Datum: 23.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
5 Bebauungsplan "Geltendorf - Schulstraße III", Verz.-Nr. 1.14 - 1. Änderung - Änderungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Einbeziehungssatzung "OT Petzenhofen Fl.Nr. 1748 und 1748/1, Gemarkung Walleshausen" - Aufstellungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
7 Wasserleitungsbau: Schwabhauser Straße ST 2054 in Kaltenberg - Erneuerung der Fahrbahn durch das Staatliche Bauamt- neuer Kenntnissstand
8 Alter Wirt - Sachstand und weitere Entscheidungen
9 Alter Wirt: Stahlbauarbeiten -Vergabebeschluss-
10 Kindergarten Walleshausen - Erneurung der Heizung- Info über die Vergabe
11 Grundschule Geltendorf - Aufzugsarbeiten - aktueller Sachstand
12 Aktualisierung Vorstudie für den Hochwasserschutz der Gemeinde Geltendorf - Beauftragung der Ingenieurleistungen
13 Winterdienst: Beschaffung Telematik-System - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
14 Vergabeinformation Jahres-LV-Straßensanierung
15 Abgabe alte Küchenausstattung Alter Wirt
16 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
17 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Erich Widmann:
Ich habe mich nach der letzten Sitzung über die Förderbescheide bzgl. des Radwegeausbaus erkundigt. Die Bescheide des Landkreises liegen der Gemeinde vor seit dem 06.05.22 und 24.05.22. Für die Bundesmittel wurden Nachforderungen seitens der Gemeinde gestellt, daher wurde eine Förderzusage verschoben. Es wurde bestätigt, dass eine Ausschreibung gemacht werden kann und es keine förderschädliche Maßnahme wäre. Wann ist gedacht die Maßnahme auszuschreiben und zu beginnen, noch in diesem Jahr?
Robert Sedlmayr:
Es ist richtig, dass wir einen sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn bekommen würden. In den Haushaltsberatungen hat man sich geeinigt, auf Sicht zu fahren. Es ist nicht vor Mai damit zu rechnen, einen Förderbescheid zu bekommen. Das ist die Info vom Fördermittelgeber. Es raten alle ab, ohne Fördermittelzusage Ausschreibungen und Aufträge zu vergeben, auch der Landkreis. Ohne Fördermittel können wir die Maßnahme nicht realisieren. Nach Zusage werden erst die weiteren Schritte geplant, dafür bitte ich um Verständnis.
Patrick Naumann:
Im Finanzausschuss wurde das diskutiert und einstimmig entschieden, die Mittel auf nächstes Jahr zu verschieben, aber dieses Jahr soll die Ausschreibung erfolgen.
Erich Widmann:
Ich befürchte, dass die Planungen so lange verschoben werden, bis die Kosten so hoch sind, dass es nicht mehr oder nur ein Teil realisiert werden kann.
Patrick Naumann:
Wir verschieben aufgrund der ausstehenden Förderbescheide aufs nächste Jahr, ohne Mittel ist es nicht realisierbar.
Erich Widmann:
Wenn es heißt, es ist keine förderschädliche Maßnahme, dann ist es doch kein Problem.
Robert Sedlmayr:
Wir sind uns einig, dass wir erst warten bis die Fördermittelzusage da ist, sonst begeben wir uns in finanzielle Abhängigkeit.
Erich Widmann:
Von Walleshausen nach Unfriedshausen ist das Bankett sehr beschädigt. Die Kommune ist verpflichtet, die Straßen so herzurichten, dass ordentlich gefahren werden kann.
Patrick Naumann:
Es ist ein relativ großer Umfang an Straßensanierungsmaßen geplant.
Robert Sedlmayr:
Der Sachstand ist bekannt, wir werden was machen.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Beschluss vom 19.01.2023:
Der Gemeinderat beschließt beim Wegebau der Jagdgenossenschaften auf gemeindlichen Wegen die Kosten für Kies, für Fahrzeuge und Gerätschaften (insbesondere Grader, LKW, Radlader) im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel zu 50 % zu übernehmen.

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:
  • Termine Bürgerversammlungen: 
Di, 20.06.2023 um 19.30Uhr Bürgerhaus Geltendorf
Mo, 26.06.2023 um 19.30 Uhr Paartalhalle Walleshausen
  • Deponie Walleshausen – Jahresbericht 
In der alten Deponie werden regelmäßig Grundwasseruntersuchungen durchgeführt, bislang wurden keinerlei Beeinträchtigungen festgestellt.
  • Kalkulation Friedhofsgebühren / Schadensregulieren
Zu hohe Gebühren für die Leichenhaushalle haben sich bei der letzten Kalkulation ergeben. Einen Großteil der fehlerhaften Kosten haben wir vom Kalkulationsbüro zurückbekommen, den Rest hat die Versicherung bezahlt.
  • Elternbeiratstreffen am 09.03.2023 der Elternbeiräte aller Kindergärten und der Grundschule, sehr gutes Feedback, über die geplante Beitragserhöhung wurde informiert. Eine Vernetzung untereinander, sowie ein jährliches Treffen sind geplant. Bei den weiteren Planungen zur Ganztagesbetreuung der Grundschule werden die Elternbeiräte mit eingebunden.
  • MVV-Linie 810: Kostenbeteiligung Gemeinde für 2022: 20.006,68 € Eigenbeteiligung, die gleiche Summe übernimmt der Landkreis.

