Datum: 02.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS) - 3. Änderung
5 Neubau Haus für Kinder Geltendorf - Freianlagen Abschluss/ Beauftragung Leistungsphasen
6 Kath. Kindertagesstätte St. Maria Magdalena Walleshausen; Genehmigung Haushalts- und Stellenplan 2023
7 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
8 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.03.2023 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Erich Widmann:
Ich habe am 10. Februar eine E-Mail an den Geschäftsleiter und den Bürgermeister geschickt. Es ging um das Thema Radweg und habe keine Antwort bekommen. Es wurde im Gemeinderat einstimmig abgestimmt, dass Radwege gebaut werden. Bis heute ist aber nichts passiert. Auch Gemeinderäte haben auf Nachfrage keine Antwort bekommen.
Wie ist der Sachstand bei den Radwegen?
Robert Sedlmayr:
Ich war im Urlaub. Im Geltendorf Journal, das ab Samstag verteilt wird, steht ein kurzer Sachstandsbericht. Im Sommer letzten Jahres wurden Zuschüsse beantragt. Wir haben immer noch keine Aussicht, wann die Zuschusszusagen erfolgen, trotz mehrmaliger Nachfragen.
Patrick Naumann:
Offiziell in Aussicht gestellt wurde nichts. Es wurde nur ein Beschluss gefasst, am Ausbau festzuhalten und Förderanträge zu stellen. Sobald die Förderzusagen da sind können wir weitere Planungen und Aufträge vergeben.
Robert Sedlmayr:
Ich bitte noch um etwas Geduld. Diese Verzögerungen haben wir auch in anderen Bereichen, wo staatliche Zuschüsse beantragt worden sind, beispielsweise bei der Kläranlage.
Erich Widmann:
In 2020 wurden Eilanträge gestellt. 2022 war Annahmeschluss für das Stadtland Projekt. Das wurde wieder übersehen. So ein Formular kann selbst ich ausfüllen. Das finde ich nachlässig.
Robert Sedlmayr:
Stadtland wäre mit deutlichem Mehraufwand verbunden gewesen, was die Zuschüsse geschmälert hätte.
Patrick Naumann:
Ohne Zuschüsse kann der Radweg nicht realisiert werden.
Lutz Hartmeyer:
Ich stellen den Antrag eine sichere Verbindung in Kaltenberg von der Walleshauser Straße nach Dürnast herzustellen. Die Straße muss gesichert werden, beleuchtet und mit Gehweg. Die Fußgänger nutzen die Straße.
Robert Sedlmayr:
Die Umsetzung hängt am Grunderwerb. Es kann sich allerdings etwas tun, mehr kann ich im Moment leider nicht sagen.
Lutz Hartmeyer:
Man kann nicht nur ein Einkaufszentrum bauen.
Robert Sedlmayr:
Der Landkreis hat das Problem auch erkannt.
Lutz Hartmeyer:
Ich hatte vor einiger Zeit nach einer Beleuchtung am Ende des Ortes auf Höhe vom Schloss nachgefragt. Es hieß dann, der Bereich liegt außerhalb der Ortschaft und daher ist keine Beleuchtung möglich. Jetzt wurde das Ortsschild versetzt.
Robert Sedlmayr:
Wir nehmen die Anregungen auf.
Patrick Naumann:
Auch nach den Veranstaltungen werden die Ergebnisse abgestimmt. Das Problem ist erkannt. Es werden bereits Gespräche geführt, wie die Gemeinde die Bedürfnisse auch kostenmäßig bewältigen kann.

