Datum: 24.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Bericht des Bürgermeisters
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2 |
Bauanträge
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2.1 |
Tekturantrag Schönauer Ring 28 b, Fl.-Nr. 1037/1 Gemarkung Geltendorf;
Erweiterung Bauhof mit Errichtung von zwei Salzsilos
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2.2 |
Antrag auf Abgrabungsgenehmigung Fl.-Nr. 1482, Gemarkung Kaltenberg;
Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung - erneute Behandlung / Vorberatung
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2.3 |
Bauantrag Schlossstraße 5, Fl.-Nr. 960 und 961, Gemarkung Kaltenberg;
Abbruch eines ehemaligen, landwirtschaftlichen Hofgebäudes und Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Garagen
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2.4 |
Tekturantrag Landsberger Str. 25, Fl.-Nr. 1192/4 Gemarkung Geltendorf;
Neubau einer Garageneinfahrtüberdachung und Anbau eines Wintergartens
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2.5 |
Bauantrag Heuweg 74, Fl.-Nr. 1571, Gemarkung Geltendorf;
Anbau an ein bestehendes Wohnhaus
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2.6 |
Bauantrag Waldstraße 19, Fl.-Nr. 1615/14, Gemarkung Geltendorf;
Nutzungsänderung von 2 Gewerbeeinheiten in Wohneinheiten
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2.7 |
Antrag auf isolierte Abweichung der Einfriedungssatzung: Dorfstraße 25, Geltendorf
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3 |
Antrag auf Tempolimit 10 km/h Am Steinplatt, Walleshausen
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4 |
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
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5 |
Verschiedenes
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1. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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24.09.2024
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ö
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informativ
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1 |
zum Seitenanfang
2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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24.09.2024
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ö
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2 |
Sach- und Rechtslage
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2.1. Tekturantrag Schönauer Ring 28 b, Fl.-Nr. 1037/1 Gemarkung Geltendorf;
Erweiterung Bauhof mit Errichtung von zwei Salzsilos
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Nicht sichtbar
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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24.09.2024
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sach- und Rechtslage
Im Rahmen der Baukontrolle durch die untere Bauaufsichtsbehörde wurde eine Abweichung zwischen Baugenehmigung und tatsächlicher Position der Silos festgestellt. Es ist daher ein Austauschplan erforderlich. Der Antrag liegt zur Sitzung vor.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf stimmt dem vorliegenden Tekturantrag zur Erweiterung des Bauhofs mit Errichtung zweier Salzsilos auf Fl.-Nr. 1037/1 Gemarkung Geltendorf zu. Der Tekturantrag wurde gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.2. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung Fl.-Nr. 1482, Gemarkung Kaltenberg;
Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung - erneute Behandlung / Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Nicht sichtbar
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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20.02.2024
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ö
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beratend
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3 |
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Nicht sichtbar
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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24.09.2024
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung vom 22.02.2024 wurde der Antrag auf Erteilung das gemeindliche Einvernehmen auf Grund Stimmengleichheit bei der Abstimmung abgelehnt. Es wurden verschiedene Punkte ans Landratsamt zur Überprüfung gegeben. Zwischenzeitlich ist die Rückmeldung bei der Gemeinde Geltendorf eingegangen. Aus Sicht des Landratsamtes steht der Genehmigung nichts entgegen. Der beantragte, eher kleinflächige Kiesabbau, stellt offensichtlich kein erheblich überörtliches raumbedeutsames Vorhaben gemäß Art. 24 BayLplG dar. Da es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich handelt, dessen Erschließung gesichert und dem nach Abwägung zwischen dem Vorhaben und den berührten öffentlichen Belangen aller Voraussicht nach eine Beeinträchtigung nicht zu besorgen ist, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer erneuten Versagung beabsichtigt wird, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzten (Art. 67 Abs. 1 BayBO).
Nach nochmaliger Rücksprache beim Landratsamt ist das gesamte beantragte Vorhaben privilegiert, nicht nur der Kiesabbau.
Die gesamten Antragsunterlagen samt der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes stehen im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Antrag für den Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung auf dem Flurstück 1482, Gemarkung Kaltenberg, nach Art. 65 BayBO behandelt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3
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2.3. Bauantrag Schlossstraße 5, Fl.-Nr. 960 und 961, Gemarkung Kaltenberg;
Abbruch eines ehemaligen, landwirtschaftlichen Hofgebäudes und Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Garagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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24.09.2024
|
ö
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beschließend
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2.3 |
Sach- und Rechtslage
Auf dem o.g. Grundstück wird der Abbruch des bestehenden ehemaligen landwirtschaftlichen Hofgebäudes beantragt. An dessen Stelle soll ein Einfamilienwohnhaus mit Garagen errichtet werden.