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4. Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.11.2023 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Haushaltsentwurf 2023 wurde den Gemeinderatsmitgliedern am 14.02.2023 übergeben bzw. in das Ratsinformationssystem eingestellt. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 27.02.2023 wurde der Haushaltsentwurf allen interessierten Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt.
Die Fraktionen des Gemeinderates wurden gebeten, fraktionsintern zu beraten und Ihre Änderungsvorschläge und Anträge zum vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2023 im Vorfeld der Sitzung schriftlich oder per E-Mail bis zum 12.03.2023 der Verwaltung vorzulegen.
Der Haushalt wurde in der Finanzausschusssitzung am 16.03.2023 ausführlich beraten und besprochen.
Dabei wurden die in der beiliegenden Übersicht ersichtlichen Änderungen abgestimmt. Aufgrund der Vielzahl an Anpassungen wurde keine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat getroffen.
Ergänzend zu den Beratungen im Finanzausschuss wurden die Einnahmen beim Verkauf gemeindeeigener Grundstücke für 2026 auf 6.000.000 € erhöht. Außerdem wurde die Erneuerung der Wasserleitung in der Dorfstr. und Unteren Dorfstr. in Geltendorf analog zum Straßenbau um ein Jahr auf 2025 bzw. 2026 verschoben.
Gleichzeitig sollen mit dem Haushalt 2023 Verpflichtungsermächtigungen für den Radwegebau, den Brunnen in Walleshausen und den Grunderwerb eingegangen werden.
Die Entscheidung über die verwaltungsseits als unausweichlich beschriebene Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer wurden vom Finanzausschuss zur Entscheidung in den Gemeinderat übertragen.

Ebenso soll der Gemeinderat über die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer diskutieren. Auch freiwillige Leistungen (Kostenbeteiligung Vereine bei der Nutzung gemeindlicher Liegenschaften) sollen vom Gemeinderat diskutiert werden.  

Um die Stabilität der gemeindlichen Finanzen und die Genehmigung des Haushalts durch das Landratsamt sicherzustellen, sind aus Verwaltungssicht neben den vorgeschlagenen Ausgabenreduzierungen und –verschiebungen höhere Einnahmen im Verwaltungshaushalt zwingend notwendig.

Die aufgrund der im Finanzausschuss abgestimmten Änderungen aktualisierten Unterlagen werden rechtzeitig vor der Sitzung im RIS zur Verfügung gestellt.



Der vorgelegte Haushaltsplan 2023 schließt im 
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.137.250,00 €
und im 
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.659.750,00 €
ab.

Die geplante Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt beträgt 242.750 €. Die Mindestzuführung von 322.000 € wird damit nicht erreicht. Es ist eine Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von 1.641.700 € eingeplant. Der voraussichtliche Rücklagenstand in der allgemeinen Rücklage zum Jahressende 2023 beträgt gemäß Planung 5.605.433 €.  


Im Finanzplanungszeitraum sind im Jahr 2023 keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Im Jahr 2024 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 1.888.000 € und im Jahr 2025 in Höhe von 3.339.000 € geplant. 
Es kommt beim Kreditbedarf 2024 und 2025 darauf an, welche Projekte die Gemeinde Geltendorf im Finanzplanungszeitraum umsetzen wird oder bereits umgesetzt hat. Eine endgültige Entscheidung hierfür wird in den Haushaltsberatungen 2024 getroffen werden. 
Der Haushalt 2023 ist aufgrund der Verpflichtungsermächtigungen in Verbindung der zu erwartenden Kreditaufnahmen genehmigungspflichtig.
Der Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2026 als Anlage zum Haushaltsplan 2023 wird mit folgenden Summen in Einnahmen und Ausgaben in € vorgelegt:
                               
2023
2024
2025
2026
Verwaltungshaushalt: 
14.137.250
13.939.350
14.280.750
14.546.450
Vermögenshaushalt:
7.659.750
9.969.600
5.680.200
6.368.050

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan "Geltendorf - Schulstraße III", Verz.-Nr. 1.14 - 1. Änderung - Änderungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beratend 2.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.06.2022 ö beschließend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.07.2022 ö beratend 4.3
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beratend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 8.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.03.2023 ö beratend 2.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 04.07.2023 ö beratend 2.3
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 04.07.2023 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 5.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 5.2

