Datum: 28.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Bauanträge
2.1 Anbau an das bestehende Zweifamilienhaus, Fl.-Nr. 1748/1 Gemarkung Walleshausen, Petzenhofen 6a - Erneute Behandlung
2.2 Neubau einer Trainingshalle und Betriebsleiterwohnung auf Flurnummer 1038/9, Gemarkung Geltendorf, Schönauer Ring 24
3 Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Landsberger Straße bis zum Ortseingang
4 Friedhöfe
4.1 Friedhof Walleshausen: Neue Urnenwand -Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss-
4.2 Friedhof Geltendorf: Neue Urnenwand -Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss-
5 Aktualisierung Vorstudie für den Hochwasserschutz der Gemeinde Geltendorf - Beauftragung der Ingenieurleistungen
6 Neubau Haus für Kinder; Zaunarbeiten - Ausschreibungs- Ermächtigungsbeschluss
7 Wasserleitungsbau: Schwabhauser Straße ST 2054 in Kaltenberg -Erneuerung der Fahrbahn durch das Staatliche Bauamt Weilheim-
8 Rückbau Wegegrundstück Fl.-Nr. 136 Gem. Walleshausen
9 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
10 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö informativ 1
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö 2

Sach- und Rechtslage

       

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2.1. Anbau an das bestehende Zweifamilienhaus, Fl.-Nr. 1748/1 Gemarkung Walleshausen, Petzenhofen 6a - Erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 5.7
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö beschließend 2.1

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusses vom 06.09.2022 wurde zum Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Mit Schreiben vom 08.02.2023 wurde uns zu dem Bauvorhaben vom Landratsamt Landsberg ein Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Abstandsflächensatzung zugeleitet. Begründet wird der Antrag wie folgt:
Da dem Bauvorhaben grundsätzlich bereits zugestimmt und keine Änderung an der Planung erfolgt ist, kann aus Verwaltungssicht der Abweichung zugestimmt werden.
Der entsprechende Antrag steht im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Abweichung von der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Geltendorf bezugnehmend auf das Bauvorhaben Anbau an das bestehende Zweifamilienhaus, Fl.-Nr. 1748/1 Gemarkung Walleshausen, Petzenhofen 6a nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Neubau einer Trainingshalle und Betriebsleiterwohnung auf Flurnummer 1038/9, Gemarkung Geltendorf, Schönauer Ring 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö beschließend 2.2

Sach- und Rechtslage

Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Gewerbegebiet Kaltenberg-Ost, Verzeichnis Nr. 3.05 mit seinen drei Änderungen.
Die Vorgaben des Bebauungsplans sind im Wesentlichen eingehalten. Lediglich für die Dachform des Wohnbereichs der Betriebsleiterwohnung wird eine Befreiung beantragt. Das Satteldach des Wohnbereichs wird aus technischen und optischen Gründen mit der gleichen Dachneigung von 15° wie die höherliegende Trainingshalle beantragt. Verwiesen wird hierbei auf den Bebauungsplan (1. Änderung). Hier ist unter Punkt 5.3 geregelt, dass die Dachneigung für zulässige Wohngebäude auf 20 – 35 ° beschränkt ist. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde diese Unterscheidung zwischen gewerblichen Gebäudeteil und Wohnung aufgehoben. Es gilt nunmehr eine einheitliche Festsetzung der Dachneigung von 15 – 35 °. Eine Befreiung für das beantragte Dach ist daher nicht erforderlich.
Außerdem beantragt der Antragssteller die ausnahmsweise Zulassung einer Betriebsleiterwohnung, wie es der Bebauungsplan in Ziffer 2.1.2 vorsieht. Da die Wohnung dem Gewerbegebiet zugeordnet, in Grundflächen und Baumasse untergeordnet und für Betriebsleiter und Betreuer vorgesehen ist, sind die dort genannten Voraussetzungen erfüllt, sodass der Ausnahme aus Verwaltungssicht zugestimmt werden kann.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Neubau einer Trainingshalle und Betriebsleiterwohnung auf Flurnummer 1038/9, Gemarkung Geltendorf, Schönauer Ring 24 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Dem Antrag auf Ausnahme bezüglich der Zulassung einer Betriebsleiterwohnung wird zugestimmt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Landsberger Straße bis zum Ortseingang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö beschließend 3
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 23.05.2023 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Anlieger stellen den Antrag, damit in der Nacht bereits ab dem Ortsschild der Eindruck einer geschlossenen Ortschaft entsteht.
Begründung:
  • Reduzierung der Einfahrtsgeschwindigkeiten innerhalb des Ortsschildes bei Nacht
  • Sicherheit bei der Ein- und Ausfahrt in das Grundstück Haus Nummer 25
  • Reduzierung des Straßenlärms