Das Baugrundstück liegt teilweise im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB), teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das beantragte Vorhaben soll im Innenbereichsteil des Grundstücks – im Wesentlichen an der Stelle des Hofgebäudes errichtet werden.
Demnach ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Das geplante Gebäude weist folgende Merkmale auf:
GRZ: 0,18 (477,46 m²)
GFZ: 0,22 (577,85 m²)
Abmessungen Wohnhaus: 12,36 m x 12,36 m
Abmessungen Garage 1 + 2: 10,365 m x 6,555 m
Abmessungen Garage 3: 5,42 m x 9,52 m
Aus Verwaltungssicht fügt sich das Gebäude in die umliegende Bebauung ein. Die Erschließung ist gesichert. Es sind ausreichend Stellplätze vorgesehen. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Bauantrag „Abbruch eines ehemaligen, landwirtschaftlichen Hofgebäudes und Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Garagen“ auf dem Grundstück Schlossstraße 5, Fl.Nr. 960 und 961, Gemarkung Kaltenberg gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.4. Tekturantrag Landsberger Str. 25, Fl.-Nr. 1192/4 Gemarkung Geltendorf;
Neubau einer Garageneinfahrtüberdachung und Anbau eines Wintergartens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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24.09.2024
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ö
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beschließend
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2.4 |
Sach- und Rechtslage
Zum Bauantrag wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.05.2019 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit Bescheid vom 31.07.2019 wurde seitens des Landratsamtes die Baugenehmigung erteilt. Am 23.05.2023 wurde vom Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss zum Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Nunmehr wurde ein Tekturantrag eingereicht. Die geplante Garageneinfahrtüberdachung ist um 1,45 m auf insgesamt 5,45 m verlängert wurden.
Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Gründe vor, welche die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens rechtfertigen würden.
Beschluss
Der Tekturantrag für die Errichtung einer Garageneinfahrtüberdachung und den Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1192/4 Gemarkung Geltendorf wurde nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.5. Bauantrag Heuweg 74, Fl.-Nr. 1571, Gemarkung Geltendorf;
Anbau an ein bestehendes Wohnhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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24.09.2024
|
ö
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beschließend
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2.5 |
Sach- und Rechtslage
Beantragt wird ein Anbau an ein bestehendes Wohnhaus an o.g. Adresse. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Da es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben handelt, richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB („sonstiges Vorhaben“). Ein solches sonstiges Vorhaben kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Das bestehende Wohngebäude wurde im Jahr 1933 mit einer Grundfläche von ca. 72 m² (incl. umlaufender Veranda) genehmigt. Eine im Jahr 1971 beantragte Erweiterung des Wohngebäudes mit weiterhin nur einer Wohneinheit und einer Grundfläche von ca. 119 m² war damals nicht genehmigungsfähig und wurde vom Landratsamt Fürstenfeldbruck abgelehnt. Dennoch wurde das Vorhaben im Jahr 1972 umgesetzt, so dass das Gebäude nun einen sogenannten Schwarzbau darstellt.
Unter Berücksichtigung der heutigen Rechtslage erscheint die bereits bestehende Erweiterung aus Sicht des Landratsamts Landsberg am Lech noch angemessen. Die Erteilung einer nachträglichen Baugenehmigung für die Erweiterungen zum heutigen Bauzustand mit einer Grundfläche von ca. 119 m² und einer Wohneinheit wurde daher seitens des Landratsamtes vorbehaltlich der abschließenden Prüfung in Aussicht gestellt. Beantragt wird nunmehr eben diese Baugenehmigung für den bereits bestehenden Anbau. Die Grundfläche des Gebäudes umfasst 120 m².
Die verkehrliche Erschließung ist gesichert. Es besteht keine Möglichkeit zum Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung und die gemeindliche Abwasserbeseitigung. Unter Voraussetzung einer Selbstversorgung bezüglich Wasser und Abwasser kann aufgrund der Einschätzung des Landratsamtes daher das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Bauantrag „Anbau an ein bestehendes Wohnhaus“ im Heuweg 74, Fl.Nr. 1571, Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung und die gemeindliche Abwasserbeseitigung möglich ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.6. Bauantrag Waldstraße 19, Fl.-Nr. 1615/14, Gemarkung Geltendorf;
Nutzungsänderung von 2 Gewerbeeinheiten in Wohneinheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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24.09.2024
|
ö
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beschließend
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2.6 |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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01.04.2025
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sach- und Rechtslage
Mit Antrag vom 17.10.2023 wurde der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten als Genehmigungsfreisteller beantragt. Auf eine detaillierte Prüfung wurde verwaltungsseits verzichtet. Der Antragsteller wurde informiert, dass auf ein förmliches Genehmigungsverfahren verzichtet wird, der Bauherr aber dafür haftet, dass die Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden. Der Bau wurde bereits begonnen. Nunmehr wurde eine Nutzungsänderung dahingehend beantragt, dass die ursprünglich geplanten zwei Gewerbeeinheiten ebenfalls in Wohneinheiten umgewandelt werden sollen. Es würde demnach ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten entstehen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Geltendorf Süd, nördlicher Teil“, Verzeichnisnummer 1.03. Im Rahmen einer Überarbeitung des Bebauungsplans im Jahr 2016 wurde folgendes festgesetzt:
Vorher waren je Wohneinheit 200 m² Grundstücksfläche erforderlich. Mit der Anpassung 2016 wurde dem Siedlungsdruck entsprochen.
