Datum: 02.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Bebauungspläne
2.1 Gemeinde Türkenfeld - Aufstellung Bebauungsplan "Dorfanger“ - frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
2.2 Gemeinde Weil - 1. Änderung B-Plan "Weil-Hochstraße, Kindergarten und Feuerwehrhaus" - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
3 Bauanträge
3.1 Nutzungsänderung Doppelhaushälfte wird Ferienwohnung - Fl.Nr. 1620/8, Gemarkung Geltendorf, Amselweg 2
3.2 Bauvoranfrage- zur Neubebauung des hinteren Grundstücksteils mit einem 5-Familienhaus; Fl.Nr. 80, Gemarkung Walleshausen, Kaltenberger Straße 16
4 Ausbau Dorfstraße und Untere Dorfstraße - Mehrkosten Vermessung
5 Alter Wirt - nachträgliche Freigabe Brandschutzertüchtigung der Lüftungsanlage
6 Alter Wirt - Sachstandsbericht
7 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
8 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 02.05.2023 ö informativ 1
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2. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 02.05.2023 ö 2

Sach- und Rechtslage

       

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2.1. Gemeinde Türkenfeld - Aufstellung Bebauungsplan "Dorfanger“ - frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 02.05.2023 ö beschließend 2.1

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Türkenfeld beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfanger“.
Gegenstand des Bebauungsplans ist die Schaffung von Bauland im Rahmen des sog. „Baulandgrundsatzbeschlusses“.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Türkenfeld.        

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf hat keine Bedenken oder Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfanger“ der Gemeinde Türkenfeld im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Gemeinde Weil - 1. Änderung B-Plan "Weil-Hochstraße, Kindergarten und Feuerwehrhaus" - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 02.05.2023 ö beschließend 2.2

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Weil beabsichtigt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Weil-Hochstraße, Kindergarten und Feuerwehrhaus“.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Weil.
Die entsprechenden Unterlagen stehen im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.        

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf hat keine Bedenken oder Einwendungen gegen die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Weil-Hochstraße, Kindergarten und Feuerwehrhaus“ der Gemeinde Weil im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 02.05.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

       

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3.1. Nutzungsänderung Doppelhaushälfte wird Ferienwohnung - Fl.Nr. 1620/8, Gemarkung Geltendorf, Amselweg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 02.05.2023 ö beschließend 3.1

Sach- und Rechtslage

Es wird eine Nutzungsänderung der bestehenden Wohnung in eine Ferienwohnung beantragt. Der Bestandsbau ist ein Zweifamilienhaus an dem, laut Plan, nichts baulich geändert wird. Das Baugrundstück befindet sich im Bebauungsplan Geltendorf Süd-nördlicher Teil. Es wird die Stellplatzsatzung (4 Stellplätze werden nachgewiesen) eingehalten.
Der Bebauungsplan lässt unter Ziffer 2 „Art der baulichen Nutzung“ die Nutzung von Ferienwohnungen zu. Das Gebiet des Baugrundstückes wurde als reines Wohngebiet (§3 BauNVO) eingestuft und gemäß der BauNVO aus dem Jahre 1990 sind hier ausnahmsweise kleinere Betriebe des Beherbergungsgewerbes möglich (§ 3 Abs. 3 Ziffer 1 BauNVO). 
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Nutzungsänderung Doppelhaushälfte wird Ferienwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1620/8, Gemarkung Geltendorf, Amselweg 2 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Bauvoranfrage- zur Neubebauung des hinteren Grundstücksteils mit einem 5-Familienhaus; Fl.Nr. 80, Gemarkung Walleshausen, Kaltenberger Straße 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 02.05.2023 ö beschließend 3.2

Sach- und Rechtslage

Es wurde eine Bauvoranfrage zum Grundstück Fl.Nr. 80, Kaltenberger Straße 16 in Walleshausen gestellt. Es ist die Errichtung eines 5-Familienhauses geplant. Das Grundstück soll geteilt werden. Einen Teilabriss der hinteren Gebäude soll den Neubau ermöglichen.

Folgende Fragestellung liegt der Voranfrage zu Grunde:

Ist eine Neubebauung im hinteren Grundstücksteil durch

Teilung des Grundstücks
Teilabriss einiger Gebäudeteile
Unter Einhaltung der Abstandsflächen
Und die geforderten Stellplätze
Und der gesicherten Erschließung möglich?

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt, kann eine Abschätzung Außen-/Innenbereich nicht so einfach getroffen werden. Der Bauausschuss muss eine Entscheidung, unabhängig der Aussage des Landratsamtes treffen, ob diesem Antrag zugestimmt wird.

