsleitung sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse einzuhalten. 
  • Alle Personen sowie deren gehandhabte Maschinen und Werkzeuge, müssen so eingesetzt werden, dass eine Annäherung von weniger als 1,00 m an die 1-kV-Freileitung in jedem Fall ausgeschlossen ist. Jede auch nur kurzfristige Unterschreitung des Schutzabstandes ist für die am Bau Beschäftigen lebensgefährlich. 
Allgemeiner Hinweis  
Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungseinrichtungen sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro einzuhalten. 
Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden. Wir bitten zu gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Buchloe Kontakt aufzunehmen.
Betriebsstelle Buchloe  
Bahnhofstraße 13  
86807 Buchloe  
Ansprechpartner: Betriebsstellenleiter Herr Sebastian Holzer  
Tel. 08241/5002-386  
E-Mail: sebastian.holzer@lew-verteilnetz.de  
Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden.  
Unter der Voraussetzung, dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Aufstellung des Bebauungsplanes einverstanden.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der LEW Verteilnetz GmbH werden zur Kenntnis genommen. Die aktuelle Änderung des Bebauungsplanes hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf die im Bereich des Änderungsgebietes bereits vorhandenen Kabel und Freileitungen. Deren Fortbestand ist auch weiterhin sichergestellt. Die konkrete Erschließung der neuen Wohngrundstücke wird in Eigenregie durch die künftigen Bauherren geklärt und mit den maßgebenden Versorgungsträgern abgestimmt.

Abstimmungsergebnis

Ja         8        

Nein     0        
Persönlich beteiligt (Art. 49 GO)        
Anwesend   8        
1.4.        Handwerkskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 16.01.2023 
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Gegenüber der im Rahmen des vorliegenden dritten Änderungsverfahrens angestrebten Klarstellung der Festsetzung Nr. 7 zu den Abstandsflächen bestehen von Seiten der Handwerkskammer für München und Oberbayern keine weiteren Anmerkungen, die über die Stellungnahmen zum ersten und zweiten Änderungsverfahren des o.g. Bebauungsplans der Gemeinde Geltendorf hinausgehen. Die Äußerungen von Mai 2019 und November 2021 sind grundsätzlich als weiterhin gültig zu betrachten.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Äußerungen der Handwerkskammer zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan und dessen 2. Änderung wurden von der Gemeinde bereits zur Kenntnis genommen und im Rahmen dieser Verfahren entsprechend gewürdigt. Im Zuge der aktuellen Änderung des Bebauungsplanes ergeben sich hierzu keine neuen Erkenntnisse.

Abstimmungsergebnis

Ja        8        

Nein     0        
Persönlich beteiligt (Art. 49 GO)        
Anwesend    8        
Von der Öffentlichkeit ging während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahme zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 ein.

Beschluss

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. 1.1. bis 1.4.). 
  2. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
  3. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 vorgebracht.
  4. Da die vorgenommen redaktionellen Konkretisierungen die Grundzüge der Änderungsplanung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Bebauungsplan „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 3. Änderung - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beratend 2.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 13.4
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.11.2022 ö beratend 3.6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.11.2022 ö beschließend 4.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beratend 2.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.2

Sach- und Rechtslage

Nachdem infolge der vorgenommenen Abwägung keine inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs-/Auslegungsverfahren durchgeführt werden. Demzufolge kann der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 gefasst werden und das Änderungsverfahren damit abgeschlossen werden. 
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 31.01.2023 behandelt.

Beschluss

  1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02, bestehend aus dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom 09.02.2023, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Die Bebauungsplanzeichnung (Teil A) zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 (rechtsverbindliche 2. Änderung) in der Fassung vom 16.12.2021 gilt für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 auch weiterhin fort.
  3. Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 09.02.2023 wird als Bestandteil der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 gebilligt.
  4. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Kaltenberg - Schüleinstraße, Verz.Nr. 3.07"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beratend 2.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.3

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 13.11.2022 wurde vom Eigentümer der Flurnummer 1219, Gemarkung Kaltenberg (Von-Willibald-Str. 6) ein Antrag zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Kaltenberg – Schüleinstraße Verzeichnis Nr. 3.07 gestellt.        
Eine Skizze für den Bebauungs- und den Teilungswunsch ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt. Geplant ist die Teilung des gesamt 1.220 m² großen Grundstücks. In dem dann geteilten Grundstück ist aktuell in der blau dargestellten Fläche kein Baufenster vorhanden.
Grundsätzlich ist eine sinnvolle Nachverdichtung positiv zu bewerten, gerade vor dem Hintergrund, dass dadurch keine Außenbereichsflächen entwickelt / versiegelt werden müssen (§ 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)).
Allerdings stellt die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens / Grundstücks in der Regel eine unzulässige „Briefmarkenplanung“ dar (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB). 
Es sollte daher bei einer Änderung des Bebauungsplanes der gesamte Geltungsbereich hinsichtlich sinnvoller Nachverdichtungsmöglichkeiten überprüft werden. Sollte eine Nachverdichtung lediglich für das Grundstück des Antragstellers möglich sein, sind die Kosten des Verfahrens durch den Antragsteller zu tragen und im Vorfeld der Änderung in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Die Verwaltung empfiehlt daher, sofern die Nachverdichtung an dieser Stelle in dieser Form aus Sicht der Mitglieder des Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusses gewünscht ist, eine Änderung des gesamten Bebauungsplanes dem Gemeinderat vorzuschlagen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz.-Nr. 3.07“ bezüglich Flur-Nr. 1219, Gemarkung Kaltenberg.
Der Antragssteller hat die Kosten des Bauleitplanverfahrens zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

