Datum: 18.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Sanierung Hochbehälter Anlagenteile - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
3 Trinkwasserhausanschluss Hauptstr. 33 Hausen und Erneuerung defekter Unterflurhydrant
4 Bebauungspläne
4.1 Gemeinde Türkenfeld - Aufstellung vorhabenbez. Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage „Brandenberger Feld“ + Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
4.2 Gemeinde Moorenweis - Aufstellung der Ortsabrundungssatzung "Moorenweis Süd-West" - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
4.3 Bebauungsplan Walleshausen - Wabern II (Schmitterberg), 3. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4.4 Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost - 4. Änderung
5 Bauanträge
5.1 Antrag auf Isolierte Befreiung: Schloss Kaltenberg - Neueindeckung Dach Besuchertribüne "Ehrenloge", Fl.Nr. 979, Gemarkung Kaltenberg
5.2 Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutz: Installation von PV-Anlagen auf diversen Dächern der Fl.Nr. 979, Gemarkung Kaltenberg
5.3 Neubau eines Tiny Hauses auf dem Grundstück "Kaltenberger Straße 18b" Fl.Nr. 136; Gemarkung Walleshausen
5.4 Antrag auf Verlängerung Baugenehmigung Neubau eines Betriebsgebäudes mit Halle, Büro und einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1172/11 Gemarkung Kaltenberg
5.5 Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung - Riedgasse 2, Fl.Nr. 140/2, Gemarkung Geltendorf
6 Verkehr
6.1 Antrag auf Tempo 30 Ortsdurchfahrt Jedelstetten
6.2 Antrag auf Tempo 30 Hauptstraße innerorts Ortsteil Hausen
6.3 Ermöglichung der Nutzung des Birkenweges für Fahrradfahrer in beide Richtungen
7 Sanierung Grundschule Trockenbau Gemeindekindergarten UG - Vergabe
8 Betreuungsplätze Nachmittagsbetreuung Grundschulkinder - Sachstandsbericht
9 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
10 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö informativ 1
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2. Sanierung Hochbehälter Anlagenteile - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beschließend 2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.09.2023 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Das Überlaufsystem sowie die Behälterbe- und entlüftung müssen zwingend geändert werden.
Die Überläufe der Wasserkammern sind momentan unmittelbar mit dem Ablauf/Kanalsystem als Festverrohrung verbunden. Beim Entleeren der Wasserkammern wird ungefilterte Luft über diese Verrohrung angesaugt. Diese direkte Verbindung ist unzulässig und nicht regelkonform ausgeführt.
Es stehen mehrere Maßnahmen zur Sicherung des Trinkwassers der Anlage an. Die Anlagenteile sind teilweise nicht gegen Insekten, Käfer, Schnecken oder andere „Krabbeltiere“, die in die Anlage implizit die Wasserkammern eindringen können, geschützt. 
Zum Verfahren werden diese direkten Verbindungen aufgetrennt und separate Be- und Entlüftungen der Wasserkammern durch Modifizieren der Überlaufleitungen installiert.
Zur Gewährleistung des Verkeimungsschutzes sind folgende Aufwendungen durchzuführen:
Verkeimungsschutz
Entlüftungssystem
1. Siphons
2. Überlaufsammler
3. Rohrleitungen
4. Magnet- u. Absperrventile
Gesamt netto                                                  9.525,60 €
Belüftungssystem
  1. Jalousie
  2. Stutzen und Leitungen
3. Luftfilter
Gesamt netto                                                                17.414,00 €
Für diese Nachrüstung wird entsprechend benötigt:
Planung
1. Montage- und Produktionspläne
2. Dokumentation
Gesamt netto                                                                  2.100,20 €

Transport                                                                  1.370,00 €
Montage                                                                  5.269,00 €

Gesamtkosten netto                                                        35.678,80 €

Beschluss

Es ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen, was die Problematik prüft und eine Kostenschätzung samt erforderlicher Maßnahmen benennt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Trinkwasserhausanschluss Hauptstr. 33 Hausen und Erneuerung defekter Unterflurhydrant