Robert Sedlmayr:
Die Flächen gehören uns nicht.
Lutz Hartmeyer:
An verschiedenen Bushaltestellen wird bei Schülerbusverkehr die Geschwindigkeit immer auf 30 km/h begrenzt, bei uns nicht. Da müsste etwas passieren. Der Verkehr wird immer stärker.
Robert Sedlmayr:
Der Bürgermeister hat bereits Vorgespräche zum Grunderwerb geführt. Auch hier ist die Bereitschaft sehr dürftig. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung werden wir beim Straßenbaulastträger anregen.
Lutz Hartmeyer:
Am Heuweg wurde der Baumbestand verringert.
Robert Sedlmayr:
Der Grund gehört dem staatlichen Bauamt Weilheim. Sie mussten uns über die Maßnahme nicht informieren.
Lutz Hartmeyer:
Die Fahrt mit dem Anruf-Sammeltaxi kostet 8,00 € von Kaltenberg zum Bahnhof. Kommt noch eine andere Busverbindung?
Robert Sedlmayr:
Die Preise kann ich nicht bestätigen. 8,00 € sind meiner Meinung nach die Preise nach Landsberg und rauswärts. Sind Sie für diesen Preis schon gefahren?
Lutz Hartmeyer:
Nein, ich habe den Preis anhand der Broschüre ermittelt.
Robert Sedlmayr:
Das müssen wir nochmal überprüfen. Bei den Buslinien 60/61 hatten die Unternehmer ihre Konzessionen im September zurückgegeben. Der Landkreis musste die Linien über eine Notvergabe besetzen, daher ergibt sich das verminderte Angebot. Die Verträge gelten bis Ende August 2024. In der Zwischenzeit überlegt sich der Landkreis etwas Neues. Der Gemeinderat will eine Verbesserung der Linien. Leider haben wir darauf keinen Einfluss.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.03.2023 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Keine Bekanntgaben

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.03.2023 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:

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4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS) - 3. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 11.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 22.12.2022 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.03.2023 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 22.12.2022, TOP 4 wurde vom Gemeinderat ein sogenannter Vorratsbeschluss gefasst, da die Kalkulation noch nicht vorgelegen hatte.
Die neue Kalkulation war notwendig, da vom Bestattungsunternehmen höhere Kosten berechnet wurden. Aus diesem Grund wurden sämtliche Friedhofsgebühren neu kalkuliert.
Die neue Kalkulation steht im RIS als Anlage zum Tagesordnung zur Verfügung.

Gebührenvergleich
Bisherige Gebühr
Neue 
Gebühr
Verhältnis
Gebühren für die Bestattung 



Benutzung der Aussegnungs- bzw. Leichenhalle
63,26 €/Tag
82,35 €/Tag
130%




Urnenbestattungen
 
 
 
Urnen in Erdgräbern
 
 
 
Kinder unter 12 Jahren 
244,84
289,17
118%
Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene
310,29
379,17
122%
Urnen im Erdbestattungsgrab
 
 
 
Kinder unter 12 Jahren 
244,84
289,17
118%
Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene 
310,29
379,17
122%
Urnenwand
 
 
 
Kinder unter 12 Jahren
205,43
299,87
146%
Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene
270,88
389,87
144%
Grabherstellung
 
 
 
Erdbestattungen
 
 
 
Kinder unter 12 Jahren
365,03
640,22
175%
Kinder unter 12 Jahren - Tiefengrab
403,11
1.300,67
323%
Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene
591,13
1.259,02
213%
Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene - Tiefengrab
620,88
1.431,57
231%
Gebühren für die Grabnutzung



Erdbestattungen



Einzelgrabstätte für 1 Jahr 
55,78
40,53
73%
Einzelgrabstätte – Tiefengrab für 1 Jahr
79,27
57,59
73%
Familiengräber – Doppelgrabstätte für 1 Jahr
85,73
62,28
73%
Familiengräber - Vierfachgrabstätten für 1 Jahr
132,70
96,41
73%
Kindergrab (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) für 1 Jahr
55,78 
40,53
73%
Urnengräber



Urnenerdgrab für 1 Jahr
60,77
44,15
73%
Gemeinschaftsgräber für Urnen für 1 Jahr
27,01
19,62
73%
Anonymes Gemeinschaftsgrab für Urnen für 1 Jahr
24,95
18,13
73%
Urnenwand für 1 Jahr
94,43
68,60
73%
Gebühren für die Ausgrabung von Leichen