Das geplante Gebäude hat eine Höhe (First) von 11.00m vom natürlichen Gelände. Die  Bebauung östlich davon hat eine Höhe (First) von ca. 9,20m.

Beschluss

Der TOP wird zurückgestellt. Mit dem Bauwerber ist ein Gespräch bzgl. der Gebäudehöhe zu führen. Die Höhe soll sich in die Umgebung einfügen. Eine Darstellung der Gebäudehöhen in den umliegenden Grundstücken ist vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Ausbau Dorfstraße und Untere Dorfstraße - Mehrkosten Vermessung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 02.05.2023 ö informativ 4

Sach- und Rechtslage

Vermessung zum Ausbau der Dorfstrasse und Unteren Dorfstrasse
Die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Planung der Leistungsphasen 1-3 wurde an das IB Lais in Mittelstetten vergeben.
Der Auftrag setzt sich zusammen aus: Verkehrsanlagen(Straße), Wasserleitung und Vermessung
Die Gemeinde Geltendorf beabsichtigt die Erneuerung der Fahrbahn und der Wasserleitung in der Dorfstraße und in der Unteren Dorfstraße, incl. Nebenstraßen(Heckenweg, Teilbereich Hausener Str., Kirchstr., Zweigstraße, Molkereistr.) im Ortsteil Geltendorf. 
Der Bereich Vermessung war mit 7.200,00 € netto pauschal angeboten/beauftragt.
Projektparameter Abschnitt Dorfstraße, Ausbaufläche der Fahrbahn ca. 4200 m², Länge der Wasserleitung ca. 600 m, ca. 50 Wasserleitungsanschlüsse
Projektparameter Abschnitt Untere Dorfstraße, Ausbaufläche der Fahrbahn ca. 5300 m², Länge der Wasserleitung ca. 650 m, ca. 50 Wasserleitungsanschlüsse
Die tatsächlich vermessene Fläche für die Bereiche Dorfstraße, Untere Dorfstraße und Nebenstraßen beträgt nach Vermessung insgesamt 15.778,10 m² ohne private Randbereiche. 
Damit ergeben sich Mehrkosten im Bereich Vermessung von 4.791,28 € (+8,2% im Verhältnis zum  Auftragswert von 58.624,91 €)  netto.

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5. Alter Wirt - nachträgliche Freigabe Brandschutzertüchtigung der Lüftungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 02.05.2023 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates am 23.03.2023 wurde bereits auf die Beschlussfassung der weiteren Arbeiten, wegen Übersteigung der der Freigegeben Summe berichtet.        
Bei der wiederkehrenden Feuerbeschau durch den Kaminkehrer wurde auf den mangelnden Brandschutz der neuen Lüftungsleitung hingewiesen. Der Kaminkehrermeister drängte zur Eile, da es sich um einen gravierenden Mangel im Dachspitz handelt. Es wurde bei der Firma Oswald Trockenbau nachgefragt. Diese hat uns ein Angebot für die Verkleidung (50mm Promatekt LS-Platten) unterbreitet. Das Angebot wurde vom Büro Reitberger geprüft und zur Beschlussfassung freigegeben. Das Angebot beläuft sich auf brutto 6.681,85€ (5615,00€ netto).
Der Auftrag wurde wegen der Dringlichkeit (Brandschutzmangel) sofort nach Freigabe vom Büro Reitberger beauftragt.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt nachträglich der Auftragsvergabe an die Firma Oswald aus 82278 Althegnenberg in Höhe von brutto 6.681,85€ zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Alter Wirt - Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 02.05.2023 ö informativ 6

Sach- und Rechtslage

Am Montag den 24.04.2023 erfolgte eine Besprechung mit dem Architekturbüro Reitberger hierbei wurde noch auf weitere Beauftragungen, die noch nicht beziffert werden können hingewiesen.
Folgende Arbeite/ Beauftragungen stehen noch aus:
Elektroarbeiten: Fluchtwegsbeleuchtung, Notbeleuchtung und Kabelverlegung bzgl. der Brandwarnanlage
Brandschutz: Brandschutzplan und Brandschutzordnung (A, B und C)
Aufzug: Durchbruch zum Aufzug inkl. einputzen der Laibungen.

Dies ist nur Informativ und benötigt keine Beschlussfassung.

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7. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 02.05.2023 ö beschließend 7
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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 02.05.2023 ö informativ 8
Datenstand vom 03.07.2023 11:08 Uhr