Datum: 20.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Genehmigung Sondertilgung Kredit
5 Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
6 Kindertagesbetreuung
6.1 Gebühren Kindertageseinrichtungen ab September 2023
6.2 Kath. Kindertagesstätte "Zu den Hl. Engeln" Geltendorf; Genehmigung Haushalts- und Stellenplan 2023
6.3 Haus für Kinder "Blumenwiese"; Genehmigung Haushalts- und Stellenplan 2023 sowie Jahresrechnung 2022
7 Verkehr
7.1 Antrag auf Tempo 30 Ortsdurchfahrt Jedelstetten
7.2 Antrag auf Tempo 30 Hauptstraße innerorts Ortsteil Hausen
7.3 Ermöglichung der Nutzung des Birkenweges für Fahrradfahrer in beide Richtungen
8 Bauleitplanung
8.1 Bebauungsplan Walleshausen - Wabern II (Schmitterberg), 3. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8.2 Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost - 4. Änderung
9 Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028
10 Radweg-Ausbau Gemeindegebiet: Abschnitte Geltendorf- Kaltenberg, Kaltenberg - Walleshausen, Walleshausen - Wabern und Wabern Anschluss Egling - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
11 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
12 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Keine Anregungen

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Keine Bekanntgaben

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:

  • Abstimmungstermin mit den Jagdgenossenschaften am 11.04.2023

  • Zuwendungen des Freistaats Bayern nach Art. 13c BayFAG für den Ausbau der Moorenweiser Straße: Zuwendungs-Schlussbescheid vom 11.04.2023 mit Gesamtzuwendung 175.000,- €

Vergabeinformation zu:
Sicherstellung der Wasserversorgung - Optimierung/Erweiterung Trinkwasser-Konzept und Leitungsdimensionierung Gemeindegebiet Geltendorf

Beschluss vom 19.01.2023
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung eine Ausschreibung für das Hydraulik-Konzept 2023 durchzuführen. 
Sofern das wirtschaftlichste Angebot für das Hydraulik-Konzept im Rahmen der Kostenschätzung von 31.000,- € netto (zzgl. max. 10 %) liegt, wird der Bürgermeister ermächtigt den Auftrag zu erteilen. 
Der Gemeinderat ist über die Vergabe zu informieren.

Die Ausschreibung ergab 2 Angebote von 4 Anfragen
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma 3SConsult mit 28.210,00 € netto abgegeben und liegt damit im finanziellen Rahmen.
Der Auftrag wurde erteilt

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4. Genehmigung Sondertilgung Kredit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Zinssatz von 1,63 % des Kredites 6061092646 läuft zum 30.06.2023 aus. 
Die Restkreditsumme in Höhe von 15.606,13 € wurde im Haushalt 2023 bereits als Sondertilgung eingeplant. Die derzeitigen Zinssätze liegen im Durchschnitt bei 3,2 – 3,8 %. Nachdem der Haushaltsplan 2023 keine Kreditaufnahme beinhaltet, ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit mehr bei einer Sondertilgung gewahrt, als eine Umschuldung mit daraus folgenden erhöhten Zinsausgaben bis zum Auslauf des Kredites zum 30.04.2024.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Sondertilgung in Höhe von 15.606,13 €.            