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beschließend 3
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

In der Hauptstr. 33 in Hausen wird für einen Neubau ein neuer Trinkwasseranschluss auf dem Grundstück benötigt. Zusätzlich soll der dringend zu ersetzende UHY erneuert werden(schwergängig). Zu der Maßnahme sind folgende Angebote der Firma Gistl eingegangen: 
                                                               Summe netto                     Summe brutto
Trinkwasseranschluss
TW Neuanschluss Gemeinde-Anteil                   7.471,82 €                           8.891,46 €
TW Neuanschluss Privat-Anteil                           5.741,69 €                           6.832,61 €
Erneuerung UHY Gemeinde-Anteil                   6.552,96 €                           7.798,02 €

GESAMT Kanal                                                  19.766,47 €                       23.522,09 €        

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema mit den Eigentümern zu klären und in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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4. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

       

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4.1. Gemeinde Türkenfeld - Aufstellung vorhabenbez. Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage „Brandenberger Feld“ + Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beschließend 4.1

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Türkenfeld beabsichtigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage „Brandenberger Feld“ und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.
Gegenstand des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einem Geltungsbereich einer Größe von ca. 2,3 ha.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Türkenfeld.
Die entsprechenden Unterlagen stehen im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf hat keine Bedenken oder Einwendungen gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage „Brandenberger Feld“ und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren der Gemeinde Türkenfeld im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.2. Gemeinde Moorenweis - Aufstellung der Ortsabrundungssatzung "Moorenweis Süd-West" - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beschließend 4.2

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Moorenweis beabsichtigt die Aufstellung der Ortsabrundungssatzung „Moorenweis Süd-West“.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Moorenweis.
Die entsprechenden Unterlagen stehen im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.        

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf hat keine Bedenken oder Einwendungen gegen die Aufstellung der Ortsabrundungssatzung „Moorenweis Süd-West“ der Gemeinde Moorenweis im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.3. Bebauungsplan Walleshausen - Wabern II (Schmitterberg), 3. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.07.2022 ö beratend 4.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 8.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beratend 4.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 8.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 5.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 5.4

Sach- und Rechtslage

Mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Walleshausen - Wabern II“, Verz. Nr. 2.20 (rechtsverbindlich seit 19.03.1996) einschließlich der hierzu bereits rechtsverbindlichen 1. und 2. Änderung, hat die Gemeinde Geltendorf bereits vor Jahren am südwestlichen Ortsrand von Wabern Planungsrecht für eine dörfliche Wohnentwicklung geschaffen. Seitens eines Grundstückseigentümers in diesem Bereich wurde bei der Gemeinde nun eine bauliche Nachverdichtung in diesem Bereich beantragt. Die für eine bauliche Nachverdichtung vorgesehenen Grundstücksflächen Flur Nrn. 1372/2 und 1372/8 liegen am südlichen Rand des Bebauungsplangebietes. Hier möchte die Grundstückseigentümerin ein weiteres Wohngebäude zu einer angemessenen Abrundung des vorhandenen Baubestandes errichten.
Zur planungsrechtlichen Sicherung der beantragten wohnbaulichen Abrundung ist die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Wabern II“, Verz.-Nr. 2.07 durchzuführen. Nachdem die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, soll dieses Bebauungsplanänderungsverfahren im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13b BauGB durchgeführt werden, d.h. ohne Umweltbericht, ohne Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und nur in einem einstufigen Beteiligungsverfahren (nur Öffentliche Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange). Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, da dieser nach Beendigung des Bebauungsplanänderungsverfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB lediglich im Wege der Berichtigung anzupassen ist. Den Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Wabern II“, Verz.-Nr. 2.07 und der Durchführung dieses Änderungsverfahrens im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13b BauGB hat der Gemeinderat bereits in der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2022 gefasst.
Zwischenzeitlich hat das beauftragte Planungsbüro Arnold Consult AG die Unterlagen (Planzeichnung, Textteil, Begründung) zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Wabern II“, Verz.-Nr. 2.07 erarbeitet. Zu diesem Entwurf ist im nächsten Schritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13b BauGB durchzuführen.
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 18.04.2023 behandelt.
Textteil und Begründung stehen im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Geltendorf billigt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Wabern II“, Verz. Nr. 2.07 in der Fassung vom 16.03.2023, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C). 
  2. Der Änderungsbeschluss und die Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13b BauGB, durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.4. Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost - 4. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 13.04.2021 ö beschließend 3.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beratend 4.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 8.2

