Datum: 09.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Bericht des Bürgermeisters
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2 |
Bauleitplanung anderer Gemeinden
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2.1 |
Gemeinde Moorenweis, 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Gewerbegebiet - An den Krautgärten" - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
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2.2 |
Gemeinde Moorenweis, Aufstellung Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet - An den Krautgärten" - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
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2.3 |
Gemeinde Weil, Aufstellung Bebauungsplan "Krautgartenstraße" in Schwabhausen und 8. Änderung Flächennutzungsplan, Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
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3 |
Bauanträge
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3.1 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Buchbergstraße, Fl.Nr. 103/2 Gemarkung Walleshausen
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3.2 |
Errichtung eines Carports, Buchenstraße 6, Fl.Nr. 1621/15 Gemarkung Geltendorf
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3.3 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Am Beerenmoosgraben 8, Fl.Nr. 1705/50 Gemarkung Walleshausen
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3.4 |
Neue Anbauten an Bestandsgebäude, Untere Dorfstraße 38, Fl.Nr. 211/3 Gemarkung Geltendorf
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3.5 |
Neubau von drei Übernachtungshütten, Dorfstraße 29, Fl.Nr. 822 Tfl. Gemarkung Geltendorf
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3.6 |
Bauvoranfrage bzgl. Abweichung vom Kniestock, Rosenstraße 39 Fl.-Nr. 1852/3 Gemarkung Walleshausen
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4 |
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
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5 |
Verschiedenes
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1. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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09.04.2024
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ö
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informativ
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1 |
zum Seitenanfang
2. Bauleitplanung anderer Gemeinden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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09.04.2024
|
ö
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2 |
Sach- und Rechtslage
zum Seitenanfang
2.1. Gemeinde Moorenweis, 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Gewerbegebiet - An den Krautgärten" - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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09.04.2024
|
ö
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beschließend
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2.1 |
Sach- und Rechtslage
Die Gemeinde Moorenweis beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet – An den Krautgärten“. Hierfür muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
Betroffen sind hier die Grundstücke Fl.-Nrn. 1425, 1426 und 1426/1 der Gemarkung Moorenweis.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Moorenweis.
Die Entwurfsunterlagen stehen im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.
Beschluss
Die Gemeinde Geltendorf hat keine Bedenken oder Einwendungen gegen die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Moorenweis im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Auf eine weitere Beteiligung in diesem Verfahren wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.2. Gemeinde Moorenweis, Aufstellung Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet - An den Krautgärten" - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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09.04.2024
|
ö
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2.2 |
Sach- und Rechtslage
Die Gemeinde Moorenweis beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet – An den Krautgärten“.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Moorenweis.
Die Entwurfsunterlagen stehen im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.
Beschluss
Die Gemeinde Geltendorf hat keine Bedenken oder Einwendungen gegen die die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet – An den Krautgärten“ der Gemeinde Moorenweis im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Auf eine weitere Beteiligung in diesem Verfahren wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.3. Gemeinde Weil, Aufstellung Bebauungsplan "Krautgartenstraße" in Schwabhausen und 8. Änderung Flächennutzungsplan, Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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09.04.2024
|
ö
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beschließend
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2.3 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat der Gemeinde Weil hat in der Sitzung am 31.10.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans "Krautgartenstraße" in Schwabhausen und die 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Die Geltungsbereiche der beiden Bauleitpläne (mit einer Fläche von rund 3,21 ha) grenzen nordwestlich an die Ortslage Schwabhausen an. Sie sind wie folgt umgrenzt: im Norden durch die Geretshausener Straße (Kreisstraße LL7), im Osten durch die bestehende Bebauung westlich der Dorfstraße, im Süden durch die Krautgartenstraße und den bestehenden Feldweg Fl.-Nr. 68 und im Westen durch den Loosbach. Sie umfassen die Fl.-Nrn. 61, 61/1, 68, 69 und 69/1 zur Gänze sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 56/3 (Krautgartenstraße) und 686 (Geretshausener Straße), alle in der Gemarkung Schwabhausen gelegen.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Allgemeinen Wohn- und Mischgebiets mit Flächen für die Verkehrserschließung, die Wasserwirtschaft und zur Unterbringung von Versorgungsanlagen. Zudem sollen öffentliche und private Grünflächen gesichert und eine Ortsrandeingrünung geschaffen werden.