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.11.2023 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Haushaltsentwurf 2023 wurde den Gemeinderatsmitgliedern am 14.02.2023 übergeben bzw. in das Ratsinformationssystem eingestellt. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 27.02.2023 wurde der Haushaltsentwurf allen interessierten Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt.
Die Fraktionen des Gemeinderates wurden gebeten, fraktionsintern zu beraten und Ihre Änderungsvorschläge und Anträge zum vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2023 im Vorfeld der Sitzung schriftlich oder per E-Mail bis zum 12.03.2023 der Verwaltung vorzulegen.
Der Haushalt wurde in der Finanzausschusssitzung am 16.03.2023 ausführlich beraten und besprochen.
Dabei wurden die in der beiliegenden Übersicht ersichtlichen Änderungen abgestimmt. Aufgrund der Vielzahl an Anpassungen wurde keine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat getroffen.
Ergänzend zu den Beratungen im Finanzausschuss wurden die Einnahmen beim Verkauf gemeindeeigener Grundstücke für 2026 auf 6.000.000 € erhöht. Außerdem wurde die Erneuerung der Wasserleitung in der Dorfstr. und Unteren Dorfstr. in Geltendorf analog zum Straßenbau um ein Jahr auf 2025 bzw. 2026 verschoben. Seitens der Verwaltung wurde außerdem die Haushaltsstelle 3400.70900 (Heimat- und sonstige Kulturpflege - Zuweisung und Zuschüsse Vereine) von bisherigen Ansatz 1.500 € auf 2.500 € erhöht.
Gleichzeitig sollen mit dem Haushalt 2023 Verpflichtungsermächtigungen für den Radwegebau, den Brunnen in Walleshausen und den Grunderwerb eingegangen werden.
Die Entscheidung über die verwaltungsseits als unausweichlich beschriebene Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer wurden vom Finanzausschuss zur Entscheidung in den Gemeinderat übertragen.
Ebenso soll der Gemeinderat über die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer diskutieren. Auch freiwillige Leistungen (Kostenbeteiligung Vereine bei der Nutzung gemeindlicher Liegenschaften) sollen vom Gemeinderat diskutiert werden.  
Um die Stabilität der gemeindlichen Finanzen und die Genehmigung des Haushalts durch das Landratsamt sicherzustellen, sind aus Verwaltungssicht neben den vorgeschlagenen Ausgabenreduzierungen und –verschiebungen höhere Einnahmen im Verwaltungshaushalt zwingend notwendig.
Die aufgrund der im Finanzausschuss abgestimmten Änderungen aktualisierten Unterlagen sind im RIS zur Verfügung gestellt.

Der vorgelegte Haushaltsplan 2023 schließt im 
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.137.250,00 €
und im 
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.018.050,00 €
ab.
Die geplante Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt beträgt 241.250 €. Die Mindestzuführung von 322.000 € wird damit nicht erreicht. Es ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.359.800 € eingeplant. Der voraussichtliche Rücklagenstand in der allgemeinen Rücklage zum Jahressende 2023 beträgt gemäß Planung 603.933 €.  
Im Finanzplanungszeitraum sind im Jahr 2023 keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Im Jahr 2024 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 7.000.000 € und im Jahr 2025 in Höhe von 3.700.000 € geplant. 
Es kommt beim Kreditbedarf 2024 und 2025 darauf an, welche Projekte die Gemeinde Geltendorf im Finanzplanungszeitraum umsetzen wird oder bereits umgesetzt hat. Eine endgültige Entscheidung hierfür wird – mit Ausnahme der getroffenen Verpflichtungsermächtigungen - in den Haushaltsberatungen 2024 getroffen werden. 
Der Haushalt 2023 ist aufgrund der Verpflichtungsermächtigungen in Verbindung der damit in den Folgejahren zu erwartenden Kreditaufnahmen genehmigungspflichtig.
Der Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2026 als Anlage zum Haushaltsplan 2023 wird mit folgenden Summen in Einnahmen und Ausgaben in € vorgelegt:

                               
2023
2024
2025
2026
Verwaltungshaushalt: 
14.137.250
13.939.350
14.280.750
14.546.450
Vermögenshaushalt:
6.018.050
9.969.600
5.851.200
7.137.350

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz der Grundsteuer A ab dem Jahr 2024 auf 350 % zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 16

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz der Grundsteuer B ab dem Jahr 2024 auf 350 % zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 16

Beschluss 3

  1. Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz der Grundsteuer B ab dem Jahr 2024 auf 340 % zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 11

Beschluss 4

  1. Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz der Gewerbesteuer ab dem Jahr 2024 auf 350 % zu erhöhen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 16

Beschluss 5

  1. Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz der Gewerbesteuer ab dem Jahr 2024 auf 340 % zu erhöhen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 13

Beschluss 6

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer vorzubereiten und in einer der folgenden Gemeinderatssitzungen auf die Tagesordnung zu setzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 7

  1. Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2023 nebst allen Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 8

  1. Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2024 bis 2026.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Beschluss 9