Sach- und Rechtslage

Mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Geltendorf - Schulstraße III“, Verz. Nr. 1.14 (rechtsverbindlich seit 03.12.1990) hat die Gemeinde Geltendorf bereits in den 90er Jahren Planungsrecht für eine wohnbauliche Entwicklung auf Flächen am östlichen Rand der Ortslage Geltendorf geschaffen. Basierend auf den Vorgaben dieses rechtsverbindlichen Bebauungsplanes wurden in den letzten Jahrzehnten auch bereits zahlreiche Wohngebäude und die zugehörigen Erschließungs- und Grünstrukturen in diesem Bereich von Geltendorf realisiert. 
Die Grundstückseigentümer des Grundstückes Flur Nr. 1689/10, Gemarkung Geltendorf, beabsichtigen nun eine wohnbauliche Nachverdichtung auf ihrem Grundstück vorzunehmen, um weiteren Wohnraum in diesem Bereich realisieren zu können. Nachdem dieses Vorhaben aber nicht mehr den zeichnerischen Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Geltendorf - Schulstraße III“, Verz. Nr. 1.14 entspricht, haben die Eigentümer einen Antrag auf Änderung des bestehenden Bebauungsplanes an die Gemeinde gerichtet. Da die geordnete städtebauliche Entwicklung des Ortsgebietes Geltendorf durch diese wohnbauliche Nachverdichtung nicht beeinträchtigt wird, hat der Gemeinderat Geltendorf diesem Antrag bereits in der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2022 grundsätzlich zugestimmt. 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante wohnbauliche Nachverdichtung müssen nun im Rahmen einer 1. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Geltendorf - Schulstraße III“, Verz. Nr. 1.14 die zeichnerischen Festsetzungen dieses Bebauungsplanes für das Grundstück Flur Nr. 1689/10, Gemarkung Geltendorf, geändert werden. Die textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes können hingegen unverändert beibehalten werden.
Das Planungsbüro Arnold Consult AG hat bereits einen entsprechenden Entwurf (Planzeichnung mit Satzungstext, Begründung) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Schulstraße III“, Verz. Nr. 1.14 erarbeitet. Zu diesem Entwurf (Stand 23.03.2023) ist im nächsten Schritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB durchzuführen. 
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 14.03.2023 behandelt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Geltendorf beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Schulstraße III“, Verz. Nr. 1.14 für das Grundstück Flur Nr. 1689/10, Gemarkung Geltendorf, östlich der Schulstraße in Geltendorf durchzuführen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Schulstraße III“, Verz. Nr. 1.14 erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Baugesetzbuch). Der Änderungsbeschluss und die Durchführung im beschleunigten Verfahren sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Der Gemeinderat Geltendorf billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Schulstraße III“, Verz. Nr. 1.14 in der Fassung vom 23.03.2023, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B).
  3. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB, durchzuführen.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Einbeziehungssatzung "OT Petzenhofen Fl.Nr. 1748 und 1748/1, Gemarkung Walleshausen" - Aufstellungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.05.2021 ö beschließend 4.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 8.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.03.2023 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 6
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.09.2023 ö beratend 2.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.09.2023 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.09.2023 ö beschließend 6.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.09.2023 ö beschließend 6.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 26.09.2023 ö beschließend 2.3

Sach- und Rechtslage

Der Eigentümer der Grundstücke Flur Nr. 1748 und 1748/1, Gemarkung Walleshausen, strebt zur Abrundung der nördlich der Hauptstraße bereits vorhandenen Bebauungen eine bauliche Entwicklung auf den zentralen Teilflächen dieser Grundstücke für eine gemischte bauliche Nutzung an. Die baulich zu entwickelnden Bereiche sind derzeit planungsrechtlich als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Ein rechtswirksamer Bebauungsplan bzw. eine sonstige rechtsverbindliche Satzung nach BayBO bestehen für diese Flächen bislang nicht. 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante bauliche Abrundung soll für die betreffenden Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1748 und 1748/1 eine Satzung über die Einbeziehung von Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1748 und 1748/1, jeweils Gemarkung Walleshausen, in den im Zusammenhang bebauten Ort Petzenhofen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden. Diese Satzung soll unter der Bezeichnung Einbeziehungssatzung „OT Petzenhofen, Flur Nrn. 1748 und 1748/1“ geführt werden. Das Verfahren zur Aufstellung dieser Einbeziehungssatzung kann in Verbindung mit § 13 BauGB („Vereinfachtes Verfahren“) durchgeführt werden. Demzufolge wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen.
Das Planungsbüro Arnold Consult AG hat bereits einen entsprechenden Entwurf (Planzeichnung mit Satzungstext, Begründung) zur Einbeziehungssatzung „OT Petzenhofen, Flur Nrn. 1748 und 1748/1“ erarbeitet. Zu diesem Entwurf (Stand 23.03.2023) ist im nächsten Schritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen. 
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 14.03.2023 behandelt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Geltendorf beschließt die Aufstellung der Satzung über die Einbeziehung von Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1748 und 1748/1, jeweils Gemarkung Walleshausen, in den im Zusammenhang bebauten Ort Petzenhofen. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die zentralen Teilflächen der beiden Grundstücke Flur Nrn. 1748 und 1748/1, jeweils Gemarkung Walleshausen, mit einer Gesamtfläche von etwa 0,12 ha. 
  2. Die Satzung wird unter der Bezeichnung Einbeziehungssatzung „OT Petzenhofen, Flur Nrn. 1748 und 1748/1“ geführt.
  3. Der Gemeinderat Geltendorf billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „OT Petzenhofen, Flur Nrn. 1748 und 1748/1“ in der Fassung vom 23.03.2023, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B).
  4. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 BauGB, durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Wasserleitungsbau: Schwabhauser Straße ST 2054 in Kaltenberg - Erneuerung der Fahrbahn durch das Staatliche Bauamt- neuer Kenntnissstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 7
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.09.2023 ö beschließend 6
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung wurde vom staatlichen Bauamt in Weilheim auf einen Ausbau im Gemeindegebiet hingewiesen. Hierbei handelt es sich um die Staatsstraße 2054 „Schwabhauser Straße“ in Kaltenberg. Die Straße soll eine Oberbauverstärkung bekommen. Deshalb wir die Straße 5 Tage (ab 17.04.2023) nachts vollgesperrt.