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 14.03.2023 beantragt der Eigentümer von Flurnummer 1038/11, Gemarkung Kaltenberg für die Überdachung einer Freilagerfläche die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Gewerbegebiet Ost, Verzeichnis-Nr. 3.05. Dem Antrag ist eine Kostenübernahmeerklärung beigefügt.
Zum identischen Bauantrag hat der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 13.04.2021 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Mit Schreiben vom 15.07.2022 hat das Landratsamt Landsberg dem Antragssteller mitgeteilt, dass der Bauantrag nicht genehmigungsfähig ist, da die Grundzüge der Planung berührt sind und das Bauvorhaben lediglich im Rahmen einer Bebauungsplanänderung realisiert werden kann.
Konkret müssten folgende Punkte im Bebauungsplan angepasst werden:
  • Erweiterung Baufenster / Baugrenze
  • Anpassung Dachneigung
Aus Sicht der Verwaltung ist grundsätzlich eine sinnvolle Weiterentwicklung des Bebauungsplanes aus dem Jahre 2001 mit seinen drei Änderungen positiv zu bewerten, gerade vor dem Hintergrund einer sinnvollen Nachverdichtung und da dadurch keine Außenbereichsflächen entwickelt / versiegelt werden müssen (§ 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)).
Allerdings stellt die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens / Grundstücks in der Regel eine unzulässige „Briefmarkenplanung“ dar (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB). Ohne eine entsprechende städtebauliche Erforderlichkeit würde die Bauleitplanung an einem nicht heilbaren bzw. nicht verjährbaren Fehler im Sinne §§ 214, 215 BauGB leiden.
Es sollte daher eine Änderung für den gesamten Geltungsbereich hinsichtlich sinnvoller Weiterentwicklungen geprüft werden, auch um entsprechende städtebauliche Gründe für die Änderung herausfiltern zu können. Die Verwaltung empfiehlt daher eine Änderung des gesamten Bebauungsplanes dem Gemeinderat vorzuschlagen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Gewerbegebiet Ost, Verzeichnis-Nr. 3.05 mit seinen drei Änderungen für die Flurnummer 1038/11, Gemarkung Kaltenberg. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö 5

Sach- und Rechtslage

       

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5.1. Antrag auf Isolierte Befreiung: Schloss Kaltenberg - Neueindeckung Dach Besuchertribüne "Ehrenloge", Fl.Nr. 979, Gemarkung Kaltenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beschließend 5.1

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die Neueindeckung des Daches der Besuchertribüne „Ehrenloge“, auf dem Flurstück 979, Gemarkung Kaltenberg. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Kaltenberg – Schloss, Verzeichnis Nr. 3.09.
Das Dach soll neu mit einem Blechdach eingedeckt werden. Der nicht qualifizierte Bebauungsplan lässt gemäß Festsetzung unter Buchstabe B, Ziffer 2 Nr. 3.2 lediglich eine Eindeckung in Kupfer, Holz oder Ziegel zu.
Begründet wird der Antrag wie folgt:
Das Blechdach soll als Unterkonstruktion für eine geplante PV-Dachanlage (weiterer Antrag im folgenden Tagesordnungspunkt) dienen und wird nach der Installation derselben weitestgehend nicht mehr sichtbar sein.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Kaltenberg – Schloss, Verzeichnis Nr. 3.09 in Bezug auf Buchstabe B, Ziffer 2 Nr. 3.2 für das Flurstück 979, Gemarkung Kaltenberg nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.2. Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutz: Installation von PV-Anlagen auf diversen Dächern der Fl.Nr. 979, Gemarkung Kaltenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beschließend 5.2