  1. Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Kindertagesbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö 6
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6.1. Gebühren Kindertageseinrichtungen ab September 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 6.1

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren für den Besuch der Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet zum September 2023 turnusmäßig zu erhöhen. Hiermit soll den gestiegenen Betriebskosten (Tarif- und Kostensteigerungen), insbesondere der Inflation Rechnung getragen werden. Die letzte Anpassung der Gebühren fand zum September 2022 statt. Zur geplanten Erhöhung wurden die Einrichtungen und Träger sowie Elternbeiräte angehört. Die entsprechenden Rückmeldungen lagen zum Zeitpunkt der Einladung noch nicht vollständig vor und werden zur Sitzung nachgereicht.
Aufgrund der gültigen Kooperationsvereinbarungen gelten die gemeindlichen Sätze für alle Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet. Die Vorgabe seitens der Gemeinde ist entsprechend der gültigen Kooperationsvereinbarungen zulässig.
Im Jahr 2020 wurden die Gebühren für den Besuch der Kindertageseinrichtungen (Gemeindekindergarten und Hort) kalkuliert. Im Gegensatz zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung oder auch abweichend zur Friedhofsgebührensatzung sind Kindertageseinrichtungen keine kostendeckenden Einrichtungen. Es handelt sich vielmehr um Bildungseinrichtungen, die die Kinder auf die Schule und das weitere Leben vorbereiten und familienergänzend tätig werden. Um nicht bereits durch die Elternbeiträge sozial schwächere Familien von diesem Angebot auszuschließen, sollten daher keinesfalls zu hohe Gebühren und Steigerungen und auch keine Kostendeckung das Ziel sein. 
Die Essensgebühren bleiben unberücksichtigt, da diese Kosten vollständig auf die Eltern umgelegt werden. Der Essensbeitrag ergibt sich daher aus dem Angebot des Dienstleisters, der den Zuschlag erhält.
Von den im Folgenden zu beschließenden Sätzen werden die Eltern durch staatliche Mittel wie folgt entlastet:
Kinder in Kindergartenalter: 
Es wird ein Zuschuss zum Elternbeitrag von 100,- Euro / Kalendermonat vom Freistaat gewährt. Dieser Zuschuss erfolgt für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt. 
Kinder im Krippenalter: 
Hier wird durch das von den Eltern zu beantragende Bayerische Krippengeld eine Entlastung von 100,- € / Kalendermonat ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis einschließlich August des Kalenderjahres der Vollendung des dritten Lebensjahres unter Beachtung entsprechender Einkommensgrenzen geschaffen. 
Kinder im Schulalter:
Für Schulkinder gibt es keine grundsätzliche Beitragsentlastung. 

Darüber hinaus besteht unabhängig von der Höhe der Elternbeiträge für alle Familien, denen die Elterngebühren bezogen auf deren finanzielle Situation nicht zugemutet werden können, die Möglichkeit einer (teilweisen) Übernahme durch das Jugendamt (§ 90 SGB VIII).
Unverändert bleiben sollen:
Geschwisterermäßigung (30,- Euro / Kalendermonat für das ältere Kind, jedes weitere Kind 50,- € / Kalendermonat). 
Für Kinder in einer Kindergartengruppe unter 3 Jahren, wird der 1,5 fache Kindergarten-Monatsbeitrag erhoben, einschließlich des Kalendermonats, der dem Geburtstag voransteht. 
Es wird vorgeschlagen die Gebühren im Schnitt um 4,8 % zu erhöhen.
Es ergibt sich somit folgende Übersicht:
KINDERKRIPPE




Kategorie in Std. / Tag
aktuell
ab 09/2023
Steigerung
abzüglich staatlicher Zuschuss
mehr als 3 bis einschl. 4
210 €
220 €
4,76%
120 €
mehr als 4 bis einschl. 5
240 €
252 €
5,00%
152 €
mehr als 5 bis einschl. 6
270 €
283 €
4,81%
183 €
mehr als 6 bis einschl. 7
300 €
314 €
4,67%
214 €
mehr als 7 bis einschl. 8
330 €
346 €
4,85%
246 €
mehr als 8 bis einschl. 9
360 €
377 €
4,72%
277 €
mehr als 9
390 €
409 €
4,87%
309 €