Die Sperrung sollte von Seiten der Gemeinde genutzt werden, um nahe des Bahnkörpers die Schieber in der Straße zu erneuern. In der Schwabhauser Straße haben wir ältere Hausanschlüsse (> 40Jahre), die in den nächsten Jahren erneuert werden müssen. in dem, das wir uns an die Sperrung der Firma Strommer anhängen, sparen wir uns den Schriftverkehr und die Kosten mit der Deutschen Bahn sowie den Auf- und Abbau der Beschilderung. Das Arbeitszeitfenster der Firma Strommer ist nur nachts. 
Ausbaubereich:
Von der Haltelinie im Osten bis zum Ortsausgang im Westen.
Arbeitszeitfenster:
Da die zeitliche Schiene sehr eng ist, haben wir uns mit den Beteiligten so besprochen, dass wir bereits ab Mittwochnacht (den 12.04.2023) beginnen werden.
Die Wettersituation ist hier aber ausschlaggebend.
Was wird gemacht:
Wir haben uns für die drei Schieber in der Nähe des Bahnkörpers entschieden. 
Es wird der Anschluss HSNr. 13 stillgelegt, die Anschlüsse HSNr. 11 + 14 werden erneuert.
(Info: Sollen wir dann noch die Zeit haben, würden wir den Anschluss der HSNr. 9 noch machen.) 
Die HSNr. 13 wird zu einem späteren Zeitpunkt über den Hydranten im Osten angeschlossen. 
Kosten:
Wir haben uns mit der Firma Gistl bzgl. der Baustelle abgesprochen. Die Firma sieht dies als machbar und sinnvoll an. Die Kosten für die drei Schieber wurden geschätzt auf 25.000€ - 30.000€ brutto (ohne Kosten vom staatlichen Bauamt).
Vom staatlichen Bauamt kommen noch die Mehrkosten bzgl. der Einbauten ca. 4.800€ brutto
Für die zusätzliche Verkehrssicherung über die Firma Strommer wurden ca. 2.500€ brutto (ca. 500€ brutto pro Tag) angesetzt.

Die Verwaltung empfiehlt dringend, die Arbeiten auszuführen.
Das nächste Zeitfenster auf der Strecke dürfte sich erst wieder in 10-12 Jahren ergeben. Sollte die Gemeinde durch einen Bruch eines Schiebergestänges die Arbeiten alleine ausführen müssen, würden wir mehre tausend Euro (10.000€-15.000€) nur für die Umleitung und Sicherung des Bahnüberganges ausgeben müssen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Vorgehen zu. 
Die Firma Gistl wird mit den o.g. Arbeiten beauftragt. Die Mehrkosten für die  Verkehrssicherung  werden bei der Firma Strommer  beauftragt.  Die Bürger sind über den vorgezogenen Maßnahmenbeginn und über die nächtliche Sperrung zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Alter Wirt - Sachstand und weitere Entscheidungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

In den letzten Wochen wurde mit dem Stahlbauer die Abwicklung der Arbeiten abgestimmt und der Spengler hat die Regenrinne am Anbau angebracht.
Die Firma Löhr wird ca. 6 Wochen, nach der statischen Freigabe, für die Fertigung brauchen. Dann wird das Gerüst gestellt und mit der Glaseinhausung und Aufzugsschacht begonnen. Die Treppe und das Geländer um den Terrassenteil werden im Anschluss angebaut. Da die Treppe rückverankert wird am Haus, kann die Wärmedämmung und das Pflaster erst nach diesen Arbeiten aufgebracht werden. Von der Firma VA Weigl aus Walleshausen muss noch das Fundament für die Rettungswegtreppe hergestellt werden. Der Durchbruch (Durchgang) für den Aufzug, erfolgt nach Abnahme und Freigabe des Aufzugschachtes. 
Der Statiker wird für seine Berechnung und anfertigen der Pläne ca. 1-2 Wochen benötigen.
Die Kostenentwicklung wird ebenfalls in der Sitzung vorgestellt.

Weitere Punkte zur Entscheidung:
Die folgenden Punkte müssen vom Gemeinderat behandelt werden, da die Vergabeermächtigungssumme von 956.729,28 Euro brutto (Baumaßnahme, Statiker, Architekt, …) erreicht ist.
Das Büro Reitberger hat uns zu den Punkten eine Kostenschätzung (Genauigkeit +/- 30%) zukommen lassen.
Schiebetüre Gastraum und Küche
Zwischen dem Gastraum und der Küche soll eine Schiebetüre installiert werden. Die Küchenschiebetüre wird aus Glas sein und wird auf der Küchenseite mit Antrieb montiert. Die Türe ist mit dem Pächter abgestimmt. Der Preis wird auf brutto ca. 6.500€ - 10.000€ geschätzt.
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die beschriebenen Schiebetüre zu beauftragen.
Sofern das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von bis zu 10.000,- € brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.   

Streichen der Fensterläden
Die neu gelieferten Fensterläden sowie die bestehenden noch verwendbaren Läden müssen noch 3-fach entsprechend des Originalfarbtons beschichtet werden. Der Verwaltung liegt ein Angebot in Höhe von 7.098,35 € brutto vor. Im Angebot sind auch Holzreparaturen und Stundenansätze für Mehraufwand enthalten.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Malerarbeiten an die Firma Egloff aus Landsberg am Lech zu einem Auftragswert von 7.098,35 € brutto.   

Putz und Malerarbeiten im Gewölbekeller
Bei der Begehung mit dem LRA wurde der Zustand des Putzes im Kellergewölbe (Wein- und Bierlager) beanstandet. Die Arbeiten sind bis zum 31.08.2023 auszuführen.
Die Verwaltung schlägt die Beauftragung der Firma David vor. Die Arbeiten sollen mit Regiestunden abgerechnet werden. Der zeitliche Ansatz wird auf 3-4 Tage geschätzt. Die Kosten wurden auf ca. 3.000€ brutto geschätzt.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Putz- und Malerarbeiten im Gewölbekeller an die Firma David zu Gesamtkosten von voraussichtlich 3.000,- € (zzgl. max. 10 %). Die Arbeit wird auf Stundenbasis und Materialpreis abgerechnet.