Die Auswertung des Verkehrsüberwachungsgerätes ergab, dass noch ca. 100 Meter hinter dem Ortsschild 85 % der ein- und ausfahrenden KFZ mit 60 Km/h auf der Kreisstraße fahren. Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 120 Km/h wurden gemessen. Diese Maßnahme soll ergänzend zu einer künftig dauerhaften Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgerätes und ergänzender Überwachungen durch den Zweckverband Oberland zu einer Reduzierung der Ein-und Ausfahrtsgeschwindigkeit dienen.        
In diesem Zusammenhang sollte generell diskutiert werden, wie bei entsprechenden Ortsrandlagen umzugehen ist.
Bis zur Sitzung soll eine entsprechende Kostenschätzung des Versorgers vorliegen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag behandelt. Der Antrag wird zurückgestellt. Es ist von der Verwaltung ein Antrag beim Landratsamt Landsberg „Kreisbauhof“ bzgl. einer Verschwenkung zu stellen. Wenn die Stellungnahme des Landkreises vorliegt, wird der TOP erneut behandelt. Ist die Stellungnahme negativ, ist von der Verwaltung zur Beratung des TOP eine Aufstellung anzufertigen, welche eine gleiche Situierung der Beleuchtung im Gemeindegebiet aufweist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Friedhöfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö 4
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4.1. Friedhof Walleshausen: Neue Urnenwand -Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö beschließend 4.1

Sach- und Rechtslage

Es wurde 2014 eine Urnenwand mit 24 Urnennischen errichtet. Diese ist bereits bis auf wenige voll belegt. Der Verwaltung liegt eine Kostenschätzung in Höhe von brutto 27.000€ vor. Die neue Urnenwand wird optisch an die bereits bestehenden angeglichen. Sie wird nördlich von der bereits bestehenden errichtet.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Errichtung einer Urnenwand behandelt.
Der Antrag wird zurückgestellt.
Die Verwaltung soll eine Aufstellung der einzelnen Bestattungsmöglichkeiten im Gemeinderat aufzeigen (Bilder/Kosten/Abrechnung/Akzeptanz beim Bürger).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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4.2. Friedhof Geltendorf: Neue Urnenwand -Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö beschließend 4.2
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.10.2023 ö informativ 6