Durchschnitt
4,81%






KINDERGARTEN




Kategorie in Std. / Tag
aktuell
ab 09/2023
Steigerung
abzüglich staatlicher Zuschuss
mehr als 3 bis einschl. 4
115 €
121 €
5,22%
21 €
mehr als 4 bis einschl. 5
130 €
136 €
4,62%
36 €
mehr als 5 bis einschl. 6
145 €
152 €
4,83%
52 €
mehr als 6 bis einschl. 7
160 €
168 €
5,00%
68 €
mehr als 7 bis einschl. 8
175 €
183 €
4,57%
83 €
mehr als 8 bis einschl. 9
190 €
199 €
4,74%
99 €
mehr als 9
205 €
215 €
4,88%
115 €


Durchschnitt
4,84%






U3 Jährige in Kiga




Kategorie in Std. / Tag
aktuell
ab 09/2023
Steigerung
abzüglich staatlicher Zuschuss
mehr als 3 bis einschl. 4
173 €
182 €
5,22%
82 €
mehr als 4 bis einschl. 5
195 €
204 €
4,62%
104 €
mehr als 5 bis einschl. 6
218 €
228 €
4,83%
128 €
mehr als 6 bis einschl. 7
240 €
252 €
5,00%
152 €
mehr als 7 bis einschl. 8
263 €
275 €
4,57%
175 €
mehr als 8 bis einschl. 9
285 €
299 €
4,74%
199 €
mehr als 9
308 €
323 €
4,88%
223 €


Durchschnitt
4,84%


KINDERHORT




Kategorie in Std. / Tag
aktuell
ab 09/2023
Steigerung

mehr als 2 bis einschl. 3
90 €
95 €
5,56%

mehr als 3 bis einschl. 4
110 €
115 €
4,55%

mehr als 4 bis einschl. 5
130 €
136 €
4,62%

mehr als 5 bis einschl. 6
150 €
157 €
4,67%

mehr als 6 bis einschl. 7
170 €
178 €
4,71%

mehr als 7 bis einschl. 8
190 €
199 €
4,74%

mehr als 8 bis einschl. 9
210 €
220 €
4,76%

mehr als 9
230 €
241 €
4,78%



Durchschnitt
4,80%


Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf beschließt mit Gültigkeit ab September 2023 folgende Gebühren für den Besuch der Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet:

Beiträge Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort

gültig ab 1.9.2023
Kategorie in Std. / Tag
Kinderkrippe
U3 Jährige im Kindergarten
Kindergarten
Kinderhort

mehr als 2 bis einschl. 3
-
-
-
95 €

mehr als 3 bis einschl. 4
220 €
182 €
121 €
115 €

mehr als 4 bis einschl. 5
252 €
204 €
136 €
136 €

mehr als 5 bis einschl. 6
283 €
228 €
152 €
157 €

mehr als 6 bis einschl. 7
314 €
252 €
168 €
178 €

mehr als 7 bis einschl. 8
346 €
275 €
183 €
199 €

mehr als 8 bis einschl. 9
377 €
299 €
199 €
220 €

mehr als 9
409 €
323 €
215 €
241 €


Die gültige Regelung einer Geschwisterermäßigung (30,- Euro / Kalendermonat für das ältere Kind, für jedes weitere Kind 50,- € / Kalendermonat) bleibt unverändert.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.2. Kath. Kindertagesstätte "Zu den Hl. Engeln" Geltendorf; Genehmigung Haushalts- und Stellenplan 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 6.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.09.2023 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 02.02.2023 hat die Kirchenstiftung „Zu den Hl. Engeln“, Geltendorf den Haushalts- und Stellenplan 2023 für den Kath. Kindergarten „Zu den Hl. Engeln“ vorgelegt. Dieser ist im RIS als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigefügt. 
Nach § 3 Abs. I der Kooperationsvereinbarung bedarf dieser der Zustimmung durch die Gemeinde Geltendorf. 
Der Träger beantragt eine Erhöhung des im Defizitvertrages unter § 2 Abs. II festgelegten Betrages für Reparaturen auf 9.300 Euro und für Einrichtungsgegenstände auf 4.500 Euro für das Jahr 2023. 
Weiterhin sollen einige neue Einrichtungsgegenstände gekauft werden. Die Kosten wurden im Haushalt aufgenommen. 
Eine Aufstellung der Reparaturen und Ersatzbeschaffungen, sowie der Neubeschaffungen liegt dem Tagesordnungspunkt bei. 
Der Stellenplan wurde im Vergleich zum Kindergartenjahr 2021/2022 um 0,5 Erzieherstellen/Z-Kraftstellen erhöht. 

