Datum: 09.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Bauleitplanung
4.1 Bebauungsplan „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 3. Änderung - Abwägungsbeschluss
4.2 Bebauungsplan „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 3. Änderung - Satzungsbeschluss
4.3 Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Kaltenberg - Schüleinstraße, Verz.Nr. 3.07"
4.4 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Walleshausen / Pestenacker Straße - Erneute Behandlung
5 Friedhof an der Grotte Geltendorf - Fertigstellung Friedhofsmauer - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
6 Alter Wirt: Kostenaufstellung und Sachstandsbericht
7 Kindergarten Walleshausen: Erneuerung der Heizung- Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss (erneute Behandlung)
8 Brandschutz Grundschule Geltendorf - Brandmeldeanlage und Verkabelung - Mehrkosten
9 Vorplanung; Neubau der Eisenbahnüberführung über den Landwirtschaftsweg zwischen Machelberger Wald und Weil
10 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
11 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Frau Dellinger fragt an, ob es schon eine Entscheidung zur Schulerweiterung bzgl. Ganztagsschule und/oder Hort gibt?

Herr Sedlmayr stellt in Aussicht, dass es Gespräche hierzu mit den Nutzern und der Schule geben und geprüft wird, welche Förderungen es dafür gibt. Der Schulelternbeirat hat dazu auch schon Anregungen gegeben. Weitere Information hierzu werden ggf. über das Geltendorf Journal weitergegeben.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

- Keine Bekanntgaben -

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:
  1. Erwähnung Zeitungsbericht bzgl. H. Lettenmeier, Artikel wurde dem Gemeinderat per Mail zugestellt.
  2. Ankündigung des Konzertes des Blasorchesters im März in der Schulturnahelle– Einladung ist per Mail an die Gemeinderäte gegangen.
  3. Info Sachstand Ausbau Breitband in der Gemeinde Geltendorf
  4. Info-Schreiben an Eltern und Elternbeirat Grundschule: Schulbusfahrplan
  5. Infoveranstaltung Haushalt 27.02.2023, 20 Uhr, davor Feuerwehrausschuss

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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö 4
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4.1. Bebauungsplan „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 3. Änderung - Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beratend 2.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 13.4
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.11.2022 ö beratend 3.6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.11.2022 ö beschließend 4.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beratend 2.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.2

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 17.11.2022 das Verfahren zur 3. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 eingeleitet (Änderungsbeschluss). Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 wurde ebenfalls am 17.11.2022 gefasst. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20, bestehend aus dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 17.11.2022, in der Zeit vom 12. Dezember 2022 bis einschließlich 20. Januar 2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 29.11.2022 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen müssen vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen bzw. Hinweisen zu dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. 7 Gesundheitsamt
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Regionaler Planungsverband München
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I3
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld
  • Gemeinde Eresing
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisbauamt Tiefbau
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Gemeinde Egling a.d. Paar
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 31.01.2023 behandelt.
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:
 1.1.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
Schreiben vom 20.11.2022 (Az.: 1783.4/244-21/61.6)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Soweit ableitbar, sind mit der Bebauungsplanänderung keine altlastenrelevanten Auswirkungen verbunden. 
Die Anforderungen zur Aushubüberwachung und Beweissicherung gemäß rechtsverbindlichem Bebauungsplan v. 04.02.2016 bleiben bestehen.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Wie von der Fachdienststelle dargelegt, sind mit der aktuellen Änderung des Bebauungsplanes keine altlastenrelevanten Auswirkungen verbunden. Die allgemeinen abfallrechtlichen Anforderungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes gelten auch für das Änderungsgebiet weiterhin fort.

Abstimmungsergebnis

Ja    14              

Nein   0           
Persönlich beteiligt (Art. 49 GO)        
Anwesend   
1.2.        Wasserwirtschaftsamt Weilheim
E-Mail vom 20.12.2022

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Da die Änderungen im Bebauungsplan keine wasserwirtschaftlichen Belange betreffen (Regelung Thematik Abstandsflächen), verweisen wir auf die Gültigkeit unserer Aussagen aus der letzten Stellungnahme und haben keine weiteren Anmerkung zur 3.Änderung des Bebauungsplans „Walleshausen-Grübelanger“ vorzubringen.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die wasserwirtschaftlichen Anregungen und Hinweise aus den bisherigen Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes wurden im Rahmen der Aufstellung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und der verbindlichen Erschließungsplanung bereits entsprechend gewürdigt. Im Zuge der aktuellen Änderung des Bebauungsplanes ergeben sich hierzu keine neuen Erkenntnisse.