Bodenbelag austauschen im Kühlhauseingang
Bei der Begehung mit dem LRA wurde der Zustand des Eingangs im Kühlhaus kritisiert. Der Belag ist beschädigt und ist durch seine Beschichtung (Rutschgefahr) eine Gefahr. Die Fliesen müssen zur Arbeitssicherheit gegen Rutschfeste Fliesen ausgetauscht werden.
Die Verwaltung schlägt die Beauftragung der Firma David vor. Die Arbeiten sollen mit Regiestunden abgerechnet werden. Der zeitliche Ansatz wird auf 1 Tag geschätzt. Die Kosten werden auf ca. 600€ brutto.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Fliesenarbeiten im Eingangsbereich des Kühlhauses an die Firma David zu Gesamtkosten von voraussichtlich 600,- € (zzgl. max. 10 %). Die Arbeit wird auf Stundenbasis und Materialpreis abgerechnet.

Müllplatz
Bei der Begehung mit dem LRA wurde der Müllplatz beanstandet. Der Platz, der zum Sammeln von Abfall genutzt wird, muss so gestaltet sein, dass er frei von Tieren gehalten werden kann, dass er keine direkte Sonneneinstrahlung hat und der Boden muss befestigt sein. Hierfür erforderlich sind:
  • Errichtung eines Zauns um den Müllplatz mit Türe. ca. 2.000€ brutto
  • Kühlung der Essensrestetonne inkl. Elektroanschluss ca. 7.000€ brutto
  • Pflastern des Bodens ca. 2.000€ brutto

Gesamt ca. 11.000€ brutto
Die Fläche beträgt ca. 6m x 3m.
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die beschriebenen Maßnahmen für den Müllplatz auszuschreiben.
Sofern die wirtschaftlichsten Angebote im Rahmen der Kostenberechnung liegen (Errichtung eines Zauns um den Müllplatz mit Türe. ca. 2.000€ brutto; Kühlung der Essensrestetonne inkl. Elektroanschluss ca. 7.000€ brutto; Pflastern des Bodens ca. 2.000€ brutto - zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.   

Pflasterarbeiten 
Der Weg vom Parkplatz Nord und Biergarten ist durch die Wurzel des Baumes nicht mehr verkehrssicher. Es kam bereits vor kurzem zu einem Sturz. Der Weg hat eine Fläche von 4m², die Befestigung würde ca. 1.000€ brutto kosten.
Der Gemeinderat beschließt die Pflasterarbeiten durchzuführen (Richtwert 1.000 € brutto). Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Für die folgenden Arbeiten wird ein Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss erteilt:
Schiebetüre Gastraum und Küche
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die beschriebenen Schiebetüre zu beauftragen.
Sofern das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von bis zu 10.000,- € brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.   

Streichen der Fensterläden
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Malerarbeiten an die Firma Egloff aus Landsberg am Lech zu einem Auftragswert von 7.098,35 € brutto.   

Putz und Malerarbeiten im Gewölbekeller
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Putz- und Malerarbeiten im Gewölbekeller an die Firma David zu Gesamtkosten von voraussichtlich 3.000,- € (zzgl. max. 10 %). Die Arbeit wird auf Stundenbasis und Materialpreis abgerechnet.

Bodenbelag austauschen im Kühlhauseingang
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Fliesenarbeiten im Eingangsbereich des Kühlhauses an die Firma David zu Gesamtkosten von voraussichtlich 600,- € (zzgl. max. 10 %). Die Arbeit wird auf Stundenbasis und Materialpreis abgerechnet.

Müllplatz
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die beschriebenen Maßnahmen für den Müllplatz auszuschreiben.
Sofern die wirtschaftlichsten Angebote im Rahmen der Kostenberechnung liegen (Errichtung eines Zauns um den Müllplatz mit Türe. ca. 2.000 € brutto; Kühlung der Essensrestetonne inkl. Elektroanschluss ca. 7.000 € brutto; Pflastern des Bodens ca. 2.000 € brutto - zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.   

Pflasterarbeiten 
Der Gemeinderat beschließt die Pflasterarbeiten durchzuführen (Richtwert 1.000 € brutto). Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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9. Alter Wirt: Stahlbauarbeiten -Vergabebeschluss-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 28.02.2023 hat der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Vergabe der Stahlbauarbeiten vorab zugestimmt. Jetzt muss der Beschluss noch rechtskräftig nachgeholt werden.
Es wurde am 23.01.2023 die Ausschreibung der Stahlbauarbeiten an 9 Firmen versandt. Die Submission wurde für den 08.02.2023 festgesetzt. 
Bis zur Submission wurde kein Angebot abgegeben. Die Ausschreibung wurde aufgehoben. 
Eine freihändige Vergabe wurde durchgeführt. Die Firma Löhr aus Grafrath hat ein Angebot unterbreitet. Die Stahlbauarbeiten können im April 2023 beginnen.
Das Angebot der Firma Löhr beläuft sich auf brutto 47.461,96€ (Schätzpreis lag bei brutto 59.428,60€).
Die Firma Löhr war bereits beim Haus für Kinder tätig.
Die Verwaltung schlägt eine Vergabe der Schlosserarbeiten an die Firma Löhr aus Grafrath vor.