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Haushalts- und Stellenplan 2023 und stimmt diesen inklusive der Erhöhung des Betrages für Reparaturkosten auf 9.300 Euro, sowie der Kosten für Einrichtungsgegenstände auf 4.500 Euro zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.3. Haus für Kinder "Blumenwiese"; Genehmigung Haushalts- und Stellenplan 2023 sowie Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 6.3

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 20.03.2023 legte uns die Lebenshilfe Landsberg gGmbH den Haushalts- und Stellenplan 2023 für das Haus für Kinder „Blumenwiese“ vor. Dieser ist im RIS als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigefügt. 
Nach § 6 Abs. 1 der Kooperationsvereinbarung bedarf dieser der Zustimmung durch die Gemeinde Geltendorf. 
Gemäß dem vorgelegten Haushaltsplan wird mit einem Defizit für 2023 in Höhe von 57.499,60 Euro gerechnet. Nach § 3 Abs. 1 der Kooperationsvereinbarung gewährt die Gemeinde dem Träger neben seinem gesetzlichen Förderanspruch zusätzlich 80 % des ungedeckten Betriebsaufwands als freiwilligen Zuschuss. Es ergibt sich somit ein Defizit von 45.999,68 Euro, welches von der Gemeinde zu tragen ist. 
Der Stellenplan für 2023 ist vergleichbar mit dem Stellenplan aus dem Jahr 2022.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Haushalt und Stellenplan zuzustimmen.
Vom Träger wurde außerdem mit Schreiben vom 04.04.2023 die Jahresrechnung 2022 eingereicht. Im Jahr 2022 (Interimsgruppe Alte Schule Walleshausen bis 08/2022, ab 09/2022 Haus für Kinder Geltendorf) ergibt sich ein Defizit in Höhe von 78.394,25 €. Aufgrund der o.g. Zusatzvereinbarung ist dieses komplett durch die Gemeinde Geltendorf zu übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Haushalts- und Stellenplan 2023 und stimmt diesem zu.
Außerdem nimmt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Verkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö 7
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7.1. Antrag auf Tempo 30 Ortsdurchfahrt Jedelstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beratend 6.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 7.1

Sach- und Rechtslage

Mehrere Familien aus dem Ortsteil Jedelstetten beantragen eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Durchfahrtsstraße auf Tempo 30. Die Straße ohne Gehsteig wird zu den Abfahrtszeiten des Schulbusses von Kindern begangen. Zeitgleich fahren im Berufsverkehr Kraftahrzeuge vermehrt mit hoher Geschwindigkeit durch den Ortsteil. Die Anlieger verweisen auf die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Durchgangsstraßen in den Ortsteilen Wabern, Unfriedshausen, Petzenhofen und Hausen.
Daher wird empfohlen, auch für den Ortsteil Jedelstetten eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 festzusetzen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für die Ortsdurchfahrt im Ortsteil Jedelstetten eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 festzusetzen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7.2. Antrag auf Tempo 30 Hauptstraße innerorts Ortsteil Hausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beratend 6.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 7.2

