Datum: 19.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Anregungen der Bürger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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19.12.2024
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ö
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informativ
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1 |
Sach- und Rechtslage
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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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19.12.2024
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ö
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informativ
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2 |
Sach- und Rechtslage
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3. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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19.12.2024
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ö
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informativ
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3 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:
2. Beteiligungsrunde Bebauungsplan Geltendorf Süd südlicher Teil läuft bis 07.02.2025
Bewerbungsphase Verkauf gemeindlicher Grundstücke läuft bis Ende Januar
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4. Kath. Kindertagesstätte "zu den Hl. Engeln" in Geltendorf - Antrag auf Einstellung einer Hilfskraft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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19.12.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 03.12.2024 beantragt die Kirchenstiftung „Zu den Hl. Engeln“ die Einstellung einer zusätzlichen Hilfskraft im Jahr 2025.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Antrag zugestimmt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Einstellung einer Hilfskraft im Katholischen Kindergarten in Geltendorf zum Januar 2025 zu. Die Stelle soll im entsprechenden Stellenplan mit aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. PV-Anlage auf dem Schulhaus, Übernahme der Anlage zur Eigenstromversorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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19.12.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Die Anlage wurde im Jahr 2001 auf das Dach der Grundschule gebaut. Der Solarverein Geltendorf hat die Anlage betreut. Sie produziert derzeit pro Jahr zuverlässig ca. 7.500 KWh Strom. Die Wechselrichter wurden vor wenigen Jahren ausgetauscht. Damit ist die Anlage in einem guten Zustand. Der Verein macht das Angebot, die Anlage zur Eigenstromversorgung des Schulgebäudes kostenfrei zu übernehmen.
Im Schulhaus werden derzeit ca. 50.000 KWh Strom pro Jahr verbraucht. Im Gebäude wird überwiegend tagsüber Strom verbraucht, daher macht die Eigenstromversorgung mit der PV-Anlage absolut Sinn. In 2025 kostet der Gemeinde die Kilowattstunde Strom ungefähr 45 Cent brutto (Stromliefervertrag + Netznutzung). Bei vollständiger Einspeisung ins Netz der Schule ergeben sich bei 7.500 KWh Solarstromeinspeisung demnach ca. EUR 3.400 Ersparnis im Jahr 2025.
Die Anlage kann noch viele Jahre zur Stromerzeugung genutzt werden. Die Module halten dauerhaft. Austausch-Wechselrichter kosten derzeit am Markt ca. 300 EUR.
Die bestehende Datenschnittstelle zur Fernüberwachung kann ebenfalls kostenfrei übernommen werden. Ggf. entstehen geringe Aufwendungen für die künftige Datenübertragung.
Bei einem in Zukunft erforderlichen Rückbau der Anlage fallen außer den Demontagekosten (geschätzt einmalig EUR 5.000) lt. aktueller Gesetzeslage keine Entsorgungskosten an (Lt. Auskunft Landkreis Landsberg am Lech).
Daher ist die Übernahme der Anlage dringend zu empfehlen.
Beschluss
Die Gemeinde Geltendorf übernimmt die auf dem Dach der Grundschule verbaute PV-Anlage des Solarvereins kostenfrei zum 1.1.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht verlängert bis 31.12.2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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19.12.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.November 2024 die im Jahressteuergesetz 2024 enthaltene Verlängerung des Optionszeitraumes bezüglich des § 2b UStG um weitere zwei Jahre beschlossen. Das „neue“ Umsatzsteuerrecht nach § 2b UStG kommt damit im Ergebnis bei den meisten Kommunen, anstelle zum 01. Januar 2025 erst ab dem Jahr 2027 zur Anwendung.
Für alle Gemeinden, die weiter im „alten“ Recht bleiben wollen, gilt automatisch die im Jahre 2016 abgegebene Optionserklärung.
Die Behörden können die Optionserklärung widerrufen und damit das Umsatzsteuerrecht zum 01. Januar 2025 umsetzen, doch das würde in mehreren Fällen Mehrkosten für die Bürger bedeuten.