       

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3.1. Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück "Schlossstraße 9", Fl. Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg / BA-Verz.-Nr.: T-1378-2020-4 (Haus 1) - Tektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 23.02.2021 ö beschließend 2.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 2.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beschließend 3.1

Sach- und Rechtslage

Im Vergleich zur bisherigen Bauvorlage für die das gemeindliche Einvernehmen bereits erteilt wurde, hat sich lediglich die Lage und Platzierung der Garagen und Stellplätze verändert.
Gründe zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Tekturantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück "Schlossstraße 9", Fl. Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg / BA-Verz.-Nr.: T-1378-2020-4 (Haus 1) – Tektur nach Art. 65 BayBO behandelt. 
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück "Schlossstraße 9", Fl. Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg / BA-Verz.-Nr.: T-1377-2020-3 (Haus 2) - Tektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beschließend 3.2

Sach- und Rechtslage

Im Vergleich zur bisherigen Bauvorlage für die das gemeindliche Einvernehmen bereits erteilt wurde, hat sich lediglich die Lage und Platzierung der Garagen und Stellplätze verändert.
Gründe zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Tekturantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück "Schlossstraße 9", Fl. Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg / BA-Verz.-Nr.: T-1377-2020-3 (Haus 2) - Tektur nach Art. 65 BayBO behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. Bauantrag: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen, 3 Garagen und 4 Stellplätzen auf Fl.Nr. 594, Gemarkung Walleshausen - Pestenacker Str. 4a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 5.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 27.09.2022 ö beratend 2.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.11.2022 ö beratend 3.5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.11.2022 ö beschließend 4.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beschließend 3.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 22.06.2023 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Am 17.11.2022 wurde im Gemeinderat beschlossen für das betroffene Grundstück den Bebauungsplan zu ändern. Beantragt war damals die Errichtung eines Reihenhauses mit 3 Wohneinheiten.
Der Grundstückseigentümer und Bauträger hat nunmehr seine Planung überarbeitet und beantragt den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen, 3 Garagen und 4 Stellplätzen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Walleshausen Nord (Pestenacker Straße) – Verzeichnis-Nr. 2.0“.
Zum beantragten Bauvorhaben ist Folgendes zu sagen:
Baufeld:
Das Wohnhaus hält jetzt die Vorgaben des B-Plans ein. Die Garagen werden außerhalb errichtet - Befreiung wurde beantragt.
GRZ:
Die GRZ beträgt 0,359. Hier wurde eine Befreiung beantragt. Nach Prüfung der GRZ-Berechnung mit der Grundlage aus dem Jahre 1968/1977 ist aber nur das Wohnhaus heranzuziehen.
Somit ist eine Befreiung hier nicht erforderlich.
GFZ: 
Die GFZ beträgt 0,40. Die Vorgaben des Bebauungsplans werden somit eingehalten
Gebäude:
Der Gebäudetyp E+I wird gem. Vorgabe eingehalten.
Die Wandhöhe soll von 5,50m auf 6,15m (Wanddachschnitt) angehoben werden - Befreiung wurde beantragt.
Es sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser zulässig (2.1.13 B-Plan). Beantragt werden 6 WE - Befreiung wurde beantragt.
Dachneigung:
Das Wohnhaus hält die Vorgaben 21-25° ein.
Die Firstrichtung stimmt auch mit dem B-Plan überein.
Die Garage wird mit einem Flachdach ausgeführt. Laut B-Plan Ziffer 2.2.7 i.V.m. 2.2.14 und 2.1.9 sollte es aber mit einem Satteldach ausgeführt werden. Eine Befreiung liegt nicht vor.
Bei der Dachdeckung ist ein schwarzes Dach erkennbar. Der B-Plan fordert aber eine rote Eindeckung - Befreiung liegt nicht vor.
Die Nachbarunterschriften fehlen. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung sind eingehalten.
Auch nach Rücksprache mit dem Landratsamt kann das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der deutlichen Abweichungen zum Bebauungsplan (insbesondere Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten im Vergleich zum erlaubten Ein- oder Zweifamilienhaus) nicht erteilt werden. Die Grundzüge der Planung sind berührt.
Im Bauausschuss soll jedoch diskutiert werden, dass der Bebauungsplan für diese geänderte Planung hin angepasst werden sollte.
Grundsätzlich ist eine sinnvolle Nachverdichtung positiv zu bewerten, gerade vor dem Hintergrund, dass dadurch keine Außenbereichsflächen entwickelt / versiegelt werden müssen (§ 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)).
Allerdings stellt die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens / Grundstücks in der Regel eine unzulässige „Briefmarkenplanung“ dar (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB). 
Es sollte daher eine Änderung für den gesamten Geltungsbereich hinsichtlich sinnvoller Nachverdichtungsmöglichkeiten überprüft werden. Zumal auch einzelne andere Nachbarn entsprechende Wünsche geäußert haben.
Die Verwaltung empfiehlt daher eine Änderung des gesamten Bebauungsplanes dem Gemeinderat vorzuschlagen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen, 3 Garagen und 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 594 Gemarkung Walleshausen, Pestenacker Str. 4a gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.4. Antrag auf Baugenehmigung: Anbau an ein bestehendes Wohnhaus zur künftigen Nutzung als Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 142/2, Gemarkung Geltendorf - Landsberger Straße 4 - erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.11.2022 ö beschließend 2.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beschließend 3.4