Sach- und Rechtslage

Die Hauptstraße im Ortsteil Hausen misst knapp 900 Meter im Bereich der Wohnbebauung. 
In zwei Abschnitten der Hauptstraße Hausen besteht bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30.
Auch im Bereich außerhalb der Geschwindigkeitsbeschränkungen sind am Morgen und am Nachmittag Schulkinder auf dem Weg zu den beiden Bushaltestellen unterwegs. Es gibt keinen Gehsteig. Anwohner haben sich bereits mehrmals über wahrgenommene Geschwindigkeitsüberschreitungen beschwert und forderten eine Geschwindigkeitsüberwachung. Diese ist jedoch aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die erforderlichen Mindestabstände zum Verkehrsschild können nicht eingehalten werden.
Daher wird empfohlen, den Bereich der Geschwindigkeitsbeschränkung auf die gesamte Straßenlänge auszuweiten. Es wird so eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erwartet.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 dient der Schulwegsicherheit, da sich im Bereich der Hauptstraße zwei entsprechende Haltestellen befinden, die von den Kindern erreicht werden müssen. Verschärft wird das ganze durch den fehlenden Gehsteig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Hauptstraße im Ortsteil Hausen auf die Bereiche mit Wohnbebauung auszuweiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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7.3. Ermöglichung der Nutzung des Birkenweges für Fahrradfahrer in beide Richtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beratend 6.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 7.3

Sach- und Rechtslage

Der Birkenweg ist vom Anfang (Einmündung aus der Waldstraße) bis zur Hausnummer 8a eine Einbahnstraße. Derzeit müssen sämtliche Verkehrsteilnehmer ab der Hausnummer 8, welche in den nördlichen Teil von Geltendorf gelangen wollen, über die Straße Am Bahnhof in die Bahnhofstraße einfahren. Im Bereich der Einbahnstraße beträgt die Straßenbreite durchgehend etwa 4 Meter. Ein Begegnungsverkehr zwischen KFZ und Fahrradfahrer ist demnach möglich.
Gemäß Verkehrssicherheitsprogramm 2030, Handlungsleitfaden Radverkehr des bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration ist die Nutzung einer Einbahnstraße für Fahrradfahrer im Gegenverkehr bei entsprechender Beschilderung mit dem Zusatzzeichen „Fahrräder frei“ möglich.
Um die Nutzung des Fahrrades für innerörtliche Fahrten attraktiver zu gestalten, empfiehlt die Verwaltung, den Bereich der Einbahnstraße für den Gegenverkehr durch Fahrräder freizugeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den als Einbahnstraße angeordneten Abschnitt des Birkenweges für Fahrräder im Gegenverkehr freizugeben. Die entsprechende Beschilderung ist anzubringen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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8. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö 8
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8.1. Bebauungsplan Walleshausen - Wabern II (Schmitterberg), 3. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.07.2022 ö beratend 4.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 8.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beratend 4.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 8.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 5.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö beschließend 5.4

Sach- und Rechtslage

Mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Walleshausen - Wabern II“, Verz. Nr. 2.20 (rechtsverbindlich seit 19.03.1996) einschließlich der hierzu bereits rechtsverbindlichen 1. und 2. Änderung, hat die Gemeinde Geltendorf bereits vor Jahren am südwestlichen Ortsrand von Wabern Planungsrecht für eine dörfliche Wohnentwicklung geschaffen. Seitens eines Grundstückseigentümers in diesem Bereich wurde bei der Gemeinde nun eine bauliche Nachverdichtung in diesem Bereich beantragt. Die für eine bauliche Nachverdichtung vorgesehenen Grundstücksflächen Flur Nrn. 1372/2 und 1372/8 liegen am südlichen Rand des Bebauungsplangebietes. Hier möchte die Grundstückseigentümerin ein weiteres Wohngebäude zu einer angemessenen Abrundung des vorhandenen Baubestandes errichten.
Zur planungsrechtlichen Sicherung der beantragten wohnbaulichen Abrundung ist die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Wabern II“, Verz.-Nr. 2.07 durchzuführen. Nachdem die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, soll dieses Bebauungsplanänderungsverfahren im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13b BauGB durchgeführt werden, d.h. ohne Umweltbericht, ohne Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und nur in einem einstufigen Beteiligungsverfahren (nur Öffentliche Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange). Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, da dieser nach Beendigung des Bebauungsplanänderungsverfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB lediglich im Wege der Berichtigung anzupassen ist. Den Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Wabern II“, Verz.-Nr. 2.07 und der Durchführung dieses Änderungsverfahrens im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13b BauGB hat der Gemeinderat bereits in der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2022 gefasst.
Zwischenzeitlich hat das beauftragte Planungsbüro Arnold Consult AG die Unterlagen (Planzeichnung, Textteil, Begründung) zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Wabern II“, Verz.-Nr. 2.07 erarbeitet. Zu diesem Entwurf ist im nächsten Schritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13b BauGB durchzuführen.
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 18.04.2023 behandelt.
Textteil und Begründung stehen im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Geltendorf billigt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Wabern II“, Verz. Nr. 2.07 in der Fassung vom 16.03.2023, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C). 
  2. Der Änderungsbeschluss und die Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13b BauGB, durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8.2. Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost - 4. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 13.04.2021 ö beschließend 3.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beratend 4.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 8.2

