Datum: 13.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Bebauungspläne
2.1 Gemeinde Türkenfeld - Aufstellung Einbeziehungssatzung "Seeblickstraße - Zankenhausen" - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
3 Bauanträge
3.1 Isolierte Befreiung: Errichtung von zwei Terrassen, Fl.-Nr. 184/3, Gem. Geltendorf, Römerstraße 5, 5a
3.2 Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung, Fl.-Nr. 1621/15, Gem. Geltendorf, Buchenstraße 6
3.3 Nutzungsänderung der KFZ-Reparaturwerkstatt im EG, des 1. OG zu Einliegerwohnung und Wohnraumerweiterung, Waberner Straße 12, Fl.-Nr. 568 Gem. Walleshausen
3.4 Errichtung eines Dreifamilienhauses auf der Fl.-Nr 1224/3 Gem. Kaltenberg; Prinz-Heinrich-Str.
4 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
5 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 13.06.2023 ö informativ 1
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2. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 13.06.2023 ö 2
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2.1. Gemeinde Türkenfeld - Aufstellung Einbeziehungssatzung "Seeblickstraße - Zankenhausen" - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 13.06.2023 ö beschließend 2.1

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Türkenfeld beabsichtigt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“.
Mit der Aufstellung der Satzung, über die Einbeziehung der Grundstücke Fl.Nr. 132 (tlw.) sowie 132/2 (Gemarkung Zankenhausen), soll am östlichen Ortsrand von Zankenhausen ein städtebaulicher und ortsbildverträglicher Abschluss der Wohnbebauung in Anlehnung an den bereits in Nachbarschaft vorhandenen Baubestand gewährleistet und die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung der Einbeziehungs­satzung der Gemeinde Türkenfeld.        

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf hat keine Bedenken oder Einwendungen gegen die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße – Zankenhausen“ der Gemeinde Türkenfeld im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 13.06.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

       

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3.1. Isolierte Befreiung: Errichtung von zwei Terrassen, Fl.-Nr. 184/3, Gem. Geltendorf, Römerstraße 5, 5a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 13.06.2023 ö beschließend 3.1

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung von zwei Terrassen auf dem Flurstück 184/3 Gemarkung Geltendorf, Römerstraße 5 und 5a.
Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan „Geltendorf – Bairafeld“, Verz.-Nr. 1.22.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden angefragt:
  • Ziffer 3.1: Die zulässige GRZ von 0,25 wird überschritten auf 0,284. 
Es handelt sich bei den Terrassen um ein neues Vorhaben für das die beantrage isolierten Befreiungen von Nöten sind. Da die größere GRZ nur von den Terrassen ausgelöst wurde und nicht von einem Baukörper, empfiehlt die Verwaltung die Zustimmung.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Bairafeld“, Verz.-Nr. 1.22 in Bezug auf die Ziffern 3.1 für das Flurstück 184/3, Gemarkung Geltendorf, Römerstraße 5 und 5a nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung, Fl.-Nr. 1621/15, Gem. Geltendorf, Buchenstraße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 13.06.2023 ö beschließend 3.2

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Buchenstraße 6 in Geltendorf, Fl.-Nr. 1621/15 Gemarkung Geltendorf wurde im Mai 2019 ein Antrag im Genehmi­gungsfrei­stellungsverfahren gestellt. Diesem wurde seinerzeit zugestimmt. Das Grundstück liegt im Umgriff des Bebauungs­planes „Geltendorf Süd – nördlicher Teil“.
Im Mai 2021 wurde eine Befreiung hinsichtlich der Terrassen (Überschreitung der GRZ um 0,06) zugestimmt.
Nunmehr beantragt ein Eigentümer der EG-Wohnungen eine Glasüberdachung an der Südseite der Terrasse: 
Die Terrassenüberdachung ist gem. Art. 57 Abs. 1 Buchstabe g BayBO nicht verfahrensfrei.
Auszug BayBO:
„Verfahrensfreiheit: Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m2 und einer Tiefe bis zu 3 m“
Die Terrassenüberdachung hat die Maße 3,59m (Tiefe) auf 3,81m (Länge).