öffnen und schließen eines Erdgrabes zur Ausgrabung einer Leiche



  1. für die Umbettung von Leichen
978,25
1.245,92
127%
  1. für die Umbettung von Gebeinen
901,25

1.418,47

157%

öffnen und schließen eines Urnengrabes zur Ausgrabung einer Leiche für die Umbettung von Leichen
379,41
324,42
86%
Sonstige Gebühren



Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage errichten oder verändern zu dürfen
15,00 – 150,00
25,00

Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage vor Ablauf der Ruhefrist entfernen zu dürfen
15,00 – 150,00
25,00


Im Zuge der Änderung der Gebührensatzung werden wie von der Überörtlichen Rechnungsprüfung empfohlenen Änderungen (Bericht zur überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahre 2017 – 2019 Textziffer 22 vom 14.04.2022) angepasst:
  • In § 4 Abs. 1 Satz 1 wird klargestellt, dass es sich um die Grabnutzungsgebühr pro Jahr handelt. Bisher wurde in der Satzung die Grabnutzungsgebühr für die gesamte Ruhefrist angegeben, was seitens der überörtlichen Rechnungsprüfung empfohlen wurde entsprechend des Satzungsmusters des Bayerischem Gemeindetags zu ändern. 
  • § 4 Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen.
  • § 4 Abs. 3 wird entsprechend der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages angepasst.
Ergänzung vom 01.03.2023:
Die entsprechende Kalkulation und Gebührensatzung wurde mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt. In der obigen Tabelle wurden aus diesem Grund nunmehr auch die Sonstigen Gebühren angepasst. Die bisherige Regelung einer Gebühr zwischen 15,00 und 150,00 € ist inhaltlich nicht bestimmt genug. Der Gebührensatz für die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage errichten oder verändern oder vor Ablauf der Ruhefrist entfernen zu dürfen wurde daher auf 25,- € festgesetzt. Dies entspricht den Kosten einer halben Mitarbeiterstunde und somit dem Mittel der Erfahrungswerte der letzten Jahre. Auch wurde die Kalkulation nochmals überprüft und dabei ein Fehler festgestellt. Durch die Korrektur des Fehlers verringert sich der Gebührensatz für die Nutzung der Aussegnungshalle auf 82,35 € / Tag.
§ 4 Abs. 3 wurde in Abstimmung mit dem Bayerischen Gemeindetag nochmals modifiziert, um klarzustellen, dass bei einer Verlängerung des Grabnutzungsrechts ein Vielfaches der Jahresgebühr entsprechend der Verlängerungsdauer anfällt.
In § 5 Absätze 6 und 7 wurde der Zusatz „im gleichen Friedhof“ entfernt. Somit kann jede Ausgrabung einer Leiche oder von Ascheresten entsprechend der Regelung in der Satzung abgerechnet werden, unabhängig davon, wo eine Wiederbestattung stattfindet.
Die zum Beschluss gehörende Anlage wurde entsprechend aktualisiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anlage „Dritte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS)“ in Verbindung mit der zu diesem Tagesordnungspunkt beigelegten „Kalkulation Benutzungsgebühren 2023“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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5. Neubau Haus für Kinder Geltendorf - Freianlagen Abschluss/ Beauftragung Leistungsphasen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.03.2023 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Die Verträge mit den Planern wurden auf der Grundlage der stufenweisen Beauftragung, gemäß den Gemeinderatsbeschlüssen, geschlossen. Die einzelnen Stufen sind vom Gemeinderat durch Beschluss zu beauftragen bzw. die vorherige Stufe als abgeschlossen anzuerkennen.
Die Stufen umfassen folgende Leistungsphasen (LP):

Stufe 1: Leistungsphase 1+2 
Stufe 2: Leistungsphase 3+4
Stufe 3: Leistungsphase 5,6+7
Stufe 4: Leistungsphase 8+9

Die Leistungsphasen (LP) werden wie folgt unterteilt:

LP 1: Grundlagenermittlung
LP 2: Vorplanung
LP 3: Entwurfsplanung
LP 4: Genehmigungsplanung
LP 5: Ausführungsplanung
LP 6: Vorbereitung der Vergabe
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe
LP 8: Objektüberwachung
LP 9: Objektbetreuung
 

In der Sitzung am 10.09.2020 im Bericht Bürgermeister wurde die Vergabe der Freiflächenplanung an das Büro Reitberger & Schilk GbR, Fürstenfeldbruck bekannt gegeben. Der Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss wurde am 06.08.2020 gefasst.