Sach- und Rechtslage

Beantragt wir die Installation von PV-Anlagen auf diversen Dächern im Gelände um das Schloss Kaltenberg. Die entsprechenden Dächer sind dem im RIS beim Tagesordnungspunkt eingestellten Lageplan zu entnehmen.
Wenn an einem Baudenkmal Instandsetzungs- oder Änderungsmaßnahmen vorgenommen werden sollen, wird eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis und/oder eine Baugenehmigung benötigt. Dies gilt für bauliche Maßnahmen sowohl im Außen- als auch im Innenbereich eines denkmalgeschützten Gebäudes. 
Da die Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden oder in deren Nähe installiert werden sollen, wird eine Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 BayDSchG beantragt. Dieser Antrag ist mit einer Stellungnahme der Gemeinde an die Untere Denkmalschutzbehörde weiterzuleiten.
Aus Sicht der Verwaltung sind keine Versagungsgründe ersichtlich.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und hat keine Einwände gegen das Vorhaben und die beantragte denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.3. Neubau eines Tiny Hauses auf dem Grundstück "Kaltenberger Straße 18b" Fl.Nr. 136; Gemarkung Walleshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beschließend 5.3

Sach- und Rechtslage

Das Baugrundstück befindet sich nach Einschätzung der Verwaltung und des Landratsamtes im Innenbereich (§34 BauGB). Die Erschließung ist gesichert.
Das Gebäude mit seinen Außenmaßen von 5,49 m x 12,49 m (Grundfläche 68,57m²) und einer Höhe ab Gelände bis First von 7,315 m unten 5,995 m oben am Hang fügt sich mit einer GRZ1 0,25 und einer GRZ 2 0,39 in die umliegende Bebauung ein.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Neubau eines Tiny Hauses auf der Flurnummer 136, Gemarkung Walleshausen, Kaltenberger Straße 18b nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.4. Antrag auf Verlängerung Baugenehmigung Neubau eines Betriebsgebäudes mit Halle, Büro und einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1172/11 Gemarkung Kaltenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.02.2019 ö 4.11
Nicht sichtbar
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beschließend 5.4

Sach- und Rechtslage

Für das Bauvorhaben wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 14.02.2019 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit Bescheid vom 04.06.2019 wurde seitens des Landratsamtes die Baugenehmigung erteilt.
Mit Schreiben vom 09.03.2023, eingegangen im Landratsamt Landsberg am Lech am 23.03.2023, beantragen die Eigentümer des Grundstücks die Verlängerung der Baugenehmigung um zwei Jahre.
Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Gründe vor, welche die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens rechtfertigen würden.        

Beschluss

Der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung nach Art. 69 Abs. 2 BayBO für den Neubau eines Betriebsgebäudes mit Halle, Büro und einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1172/11 Gemarkung Kaltenberg wurde nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.5. Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung - Riedgasse 2, Fl.Nr. 140/2, Gemarkung Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beschließend 5.5