Die Entwurfsunterlagen stehen im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.
Beschluss
Die Gemeinde Geltendorf hat keine Bedenken oder Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Krautgartenstraße“ sowie die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weil im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Auf eine weitere Beteiligung in diesem Verfahren wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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09.04.2024
|
ö
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|
3 |
Sach- und Rechtslage
zum Seitenanfang
3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Buchbergstraße, Fl.Nr. 103/2 Gemarkung Walleshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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09.04.2024
|
ö
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beschließend
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3.1 |
Sach- und Rechtslage
Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Fl.-Nr. 103/2, Gemarkung Walleshausen (Buchbergstraße).
Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung usw. in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Grundfläche des Wohnhauses beträgt 89,76 m² (9,985 m x 8,99 m), zuzüglich der Garage von 29,95 m² (5,00 m x 5,99 m).
Hinzu kommen ein Stellplatz mit einer Fläche von 12,50 m², die Terrasse mit 15,00 m² und die Zufahrt mit 45,61 m².
Das Vorhaben weist eine GRZ von 0,25 (GRZ 2 von 0,40) und eine GFZ von 0,50 auf.
Das Wohnhaus soll ein Walmdach mit einer Dachneigung von 20° erhalten. Die Garage wird als Fertigteil mit einem Flachdach ausgeführt.
Die erforderliche Anzahl der Stellplätze gem. Satzung (2 Stück) wird eingehalten.
Die Entwässerung als auch die Wasserversorgung sind sichergestellt.
Die Abstandsflächentiefen werden gemäß der gemeindlichen Satzung eingehalten.
Das Wohnhaus fügt sich in die umliegende Bebauung ein.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag erteilt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Fl.-Nr. 103/2, Gemarkung Walleshausen in der Buchbergstraße gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3.2. Errichtung eines Carports, Buchenstraße 6, Fl.Nr. 1621/15 Gemarkung Geltendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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09.04.2024
|
ö
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beschließend
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3.2 |
Sach- und Rechtslage
Für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Buchenstraße 6 in Geltendorf, Fl.-Nr. 1621/15 Gemarkung Geltendorf wurde im Mai 2019 ein Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren gestellt. Diesem wurde seinerzeit zugestimmt. Das Grundstück liegt im Umgriff des Bebauungsplanes „Geltendorf Süd – nördlicher Teil“.
Im Mai 2021 wurde eine Befreiung hinsichtlich der Terrassen (Überschreitung der GRZ um 0,06) zugestimmt. Weiter wurde bereits eine Befreiung für eine Glasüberdachung im Juni 2023 beantragt.
Nunmehr beantragt ein Eigentümer eine Überdachung der Stellplätze im Westen des Grundstücks.
Bei der Überdachung kommt es zu keiner weiteren Überschreitung der GRZ.
Beantragt wird die Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von der gemeindlichen Stellplatzsatzung
§ 3 (8) Stauräume vor Garagen
Die Stützenkonstruktion des Carports kann max. 1 m von der Straße zurückgesetzt werden. Da es sich bei der Buchbergstraße um einen Anliegerweg mit Wendehammer handelt, der hauptsächlich von den Bewohnern befahren wird und Nachbarbelange unberührt bleiben, kann aus Sicht der Verwaltung einer Befreiung zugestimmt werden.