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 14.03.2023 beantragt der Eigentümer von Flurnummer 1038/11, Gemarkung Kaltenberg für die Überdachung einer Freilagerfläche die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Gewerbegebiet Ost, Verzeichnis-Nr. 3.05. Dem Antrag ist eine Kostenübernahmeerklärung beigefügt.
Zum identischen Bauantrag hat der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 13.04.2021 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Mit Schreiben vom 15.07.2022 hat das Landratsamt Landsberg dem Antragssteller mitgeteilt, dass der Bauantrag nicht genehmigungsfähig ist, da die Grundzüge der Planung berührt sind und das Bauvorhaben lediglich im Rahmen einer Bebauungsplanänderung realisiert werden kann.
Konkret müssten folgende Punkte im Bebauungsplan angepasst werden:
  • Erweiterung Baufenster / Baugrenze
  • Anpassung Dachneigung

Aus Sicht der Verwaltung ist grundsätzlich eine sinnvolle Weiterentwicklung des Bebauungsplanes aus dem Jahre 2001 mit seinen drei Änderungen positiv zu bewerten, gerade vor dem Hintergrund einer sinnvollen Nachverdichtung und da dadurch keine Außenbereichsflächen entwickelt / versiegelt werden müssen (§ 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)).
Allerdings stellt die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens / Grundstücks in der Regel eine unzulässige „Briefmarkenplanung“ dar (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB). Ohne eine entsprechende städtebauliche Erforderlichkeit würde die Bauleitplanung an einem nicht heilbaren bzw. nicht verjährbaren Fehler im Sinne §§ 214, 215 BauGB leiden.
Es sollte daher eine Änderung für den gesamten Geltungsbereich hinsichtlich sinnvoller Weiterentwicklungen geprüft werden, auch um entsprechende städtebauliche Gründe für die Änderung herausfiltern zu können. Die Verwaltung empfiehlt daher eine Änderung des gesamten Bebauungsplanes dem Gemeinderat vorzuschlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Gewerbegebiet Ost, Verzeichnis-Nr. 3.05 mit seinen drei Änderungen für die Flurnummer 1038/11, Gemarkung Kaltenberg. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben des Landgerichtes Augsburg vom 27.01.2023 wurde die Gemeinde Geltendorf aufgefordert mindestens 4 Personen für die Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 vorzuschlagen.          
Die Aufnahme in die Vorschlagsliste haben bis zum Bewerbungsende am 31.03.2023 insgesamt 18 Personen beantragt. Bis zur Sitzung werden die Bewerbungen geprüft.
Die Aufnahme in die Vorschlagsliste haben beantragt:
  1. Herr Arno Schenkel, wohnhaft in Geltendorf
  2. Frau Andrea Franziska Petra Landes, wohnhaft in Geltendorf
  3. Herr Michael Kleis, wohnhaft in Geltendorf
  4. Herr David Hilfenhaus, wohnhaft in Geltendorf
  5. Herr Mathias Günther, wohnhaft in Geltendorf
  6. Frau Elisabeth Traude Baltruschat, wohnhaft in Geltendorf
  7. Herr Rainer Mackh, wohnhaft in Geltendorf
  8. Frau Katja Schwarcz, wohnhaft in Geltendorf
  9. Frau Sandra Preißner, wohnhaft in Geltendorf OT Kaltenberg
  10. Herr Andreas Baur, wohnhaft in Geltendorf OT Kaltenberg
  11. Frau Karin Bucsek-Baur, wohnhaft in Geltendorf OT Kaltenberg
  12. Herr Günther Herden, wohnhaft in Geltendorf
  13. Herr Erwin Braumüller, wohnhaft in Geltendorf OT Hausen
  14. Herr Andreas Keefer, wohnhaft in Geltendorf
  15. Herr Michael Kilian, wohnhaft in Geltendorf
  16. Frau Rosmarie Hirschvogel, wohnhaft in Geltendorf OT Wabern
  17. Frau Silvia Pfau, wohnhaft in Geltendorf OT Kaltenberg
  18. Frau Theresa Marie Erdt, wohnhaft in Geltendorf OT Kaltenberg
.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste zur Ausübung eines Schöffenamtes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Radweg-Ausbau Gemeindegebiet: Abschnitte Geltendorf- Kaltenberg, Kaltenberg - Walleshausen, Walleshausen - Wabern und Wabern Anschluss Egling - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.03.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.10.2023 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.12.2023 ö informativ 6