Sach- und Rechtslage

Dem Vorhaben wurde in der Sitzung des Grundstücks-, Verkehres- und Bauausschusses am 08.11.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Am Bauantrag wurde Nichts geändert. Allerdings hat das Landratsamt Landsberg am Lech festgestellt, dass ein Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Abstandsflächen des Bestandsgebäudes nach Norden benötigt wird, da sich das Abstandsflächenrecht im Vergleich zum damaligen Bauzeitpunkt geändert hat. Hier ist Art. 6 BayBO und die Abstandsflächensatzung der Gemeinde Geltendorf zu beachten. Sobald dieser vorliegt und das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung der Abstandsflächensatzung der Gemeinde erteilt ist, kann die Genehmigung erteilt werden.
Im damaligen Baugenehmigungsverfahren zum Bestandsbau im Jahr 1995 (Aktenzeichen A0527/95) wurden die Abstandsflächen nach Norden nach damaligem Recht bereits befreit.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Antrag auf Abweichung hinsichtlich der gemeindlichen Satzung über das Maß der Abstandsflächentiefe entsprochen werden. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Abweichung von der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Geltendorf bezugnehmend auf das Bauvorhaben „Landsberger Straße 4“, Fl.-Nr. 142/2 Gemarkung Geltendorf gemäß Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.5. Neubau eines Bäckercafés am Bahnhof Geltendorf, Am Bahnhof, Fl.Nrn. 1590/6 und 1590/28, Gemarkung Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beschließend 3.5

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Neubau eines Bäckercafés am Bahnhof Geltendorf auf den Flurnummern 1590/6 und 1590/28, Gemarkung Geltendorf. Die betroffenen Grundstücksflächen sind von Bahnbetriebszwecken freigestellt.
Das Bauvorhaben unterliegt keinem rechtskräftigen Bebauungsplan. Folglich ist es dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Das Gebäude weist in Kombination mit dem bestehenden Trafohaus eine GRZ I von 0,77 sowie eine GRZ II (inkl. versiegelter Außenanlagen) von 1,00 aus. Die GFZ beträgt 0,77.
Gemäß § 20 GaStellV Anlage Nr. 3 sind für Verkaufsstätten sowie für 3.1 „Läden„ 1 Stellplatz je 40 qm Nutzfläche, mindestens 2 Stellplätze je Laden, erforderlich. Als Nutzfläche wird die Verkaufsnutzfläche verstanden. Diese beträgt gemäß Eingabeplan 82,3 m². Geplant ist die Bereitstellung von 2 Stellplätzen auf dem Fremdgrundstück Fl.Nr. 1590/2.
Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Versagungsgründe vor.        
Ergänzung vom 31.01.2023:
Gemäß § 20 GaStellV Anlage Nr. 3 sind für Verkaufsstätten sowie für 3.1 „Läden„ 1 Stellplatz je 40 qm Nutzfläche, mindestens 2 Stellplätze je Laden, erforderlich. Als Nutzfläche wird die Verkaufsnutzfläche verstanden. Diese beträgt gemäß Eingabeplan 82,3 m². Geplant ist die Bereitstellung von 2 Stellplätzen auf dem Fremdgrundstück Fl.Nr. 1590/2.

Da die Verkaufsnutzfläche > 80 m² ist, werden 3 Stellplätze benötigt.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Bauantrag für den Neubau eines Bäckercafés am Bahnhof Geltendorf auf den Flurnummern 1590/6 und 1590/28, Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Die Vorgaben gem. §20 GaStellV Anlage Nr. 3 sind einzuhalten (benötigter 3. Stellplatz).        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Vom 06.09.2022        8:0
Vom 27.09.2022         8:0        
Vom 08.11.2022        8:0 

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2022 wird mit einer Anmerkung einstimmig genehmigt.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2022 wird mit einer Anmerkung einstimmig genehmigt.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2022 wird ohne Anmerkung einstimmig 
Genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö informativ 5
Datenstand vom 03.07.2023 10:56 Uhr