Es wurden bereits mehrere Carports ohne Abstand zur Straße im Bebauungsplangebiet errichtet.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat das Bauvorhaben „Errichtung eines Carports“ und die in diesem Zusammenhang beantragte Befreiung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung auf dem Flurstück 1621/15 Gemarkung Geltendorf in der Buchenstraße 6 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Am Beerenmoosgraben 8, Fl.Nr. 1705/50 Gemarkung Walleshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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18.06.2024
|
ö
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beschließend
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2.1 |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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09.04.2024
|
ö
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beschließend
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3.3 |
Sach- und Rechtslage
Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplans „Walleshausen – Beerenmoosgraben, Verzeichnis Nummer 2.04.“ aus dem Jahre 1987 mit seinen zwei Änderungen.
Die Grundfläche des Wohnhauses beträgt 145,37 m² (10,99 m x 12,49 m + 1,625 m x 4,99 m), zuzüglich der Garage von 36,00 m² (6,00 m x 6,00 m).
Die Zufahrt weist eine Fläche von 38,03 m² auf, eine Terrasse wurde nicht eingezeichnet und berechnet.
Die im Bebauungsplan angegebene maximale Grundflächenzahl von 0,25 wird mit 0,146 eingehalten.
Das Wohnhaus soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 38° erhalten. Die Garage wird als Fertigteil mit einem Flachdach ausgeführt.
Anmerkung der Verwaltung: Bei der GRZ Berechnung von 1977 (nächste Änderung war erst 1990) wird nur das Wohnhaus herangezogen. Bei der vorgelegten Berechnung sind alle Anbauten (außer Garage, Zufahrt und Stellplatz) am Wohnhaus berücksichtigt worden.
Es werden folgende Befreiungen beantragt:
Von § 9 Abs. 1-3 – Dachform der Gebäude
Die Garagen sollen unscheinbar und schlicht wirkend mit einem Flachdach entstehen.
Vom Baufenster (Planzeichnung)
Im Bebauungsplan ist ein Baufenster festgesetzt, innerhalb dessen eine Bebauung zulässig ist. Bei Lage im Baufenster wäre eine Einfahrt auf dem Grundstück mit bis zu 10m Länge erforderlich. Die Versiegelung des Bodens würde dadurch erhöht werden. Die Garage passt sich mit der neuen Lage in den Lauf der Straße ein.
Von § 12 Abs. 1 – Dachfarbe und Dacheindeckung
Zulässig: Die Dächer sind einheitlich in den Farben naturrot bis kupferbraun zu gestalten. Eindeckungsmaterial Dachziegel.
Auf der Ostseite des Hauses soll eine Art „Wintergarten“ im Haus entstehen. Hierzu wird auf einer Breite von 3,01 m und einer Länge von 4,80 m die Dacheindeckung durch eine Glas-Rahmenkonstruktion ersetzt.
Von § 10 Abs. 1 – Dachüberstände am Gebäude
Auf der Westseite des Hauses soll der Eingangsbereich (Eingangstreppe) überdacht werden. Hierzu wird die Überdachung des Haupthauses auf einer Breite von 3,50 m auf 2,00 m (statt der 90 cm) verlängert.
Auf der Ostseite soll der Dachüberstand im Bereich südlich des Anbaus auf einer Breite von 5,10 m auf 2,125 m (statt der 90 cm) verlängert werden und lässt zusammen mit dem Dach des Anbaus die Dachfläche wieder als Einheit wirken. Weiter dient die Überdachung als Wetterschutz.
Einschätzung der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Gründe vor, welche die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens rechtfertigen würden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Bauantrag zur Errichtung von einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1705/50, Gemarkung Walleshausen, „Am Beerenmoosgraben 8“ und die damit verbundenen Anträge auf Befreiungen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3.4. Neue Anbauten an Bestandsgebäude, Untere Dorfstraße 38, Fl.Nr. 211/3 Gemarkung Geltendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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09.04.2024
|
ö
|
beschließend
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3.4 |
Sach- und Rechtslage
Beantragt werden Anbauten (Hauseingang, (EG), Erweiterung des Schlafzimmers (EG) und eine Garage (UG+EG)) an das bestehende Wohnhaus aus dem Jahre 1972 in der Unteren Dorfstraße 38 in Geltendorf.
Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung usw. in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
- Angebaut wird im Norden eine 10,35 m x 7,50 m (77,625 m²) große zweigeschossige Garage (UG und EG) mit Pultdach (DN 23°). Die Garage wird nur im Norden komplett freigelegt (Zufahrt).
- Der Hauseingang im Osten hat mit Abmessungen von 3,51 m x 1,50 m (5,265 m²) und die Erweiterung des Schlafzimmers mit Abmessungen von 3,63 m x 1,50m (5,445 m²) fallen unter die Kategorie „untergeordnete Vorbauten“. Sie lösen gemäß Art. 6 Abs. 6 Ziffer 2 BayBO unter diesen Bedingungen keine Abstandsflächen aus.
Die Abstandsflächen der Garage werden gem. gemeindlicher Satzung eingehalten.
Das Wohnhaus mit den Anbauten und dem Garagenanbau fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Die Überschreitung des Firsts um 70 cm durch die Garage ist vertretbar.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag erteilt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat das Bauvorhaben „Neue Anbauten an Bestandsgebäude“ auf dem Flurstück 21/3 Gemarkung Geltendorf in der Unteren Dorfstraße 38 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3.5. Neubau von drei Übernachtungshütten, Dorfstraße 29, Fl.Nr. 822 Tfl. Gemarkung Geltendorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
|
09.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.5 |
Sach- und Rechtslage
Beantragt wir die Errichtung von drei Übernachtungshütten und drei Stellplätzen.
Die Abmessungen der einzelnen Hütten haben 5,00 m x 5,00 m (Grundfläche 25 m²).
Die Hütten sollen ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35° erhalten. Die Ausführung der Hütten erfolgt in Holzständerbauweise mit Holzverschalung.
Die Baumaßnahme befindet sich im Außenbereich.
Hinweis der Verwaltung:
Die Privilegierung für dieses Vorhaben scheint zweifelhaft. Das Einvernehmen soll vorsorglich hierzu versagt werden.
Der positiv formulierte Beschluss sollte daher abgelehnt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung von drei Übernachtungshütten auf Fl.-Nr. 822, Gemarkung Geltendorf, Dorfstraße 29 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Für die Flurnummer 822, Gem. Geltendorf sollte in Absprache mit dem Antragsteller (=Grundstückseigentümer) ein städtebaulicher Vertrag zur Schaffung eines Sondergebietes für dieses Grundstück erstellt werden (Beschluss vom 18.05.2017). Der Vertrag wurde bis dato nicht unterzeichnet. Die Planung als Sondergebiet hätte dann die Bauvorhaben auf dem Grundstück regeln können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6
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3.6. Bauvoranfrage bzgl. Abweichung vom Kniestock, Rosenstraße 39 Fl.-Nr. 1852/3 Gemarkung Walleshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
|
09.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.6 |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
|
09.07.2024
|
ö
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beschließend
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5.3 |
Sach- und Rechtslage
Angefragt wird eine Abweichung vom Bebauungsplan „Walleshausen – Beerenmoosgraben, Verzeichnis Nummer 2.04.“ aus dem Jahre 1987 mit seinen zwei Änderungen.
Das neue Wohnhaus soll einen Kniestock von einer Höhe 1,20 m bekommen.
Wie im Bebauungsplan angegeben, wird das Maß von der Oberkannte der Obergeschoßrohdecke bis zur Unterkante Sparren (gemessen an der Außenwand) beantragt.
Die im Bebauungsplan angegebene maximale Höhe beträgt 1,00 m.
Es wird folgende Befreiungen angefragt:
Von § 8 Abs. 1 – Höhe der Gebäude
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat die Bauvoranfrage für die Erhöhung des Kniestocks, auf Fl.-Nr. 1852/3, Gemarkung Walleshausen, Rosenstraße 39 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
|
09.04.2024
|
ö
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beschließend
|
4 |
zum Seitenanfang
5. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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09.04.2024
|
ö
|
informativ
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5 |
Datenstand vom 21.01.2025 14:42 Uhr