Abfrage zur Vergabe 28.02.2023:
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss beschließt die Vergabe der Stahlbauarbeiten an die Firma Löhr aus Grafrath zu einem Auftragswert von 47.461,96 € brutto.         
Abstimmung: 7:0

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt die Vergabe der Stahlbauarbeiten an die Firma Löhr aus Grafrath zu einem Auftragswert von 47.461,96 € brutto.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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10. Kindergarten Walleshausen - Erneurung der Heizung- Info über die Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 09.02.2023 wurde der Beschluss gefasst, dass die neue Heizungsanlage ausgeschrieben werden soll. Der geschätzten Auftragswert belief sich auf brutto 57.004,47 €.
Gemäß den Vorgaben des Beschlusses darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 57.004,47 bis 62.704,92 €.
Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei brutto 53.798,04€ und somit 3.206,43€ (ca. 5,62 %) unter der Kostenberechnung.
Es wurde bei 16 Firmen angefragt. Zum Termin wurde 1 Angebot abgegeben, das auch gewertet werden konnte.
Der Auftrag geht an die Firma Huber aus Walleshausen zum geprüften Angebotspreis von brutto 53.798,04€.

Ein Beschluss zum Sachverhalt ist somit nicht erforderlich, aber die Firma Huber hat auch in einem Gespräch und dann auch schriftlich sinnvolle Änderungen bzw. Ergänzungen vorgeschlagen.

  • Einfüllstutzen mit Festverrohrung statt über das Kellerfenster (weniger Schutz im Gebäude)
  • Neuer Anschluss an den Trinkwarmwasserspeicher (langfristig die Hygieneansprüche erfüllt)
  • Demontage Solarstation (Erforderlich, nicht im LV enthalten)
  • Spülen der Fußbodenheizung (sinnvoll, kompletter Austausch des Füllmediums, nicht im LV)
  • Austausch der alten Heizungsarmaturen (langfristige Funktionssicherung)

Der Nachtrag 001 beläuft sich auf brutto 9.051,03€. Somit wäre die Vergabe über der veranschlagten Summe und auch über den 10%.

Die gesamte Auftragssumme beläuft sich auf brutto 62.849,08€ und somit auf 5.844,61€ (ca.110,25%) über der Kostenberechnung.

Ein Beschluss zum Sachverhalt ist somit erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der neuen Pelletheizung inkl. des Nachtragsangebotes 001 zu.

Das Gewerk Heizungsbau wird an die Firma Huber aus Walleshausen zu einer geprüften Gesamtauftragssumme von brutto 62.849,08 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Grundschule Geltendorf - Aufzugsarbeiten - aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 11

Sach- und Rechtslage

Für die Ausschreibung Aufzugsanlage Liefern und Einbauen ist das LV vom Architekturbüro eingetroffen.
Kurz-LV - Beschreibung:
maschinenraumloser Personenaufzug mit getriebelosem Antrieb im Schachtkopf
schwingungsisoliert auf den gedübelten Führungsschienen montiert
Barrierefreie Kabine (betreffend Abmessungen, Türmaße und Ausstattung Kabine)
Gedübelte Montage des Aufzugs, keine Einbauteile (z.B. mittels Halfenschienen in STB-Wänden) Portaleinfassung der Aufzugstüren inkl. gelieferter Zargeneinfassungen in Edelstahl für STB-Wände 
Besonderheit des Bauvorhabens: Sehr geringe Überfahrt notwendig
Einbau in bestehenden Schacht

Aktuelle Kostenschätzung laut LV: 69.049,75 €

Zeitplan: Aufzugsarbeiten vom 31.07.2023 bis 02.09.2023

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Aufzugsarbeiten auszuschreiben.
Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 69.049,75 € brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Aktualisierung Vorstudie für den Hochwasserschutz der Gemeinde Geltendorf - Beauftragung der Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 03.03.2020 ö beratend 3
Nicht sichtbar
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.02.2023 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 12
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 04.07.2023 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinde Geltendorf fließen die Paar und kleinere Bäche bzw. Gräben, wie Metzengrasgraben, Weihergraben, Kaltenberger Bach und Hauser Bach zusammen. Daher treten wiederholt Überschwemmungen insbesondere in den Ortsteilen Kaltenberg und Walleshausen infolge von Starkregenereignissen auf. Im Jahr 2003 wurden bereits hydrologische und hydraulische Berechnungen durchgeführt und Alternativen für sinnvolle Schutzmaßnahmen erarbeitet, um Schäden durch das Hochwasser entgegen zu wirken. Zur Reduzierung der Wassermassen im Oberlauf, wurde bisher lediglich eine Kiesgrube als Hochwasserrückhaltebecken ausgebaut. Ein Rückhaltevolumen von rund 21.000 m³ aus dem Metzengrasgraben wird dadurch erreicht. Weitere Maßnahmen, besonders die aus der damaligen Studie, wurden bisher nicht umgesetzt – auch aufgrund entsprechender Rückmeldungen aus der Bevölkerung.
Daher sollen die Grundlagen aus der damaligen Studie zum Hochwasserschutz kontrolliert und soweit erforderlich angepasst werden. Dazu werden die zugrundeliegenden Bemessungsabflüsse anhand des vorliegenden flächendetaillierten Niederschlag-Abfluss-Modells auf Richtigkeit überprüft und ggf. angepasst. Die Bemessungsabflüsse dienen als Eingangsparameter der 2-dimensionalen Berechnungen der Wasserspiegellagen unterschiedlicher Hochwasserereignisse. Für diese Berechnung ist ein hydraulisches Modell am WWA Weilheim für die Paar vorhanden, welches an die aktuelle Situation angepasst und ggf. an einigen Bereichen erweitert wird. Auf Grundlage der hydrologischen und hydraulischen Berechnungen werden die bereits bestehenden Alternativen für sinnvolle Schutzmaßnahmen angepasst und ggf. ergänzt. Die zur Realisierung der Varianten erforderlichen baulichen Maßnahmen werden anschließend auf ihre technische Machbarkeit, auf die zu erwartenden Baukosten sowie hinsichtlich ihres Einflusses auf andere Belange untersucht. Dabei sollen auch die Belange des vorliegenden Gewässerentwicklungsplans berücksichtigt werden. Die dabei gewählte Planungstiefe ist unter Berücksichtigung der Zielstellung noch gering. Insgesamt wird jedoch bereits ein fundierter Vergleich der einzelnen Alternativen möglich, so dass der Gemeinderat einen Überblick über die Auswirkungen einzelner Alternativen erhält und auch im Austausch mit der Bevölkerung entscheiden kann, ob die vorgeschlagenen technischen Maßnahmen notwendig und angemessen sind. Die Planung soll im Gemeinderat vorgestellt und mit diesem diskutiert werden.