Nachdem umliegende Gemeinden die Verlängerung der Optionsregelung nutzen und erst zum 01. Januar 2027 das Umsatzsteuerrecht umsetzen, würde eine Umsetzung des Umsatzsteuerrechts zum 01.01.2025 für die Gemeindebürger Geltendorf zu den umliegenden Gemeindebürgern eine Ungleichheit bedeuten, die die Gemeinde rechtfertigen müsste.
Der bayerische Gemeindetag empfiehlt, der Widerruf der Optionserklärung sollte nur erfolgen, wenn der Umstellungsprozess auf §2b UStG vollständig und erfolgreich abgeschlossen wurde, sowie alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen getroffen worden sind. Auch sollte die Umstellung nur erfolgen, wenn sich hierauf keine erheblichen finanziellen oder administrativen Mehrbelastungen ergeben.
Die Gemeinde Geltendorf hat keinen finanziellen Vorteil bei einer Umstellung. Manche Pachtverträge, die umsatzsteuerpflichtig werden würden, können aufgrund der bestehenden Laufzeiten nicht ohne der Zustimmung des Vertragspartners geändert werden, sodass die Gemeinde die Umsatzsteuer tragen müsste.
Die Verwaltung rät aufgrund dessen, die Optionserklärung nicht zu widerrufen.
Beschluss
Die Optionserklärung zur Übergangsregelung des alten Umsatzsteuerrechts soll nicht widerrufen werden, sodass das Umsatzsteuerrecht erst zum 01. Januar 2027 umgesetzt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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19.12.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sach- und Rechtslage
Gem. Art. 66 Abs. 1 GO und § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c der GeschO sind folgende außerplanmäßige und überplanmäßige Ausgaben vom Gemeinderat zu genehmigen:
Überplanmäßige Ausgaben:
- Schlussrechnung Planungskosten Neubau Feuerwehrhaus Geltendorf
Auf der Haushaltsstelle 1310.94000 wurde für die Sicherheitseinbehalte verschiedener Gewerke des Feuerwehrhausneubaus ein Haushaltsrest von 7.623,54 € gebildet. Die Schlussrechnung des Planungsbüros weißt auf der Haushaltsstelle überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 28.637,86 € auf.
Die Deckung ist durch die Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 7910.93200 (Erwerb von Grundstücken - Gewerbegebieten) in Höhe von 28.638 € gegeben.
- Renovierungsmaßnahmen Mietswohnung Gassenäcker Hausen
Auf der Haushaltsstelle 8800.94000.002 wurde für Renovierungsmaßnahmen der Mietswohnungen im Gassenäcker in Hausen einen Haushaltsansatz in Höhe von 10.000 € im Haushalt 2024 angesetzt. Die Überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 10.000 € wurden in der Gemeinderatsitzung vom 27.06.2024 genehmigt. Aufgrund der Renovierungsmaßnahmen einer weiteren Wohnung in diesem Gebäude weißt die Haushaltsstelle überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 10.650,77 € auf.
Die Deckung ist durch die Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 7910.93200 (Erwerb von Grundstücken - Gewerbegebieten) in Höhe von 11.000 € gegeben.
Beschluss
- Schlussrechnung Planungskosten Neubau Feuerwehrhaus Geltendorf
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben für die Schlussrechnung des Planungsbüros für den Neubau des Feuerwehrhauses Geltendorf auf der Haushaltsstelle 1310.94000 i. H. v. 28.637,86 €. Die Deckung soll über die Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 7910.93200 Erwerb von Grundstücken - Gewerbegebieten in Höhe von 28.638 € erfolgen.
- Renovierungsmaßnahmen Mietswohnung Gassenäcker Hausen
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben für die Renovierungsmaßnahmen der weiteren Wohnung auf der Haushaltsstelle 8800.9400.002 i. H. v. 10.650,77 €. Die Deckung soll über die Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 7910.93200 Erwerb von Grundstücken - Gewerbegebieten in Höhe von 11.000 € erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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19.12.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.11.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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19.12.2024
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ö
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informativ
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9 |
Datenstand vom 24.01.2025 09:29 Uhr