Mit der Errichtung des Terrassendaches wird die bereits befreite Gesamt-GRZ von 0,26 nicht überschritten. Ein Antrag für die geplante Überdachung (Glas) ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu stellen. Unter Punkt 4.6 des Bebauungsplans sind Wintergärten zulässig.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Befreiungsantrag (GRZ) und somit dem Bauantrag zugestimmt werden. Mit der Errichtung der Terrassenüberdachung entstehen keine Nachteile hinsichtlich Belichtung, Belüftung, Verschattung oder Lärm. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat das Bauvorhaben „Errichtung einer Terrassenüberdachung“ auf dem Flurstück 1621/15 Gemarkung Geltendorf in der Buchenstraße 6 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. Nutzungsänderung der KFZ-Reparaturwerkstatt im EG, des 1. OG zu Einliegerwohnung und Wohnraumerweiterung, Waberner Straße 12, Fl.-Nr. 568 Gem. Walleshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 13.06.2023 ö beschließend 3.3

Sach- und Rechtslage

Es wird beantragt die Nutzungsänderung 
  • der KFZ- Reparaturwerkstatt im EG zu einem Eingangsbereich/ privaten Lagerraum
  • des 1. OG, der ehemaligen Stallung, von privaten Lagerraum zu einer Einliegerwohnung und einer Wohnraumerweiterung zum bestehenden 1. OG.

Weiter wird der Abriss der Bestandsgarage und Neubau von zwei Carports beantragt.
Alles auf der Fl.-Nr. 568, Gemarkung Walleshausen, Waberner Straße 12.

Abweichungsantrag zur Abstandsflächensatzung:
Da die Abstandsfläche (0,8) auf der nördlichen Grundstückseite nicht eingehalten werden kann und der Nachbar einer Übernahme nicht zustimmt, wird vom Antragsteller die Abweichung von der Abstandsflächensatzung beantragt. Durch die geplante Nutzungsänderung wird am Dach und an der Kubatur des Gebäudes nichts verändert! 

Da am geplanten Gebäude nichts verändert wird (Kubatur) kann von Verwaltungsseite aus einer Abweichung zugestimmt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Abweichung von der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Geltendorf bezugnehmend auf die Nordseite des bestehenden Gebäudes, Fl.-Nr. 568 Gemarkung Walleshausen, Waberner Straße 12 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.4. Errichtung eines Dreifamilienhauses auf der Fl.-Nr 1224/3 Gem. Kaltenberg; Prinz-Heinrich-Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 13.06.2023 ö beschließend 3.4

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten auf der Fl.-Nr. 1224/3, Gemarkung Kaltenberg, Prinz-Heinrich-Straße. 

Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung des § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es im Zusammenhang eines bebauten Ortsteils liegt, sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben.

Das Grundstück misst 694 m².

Das Einzelhaus  mit Terrassen weist eine Grundfläche von 190,99 m² auf. Mit seinen Stellplätzen, Garage (bestand) und Zufahrt wird eine Gesamtgrundfläche von 429,88 m² erzielt. Hierdurch ergibt sich eine GRZ I von 0,28. Mit den Grundflächen von Stellplätzen, Garage (bestand) und Zufahrt darf gemäß § 19 BauNVO die Grundfläche um 50% überschritten werden (GRZ II 0,619), jedoch max. 0,8 betragen.

Das Gebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 22°.

Die Wandhöhe beträgt südlich 5,61m (vom EG FFB). Die Firsthöhe misst 7,75m (vom EG FFB). 

Die Garage im Nordosten ist bereits bestand. Die erforderliche Stellplatzanzahl (3 Stück) kann auf dem Grundstück nachgewiesen werden. 
Auch die Abstandsflächentiefen gem. der gemeindlichen Satzung können eingehalten werden.
Es werden Abweichungen gem. Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO vom Art. 6 BayBO bzgl. der Überlappung der Abstandsfläche Wohnhaus und Garage und Abstandsflächen Wohnhaus Fl.-Nr. 1224/3 und Neubau beantragt:
„Die Abstandsfläche zwischen Garage und neuem Wohnhaus überlappen sich.
Es werden dadurch keine Nachbarbelange berührt, der Wohnfrieden wird auch gewahrt.
Die Abstandsübernahme überdeckt sich minimal (Dreieck 8x24cm) mit der Abstandsfläche der Garage.“

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Umgebung ein, das Ortsbild wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Auch sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse erfüllt. Versagungsgründe sind gegenwärtig nicht ersichtlich. Der Abweichung kann aus Verwaltungssicht zugestimmt werden. 

Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.        

Beschluss

Herr Veneris enthält sich jeglicher Teilnahme, da er persönlich betroffen ist.
Die Teilnehmer stimmen der Enthaltung einstimmig zu. 
Zu diesem Punkt sind sieben stimmberechtigten Teilnehmer anwesend.

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten auf der Fl.-Nr. 1224/3, Gemarkung Kaltenberg in der Prinz-Heinrich-Straße gem. Art. 65 BayBO sowie die Abweichungsanträge bzgl. der Abstandflächen (Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO) behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 13.06.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 13.06.2023 ö informativ 5
Datenstand vom 10.07.2023 10:56 Uhr