Abstimmungsergebnis

Ja     14            

Nein   0          
Persönlich beteiligt (Art. 49 GO)        
Anwesend    

1.3.        LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
E-Mail vom 13.01.2023 (Az.: LEW-VGNR 3817))
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen unsererseits keine Einwände, wenn weiterhin der Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden. 
Bestehende 20- und 1-kV-Kabelleitungen  
Vorsorglich weisen wir auf die verlaufenden 20-kV-Kabelleitungen P10V2 und GEL107 sowie die Transformatorstation 352U unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin. Weiter befinden sich mehrere 1-kV-Kabelleitungen in diesem Bereich. Der Verlauf dieser Kabelleitungen kann dem beiliegenden Kabellageplan entnommen werden.   
Der Schutzbereich sämtlicher Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzungen freizuhalten. Wir bitten um Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter Kabel“. 
Bestehende 1-kV-Freileitungen  
Im Geltungsbereich verlaufen mehrere 1-kV-Freileitungen unserer Gesellschaft. Im beigelegten Ortsnetzplan M = 1 : 2000 sind die Leitungstrassen dargestellt.  
Folgende Unfallverhütungsvorschriften und Mindestabstände sind bezüglich der 1-kV-Leitungen zu beachten:  
  • Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungsleitung sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse einzuhalten. 
  • Alle Personen sowie deren gehandhabte Maschinen und Werkzeuge, müssen so eingesetzt werden, dass eine Annäherung von weniger als 1,00 m an die 1-kV-Freileitung in jedem Fall ausgeschlossen ist. Jede auch nur kurzfristige Unterschreitung des Schutzabstandes ist für die am Bau Beschäftigen lebensgefährlich. 
Allgemeiner Hinweis  
Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungseinrichtungen sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro einzuhalten. 
Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden. Wir bitten zu gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Buchloe Kontakt aufzunehmen.
Betriebsstelle Buchloe  
Bahnhofstraße 13  
86807 Buchloe  
Ansprechpartner: Betriebsstellenleiter Herr Sebastian Holzer  
Tel. 08241/5002-386  
E-Mail: sebastian.holzer@lew-verteilnetz.de  
Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden.  
Unter der Voraussetzung, dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Aufstellung des Bebauungsplanes einverstanden.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der LEW Verteilnetz GmbH werden zur Kenntnis genommen. Die aktuelle Änderung des Bebauungsplanes hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf die im Bereich des Änderungsgebietes bereits vorhandenen Kabel und Freileitungen. Deren Fortbestand ist auch weiterhin sichergestellt. Die konkrete Erschließung der neuen Wohngrundstücke wird in Eigenregie durch die künftigen Bauherren geklärt und mit den maßgebenden Versorgungsträgern abgestimmt.

Abstimmungsergebnis

Ja    14             

Nein   0           
Persönlich beteiligt (Art. 49 GO)        
Anwesend           
1.4.        Handwerkskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 16.01.2023 
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Gegenüber der im Rahmen des vorliegenden dritten Änderungsverfahrens angestrebten Klarstellung der Festsetzung Nr. 7 zu den Abstandsflächen bestehen von Seiten der Handwerkskammer für München und Oberbayern keine weiteren Anmerkungen, die über die Stellungnahmen zum ersten und zweiten Änderungsverfahren des o.g. Bebauungsplans der Gemeinde Geltendorf hinausgehen. Die Äußerungen von Mai 2019 und November 2021 sind grundsätzlich als weiterhin gültig zu betrachten.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Äußerungen der Handwerkskammer zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan und dessen 2. Änderung wurden von der Gemeinde bereits zur Kenntnis genommen und im Rahmen dieser Verfahren entsprechend gewürdigt. Im Zuge der aktuellen Änderung des Bebauungsplanes ergeben sich hierzu keine neuen Erkenntnisse.

Abstimmungsergebnis

Ja     14           

Nein    0           
Persönlich beteiligt (Art. 49 GO)        
Anwesend            
Von der Öffentlichkeit ging während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahme zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 ein.

Beschluss

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. 1.1. bis 1.4.). 
  2. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
  3. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 vorgebracht.
  4. Da die vorgenommen redaktionellen Konkretisierungen die Grundzüge der Änderungsplanung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.2. Bebauungsplan „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 3. Änderung - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beratend 2.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 13.4
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.11.2022 ö beratend 3.6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.11.2022 ö beschließend 4.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beratend 2.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.2

Sach- und Rechtslage

Nachdem infolge der vorgenommenen Abwägung keine inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs-/Auslegungsverfahren durchgeführt werden. Demzufolge kann der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 gefasst werden und das Änderungsverfahren damit abgeschlossen werden. 
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 31.01.2023 behandelt.
Textteil und Begründung stehen als Anlage zum Tagesordnungspunkt im RIS zur Verfügung.