In der Sitzung vom 16.12.2021 wurden die Stufen 1 + 2 (mit Datum 25.11.2021) als abgeschlossen erklärt und die Stufe 3 beauftragt.

Der Auftrag wurde am 08.12.2022 per Beschluss an die Firma Gzimi Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Olching zum Angebotspreis von 412.025,98€ brutto vergeben.

Die Firma hat die Arbeiten (witterungsbedingt) am 14.02.2023 aufgenommen (zuvor erfolgte nur die Baustelleneinrichtung).

Mit dem Baubeginn der Außenanlagen wird die Stufe 3 als abgeschlossen anerkannt und die Stufe 4 beauftragt.

Beschluss

Die Stufe 3 (Leistungsphasen 5,6+7) wird mit dem Datum 14.02.2023 als abgeschlossen erklärt.

Die Stufe 4 (Leistungsphasen 8 + 9) wird mit dem Datum 14.02.2023 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Kath. Kindertagesstätte St. Maria Magdalena Walleshausen; Genehmigung Haushalts- und Stellenplan 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.03.2023 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 16.12.2022 legte die Kirchenstiftung „Mariä Himmelfahrt“ den Haushalts- und Stelleplan 2022 für die Kath. Kindertagesstätte „St. Maria Magdalena“ vor. Dieser ist im RIS als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigefügt. 
Der Haushaltsplan ist bereits seitens der Bischöflichen Finanzkammer stiftungs- und kirchenaufsichtlich geprüft und genehmigt worden. 
Nach § 6 Abs. 1 der Kooperationsvereinbarung bedarf dieser der Zustimmung durch die Gemeinde Geltendorf. 
In der Kooperationsvereinbarung § 3 Abs. 2 ist festgelegt:
„Zu den Ausgaben für den Betrieb der Kindertageseinrichtung zählen neben den laufenden Kosten auch die Kosten für Reparaturen bis 3.500 € pro Jahr und Ersatzbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen bis zu 2.500 € pro Jahr.“ 
Bei einer Erhöhung der Ausgaben ist im Vorfeld das Einvernehmen der Gemeinde einzuholen. Die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Räumlichkeiten der Einrichtung werden als Eigentümer komplett von der Gemeinde getragen. Die Kosten für die Reparatur der Einrichtung obliegt dem Träger, sofern diese verhältnismäßig ist.
Im vorliegenden Haushaltsplan wurden Ausgaben für Raumausstattung mit 10.000 € angesetzt.  U. a. soll ein neuer Spielturm für die Krippe besorgt werden, weiterhin müssen abschließbare Schränke aus Datenschutzgründen beschaffen werden.  
Bei der im Dezember 2022 stattgefunden Begehung mit Bürgermeister, Verwaltung und Kindergartenreferentin wurde bereits erwähnt, dass die Garderoben für die beiden Kindergartengruppen nach 30 Jahren erneuerungsbedürftig sind.  Es liegt ein Angebot der Schreinerei Müller in Höhe von 15.091,58 € vor. 
Nach § 2 Abs. 2 der Kooperationsvereinbarung sind die Kosten für notwendige Ersatzbeschaffungen von der Gemeinde zu tragen. 
Der Stellenplan wurde im Vergleich zu dem Jahr 2022 um eine halbe Pflegerstelle verringert. 
Die Verwaltung schlägt vor, dem Haushalt- und Stellenplan zuzustimmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Haushalts- und Stellenplan und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.03.2023 ö beschließend 7

Beschluss

Die Niederschriften der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 17.11.2022 und 08.12.2022 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.03.2023 ö informativ 8
Datenstand vom 09.05.2023 12:44 Uhr