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück in der Riedgasse 2, Fl.Nr. 140/2, Gemarkung Geltendorf liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Geltendorf – Riedgasse Verz.-Nr. 1.21 mit seinen vier Änderungen.
Für die Errichtung der beantragten Terrassenüberdachung werden die folgenden zwei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans benötigt:
Beantragt wird eine Terrassenüberdachung mit transparentem Echt-Glasdach. Unter Punkt 5.5.10 Deckungsmaterial werden hingegen naturrote Ziegel oder ziegelrote Dachsteine festgesetzt.
Die Terrassenüberdachung steht 2 m über die westliche Baugrenze (Festsetzung 4.1.1) hinaus. Die Überschreitung der Baugrenze erfolgt auf einer Länge von 5 m.
Für die aufgeführten beiden Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB beantragt. Ein Befreiungstatbestand liegt vor, wenn
  1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder 
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 
  3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde 
Darüber hinaus dürfen die Grundzüge der Planung nicht berührt sein. Die Grundzüge der Planung bilden die den Festsetzungen des Bebauungsplans zugrunde liegende und in ihnen zum Ausdruck kommende planerische Konzeption (allg. A., BVerwG Beschl. v. 20.11.1989 – 4 B 163.89, vor Rn. 1). Anhaltspunkte ergeben sich aus der Begründung zum Bebauungsplan (siehe den folgenden Auszug):
Ein wesentlicher Schwerpunkt wurde demnach durch Baugrenzen auf die Einhaltung von städtebaulich wichtigen Raumkanten gesetzt – so auch beim vorliegenden Grundstück. An der Stelle der geplanten Terrassenüberdachung wurde im Bebauungsplan gar ein vormals hier befindlicher Gebäudeteil als abzubrechen festgesetzt, da eben genau dieser Bereich von einer Bebauung gänzlich freigehalten werden soll. Bei einer so deutlichen Überschreitung der Baugrenze um gesamt 10 m² (5x2 m) sind folglich insbesondere aufgrund der konzeptionellen städtebaulichen Überlegungen, die dem Bebauungsplan zugrunde liegen, die Grundzüge der Planung berührt. Eine Befreiung ist aus Sicht der Verwaltung nicht möglich. Dies wird auch nicht dadurch ausgeglichen, dass die Überdachung in filigraner Form geplant ist mit zwei 8x8 cm dicken Stahlstützen und 6x8 cm hohen Sparren ohne Seitenverblendung. Auch die geplante Dacheindeckung in Glas mit einer Gesamtfläche von 22,50 m² im Gegensatz zur festgesetzten Dacheindeckung führt dazu, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. 
Aus Sicht der Verwaltung ist das gemeindliche Einvernehmen daher zu versagen. Es wird vorgeschlagen, dass die geplante Terrassenüberdachung im Rahmen der aktuell laufenden Gesamtüberarbeitung des Bebauungsplans hinsichtlich der städtebaulichen Verträglichkeit geprüft wird und ggf. hierbei Berücksichtigung findet.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 140/2, Gemarkung Geltendorf, Riedgasse 2 gemäß Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Verkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö 6
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6.1. Antrag auf Tempo 30 Ortsdurchfahrt Jedelstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beratend 6.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 7.1

Sach- und Rechtslage

Mehrere Familien aus dem Ortsteil Jedelstetten beantragen eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Durchfahrtsstraße auf Tempo 30. Die Straße ohne Gehsteig wird zu den Abfahrtszeiten des Schulbusses von Kindern begangen. Zeitgleich fahren im Berufsverkehr Kraftahrzeuge vermehrt mit hoher Geschwindigkeit durch den Ortsteil. Die Anlieger verweisen auf die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Durchgangsstraßen in den Ortsteilen Wabern, Unfriedshausen, Petzenhofen und Hausen.
Daher wird empfohlen, auch für den Ortsteil Jedelstetten eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 festzusetzen. 

Beschluss

Der Grundstücks- Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, für die Ortsdurchfahrt im Ortsteil Jedelstetten eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 festzusetzen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.2. Antrag auf Tempo 30 Hauptstraße innerorts Ortsteil Hausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beratend 6.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 7.2

Sach- und Rechtslage

Die Hauptstraße im Ortsteil Hausen misst knapp 900 Meter im Bereich der Wohnbebauung. 
In zwei Abschnitten der Hauptstraße Hausen besteht bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30.
Auch im Bereich außerhalb der Geschwindigkeitsbeschränkungen sind am Morgen und am Nachmittag Schulkinder auf dem Weg zu den beiden Bushaltestellen unterwegs. Es gibt keinen Gehsteig. Anwohner haben sich bereits mehrmals über wahrgenommene Geschwindigkeitsüberschreitungen beschwert und forderten eine Geschwindigkeitsüberwachung. Diese ist jedoch aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die erforderlichen Mindestabstände zum Verkehrsschild können nicht eingehalten werden.
Daher wird empfohlen, den Bereich der Geschwindigkeitsbeschränkung auf die gesamte Straßenlänge auszuweiten. Es wird so eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erwartet.  