Sach- und Rechtslage

Es wurde 2012 eine Urnenwand mit 22 Urnennischen errichtet. Diese ist bereits bis auf wenige voll belegt. Der Verwaltung liegt eine Kostenschätzung in Höhe von brutto 24.000€ vor. Die neue Urnenwand wird optisch an die bereits bestehenden angeglichen. Sie wird westlich von der bereits bestehenden an der Friedhofsmauer errichtet.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Errichtung einer Urnenwand behandelt.
Der Antrag wird zurückgestellt.
Die Verwaltung soll eine Aufstellung der einzelnen Bestattungsmöglichkeiten im Gemeinderat aufzeigen (Bilder/Kosten/Abrechnung/Akzeptanz beim Bürger).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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5. Aktualisierung Vorstudie für den Hochwasserschutz der Gemeinde Geltendorf - Beauftragung der Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 03.03.2020 ö beratend 3
Nicht sichtbar
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 12
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 04.07.2023 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinde Geltendorf fließen die Paar und kleinere Bäche bzw. Gräben, wie Metzengrasgraben, Weihergraben, Kaltenberger Bach und Hauser Bach zusammen. Daher treten wiederholt Überschwemmungen insbesondere in den Ortsteilen Kaltenberg und Walleshausen infolge von Starkregenereignissen auf. Im Jahr 2003 wurden bereits hydrologische und hydraulische Berechnungen durchgeführt und Alternativen für sinnvolle Schutzmaßnahmen erarbeitet, um Schäden durch das Hochwasser entgegen zu wirken. Zur Reduzierung der Wassermassen im Oberlauf, wurde bisher lediglich eine Kiesgrube als Hochwasserrückhaltebecken ausgebaut. Ein Rückhaltevolumen von rund 21.000 m³ aus dem Metzengrasgraben wird dadurch erreicht. Weitere Maßnahmen, besonders die aus der damaligen Studie, wurden bisher nicht umgesetzt – auch aufgrund entsprechender Rückmeldungen aus der Bevölkerung.
Daher sollen die Grundlagen aus der damaligen Studie zum Hochwasserschutz kontrolliert und soweit erforderlich angepasst werden. Dazu werden die zugrundeliegenden Bemessungsabflüsse anhand des vorliegenden flächendetaillierten Niederschlag-Abfluss-Modells auf Richtigkeit überprüft und ggf. angepasst. Die Bemessungsabflüsse dienen als Eingangsparameter der 2-dimensionalen Berechnungen der Wasserspiegellagen unterschiedlicher Hochwasserereignisse. Für diese Berechnung ist ein hydraulisches Modell am WWA Weilheim für die Paar vorhanden, welches an die aktuelle Situation angepasst und ggf. an einigen Bereichen erweitert wird. Auf Grundlage der hydrologischen und hydraulischen Berechnungen werden die bereits bestehenden Alternativen für sinnvolle Schutzmaßnahmen angepasst und ggf. ergänzt. Die zur Realisierung der Varianten erforderlichen baulichen Maßnahmen werden anschließend auf ihre technische Machbarkeit, auf die zu erwartenden Baukosten sowie hinsichtlich ihres Einflusses auf andere Belange untersucht. Dabei sollen auch die Belange des vorliegenden Gewässerentwicklungsplans berücksichtigt werden. Die dabei gewählte Planungstiefe ist unter Berücksichtigung der Zielstellung noch gering. Insgesamt wird jedoch bereits ein fundierter Vergleich der einzelnen Alternativen möglich, so dass der Gemeinderat einen Überblick über die Auswirkungen einzelner Alternativen erhält und auch im Austausch mit der Bevölkerung entscheiden kann, ob die vorgeschlagenen technischen Maßnahmen notwendig und angemessen sind. Die Planung soll im Gemeinderat vorgestellt und mit diesem diskutiert werden.

Hierzu wurde nach einem entsprechenden Abstimmungstermin vom Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH (Ersteller der Vorstudie aus dem Jahr 2003) ein entsprechendes Angebot abgegeben.

Das Angebot basiert auf folgender Leistungsbeschreibung:

Leistungsbeschreibung
Pos. 1)        Vorarbeiten
Pos. 1.1        Ortseinsicht, Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Fachbehörden und Verifizierung der berechnungsrelevanten Daten.
Abstimmung der durchzuführenden Arbeiten mit dem Auftraggeber sowie ggf. mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim als zuständige Fachbehörde.
Festlegen der relevanten Zuflüsse und Bereiche, die für die hydraulische Berechnung benötigt werden.
       Einarbeitung der Vorgaben aus dem Gewässerentwicklungsplan in die Vorstudie
       Prüfung der Förderfähigkeit des geplanten Vorhabens.
Pos. 2)        Hydraulische Berechnungen Istzustand
Pos. 2.1        Kontrolle und Anpassung des bestehenden hydraulischen Modells zur Ermittlung der Wasserspiegellagen
       Kontrolle und Anpassung des bestehenden 2-dimensionalen hydraulischen Modells
Erweiterung und Aktualisierung des Berechnungsnetzes aus den Vermessungs-daten und dem digitalen Höhenmodell der Bayerischen Vermessungsverwaltung (DGM aus Laserscanning).
Vervollständigen des Abflussmodells durch Ermittlung/Ergänzung u. a. der Rauheiten, Verlustbeiwerte, Überfallbeiwerte, Bauwerke, Bauwerksparameter und Zuflüsse.
Pos. 2.2        Hydraulische Berechnung für den Istzustand
Hydraulische Berechnungen der Wasserspiegellagen des Istzustandes für das HQ100 und für das Bemessungshochwasser HQ100 zzgl. Klimafaktor von 15 %. Die Abflüsse werden vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt zur Verfügung gestellt. Auswertung der Ergebnisse (Wassertiefen) und Darstellung in Pdf- Format.
Abstimmung der Ergebnisse mit dem Auftraggeber und mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim als zuständige Fachbehörde (per Telefon und Email).
Pos. 3)        Ausarbeitung der Maßnahmen zum Hochwasserschutz
Pos. 3.1        Planung der Hochwasserschutzmaßnahmen
Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden aus der bestehenden Studie angepasst und in der Planungstiefe einer Vorplanung ausgearbeitet. Die geplanten Maßnahmen werden in Lageplänen und in Regelplänen dargestellt.
Pos. 3.2        Hydraulische Überprüfung der Maßnahmen
Änderung des bestehenden hydraulischen Modells durch Einbau der geplanten Einbauten in das hydraulische Modell.
Hydraulische Berechnung zur Überprüfung der Wirksamkeit der Hochwasser-schutzmaßnahmen.
Ggf. Anpassung der Hochwasserschutzmaßnahmen mit erneuter hydraulischer Überprüfung der Wirksamkeit.
Auswertung der Ergebnisse und Darstellung in Lageplänen als Wassertiefen und als Differenz zum Istzustand.
Pos. 3.3        Kostenschätzung
Ermittlung der Massen und Schätzung der voraussichtlichen Baukosten für die ausgearbeiteten Maßnahmen zum Hochwasserschutz.
Pos. 3.4        Abstimmung
Abstimmung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in einem gemeinsamen Besprechungstermin mit dem Auftraggeber und ggf. dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim als zuständige Fachbehörde.
Pos. 4)        Aufbereitung und Erläuterung der Ergebnisse
Pos. 4.1        Ergebnisaufbereitung, Erläuterung und Abstimmung
Aufbereitung und Interpretation der Ergebnisse, Darstellung der Ergebnisse und der vorgeschlagenen Maßnahmen in Text und Plänen. Der Erläuterungsbericht wird 3-fach abgegeben.
Pos. 4.2        Vorstellung der Planung
Erstellen von Präsentationsunterlagen und Vorstellung der Ergebnisse der Planungen im Gemeinderat.

Das Angebot beläuft sich auf brutto voraussichtlich 24.355,88 €.
Fördermöglichkeiten für die Fortschreibung der vorhandenen Vorstudie sind nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim nicht gegeben.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Büros Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH aus Eching am Ammersee mit der Aktualisierung der Vorstudie (Pos. 1 und Pos. 2) für den Hochwasserschutz der Gemeinde Geltendorf aus dem Jahre 2003 zu voraussichtlichen Kosten von 8.676,53 € brutto. Grundlage für den Auftrag bildet die im Sachverhalt beschriebene Leistungsbeschreibung. Der Vortrag/ Abstimmung im Gemeinderat wird auf Stundenbasis (131€/Std.) abgerechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Neubau Haus für Kinder; Zaunarbeiten - Ausschreibungs- Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö beschließend 6
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 04.07.2023 ö informativ 8.1