Beschluss

  1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02, bestehend aus dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom 09.02.2023, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Die Bebauungsplanzeichnung (Teil A) zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 (rechtsverbindliche 2. Änderung) in der Fassung vom 16.12.2021 gilt für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 auch weiterhin fort.
  3. Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 09.02.2023 wird als Bestandteil der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 gebilligt.
Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.3. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Kaltenberg - Schüleinstraße, Verz.Nr. 3.07"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beratend 2.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.3

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 13.11.2022 wurde vom Eigentümer der Flurnummer 1219, Gemarkung Kaltenberg (Von-Willibald-Str. 6) ein Antrag zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Kaltenberg – Schüleinstraße Verzeichnis Nr. 3.07 gestellt.        
Eine Skizze für den Bebauungs- und den Teilungswunsch ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt. Geplant ist die Teilung des gesamt 1.220 m² großen Grundstücks. In dem dann geteilten Grundstück ist aktuell in der blau dargestellten Fläche kein Baufenster vorhanden.
Grundsätzlich ist eine sinnvolle Nachverdichtung positiv zu bewerten, gerade vor dem Hintergrund, dass dadurch keine Außenbereichsflächen entwickelt / versiegelt werden müssen (§ 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)).
Allerdings stellt die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens / Grundstücks in der Regel eine unzulässige „Briefmarkenplanung“ dar (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB). 
Es sollte daher bei einer Änderung des Bebauungsplanes der gesamte Geltungsbereich hinsichtlich sinnvoller Nachverdichtungsmöglichkeiten überprüft werden. Sollte eine Nachverdichtung lediglich für das Grundstück des Antragstellers möglich sein, sind die Kosten des Verfahrens durch den Antragsteller zu tragen und im Vorfeld der Änderung in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Die Verwaltung empfiehlt daher, sofern die Nachverdichtung an dieser Stelle in dieser Form aus Sicht der Mitglieder des Gemeinderates gewünscht ist, eine Änderung des gesamten Bebauungsplanes.
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag am 31.01.2023 behandelt und empfiehlt die Änderung lediglich für dieses Grundstück.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz.-Nr. 3.07“ bezüglich Flur-Nr. 1219, Gemarkung Kaltenberg.
Der Antragssteller hat die Kosten des Bauleitplanverfahrens zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.4. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Walleshausen / Pestenacker Straße - Erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 5.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 27.09.2022 ö beratend 2.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.11.2022 ö beratend 3.5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.11.2022 ö beschließend 4.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beschließend 3.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 22.06.2023 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Am 17.11.2022 wurde im Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans für das Grundstück, Flurnummer 594, Gemarkung Walleshausen zur Ermöglichung einer Nachverdichtung (Bau eines Reihenhauses mit 3 Wohneinheiten) beschlossen.
Der Grundstückseigentümer und Bauträger hat nunmehr seine Planung überarbeitet und beantragt den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen, 3 Garagen und 4 Stellplätzen. Der entsprechende Bauantrag wurde im Bauausschuss am 31.01.2023 behandelt. Da durch das beantragte Vorhaben die Grundzüge der Planung berührt sind, musste das gemeindliche Einvernehmen versagt werden. Einzige Möglichkeit zur Realisierung ist die Änderung des Bebauungsplans.
Das Bauvorhaben hält die Baugrenzen des aktuellen Bebauungsplans ein, ebenso GRZ und GFZ. Auch werden die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung erfüllt.
Abweichungen von den Festsetzungen liegen in folgenden Bereichen vor:
  • Die Wandhöhe soll von 5,50m auf 6,15m (Wanddachschnitt) angehoben werden.
  • Es sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser zulässig (2.1.13 B-Plan). Beantragt werden 6 WE - Befreiung wurde beantragt.
  • Die Garage wird mit einem Flachdach ausgeführt. Laut B-Plan Ziffer 2.2.7 i.V.m. 2.2.14 und 2.1.9 sollte es aber mit einem Satteldach ausgeführt werden.
  • Bei der Dachdeckung ist ein schwarzes Dach erkennbar. Der B-Plan fordert aber eine rote Eindeckung.
Im Bauausschuss wurde grundsätzlich die sinnvolle Nachverdichtung befürwortet. Bedenken wurden hinsichtlich der Stellplatzsituation angebracht. Daher wurde im Bauausschuss keine Beschlussempfehlung ausgesprochen. Einig waren sich die Mitglieder des Bauausschusses, dass der Bebauungsplan nur für dieses Grundstück geändert werden sollte.
Auch aus Sicht der Verwaltung ist grundsätzlich eine sinnvolle Nachverdichtung positiv zu bewerten, gerade vor dem Hintergrund, dass dadurch keine Außenbereichsflächen entwickelt / versiegelt werden müssen (§ 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)).
Allerdings stellt die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens / Grundstücks in der Regel eine unzulässige „Briefmarkenplanung“ dar (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB). Gerade in diesem konkreten Fall (kleiner Umgriff des Bebauungsplans, deutlicher Unterschied zum bisherigen Baurecht im Gebiet insbesondere hinsichtlich der Zahl der Wohnungen) fehlen aus Sicht der Verwaltung ausreichende städtebauliche Gründe, die eine Briefmarkenplanung legitimieren.
Es sollte daher eine Änderung für den gesamten Geltungsbereich hinsichtlich sinnvoller Nachverdichtungsmöglichkeiten überprüft werden. Zumal auch einzelne andere Nachbarn entsprechende Wünsche geäußert haben.
Die Verwaltung empfiehlt daher eine Änderung des gesamten Bebauungsplanes dem Gemeinderat vorzuschlagen.
Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus den Diskussionen im Bauausschuss.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Walleshausen Nord (Pestenacker Straße), Verzeichnis-Nr. 2.0 für das Grundstück Fl.-Nr. 594 hinsichtlich des im Sachverhalt beschriebenen Bauwunsches. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Planungsbüro Arnold Consult AG aus Kissing mit der Durchführung dieser Bauleitplanung zu beauftragen.
Die Kosten sind mittels städtebaulichen Vertrag vom Antragsteller zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