Beschluss

Der Grundstücks- Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Hauptstraße im Ortsteil Hausen auf die Bereiche mit Wohnbebauung auszuweiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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6.3. Ermöglichung der Nutzung des Birkenweges für Fahrradfahrer in beide Richtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beratend 6.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 7.3

Sach- und Rechtslage

Der Birkenweg ist vom Anfang (Einmündung aus der Waldstraße) bis zur Hausnummer 8a eine Einbahnstraße. Derzeit müssen sämtliche Verkehrsteilnehmer ab der Hausnummer 8, welche in den nördlichen Teil von Geltendorf gelangen wollen, über die Straße Am Bahnhof in die Bahnhofstraße einfahren. Im Bereich der Einbahnstraße beträgt die Straßenbreite durchgehend etwa 4 Meter. Ein Begegnungsverkehr zwischen KFZ und Fahrradfahrer ist demnach möglich.
Gemäß Verkehrssicherheitsprogramm 2030, Handlungsleitfaden Radverkehr des bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration ist die Nutzung einer Einbahnstraße für Fahrradfahrer im Gegenverkehr bei entsprechender Beschilderung mit dem Zusatzzeichen „Fahrräder frei“ möglich.
Um die Nutzung des Fahrrades für innerörtliche Fahrten attraktiver zu gestalten, empfiehlt die Verwaltung, den Bereich der Einbahnstraße für den Gegenverkehr durch Fahrräder freizugeben.

Beschluss

Der Grundstücks- Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den als Einbahnstraße angeordneten Abschnitt des Birkenweges für Fahrräder im Gegenverkehr freizugeben. Die entsprechende Beschilderung ist anzubringen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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7. Sanierung Grundschule Trockenbau Gemeindekindergarten UG - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Die Bestandsdecke im Kindergarten ist nach 25 Jahren zu erneuern, an vielen Stellen defekt – auch funktioniert die Akustikfunktion nur noch unzureichend.
Hierzu wurde folgendes Kurz-LV erstellt.