Hierzu wurde nach einem entsprechenden Abstimmungstermin vom Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH (Ersteller der Vorstudie aus dem Jahr 2003) ein entsprechendes Angebot abgegeben.

Das Angebot basiert auf folgender Leistungsbeschreibung:

Leistungsbeschreibung
Pos. 1)        Vorarbeiten
Pos. 1.1        Ortseinsicht, Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Fachbehörden und Verifizierung der berechnungsrelevanten Daten.
Abstimmung der durchzuführenden Arbeiten mit dem Auftraggeber sowie ggf. mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim als zuständige Fachbehörde.
Festlegen der relevanten Zuflüsse und Bereiche, die für die hydraulische Berechnung benötigt werden.
       Einarbeitung der Vorgaben aus dem Gewässerentwicklungsplan in die Vorstudie
       Prüfung der Förderfähigkeit des geplanten Vorhabens.
Pos. 2)        Hydraulische Berechnungen Istzustand
Pos. 2.1        Kontrolle und Anpassung des bestehenden hydraulischen Modells zur Ermittlung der Wasserspiegellagen
       Kontrolle und Anpassung des bestehenden 2-dimensionalen hydraulischen Modells
Erweiterung und Aktualisierung des Berechnungsnetzes aus den Vermessungs-daten und dem digitalen Höhenmodell der Bayerischen Vermessungsverwaltung (DGM aus Laserscanning).
Vervollständigen des Abflussmodells durch Ermittlung/Ergänzung u. a. der Rauheiten, Verlustbeiwerte, Überfallbeiwerte, Bauwerke, Bauwerksparameter und Zuflüsse.
Pos. 2.2        Hydraulische Berechnung für den Istzustand
Hydraulische Berechnungen der Wasserspiegellagen des Istzustandes für das HQ100 und für das Bemessungshochwasser HQ100 zzgl. Klimafaktor von 15 %. Die Abflüsse werden vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt zur Verfügung gestellt. Auswertung der Ergebnisse (Wassertiefen) und Darstellung in Pdf- Format.
Abstimmung der Ergebnisse mit dem Auftraggeber und mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim als zuständige Fachbehörde (per Telefon und Email).
Pos. 3)        Ausarbeitung der Maßnahmen zum Hochwasserschutz
Pos. 3.1        Planung der Hochwasserschutzmaßnahmen
Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden aus der bestehenden Studie angepasst und in der Planungstiefe einer Vorplanung ausgearbeitet. Die geplanten Maßnahmen werden in Lageplänen und in Regelplänen dargestellt.
Pos. 3.2        Hydraulische Überprüfung der Maßnahmen
Änderung des bestehenden hydraulischen Modells durch Einbau der geplanten Einbauten in das hydraulische Modell.
Hydraulische Berechnung zur Überprüfung der Wirksamkeit der Hochwasser-schutzmaßnahmen.
Ggf. Anpassung der Hochwasserschutzmaßnahmen mit erneuter hydraulischer Überprüfung der Wirksamkeit.
Auswertung der Ergebnisse und Darstellung in Lageplänen als Wassertiefen und als Differenz zum Istzustand.
Pos. 3.3        Kostenschätzung
Ermittlung der Massen und Schätzung der voraussichtlichen Baukosten für die ausgearbeiteten Maßnahmen zum Hochwasserschutz.
Pos. 3.4        Abstimmung
Abstimmung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in einem gemeinsamen Besprechungstermin mit dem Auftraggeber und ggf. dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim als zuständige Fachbehörde.
Pos. 4)        Aufbereitung und Erläuterung der Ergebnisse
Pos. 4.1        Ergebnisaufbereitung, Erläuterung und Abstimmung
Aufbereitung und Interpretation der Ergebnisse, Darstellung der Ergebnisse und der vorgeschlagenen Maßnahmen in Text und Plänen. Der Erläuterungsbericht wird 3-fach abgegeben.
Pos. 4.2        Vorstellung der Planung
Erstellen von Präsentationsunterlagen und Vorstellung der Ergebnisse der Planungen im Gemeinderat.

Das Angebot beläuft sich auf brutto voraussichtlich 24.355,88 €.
Fördermöglichkeiten für die Fortschreibung der vorhandenen Vorstudie sind nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim nicht gegeben.