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5. Friedhof an der Grotte Geltendorf - Fertigstellung Friedhofsmauer - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Am Friedhof an der Grotte in Geltendorf soll die Friedhofsmauer fertiggestellt (verputzt) werden.
Der Leistungsumfang enthält:
  • 504 m² Untergrundreinigung und Untergrundprüfung (Putzfläche)
  • 357 m² Außenputz (Unterputz)
  • 357 m² Oberputz herstellen
  • Verputzen der 51 Pfeiler
  • Soweit notwendig Überarbeitung der Altputz- und der Sockelputzflächen

Kostenschätzung: 65.000 – 70.000,- € brutto
Damit die Arbeiten im Jahr 2023 umgesetzt werden können, muss die Mauer zeitnah vom vorhandenen Bewuchs (Efeu) befreit werden.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den im Sachverhalt beschriebenen Leistungsumfang auszuschreiben. Sofern das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von max. 70.000,- € brutto liegt, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
Der Gemeinderat ist über die Vergabe zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Alter Wirt: Kostenaufstellung und Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö informativ 6

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung wird über den aktuellen Sachstand berichtet und der derzeitige Kostenverlauf vorgestellt.

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7. Kindergarten Walleshausen: Erneuerung der Heizung- Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss (erneute Behandlung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 25.11.2021 wurde bereits der Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss behandelt und befürwortet.
Jetzt liegen der Verwaltung die Ausschreibungsunterlagen inkl. Kostenberechnung vor. Da wir uns in der haushaltslosen Zeit befinden und die Kosten sich verändert haben, wird der TOP nochmalig behandelt.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Positionen:

406 PELLETHEIZUNG NEU MIT PELLETLAGER
Austausch vorhandener ÖL-Heizung 130kW gegen Pelletkessel 49kW mit Saugförderung.        
Demontage des 2 x 2.000l Batterietanks sowie des Pufferspeichers
Einbau eines Gewebetanks (Füllmenge: 6 – 7to)

Austausch erfolgt in den Pfingstferien / Sommerferien 2023.
Gemäß Kostenberechnung ist mit einer Vergabesumme von 57.004,47 Euro brutto zu rechnen.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Heizungsarbeiten auszuschreiben.
Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 57.004,47 Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Brandschutz Grundschule Geltendorf - Brandmeldeanlage und Verkabelung - Mehrkosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö 8

Sach- und Rechtslage

Im Jahr 2020 wurde die Brandschutzsanierung der Grundschule beschlossen. Darin beinhaltet war der Einbau einer neuen flächendeckenden Brandmeldeanlage sowie die hierfür benötigte Verkabelung.
Während der Planung der Maßnahme und einzelner Begehungen wurde festgestellt, dass der Bereich Brandmeldeanlage Turnhalle, der auch auf der BMA der Grundschule aufgeschlossen war, ebenfalls erneuert werden muss. Die Turnhalle war in den vorhandenen Aufträgen nicht enthalten. Daher waren Nachträge erforderlich.