TROCKENBAU UNTERDECKE GANG_WC_KITA UG
DECKEN/TÜREN(Trockenbau)
Herstellen Rasterdecke/Unterdecke ca. 120 m² einschl. Abbruch Bestandsdecke Herstellen von 3 Türöffnungen mit Verstärkung in Bestandswand.
Gewerkeschätzung brutto: 14.901,32 €
m Rahmen der durchgeführten Ausschreibung sind keine Angebote eingegangen. Die Ausschreibung wurde daher aufgehoben.
Im Rahmen der freihändigen Vergabe wurden verschiedene Firmen gebeten, ein Angebot abzugeben.
Dabei wurde lediglich ein Angebot der Firma Oswald aus Althegnenberg abgegeben. Der Angebotspreis beläuft sich auf 14.345,57 € brutto. Aufgrund der haushaltslosen Zeit soll ein Beschluss gefasst werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung, die Firma Oswald aus Althegnenberg zu einem Auftragswert von 14.345,57 € brutto mit der Ausführung der im Sachverhalt beschriebenen Trockenbauarbeiten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Betreuungsplätze Nachmittagsbetreuung Grundschulkinder - Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 7.3
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.07.2022 ö beratend 2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.11.2022 ö beratend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö informativ 8
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 04.07.2023 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Platz- / Raumsituation:
  • Zum September 2023 ist eine steigende Nachfrage ersichtlich: Bei der Mittagsbetreuung Rabennest können aufgrund der räumlichen Situation nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Im Kinderhort sind noch Plätze frei, die entsprechend aufgefüllt werden. Nach den Anmeldezahlen ist mit ca. 100 belegten Betreuungsplätzen zum September zu rechnen, was einer Steigerung zum aktuellen Schuljahr von ca. 20% entspricht (verfügbar eine entsprechende Personalausstattung vorausgesetzt max. 115 Plätze).
  • Die Prognose der Schülerzahlen lässt eine weitere Steigerung erwarten, die auch Auswirkungen auf die Nachmittagsbetreuung hat.
  • Die Einführung des Rechtsanspruchs wird ab 2026 ebenfalls zu einer signifikanten Steigerung führen.
  • Es ist davon auszugehen, dass bereits zum nächsten Schuljahr 2023/2024 ein zusätzlicher Klassenraum benötigt wird und die Grundschule auf Sicht dreigleisig betrieben wird (gesamt: 12 Schulklassen).
  • Im Ergebnis werden somit zusätzliche Raumkapazitäten für Schule und Nachmittagsbetreuung kurz- und mittelfristig benötigt. Eine Erweiterung der bestehenden Räumlichkeiten ist unabdingbar.
Austauschtreffen Schulamt Landkreis Landsberg vom 20.03.2023:
  • Reaktivierung Schulstandort Walleshausen kommt nicht in Frage.
  • Reaktivierung Außenstelle Mittagsbetreuung Rabennest in der alten Schule Walleshausen aufgrund der räumlichen Distanz zur Grundschule nicht möglich.
  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 08/2026: rechtsanspruchserfüllend sind ausschließlich Angebote Mo – Fr. und in den Ferien bis 16:00 Uhr mit max. 20 Schließtagen im Jahr weiterhin unklar, ob das Angebot der Mittagsbetreuung (Rabennest) rechtsanspruchserfüllend ist
  • Schulische Ganztagsangebote:
    • Angebote freiwillig, d.h. Eltern entscheiden, ob sie ein solches Angebot oder eine reguläre Schulklasse in Anspruch nehmen wenn nicht genügend Interessenten für eine Ganztagsklasse da sind, führt es zur Auflösung dieser durch die Ganztagsklasse darf es nicht zur Bildung zusätzlicher Klassen kommen
    • Gebundene Ganztagsschule: 
verpflichtendes schulisches Angebot von Mo – Do bis 15:30 Uhr, keine Flexibilität, kostenfrei für Eltern, aktuell nicht rechtsanspruchserfüllend (Ferien?, nicht bis 16Uhr, Freitag?) nicht zu empfehlen
    • Offene Ganztagsschule:
Betreuungsmöglichkeit Mo – Do bis 16:00 Uhr, kostenfrei für Eltern, aktuell nicht rechtsanspruchserfüllend (Ferien?, Freitag?); Vormittags Schule; nachmittags: Betreuung; Kooperationspartner (Elterninitiative, Gemeinde, Wohlfahrtsverband, …) erforderlich; höhere Flexibilität Eltern (Nutzung 2 – 4 Tage, kurz oder lang ähnlich Mittagsbetreuung (aber höhere Förderung und Leitung = Schulleitung)
    • Kombi-Modell
Kombination aus Schule (Kultusministerium) und Kindertageseinrichtung (Sozialministerium), Gebühren für Eltern inhaltlich bestes Modell aber nur mit finanziellen Aufwand umzusetzen
    • Mittagsbetreuung (=Rabennest)
Bereits bestehendes Angebot, dockt an die schulische Betreuung an (= schulisches Betreuungsangebot), Gebühren für Eltern aktuell nicht abschließend geklärt, ob rechtsanspruchserfüllend