Sach- und Rechtslage

Seitens der Förderstelle wurden wir mit Mail vom 13.03.2023 wie folgt informiert:
„Momentan ist abzusehen, dass wir Ihre Anträge voraussichtlich nicht innerhalb der nächsten 2 Monate bewilligen werden können. Vorbehaltlich der weiteren Prüfung kann allerdings festgestellt werden, dass Ihre Anträge grundsätzlich zuwendungsfähig sind. Sie habe jedoch, die Möglichkeit einen Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen.“
Verwaltungsseits wird vorgeschlagen, den entsprechenden Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss zu fassen, um unmittelbar nach Förderzusage das Vergabeverfahren starten zu können.
Für den Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss wurde seitens des Ingenieurbüros eine aktualisierte Kostenschätzung (Stand 06.02.2023) vorgelegt:
1. Geltendorf - Kaltenberg Teil 1 (Heuweg - Riedgasse)
Länge: 1.350 m
Breite: 2,50 m
Kostenschätzung brutto: 276.807,53 €
(Kostenschätzung zum Beschluss am 16.03.2022: 228.893,50 €)

2. Geltendorf - Kaltenberg Teil 2 (Riedgasse - Kaltenberg)
Länge: 1.480 m
Breite: 3,00 m
Kostenschätzung brutto: 346.362,82 €
(Kostenschätzung zum Beschluss am 16.03.2022: 285.040,94 €)

3. Kaltenberg – Walleshausen
Länge: 1.860 m
Breite: 3,00 m
Kostenschätzung brutto: 379.442,13 €
(Kostenschätzung zum Beschluss am 16.03.2022: 315.392,34 €)

4. Walleshausen - Wabern Brücke
Länge: 1.300 m
Breite: 3,00 m
Kostenschätzung brutto: 265.697,21 €
(Kostenschätzung zum Beschluss am 16.03.2022: 220.862,03 €)

5. Wabern - Anschluss Egling
Länge: 510 m
Breite: 3,00 m
Kostenschätzung brutto: 109.225,97 €
(Kostenschätzung zum Beschluss am 16.03.2022: 90.928,39 €)

Gesamt entstehen somit geschätzte Baukosten von 1.377.535,66 € (Kostenschätzung zum Beschluss am 16.03.2022: 1.141.117,20 € brutto – Steigerung 20,7 %).
Die Förderquote aus dem Bundesprogramm liegt bei 50 % zzgl. einer zusätzlichen Förderung durch den Landkreis in Höhe von ca. 10% der Gesamtkosten. Es kann somit mit Fördermittel in Höhe von ca. 820.000,- € gerechnet werden. Aus Eigenmitteln sind voraussichtlich ca. 560.000,- € aufzubringen.
Verwaltungsseits wird empfohlen, erst mit Erhalt der Förderbescheide die Ausschreibungen zu starten und auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu verzichten. Die Ausschreibungen sind so zu gestalten, dass eine Ausführung 2024 erfolgt.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird bis zum Vorliegen der Förderbescheide vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 11

Beschluss 1

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.03.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.03.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö informativ 12
Datenstand vom 03.07.2023 11:05 Uhr