Das Baugrundstück hat eine Größe von gesamt 681 m². Es wären demnach 4 Wohneinheiten zulässig. Beantragt werden durch die Umwandlung der Gewerbeeinheiten nunmehr 6 Wohnungen. Hierfür wird eine isolierte Befreiung beantragt. Diese wird wie folgt begründet:
Dieser Befreiung kann aus Verwaltungssicht nicht zugestimmt werden. Hierdurch wären die Grundzüge der Planung des Bebauungsplans berührt. Die Abweichung zur o.g. Festsetzung des Bebauungsplans ist zu erheblich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu versagen. Vielmehr sollte geprüft werden, ob der Bauwunsch in der aktuell laufenden Gesamterneuerung des Bebauungsplans aufgegriffen werden kann.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf Nutzungsänderung hin zu einem Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten (Umwandlung der beiden Gewerbeeinheiten in weitere zwei Wohnungen) nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag nach § 36 BauGB wird versagt, da durch die beantragte Befreiung bezüglich der Festsetzung Ziffer 3.6 des rechtskräftigen Bebauungsplans „Geltendorf Süd, nördlicher Teil“, Verzeichnisnummer 1.03, die Grundzüge der Planung berührt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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2.7. Antrag auf isolierte Abweichung der Einfriedungssatzung: Dorfstraße 25, Geltendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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24.09.2024
|
ö
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beschließend
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2.7 |
Sach- und Rechtslage
Beantragt wird bei Dorfstraße 25, Geltendorf einen 1,03 m hohen Doppelstabmattenzaun zu errichten; Hierfür ist eine isolierte Abweichung von den Festsetzungen der Einfriedungssatzung nötig:
Die aktuelle Einfriedungssatzung sieht vor, dass Zäune an der Straßenfront mit max. 1,10 m Höhe, gemessen an der Geländehöhe am Fahrbahnrand, zulässig sind. Das Grundstück liegt jedoch an der Straße Am Pilger teilweise ca. 70 cm höher als der Fahrbahnrand, somit wäre nur eine Zaunhöhe von ca. 40 cm erlaubt.
Die Verwaltung schlägt deswegen vor, dem Antrag auf isolierte Abweichung der Einfriedungssatzung nicht zuzustimmen, da die aktuelle Einfriedungssatzung das angefragte Vorhaben nicht zulässt.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf nimmt den Antrag auf isolierte Abweichung von der Einfriedungssatzung bei Dorfstraße 25, Geltendorf zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 4
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3. Antrag auf Tempolimit 10 km/h Am Steinplatt, Walleshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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24.09.2024
|
ö
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beschließend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Beantragt wird ein verkehrsberuhigter Bereich oder ein Tempolimit auf 10 km/h bei der Straße „Am Steinplatt“ in Walleshausen.
Grund hierfür sind die unmittelbare Nähe zum Spielplatz, spielende Kinder auf der Straße und das Fehlen eines Gehsteigs.
Hier sind lt. Anlieger auswärtige Fahrer, vor allem Lieferdienste schnell unterwegs, die derzeit zugelassenen 50 km/h sind hier zu schnell.
Es handelt sich um ein Wohngebiet, das in der Regel fast ausschließlich von den Anwohnern und Besuchern der Anwohner sowie Versorgungsfahrzeugen befahren wird. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich wird verwaltungsseits nicht empfohlen, eher die Straßen auf 10 km/h zu limitieren.
Gespräche mit Polizei sind derzeit noch nicht erfolgt.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Bereich „Am Steinplatt“, Walleshausen behandelt. Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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24.09.2024
|
ö
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beschließend
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4 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusssitzung vom 30.07.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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24.09.2024
|
ö
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informativ
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5 |
Datenstand vom 30.01.2025 14:29 Uhr