In der Sitzung des Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusses vom 28.02.2023 wurde vorgeschlagen, zunächst die im Sachverhalt beschriebenen Positionen 1 (Vorarbeiten) und 2 (Hydraulische Berechnung Ist-Zustand) zu beauftragen. Die Ergebnisse sollen anschließend vorgestellt und daraus gemeinsam Maßnahmen abgeleitet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Büros Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH aus Eching am Ammersee mit der Aktualisierung der Vorstudie (Pos. 1 und Pos. 2) für den Hochwasserschutz der Gemeinde Geltendorf aus dem Jahre 2003 zu voraussichtlichen Kosten von 8.676,53 € brutto. Grundlage für den Auftrag bildet die im Sachverhalt beschriebene Leistungsbeschreibung. Der Vortrag/ Abstimmung im Gemeinderat wird auf Stundenbasis (131€/Std.) abgerechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Winterdienst: Beschaffung Telematik-System - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 13

Sach- und Rechtslage

Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung und Inbetriebnahme eines Winterdienst-Systems für die Gemeindefahrzeuge des Bauhofs sowie eines externen Dienstleisters auf Basis eines Telematik-Systems mit Routenführung und Routenplanung für den Winterdienst.
Das System soll Nachweise über die erbrachte Winterdienstleistung liefern und erfasst die Darstellung der Fahrzeugpositionen und Gerätezustände in Echtzeit:
  • Datum, Uhrzeit
  • Stunden Streu-Einsatz, Streumenge je Einsatz
  • Summe Streu-Einsatzstrecke, Fahrtstrecke Fahrzeug
  • Fläche Streueinsatz, Streumenge pro m² und Streubreite in m
  • Schneepflug-Einsatz Ja/Nein
  • Erstellung von Berichten und Auswertungen mit Exportfunktion
  • Datenspeicherung, File Transfer Protocol (FTP-)-Server

Folgende Fahrzeuge sollen ausgestattet werden:
Fahrzeug
Streu-Bedienpult
Bordspannung
Mercedes Unimog
K-Tronic2(Kugelmann)
24 Volt
Traktor John Deere JD 5080R
K-Tronic2(Kugelmann)
12 Volt
ISEKI TG 5470 AQL
K-Tronic2(Kugelmann)
12 Volt
Steyer 4120
K-Tronic2(Kugelmann)
12 Volt

Der Aufwand für diese 4 Ausstattungen beläuft sich auf geschätzt 20.000,00 EURO brutto
Die Lieferung umfasst alle notwendigen Komponenten, Hardware, Software, Montageteile und Kabel, mobile Endgeräte sowie Installation und Einweisung sowie eine jährliche, (saisonal Okt. – Apr.) Nutzungsgebühr.
Telematiksystem für 4 Fahrzeuge komplett                                        18.000,00 €
Einrichtung/Schulung                                                                  2.000,00 €
Gesamt                                                                        20.000,00 €
Jährliche Nutzungsgebühr                                                          1.050,00 €

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung für die genannten vier Fahrzeuge entsprechende Telematik-Systeme für den Winterdiensteinsatz auszuschreiben. Sofern das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 20.000,00 € brutto und einer jährlichen Nutzungspauschale von 1.050,00 € brutto (zuzüglich max. 10%) liegt, wird der Bürgermeister ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

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14. Vergabeinformation Jahres-LV-Straßensanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö informativ 14

Sach- und Rechtslage

In der Ausschreibung für das Jahres-LV zur Straßensanierung wurden 12 Firmen angeschrieben.
Eignung: 
Die Prüfung der Eignung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter wurde vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe durchgeführt. Alle aufgeforderten Firmen haben nach Art und Umfang bereits vergleichbare Leistungen erbracht.
Von den 4 eingegangenen Angeboten musste eins wegen formalem Fehler ausgeschlossen werden.
Rechnerische Prüfung:
Laut beigefügtem Preisspiegel ergaben sich die folgenden Endpreise (brutto einschl. Nachlass):
Rang
Bieter Nr./Name
Vergl.%
Angebot vom:
Platz 1
Gistl GbR, 86931 Winkl
100,00%
24.01.2023
Platz 2
Bieter B
121,16%
27.01.2023
Platz 3
Bieter C
129,08%
26.01.2023

Es handelt sich hier um ausgeschriebene und angebotene Einheitspreise. Der Auftrag ist mit max. 100.000,00 EURO brutto begrenzt.
Im Vergabeverfahren mit der Vergabenummer J-LV-S-2023 wurde aufgrund des Angebots vom 24.01.2023 der Auftrag im Gesamtwert von brutto 100.000,00 € an die Firma Gistl GbR in 86931 Winkl erteilt.

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15. Abgabe alte Küchenausstattung Alter Wirt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 15

Sach- und Rechtslage

Alle Vereine im Gemeindegebiet wurden angeschrieben und darüber informiert, dass die alten Küchengeräte vom Alten Wirt bei der Gemeinde eingelagert sind und abgegeben werden können. Lediglich der Feuerwehrverein Geltendorf hat für einen Teil der Geräte Interesse bekundet. Es wird vorgeschlagen, dass die Geräte gegen Selbstabholung und kostenfrei abgegeben werden.        

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die unentgeltliche Abgabe der alten Küchengeräte an den Feuerwehrverein Geltendorf gegen Selbstabholung. Die überzähligen Geräte sollen entsorgt werden.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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16. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 16

Beschluss

Die Niederschriften der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 22.12.2022 und 19.01.2023 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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17. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö informativ 17
Datenstand vom 03.07.2023 10:59 Uhr