Brandmeldeanlage
Kostenberechnung: 51.308,93 Euro brutto
Aufträge Firma WiTo Sicherheitstechnik GbR, Kissing:
Erstauftrag (Sitzung 25.03.2021)                                                35.690,34 €
Nachtrag (Beschluss 29.07.2021)                                                11.324,73 €
Nachtrag Komponenten Turnhalle                                                  8.392,38 €
GESAMT                                                        55.407,45 €

Verkabelung Brandmeldeanlage
Kostenberechnung (inkl. Verkabelung Digitales Klassenzimmer mit Anteil: 75.000,- €): 110.000,- € brutto 
(siehe Sitzung 12.11.2020)
Aufträge Firma Kriechbauer Weber Elektrotechnik GbR, Fürstenfeldbruck
Erstauftrag Digitalisierung BMA Leitungsführung (Sitzung 25.03.2021)         81.111,52 €
Nachtrag Leitungsführung BMA Turnhalle GS                                  3.896,34 €
Nachtrag Verkabelung BMA intern Turnhalle                                11.852,08 €
Verkabelung BMA intern Turnhalle Schlussrechnung                          3.708,37 €

Kanal Untergeschoß GS für Anbindung Turnhalle                                  11.735,05 €
GESAMT                                                        112.303,36 €

Diese vorab nicht abschätzbaren Einzelmaßnahmen waren notwendig und erforderlich und waren in der Kostenberechnung nicht enthalten. Auch wenn sich diese Mehrkosten dennoch im Rahmen der ursprünglichen Kostenberechnungen belaufen, sind die Nachträge so hoch, dass ein Beschluss erforderlich wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Sachverhalt beschriebenen Maßnahmen und Aufträge.
Der Gesamtauftragswert für die Brandmeldeanlage (Firma WiTo Sicherheitstechnik GbR, Kissing) beläuft sich somit auf 55.407,45 € brutto.
Der Gesamtauftragswert für die Verkabelung Digitales Klassenzimmer und Verkabelung Brandmeldeanlage (Firma Kriechbauer Weber Elektrotechnik GbR, Fürstenfeldbruck) beläuft sich somit auf 112.303,36 € brutto.
Zukünftig sind entsprechend erforderliche Beschlüsse im Vorhinein einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Vorplanung; Neubau der Eisenbahnüberführung über den Landwirtschaftsweg zwischen Machelberger Wald und Weil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Von der DB Netz AG wurden wir über die geplante Erneuerung der Eisenbahnüberführung in Geltendorf (EÜ über Waldweg Eresing-Kaltenberg / Machelberger Wald-Weil) in Kenntnis gesetzt.
Analog der nebenstehenden Eisenbahnüberführung, welche 2014 in Betrieb genommen wurde, wird derzeit ein Bau der neuen Brücke neben den Gleisen (ohne Einschränkungen für den Zugverkehr) geplant. Im Rahmen einer Totalsperrung der Strecke ab Geltendorf Richtung Buchloe soll der Abbruch der alten und Einschub der neuen Brücke erfolgen. Der Baubeginn ist aktuell für 2028 eingeplant.
Dem Tagesordnungspunkt ist im RIS ein Übersichtslageplan der geplanten neuen Brücke (Stand Vorplanung) beigefügt.
Der Brückenquerschnitt wird nicht verringert (Lichte Weite 4,50 m, Durchfahrtshöhe > 4,50 m), sodass Sich keine Verschlechterungen für den unterführten Verkehrsweg ergeben werden.
Bauzeitlich wird bei der aktuellen Variante die Baugrube zur Vorfertigung süd-östlich der bestehenden Eisenbahnüberführung erstellt, sodass der Geh- Rad- und landwirtschaftliche Verkehr über den bestehenden Weg weitestgehend aufrecht erhalten bleiben kann. Bauzeitliche temporäre Sperrungen, u.a. während der Einschubsperrpause inkl. Vor- und Nachlauf sind dennoch unvermeidlich. Zur Andienung der Baustelle wird die Nutzung des Weges für Baustellenverkehr benötigt.
Aufgrund der bestehenden Infrastruktur (Oberleitungsmast-Gründungen auf dem Bahndamm) wird der Weg im Endzustand leicht (2 m) Richtung Osten verschoben liegen (siehe Lageplan). Lichte Weite des Verkehrsweges bleiben unverändert.

 
Seitens der DB Netz AG wird um Prüfung durch die Gemeinde und um Zustimmung zur Planung gebeten.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Vorentwurf der DB Netz AG behandelt und stimmt diesem zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 10
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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö informativ 11
Datenstand vom 09.05.2023 12:51 Uhr