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau Haus für Kinder sollen die Zaunarbeiten ausgeschrieben werden,
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Positionen:
504 ZAUNARBEITEN
LV KURZBESCHREIBUNG 
Zaunbauarbeiten für Neubau Haus für Kinder und Gemeindekindergarten
Holzzaun ca. 215 m; Drahtgeflechtzaun ca. 75m

Gemäß Kostenberechnung ist mit einer Vergabesumme von 37.051,28 Euro brutto zu rechnen.
Die Zaunbauarbeiten befanden sich bereits im ersten Leistungsverzeichnis im Juli 2022 und wurden bei der zweiten Ausschreibung, um die Zahl der Bieter zu erhöhen, herausgenommen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Zaunarbeiten auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 37.051,28,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss zu informieren.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Wasserleitungsbau: Schwabhauser Straße ST 2054 in Kaltenberg -Erneuerung der Fahrbahn durch das Staatliche Bauamt Weilheim-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 7
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.09.2023 ö beschließend 6
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung wurde vom staatlichen Bauamt in Weilheim auf einen Ausbau im Gemeindegebiet hingewiesen. Hierbei handelt es sich um die Staatsstraße 2054 „Schwabhauser Straße“ in Kaltenberg. 

In der Schwabhauser Straße haben wir ältere Hausanschlüsse (> 40Jahre), die in den nächsten Jahren erneuert werden müssen. Die Sperrung wurde für 5 Tage angesetzt. Diese Sperrung sollte genutzt werden, um nahe des Bahnkörpers die Schieber in der Straße zu erneuern. Das Arbeitszeitfenster ist nur nachts, darum haben wir uns für die drei Schieber nähe Bahnkörper entschieden. 

Durch die Sperrung sparen wir uns den Schriftverkehr und die extremen Kosten mit der Deutschen Bahn. In wie weit sich die Gemeinde an den Kosten beteiligen muss, steht noch nicht fest. 

Der genaue Ausbaubereich, die genaue Zeitspanne und die Kostenbeteiligung werden uns noch bekannt gegeben. Die Anfrage beim Bauamt wurde gestellt und soll bis zur Sitzung vorliegen.

Geplant ist:
Es wird der Anschluss HSNr. 13 stillgelegt, die Anschlüsse HSNr. 11 + 14 werden erneuert.
(Info: Sollen wir dann noch die Zeit haben, würden wir den Anschluss der HSNr. 9 noch machen.) 
Die HSNr. 13 wird zu einem späteren Zeitpunkt über den Hydranten im Osten angeschlossen. 

Wir haben uns mit der Firma Gistl bzgl. der Baustelle abgesprochen. Die Firma sieht dies als machbar und sinnvoll an. Die Kosten für die drei Schieber wurden geschätzt auf 25.000€ - 30.000€ brutto (ohne Kosten vom staatlichen Bauamt).

Die Verwaltung empfiehlt dringend, die Arbeiten auszuführen.
Das nächste Zeitfenster auf der Strecke dürfte sich erst wieder in 10-12 Jahren ergeben. Sollte die Gemeinde durch einen Bruch eines Schiebergestänges die Arbeiten alleine ausführen müssen, würden wir mehre tausend Euro (10.000€-15.000€) für die Umleitung und Sicherung des Bahnüberganges ausgeben müssen.

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8. Rückbau Wegegrundstück Fl.-Nr. 136 Gem. Walleshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Bürgermeister stellt den Sachverhalt in der Sitzung dar.        
Der Feldweg hat sich in den Jahren auf die Landwirtschaftliche Seite verlegt. Dies ist dem Überbauen der Grundstücksgrenze (Kaltenberger Straße 22) geschuldet.
Der Landwirt möchte seinen Acker nicht verkaufen und besteht auf einen Rückbau des Weges.
Eine Sperrung des Weges ist möglich, da alle Grundstücke anfahrbar sind. Ein Rückbau des Hauses ist nicht verhältnismäßig.

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9. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö beschließend 9
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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö informativ 10
Datenstand vom 20.04.2023 10:11 Uhr