  • Ganztagesangebot der Jugendhilfe: Kindertageseinrichtung (Kinderhort  kein schulisches Angebot)
Hochwertiges pädagogisches Angebot, rechtsanspruchserfüllend, Gebühren für Eltern
Austausch Jugendamt Landkreis Landsberg hinsichtlich Raumbedarf:
„…die fachlich zuständigen Staatsministerien haben im Austausch mit den jeweiligen Fachbereichen eine Analyse zum notwendigen Raumbedarf für Kombieinrichtungen vorgenommen. Synergieeffekte entstehen demnach insbesondere bei den auch in der Schulbauförderung enthaltenen Flächen für Mehrzweckraum, Küchen und Speisebereich sowie Werk- und Therapieraum. Der Umfang dieser Flächen entspricht rd. 35 % der Summenraumprogrammfläche eines vergleichbaren Hortes.“
Ergebnis:
Sinnvolle Angebote: Kinderhort, Mittagsbetreuung, Offene Ganztagsschule
Förderung:
  • Die allgemeine Förderung nach Art. 10 FAG und der Zuweisungsrichtlinie – FAZR liegt zwischen 0 – 80 % und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Bei einer finanziell durchschnittlich ausgestatteten Gemeinde kann man von ca. 50 % der zuweisungsfähigen Ausgaben beim Bau von Schulräumlichkeiten und Kindertageseinrichtungen ausgehen.
  • Fördermöglichkeiten für Ganztagsschule aktuell unsicher Frage: rechtsanspruchserfüllend?
  • Neue Eckpunkte Landesförderprogramm Ganztagsausbau (Beschluss Ministerrat 28.03.2023) – Schreiben Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie zusätzliche Informationen im Schreiben des Bayerischen Gemeindetags vom 11.04.2023:
    • „Maßnahmen zum Ausbau von rechtsanspruchserfüllenden Mittagsbetreuungsan-geboten bis 16:00 Uhr in schulaufsichtlicher Verantwortung (verlängerte Mittagsbetreuung) erhalten zukünftig eine verbesserte Investitionskostenförderung nach Art. 10 BayFAG mit einem Aufschlag von 15 Prozentpunkten auf den regulären Fördersatz („FAGplus15“; bislang nur für gebundene oder offene Ganztagsschulen möglich). Dies schließt notwendige Baumaßnahmen zur Schaffung von Küchen- und Speisebereich für die Ganztagsbetreuung ein. Zudem wird eine Förderfähigkeit für Baumaßnahmen im Bereich der Mittagsbetreuung und des offenen Ganztags an benachbarten Räumlichkeiten außerhalb des Schulgeländes nach noch festzulegenden Kriterien ermöglicht.“
    • „Danach wird jeder neu geschaffene Betreuungsplatz für ein Grundschulkind in Bayern zusätzlich zur Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) bzw. dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) gefördert. Diese Förderung wird bis Ende 2027 unbürokratisch als Pauschale für neu ge-schaffene Plätze gewährt:
      • 6.000 Euro pro Platz in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (v.a. Horte)
      • Neu: einheitliche Pauschale von 4.500 Euro pro Platz für rechtsan-spruchserfüllende Angebote unter Schulaufsicht (offener und gebundener Ganztag; verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung) und in Kombieinrichtungen (Kooperativer Ganztag)“
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen möglich
    • Förderrichtlinie kann erst in Kraft treten, wenn alle Bundesländer, die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund unterschrieben haben.
    • Verfügbare Mittel für Bayern: rund 460 Millionen Euro – Fertigstellung Baumaßnahme 31.12.2027
    • Ab 2026 Betriebskostenzuschüsse Bund: bis zu 200 Millionen Euro jährlich für Bayern
Weiteres Vorgehen
  • Genutzte bestehende Angebote sollten Bestandteil der Lösung sein (Rabennest, Hort)
  • Beim Raumkonzept: Synergien nutzen (insbesondere Hausaufgabenbetreuung, Mensa, Küche, Mehrzweckraum, Toiletten) – aber bei allen Angeboten sind zwingend freizeitpädagogische zusätzliche Räumlichkeiten erforderlich (bei unterschiedlichen Trägern mehr eigenständige Räume) wie z.B. eigene Gruppenräume, Rückzugsmöglichkeiten, Spielflächen, …; hier auch anderer Nutzer mit berücksichtigen (Musikschule, VHS, Vereine)
  • Um Flexibilität zu wahren, eng am Schulgebäude Lösung suchen
  • Enge Abstimmung mit Leitung Mittagsbetreuung, Leitung Hort, Schulleitung und Elternbeiräten der Einrichtungen im Gemeindegebiet
  • Zur Bedarfsermittlung: Parameter wichtig (Geburtenzahlen, Nutzungsverhalten Nachmittagsbetreuung, ggf. Ende des Jahres Elternabfrage Betreuungsbedarf zum September 2024)
  • Raumbedarf Grundschule mit betrachten

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9. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beschließend 9

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusses vom 28.02.2023 wird genehmigt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö informativ 10
Datenstand vom 03.07.2023 11:01 Uhr